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"Bundesratsbeauftragten"


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0400/08B
0411/08
0400/1/08
0869/08B
0499/1/08
0831/07
0831/07B
0304/07
0744/1/06
0762/03
Drucksache 736/16

... Der vom Bundesrat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 (BR-Drucksache 300/14(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich: Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz (MR Dr. Viktor Mertsch) kann seine Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 37/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertenarbeitsgruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 675/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 736/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe" einen Vertreter des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MR Arnold Schmidt).



Drucksache 5/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Ausschuss für Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG) einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS (TA Dipl. -Ing. (FH) Thomas Kirsch).



Drucksache 810/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Umwelt und Klima" einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Wigbert Mecke, zur Zeit Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union).



Drucksache 597/1/16

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Expertengruppe der Kommission "Trinkwasser-Richtlinie" (Richtlinie



Drucksache 225/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 597/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 810/16

... Der vom Bundesrat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 400/15(B))* benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich: Umwelt und Klima Hamburg Gemeinsame Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein bei der Europäischen Union (Dr. Thomas Engelke) kann seine Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 810/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Themenbereich "Umwelt und Klima" einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Wigbert Mecke, zur Zeit Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union).



Drucksache 596/16

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 615/15

... Der vom Bundesrat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 (BR-Drucksache 300/13(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group) Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (MR Dr. Robert Geiger) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 67/15

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 68/15

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 392/15 (Beschluss)

... - als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Ministerialrat Dr. Frank Hils) und



Drucksache 29/15

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 392/1/15

... - als Bundesratsbeauftragten einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Ministerialrat Dr. Frank Hils) und



Drucksache 491/15

... Die vom Bundesrat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 (BR-Drucksache 300/14(B)Y) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich:



Drucksache 90/15

... Der vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (BR-Drucksache 731/12(B)1) benannte Bundesratsbeauftragte für das Koordinierungsgremium "Gasverbrauchseinrichtungen" der Richtlinie 2009/142/EG2 Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (RGD Dr. Volker Winter) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 412/15

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 411/15

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 42/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 445/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppen zu a) und b) je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 241/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 87/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 634/14

... Der vom Bundesrat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 (BR-Drucksache 800/13(B), Ziffer 68) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich:



Drucksache 33/14

... Der Benennungszeitraum der Bundesratsbeauftragten für die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, für den Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschl. audiovisueller Bereich); Bereich: Audiovisuelle Medien ist abgelaufen (vgl. BR-Drucksache 796/10(B)*).



Drucksache 555/14

... Der vom Bundesrat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 (vgl. BR-Drucksache 800/13(B), Ziffer 74) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Strukturmaßnahmen Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MR Matthias Fischer) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 204/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 504/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 561/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 96/14

... Der Bundesrat kann daher für dieses Gremium gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten neu benennen.



Drucksache 1/14

... Die vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (BR-Drucksache 731/12(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF) jetzt:



Drucksache 554/14

... Der vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (vgl. BR-Drucksache 731/12(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF); jetzt: Koordinierungsausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 (COESIF) (Komitologieausschuss) Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MR Matthias Fischer) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 413/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 411/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 72/14

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschussformationen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 582/14

... Der vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (vgl. BR-Drucksache 731/12(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung Niedersachsen Kultusministerium (MDgt Gerhard Lange) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 408/14

... Der Bundesrat kann gemäß Artikel 2 § 6 Absatz 2 und 4 EuropolG für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine/einen Stellvertreter/in neu benennen.



Drucksache 220/14

... Die vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (BR-Drucksache 731/12(B)*) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Telekommunikation und Informationsgesellschaft" und die Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Ministerrat "Verkehr, Telekommunikation und Energie"; Bereich: Telekommunikation Niedersachsen Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Kirsten Redelfs, LL. M. (AUS)) kann ihre Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 574/13

... Der Bundesrat kann für dieses Gremium gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten neu benennen.



Drucksache 715/13

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium je einen Bundesratsbeauftragten für den Bereich "Kultur" sowie für den Bereich "Medien" zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 300/13

... Der vom Bundesrat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 (BR-Drucksache 506/11(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group) Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (Oberschulrat Jochem Kästner) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 47/13

... Die vom Bundesrat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 (BR-Drucksache 796/10(B)1) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss der Kommission für die Richtlinie



Drucksache 800/13 (Beschluss)

Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union(Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2010 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2013 ansteht; hier: Ständiger Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit - Committee on Internal Security (COSI))



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.