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"Bundeskabinett"
Drucksache 444/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesverkehrswegeplan 2030
... anbei übersende ich den am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen "Bundesverkehrswegeplan 2030"* zu Ihrer Kenntnis.
Drucksache 89/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen
... In der Präambel der Koalitionsvereinbarung 2013 der die Bundesregierung tragenden Parteien ist ausgeführt, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern zu wollen. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales war im Herbst 2015 bereit, einen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett einzubringen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen
a Leiharbeit:
b Werkverträge:
Drucksache 41/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bereich Eisenbahnen mit Stellungnahme der Bundesregierung
... anbei übersende ich die am 6. Januar 2016 vom Bundeskabinett beschlossene "Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der
Drucksache 530/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2014 und 2015 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2014/15)
... anbei übersende ich den am 14. September 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen "Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2014 und 2015"* zu Ihrer Kenntnis.
Drucksache 342/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016
... das Bundeskabinett hat in seiner 106. Sitzung am 8. Juni 2016 den o.g. Bericht beschlossen.
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Satz 1 soll im Hinblick auf die Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Kriterien die bestehende Rechtslage bestätigen. Da jedoch ein Verweis auf § 1 EnWG insgesamt ungenau ist und auch mit dem am 4. November 2015 im Bundeskabinett beschlossenen Strommarktgesetz ein weiterer Absatz 4 normiert werden soll, der im Rahmen des § 46 EnWG jedoch keine Rolle spielen kann, wird konkret auf die Ziele des § 1 Absatz 1 EnWG verwiesen. Diese sind Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz, Umweltverträglichkeit sowie die zunehmend auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung. Jeder dieser Ziele hat in die konkrete Auswahlentscheidung einzufließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 46 Wegenutzungsverträge
§ 46a Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.
§ 47 Rügeobliegenheit, Präklusion
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
§ 46a Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 141/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15 Stipendienprogramm -Gesetz und der Begleitforschung
... das Bundeskabinett hat in seiner 94. Sitzung am 9. März 2016 den o.g. Bericht beschlossen.
Drucksache 687/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume* wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Drucksache 774/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration
... es, wie er in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Drucksache 553/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes
... In der vom Bundeskabinett im November 2007 beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist im Kapitel B 2.2 Vorbildfunktion des Staates das Ziel formuliert: Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen im Besitz der öffentlichen Hand. Mit der Vorlage der StrÖff wird dieses Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt für die Flächen des Bundes umgesetzt.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Bedarfsplan, der das Kernstück des Wasserstraßenausbaugesetzes bildet, geht auf den Bundesverkehrswegeplan 2030 zurück, der am (Datum) vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Landesämter künftig bereits im Rahmen der Länderanhörung zu Rechtssetzungsentwürfen im Einzelnen über den von ihr prognostizierten Erfüllungsaufwand sowie die den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren, so dass diese Gelegenheit erhalten, Gesetzentwürfe auch unter diesen Gesichtspunkten angemessen prüfen und hierzu Stellung nehmen zu können. Das entspricht im Übrigen auch dem "Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung", nach dem in der Phase der Ressortbeteiligung sowie der Beteiligung der Länder der Erfüllungsaufwand zu vervollständigen oder zu präzisieren ist. Soweit Ausführungen zu Erfüllungsaufwand und Kosten erst nach der Verbändeanhörung fertig gestellt werden, ist den Ländern - anders als im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren, in dem die Stellungnahmen der Länder unter Kostenvorbehalt ergangen sind - vor einer abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts Gelegenheit zur ergänzenden Prüfung und Stellungnahme zu geben.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 393/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
... Das Bundeskabinett hat die Strategie am 13. Juli 2016 beschlossen.
Drucksache 306/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit - Gesunde Ernährung, sichere Produkte (Ernährungspolitischer Bericht 2016)
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Bericht "Gesunde Ernährung, sichere Produkte - Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit" (Ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung 2016), wie er am 1. Juni 2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Drucksache 224/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufsbildungsbericht 2016
... das Bundeskabinett hat in seiner 100. Sitzung am 27. April 2016 den o.g. Bericht beschlossen.
Drucksache 433/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Der Bundesrat begrüßt den am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 und die Entwürfe der sich daraus ergebenden Ausbaugesetze.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG
Drucksache 154/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
... wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Vor dem Beschluss des Bundeskabinetts werden Länder und Verbände beteiligt, damit alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden können.
