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"Board"
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... On-Board-Diagnose
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nummer 3
Anlage XXII (zu § 47 Absätze 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)
3 Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
1.3 Abkürzungsverzeichnis
2. Anforderungen an NOxMS-Pkw
2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung
2.2 Anforderungen bei Software-Updates
2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen
3. Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung
4. PEMS-Prüffamilie
4.1 Fahrzeughersteller
4.2 Technische Kriterien
4.3 Messfahrzeug
5. Verwendungsbereich
6. Kraftstoff/Kraftstoffqualität
7. Prüfung des NOxMS-Pkw
7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw
7.2 Messfahrten und Prüfablauf
7.2.1 Randbedingungen
7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Prüfmasse
7.2.1.2 Umgebungsbedingungen
7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Prüfung bei Start mit kaltem Motor
7.2.3 Dynamische Bedingungen
7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs
7.2.4.1 Nebenverbraucher
7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung
7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt
7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen
7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchführung der Messfahrt
7.2.5.3 Geschwindigkeiten
7.2.5.4 Stadtanteil
7.2.5.5 Autobahnanteil
7.2.6 Anforderungen an den Betrieb
7.2.7 Kaltstart
7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens
7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt
7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses
8. Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw
9. Messtechnik
9.1 Messtechnische Ausrüstung
9.2 Validierung der Messtechnik
10. Überwachungsmaßnahmen
10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller
10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde
10.3 Übereinstimmungsfaktor
11. Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates
12. Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw
13. Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw
13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften
13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit
13.3 Geräuschverhalten
13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS
13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw
13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen
13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme
13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw
13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen
13.9 Sekundäremissionen
13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten
13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen
13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen
13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen 13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebniss
13.13.2 Verwendungsbereich
14. Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen
14.1 Einbau
14.2 Abnahme
15. Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen
Anhang I (zu Nummer 2) Beschreibungsbogen / Informations-Dokument
Anhang II (zu Nummer 5) Verwendungsbereich
Anhang III Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update
Anhang IV (zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 Absätze 3b und 3c
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XXII zu § 47 Absätze 3b und 3c StVZO
Zu Artikel 2
Drucksache 365/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
... Eine derart eng umgrenzte Befugnis für Keuschheitsproben kann dazu wirksam beitragen, schwerste Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzuklären und auch zu verhindern. Denn das wesentliche, wenn nicht sogar in manchen Fällen einzige Ermittlungsinstrument bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet und dem oft dahinter stehenden realen sexuellen Missbrauch ist der Einsatz Verdeckter Ermittler, die sich möglichst lange auf einschlägigen Foren und Boards mit dem Ziel bewegen, Ermittlungsansätze zu generieren, welche die Identifizierung von Tätern und Opfern ermöglichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB
Drucksache 365/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
... Eine derart eng umgrenzte Befugnis für Keuschheitsproben kann dazu wirksam beitragen, schwerste Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzuklären und auch zu verhindern. Denn das wesentliche, wenn nicht sogar in manchen Fällen einzige Ermittlungsinstrument bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet und dem oft dahinter stehenden realen sexuellen Missbrauch ist der Einsatz Verdeckter Ermittler, die sich möglichst lange auf einschlägigen Foren und Boards mit dem Ziel bewegen, Ermittlungsansätze zu generieren, welche die Identifizierung von Tätern und Opfern ermöglichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... 18. https://ec.europa.eu/digital-single-market/digital-scoreboard. Nach Angaben von McKinsey (2016) erreichen europäische Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind, lediglich 60 % des Digitalisierungsgrads der entsprechenden US-amerikanischen Unternehmen.
Drucksache 22/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 10. Er kritisiert die implizite Tendenz einer EU-weiten Festlegung von Inhalten und Verfahren, die das Risiko implizieren, mitgliedstaatliche Zuständigkeiten zu unterlaufen. Dies ist insbesondere bei den Nummern 6 bis 8 des Vorschlags (siehe Seite 20 und 21) zu erkennen (Entwicklung von Referenzmaterialien und Werkzeugen, von Rahmen zur Beurteilung von Kompetenzen, von Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten, von Kursen und Selbstbeurteilungsinstrumenten, von Ansätzen für die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen und eines Fortschrittsanzeigers ("Scoreboard") zur Verfolgung der Kompetenzentwicklung in der Union).
