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"Binnengrenze"
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... (8) Grenzkontrollen an den Außengrenzen liegen nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinigtes Königreich und Irland
5 Dänemark
Island und Norwegen
5 Schweiz
5 Liechtenstein
Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
Artikel 1 – Errichtung der Agentur
Artikel 1a – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Wesentliche Aufgaben
Artikel 3 – Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a – Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)
Artikel 3b – Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)
Artikel 4 – Risikoanalyse
Artikel 5 – Ausbildung
Artikel 6 – Forschung
Artikel 7 – Technische Ausrüstung
Artikel 8 – Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert
Artikel 8e – Einsatzplan
Artikel 8h – Kosten
Artikel 9 – Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 – Informationsaustausch
Artikel 11a – Datenschutz (neu)
Artikel 11b – Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)
Artikel 13 – Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 – Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a – Sitzabkommen (neu)
Artikel 17 – Personal
Artikel 20 – Befugnisse des Verwaltungsrats
Artikel 21 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 25 – Aufgaben und Befugnisse des Direktors
Vorschlag
Artikel 1 Geänderter Text
Artikel 3 Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Artikel 3b Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 3c Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 4 Risikoanalyse
Artikel 6 Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit
Artikel 7 Technische Ausrüstung
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 Systeme für den Informationsaustausch
Artikel 11a Datenschutz
Artikel 11b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a Sitzabkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... Das sind die wichtigsten Herausforderungen der EU im MwSt-Bereich. Sie müssen im einzigartigen Rahmen des 1993 mit der Abschaffung der Steuerkontrollen an den Binnengrenzen der EU geschaffenen Binnenmarktes bewältigt werden, der den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet.
1. Einführung
2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand
2.1. Komplexität des jetzigen Systems
2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts
2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems
2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
3. zu behandelnde Fragen
4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt
4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland
4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat
4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems
4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren
4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen
4.3 Andere Varianten
5. Weitere Kernfragen
5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden
5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
5.1.4. Internationale Dienstleistungen
5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt
5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren
5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren
5.2.3. MwSt-Sätze
5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands
5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
5.3.2. Kleinunternehmen
5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle
5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen
5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen
5.4 Ein robusteres MwSt-System
5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung
5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug
5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems
5.6. Sonstige Themen
6. Ihre Meinung zählt
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist die Einführung eines Rechtsrahmens für die Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Schengen-Besitzstands. Dieser Evaluierungsmechanismus dient dazu, das Vertrauen der Mitgliedstaaten auf die Fähigkeit der anderen Mitgliedstaaten, die Begleitmaßnahmen für die Erhaltung eines Raumes ohne Binnengrenzen wirksam und effizient umzusetzen, zu festigen.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 43/10
Unterrichtung durch den Rat der Europäischen Union
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung PE-CONS 2/ 10
... (5) In einem gemeinsamen Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss gewährleistet sein, dass der einer Person in einem Mitgliedstaat gewährte Schutz in jedem anderen Mitgliedstaat, in den die betreffende Person umzieht oder umgezogen ist, aufrechterhalten und fortgesetzt wird. Es sollte auch gewährleistet sein, dass die legitime Wahrnehmung des Rechts der Unionsbürger, sich gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) und gemäß Artikel 21 VAEU im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht zu einem Verlust an Sicherheit für die Unionsbürger führt.
Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung
Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 3 Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 4 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 5 Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 6 Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung
Artikel 7 Übermittlungsverfahren
Artikel 8 Maßnahmen im Vollstreckungsstaat
Artikel 9 Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 10 Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat
Artikel 11 Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
Artikel 12 Fristen
Artikel 13 Maßgebliches Recht
Artikel 14 Pflichten der beteiligten Behörden
Artikel 15 Konsultation zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 16 Sprachenregelung
Artikel 17 Kosten
Artikel 18 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Schutzanordnung
Anhang II Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... - Im Schengen-Raum ohne Binnengrenzen sind gemeinsame Regeln (gemeinsame Mindestvorschriften) erforderlich, um das Risiko der Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer sowie der illegalen Einwanderung zu mindern, das möglicherweise durch unterschiedliche, lockere Zulassungsvorschriften für Saisonarbeitnehmer hervorgerufen wird.
