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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundespersonalausweises"


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Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Absatz 7 Satz 1 Buchstabe a knüpft bereits an den Voraussetzungen für die Einrichtung eines Guthabenkontos an. In Einklang mit den Empfehlungen der Kommission richtet sich der subjektive Rechtsanspruch auf Einrichtung und Führung eines Girokontos lediglich an solche natürlichen Personen, die sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhalten. Anders als die Versicherung, dass der Antragsteller noch nicht über ein anderweitiges Guthabenkonto verfügt, gehört die Versicherung, sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufzuhalten, allerdings nicht zum zwingenden Inhalt des schriftlichen Antrages auf Einrichtung eines Guthabenkontos. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Entscheidung über die Einrichtung eines Guthabenkontos möglichst unverzüglich und befreit von der Prüfungen von Aufenthaltstiteln, die möglicherweise nicht bereits bei Antragstellung vorgelegt werden können oder in anderen Fällen (z.B. bei Vorlage eines Bundespersonalausweises) auf der Hand liegen dürften, ergehen kann. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass sich der Zahlungsdienstleister jederzeit, nicht lediglich bei Antragstellung, darüber vergewissern darf, ob der Kontoinhaber (noch) zum Kreis der Anspruchsberechtigten Residenten zählt. Es ist allerdings in sein Ermessen gestellt, eine entsprechende Überprüfung anzustellen oder dies zu unterlassen, weil der vorliegende Gesetzentwurf nicht dazu dienen soll, aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären, sondern lediglich einen Ausgleich der Interessen zwischen Zahlungsdienstleistern und kontolosen Verbrauchern schaffen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 320/13

... Absatz 7 Satz 1 Buchstabe a) knüpft bereits an den Voraussetzungen für die Einrichtung eines Guthabenkontos an. In Einklang mit dem Empfehlungen der Europäischen Kommission richtet sich der subjektive Rechtsanspruch auf Einrichtung und Führung eines Girokontos lediglich an solche natürlichen Personen, die sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhalten. Anders als die Versicherung, dass der Antragsteller noch nicht über ein anderweitiges Guthabenkonto verfügt, gehört die Versicherung, sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufzuhalten, allerdings nicht zum zwingenden Inhalt des schriftlichen Antrages auf Einrichtung eines Guthabenkontos. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Entscheidung über die Einrichtung eines Guthabenkontos möglichst unverzüglich und befreit von der Prüfungen von Aufenthaltstiteln, die möglicherweise nicht bereits bei Antragstellung vorgelegt werden können oder in anderen Fällen (z.B. bei Vorlage eines Bundespersonalausweises) auf der Hand liegen dürften, ergehen kann. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass sich der Zahlungsdienstleister jederzeit, nicht lediglich bei Antragstellung, darüber vergewissern darf, ob der Kontoinhaber (noch) zum Kreis der Anspruchsberechtigten Residenten zählt. Es ist allerdings in sein Ermessen gestellt, eine entsprechende Überprüfung anzustellen oder dies zu unterlassen, weil der vorliegende Gesetzentwurf nicht dazu dienen soll, aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären, sondern lediglich einen Ausgleich der Interessen zwischen Zahlungsdienstleistern und kontolosen Verbrauchern zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.