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Die Kommission hat auch die Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geprüft. Die Nutznießer dieses Vorschlags sind nicht allein die Bürger, sondern auch Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. In der Folgenabschätzung wurden die jährlichen wiederkehrenden Kosteneinsparungen veranschlagt, die sich unter anderem aufgrund beschleunigter Pre-Boarding-Kontrollen in der EU, zügigerer Überprüfungen von Dokumenten bei der Eröffnung von Bankkonten in der EU und aufgrund niedrigerer Ausgleichszahlungen für Behörden und Fluggesellschaften ergeben werden. Außerdem wird sich der Verwaltungsaufwand für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen reduzieren, da sie mit der Gestaltung der Dokumente und den mit diesen verbundenen Rechten besser vertraut sein und sichere Dokumente leichter akzeptieren werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 14/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 29 final
... 6. http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/targets_indicators/scoreboard/index_en.htm.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... Die Folgenabschätzung der EU-Kommission ist nach Einschätzung des Ressorts grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel. Dafür spricht auch die positive Bewertung durch das Regulatory Scrutiny Board. Schätzungen eines anderen Mitgliedstaats haben zwar Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Erfüllungsaufwand pro Packung höher liegen könnte. Die konkrete Höhe der zusätzlichen Kosten hängt jedoch einerseits maßgeblich von der konkreten mitgliedstaatlichen Ausgestaltung der Regelungen zur Zuständigkeit ihrer Ausgabestellen ab. Diese sind aber derzeit nicht bekannt. Andererseits lassen die höher liegenden Schätzungen aus dem betreffenden Mitgliedstaat keine Schlüsse auf die Grundannahmen und einzelnen Kostenbestandteile zu, sodass es keine ausreichende Grundlage für eine Übertragbarkeit dieser Werte auf die Kosten in Deutschland gibt. Die Verbände haben sich in ihren Stellungnahmen zwar ebenfalls zu den Kosten geäußert. Die betreffenden Stellungnahmen lassen jedoch nicht erkennen, ob die Schätzungen sich ausschließlich auf die Vorgaben aus dem vorliegenden Regelungsvorhaben beziehen oder auch Posten betreffen, die bereits Teil der Schätzungen zur Richtlinienumsetzung im Jahr 2015 waren. Sie eignen sich deshalb nicht als Grundlage einer alternativen Schätzung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 22/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 10. Der Bundesrat kritisiert die implizite Tendenz einer EU-weiten Festlegung von Inhalten und Verfahren, die das Risiko implizieren, mitgliedstaatliche Zuständigkeiten zu unterlaufen. Dies ist insbesondere bei den Nummern 6 bis 8 des Vorschlags (siehe Seite 20 und 21) zu erkennen (Entwicklung von Referenzmaterialien und Werkzeugen, von Rahmen zur Beurteilung von Kompetenzen, von Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten, von Kursen und Selbstbeurteilungsinstrumenten, von Ansätzen für die Beurteilung und Validierung von Schlüsselkompetenzen und eines Fortschrittsanzeigers ("Scoreboard") zur Verfolgung der Kompetenzentwicklung in der Union).
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... FinTech sind auch auf internationaler Ebene eine Priorität, z.B. für die G20. Die Kommission ist im Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) und in anderen internationalen Foren an den politischen Diskussionen beteiligt. Immer mehr Rechtsräume haben Regulierungs- und Aufsichtsrahmen entwickelt, um auf bestimmte Formen der FinTech-Innovation zu reagieren. Außerhalb Europas haben sich die Regulierungsbehörden bislang vor allem auf Zahlungsinstrumente und -dienste sowie alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding und Peer-to-Peer-Kredite konzentriert. Um einen stärkeren Austausch mit den FinTech-Entwicklern zu ermöglichen, haben die Aufsichtsbehörden einiger Länder (z.B. Australien, Kanada, Vereinigte Staaten, Hongkong, Singapur und Japan) FinTech-Plattformen eingerichtet. Manche Behörden haben auch Erprobungszonen für innovative Unternehmen ("regulatorische Sandkästen") geschaffen (z.B. Australien, Hongkong, Singapur und Kanada).
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... 12 https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... Allerdings haben die Mitgliedstaaten nur begrenzt Spielraum, allgemeingültige und rechtsverbindliche Rückstellungsanforderungen einzuführen. Die Festlegung der IFRS beispielsweise liegt in der Verantwortung des International Accounting Standards Board (IASB). Was die aufsichtsrechtliche Behandlung angeht, so unterliegen Mindestanforderungen, die für die Institute unmittelbar gelten (also auch Anforderungen für NPE, wie Eigenmittelabzüge), im gesamten Binnenmarkt einer größtmöglichen Harmonisierung.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 47a Notleidende Risikopositionen
Artikel 47b Stundungsmaßnahmen
Artikel 47c Abzug für notleidende Risikopositionen
Artikel 159 Behandlung erwarteter Verlustbeträge
Artikel 469a Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... 14. European Commission Regulatory Scrutiny Board - Opinion on the Impact Assessment - Proposal for a Regulation on European Production and Preservation Orders for electronic evidence in criminal matters and the Proposal for a Directive laying down harmonised rules on the appointment of legal representatives for the purpose of gathering evidence in criminal proceedings (SEC(2018) 199).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... - Erstellung regelmäßiger Berichte ("Scoreboards") über die Anwendung durch die Mitgliedstaaten
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Die Folgenabschätzung wurde am 29. November 2017 mit dem Ausschuss für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board -
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 272/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... Des Weiteren hat Eurostat drei Unterarbeitsgruppen (so genannte "Cells") ins Leben gerufen, die aus jeweils vier bis fünf Experten aus den EU-Mitgliedstaaten, sowie Vertretern von Eurostat, des IPSAS-Boards und der europäischen Berufsvertretung der Wirtschaftsprüfer Accountancy Europe (zumeist Mitglieder der Working Group) bestehen. Die Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Themen "Ersteinführung der doppischen Rechnungslegung", "Grundsätze der Rechnungslegung" und "Grundsätzen der EPSAS-Governance".