Drucksache 236/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es eines transparenten, einheitlichen und kohärenten Verfahrens zur Überprüfung bedarf, ob die Staaten des Schengen-Raums den Schengen-Acquis auch nach der Aufhebung der stationären Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen umfassend und wirksam anwenden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherung der Außengrenzen gegen illegale Zuwanderung und die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Bundesrat sieht hierzu in der Initiative der Kommission zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Schengen-Acquis einen geeigneten Ansatz.
Drucksache 304/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den nächsten Schritten für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union und ähnliche Erfahrungen in Drittstaaten (2008/2181(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Aufhebung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration ist,
Drucksache 236/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es eines transparenten, einheitlichen und kohärenten Verfahrens zur Überprüfung bedarf, ob die Staaten des Schengen-Raums den Schengen-Acquis auch nach der Aufhebung der stationären Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen umfassend und wirksam anwenden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherung der Außengrenzen gegen illegale Zuwanderung und die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Bundesrat sieht hierzu in der Initiative der Kommission zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Schengen-Acquis einen geeigneten Ansatz.
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... B. in der Erwägung, dass ein gemeinsamer Ansatz für die Einwanderung in die Europäische Union unerlässlich geworden ist, und dies umso mehr, als es sich um einen gemeinsamen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen handelt, in dem die Tätigkeit oder Untätigkeit eines Mitgliedstaats unmittelbare Folgen für andere Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt hat,
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... § 15 Absatz 1 Satz 2 verpflichtet den Adressaten der Vorschrift zum Nachweis, dass das von ihm in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes gebrachte Produkt eine Zuordnung zu einer Lager- und Verträglichkeitsgruppe besitzt. Bei Einfuhren, oder Verbringensvorgängen über Binnengrenzen werden immer wieder Transporte mit nicht oder falsch gekennzeichneten explosionsgefährlichen Stoffen (z.B. pyrotechnischen Gegenständen) festgestellt. Nur eine Sanktionierung der Verstöße gegen die Nachweispflicht entsprechend der Sanktionierung der Einfuhr ohne Zulassung oder Konformitätsbewertung ist geeignet, die Täter abzuschrecken und dadurch die Gefährdung der Öffentlichkeit zu mindern. Die Sanktionsnorm stellt klar, dass die Verpflichtung zum Nachweis gegenüber einer zuständigen Behörde besteht. Dies kann z.B. die Zolldienststelle sein, bei der der Gegenstand bei Einfuhr zu gestellen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... – Dank der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum können inzwischen mehr als 400 Millionen Bürger aus 25 Ländern von der Iberischen Halbinsel bis ins Baltikum und von Griechenland bis nach Finnland reisen, ohne kontrolliert zu werden. Der Schutz der Außengrenzen erfolgt nicht zuletzt durch die Einrichtung und Tätigkeit der Grenzschutzagentur Frontex in kohärenterer Form.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... F. in der Erwägung, dass die Aufhebung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration ist,
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Grenzüberschreitende Kriminalität: Die Kriminalitätsmuster der Region sind geprägt von der der geografischen Lage, den wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden in der Region, Preisunterschieden bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie der Offenheit und dem leichten Zugang im Ostseeraum, die charakteristisch für die innergemeinschaftlichen Beziehungen sind. Aufgrund dieser Faktoren lastet eine besondere Verantwortung auf den Mitgliedstaaten mit Außengrenzen, insbesondere seit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Alle Mitgliedstaaten müssen Kooperationsmaßnahmen treffen, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums
4. Hintergrund und Kontext
4.1. Geografischer Geltungsbereich
4.2. Betroffene Politikbereiche
5. Reaktion
5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region
5.2. Eine wohlhabende Region
5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region
5.4. Eine sichere Region
5.5. Horizontale Maßnahmen
6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis
6.1. Konsultationsprozess
6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung
6.3. Praktische Durchführung
7. Schlussfolgerung
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Mit der Prävention Hand in Hand gehen muss die Fähigkeit zur Detektion von Vorfällen. Das ist auch unerlässlich, um auf ein CBRN-Ereignis in angemessener Weise reagieren zu können, da ohne eine Detektionskapazität nicht festgestellt werden kann, welche Stoffe bei einem Vorfall im Spiel waren. In einer Europäischen Union ohne Binnengrenzen sollten Detektionssysteme sowohl an den Außengrenzen als auch innerhalb der Mitgliedstaaten stationiert werden. Die sofortige richtige Identifizierung kann tausende von Menschenleben retten und ist eine wichtige Voraussetzung für angemessene Reaktionsmaßnahmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene
3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU
3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU
4. Der CBRN-Aktionsplan der EU
4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce
4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen
4.3. Arbeitsschwerpunkte
4.4. Prävention
4.5. Detektion
4.6. Vorsorge und Reaktion
4.7. Horizontale Maßnahmen
5. Umsetzung
5.1. Bestehende Strukturen
5.2. CBRN-Beratungsgruppe
5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission
5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung
6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken
7. Außenbeziehungen
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 235/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es eines transparenten, einheitlichen und kohärenten Verfahrens zur Überprüfung bedarf, ob die Staaten des Schengen-Raumes den Schengen-Acquis auch nach der Aufhebung der stationären Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen umfassend und wirksam anwenden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherung der Außengrenzen gegen illegale Zuwanderung und die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Bundesrat sieht hierzu in der Initiative der Kommission zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Schengen-Acquis einen geeigneten Ansatz.
