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"Bundesratsinitiative"
Drucksache 105/20
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
... Der Bund sollte mit Blick auf die zunehmende Fachkräfteproblematik und den steigenden Pflegebedarf die Potenziale technischer Unterstützungssysteme dringend nutzen und hierfür die zentralen Weichen stellen. Nicht zuletzt durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 3 der Konzertierten Aktion Pflege (Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung) wurde dieses Potenzial unterstrichen. So wird das Ziel formuliert, digitale und technische Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige nutzbar zu machen. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von Projekten, die den Nutzen digitaler Systeme untersuchen, zu begrüßen. Auch der Bedarf einer Anpassung des § 40 SGB XI wurde erkannt und ein Prüfauftrag an den GKV-Spitzenverband zur Weiterentwicklung der entsprechenden Nutzenkriterien vereinbart. Der Prüfauftrag sollte dringend durch den Bund nachgehalten werden und mit zielführenden Ergebnissen verbunden sein. Mit der Einrichtung eines Online-Portals für die zukünftige Abwicklung von Anträgen zur Aufnahme in das Pflegehilfsmittelverzeichnis wäre ein erster Schritt zum Abbau von Hürden bezüglich des Antragsverfahrens gemacht. Damit sich die Potenziale technischer Assistenzsysteme für die Pflege jedoch entfalten können, ist es entscheidend, dass diesen und den anderen Vereinbarungen konkrete Maßnahmen folgen und die entsprechenden finanziellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese Maßnahmen müssen Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sein, wenn eine Potenzialentfaltung der Digitalisierung in der Pflege gelingen soll. Mit der vorliegenden Bundesratsinitiative wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, die notwendigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass technische Unterstützungssysteme den pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen zugutekommen.
Drucksache 103/20
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Die Situation in allen Bereichen der Pflege spürbar verbessern - Kein Ersatz von festangestellten Pflegekräften durch Leiharbeitskräfte
... Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, Pflegekräfte in der Pflege zu halten oder sie in die Pflege zurück zu holen. Deshalb setzt sie an den Ursachen für Abwanderung in die Zeitarbeit an und will die Arbeitsbedingungen für festangestellte Pflegekräfte nachhaltig verbessern. Hierzu sollen alle beteiligten Akteure Konzepte entwickeln, wie die Personalplanung und -finanzierung dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann und auch bspw. Personalpools in Einrichtungen vorgehalten und auskömmlich finanziert werden können. Die Festanstellung soll auch in der Pflegebranche wieder die attraktivere Variante der Beschäftigung werden.
Drucksache 545/19
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuch s (BauGB ) und Stärkung der Wirksamkeit der sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB
... Ziel der Bundesratsinitiative ist daher, die Streichung der Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6, S. 4 und 5 BauGB.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) und Stärkung der Wirksamkeit der sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Damit die Waffenbehörden für die im Rahmen der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung systematisch Kenntnis davon erhalten, ob eine Person als Extremist eingestuft wird, ist es erforderlich, bei den Verfassungsschutzbehörden regelmäßig diesbezügliche Informationen einzuholen. Ergänzend wird daher eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden in § 5 Abs. 5 WaffG aufgenommen und damit eine von Hessen unterstützte Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern des Jahres 2013 erneut aufgegriffen (Bundesratsdrucksache 744/12).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 106/17
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland"
... Im Rahmen der Neuregelung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wird derzeit u.a. beraten, dem Bund "mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen" durch eine "grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen [...] im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" einzuräumen. Dieser Ansatz entspricht der Zielsetzung dieser Bundesratsinitiative, wenn davon auch die kommunale Sportinfrastruktur, die zu einem großen Teil von den Schulen genutzt wird, umfasst wird.
Drucksache 136/1/17
... entsprechend der Bundesratsinitiative zum
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 136/17 (Beschluss)
... entsprechend der Bundesratsinitiative zum
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 277/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... Des Weiteren sollte im Sinne der Bundesratsinitiative vom vergangenen Jahr (BR-Drs. 114/15(B)) auch das Betanken/Aufladen außerhalb betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers zumindest dort zugelassen werden, wo ein fremder Dritter die Ladestation betreibt.