Drucksache 12/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... Da mit diesem Vorhaben ausschließlich EU-Recht umgesetzt wird, ist es von der Anwendung der Bürokratiebremse (Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. März 2015) ausgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
§ 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
§ 2 Anerkennung von Berufserfahrung
§ 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
§ 4 Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen
§ 7 Eignungsprüfung
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
§ 8 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
§ 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
§ 10 Nachprüfung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsinhalt
III. Ermächtigungsgrundlage
IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu §§ 8
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 554/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetz es für das Jahr 2015
... Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht * nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2015.
Drucksache 18/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
... In den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten zum Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" hat die Bundesregierung bekräftigt, dass ein digitales, barrierefreies
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten
b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau
c Leichte Sprache
d Barrierefreie Informationstechnik
e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
f Schlichtungsstelle
g Partizipation
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.
§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
§ 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation
§ 19 Förderung der Partizipation
Artikel 2 Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Folgeänderungen
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK
2. Verbesserung der Barrierefreiheit
3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen
4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung
6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren
8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen
9. Klarstellung des Geltungsbereichs
10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Folgen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten
b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau
c Leichte Sprache
d Barrierefreie Informationstechnik
e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
f Schlichtungsstelle
g Partizipation
4. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung
2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit
3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
4. Aufbau eines Netzwerks
5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit
6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Leichte Sprache
2. Schlichtungsverfahren
3. Partizipation
Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:
1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden
2. Leichte Sprache
3. Barrierefreie Informationstechnik
4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
5. Schlichtungsstelle
6. Partizipation
3 Evaluation
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
... Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Immobiliardarlehensvermittler, der über denjenigen hinausgeht, der durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verursacht wird, entsteht durch diese Verordnung nicht. Aus diesem Grund und da zudem ausschließlich europäisches Recht 1:1 umgesetzt wird, ist die "Bürokratiebremse" (Bundeskabinett vom 25. März 2015) bei dieser Verordnung nicht zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
Abschnitt 1 Sachkundenachweis
§ 1 Sachkundeprüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Prüfungsinhalt, Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
§ 5 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
2 Vermittlerregister
§ 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
§ 7 Mitteilungspflichten
§ 8 Zugang
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung
§ 9 Geltungsbereich der Versicherung
§ 10 Umfang der Versicherung
§ 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 3 Verhaltenspflichten
§ 12 Allgemeine Verhaltenspflicht
§ 13 Verbot der Annahme von Geldern
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 15 Außerordentliche Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
§ 17 Anzeigepflicht
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
§ 18 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
1.4 Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs
3. Finanzierung und Kreditprodukte
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 3 Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Artikel 4 Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 485/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
... anliegend übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung. *
Drucksache 509/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den "Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie",* wie er am 31. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Drucksache 89/1/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen - Antrag des Landes Baden-Württemberg - Punkt 33 der 942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016
... In der Präambel der Koalitionsvereinbarung 2013 der die Bundesregierung tragenden Parteien ist ausgeführt, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern zu wollen. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales war im Herbst 2015 bereit, einen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett einzubringen.
a Leiharbeit:
b Werkverträge:
Drucksache 598/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die im Jahr 2015 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuch s
... Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht * für das Jahr 2015.
Drucksache 279/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Landesämter künftig bereits im Rahmen der Länderanhörung zu Rechtssetzungsentwürfen im Einzelnen über den von ihr prognostizierten Erfüllungsaufwand sowie die den Ländern voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren, so dass diese Gelegenheit erhalten, Gesetzentwürfe auch unter diesen Gesichtspunkten angemessen prüfen und hierzu Stellung nehmen zu können. Das entspricht im Übrigen auch dem "Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung", nach dem in der Phase der Ressortbeteiligung sowie der Beteiligung der Länder der Erfüllungsaufwand zu vervollständigen oder zu präzisieren ist. Soweit Ausführungen zu Erfüllungsaufwand und Kosten erst nach der Verbändeanhörung fertig gestellt werden, ist den Ländern - anders als im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren, in dem die Stellungnahmen der Länder unter Kostenvorbehalt ergangen sind - vor einer abschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts Gelegenheit zur ergänzenden Prüfung und Stellungnahme zu geben.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 195/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im Öffentlichen Personennahverkehr
... anbei übersende ich den am 6. April 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen "Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im Öffentlichen Personennahverkehr" zu Ihrer Kenntnis.