Anlage Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier
I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:
3 Zielstellung:
3 Zeithorizont:
Verhältnis von Kosten und Nutzen:
Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:
II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:
a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:
b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:
Drucksache 697/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... 14. Schließlich sollte darüber nachgedacht werden, wie das Verfahren der BaFin bei Level-3-Maßnahmen transparenter gestaltet werden kann, beispielsweise durch Information von Deutschem Bundestag und Bundesrat oder durch die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des "Board of Supervisors". Dass die ESAs im Bereich von Drittstaatenkonstellationen eine stärkere Rolle übernehmen, hält der Bundesrat insbesondere im Zusammenhang mit dem "Brexit" für durchaus nachvollziehbar. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben Gleichwertigkeitsentscheidungen und deren laufende Überwachung - auch im Interesse stabiler Finanzmärkte in der EU - an Bedeutung gewonnen. Es spricht viel dafür, dass die Kommission hier durch die ESAs unterstützt wird. Bei der Frage der Zulässigkeit der Auslagerung von Funktionen und Risiken in ein Drittland kann eine koordinierende Funktion der ESAs wichtig sein, um Standortwettbewerbe innerhalb der EU mittels Fehlanreizen zu vermeiden.
Drucksache 352/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 4. Der Bundesrat bekräftigt, dass unter dem Gesichtspunkt der Stabilität im Euro-Währungsgebiet und zur Vermeidung von Armut und daraus resultierender Migration auch eine soziale Aufwärtskonvergenz erstrebenswert ist. Er begrüßt ausdrücklich, dass hierfür keine neuen Prozesse eingeleitet werden, sondern der Weg der politischen Koordinierung, wie in der Stellungnahme vom 17. Juni 2016 in BR-Drucksache 116/16(B) angeregt, im Rahmen des Europäischen Semesters fortgesetzt wird. Dies gilt im Grundsatz auch für in diesem Rahmen bereits vorhandene Indikatoren des Leistungsanzeigers (soziales Scoreboard).
Drucksache 697/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unter-nehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... Schließlich sollte darüber nachgedacht werden, wie das Verfahren der BaFin bei Level-3-Maßnahmen transparenter gestaltet werden kann, beispielsweise durch Information von Deutschem Bundestag und Bundesrat oder durch die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des "Board of Supervisors".
2 Allgemeines
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
9. Angemessene allgemeine Befugnisse
a Nachhaltigkeit
b Fintechs
c Neue Konvergenzbefugnisse
d Level-2- und -3-Normierungen
10. Direkte Aufsichtsbefugnisse
11. Angemessene Governance-Strukturen
12. Angemessene Finanzierungsstruktur
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt hinsichtlich der Überwachung der Partikelemissionen durch das On-Board-Diagnosesystem (ABl. L 174 vom 13.6.2014, S. 28),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 47f Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47
3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO
7.1 Zu Buchstabe a
7.2 Zu Buchstabe b
7.3 Zu Buchstabe c
7.4 Zu Buchstabe d
7.5 Zu Buchstabe e
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... 6. In der EU ist die Zahl der durch verkehrsbedingte Luftverschmutzung bedingten vorzeitigen Todesfälle fast dreimal so hoch wie die Zahl der Todesfälle aufgrund von Verkehrsunfällen, und Millionen leiden lebenslang unter Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. https://www.eea.europa.eu//publications/air-quality-in-europe-2016;http://ec.europa.eu/transport/facts-fundings/scoreboard/compare/people/road-fatalities_de
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Diese Mitteilung stellt die europäische Säule sozialer Rechte und die Schritte zu ihrer Umsetzung vor. Der Mitteilung sind eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Unterrichtung von Arbeitnehmern, dem Zugang zu Sozialschutz und der Arbeitszeit beigefügt. Die Säule ist so angelegt, dass diese Vorschläge, sobald sie angenommen sind, den Besitzstand der EU aktualisieren und ergänzen. Eine dem eigentlichen Text zur Säule beigefügte Arbeitsunterlage bietet genaue Erläuterungen aller Grundsätze und Rechte.7 Außerdem wurde ein sozialpolitisches Scoreboard zur Überwachung der tatsächlichen Fortschritte eingerichtet.8 Damit sollen Trends und Leistungen in den Ländern aufgezeichnet werden und im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in politische Leitlinien einfließen. Zusätzlich wird das Scoreboard der gesamten EU bei der Bewertung der Fortschritte in Richtung des angestrebten "sozialen AAA-Ratings" helfen.