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 1
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 357/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Damit die Waffenbehörden für die im Rahmen der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung systematisch Kenntnis davon erhalten, ob eine Person als Extremist eingestuft wird, ist es erforderlich, bei den Verfassungsschutzbehörden regelmäßig diesbezügliche Informationen einzuholen. Ergänzend wird daher eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden in § 5 Abs. 5 WaffG aufgenommen und damit eine von Hessen unterstützte Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern des Jahres 2013 erneut aufgegriffen (Bundesratsdrucksache 744/12).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 277/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... Des Weiteren sollte im Sinne der Bundesratsinitiative vom vergangenen Jahr (BR-Drs. 114/15(B)) auch das Betanken/Aufladen außerhalb betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers zumindest dort zugelassen werden, wo ein fremder Dritter die Ladestation betreibt.
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 46 EStG
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 443/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
... Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, die besonders betroffenen Jugendämter finanziell zu entlasten und so für eine gerechtere Lastenverteilung zu sorgen. Der Sinn und Zweck einer interkommunalen Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen wird bislang dadurch konterkariert, dass ein Zuständigkeitswechsel erst nach Abschluss der Inobhutnahmemaßnahme und nur dann erfolgt, wenn unbegleitete Minderjährige um Asyl nachsuchen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Kommune auch nach der Zuweisung eines unbegleiteten Minderjährigen an ein anderes Jugendamt verpflichtet, für die Verwaltungskosten einzustehen.
Drucksache 269/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz )
... Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit einstimmigem Beschluss vom 16.11.2012 die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen einer Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage:
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:
B. Im Einzelnen
Drucksache 467/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung der Anzahl durchgeführter Versorgungsunterbrechungen und zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten
... en und den im Wege der Bundesratsinitiative vorgeschlagenen ergänzenden Regelungen einen Gleichlauf der Rechte und Pflichten der Energieversorgungsunternehmen - unabhängig davon ob es sich um eine Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder einen Netzbetreiber handelt - herbeiführen.
Drucksache 710/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem Kohlendioxid (CO2 )- und Schadstoffausstoß im öffentlichen Straßenraum und zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2 - und Schadstoffausstoß und Euro 6/VI-Fahrzeugen mittels Plaketten durch gesetzliche Maßnahmen - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Das in der Nummer 1 der Entschließung ausgeführte Anliegen wird über einen Änderungsantrag zur Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg im Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 217/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Antrag der Länder Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt -
... Die in der Bundesratsinitiative zur Änderung des
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 150 Absatz 2 SGB IX
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 15 1a - neu - SGB IX
§ 151a Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht
Drucksache 112/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)
... Der Bundesrat hält es außerdem für unabdingbar notwendig, das Gesetzgebungsverfahren zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht im zeitlichen Gleichlauf mit dem Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts durchzuführen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, entweder den bereits wiederholt eingebrachten Bundesratsinitiativen Fortgang zu geben oder unverzüglich einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht vorzulegen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Entwicklung der Auslagen in Rechtssachen, der auf dem Jahrestreffen vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck gefasst wurde.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)
Drucksache 112/12
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)
... Der Bundesrat hält es außerdem für unabdingbar notwendig, das Gesetzgebungsverfahren zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht im zeitlichen Gleichlauf mit dem Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts durchzuführen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, entweder den bereits wiederholt eingebrachten Bundesratsinitiativen Fortgang zu geben oder unverzüglich einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht vorzulegen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Entwicklung der Auslagen in Rechtssachen, der auf dem Jahrestreffen vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck gefasst wurde.
