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"Bundeskonversionsprogramm"
Drucksache 92/2/12
Antrag der Länder Bayern, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... 1. Der Bundesrat empfiehlt angesichts der zu erwartenden Konversionslasten für die Länder und ihre Kommunen, bestehende Bund-Länder-Förderprogramme aufzustocken und erforderlichenfalls ein ergänzendes Bundeskonversionsprogramm zugunsten der Standortkommunen aufzulegen. Hierzu sollten insbesondere die Bundesmittel für die Städtebauförderungsprogramme sowie die regionale Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren aufgestockt werden. In der Städtebauförderung ist zur Bewältigung der zu erwartenden Konversionslasten eine Aufstockung der jährlichen Bundesmittel in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro mit Förderschwerpunkt "Konversion" für die nächsten zehn Jahre notwendig, ohne dass dies zu Lasten der übrigen städtebaulichen Förderprogramme gehen darf. Die Fördermaßnahmen sollten die Gesamtverantwortung des Bundes für die Folgen der Bundeswehrstrukturreform widerspiegeln und inhaltlich auf die Bedürfnisse der betroffenen Regionen zugeschnitten werden.
Drucksache 227/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
... "Diese rein wirtschaftliche Sichtweise würde jedoch bei werthaltigen Liegenschaften regelmäßig dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Bei ertragsschwachen Konversionsfällen ist möglicherweise überhaupt kein positiver wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten. Denn die Kommunen als Träger des kommunalen Selbstverwaltungsrechts wissen selbst am besten, was auf ihrem Gemeindegebiet möglich und wünschenswert ist. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es der BImA ermöglichen, die betreffenden Liegenschaften zu günstigeren Konditionen an die Kommune abzugeben. Sollte die Kommune aufgrund ihrer Haushaltslage auch hierzu nicht in der Lage sein oder ist aufgrund der Besonderheit des Grundstücks eine wirtschaftliche positive Konversionslösung nicht möglich, ist der Bund als Hauptverantwortlicher des von ihm initiierten Konversionsprozesses in der Pflicht, den Kommunen mit einem ergänzenden Bundeskonversionsprogramm individuell zu helfen. Daneben darf eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion nicht ausschließlich auf die wichtige Option der wirtschaftlichen Ansiedlung verengt sein; vielmehr muss die zivile Nachnutzung - insbesondere außerhalb der bebauten Ortslagen - zur Schaffung oder Ergänzung von Bereichen für den Landschafts- und Naturschutz, für die regenerative Energiegewinnung oder für Ausgleichsmaßnahmen möglich sein."
Drucksache 92/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... 1. Der Bundesrat empfiehlt angesichts der zu erwartenden Konversionslasten für die Länder und ihre Kommunen, bestehende Bund-Länder-Förderprogramme aufzustocken und erforderlichenfalls ein ergänzendes Bundeskonversionsprogramm zugunsten der Standortkommunen aufzulegen. Hierzu sollten insbesondere die Bundesmittel für die Städtebauförderungsprogramme sowie die regionale Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren aufgestockt werden. In der Städtebauförderung ist zur Bewältigung der zu erwartenden Konversionslasten eine Aufstockung der jährlichen Bundesmittel in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro mit Förderschwerpunkt "Konversion" für die nächsten zehn Jahre notwendig, ohne dass dies zu Lasten der übrigen städtebaulichen Förderprogramme gehen darf. Die Fördermaßnahmen sollten die Gesamtverantwortung des Bundes für die Folgen der Bundeswehrstrukturreform widerspiegeln und inhaltlich auf die Bedürfnisse der betroffenen Regionen zugeschnitten werden.
Drucksache 533/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Eine weitere Alternative wäre das Warten auf ein Bundeskonversionsprogramm und die Einbeziehung des Rüstungsaltlastenvolumens in eine solche Regelung. Das von der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 geforderte Konversionsprogramm beschränkt sich allerdings nur auf die Folgen der Bundeswehrstrukturreform. Eine Erweiterung um die Rüstungsaltlasten wäre aus systematischen Gründen schwierig, weil die Verbreitung der Rüstungsaltlasten weit über die ehemaligen Militärflächen hinausgeht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 533/11
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Eine weitere Alternative wäre das Warten auf ein Bundeskonversionsprogramm und die Einbeziehung des Rüstungsaltlastenvolumens in eine solche Regelung. Das von der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 geforderte Konversionsprogramm beschränkt sich allerdings nur auf die Folgen der Bundeswehrstrukturreform. Eine Erweiterung um die Rüstungsaltlasten wäre aus systematischen Gründen schwierig, weil die Verbreitung der Rüstungsaltlasten weit über die ehemaligen Militärflächen hinausgeht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Suchbeispiele:
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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