[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bodenabfertigungsunternehmen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 213/20

... Damit die Bodenabfertigungsunternehmen ihren in diesem Umfang beispiellosen Tätigkeitseinbruch besser bewältigen können und leichteren Zugang zu den Mitteln erhalten, die sie zur kurzfristigen Deckung ihrer seit März 2020 deutlich über ihren Einnahmen liegenden Fixkosten benötigen, gewähren einige Mitgliedstaaten diesen Unternehmen Garantien für Darlehen, die diese zur Wiederherstellung ihrer Mindestliquiditätsbasis bei Kreditinstituten beantragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/20




3 CORRIGENDUM

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086

1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008

1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen

1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4. Folgenabschätzung

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 21a
Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE

Artikel 24a

Artikel 25a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 199/13

... (10) Die Flughäfen und ihre Nutzer wie Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertigungsunternehmen sollten zusammenarbeiten, um die Auswirkungen mehrfacher Flugunterbrechungen auf die Fluggäste gering zu halten und für ihre Betreuung und anderweitige Beförderung zu sorgen. Zu diesem Zweck sollten sie für solche Fälle Notfallpläne erstellen und bei der Ausarbeitung dieser Pläne zusammenarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 537/12

... Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Luftverkehrspolitik strebt die Kommission an, einen gesunden und effizienten Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften zu gewährleisten. Für das reibungslose Funktionieren des Luftverkehrs sind qualitativ hochwertige Bodenabfertigungsdienste unerlässlich. Die Dienstleistungen der Bodenabfertiger sind ein wesentliches Element der Luftverkehrskette; ihre Qualität und Effizienz sind für die Leistung des europäischen Luftverkehrsnetzes von großer Bedeutung. Durch eine Erhöhung der Mindestzahl von Bodenabfertigungsunternehmen auf großen Flughäfen hätten die Fluggesellschaften bei der Wahl eines bevorzugten Bodenabfertigers eine größere Auswahl. Ein verstärkter Wettbewerb würde dafür sorgen, dass die Bodenabfertigungsdienste effizienter arbeiten und besser auf die Bedürfnisse der Fluggesellschaften reagieren können.



Drucksache 797/11 (Beschluss)

... Zunächst ist festzustellen, dass die Bodenabfertigung an den deutschen Flughäfen äußerst zuverlässig und sicher funktioniert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Wettbewerb entsprechend der Marktanteile an den deutschen Flughäfen in ausreichender Form bereits realisiert ist. Bereits heute zeigt die Erfahrung, dass sich neue Wettbewerber wirtschaftlich schwer tun, auskömmliche Marktanteile zu sichern, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bodenabfertigung eine äußerst personalintensive Dienstleistung mit ca. 70 Prozent Personalanteil darstellt. Würde man, wie der vorgelegte Vorschlag es vorsieht, in Form einer verbindlichen Rechtsvorgabe am Marktgeschehen vorbei die Anzahl an zuzulassenden Bodenabfertigungsunternehmen erhöhen, so übte man einen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsdruck auf die einzelnen Standorte aus. Dies würde die am Wettbewerb teilnehmenden Dienstleister unter einen enormen Preisdruck setzen, der sich allein auf die Reduzierung der Personalkosten fokussieren müsste und ggf. zu einem ruinösen Wettbewerb führte. Es steht zu befürchten, dass diese absehbare Entwicklung zulasten der Belegschaften gehen muss und damit auch die Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Bodenabfertigung gefährdet würde. Die konkreten Wirkungen sind dabei weder im Regelungsvorschlag noch in den Mitgliedstaaten auch nur ansatzweise untersucht worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Artikel 5
ff. (Marktöffnung)

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 797/1/11

... Zunächst ist festzustellen, dass die Bodenabfertigung an den deutschen Flughäfen äußerst zuverlässig und sicher funktioniert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Wettbewerb entsprechend der Marktanteile an den deutschen Flughäfen in ausreichender Form bereits realisiert ist. Bereits heute zeigt die Erfahrung, dass sich neue Wettbewerber wirtschaftlich schwer tun, auskömmliche Marktanteile zu sichern, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bodenabfertigung eine äußerst personalintensive Dienstleistung mit ca. 70 Prozent Personalanteil darstellt. Würde man, wie der vorgelegte Vorschlag es vorsieht, in Form einer verbindlichen Rechtsvorgabe am Marktgeschehen vorbei die Anzahl an zuzulassenden Bodenabfertigungsunternehmen erhöhen, so übte man einen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsdruck auf die einzelnen Standorte aus. Dies würde die am Wettbewerb teilnehmenden Dienstleister unter einen enormen Preisdruck setzen, der sich allein auf die Reduzierung der Personalkosten fokussieren müsste und ggf. zu einem ruinösen Wettbewerb führte. Es steht zu befürchten, dass diese absehbare Entwicklung zulasten der Belegschaften gehen muss und damit auch die Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Bodenabfertigung gefährdet würde. Die konkreten Wirkungen sind dabei weder im Regelungsvorschlag noch in den Mitgliedstaaten auch nur ansatzweise untersucht worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 5

Artikel 30
(Flughafen als Infrastruktur-Manager)

Artikel 35
(Unterauftragsvergabe (Subcontracting))

Artikel 29
(Rechtliche Trennung (Legal separation))

Artikel 34
(Aus- und Fortbildung)

3 Arbeitnehmerrechte

3 Betriebsübergang


 
 
 


Drucksache 20/05

Das höchste Schadenspotenzial weisen die Betankungsdienste auf; für diese bleibt es bei der Mindestdeckungssumme von 375 Mio €, wie auch schon in der ursprünglichen Fassung der Verordnung. Hierdurch wird die nötige Transparenz der Zuordnung geschaffen und sicher gestellt, dass keine Diskriminierung einzelner Dienstleister eintreten kann. Zwar mag es auch bei dieser Ausgestaltung dazu kommen, dass durch die Höhe der vorgeschriebenen Versicherung von vorn herein nicht jedes Bodenabfertigungsunternehmen am Wettbewerb um diese Dienstleistungen teilnehmen kann; jedoch ist dies aus übergeordneten Gründen des öffentlichen Interesses an einem ausreichenden Opferschutz sachlich gerechtfertigt und daher hinzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 491/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.