Drucksache 684/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
... Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben anlässlich ihrer Jahreskonferenz am 1. Juni 2012 in Halle/Saale die Notwendigkeit zur Fortsetzung des Vereinfachungsprozesses bekräftigt und die Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen gebeten, auf der Basis der in der Finanzministerkonferenz mehrheitlich angenommenen "Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung" (Stand: 23. März 2012) einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vorzubereiten und auf die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens hinzuwirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil:
B. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
5 Beispiel:
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Satz 9
Zu Buchstabe j
Satz 2
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Absatz 1b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 21/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen -
... Die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 (BR-Drucksache 772/05) wird wieder aufgegriffen, um eine zeitnahe Einrichtung der bundesweiten Handelbarkeit von Milchquoten zu ermöglichen.
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... genannt werden, wird die Vorschrift gegenüber der bisherigen Rechtslage erweitert. Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen, das bei den Verletzten schwere Schäden verursacht, von denen sie oftmals ihr Leben lang betroffen sind. Dies rechtfertigt es, den Opfern unter den hier genannten Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen im Strafverfahren als Nebenkläger unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kostenlos anwaltlich vertreten zu lassen. Die Regelung trägt damit berechtigten Interessen des Opferschutzes Rechnung und entspricht sowohl Forderungen von Opferschutzverbänden als auch der Bundesratsinitiative "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 57
§ 68
§ 68b
§ 154f
§ 395
§ 397
§ 397a
§ 406f
§ 406h
§ 473a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Grundzüge der Reform
1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
a. Nebenklage und Opferanwalt
b. Verletztenbeistand
c. Informationspflichten gegenüber Verletzten
d. Anzeige von Auslandsstraftaten
2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen
3. Stärkung der Rechte von Zeugen
III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 111/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... Die Bundesregierung sieht derzeit für eine bundesrechtliche Regelung keinen prioritären Handlungsbedarf; deshalb wird eine alsbaldige Regelung über eine Bundesratsinitiative angestrebt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung
II. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 178/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Der Bundesratsinitiative entsprechend differenziert der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinsichtlich der qualifizierten Nachstellung - am Schutzbedürfnis der Opfer orientiert - zwischen den Fällen des Verbrechens gemäß § 238 Absatz 3
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO
12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO
13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO
14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO
15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO
16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO
17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG
Zu § 143
Zu § 143
Zu § 143
18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Der Bundesratsinitiative entsprechend differenziert der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinsichtlich der qualifizierten Nachstellung - am Schutzbedürfnis der Opfer orientiert - zwischen den Fällen des Verbrechens gemäß § 238 Absatz 3
Zu Artikel 1 Nummer 6
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *
10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)
Zu Artikel 1 Nummer 22
18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG
Zu § 143
Zu § 143
Zu § 143
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG
Drucksache 111/09
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... Die Bundesregierung sieht derzeit für eine bundesrechtliche Regelung keinen prioritären Handlungsbedarf; deshalb wird eine alsbaldige Regelung über eine Bundesratsinitiative angestrebt.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 In-Kraft-Treten
Begründung
Allgemeiner Teil
5 Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 342/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Im Zusammenhang mit einer früheren Bundesratsinitiative (vgl. BR-Drucksache 755/02 (Beschluss) vom 29. November 2002 und BR-Drucksache 688/03 vom 26. September 2003) zu dieser Frage hat auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungsgesetz -
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V
7. Zu Artikel 1 Nr. 2a * - neu - § 126 Abs. 2 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V
12. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu -* § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu -* § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V
28. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V
33. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
34. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV
37. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung
38. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI
Artikel 6a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
39. Zu der Kostenaufteilung
Drucksache 342/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Im Zusammenhang mit einer früheren Bundesratsinitiative (vgl. BR-Drucksache 755/02 (Beschluss) vom 29. November 2002 und BR-Drucksache 688/03 vom 26. September 2003) zu dieser Frage hat auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungsgesetz -
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 95 Abs. 7 Satz 3 bis 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nr. 2b - neu - § 126 Abs. 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V
13. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu - § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V
28. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu - § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V
30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V
33. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V
34. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
37. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV
38. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung
39. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI
Artikel 6a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
40. Zu der Kostenaufteilung
Drucksache 77/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
... Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen, die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Einzelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zuletzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz (BT-Drucksache
Drucksache 77/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
... Im Bereich des Jugendstrafrechts gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bundesratsinitiativen, die Fehlentwicklungen entgegentreten und das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium erweitern wollten, um dem Gericht sachgerechte und auf den Einzelfall zugeschnittene Reaktionen zu ermöglichen. Zuletzt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz mit Beschluss vom 10. Februar 2006 vom Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
Drucksache 747/4/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
... Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren der Absicht des Bundesrates zu einer angemessenen steuerlichen Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer Rechnung zu tragen oder eine hierauf zielende Bundesratsinitiative in vollem Umfang zu unterstützen.
