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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Binnengrenzkontrollen"


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Drucksache 692/1/17

... 2. Durch Artikel 1 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags soll ein neuer Artikel 27a in den Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) Nr. 2016/399) eingefügt werden. Gemäß Artikel 27a Absatz 4 kann der Rat dem Mitgliedstaat unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommission empfehlen, die Kontrollen an den Binnengrenzen um einen weiteren Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu verlängern. Nach dieser Formulierung scheinen die Kommission und der Rat eine finale Entscheidungskompetenz über eine mögliche Verlängerung von Binnengrenzkontrollen über ein Jahr hinaus zu erhalten, obwohl der dafür grundlegende Beschluss eines Mitgliedstaats auf seiner Einschätzung hinsichtlich einer aktuellen Bedrohungslage auf seinem Territorium beruht. Daher scheint durch Artikel 27a Absatz 4 die nationale Souveränität eines Mitgliedstaats eingeschränkt zu werden.



Drucksache 692/17 (Beschluss)

... 2. Durch Artikel 1 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags soll ein neuer Artikel 27a in den Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) Nr. 2016/399) eingefügt werden. Gemäß Artikel 27a Absatz 4 kann der Rat dem Mitgliedstaat unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommission empfehlen, die Kontrollen an den Binnengrenzen um einen weiteren Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu verlängern. Nach dieser Formulierung scheinen die Kommission und der Rat eine finale Entscheidungskompetenz über eine mögliche Verlängerung von Binnengrenzkontrollen über ein Jahr hinaus zu erhalten, obwohl der dafür grundlegende Beschluss eines Mitgliedstaats auf seiner Einschätzung hinsichtlich einer aktuellen Bedrohungslage auf seinem Territorium beruht. Daher scheint durch Artikel 27a Absatz 4 die nationale Souveränität eines Mitgliedstaats eingeschränkt zu werden.



Drucksache 180/13

... Gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die Union Maßnahmen im Zusammenhang mit Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und der wirksamen Überwachung dieser Außengrenzen erlassen. Die derzeitigen EU-Vorschriften zum Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten müssen geändert werden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es gegenwärtig keine zuverlässigen Möglichkeiten zur Überwachung der Reisebewegungen der für Kurzaufenthalte zugelassenen Drittstaatsangehörigen gibt. Aufgrund der Komplexität und Schwerfälligkeit der derzeitigen Stempelpflicht sind die Behörden der Mitgliedstaaten nicht hinlänglich in der Lage, bei Grenzkontrollen oder bei Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets zu überprüfen, ob der Aufenthalt des Reisenden zulässig ist; die für diesen Zweck bestehenden nationalen Systeme sind in einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen von sehr begrenztem Nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 390/12

... Der im September 2011 angenommene Vorschlag, der auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2011 aufbaut, zielt auf eine Stärkung der Governance des Raums ohne Binnengrenzkontrollen ("Schengen-Raum") ab. Mit dem Vorschlag sollen Maßnahmen eingeführt werden, die - ohne das Prinzip des freien Personenverkehrs zu beeinträchtigen - in außerordentlichen Situationen, in denen die Schengen-Zusammenarbeit insgesamt gefährdet ist, wirksam greifen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 368/12

... Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am 07. Juni 2012 beschlossen, den Mitgliedstaaten auch zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum selbst zu entscheiden. Darüber hinaus wurde für "außergewöhnliche Umstände, die das Funktionieren des Schengengebietes gefährden" eine weitere und neue Möglichkeit für die Durchführung von Binnengrenzkontrollen geschaffen. Im Extremfall sollen die Grenzkontrollen auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/12




Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum


 
 
 


Drucksache 554/2/11

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den anstehenden Verhandlungen insbesondere auf die Vollzugstauglichkeit des Entscheidungsverfahrens zur temporären Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen zu achten. Gerade bei schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - insbesondere in Eilfällen - ist ein schnelles und effizientes Verfahren sicherzustellen.



Drucksache 554/11

... (5) Es kann zu Situationen kommen, in denen eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen die Außengrenzen von einem oder mehreren Mitgliedstaaten überschreiten. Dies kann einen unerwartet starken Anstieg von Sekundärbewegungen von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aufhalten, zur Folge haben. Angesichts der Zahl der Mitgliedstaaten, die durch einen derart unerwarteten und starken Anstieg von Sekundärbewegungen betroffen wären, und der Auswirkungen dieses Anstiegs auf die Migrationssituation in der Union oder in einzelnen Mitgliedstaaten, kann die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in denjenigen Fällen als notwendig erachtet werden, in denen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten ernsthaft bedroht sind. Das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen könnte in Ausnahmefällen die sofortige Wiedereinführung einiger Binnengrenzkontrollen rechtfertigen, wenn eine derartige Maßnahme vonnöten ist, um die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten angesichts einer ernsthaften und akuten Bedrohung zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/11




Vorschlag

Begründung

1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 23
Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 23a
Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 24
Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren

Artikel 25
Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern

Artikel 26
Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln

Artikel 27
Information der Gesetzgeber

Artikel 29
Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 30
Information der Öffentlichkeit

