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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesforschungsanstalt"


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Drucksache 351/1/07

... " zu sehen. Dieses Konzept sieht die Neustrukturierung der derzeit sieben Bundesforschungsanstalten und die Reduzierung auf vier Bundesforschungsinstitute vor. In diesem Zusammenhang ist auch die Schließung von Standorten vorgesehen.



Drucksache 361/07

... Lebensmittel-Hygieneverordnung beizufügende Betriebsspiegel und der Entwurf eines maßstabsgetreuen Betriebsplans oder, im Falle handwerklich strukturierter Betriebe, die Unterlagen, aus denen die in den jeweiligen Räumen vorgesehene Tätigkeit ersichtlich ist, einzubeziehen. Im Falle der Zulassung von Milchverarbeitungsbetrieben ist der Lebensmittelunternehmer, sofern nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel II Teil II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU (Nr.) L 139 S. 55, Nr. L 226 S. 22) eine Hitzebehandlung von Rohmilch oder Milcherzeugnissen erfolgt, darüber zu informieren, dass Anlagen für die Hitzebehandlung geeignet sind, die z.B. vom Institut für Chemie und Technologie der Milch der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kiel, oder dem Institut für Lebensmittelverfahrenstechnik des Zentralinstituts für Ernährungs- und Lebensmittelforschung, Weihenstephan, Technische Universität München, typgeprüft sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten Keine.

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 2
Zulassung von Betrieben

§ 3
Überprüfung von zugelassenen Betrieben

§ 4
Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 5
Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr

Abschnitt 3
Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung

§ 6
Amtliche Bescheinigungen

§ 7
Rückstandsuntersuchungen

Abschnitt 4
Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch

§ 8
Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb

§ 9
Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung

§ 10
Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

§ 11
Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

§ 12
Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken

Abschnitt 5
Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 13
Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung

§ 14
Verfahren zur Prüfung der Leitlinien

Abschnitt 6

§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 351/07

... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) benötigt für seine Arbeit wissenschaftliche Grundlagen, die in erster Linie von den in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Bundesforschungsanstalten geliefert werden. Diese Forschung ist als Beratungsinstrument für die Arbeit des Bundesministeriums unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 1
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

§ 2
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 3
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 4
Änderung des Tierseuchengesetzes

§ 5
Weitere Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Tierseuchengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Abschnitt 1
Änderung von Gesetzen

§ 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 2
Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 3
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes

Abschnitt 2
Änderung von Rechtsverordnungen

§ 4
Änderung der Anbaumaterialverordnung

§ 5
Änderung der Feuerbrandverordnung

§ 6
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit

§ 7
Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung

§ 8
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 9
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelnematoden

§ 10
Änderung der Reblausverordnung

§ 11
Änderung der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung

§ 12
Änderung der Düngungsbeiratsverordnung

§ 13
Änderung der Käseverordnung

§ 14
Änderung der Eichordnung

§ 15
Änderung der Strahlenschutzverordnung

§ 16
Änderung der Fischetikettierungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Befristung

III. Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Nummern 1 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 535/07 (Beschluss)

... Die beabsichtigte Privilegierung von Bundesbehörden gegenüber der Überwachung durch Landesbehörden ist ungerechtfertigt. Sie widerspricht einerseits dem Grundsatz, dass die Überwachung Länderaufgabe ist. Im Sinne der Gleichbehandlung, Transparenz und Akzeptanz in der Öffentlichkeit ist wichtig zu dokumentieren, dass für Behörden dieselben Regeln gelten wie für andere Betreiber, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen umgehen. Dieses hat sich bei der Anwendung der Gentechnik im geschlossenen System seit 1990 bewährt: Hier erfolgt z.B. auch eine Gleichbehandlung der verschiedenen Bundesforschungsanstalten mit anderen öffentlichen und privaten Betreibern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 535/1/07

... Die beabsichtigte Privilegierung von Bundesbehörden gegenüber der Überwachung durch Landesbehörden ist ungerechtfertigt. Sie widerspricht einerseits dem Grundsatz, dass die Überwachung Länderaufgabe ist. Im Sinne der Gleichbehandlung, Transparenz und Akzeptanz in der Öffentlichkeit ist wichtig zu dokumentieren, dass für Behörden dieselben Regeln gelten wie für andere Betreiber, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen umgehen. Dieses hat sich bei der Anwendung der Gentechnik im geschlossenen System seit 1990 bewährt: Hier erfolgt z.B. auch eine Gleichbehandlung der verschiedenen Bundesforschungsanstalten mit anderen öffentlichen und privaten Betreibern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -

10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

Zu Buchstabe c1

Zu Buchstabe c2

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *

26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *

27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -

28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 739/07

... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) benötigt für seine Arbeit wissenschaftliche Grundlagen, die in erster Linie von den in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Bundesforschungsanstalten geliefert werden.



