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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesleistungsgesetz"


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Drucksache 39/17

... - Auch angemeldete Übungen der Bundeswehr werden mit einem Überflugverbot belegt: Grundsätzlich ist jede Übung von Truppenteilen der Bundeswehr außerhalb militärischer Anlagen (z.B. Liegenschaften, Truppenübungsplätzen), bei der Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen (z.B. Nutzung von Grundstücken), in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Bundesleistungsgesetz (BLG) manöverrechtlich anzumelden. Angemeldete und genehmigte Übungen werden in den jeweiligen amtlichen Publikationsmedien der betroffenen Bundesländer, Landkreise und / oder Gemeinden veröffentlicht. Zur Reduzierung der Kollisionsgefahr mit Bundeswehr-eigenem Flugbetrieb, aber auch aus Gründen der militärischen Sicherheit ist hier dieses Verbot einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 100/3/14

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.



Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 100/1/14

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 616/1/13

... Wie bereits in der einvernehmlich verabschiedeten Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" (BR-Drucksache 282/12(B)) gefordert, ist eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage seitens des Bundes dringend erforderlich, weil mit der von den Ländern vorgeschlagenen Strukturreform zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen ernst genommen und gefestigt wird und zum anderen die Leistungen zur Teilhabe flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und auf ein Leben mitten innerhalb der Gesellschaft ausgerichtet werden. Nur so können Bund, Länder und Kommunen den menschenrechtlichen Grundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.



Drucksache 616/13 (Beschluss)

... Wie bereits in der einvernehmlich verabschiedeten Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" (BR-Drucksache 282/12(B)) gefordert, ist eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage seitens des Bundes dringend erforderlich, weil mit der von den Ländern vorgeschlagenen Strukturreform zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen ernst genommen und gefestigt wird und zum anderen die Leistungen zur Teilhabe flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und auf ein Leben mitten innerhalb der Gesellschaft ausgerichtet werden. Nur so können Bund, Länder und Kommunen den menschenrechtlichen Grundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 11. Der Bund hat im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts im Juni 2012 darüber hinaus zugesagt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einigung über eine Reform der Eingliederungshilfe nur gemeinsam mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erfolgen kann; dabei sind die Haushalte der Länder und Kommunen durch eine Übernahme der Kosten durch den Bund nachhaltig zu entlasten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zügig eine Lösung zu erarbeiten.



Drucksache 25/1/13

... 14. Der Bund hat im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts im Juni 2012 darüber hinaus zugesagt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Einigung über eine Reform der Eingliederungshilfe nur gemeinsam mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erfolgen kann; dabei sind die Haushalte der Länder und Kommunen durch eine Übernahme der Kosten durch den Bund nachhaltig zu entlasten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zügig eine Lösung zu erarbeiten.



Drucksache 282/12

Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"



Drucksache 400/12 (Beschluss)

... - Bund und Länder stimmen darin überein, dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen. Infolge der expliziten Einbeziehung der kommunalen Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes - im Gegensatz zur deutschen Schuldenbremse - werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor deutlich größere Herausforderungen gestellt. Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst.



Drucksache 450/1/12

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.



Drucksache 571/1/12

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Daher hat der Bund im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht. Zudem hat der Bund angekündigt, gemeinsam mit den Ländern die Höhe der Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 - 2019 festzulegen sowie ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Daneben hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 450/12 (Beschluss)

... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 400/1/12

... - Bund und Länder stimmen darin überein, dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen. Infolge der expliziten Einbeziehung der kommunalen Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes - im Gegensatz zur deutschen Schuldenbremse - werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor deutlich größere Herausforderungen gestellt. Deshalb werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst.



Drucksache 282/1/12

Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" - Antrag des Freistaates Bayern -



Drucksache 281/09

... Änderung des Bundesleistungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 4
Änderung des Sprengstoffgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesleistungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Landbeschaffungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zum Chemieübereinkommen/Rhein und Chloridübereinkommen/Rhein

Artikel 10
Auflösung des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

Artikel 11
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 12
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 14
Aufhebung der Zweiten Abwasserschädlichkeitsverordnung

Artikel 15
Aufhebung der Dritten Abwasserschädlichkeitsverordnung

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Erhebungstermine für die Abfallstatistiken

Artikel 17 Aufhebung der Verordnung zur Einstellung der Statistik der Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung in der Viehhaltung gemäß § 8 des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 18 Aufhebung der Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 19
Auflösung der Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 20
Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 21
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt

II. Wesentlicher Inhalt des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und die Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 871: Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt- RGU)


 
 
 


Drucksache 265/06 (Beschluss)

... 6. die auf Grundlage des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes oder des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/06 (Beschluss)




Sechste Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 265/1/06

... 6. die auf Grundlage des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes oder des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/06




Sechste Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 327/05

... Soweit die Vorschriften des Gesetzes über Sachleistungen für Reichsaufgaben Bundesrecht geworden sind, sind sie bereits durch § 87 des Bundesleistungsgesetzes vom 19. Oktober 1956 (BGBl. I S. 815), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), aufgehoben worden. Mögliche als Landesrecht weiter geltende Bestimmungen sind im Laufe der Zeit in Anlehnung an das Bundesrecht in hierfür in Betracht kommende Landesvorschriften übernommen worden, so dass insoweit Anwendungsfälle nicht mehr zu erwarten sind. Das Gesetz über Sachleistungen für Reichsaufgaben kann damit aufgehoben werden.



Drucksache 86/05

... (10) § 47 des Bundesleistungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeines

§ 3
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

§ 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

§ 6
Zustellung an gesetzliche Vertreter

§ 7
Zustellung an Bevollmächtigte

§ 8
Heilung von Zustellungsmängeln

§ 9
Zustellung im Ausland

§ 10
Öffentliche Zustellung

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 724/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.