Artikel 33a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 748/10

... Artikel 77 sieht die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen als endgültiges Ziel eines Raums der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gemäß Artikel 26 AEUV vor. Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen muss durch Maßnahmen in den Bereichen Außengrenzen, Visumpolitik, Schengener Informationssystem, Datenschutz, polizeiliche Zusammenarbeit, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Drogenbekämpfung flankiert werden. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Maßnahmen ermöglicht die Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen. Die Evaluierung der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Maßnahmen dient somit dem großen politischen Ziel, in diesem Raum auf Kontrollen an den Binnengrenzen zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/10




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

Folgemaßnahmen der Evaluierung

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Fragebogen

Artikel 8
Jahresprogramm

Artikel 9
Liste der Experten

Artikel 10
Teams für Ortstermine

Artikel 11
Durchführung der Ortstermine

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 965/08

... In einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen bedurfte es eines Verfahrens, um zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, um so zum einen den effektiven Zugang zu den Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft zu gewährleisten und das Ziel einer zügigen Bearbeitung der Asylanträge nicht zu gefährden, und um zum anderen dem Missbrauch von Asylverfahren durch Personen entgegenzuwirken, die in mehreren Mitgliedstaaten Asylanträge allein zu dem Zweck stellen, ihren Aufenthalt in den Mitgliedstaaten zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 431/07

... Die Kommission unterbreitet diesen Vorschlag, um die Kontinuität der oben genannten Dienste zu gewährleisten, die derzeit von der Kommunikationsinfrastruktur für die Schengen-Umgebung (SISNET) bereitgestellt werden und von entscheidender Bedeutung für die Beibehaltung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen sind. Der Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur sollte jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die öffentliche Ausschreibung, die der Stellvertretende Generalsekretär des Rates im Namen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen neuen SISNET-Vertrag eingeleitet hat, erfolglos bleibt. Nach Auffassung der Kommission sollte der Rat, der für die Verwaltung des SIS zuständig ist, grundsätzlich weiterhin für alle Bestandteile des Systems, einschließlich seiner Kommunikationsinfrastruktur, zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 432/07

... Die Kommission unterbreitet diesen Vorschlag, um die Kontinuität der oben genannten Dienste zu gewährleisten, die derzeit von der Kommunikationsinfrastruktur für die Schengen-Umgebung (SISNET) bereitgestellt werden und von entscheidender Bedeutung für die Beibehaltung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen sind. Der Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur sollte jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die öffentliche Ausschreibung, die der Stellvertretende Generalsekretär des Rates im Namen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen neuen SISNET-Vertrag eingeleitet hat, erfolglos bleibt. Nach Auffassung der Kommission sollte der Rat, der für die Verwaltung des SIS zuständig ist, grundsätzlich weiterhin für alle Bestandteile des Systems, einschließlich seiner Kommunikationsinfrastruktur, zuständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

2. Programm IDABC

3. Operationelle Tests

4. Migration

5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

6. Überwachung und Bewertung

7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens

8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 2
Nutzung des Programms IDABC

Artikel 3
SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 4
Migration zur Kommunikationsinfrastruktur

Artikel 5
Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Überwachung und Bewertung

Artikel 7
Aufhebung

Artikel 8
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 9
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 119/07

... Die Bedeutung der Norm wird mit Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengen-Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz eher zunehmen. Um illegaler Einreise und Schleusungskriminalität ohne die Filterfunktion der Grenzkontrollen überhaupt noch begegnen zu können, kann eine Aufdeckung nur in Form von Stichproben rückverlagert und auf den inländischen Hauptverkehrsadern erfolgen. Entsprechend verfügen inzwischen – anders als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Befristung – alle Bundesländer und nahezu alle europäischen Länder über korrespondierende Kontrollbefugnisse mit identischer Zielrichtung (im Grenzgebiet, auf Durchgangsstraßen und öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzungen des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 363/06

... Da der zwischen den beteiligten Staaten vereinbarte Verzicht auf Binnengrenzkontrollen nicht zu Sicherheitseinbußen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit führen darf, haben die Schengen-Staaten Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Harmonisierung und Verstärkung der Außengrenzkontrollen, Vereinbarung einer grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, Einrichtung eines gemeinsamen Personen- und Sachfahndungssystems (SIS)) vereinbart, die den sog. Schengen-Besitzstand bilden. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten für Deutschland am 1. September 1993 BGBl. 1994 II S. 631 , Inkraftsetzung für Deutschland am 26. März 1995 BGBl. 1996 II S. 242 ) unterzeichneten SDÜ waren zunächst Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie Dänemark, Finnland und Schweden (1996) beigetreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Anhang
A (Artikel 2 Absatz 1 )

Teil 1

Teil 2

Teil 3

A. Die folgenden Beschlüsse des Exekutivausschusses:

B. Die folgenden Erklärungen des Exekutivausschusses:

C. Die folgenden Beschlüsse der Zentralen Gruppe:

Anhang
B (Artikel 2 Absatz 2 )