Drucksache 352/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 6. Der Bundesrat bekräftigt, dass unter dem Gesichtspunkt der Stabilität im Euro-Währungsgebiet und zur Vermeidung von Armut und daraus resultierender Migration auch eine soziale Aufwärtskonvergenz erstrebenswert ist. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass hierfür keine neuen Prozesse eingeleitet werden, sondern der Weg der politischen Koordinierung, wie in der Stellungnahme vom 17. Juni 2016 in BR-Drucksache 116/16(B) angeregt, im Rahmen des Europäischen Semesters fortgesetzt wird. Dies gilt im Grundsatz auch für in diesem Rahmen bereits vorhandene Indikatoren des Leistungsanzeigers (soziales Scoreboard).
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... - Erhöhte Transparenz durch die Verpflichtung des Investitionsausschusses, in seinen öffentlich zugänglichen Entscheidungen zu erläutern, aus welchen Gründen er der Auffassung ist, dass ein bestimmtes Vorhaben von der EU-Garantie erfasst werden sollte, sowie durch die Veröffentlichung des Scoreboards von Indikatoren, sobald ein Vorhaben im Rahmen der EU-Garantie unterzeichnet wird. Der Vorschlag verpflichtet die EIB und den EIF außerdem, die Endbegünstigten, so auch KMU, über das Vorhandensein von EFSI-Förderungen zu informieren.
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Zu Beginn des Jahres 2016 hat der neu geschaffene europäische Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) die Aufgabe der Abwicklung und Restrukturierung von Instituten übernommen, die in den Anwendungsbereich der SRM-VO fallen. Als NAB übt die FMSA im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des SRB zentrale Funktionen aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 770/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat nimmt mit Sorge die aktuelle Meldungen in den Medien zur Kenntnis, die nahelegen, dass mit einem sehr preiswert erhältlichen und leicht einbaubaren Bauteil die On-Board-Diagnose-Systeme moderner Euro V und VI - Lkw manipuliert und damit die Stickoxidfiltersysteme abgeschaltet werden können, um das für das Funktionieren der Filtersysteme erforderlich AdBlue (Harnstofflösung) einzusparen. Durch diese nicht nur in Einzelfällen vor allem bei ausländischen Lkw vorgenommenen rechtswidrigen Eingriffe fallen die Fahrzeuge emissionsseitig auf den mehr als 20 Jahre alten Euro I - Standard zurück, wodurch nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Fuhrgewerbes gefährdet und Mauteinnahmen verloren gehen.
Drucksache 332/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... fallen (wie z.B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 bzw. sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z.B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Cedefop schätzte die möglichen Auswirkungen eines höheren Kompetenzniveaus auf das BIP-Wachstum pro Kopf auf der Grundlage makroökonomischer Wachstumsmodelle; es stützte sich dabei auf Marktdaten (BIP/BIP pro Kopf) und andere relevante makroökonomische Variablen aus der AMECO-Datenbank der Europäischen Kommission und der Total Economy Database des Conference Board. Aus den Schätzungen geht hervor, dass eine Anhebung des mittleren Kompetenzniveaus Erwachsener (ISCED-Niveau 3-4) um einen Prozentpunkt die BIP-Wachstumsrate (pro Kopf) um 0,99 Prozentpunkte erhöhen könnte. Aufgrund dieser empirischen Daten simulierte Cedefop das sich aus einem höheren Kompetenzniveau ergebende langfristige Wirtschaftswachstum. Daraus geht hervor, dass - verglichen mit dem von Cedefop angenommenen Basisszenario rückläufiger Zahlen von Erwachsenen mit geringen Kompetenzen - ein weiterer Rückgang (um 4 Prozentpunkte) des Anteils geringqualifizierter Erwachsener zu einer Erhöhung des BIP in der EU von etwa 350 Mrd. EUR pro Jahr führen würde.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... 22. Der Lenkungsrat des EFSI hat eine Reihe von Vorschriften für EFSI-Geschäfte mit Investitionsplattformen und nationalen Förderbanken angenommen, die unter folgendem Link abrufbar sind: http://www.eib.org/attachments/strategies/efsi_steering_board_rules_applicable_to_operations_with_investment_platforms_and_npbs_or_institutions_en.pdf.
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... In einem ersten Schritt wird die Kommission intern die Drittländer identifizieren, die von der EU vorrangig kontrolliert werden sollten. Um zu gewährleisten, dass diese Auswahl neutral und fundiert ist, wird die Kommission ein Scoreboard mit Indikatoren entwickeln, mit denen sich die von den betreffenden Staaten oder Gebieten ausgehenden potenziellen Auswirkungen auf die Steuerbasis der Mitgliedstaaten ermitteln lassen. Das Scoreboard, das in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen näher erläutert wird, soll umfassende Indikatoren zu Themen wie wirtschaftliche Beziehungen mit der EU, Umfang der finanziellen Tätigkeiten sowie institutionelle und rechtliche Faktoren enthalten. Die Positionierung von Drittländern in diesem Scoreboard stellt noch keine Beurteilung ihrer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich dar, sondern schafft lediglich eine transparente Basis für die Entscheidung, welche Staaten oder Gebiete einer genaueren Bewertung zu unterziehen sind. Die ersten Scoreboard-Ergebnisse werden den Mitgliedstaaten in der Gruppe "Verhaltenskodex" bis Herbst 2016 vorgelegt.