Drucksache 273/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... Mit der Verordnung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Die "Bürokratiebremse" (Bundeskabinett vom 25.03.2015) kommt daher im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Zu Artikel 2
Drucksache 776/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechtsgesetz es
... anbei übersende ich den am 9. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen "Bericht der Bundesregierung über die Erfahrung mit § 7
Drucksache 281/16
... Der vorliegende Gesetzentwurf bietet die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Der Gesetzentwurf folgt dem geltenden Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode (Kapitel 1.3, S. 40, Zeile 1568) sowie einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 25. März 2015 (BT-Drs. 18/4460, S.1). Mit dem Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum 1. Juli 2016 im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zu beschließen, um ab Mitte 2018 die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen auszuweiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 484/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verbraucherpolitischer Bericht der Bundesregierung 2016
... anliegend übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2016. *
Drucksache 202/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, insbesondere werden keine neuen Informationspflichten aufgenommen. Bei der 1:1-Umsetzung von europäischem Recht findet die "One in, one out"-Regel (Bundeskabinett vom 25. März 2015) keine Anwendung. Belange der mittelständischen Wirtschaft werden von dem Regelungsvorhaben nicht berührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Mess- und Eichverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 48/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Indikatorenbericht 2014 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
... Die vom Bundeskabinett im November 2007 beschlossene
Drucksache 402/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetz es für das Jahr 2014
... Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2014.
Drucksache 182/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufsbildungsbericht 2015
... das Bundeskabinett hat in seiner 55. Sitzung am 15. April 2015 den Berufsbildungsbericht 2015 * beschlossen.
Drucksache 260/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... § 2c Absatz 1 verpflichtet die Bundesregierung in einem Nationalen Entsorgungsprogramm darzulegen, wie eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umgesetzt werden soll. Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium übernimmt hierbei die Federführung. Wegen der ressortübergreifenden und grundsätzlichen Bedeutung der umfassenden sowie langfristig angelegten Entsorgungspolitik in Deutschland, werden das Nationale Entsorgungsprogramm sowie spätere wesentliche Änderungen dieses Programms innerhalb der Bundesregierung erarbeitet und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch das Programm soll sichergestellt werden, dass die entsorgungspolitischen Entscheidungen im Rahmen der Durchführung sämtlicher Schritte der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle von ihrem Anfall bis zur Endlagerung umgesetzt werden. Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms sind die in § 2d normierten Grundsätze der nuklearen Entsorgung.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 2c Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung
§ 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
§ 7c Die in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.
III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
§ 7c Die in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.
b Länder
Im Einzelnen:
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit Europarecht
VI. Nachhaltige Entwicklung
VII. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 98/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht 2013 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bereich Eisenbahnen mit
... anbei übersende ich die am 11. März 2015 vom Bundeskabinett beschlossene "Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der
Drucksache 22/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... Der Gesetzentwurf reglementiert unter anderem die Ausgabe und den Handel mit Inhaberaktien. Da Inhaberaktien als Inhaberpapiere nicht den Namen eines Begünstigten enthalten, wird für nicht börsennotierte Gesellschaften vorgeschrieben, dass dafür jeweils eine Sammelurkunde zu erstellen und zu hinterlegen ist. Das verursacht zusätzlichen Aufwand für die Gesellschaft und die Anteilseigner. Aufgrund einer vorgesehenen Bestandsschutzregelung werden lediglich Gesellschaften betroffen, die nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett gegründet werden. Für bestehende Gesellschaften fällt daher kein einmaliger Umstellungsaufwand an.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 26 ... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
1 Zusammenfassung
2 Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Drucksache 558/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über den Stand der Entwicklungen des Tierschutzes 2015 (Tierschutzbericht 2015)
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015 * in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung.
Drucksache 541/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess - und Eichgesetzes
... Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, insbesondere werden keine neuen Informationspflichten aufgenommen. Die "one in, one out"-Regel (Bundeskabinett vom 25. März 2015) kommt daher im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Drucksache 343/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... Mit der Verordnung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Die "Bürokratiebremse" (Bundeskabinett vom 25.03.2015) kommt daher im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
§ 22 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 :
Artikel 2 :
Drucksache 403/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die im Jahr 2014 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuch s
... Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht für das Jahr 2014.
Drucksache 37/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Inkrafttretens der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der europäischen IUU- und Kontrollverordnung auf die deutsche Fischereiwirtschaft und die Entwicklung der Fischbestände
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Inkrafttretens der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der europäischen IUU- und Kontrollverordnung auf die deutsche Fischereiwirtschaft und die Entwicklung der Fischbestände *, wie er am 28. Januar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Drucksache 247/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Agrarpolitischen Bericht 2015 * der Bundesregierung in der Form, in der er am 20. Mai 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist.
