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0702/05B
0678/2/05
0096/1/05
0247/1/05
0334/05
0780/05
0657/05
0065/05
0329/05
0616/05
0222/05B
0477/05
0247/05
0702/05
0664/05B
0245/05
0143/05B
0245/05B
0940/05
0096/05
0363/05
0139/05
0036/05
0296/05
0042/05
0700/05
0701/05
0760/05
0143/05
0920/05
0245/1/05
0247/05B
0775/04
0700/04
0698/04
0799/04
0606/3/04
0699/04
0703/2/04
0590/04
0913/04
0799/04B
0919/4/04
0269/2/04
0259/04
0926/04
0431/04
0799/1/04
0021/04B
0736/03
0762/03
Drucksache 20/15

... a) Brandenburg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Ministerin Sabine Kunst)



Drucksache 301/15

... "(2) Von der sich nach Anwendung des in Absatz 1 genannten Prozentsatzes ergebenden Gesamtfläche wird vorab für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen jeweils ein Anteil von 5 Hektar für die Genehmigung von Anträgen auf Neuanpflanzung auf dem Gebiet dieser Länder abgezogen, sofern Anträge in dieser Höhe gestellt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/15




§ 7c
Zuständigkeit und Verfahren


 
 
 


Drucksache 439/1/15

... Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsrechts sollen lediglich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur UVP von Flugverfahren im Rahmen der vorausgehenden Zulassungsverfahren für Flughäfen zur Klarstellung normiert und dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgewendet werden. Auf die ebenfalls im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes seit vielen Jahren diskutierten notwendigen Verbesserungen im Hinblick auf den Schutz vor Fluglärm (vgl. u.a. die Gesetzesanträge der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, BR-Drucksache 90/13, des Landes Brandenburg, BR-Drucksache 138/13 sowie des Landes Hessen, BR-Drucksache 124/13) wird in diesem Gesetzentwurf nicht eingegangen. Fluglärm führt durch die Konzentration auf die Umgebung von Flugplätzen bereits heute im Einzelfall zu hohen Belastungen. Im Hinblick auf das prognostizierte weitere erhebliche Wachstum des Luftverkehrs sind daher klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise im Luftverkehrsgesetz notwendig. Planungssicherheit ist sowohl für die Verkehrsseite als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ohne dabei eine Seite zu privilegieren. Bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten besteht insgesamt Reformbedarf, um den Fluglärm auf Dauer wirksam zu reduzieren und damit auch die Akzeptanz des Luftverkehrs in Deutschland zu erhalten. Prüf- und Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Verfahren, beim aktiven und passiven Lärmschutz, bei der Flugroutenfestsetzung und bei der Lärmbegrenzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV

'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 404/15

... Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/15




Entschließung

1. Vergaberecht

2. Bauplanungsrecht

3. Umweltrecht


 
 
 


Drucksache 531/15

... Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen



Drucksache 410/15

... Frühere Versuche, auf Landesebene aufgrund der bestehenden rechtlichen Regelungen Transparenzmodelle in Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen einzuführen, wurden durch die von den betroffenen Lebensmittelunternehmern angerufenen Verwaltungsgerichte untersagt. Seit Ende 2012 ist in Berlin durch mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und die diese bestätigenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet durch Einstufung in "Benotungen" und Vergabe von "Minuspunkten" mangels erforderlicher Rechtsgrundlage untersagt worden. In den aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs vom 13. März 2015 ist nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen die Weitergabe von Punktebewertungen aufgrund der Feststellungen durchgeführter Lebensmittelkontrollen an die Verbraucherzentrale, welche die Ergebnisse wiederum im Internet durch Darstellung in den Farben der Ampel veröffentlichte, für rechtswidrig erklärt worden. Im Ergebnis der danach unzureichenden gesetzlichen Regelungen und der darauf gestützten Rechtsprechung erfolgt in der Praxis derzeit eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in den meisten Bundesländern auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 443/1/15

... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, anstelle der mit Ablauf des Jahres 2015 ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder Minister Jens Bullerjahn, Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen und Ministerpräsident Erwin Sellering Minister Christian Görke (Brandenburg) Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) und Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland (Sachsen) als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom Beginn des Jahres 2016 an für die Dauer von drei Jahren gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.