Drucksache 770/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat nimmt mit Sorge die aktuellen Meldungen in den Medien zur Kenntnis, die nahelegen, dass mit einem sehr preiswert erhältlichen und leicht einbaubaren Bauteil die On-Board-Diagnose-Systeme moderner Euro V und VI - Lkw manipuliert und damit die Stickoxidfiltersysteme abgeschaltet werden können, um das für das Funktionieren der Filtersysteme erforderlich AdBlue (Harnstofflösung) einzusparen. Durch diese nicht nur in Einzelfällen vor allem bei ausländischen Lkw vorgenommenen rechtswidrigen Eingriffe fallen die Fahrzeuge emissionsseitig auf den mehr als 20 Jahre alten Euro I - Standard zurück, wodurch nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Fuhrgewerbes gefährdet und Mauteinnahmen verloren gehen.
Drucksache 281/16
... Darüber hinaus entsteht der Wirtschaft für ca. 140 000 Fahrzeuge, die mit einem Erfassungsgerät ("On Board Unit") für die automatisierte Mauterhebung nachgerüstet werden, einmaliger Erfüllungsaufwand von insgesamt 35 Mio. Euro für die Einbaukosten sowie die Standzeit während des Einbaus des Erfassungsgerätes. In den Folgejahren ist mit einem geringen Aufwand zu rechnen, da die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug mit bereits eingebautem Erfassungsgerät beim Händler zu beziehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 332/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... fallen (wie z.B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 bzw. sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z.B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 26. http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/database/business-finance/supervisoryboard-board-directors/index_en.htm
Drucksache 207/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... erfolgt diese auch nach Übernahme der Aufgaben der Abwicklungsbehörde durch das Single Resolution Board (SRB), wenn die Institute hinreichend nachweisen, dass die Pauschale des Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
Zur Verordnung allgemein
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... 51. http://ec.europa.eu/internal_market/scoreboard/performance_by_governance_tool/infringements/index_en.htm
Drucksache 207/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... erfolgt diese auch nach Übernahme der Aufgaben der Abwicklungsbehörde durch das Single Resolution Board (SRB), wenn die Institute hinreichend nachweisen, dass die Pauschale des Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV
3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV
4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV
5. Zur Verordnung allgemein
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Der Bundesrat vermisst jedoch in der Konsultation einen Hinweis, in welchem Verhältnis der noch zu entwickelnde Standard zu dem bereits bestehenden, vom " nternational Accounting Standards Board" entwickelten Standard der "IFRSI for SMEs" stehen soll. Es sollte vermieden werden, dass KMU für die Suche nach Anlegern innerhalb der EU einerseits und nach Anlegern außerhalb der EU, insbesondere den USA, zwei verschiedene
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Der Bundesrat vermisst jedoch in der Konsultation einen Hinweis, in welchem Verhältnis der noch zu entwickelnde Standard zu dem bereits bestehenden, vom "International Accounting Standards Board" entwickelten Standard der "IFRS for SMEs" stehen soll. Es sollte vermieden werden, dass KMU für die Suche nach Anlegern innerhalb der EU einerseits und nach Anlegern außerhalb der EU, insbesondere den USA, zwei verschiedene
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... 20. http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_communication_en.pdf
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Anlass für die Stiftungsgründung ist eine Entschließung der Regierungschefs der 20 führenden Industrienationen ("G 20") in Cannes im Jahr 2011. In Folge der Entschließung hat das Financial Stability Board (FSB), eine im September 2009 von den Finanzministerien und Aufsichtsbehörden der Industrienationen gegründete Organisation zur Koordination der internationalen Finanzmarktüberwachung mit Sitz in der Schweiz, im Juni 2012 Empfehlungen zum Aufbau eines weltweiten Identifizierungssystems für die Akteure an den internationalen Finanzmärkten entwickelt, die auf dem G 20-Treffen in Los Cabos 2012 genehmigt wurden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Angehörige der Roma-Minderheit (wozu im weiteren Sinne auch die Angehörigen einer Reihe anderer ethnischer Minoritäten gezählt werden) sind in vielen Belangen nach wie vor gesellschaftlich benachteiligt und leben häufig in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage. Ihr Zugang zu staatlichen Leistungen - etwa im Bildungs- und Gesundheitsbereich - ist eingeschränkt. In vielen Fällen wird den Angehörigen der Roma-Minderheit vorgehalten, keine korrekten Meldedokumente besitzen, wobei der Zugang zu solchen Dokumenten für die betroffene Personengruppe häufig erschwert ist. Eine Verfolgung findet jedoch grundsätzlich nicht statt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass internationale Organisationen und einige staatliche Institutionen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma ergriffen haben. Bei der OSZE in Bosnien und Herzegowina gibt es das Amt des Roma-Referenten, ferner einen Roma-Projektbeauftragten und einen Roma-Beobachter. Beim Ministerrat von Bosnien und Herzegowina gibt es zwei Gremien: einen neunköpfigen Roma-Rat und ein sog. "Advisory Board on Roma", zu dem Vertreter der Ministerien, des Roma-Rats und der internationalen Gemeinschaft gehören. In Gorica wurde eine der größten Roma-Siedlungen vollständig saniert, die dadurch zu einer aufgewerteten Wohngegend geworden ist. Weitere Sanierungen sind geplant.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 44/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften - COM(2014) 40 final; Ratsdok. 6020/14
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, mit dem die Kommission mehr Transparenz im Bereich der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte anstrebt. Die Eindämmung der Risiken aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften gehört zu den zentralen Themen im Zusammenhang mit der Regulierung des Schattenbankensektors auf internationaler und auf EU-Ebene. Insofern sieht der Bundesrat diesen Verordnungsvorschlag nicht nur als notwendigen Schritt im Rahmen der Regulierung des Schattenbanksektors auf EU-Ebene, sondern auch als einen wichtigen Teil der internationalen Maßnahmen auf diesem Gebiet, die vom "Financial Stability Board" koordiniert werden.
