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"Bundeswahlrecht"
Drucksache 49/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
... Mit der vorgeschlagenen Entschließung soll auf die Dringlichkeit der von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen, auch im Hinblick auf die "Vorbildfunktion" des Bundeswahlrechts für die Landes- und Kommunalwahlgesetze der Länder, hingewiesen werden.
Drucksache 49/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
... Mit der vorgeschlagenen Entschließung soll auf die Dringlichkeit der von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen, auch im Hinblick auf die "Vorbildfunktion" des Bundeswahlrechts für die Landes- und Kommunalwahlgesetze der Länder, hingewiesen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
Drucksache 789/05
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Aus der Sicht der Wählerinnen und Wähler muss bei der vorgeschlagenen lösung in Kauf genommen werden, dass bei Ausfall der alleinigen Bewerberin oder des alleinigen Bewerbers noch vor der Wahl die für ihn eventuell bereits abgegebenen Briefwahlstimmen ungültig sind. Dies erscheint jedoch als Folge der wahlrechtlichen Regelung im Interesse des verfolgten Regelungsziels hinnehmbar, zumal die Briefwählerinnen und Briefwähler mit einem solchen Ereignis rechnen müssen, wenn „ihre" Wahlkreisbewerberin oder „ihr" Wahlkreisbewerber nicht durch eine Ersatzbewerberin oder einen Ersatzbewerber abgesichert ist. Auch dem geltenden Wahlrecht sind Ungültigkeitsgründe dieser Art nicht völlig fremd. Nach dem Bundeswahlrecht ist die Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ungültig, die oder der nach der Zulassung, aber noch vor der Wahl das passive Wahlrecht verliert. Durch geeignete Informationsmöglichkeiten (zum Beispiel durch einen Hinweis bei den Briefwahlunterlagen, durch öffentliche Bekanntmachung oder einen Aushang am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet) kann verhindert werden, dass Wählerinnen und Wähler, die nach dem Tod einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers durch Briefwahl oder am Wahltag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ihre Stimme für eine verstorbene und damit nicht mehr zur Wahl stehende Bewerberin oder für einen verstorbenen und damit nicht mehr zur Wahl stehenden Bewerber abgeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 2 In-Kraft-Treten
A. Allgemeines
1. Problem
2. Denkbare Problemlösungen
2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl
2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler
2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl
2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl
2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
3. Vorschlag für eine Neuregelung
4. Kosten
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Drucksache 789/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
... " Wahlkreisbewerber nicht durch eine Ersatzbewerberin oder einen Ersatzbewerber abgesichert ist. Auch dem geltenden Wahlrecht sind Ungültigkeitsgründe dieser Art nicht völlig fremd. Nach dem Bundeswahlrecht ist die Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ungültig, die oder der nach der Zulassung, aber noch vor der Wahl das passive Wahlrecht verliert. Durch geeignete Informationsmöglichkeiten (zum Beispiel durch einen Hinweis bei den Briefwahlunterlagen, durch öffentliche Bekanntmachung oder einen Aushang am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet) kann verhindert werden, dass Wählerinnen und Wähler, die nach dem Tod einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers durch Briefwahl oder am Wahltag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ihre Stimme für eine verstorbene und damit nicht mehr zur Wahl stehende Bewerberin oder für einen verstorbenen und damit nicht mehr zur Wahl stehenden Bewerber abgeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Problem
2. Denkbare Problemlösungen
2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl
2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler
2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl
2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl
2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
3. Vorschlag für eine Neuregelung
4. Kosten
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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