Drucksache 175/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... 2. Vollzugsaufwand Der mit dem Zertifizierungsverfahren verbundene Vollzugsaufwand wird durch Einführung entsprechender Gebührentatbestände, die in einer Rechtsverordnung bestimmt werden, gedeckt. Die Bemessung der Höhe der Gebühren erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip. Mit einer unmittelbaren zusätzlichen finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte ist daher nicht zu rechnen, eine mittelbare Belastung durch Umlage der Kosten der Zertifizierung (Kosten der Prüfung der Endgeräte durch externe Prüfstellen, Gebühren für die Zertifizierung) kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dadurch könnten sich Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ergeben, da die Mittel für die Erstausstattung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Bundes (Bundes-BOS) mit Endgeräten für den Digitalfunk BOS zentral im Einzelplan 06 (Epl. 06) etatisiert sind. Es besteht jedoch gleichfalls die Möglichkeit, dass die Weitergabe der Zertifizierungskosten wegen der Wettbewerbssituation der Endgerätehersteller im Ausschreibungsverfahren unterbleibt bzw. nur in geringer Höhe erfolgt. Eventuell entstehender Mehrbedarf für die Beschaffung der Endgeräte der Bundes-BOS durch die Einführung des Zertifizierungsverfahrens ist grundsätzlich im Epl. 06 gegenzufinanzieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des BDBOS-Gesetzes
§ 15a Zertifizierung von Endgeräten
§ 15b Erlass von Rechtsverordnungen; Widerspruchsgebühren
§ 15c Testplattform
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Kosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 15a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 747: Erstes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
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