Drucksache 298/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss
... Eine grundlegende Neukonzeption ist mit der vorliegenden - inhaltlich auf große Sportveranstaltungen eingeschränkten - Bundesratsinitiative jedoch auch nicht beabsichtigt, so dass sich das aktuell geplante Vorhaben hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen des Artikels 125 a Absatz 2 GG bewegt.'
Drucksache 194/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... ) in seiner Fassung von 1994 bildet eine der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Daten für die Umweltpolitik. Es ist zudem wichtige Informationsquelle für eine aussagefähige Umweltberichterstattung und zur Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das UStatG hat sich bewährt. Dennoch bedarf es aufgrund der wachsenden Bedeutung der Umweltpolitik einerseits und der fortgeschriebenen Rechtssetzung auf EU-Ebene andererseits einer Ergänzung und Weiterentwicklung. Grundsätzlich dient die Neufassung somit der ökologischen Modernisierung und der Anpassung an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Leitgedanke ist neben den fachpolitischen Aspekten die Berücksichtigung der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung. Dabei wird den Empfehlungen des Statistischen Beirats für die 15. Legislaturperiode sowie der Bundesratsinitiative (BR-Drucksache 761/03 ) eines Gesetzes zum Abbau von Statistiken Rechnung getragen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Entwurf
Artikel 1 Umweltstatistikgesetz - UStatG
§ 1 Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungen, Berichtsjahr
§ 3 Erhebung der Abfallentsorgung
§ 4 Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind
§ 5 Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle
§ 6 Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen
§ 7 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 8 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung
§ 9 Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 10 Erhebung der Luftverunreinigungen
§ 11 Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe
§ 12 Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung
§ 13 Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien
§ 14 Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle
§ 15 Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.
§ 16 Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz
§ 17 Hilfsmerkmale
§ 18 . Auskunftspflicht
§ 19 Anschriftenübermittlung
§ 20 Übermittlung
§ 21 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 553/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Der mit Bundesratsinitiative vom 14. Oktober 2005 vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung" regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zu Schadstoffgruppen. Unter anderem regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die
Drucksache 553/05
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Der mit Bundesratsinitiative vom 8. Juli 2005 vorgelegte Entwurf einer „Verordnung zur emissionsabhängigen Kenzeichnung von Kraftfahrzeugen“, regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zur Schadstoffklassen und Emissionsgruppen. Weiterhin regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die
Drucksache 666/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... c) Insoweit wird auf die Bundesratsinitiativen der Länder Baden-Württemberg (Drs. 709/04 und 710/04), Bayern (Drs. 734/04) und Niedersachsen (Drs. 691/04) verwiesen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*
3 2.
3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG
4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG
5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG
6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG
7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG
8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung
11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG
12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG
13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG
14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG
15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG
16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG
17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO
18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO
19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG
21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG
22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG
23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG
24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG
25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG
26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG
27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG
28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I
Drucksache 692/04
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... Die Bundesratsinitiative zielt auf eine erhebliche Vereinfachung des Genehmigungsrechts für Industrieanlagen. Nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) unterliegen zahlreiche Anlagen dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, obwohl von den jeweiligen Anlagen keine entsprechenden Umweltbeeinträchtigungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft im Sinne von § 5
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Begründung
Drucksache 357/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
Drucksache 560/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen beim Verkehrslärmschutz - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz - 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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