Drucksache 44/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften - COM(2014) 40 final; Ratsdok. 6020/14
... 2. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, mit dem die Kommission mehr Transparenz im Bereich der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte anstrebt. Die Eindämmung der Risiken aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften gehört zu den zentralen Themen im Zusammenhang mit der Regulierung des Schattenbankensektors auf internationaler und auf EU-Ebene. Insofern sieht der Bundesrat diesen Verordnungsvorschlag nicht nur als notwendigen Schritt im Rahmen der Regulierung des Schattenbanksektors auf EU-Ebene, sondern auch als einen wichtigen Teil der internationalen Maßnahmen auf diesem Gebiet, die vom "Financial Stability Board" koordiniert werden.
Drucksache 543/14
... Mit Stand Juli 2014 waren ca. 804 000 Fahrzeuge mit einem Fahrzeuggerät (OnBoard-Unit (OBU)) ausgestattet. Es wird geschätzt, dass aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht die Anzahl der Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeuggerät ausgestattet sind, um ca. 85 000 Fahrzeuge auf dann 889 000 Fahrzeuge steigt. Die Anzahl der Fahrzeuge bei der manuellen Einbuchung wird vergleichbar steigen. Entsprechend wird davon ausgegangen, dass auch die Bürokratiekosten - entsprechend der Zunahme der mautpflichtigen Fahrzeuge - um 10,57 Prozent steigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz
Artikel 1
§ 13a Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes
Anlage 1a (zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gesetzgebungskompetenz
7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 629/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM(2013) 578 final
... "b) als der statistische Wert, der den an den Landesgrenzen der Mitgliedstaaten berechneten Wert darstellt. Er beruht auf der Besteuerungsgrundlage oder gegebenenfalls auf dem diese ersetzenden Wert. Er beinhaltet lediglich die Nebenkosten (Fracht, Versicherung), die bei der Versendung für den auf das Hoheitsgebiet des Absendemitgliedstaats und beim Eingang für den außerhalb des Hoheitsgebiets des Eingangsmitgliedstaats entfallenden Teil der Wegstrecke anfallen. Bei Versendungen ist vom fob-Wert (free on board), bei Eingängen vom cif-Wert (cost, insurance, freight) auszugehen.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... Folgende Maßnahmen wurden gestartet, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Privatwirtschaft zu erhöhen: Auf Initiative der Bundesregierung haben sich alle Dax-30-Unternehmen unternehmensspezifische Zielquoten für den Anteil von Frauen in Führungspositionen unterhalb des Vorstands gegeben. Die Zielquoten und der jeweils aktuelle Status werden auf der Seite www.flexiquote.de vorgestellt. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung eines Frauen-Karriere-Indexes, der die Erfolge der Unternehmen in der Förderung von Frauen messbar und vergleichbar machen soll. Die Bundesregierung fördert außerdem einen Womenon-Board (WoB)-Index. Der WoB-Index misst die gleichstellungspolitischen Erfolge der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen. Seit März 2012 läuft die bundesweite Initiative „Mehr Frauen in Führungspositionen - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit": 100 Unternehmen setzen sich dabei selbst individuelle Ziele für Frauen in Führungspositionen.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 677/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
... 5. Der Bundesrat hält es fünf Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise für überfällig, dass alle Schattenbanken einer effektiven Aufsicht unterliegen. Der Sektor verwaltete 2012 nach Erhebungen des Financial Stability Board (FSB) Gelder in einer Größenordnung von 67 Billionen Dollar. Dies entspricht dem Weltsozialprodukt. Ein so großer Teil des Finanzsektors bedarf einer effektiven und schlagkräftigen Beaufsichtigung.
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
... Dem Schattenbankwesen wird auch auf der internationalen Agenda hohe Priorität eingeräumt. Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben den Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB)2 ersucht, sich des Themas anzunehmen, um die Hauptrisiken des Schattenbankwesens zu ermitteln und Empfehlungen abzugeben. Das übergeordnete Ziel, wie bei verschiedenen Anlässen von der G20 bekräftigt, besteht darin, bei der Finanzmarktregulierung alle Grauzonen zu beseitigen und die "Regulierung und Aufsicht auf alle systemrelevanten Finanzinstitute, Instrumente und Märkte auszudehnen" 3.
