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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Biozidregelungen"


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Drucksache 98/13

... s (näher dazu unter IV) . Aus der Streichung der bisherigen, auf der Umsetzung der Biozid-Richtlinie beruhenden Biozidregelungen des Chemikaliengesetzes ergibt sich formal eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung auf nationaler Ebene, der jedoch die Einführung neuer Regelungen und Verwaltungsstrukturen auf europäischer Ebene gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 8/08

... in Deutschland Rechtssicherheit herrscht. Die Anpassung hinsichtlich der anderen Teile – d.h. Verbote und Beschränkungen, GHS-Verordnung, überarbeitete Biozidregelungen – soll dann je nach zeitlicher Entwicklung durch weitere eigenständige Rechtsetzungsvorhaben oder gesammelt im Rahmen des Stoffrechtsteils des UGB erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 2
Aufhebung der Prüfnachweisverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Zuständigkeitsregeln

2. Sanktionsregelungen

3. Vollzugsregelungen

4. Bereinigungsaufgabe

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

c Bürokratiekosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummer n

Zu Nummer 27

Zu den Artikeln 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)


 
 
 


Drucksache 359/07

... Die bestehenden chemikalienrechtlichen Vorschriften erlauben das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter arsenhaltiger Holzschutzmittel und regeln die Verwendung von mit solchen Holzschutzmitteln behandelten Hölzern. Gleichwohl sind nach bestehendem Biozid-Recht das Inverkehrbringen und die Verwendung von arsenhaltigen Holzschutzmitteln ab dem 1. September 2006 nur noch dann erlaubt, wenn sie gemäß der biozidrechtlichen Vorschriften zugelassen sind. Mit der vorliegenden Verordnung wird das Inverkehrbringen und Verwenden arsenhaltiger Holzschutzmittel an die Biozidregelungen angepasst. Darüber hinaus soll aber auch das Inverkehrbringen und Verwenden von mit Arsenverbindungen behandelten Hölzern beschränkt werden, für welche bisher weit reichende Ausnahmen bestehen. Perfluoroctansulfonate (PFOS) sind ausschließlich synthetisch hergestellte, persistente bioakkumulierende und für Säugetiere giftige Substanzen, die in der Umwelt ubiquitär verteilt und bereits in Menschen und Tieren nachweisbar sind. Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es daher erforderlich, das Inverkehrbringen und die Verwendung zu beschränken. Mit der vorliegenden Verordnung werden das Inverkehrbringen und Verwenden von PFOS sowie von Erzeugnissen, die PFOS enthalten (z.B. Teppiche, Textilien, Polster, Leder, Kleidung, Papier und Verpackungen), grundsätzlich verboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel Diese Verordnung dient der Umsetzung

2. Hintergrund

3. Kosten und Preiswirkungen

3.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

3.1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3.1.2. Vollzugsaufwand

3.2 Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3.2.1 Arsenverbindungen

3.2.2 Perfluoroctansulfonate PFOS

3.2.3 Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die REACH-Verordnung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil (zu den einzelnen Vorschriften)

1. Zu Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

1.1 Zu Nummer 1

1.2 Zu Nummer 2

1.3 Zu Nummer 3

1.4 Zu Nummer 4

1.4.1 Abschnitt 32

Spalte 1:

Spalte 2 Nr. 1:

Spalte 2 Nr. 2:

Spalte 2 Nr. 3:

Spalte 3 Absatz 1:

2. Zu Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung

2.1 Zu Nummer 1

2.2 Zu Nummer 2

2.3 Zu Nummer 3

2.4 Zu Nummer 4

2.5 Zu Nummer 5

2.6 Zu Nummer 6

2.7 Zu Nummer 7

2.8 Zu Nummer 8

2.9 Zu Nummer 9

2.10 Zu Nummer 10

2.11.1 Zu Nummer 11a

2.11.2 Zu Nummer 11b

2.11.3 Zu Nummer 11c

2.11.3.1 Anhang IV Nr. 32 Absatz 1

3. Zu Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

3.1 Zu Nummer 1

3.2 Zu Nummer 2

3.3 Zu Nummer 3

3.4 Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.