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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesfamilienministerium"


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Drucksache 122/1/15

... c) Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, die von den die Bundesregierung tragenden Fraktionen des Deutschen Bundestages in Aussicht genommene Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Dies sollte aus Sicht des Bundesrates jedoch haushalterisch nicht zu Lasten des Etats des Bundesfamilienministeriums gehen, da so die Gefahr besteht, dass künftig andere familienpolitische Maßnahmen finanziell schlechter ausgestattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 24b Absatz 1 EStG Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zur Entlastung Alleinerziehender

7. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

8. Zu Artikel 7a - neu - § 1 FAG

Artikel 7a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... - die Zahl der Minijobberinnen und Minijobber auf konstant hohem Niveau verbleibt und der Umfang der Brückeneffekte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erheblich geringer ausfällt, als erhofft. Minijobs stellen im Gegenteil sogar eher eine Hürde für den Übergang in einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder gar Vollzeitjob dar. Die Mehrheit der vor allem weiblichen Beschäftigten bleibt im Minijob "gefangen". Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012 sind Minijobs "ein Programm zur Erzeugung lebenslanger ökonomischer Ohnmacht und Abhängigkeit". Minijobberinnen und Minijobbern werden besonders niedrige Löhne gezahlt sowie oftmals elementare arbeitsrechtliche Ansprüche versagt. Eine aktuelle Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) aus dem Dezember 2012, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen erstellt wurde, bestätigt, dass dringender Handlungsbedarf bei der Durchsetzung der arbeits- und arbeitschutzrechtlichen Vorschriften besteht. Obwohl geringfügig Beschäftigte arbeitsrechtlich formal allen anderen Beschäftigten gleichgestellt sind, wird dieser Grundsatz in der Praxis jedoch häufig unterlaufen: So werden zum Beispiel 43 Prozent der geringfügig Beschäftigten das Entgelt an Feiertagen, 41 Prozent der bezahlte Urlaub und 39 Prozent die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall versagt. Selbst die befragten Arbeitgeber geben zu, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht zu gewähren (40 Prozent bei Entgelt an Feiertagen, 31 Prozent bei Urlaub, 26 Prozent bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Dort, wo Minijobber arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden, muss nachgesteuert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 373/12

... Derzeit beteiligen sich in Deutschland so viele Menschen wie nie zuvor an einem Freiwilligendienst. Die Nachfrage ist so groß, dass das Bundesfamilienministerium Anfang 2012 eine Kontingentierung der BFD-Plätze vorgenommen hat, die dazu führt, dass viele Interessierte abgewiesen werden müssen.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.