[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

126 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundeskartellamts"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 442/19

... Ein Marktmachtmissbrauch solcher Unternehmen wird dabei insbesondere durch die Vorschriften gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen verhindert. Auf dieser Grundlage überprüfen Kartellbehörden das Verhalten der Unternehmen sowohl auf europäischer (siehe z.B. die Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google) als auch auf deutscher (siehe z.B. das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook) Ebene. Grundsätzlich ist das Kartellrecht dabei in der Lage, der Herausforderung durch die Marktmacht großer Plattformen wirksam zu begegnen. Weiteren gesetzgeberischen Verbesserungsbedarf im Hinblick auf einzelne Regelungen überprüft das BMWi derzeit im Rahmen der anstehenden 10. Novelle des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 603/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht sich außerdem durch die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Vergleichsportalen darin bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser davor geschützt werden sollten, durch nicht wahrheitsgemäße Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt zu werden. Ein wesentliches Problem wird darin gesehen, dass diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bzw. die Unwahrheit der Angaben nur schwer nachgewiesen werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein eigener Tatbestand geschaffen werden könnte, der unrichtige Angaben zur Verfügbarkeit und aktuellen Nachfrage betreffend eine über eine Online-Plattform angebotene oder beworbene Leistung ausdrücklich als eine unlautere geschäftliche Handlung qualifiziert und jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte für einen Verstoß, wie beispielsweise die Feststellung unplausibler Angaben bei Testbestellungen, dem Plattform-Betreiber die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben auferlegt.



Drucksache 603/1/18

... 4. Der Bundesrat sieht sich außerdem durch die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Vergleichsportalen darin bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser davor geschützt werden sollten, durch nicht wahrheitsgemäße Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt zu werden. Ein wesentliches Problem wird darin gesehen, dass diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bzw. die Unwahrheit der Angaben nur schwer nachgewiesen werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein eigener Tatbestand geschaffen werden könnte, der unrichtige Angaben zur Verfügbarkeit und aktuellen Nachfrage betreffend eine über eine Online-Plattform angebotene oder beworbene Leistung ausdrücklich als eine unlautere geschäftliche Handlung qualifiziert und jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte für einen Verstoß, wie beispielsweise die Feststellung unplausibler Angaben bei Testbestellungen, dem Plattform-Betreiber die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben auferlegt.



Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Der Nachweis, ob die Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten wettbewerbsrechtlich bzw. kartellrechtlich zulässig ist, behindert und verzögert die Umsetzung der notwendigen Änderungen im Krankenhausplan des jeweiligen Landes und der entsprechenden Planung der Baumaßnahmen erheblich. Die notwendige Einbeziehung des jeweils zuständigen Landesministeriums und des Bundeskartellamts stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, der die termin- und fristgerechte Planung und das Ziel der Zusammenlegung von Kapazitäten gefährdet. So fallen beispielsweise Krankenhausverbünde, die in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan ihre Versorgungskapazitäten abgestimmt haben, nicht automatisch unter das Wettbewerbsrecht, wären aber bei einem entsprechenden Antrag aufwändig zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 456/18

... Seit dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle sind beim Bundekartellamt keine Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegen des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen geführt worden. Es gab einige Fusionskontrollverfahren, etwa in den Bereichen Radio bzw. Produktions- und Rechteverwertungsunternehmen, die alle in der ersten Phase vom Bundeskartellamt freigegeben worden sind. Die zuständigen Beschlussabteilungen haben auch mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf allgemeiner Ebene Gespräche über kartellrechtlich zulässige Kooperationsmöglichkeiten geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 207/17

... "(1) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend bei begründetem Verdacht des Bundeskartellamts auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Dies gilt nicht, wenn die Durchsetzung der Vorschriften nach Satz 1 in die Zuständigkeit anderer Bundesbehörden fällt. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass die Regelungen zum Betreten von Räumlichkeiten der Betroffenen zum Zweck der Einsichtnahme und Prüfung von Unterlagen gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, den Absätzen 2 und 3 sowie die Regelungen zu Durchsuchungen nach § 59 Absatz 4 keine Anwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/17




Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 244/14

... Tatsächliche Eigenrücknahmen im Sinne der geltenden Verordnung werden im Bereich der Verkaufsverpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, offenbar nur in sehr geringem Umfang umgesetzt. Nach Erkenntnissen des Bundesumweltministeriums beziffern sie sich auf höchstens 3 % der von den jeweiligen Vertreibern in Verkehr gebrachten Verpackungen. In diesen Fällen einer realen Eigenrücknahme von Verpackungen, die zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden, steigen die Entsorgungskosten aufgrund einer Lizenzierung nicht wesentlich an. Für eine Schätzung des in diesen Fällen tatsächlich entstehenden zusätzlichen Erfüllungsaufwands können lediglich eine "Sektoruntersuchung duale Systeme" des Bundeskartellamts vom Dezember 2012 und - nicht verifizierbare - Aussagen von Marktteilnehmern herangezogen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die in diesen Fällen zunächst - wegen zusätzlicher Entsorgungskosten bei den wenigen bisher tatsächlich selbst zurückgenommenen Verpackungen - zusätzlich belasteten Vertreiber letztlich durch sinkende Lizenzentgelte der dualen Systeme bei der weit größeren Menge der nicht selbst zurückgenommenen Verpackungen profitieren werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

4 Bürokratiekosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

2.2 Evaluation der Kostenschätzung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 475/13

... "Für Streitigkeiten über Entscheidungen des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, gilt § 202 Satz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/13




Anlage
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)

1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d und e § 20 Absatz 2 und 3 GWB , Nummer 12 § 31 Absatz 5 - neu - GWB , Nummer 21 Buchstabe a § 35 Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 40 Absatz 4 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 38 - neu - § 63 Absatz 4 Satz 1, 3 - neu - GWB , Nummer 40 - neu - § 74 Absatz 1 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 49 - neu - § 130 Absatz 1 Satz 2 -neu- GWB

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V

3. Zu Artikel 5 Absatz 5 § 8 Absatz 3b Satz 3 PBefG , Absatz 8 Nummer 1 - neu - § 29 Absatz 3 Nummer 4 - neu - SGG , Nummer 2 - neu - § 202 Satz 3 -neu- SGG

4. Zu Artikel 6 Neubekanntmachung

5. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 641/12 (Beschluss)

... Ziel von kommunalen Gebietsreformen ist es nicht, wirtschaftliche Unternehmen zu vergrößern, um einen größeren Anteil am Markt zu erlangen. Stattdessen geht es darum, die öffentlichen Aufgaben der Gebietskörperschaften im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger besser zu bewältigen. Wettbewerbsregelungen dürfen deshalb nicht dazu führen, kommunale Gebietsreformen zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie lösen kommunale Gebietsreformen und die damit verbundenen Zusammenlegungen kommunaler Einrichtungen und Betriebe eine kartellrechtliche Fusionskontrolle nicht aus. Das soll mit der erbetenen Ergänzung des Gesetzes klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG


 
 
 


Drucksache 176/12 (Beschluss)

... Die Kartellbehörden haben in Ordnungswidrigkeitenverfahren mit mehreren drängenden Problemen zu kämpfen, die bereits in der Stellungnahme des Bundeskartellamtes zum Referentenentwurf angesprochen wurden und die eine effiziente Kartellverfolgung verhindern. Darunter leidet die Abschreckung als primäres Ziel der Kartellverfolgung ganz erheblich. Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Kartellverfolgung durch gesetzgeberische Maßnahmen zumindest in den vier nachfolgend genannten Bereichen noch im Rahmen der 8. GWB-Novelle Verbesserungen herbeizuführen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 31b

Zu § 32

18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 60/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass jede weitere Ausdehnung der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts nach europäischem Recht eine Einstufung der Krankenkassen als Unternehmen mit sich bringen wird. Er weist überdies darauf hin, dass einer Beteiligung des Bundeskartellamts bei Vereinigungen von landesunmittelbaren Krankenkassen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.



Drucksache 60/1/12

... 7. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass jede weitere Ausdehnung der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts nach europäischem Recht eine Einstufung der Krankenkassen als Unternehmen mit sich bringen wird. Er weist überdies darauf hin, dass einer Beteiligung des Bundeskartellamts bei Vereinigungen von landesunmittelbaren Krankenkassen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.