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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundeswahlgesetz"


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Drucksache 291/20

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 291/20 (Beschluss)

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 215/1/19

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 215/19

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 215/19 (Beschluss)

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 177/16 (Beschluss)

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 389/16

... Bundeswahlgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 177/16

... Bundeswahlgesetz



Drucksache 430/15

... Bundeswahlgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Feste Beträge der Wahlkostenerstattung

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 135/13

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 49/13

... Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst (§ 13 Nummer 2 und § 15 Absatz 2 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes, § 6a Absatz 1 Nummer 2 und § 6b Absatz 3 Nr.1 des Europawahlgesetzes), - die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des



Drucksache 75/13

Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/13




,Artikel 1a Änderung des Wahlstatistikgesetzes


 
 
 


Drucksache 135/13 (Beschluss)

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 49/13 (Beschluss)

... Der Wahlrechtsausschluss, der an die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheit anknüpft, wird kritisiert, da die Anordnung der "Totalbetreuung" keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Einsichts- und Wahlfähigkeit der Betroffenen zulasse. Das Verfahren zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers sei nicht darauf ausgerichtet, die Einsicht der betroffenen Person in Wesen und Bedeutung von Wahlen zu prüfen (vgl. hierzu u.a. Schulte, ZRP 1/2012, 16 ff. m.w.N.; Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 8. vollständig neubearbeitete Auflage, § 13 Rdn. 12 m. w. N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen


 
 
 


Drucksache 75/13 (Beschluss)

Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 46/12

Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 25/12

... a) Verfahren über den Antrag, das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl. I S. 2313) für nichtig zu erklären



Drucksache 46/12 (Beschluss)

Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 585/1/11

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetz



Drucksache 585/11 (Beschluss)

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 666/09

... Nach § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sowie § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 3 Satz 1 und 2 BWG erstattet der Bund den Ländern die Wahlkosten bei Bundestags- und Europawahlen, sofern sie nicht im Wege der Einzelabrechnung ersetzt werden, durch einen festen Betrag, der nach zwei Gemeindegrößenklassen gestaffelt ist. Der gesetzlich bestimmte feste Betrag ist seit Inkrafttreten der vorgenannten Vorschrift am 5. Mai 2001 nicht erhöht worden. Ziel ist es, den festen Betrag für die Erstattung der in diesem Jahr bei der Europa- und der Bundestagswahl anfallenden Wahlkosten an die Preisentwicklung anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 951: Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund


 
 
 


Drucksache 62/08

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 63/08

Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 63/08 (Beschluss)

Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 760/08

... Für Europawahlen ist dieser Grundsatz in § 1 Abs. 1 des Europawahlgesetzes verbürgt. Das Wahlrecht des Bundes und der Länder stellt für Wahlen auf den verschiedenen Ebenen sicher, dass das Wahlverfahren und der Wahlhergang frei von Benachteiligungen für behinderte Menschen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen und damit auch nicht wählbar ist allerdings derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder der sich aufgrund einer gerichtlich verfügten Maßnahme der Besserung und Sicherung aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidrigen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet (vgl. § 13 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 Nr. 1 Bundeswahlgesetz, § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 2 i. V. m. § 6b Abs. 3 Nr. 1 Europawahlgesetz und die entsprechenden Regelungen in den Landeswahl- und Kommunalwahlgesetzen). An diesen gesetzlich festgeschriebenen und dem Sinne nach auch in Rechtsordnungen anderer Staaten vorgesehenen Ausnahmefällen wird festgehalten, weil das Wahlrecht als höchstpersönliches Recht nur Personen zustehen soll, die rechtlich in vollem Umfang selbstständig handlungs- und entscheidungsfähig sind. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des Artikels 29 Buchstabe a, weil diese Bestimmung nur die in Artikel 25 Zivilpakt schon festgeschriebenen staatlichen Verpflichtungen wiedergibt, aber keine weitergehenden politischen Rechte für Menschen mit Behinderungen begründet. Für das in Artikel 25 Buchstabe b des Zivilpaktes verankerte Recht, bei echten, wiederkehrenden allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen zu wählen und gewählt zu werden, ist aber allgemein anerkannt, dass ein Ausschluss vom Wahlrecht auf gesetzlich niedergelegten Gründen beruhen darf die objektiv und angemessen sind. Das wird etwa für den Fall der Unzurechnungsfähigkeit oder einer strafgerichtlichen Verurteilung in Ansehung von Straftat und Strafmaß angenommen. Die Vorgaben des Artikels 29 Buchstabe b für behinderte Menschen sind in Deutschland bereits erfüllt. Nach Artikel 9 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 61/08

... In Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a (§ 48 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) werden in Satz 2 die Wörter "



Drucksache 47/05

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 47/05 (Beschluss)

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes



Drucksache 836/05

... Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Finanzierung der aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten auf den 18. September 2005 vorgezogenen Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag in Erfüllung von Rechtsverpflichtungen, die sich aus dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung ergeben. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. August 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/05




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen


 
 
 


Drucksache 612/05

Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Finanzierung der aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten auf den 18. September 2005 vorgezogenen Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag in Erfüllung von Rechtsverpflichtungen, die sich aus dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung ergeben.



Drucksache 327/05

... Auflösung des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes(111-1/6)



Drucksache 789/1/05

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -



Drucksache 789/05

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 327/1/05

... 2. Zu Artikel 5a - neu - (Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/1/05




Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten In und der Finanzausschuss Fz

1. Zu Artikel 2

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-9)

2. Zu Artikel 5a - neu - Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 5a
Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des

3. Zu Artikel 57

Artikel 57
Änderung des Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1991 (2032-12-16)

4. Zu Artikel 63

Artikel 63
Änderung des Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998 (2032-12-22)

5. Zu Artikel 64

Artikel 64
Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999 (2032-12-23)


 
 
 


Drucksache 327/05 (Beschluss)

... 2. Zu Artikel 5a - neu - (Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 5a - neu - Auflösung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

3. Zu Artikel 57

4. Zu Artikel 63

5. Zu Artikel 64


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.