1. die Debatte über das Schattenbankwesen
1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU
• Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?
• Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?
1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission
2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?
2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen
• Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem
• Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken
• Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds
2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität
• Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente
• Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen
• Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen
3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen
3.1. Mehr Transparenz
• Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten
• Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID
• Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI
• Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften
3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds
• Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds
• Stärkung des OGAW-Rahmens
3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit
3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken
• Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken
• Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken
3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors
3.6. Schlussfolgerung
Drucksache 721/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2013) 690 final
... Zum Scoreboard:
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... Auf der Grundlage eines Mandats des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 20111 leitete die Europäische Kommission gemeinsam mit der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) EU-weit umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertungen in Kernkraftwerken ("Stresstests") ein. Die Stresstests wurden definiert als gezielte Neubewertung der Sicherheitsmargen der KKW vor dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima. Dabei ging es um extreme natürliche Ereignisse, die die Sicherheitsfunktionen der Kraftwerke beeinträchtigen können. Alle vierzehn EU-Mitgliedstaaten, in denen Kernkraftwerke in Betrieb sind2, sowie Litauen3 nahmen an den Bewertungen teil. Die Schweiz, die Ukraine und Kroatien nahmen an den EU-Stresstests und den Peer Reviews uneingeschränkt teil, andere Nachbarländer (z.B. die Türkei, Belarus und Armenien) sagten die Anwendung derselben Methoden zu, jedoch unter Zugrundelegung eines anderen Zeitplans. Die Stresstests begannen 2011 mit Selbstbewertungen der Betreiber kerntechnischer Anlagen und der Ausarbeitung der einzelstaatlichen Berichte durch die nationalen Regulierungsbehörden. Erste Ergebnisse wurden in Form einer Mitteilung der Kommission zum Zwischenbericht über die Stresstests4 im November 2011 vorgelegt, und von Januar bis April 2012 wurde eine umfassende EU-weite Peer Review durchgeführt. Das ENSREG-Gremium für die gegenseitige Überprüfung ("ENSREG Peer Review Board”)5 legte einen zusammenfassenden Bericht vor, der von ENSREG gebilligt wurde. Ferner einigte sich ENSREG auf einen Aktionsplan6 zur Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen der Peer Review. Im Oktober 2012 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zum Abschlussbericht über die Stresstests7. Im Einklang mit den Vorgaben des ENSREG-Aktionsplans wurden nationale Aktionspläne8 auf der Grundlage der Lehren aus dem Fukushima-Unfall und der Empfehlungen der Stresstest-Peer-Review ausgearbeitet und im Rahmen eines Workshops im April 2013 in Bezug auf Inhalt und Stand der Durchführung überprüft. Der zusammenfassende Bericht über den Workshop soll 2013 anlässlich der zweiten ENSREG-Konferenz über nukleare Sicherheit in Europa9 präsentiert werden. Außerdem wird die Kommission zur Gewährleistung angemessener Folgemaßnahmen zu den Stresstests in enger Zusammenarbeit mit ENSREG einen konsolidierten Bericht über den Stand der Durchführung der Stresstest-Empfehlungen erstellen. Dieser soll im Juni 2014 veröffentlicht und an den Europäischen Rat weitergeleitet werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Zielsetzung
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
3.3. Rechtliche Aspekte
3 Ziele
3 Begriffsbestimmungen
Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen
3 Transparenz
Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit
Anlage ninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Peer Reviews
Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie
Bericht
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ERLÄUTERNDE Dokumente
• Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene
• Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften
• Rahmenrichtlinie
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Entwurf
Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Artikel 1
Abschnitt 1 Allgemeine Verpflichtungen.
Artikel 7 Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
Artikel 8 Transparenz
Abschnitt 2 Besondere Verpflichtungen
Artikel 8a Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen
Artikel 8b Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen
Artikel 8c Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Artikel 8d Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Kapitel 2a PEER REVIEWS und Leitlinien
Artikel 8e Peer Reviews
Artikel 8f Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit
Kapitel 2b Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9a Sanktionen
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil internationaler Regulierungsvorhaben: So hat das Financial Stability Board (FSB) im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen beschlossen, die sogenannten "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" (Key Attributes). Deren Ziel ist es, systemrelevante Kreditinstitute ohne Verluste für den Staatshaushalt abzuwickeln, um so der "too big to fail"-Problematik wirksamer zu begegnen. Die Key Attributes sehen vor, dass zumindest für global systemrelevante Finanzunternehmen Abwicklungs- und Sanierungspläne aufzustellen sind. Die Staatsund Regierungschefs der G-20-Staaten haben sich verpflichtet, die Key Attributes umzusetzen. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 6. Juni 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie) veröffentlicht. Die Sanierungsund Abwicklungsrichtlinie schafft europäisches Recht, das wesentlichen Bestandteilen der Key Attributes entspricht. Neben schon aus dem Restrukturierungsgesetz bekannten Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, Maßnahmen der Frühintervention wie der Bestellung eines Sonderbeauftragten und der Möglichkeit, wesentliche und systemrelevante Geschäftsbereiche eines Kreditinstituts auf eine Brückenbank zu übertragen, sieht der Richtlinienentwurf unter anderem ein Instrument zur Abschreibung beziehungsweise Umwandlung von Fremdkapital (Bailin), das Vorhalten von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie Vorschriften zur Koordination der Abwicklung von grenzüberschreitenden Gruppen vor.
