126 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Bundeskartellamtes"
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Ähnlich verfährt auch das Bundeskartellamt bei der Bußgeldbemessung im sogenannten Settlementverfahren (vergleiche Ziffer 18 der Leitlinien des Bundeskartellamtes für die Bußgeldbemessung in Kartellordnungswidrigkeitsverfahren).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 107/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens - Antrag des Landes Hessen -
... Ähnlich verfährt auch das Bundeskartellamt bei der Bußgeldbemessung im sogenannten Settlementverfahren (vergleiche Ziffer 18 der Leitlinien des Bundeskartellamtes für die Bußgeldbemessung in Kartellordnungswidrigkeitsverfahren).
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 18 Absatz 2 - neu - OWiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 46 Absatz 8 OWiG
Drucksache 305/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Drucksache 361/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen
... Der Bericht wurde erstellt auf der Grundlage von vier Jahresberichten der Markt-transparenzstelle für Kraftstoffe, einer Umfrage bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Prüfung des Aufwandes bei Wirtschaft und Verwaltung durch das Statistische Bundesamt sowie der Einschätzung des Bundeskartellamtes zu den wettbe-werblichen Auswirkungen.
Drucksache 456/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Seit dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle sind beim Bundekartellamt keine Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegen des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen geführt worden. Es gab einige Fusionskontrollverfahren, etwa in den Bereichen Radio bzw. Produktions- und Rechteverwertungsunternehmen, die alle in der ersten Phase vom Bundeskartellamt freigegeben worden sind. Die zuständigen Beschlussabteilungen haben auch mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf allgemeiner Ebene Gespräche über kartellrechtlich zulässige Kooperationsmöglichkeiten geführt.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B
1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel
2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland
2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis
2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH
a. Deutschland
b. Europäische Union
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Laut einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest (vgl. Zeitschrift Finanztest 12/2016, S. 12 ff.) wird für die Bargeldabhebung an Geldautomaten, die nicht zum Verbund der eigenen kontoführenden Bank gehören, derzeit ein Entgelt von bis zu 7,99 Euro verlangt. Auch viele große Banken verlangen hierfür Beträge von 3,90 Euro und mehr. Gebühren in dieser Höhe erscheinen unverhältnismäßig hoch. Insbesondere dürften die den Anbietern für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich entstehenden Kosten deutlich niedriger sein. Das Bundeskartellamt hatte sich bereits im Jahr 2010 mit der Problematik überhöhter Abhebegebühren befasst. Hinsichtlich der Kostenstruktur ging man dort damals davon aus, dass der Betrag von 1,95 Euro "eine wichtige Richtschnur in der Diskussion über kostendeckende Gebühren" (Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes im Handelsblatt am 24.06.2011, vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/abhebegebuehr-kartellamt -will-weitere-senkung-von-geldautomaten-gebuehren/4319272.html) sei. Auf eben diesen Betrag hatten sich auch die meisten Privatbanken 2011 im Rahmen einer Selbstverpflichtung als Obergrenze verständigt. Leider haben mittlerweile viele Banken diese Vereinbarung gekündigt und ihre Entgelte zum Teil deutlich erhöht. Sparkassen und Volksbanken hatten sich der damaligen Initiative erst gar nicht angeschlossen. Angesichts dieser Entwicklung sollte eine gesetzliche Obergrenze für Fremdkundenentgelte geprüft werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 263/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... Mit dem Änderungsvorschlag soll deshalb sichergestellt werden, dass in das Wettbewerbsregister mithin grundsätzlich alle Bußgeldentscheidungen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellämter gemäß §§ 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG
7. Zu Artikel 1 § 11 WRegG
8. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1
Drucksache 263/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... Mit dem Änderungsvorschlag soll deshalb sichergestellt werden, dass in das Wettbewerbsregister mithin grundsätzlich alle Bußgeldentscheidungen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellämter gemäß §§ 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG
8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG
9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg
Drucksache 158/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Laut einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest (vgl. Zeitschrift Finanztest 12/2016, S. 12 ff.) wird für die Bargeldabhebung an Geldautomaten, die nicht zum Verbund der eigenen kontoführenden Bank gehören, derzeit ein Entgelt von bis zu 7,99 Euro verlangt. Auch viele große Banken verlangen hierfür Beträge von 3,90 Euro und mehr. Gebühren in dieser Höhe erscheinen unverhältnismäßig hoch. Insbesondere dürften die den Anbietern für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich entstehenden Kosten deutlich niedriger sein. Das Bundeskartellamt hatte sich bereits im Jahr 2010 mit der Problematik überhöhter Abhebegebühren befasst. Hinsichtlich der Kostenstruktur ging man dort damals davon aus, dass der Betrag von 1,95 Euro "eine wichtige Richtschnur in der Diskussion über kostendeckende Gebühren" (Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes im Handelsblatt am 24.6.2011, vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/abhebegebuehr\-kartellamt\-will\-weitere\-senkung\-von\-geldautomaten\-gebuehren/4319272.html) sei. Auf eben diesen Betrag hatten sich auch die meisten Privatbanken 2011 im Rahmen einer Selbstverpflichtung als Obergrenze verständigt. Leider haben mittlerweile viele Banken diese Vereinbarung gekündigt und ihre Entgelte zum Teil deutlich erhöht. Sparkassen und Volksbanken hatten sich der damaligen Initiative erst gar nicht angeschlossen. Angesichts dieser Entwicklung sollte eine gesetzliche Obergrenze für Fremdkundenentgelte geprüft werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,
12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 576/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... m) Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die vorgesehenen Strukturvorgaben für die geplante Zentrale Stelle annähernd der Situation entsprechen, wie sie ursprünglich bei Gründung des dualen Systems Anfang der 1990er Jahre gegeben war. Auch das Duale System wurde durch die Produktverantwortlichen gegründet, die als Gesellschafter einer Non-ProfitGesellschaft fungierten. Ebenso war der Aufsichtsrat zunächst ausschließlich, dann mehrheitlich durch Vertreter aus Industrie und Handel besetzt. Eben diese Struktur führte zur Einleitung eines Untersagungsverfahrens des Bundeskartellamtes mit der Begründung, dass die Nachfrager von Befreiungsleistungen nicht gleichzeitig maßgeblichen Zugriff auf die Gestaltung der Marktgegenseite haben dürften.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote
Abstimmung Kommunen/Systeme
Zentrale Stelle
Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Papier, Pappe und Kartonage PPK
2 Hinweispflicht
2 Pfandregelungen
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG
Zu Artikel 1
§ 12 Ausnahmen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG
12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG
14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG
§ 27a Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG
21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 606/1/16
... In einer Vielzahl von Staaten wird der wirtschaftliche Verbraucherschutz behördlich durchgesetzt; teils ist die Durchsetzung von Verbraucher- und Wettbewerbsrecht einer gemeinsamen Behörde zugewiesen. 2014 hat sich beispielsweise das Vereinigte Königreich sowie Irland und seit 2013 die Niederlande diesem Konzept angeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis Kartellrecht, der jährlich auf Einladung des Bundeskartellamtes stattfindet, auf seiner Tagung am 6. Oktober 2016 die Frage nach einem Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und Kartellrecht weitestgehend bejaht und das Fazit gezogen, dass in den Bereichen, in denen Wettbewerbs* und Verbraucherrechtsdurchsetzung schon jetzt parallel laufen, sich gezeigt habe, dass die Instrumente sich gegenseitig gut ergänzen können. Auch die Bundesregierung hat in ihrer Gesetzesbegründung zur 7. GWB-Novelle klargestellt, dass das
1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 11
5. Zu Artikel 1 § 29 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB
12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
Drucksache 389/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... "(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, gilt § 90 Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung abhängt, die nach diesem Gesetz zu treffen ist. An die Stelle des Bundeskartellamtes und seines Präsidenten oder seiner Präsidentin treten die Bundesnetzagentur und ihr Präsident oder ihre Präsidentin."
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
Drucksache 641/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... Ziel von kommunalen Gebietsreformen ist es nicht, wirtschaftliche Unternehmen zu vergrößern, um einen größeren Anteil am Markt zu erlangen. Stattdessen geht es darum, die öffentlichen Aufgaben der Gebietskörperschaften im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger besser zu bewältigen. Wettbewerbsregelungen dürfen deshalb nicht dazu führen, kommunale Gebietsreformen zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie lösen kommunale Gebietsreformen und die damit verbundenen Zusammenlegungen kommunaler Einrichtungen und Betriebe eine kartellrechtliche Fusionskontrolle nicht aus. Das soll mit der erbetenen Ergänzung des Gesetzes klargestellt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Drucksache 176/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... Die Kartellbehörden haben in Ordnungswidrigkeitenverfahren mit mehreren drängenden Problemen zu kämpfen, die bereits in der Stellungnahme des Bundeskartellamtes zum Referentenentwurf angesprochen wurden und die eine effiziente Kartellverfolgung verhindern. Darunter leidet die Abschreckung als primäres Ziel der Kartellverfolgung ganz erheblich. Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Kartellverfolgung durch gesetzgeberische Maßnahmen zumindest in den vier nachfolgend genannten Bereichen noch im Rahmen der 8. GWB-Novelle Verbesserungen herbeizuführen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB
§ 34b Sondervermögen des Bundes
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB
Zu § 31b
Zu § 32
18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.