Drucksache 516/1/15

... Antrag der Länder Berlin, Bremen, Brandenburg



Drucksache 440/15 (Beschluss)

... Es gibt auch keinen nachgewiesenen Bedarf für eine Anhebung des Schutzniveaus im Bereich von WLAN-Hotspots. Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nicht dem Vorhandensein von WLAN-Hotspots geschuldet. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg berichtet dazu:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 TMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 4 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 1 und 2 TMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 259/1/15

... Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen



Drucksache 452/15 (Beschluss)

... Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg)



Drucksache 559/15

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial

Teil 1

Teil 2

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 338/1/15

... Das Verfahren wurde von den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit positivem Ergebnis erprobt und hat sich seit mehreren Jahren bewährt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 22a FeV

§ 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis § 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, § 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu § 48a FeV Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 569/1/15

... Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen



Drucksache 17/15

... Die Länder Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben das Bundesministerium des Innern darum ersucht, entsprechende weitere Polizeivollzugsbehörden zur Teilnahme an der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

§ 1
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern

§ 2
Weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg

§ 3
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz

Artikel 2
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

§ 1
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern

§ 2
Weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg

§ 3
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz

§ 4
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen

§ 5
Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 259/15 (Beschluss)

... 4. Der weitergehende Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen (Drucksache 273/15) stellt insoweit eine sinnvolle und notwendige Alternative dar.



Drucksache 209/15

... Antrag des Landes Brandenburg



Drucksache 250/15

... es im Jahr 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2015 für das Jahr 2015 sowie für das Jahr 2016 auf bundesdurchschnittlich 3,8 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für diese Leistungen im Jahr 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2015 für das Jahr 2015 sowie für das Jahr 2016 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet:4,4 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,4 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,2,6 Prozentpunkte für Berlin,2,9 Prozentpunkte für Brandenburg,6,3 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen,7,3 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,6 Prozentpunkte für Hessen,3,3 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,4,5 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,0 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,1 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,6 Prozentpunkte für das Saarland,3,4 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,2,7 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,3,9 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein,4,1 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2016

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsrechts sollen lediglich die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur UVP von Flugverfahren im Rahmen der vorausgehenden Zulassungsverfahren für Flughäfen zur Klarstellung normiert und dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgewendet werden. Auf die ebenfalls im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes seit vielen Jahren diskutierten notwendigen Verbesserungen im Hinblick auf den Schutz vor Fluglärm (vgl. u.a. die Gesetzesanträge der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, BR-Drucksache 90/13, des Landes Brandenburg, BR-Drucksache 138/13 sowie des Landes Hessen, BR-Drucksache 124/13) wird in diesem Gesetzentwurf nicht eingegangen. Fluglärm führt durch die Konzentration auf die Umgebung von Flugplätzen bereits heute im Einzelfall zu hohen Belastungen. Im Hinblick auf das prognostizierte weitere erhebliche Wachstum des Luftverkehrs sind daher klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise im Luftverkehrsgesetz notwendig. Planungssicherheit ist sowohl für die Verkehrsseite als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ohne dabei eine Seite zu privilegieren. Bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten besteht insgesamt Reformbedarf, um den Fluglärm auf Dauer wirksam zu reduzieren und damit auch die Akzeptanz des Luftverkehrs in Deutschland zu erhalten. Prüf- und Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Verfahren, beim aktiven und passiven Lärmschutz, bei der Flugroutenfestsetzung und bei der Lärmbegrenzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

'Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 273/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen -



Drucksache 440/1/15

... Es gibt auch keinen nachgewiesenen Bedarf für eine Anhebung des Schutzniveaus im Bereich von WLAN-Hotspots. Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nicht dem Vorhandensein von WLAN-Hotspots geschuldet. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg berichtet dazu:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 4 TMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 1 und 2 TMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 2 TMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 409/15

... Gesetzesantrag des Landes Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 282/1/15

... Antrag der Länder Thüringen, Brandenburg



Drucksache 34/15

... (3) Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten im Zahlungsverkehr nach den Absätzen 1 und 2 keine Zahlungen auf den Bundesanteil an der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer. Auf den durch den Bundesanteil nicht gedeckten Teil ihrer Ansprüche aus dem vorläufigen Umsatzsteuer- und Finanzausgleich überweist das Bundesministerium der Finanzen an monatlichen Vorauszahlungen an Brandenburg 16 677 000 Euro, an Bremen 9 596 000 Euro, an Mecklenburg-Vorpommern 151 222 000 Euro, an Niedersachsen 70 967 000 Euro, an Sachsen 167 306 000 Euro, an Sachsen-Anhalt 178 855 000 Euro und an Thüringen 138 611 000 Euro. Die Zahlungen werden am 15. eines jeden Monats fällig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Anlage 1
Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 1
Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014

Anlage 2
Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage 2
Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 189/15 (Beschluss)

... Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000, mit dem er im Rahmen der genannten Entschließung sein Bedauern über das durch die Homosexuellenverfolgung in beiden Teilen Deutschlands erfolgte Unrecht zum Ausdruck brachte, genügt den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht. Ein solcher Beschluss trägt den Bedürfnissen der Betroffenen nach Rehabilitation und Entschädigung nicht in angemessener Weise Rechnung. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die eine den Interessen der Betroffenen gerecht werdende Rehabilitierung und Entschädigung vor dem Hintergrund der Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit der Verurteilungen vorsieht. Auf Antrag des Landes Berlin und der Länder Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen forderte der Bundesrat mit Entschließung vom 12. Oktober 2012, BR-Drucksache 241/12(B), die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert der Bundesrat nunmehr seine Forderung nach der Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen


 
 
 


Drucksache 67/1/14

... Brandenburg



Drucksache 232/14

... es im Jahr 2013 rückwirkend zum 1. Januar 2014 für das Jahr 2014 sowie für das Jahr 2015 auf bundesdurchschnittlich 3,5 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für diese Leistungen im Jahr 2013 rückwirkend zum 1. Januar 2014 für das Jahr 2014 sowie für das Jahr 2015 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet:4,3 Prozentpunkte für Baden-Württemberg, 3,2 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern, 2,1 Prozentpunkte für Berlin,2,3 Prozentpunkte für Brandenburg,6,4 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen,6,5 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,5 Prozentpunkte für Hessen,3,1 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern, 4,2 Prozentpunkte für Niedersachsen,3,7 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen, 3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,2 Prozentpunkte für das Saarland,3,1 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,2,4 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,3,6 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein,3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2015

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 1/1/14

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Koordinierungsausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 (COESIF) eine Vertreterin des Landes Brandenburg, Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union in Brüssel (ORR'in Katrin Müller-Wartig).



Drucksache 124/14

... Gesetzesantrag des Landes Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 338/14

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 144/14

... die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat den in der Anlage beigefügten Vorschlag für die Wahl der Mitglieder der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/14




Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 5 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 649/14

... 1) die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Frankfurt-Oder,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Export besonderer Leistungen

Artikel 5
Zusammentreffen von Leistungen

Artikel 6
Durchführung des Abkommens und Antragstellung

Artikel 7
Leistungsanspruch

Artikel 8
Geltungsdauer und Kündigung

Artikel 9
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 77/14 (Beschluss)

... Die lediglich auf Verordnungen bezogene Formulierung der Vorlage würde in Ländern, in denen gesetzlich auch eine andere Art der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorgesehen ist, die Regelung weiter gehender Anforderungen rein formal nicht ermöglichen. So erfolgt beispielsweise nach dem Brandenburgischen Wassergesetz zum einen eine Festsetzung von Gebieten zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen bereits unmittelbar durch Gesetz (§ 100 Absatz 2 Satz 2 BbgWG), zum anderen eine Festsetzung anderer Gebiete durch Bekanntmachung von Karten (§ 100 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BbgWG). Eine Festsetzung durch landesrechtliche Verordnung ist für diese Gebiete weder vorgesehen noch erforderlich. Weiter gehende landesrechtliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten können für diese Gebiete auch durch Gesetz selbst und nicht nur durch Verordnung vorgesehen werden (vgl. § 101 BbgWG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

A Änderungen

1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -

2. Zu § 2 Absatz 13

3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -

4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1

5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5

6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -

7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -

8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -

9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2

10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2

11. Zu § 23 Satz 1, 2

12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3

13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -

§ 29a
Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs

14. Zu § 30

§ 30
Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen

15. Zu § 36

16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6

17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -

18. Zu § 46 Absatz 6

19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3

20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2

21. Zu § 49 Absatz 5

22. Zu § 50 Absatz 3

23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:

25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:

26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 144/14 (Beschluss)

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/14 (Beschluss)




Anlage
Wahl der Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 5 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 609/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Herrn Minister Albrecht Gerber (Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg) als Nachfolger von Herrn Minister a.D. Ralf Christoffers als Mitglied und Herrn Staatssekretär Hendrik Fischer (Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg) als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a.D. Henning Heidemanns als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der



Drucksache 571/2/14

... Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg



Drucksache 623/14

... Antrag des Landes Brandenburg



Drucksache 67/14

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/14




Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat

Anlage


 
 
 