A. Problem und Ziel
I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1
II. Abschirmung von Risiken Artikel 2
III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4
B. Lösung
I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:
1. Sanierungsplanung
2. Abwicklungsplanung
II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken
1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds
2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit
III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
C. Alternativen
Zu allen Artikeln:
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Unterabschnitt 4a Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung
§ 47 Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen
§ 47a Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 47b Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 47c Abwicklungseinheit
§ 47d Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
§ 47e Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit
§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
§ 47g Gruppenabwicklungspläne
§ 47h Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 47i Vertraulichkeit und Informationsaustausch
§ 47j Rechtsschutz
Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
§ 64q Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 54a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 142 Strafvorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1:
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu § 47
Zu § 47a
Im Einzelnen
Zu § 47b
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu § 47e
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
Zu Artikel 3 Nummer 4
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2a
Zu Artikel 4 Nummer 2b
Zu Artikel 4 Nummer 3
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 721/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2013) 690 final
... Zum Scoreboard:
Drucksache 811/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... 7. Der Bundesrat hält es für bedenklich, dass von Seiten der Kommission eine möglichst umfängliche Übernahme der IPSAS angestrebt wird und über eine enge Kooperation mit dem IPSAS-Board privaten Organisationen weitreichende Einwirkungsmöglichkeiten auf den öffentlichen Sektor eingeräumt würden, zumal mit den Standards staatlicher Doppik ein im Gegensatz zu den IPSAS bereits vollständig ausgearbeitetes Regelwerk zur Verfügung steht.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Ähnlich wie in den Mitgliedstaaten geht auch andernorts die Entwicklung bei der Messung und Offenlegung der Umweltleistung zügig voran. Beispielsweise plant die Schweiz für 2013 die Vorlage eines Gesetzes zur Einführung einer auf mehreren Kriterien basierenden Ökobilanz für Produkte und deren Offenlegung gegenüber den Verbrauchern. Japan, Südkorea, Australien und Kanada greifen bei der Politikgestaltung ebenfalls auf Ökobilanz-Konzepte zurück. Die US-Umweltschutzagentur (EPA) leitet derzeit die Ausarbeitung eines Leitfadens für die Aufstellung von Produktkategorieregeln. Das Sustainability Consortium ist eine der größten privatwirtschaftlichen Initiativen, die sich mit der Bestimmung und Offenlegung des Umweltfußabdrucks von Produkten befasst. Außerdem entstehen auch neue Initiativen wie der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... 3. http://ec.europa.eu/consumers/consumer research/editions/docs/7th edition scoreboard en.pdf
Drucksache 811/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
... 7. Der Bundesrat hält es für bedenklich, dass von Seiten der Kommission eine möglichst umfängliche Übernahme der IPSAS (Internationale Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor) angestrebt wird und über eine enge Kooperation mit dem IPSAS-Board privaten Organisationen weitreichende Einwirkungsmöglichkeiten auf den öffentlichen Sektor eingeräumt würden, zumal mit den Standards staatlicher Doppik ein im Gegensatz zu den IPSAS bereits vollständig ausgearbeitetes Regelwerk zur Verfügung steht.
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Das MIP umfasst mehrere Stufen: Der jährliche Warnmechanismus-Bericht (WMB) und sein Indikatoren-Scoreboard markieren die erste Stufe. Es folgen die spezifischen eingehenden Überprüfungen für Länder, für die im WMB ein Ungleichgewichtsrisiko festgestellt wurde. Daran schließen sich länderspezifische Empfehlungen und gegebenenfalls Pläne zur Mängelbehebung für Länder an, die übermäßige Ungleichgewichte aufweisen. Die sozialen Folgen von Ungleichgewichten sollten im derzeitigen Rahmen für die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte besser berücksichtigt werden, indem die übergeordnete MIP-Analyse durch Indikatoren für den Beschäftigungs- und Sozialbereich verstärkt wird.
Drucksache 677/2/13
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor
... Der Schattenbanksektor verzeichnete in den letzten Jahren weltweit einen dramatischen Zulauf. Allein zwischen den Jahren 2010 und 2011 stieg das Volumen nach Schätzungen des Financial Stability Board (FSB) global um 5 Billionen Euro auf ca. 51 Billionen Euro.
Drucksache 677/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
... 4. Er hält es fünf Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise für überfällig, dass alle Schattenbanken einer effektiven Aufsicht unterliegen. Der Sektor verwaltete 2012 nach Erhebungen des Financial Stability Board (FSB) Gelder in einer Größenordnung von 67 Billionen Dollar. Dies entspricht dem Weltsozialprodukt. Ein so großer Teil des Finanzsektors bedarf einer effektiven und schlagkräftigen Beaufsichtigung.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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