Schlussakte zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien

Andere Erklärungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 352/1/05

... 36. In Anbetracht der innerstaatlichen Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern sind Letztere mit Aufgaben der Sicherung der Außengrenzen nur ausnahmsweise im Wege der Aufgabenübertragung befasst. Darüber hinaus wird sich der Umfang der Außengrenzsicherung für Deutschland deutlich reduzieren, sobald das Schengener Durchführungsübereinkommen für die neuen Mitgliedstaaten der EU in Kraft gesetzt wird und in der Folge die systematischen Kontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben werden. Aller Voraussicht nach wird dieser Vorgang in den Anwendungszeitraum des Außengrenzenfonds fallen. Weiterhin wäre es aus politischen Gründen wohl nicht opportun, wenn unter den derzeit herrschenden Gegebenheiten Deutschland bis zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen an seinen Ostgrenzen Maßnahmen zum substanziellen Ausbau der bestehenden Grenzsicherung ergreift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 512/05 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) als Ausgleichsmaßnahme für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen durch den in Kürze zu erwartenden Beitritt auch der neuen Mitgliedstaaten der EU zum so genannten "Schengenraum" zügig verfügbar zu machen und hierfür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zugleich wird der Ansatz begrüßt, den SIS-Rechtsrahmen besser auf das EU-Recht abzustimmen sowie eine breitere Nutzung des SIS II bei der Ausschreibung von Drittstaatsangehörigen zu erzielen und hierdurch den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten ein effektives System für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und für verbesserte Identifizierungsmöglichkeiten missbräuchlich eingereister Personen zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 512/1/05

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) als Ausgleichsmaßnahme für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen durch den in Kürze zu erwartenden Beitritt auch der neuen Mitgliedstaaten der EU zum so genannten "Schengenraum" zügig verfügbar zu machen und hierfür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zugleich wird der Ansatz begrüßt, den SIS-Rechtsrahmen besser auf das EU-Recht abzustimmen sowie eine breitere Nutzung des SIS II bei der Ausschreibung von Drittstaatsangehörigen zu erzielen und hierdurch den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten ein effektives System für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und für verbesserte Identifizierungsmöglichkeiten missbräuchlich eingereister Personen zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 511/05

... Dieser Beschluss sowie die auf Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "EG-Vertrag“) gestützte Verordnung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (nachstehend "SIS II“) zielen in erster Linie darauf ab, den rechtlichen Rahmen für das SIS II festzulegen. Die Verfügbarkeit des SIS II als Ausgleichsmaßnahme zur Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit in einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen hat somit entscheidenden Anteil daran, dass die neuen Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden und ihre Bürger alle Vorteile eines Raums, in dem Freizügigkeit herrscht, nutzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 527/05

... Das SIS ist ein im Rahmen des Schengener Übereinkommen eingerichtetes Informationssystem, das im Zusammenhang mit der Einführung verschiedener Politiken zur Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzkontrollen der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des Informationsaustauschs dient, damit die Sicherheit in diesem Raum nicht gefährdet wird. Dank eines automatischen Abfrageverfahrens können die betreffenden Behörden Informationen zu Ausschreibungen von Personen und Sachen erlangen. Diese Informationen werden insbesondere bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zur Durchführung von Personenkontrollen an den Außengrenzen oder im nationalen Hoheitsgebiet und bei der Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln herangezogen. Im Zuge der Erweiterung beschloss der Rat 2001 die Entwicklung von SIS II und betraute die Kommission mit dieser Aufgabe. Das System sollte auf dem neuesten technischen Entwicklungsstand sein und die problemlose Geltende Bestimmungen und verwandte Vorschläge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung Norwegens, Islands und der Schweiz

3. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 512/05

... Diese Verordnung sowie der Beschluss über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (nachstehend "SIS II“) auf der Grundlage von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union (nachstehend "EU-Vertrag“) zielen in erster Linie darauf ab, den Rechtsrahmen für das SIS II festzulegen. Die Verfügbarkeit des SIS II als Ausgleichsmaßnahme zur Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit in einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen hat entscheidenden Anteil daran, dass die neuen Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden und ihre Bürger alle Vorteile eines Raums, in dem Freizügigkeit herrscht, nutzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund Das SIS

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Kategorien von Daten

Artikel 17
Zum Zugriff auf die Ausschreibungen berechtigte Behörden

Artikel 18
Sonstige zugriffsberechtigte Behörden

Artikel 19
Zugriff auf Ausschreibungen in Bezug auf Identitätsdokumente

Artikel 20
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 21
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 22
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 24
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Vereinbarkeit zwischen den Ausschreibungen

Artikel 25
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 26
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 27
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 28
Recht auf Information

Artikel 29
Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 30
Rechtsbehelf

Artikel 31
Datenschutzbehörden

Artikel 32
Haftung

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 35
Ausschuss

Artikel 36
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 39
Inkratreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 287/18 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 449/15 PDF-Dokument



Drucksache 545/06 PDF-Dokument



Drucksache 613/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.