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"Bundesratsbeauftragten"


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0869/08B
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0831/07
0831/07B
0304/07
0744/1/06
0762/03
Drucksache 804/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 472/13

... Der vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (vgl. BR-Drucksache 731/12(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Energiefragen Nordrhein-Westfalen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union (RR David Aldenhoff) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 774/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppen zu a) und b) je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 558/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 713/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 749/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 714/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 299/13

... Der vom Bundesrat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 (BR-Drucksache 233/12(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen Bremen Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union (Rolf Diener) kann seine Funktion als Stellvertreter der Bundesratsbeauftragten des Landes Hessen in dem o.g. Gremium ab 1. Juni 2013 nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 178/13

... Die vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 (BR-Drucksache 796/10(B)1) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss für die Richtlinie



Drucksache 767/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 797/13

... Der vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 [vgl. BR-Drucksache 744/10(B), Ziffer 9 f)aa) ] benannte Bundesratsbeauftragte für den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit; Sektion: Tiergesundheit und Tierschutz; Bereich "Tiergesundheit" Bayern Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (LMR Dr. Norbert Rehm) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 313/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 763/12

... Der vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 (BR-Drucksache 796/10(B)1) benannte Bundesratsbeauftragte für den Programmbegleitenden Ausschuss der Kommission des EU-Förderprogramms Kultur (2007 - 2013)2 Bremen



Drucksache 2/1/12

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur Teilnahme (Liste B) für die Ratsarbeitsgruppe "Entwicklungszusammenarbeit" einen Vertreter des Landes Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Regierungsangestellter Detlev Groß).



Drucksache 127/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) für die Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie



Drucksache 410/12

... Der vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 Drucksache 796/10(B) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA-Ausschuss) Bremen



Drucksache 392/12

... Der vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 (Drucksache 796/10(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Beratenden Ausschuss "Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik" (SOGS) Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MR Harald Thiele) kann seine Funktion mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 526/12

... Der vom Bundesrat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 (BR-Drucksache 286/10(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Thematische Arbeitsgruppe "Sprachen und Beruf"; jetzt: "Sprachen in der allgemeinen und beruflichen Bildung" Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) (StD Manfred Thönicke) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen, so dass für die restliche Laufzeit der Benennung (31. Dezember 2013) eine Ersatzbenennung vorgenommen werden kann.



Drucksache 52/1/12

... Der Bundesrat hat Herrn LKD Bernd Christ, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Ländervertreter in dieser Arbeitsgruppe benannt. Nordrhein-Westfalen nimmt daher die Interessen der Länder in den Beratungen zum polizeilichen Datenschutz wahr. Im Hinblick auf den allgemeinen Datenschutz wären die Länderinteressen daher in der Ratsarbeitsgruppe nicht repräsentiert. Es empfiehlt sich daher, dass der Bundesrat begrenzt auf die Beratungen zur vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung einen weiteren Bundesratsbeauftragten benennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 14/12

... Der vom Bundesrat in seiner 863. Sitzung am 6. November 2009 (BR-Drucksache 760/09(B) benannte Bundesratsbeauftragte für den Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts Florenz Sachsen-Anhalt Kultusministerium (MDgt a. D. Dr. Joachim Welz) wird seine Funktion künftig in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 127/12

... Der vom Bundesrat benannte Bundesratsbeauftragte für die Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie



Drucksache 233/12

... Die vom Bundesrat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 (BR-Drucksache 288/10(B) benannte Beauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen und für die Weisungssitzungen zum Ministerrat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik Rheinland-Pfalz, Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Brüssel (RD'in Anja Freytag) wird ihre Funktion als Stellvertreterin der Bundesratsbeauftragten des Landes Hessen in den o.g. Gremien nicht mehr wahrnehmen, so dass für die restliche Laufzeit der Benennung (bis 31. Dezember 2013) eine Ersatzbenennung vorgenommen werden kann.