Drucksache 193/1/14

... Das nach außen hin tatsächlich erfolgte Verhalten des Betroffenen, wie es durch § 238 StGB in den Blick genommen wird, ist allein kein geeigneter und ausreichender Indikator für Maß und Intensität der erlittenen psychischen Belastung. Wie das individuelle Opfer mit dem psychischen Druck umgeht, welche Wege es geht, um ihm durch Änderungen seiner Lebensführung auszuweichen oder aber ihm standzuhalten, ist Gegenstand seiner Entscheidung (krit. auch Beck, GA 2012, 722, 724 f.: "Weil es in erheblichem Ausmaß vom Opfer abhängt, ob dieses aufgrund der Nachstellungen seine Lebensumstände verändert, wird der Erfolgseintritt zufällig."). Die Intensität der Tat stellt nur einen von mehreren Faktoren für diese Entscheidung dar. Sie wird vor allem abhängen von der Persönlichkeit des Opfers, seinen konkreten Lebensumständen und davon, wie es das zukünftig noch zu erwartende Verhalten des Täters einschätzt. So wird von Seiten der Justizpraxis darauf hingewiesen, dass nicht wenige Opfer aufgrund äußerer (sozialer, ökonomischer oder beruflicher) Zwänge kaum Chancen haben, dem Täter durch Änderung der Lebensführung auszuweichen. In besonders hohem Maß betrifft dies Frauen, die zugleich weitaus häufiger Opfer von "Stalking" werden als Männer. Sie tragen häufig Verantwortung für die Lebensführung anderer Familienangehöriger und sind so gezwungen, ihren "Alltag zu meistern". Sie haben vielfach nicht nur einem Beruf nachzugehen, sondern sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Dies schließt Wohnungswechsel, sozialen Rückzug oder massive Einschränkungen des Kommunikationsverhaltens, wie sie durch den Gesetzgeber (BT-Drucksache 16/575, S. 8) und die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 54, 189, 197; BGH, NStZ-RR 2013, 145, 146; OLG Brandenburg, NStZ 2010, 519, 520) als Beispiele einer ausreichenden Verhaltensänderung angesehen werden, oft nahezu aus (ebenso Schöch, NStZ 2013, 221, 223). Generell ist auch zu beobachten, dass Reaktionen zumeist erst dann erfolgen, wenn die Situation für das Opfer gänzlich unerträglich geworden ist und das Opfer sich nicht anders zu helfen weiß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/1/14




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 578/14 (Beschluss)

... es Staatsminister Thomas Schmidt (Sachsen) als Nachfolger des ausscheidenden Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (Sachsen) zum Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" und Minister Dr. Helmuth Markov (Brandenburg) als Nachfolger der ausscheidenden Ministerin a.D. Anita Tack (Brandenburg) zum stellvertretenden Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 452/14 (Beschluss)

... Minister Jörg Vogelsänger (Brandenburg)



Drucksache 578/14

... Antrag des Landes Brandenburg



Drucksache 553/14

... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Ministerin Kathrin S c h n e i d e r (Brandenburg) zur Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.



Drucksache 72/14 (Beschluss)

... 13. Europa in einer sich verändernden Welt: inklusive, innovative und reflektierende Gesellschaften eine Vertreterin des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (TB'e Bettina Bauer),



Drucksache 290/1/14

... Antrag des Landes Brandenburg



Drucksache 640/4/14

... Antrag des Landes Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/4/14




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 204/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 wie folgt beschlossen: Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" einen Vertreter des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TB Dr. Michael Kaden).



Drucksache 376/1/14

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/14




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 1/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) für den Koordinierungsausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 (COESIF) eine Vertreterin des Landes Brandenburg, Vertretung des Landes Brandenburg bei der Europäischen Union in Brüssel (ORR'in Katrin Müller-Wartig).



Drucksache 204/1/14

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" einen Vertreter des Landes Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TB Dr. Michael Kaden).



Drucksache 208/14

... Gesetzesantrag des Landes Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

§ 58
Übergangsvorschrift zu § 15

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 376/14 (Beschluss)

... Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/14 (Beschluss)




Anlage
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 218/14

... Antrag der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein



Drucksache 641/5/14

... Antrag des Landes Brandenburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/5/14




Zu Artikel 9 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 620/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Ministerin Kathrin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin für Herrn Minister Jörg Vogelsänger als Mitglied und Frau Staatssekretärin Katrin Lange (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin für Frau Ministerin Kathrin Schneider als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 609/14

... Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg



Drucksache 72/1/14

... 13. Europa in einer sich verändernden Welt: inklusive, innovative und reflektierende Gesellschaften eine Vertreterin des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (TB'e Bettina Bauer),



Drucksache 452/14

... Minister Jörg Vogelsänger (Brandenburg)



Drucksache 96/1/14

... - als Bundesratsbeauftragte eine Vertreterin des Landes Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Ministerin Prof. Dr. -Ing. Dr. Sabine Kunst) und



Drucksache 571/3/14

... Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen



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