Drucksache 538/07

... § 4 regelt die Anforderungen an die Befähigung und Zulassung von Klassifizierern. Damit sollen die bislang in landesrechtlichen Vorschriften enthaltenen Anforderungen an die Befähigung von Klassifizierern, die derzeit den Status eines vereidigten Sachverständigen haben, bundeseinheitlich geregelt werden. Klassifizierer werden nach Absatz 1 auf Antrag zugelassen, wenn sie sachkundig sind, mindestens drei Monate in einem Klassifizierungsunternehmen tätig gewesen sind und dort für die Tätigkeit als Klassifizierer ausgebildet worden sind und über die für die Tätigkeit erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Sachkunde ist in einer staatlichen Prüfung nachzuweisen (Absatz 2). Inhalt der Prüfung sind die für die jeweilige Tierart geltenden Handelsklassensysteme, die Klassifizierungs- und Verwiegungstechniken und Klassifizierungsgeräte sowie die maßgeblichen Rechtsvorschriften. Ein Bewerber wird nur dann zur Sachkundeprüfung zugelassen, wenn er zuvor an einem mindestens einwöchigen Ausbildungskurs teilgenommen hat (Absatz 3). Dies entspricht der derzeit geltenden Zulassungspraxis in den meisten Bundesländern, in denen Klassifizierer vor der Zulassung einen einwöchigen Klassifizierungskurs besuchen müssen, der vom Land selbst oder von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kulmbach, durchgeführt wird. Die Prüfung kann im Anschluss an den Ausbildungskurs durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Klassifizierung

§ 3
Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Befähigung und Zulassung von Klassifizierern

§ 5
Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände

§ 6
Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern

§ 7
Zuständigkeit

§ 8
Mitteilungspflichten

§ 9
Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern

§ 10
Auskunftspflichten

§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 12
Registerführung, Datenübermittlung

§ 13
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Außenverkehr

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Einziehung

§ 18
Übergangsbestimmungen

§ 19
Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes

§ 20
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz

1. Umbenennung

2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren

3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte

4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer

6. Sonstige Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

§ 1
[ Begriffsbestimmungen ]

§ 2
[ Klassifizierung ]

§ 3
[ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]

§ 4
[ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]

§ 5
[ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]

§ 6
[ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]

§ 7
[ Zuständigkeit ]

§ 8
[ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]

§ 9
[ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]

§ 10
[ Auskunftspflichten ]

§ 11
[ Befugnisse der zuständigen Behörde ]

§ 12
[ Registerführung, Datenübermittlung ]

§ 13
[ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]

§ 14
[ Gebühren und Auslagen ]

§ 15
[ Außenverkehr ]

§ 16
[ Bußgeldvorschriften ]

§ 17
[ Einziehung ]

§ 18
[ Übergangsbestimmungen ]

§ 19
[ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]

§ 20
[ Änderung von Rechtsvorschriften ]

§ 21
[ Inkrafttreten ]


 
 
 


Drucksache 470/06

... Es ist beabsichtigt, ein entsprechendes Forschungsprojekt unter Federführung des Institutes für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft durchzuführen, um offene Fragen zu klären. Eine Projektskizze liegt bereits vor und wird derzeit im BMELV geprüft. Sobald im Rahmen des Forschungsprojekts verwertbare neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen , spätestens nach zwei Jahren, wird BMFLV den Bundesrat entsprechend unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/06




Zu der Entschließung wird Folgendes ausgeführt:


 
 
 


Drucksache 141/06

... Für die Bundesforschungsanstalten sind im Haushalt 2006 insgesamt rd. 198 Mio. € vorgesehen, davon rd. 127 Mio. € für Personalausgaben und rd. 35 Mio. € Ausgaben für Investitionen. Für Forschung und Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung sind 2006 rd. 36 Mio. € vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 936/05 (Beschluss)

... Dieser Satz besagt, dass entgegen der bisherigen Verfahrensweise eine Rückkopplung von der Bundesforschungsanstalt an die Statistischen Landesämter besteht. Es ist weder erkennbar, für welchen Verwendungszweck diese Daten genutzt werden sollten, noch wird eine Aussage zum weiteren Vorgehen gemacht, wenn in Proben "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 20a AgrStatG , Nr. 9 § 93 Abs. 10 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 28 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG , Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 3 AgrStatG , Buchstabe c - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 8 - neu - AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 47 Abs. 3 Satz 3 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 547/05