Drucksache 60/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung
... anliegend übersende ich Ihnen den Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung*, der heute im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Drucksache 38/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht)* und
... Der 10. Existenzminimumbericht und der Erste Steuerprogressionsbericht liegen diesem Schreiben bei. Sie wurden am 28. Januar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen.
Drucksache 371/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
... Durch das Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Die "One in, one out"-Regel (Bundeskabinett vom 25. März 2015) kommt daher im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung.
Drucksache 538/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... Zwar existiert seit 1998 ein Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien. Dieser ist als Staatsminister direkt dem Bundeskanzleramt zugeordnet und zugleich Leiter einer obersten Bundesbehörde. Er ist jedoch kein Bundesminister im eigentlichen Sinne und verfügt dementsprechend auch über kein Stimmrecht im Bundeskabinett. Daher erscheint es verfassungsrechtlich nicht zulässig, ihn als Bundesminister im Sinne des Artikels 80 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes anzusehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 KGSG
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 und 2 KGSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 KGSG
6. Zu Artikel 1 § 16 Überschrift, Absatz 1 KGSG
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3, § 24 Absatz 3, § 79 Absatz 4 KGSG
8. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 KGSG
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Nummer 4 KGSG
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 - neu - KGSG
11. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Nummer 7 KGSG
12. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 3 KGSG
13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - KGSG
14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 KGSG
15. Zu Artikel 1 § 86 Überschrift
16. Zu Artikel 1 § 90 Absatz 3 - neu - KGSG
Drucksache 23/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht 2012 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bereich Eisenbahnen mit Stellungnahme der Bundesregierung
... anbei übersende ich die am 15.01.2014 vom Bundeskabinett beschlossene "Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der
Drucksache 155/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... Das Bundeskabinett hat hierzu auf seiner Sitzung am 22. Januar 2014 in Meseberg im Zusammenhang mit den "Eckpunkten für die Reform des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Preis- und Kostenwirkungen
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
IV. Befristung
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKRNr. 2807: Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 409/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetz es für das Jahr 2013
... Anliegend übersenden wir zu Ihrer Information den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2013.*
Drucksache 622/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit - Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung
... als Anlage übersenden wir Ihnen den unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit von der Bundesregierung erstellten und am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht. "Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit. Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung". *
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Mit Datum vom 21. September 2011 hat das Bundeskabinett das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, ein Projekt über die Möglichkeiten zur Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) durchzuführen. Mit dem Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung" hat das Bundeskabinett am 28. März 2012 beschlossen, den Erfüllungsaufwand für die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung mit dem Ziel einer möglichst weiten Absenkung zu untersuchen, und das am 4. Juni 2014 vom Bundeskabinett beschlossene "Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung 2014" sieht vor, die Verbesserungsvorschläge aus dem OMS-Projekt umzusetzen. Der Ergebnisbericht zum OMS-Projekt liegt vor. Daraus ergibt sich folgender gesetzlicher Handlungsbedarf:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 426/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die im Jahr 2013 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuch s
... Anliegend übersenden wir den vom Bundeskabinett am 17. September 2014 beschlossenen Bericht für das Jahr 2013. *
Drucksache 499/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Berichtszeitraum: 3. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013)
... anliegend übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett am 15. Oktober 2014 beschlossenen Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.*
Drucksache 139/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Sozialbericht 2014
... anliegend übersende ich Ihnen den Nationalen Sozialbericht 2014 *, der am 8. April 2014 im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Drucksache 142/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland
... anliegend übersende ich Ihnen den Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie *, der am 8. April 2014 im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Drucksache 43/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetz es zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2
... das Bundeskabinett hat in seiner 5. Sitzung am 29. Januar 2014 den 20. Bericht* nach § 35
Drucksache 91/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
... Die Bundesregierung und die Länder haben in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen unternommen, um die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu verbessern. In dem jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Innern über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet (vgl. BR-Drucksache 86/14) wurde festgestellt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 insgesamt 6 209 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten bearbeitete. Nach vier Wochen betrug die Löschquote solcher einschlägigen Inhalte 97 Prozent. Dies zeigt den Erfolg der Maßnahmen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
III. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest:
1. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
2. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 442/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014
... beigefügt übersende ich Ihnen den Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014*, der am 24. September 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, zur Kenntnis.
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