Drucksache 246/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen*.



Drucksache 2/12

... Die vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 (vgl. BR-Drucksache 868/09(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Entwicklungszusammenarbeit Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei (Hildegard Dietz) wird ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 127/1/12

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) für die Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie



Drucksache 539/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten benennen.



Drucksache 29/12

... Die vom Bundesrat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 (vgl. BR-Drucksache 333/10(B), Ziffer 11) benannte Bundesratsbeauftragte für das Erste Spezifische Programm "Zusammenarbeit" (Kooperation) - Sicherheit Nordrhein-Westfalen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (RL'in Sabine Groth) wird ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 731/12 (Beschluss)

... (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2009 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2012 ansteht, sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2012 ebenfalls ansteht; die Neubestellung wird zum 1. Januar 2013 wirksam)



Drucksache 154/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen. Die Benennung gilt bis zum 31. Dezember 2013 analog zum Ablauf des Benennungszeitraums der übrigen Sektionen des "Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit"



Drucksache 541/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 44/12

... Der vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 (vgl. BR-Drucksache 796/10(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Regionalpolitik/Strukturpolitik, -maßnahmen" Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MR Wolfgang Buchner) wird seine Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 731/12

Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2009 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2012 ansteht, sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2012 ebenfalls ansteht)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 2/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur Teilnahme (Liste B) für die Ratsarbeitsgruppe "Entwicklungszusammenarbeit" einen Vertreter des Landes Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Regierungsangestellter Detlev Groß).



Drucksache 247/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 218/12

... Die vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 (BR-Drucksache 868/09(B)* benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Erweiterung und Beitrittsländer" Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Senatorin a. D. Gisela von der Aue) ist aus der Landesregierung ausgeschieden und kann somit ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 540/12

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 195/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 115/11

... Die vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 (vgl. BR-Drucksache 868/09(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Media-Verwaltungsausschuss der Kommission Bayern Staatskanzlei (MR'in Dr. Carolin Kerschbaumer) wird ihre Funktion in dem o.g. Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 82/11

... Die vom Bundesrat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 (vgl. BR-Drucksache 333/10(B), Ziffer 19) benannte Bundesratsbeauftragte für das Fünfte Spezifische Programm "EURATOM" - Fusionsenergie



Drucksache 546/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 382/11

... Der vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 (BR-Drucksache 868/09(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich: Tochterrichtlinie Reporting zur



Drucksache 404/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 777/11 (Beschluss)

... (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2008 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2011 ansteht, sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2011 ebenfalls ansteht; die Neubestellung wird zum 1. Januar 2012 wirksam)



Drucksache 597/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 403/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 206/11

... Die vom Bundesrat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 (vgl. BR-Drucksache 44/11 (Beschluss*)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Verbrauchsteuern (Energiesteuern)" und für die Ratsarbeitsgruppe "Sonstige Verbrauchsteuern" Niedersachsen Finanzministerium (MR'in Christiane Schweers) wird ihre Funktion in den o.g. Gremien nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 834/1/11

... Der Bundesrat spricht sich bezüglich der EU-Beratungen zum Richtlinienvorschlag für die Entsendung einer Bundesratsbeauftragten oder eines Bundesratsbeauftragten aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 75/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 365/11

... Der Bundesrat kann für dieses Gremium gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten neu benennen.



Drucksache 350/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 595/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 548/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppen eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 74/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 547/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 44/11

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die genannten Gremien unter Abschnitt I Ziffern 1, 3 bis 10 sowie unter Abschnitt II Ziffern 11 bis 15 jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur Teilnahme (Liste B) benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/11




I. Gremien des Rates Arbeitsgruppe Steuerfragen

Indirekte Steuern

4 Mehrwertsteuer

4 Verbrauchsteuern

4 Kraftfahrzeugsteuern

Direkte Steuern

II. Gremien der Kommission

3 Mehrwertsteuer

Weitere Gremien:


 
 
 


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