... Die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) ist mit Entwicklungsarbeiten betraut, ein landwirtschaftliches Emissionsmodell zur Erfüllung aller Berichtspflichten zu erstellen. Ein weiteres Ziel der Arbeiten ist die Erstellung von Kohlenstoffinventaren der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands zur Ermittlung der Änderungen des Bodenkohlenstoffvorrats infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen. Die zu berücksichtigenden Stoffströme sowie die zur Inventarerstellung notwendigen Parameter und Berechnungsverfahren müssen dafür nach den Anforderungen der jeweiligen Berichtspflichten transparent, vergleichbar, vollständig und richtig abgebildet werden.



Drucksache 936/1/05

... Dieser Satz besagt, dass entgegen der bisherigen Verfahrensweise eine Rückkopplung von der Bundesforschungsanstalt an die Statistischen Landesämter besteht. Es ist weder erkennbar, für welchen Verwendungszweck diese Daten genutzt werden sollten, noch wird eine Aussage zum weiteren Vorgehen gemacht, wenn in Proben "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 20a AgrStatG , Nr. 9 § 93 Abs. 10 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 28 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG , Nr. 4 Buchstabe a1 - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 3 AgrStatG , Buchstabe c - neu - § 29 Abs. 1 Nr. 8 - neu - AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 47 Abs. 3 Satz 3 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 348/05

... Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsanstalt für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 936/05

... „(3) Die Beschaffenheitsmerkmale werden von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel (Bundesforschungsanstalt) ermittelt. Die für die Durchführung der Erhebung zuständigen Stellen der Länder übermitteln der Bundesforschungsanstalt zur Erfüllung der Aufgabe nach Satz 1 pseudonymisierte Proben der einbezogenen Pflanzenarten. Die Bundesforschungsanstalt übermittelt pseudonymisierte Einzelangaben der Untersuchungsergebnisse zur Belastung mit gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen an die statistischen Ämter der Länder.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

3 Gesetzesfolgen

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

1.3 Kosten der Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkung Unmittelbare

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 565/04 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.



Drucksache 482/04 (Beschluss)

"Ausgestaltete Käfige" der Bundesforschungsanstalt für

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Drucksache 482/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3 , Nr. 8 § 27 Abs. 13a - neu -

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 14

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

13. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5a - neu -

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 565/1/04

... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.



Drucksache 482/1/04

... Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Modellvorhabens "Ausgestaltete Käfige" der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft sind Anforderungen an ein Haltungssystem festgelegt worden, das sich durch eine um ein Vielfaches größere Grundfläche, ein deutlich höheres Flächenangebot pro Tier und konkrete Anforderungen an den Nest- und Einstreubereich unterscheidet. Die in alternativen Haltungssystemen und im ausgestalteten Käfig gleichermaßen geltenden Anforderungen an die Sitzstangen dürften in Verbindung mit den zusätzlichen Vorgaben, z.B. der Trennung der Funktionsbereiche durch geeignete Anordnung der Einrichtungselemente, ein weitgehend ungestörtes Ruhen ermöglichen. Nach bisherigen Erkenntnissen tragen die Flächenvorgaben zum Nest- und Einstreubereich der Forderung aus der Modellstudie, dass 10 % der Tiere einer Gruppe gleichzeitig Staubbaden und 20 % gleichzeitig den Nestbereich nutzen können sollen, ausreichend Rechnung. Mit der Festlegung eines Bewegungsraumes soll das Fortbewegungsverhalten verbessert werden. Die Festlegungen geben den derzeitigen Kenntnisstand wieder. Durch die Einführung eines weiteren Haltungssystems soll erreicht werden, dass sowohl Kleinbetriebe, die aus arbeitsorganisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen oder auf Grund ihrer betrieblichen Voraussetzungen nicht auf alternative Haltungssysteme umrüsten können, weiterhin Legehennen halten können. Zudem soll auch Großbetrieben die Chance eingeräumt werden, gegenüber Legehennen haltenden Betrieben in anderen EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

Zu Artikel 1

zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4a - neu -

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5a - neu -

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12a - neu -


 
 
 


Drucksache 703/1/04

... Das Gesetz hätte unter der (optimistischen) Annahme, dass die Zahl der aktiven Mitglieder auch weiterhin nur um 2,5 % pro Jahr sinkt, nach Berechnungen der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Beitragssteigerungen für die aktiven Mitglieder in Deutschland von durchschnittlich 14,45 % für 2005 zur Folge. Im Jahr 2008 würde die Steigerung sogar 20,5 % betragen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.