Drucksache 235/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es eines transparenten, einheitlichen und kohärenten Verfahrens zur Überprüfung bedarf, ob die Staaten des Schengen-Raumes den Schengen-Acquis auch nach der Aufhebung der stationären Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen umfassend und wirksam anwenden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherung der Außengrenzen gegen illegale Zuwanderung und die effektive Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Bundesrat sieht hierzu in der Initiative der Kommission zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Schengen-Acquis einen geeigneten Ansatz.
Drucksache 825/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein muss.
Begründung
Inhalt des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Hintergrund
- Geltende Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation interessierter Kreise
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Angewandte Methodik
Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
- Folgenabschätzung
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Schlusselaspekte des Vorschlags:
2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments:
- Budgetäre Auswirkungen
- Aufhebung geltender Vorschriften
3. Zusätzliche Informationen
- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel
- Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Begünstigung
Artikel 6 Emissionsgemeinschaften
Artikel 7 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 8 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 9 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 10 Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller
Artikel 11 Ökoinnovationen
Artikel 12 Überprufung und Berichterstattung
Artikel 13 Ausschussverfahren
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen
A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung
B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge
C. Format für die Übermittlung von Angaben
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... Hauptzweck der vorgeschlagenen Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen für die Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der Teile des Schengen-Besitzstands zu schaffen, die zum Gemeinschaftsrecht gehören. Sie ergänzt den Vorschlag für einen Beschluss zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung der Teile des Schengen-Besitzstands, die zum EU-Recht gehören. Dieser doppelte Evaluierungsmechanismus dient dazu, das Vertrauen der Mitgliedstaaten auf die Fähigkeit der anderen Mitgliedstaaten, die Begleitmaßnahmen für die Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen wirksam und effizient umzusetzen, zu festigen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 724/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme " und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates KOM (2009) 456 endg.; Ratsdok. 12985/09
... Das Tätigwerden der Gemeinschaft im Asylbereich ist insofern begründet, als nur die Solidarität unter den Mitgliedstaaten die Lösung von Problemen ermöglicht, die sie in einer EU ohne Binnengrenzen allein nicht wirksam angehen können. Daher wurden auf der Grundlage der jeweiligen einschlägigen Rechtsgrundlagen im EG-Vertrag die bestehenden Asylrechtsvorschriften der Gemeinschaft verabschiedet.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext: Neue asylpolitische Herausforderungen und Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzung
Optionen und zwei Unteroptionen sowie die Wirkungen dieser Optionen Zweckdienlichkeit,
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 13 Absätze 4 und 5
Artikel 13 Absatz 6
Artikel 13 Absatz 7
Artikel 13 Absatz 8
Artikel 20 Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 5 Unterabsatz 3
Artikel 35 Absatz 5
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Zusätzliche Kosten für die Verwaltungsausgaben im Rahmen des Vorschlags
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll in erster Linie ein Rechtsrahmen für die Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der Teile des Schengen-Besitzstands geschaffen werden, die zum EU-Recht gehören. Er ergänzt den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung der Teile des Schengen-Besitzstands, die zum Gemeinschaftsrecht gehören. Dieser doppelte Evaluierungsmechanismus dient dazu, das Vertrauen der Mitgliedstaaten auf die Fähigkeit der anderen Mitgliedstaaten, die Begleitmaßnahmen für die Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen wirksam und effizient umzusetzen, zu festigen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vereinigtes Königreich und Irland:
Norwegen und Island:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Jahresprogramm
Artikel 7 Liste der Experten
Artikel 8 Teams für Ortstermine
Artikel 9 Durchführung der Ortstermine
Artikel 10 Fragebogen
Artikel 11 Evaluierungsberichte
Artikel 12 Vertraulichkeit
Artikel 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 14 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang
• Polizeiliche Zusammenarbeit
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
• Drogen
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... Satz 1 berücksichtigt den Umstand, dass seit Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes an den Binnengrenzen keine Zollstellen mehr vorhanden sind, an denen Abfertigungen von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten erfolgen könnten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... /EWG um. Um nach Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen den innergemeinschaftlichen Transport überwachen zu können, wird demjenigen, der im Rahmen seines Unternehmens Tiere empfängt, eine Anzeigepflicht auferlegt. Hierdurch enthält die zuständige Behörde die notwendigen Informationen, um ggf. am Bestimmungsort tierschutzrechtliche Kontrollen durchführen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... (4) Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Vertrages umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Verbrauchervertragsrechts ist unabdingbar, wenn ein echter Binnenmarkt für Verbraucher gefördert werden soll, auf dem ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Vollständige Harmonisierung
Kapitel II Information der Verbraucher
Artikel 5 Allgemeine Informationspflichten
Artikel 6 Verletzung der Informationspflicht
Artikel 7 Spezielle Informationspflichten von Vermittlern
Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 10 Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Artikel 11 Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen
Artikel 12 Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Artikel 13 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
Artikel 14 Ausübung des Widerrufsrechts
Artikel 15 Wirkungen des Widerrufs
Artikel 16 Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall
Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
Artikel 18 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
Artikel 19 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Artikel 20 Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge
Artikel 21 Geltungsbereich
Artikel 22 Lieferung
Artikel 23 Risikoübergang
Artikel 24 Vertragsmäßigkeit
Artikel 25 Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten
Artikel 26 Abhilfe bei Vertragswidrigkeit
Artikel 27 Kosten und Schadensersatz
Artikel 28 Fristen und Beweislast
Artikel 29 Gewerbliche Garantien
Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
Artikel 30 Geltungsbereich
Artikel 31 Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln
Artikel 32 Allgemeine Grundsätze
Artikel 33 Beweislast
Artikel 34 Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Artikel 35 Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Artikel 36 Auslegung von Vertragsklauseln
Artikel 37 Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 38 Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 39 Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln
Kapitel VI Allgemeine Vorschriften
Artikel 40 Ausschuss
Artikel 41 Rechtsdurchsetzung
Artikel 42 Sanktionen
Artikel 43 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 44 Information
Artikel 45 Unbestellte Produkte
Artikel 46 Umsetzung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 48 Überprüfung
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Adressaten
Anhang I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen
B. Muster-Widerrufsformular
Anhang II Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Anhang III Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Anhang IV Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)
Anhang V Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 520/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge KOM (2008) 436 endg.; Ratsdok. 11857/08
... Um eine einheitliche Anwendung von Gebühren zur Anlastung externer Kosten im Binnenmarkt zu gewährleisten, werden im beiliegenden Vorschlag bestimmte Regeln nach dem Vorbild der geltenden Richtlinie über die Erhebung von Gebühren zur Anlastung der Infrastrukturkosten festgelegt. Durch diese Regeln wird jegliche Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Transportunternehmen verhindert. Sie gewährleisten, dass die Gebühren weder zu unverhältnismäßigen Hindernissen für die Freizügigkeit noch zu Kontrollen oder Überprüfungen an den Binnengrenzen führen. Sie schaffen insbesondere gemeinsame Grundsätze und Mechanismen für die Gebührenerhebung, um zu verhindern, dass Infrastrukturmonopole überhöhte Gebühren verlangen. Sie schreiben die Verwendung einer gemeinsamen und transparenten Methode zur Berechnung der anlastbaren Kosten vor. Daneben fördern sie die Verwendung elektronischer Mautsysteme, die den freien Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Und schließlich gewährleisten sie, dass ein Beleg über die Gebührenhöhe ausgestellt wird, der es dem Transportunternehmer erleichtert, diese Kosten auf den Versender abzuwälzen.
Drucksache 37/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen KOM (2007) 856 endg.; Ratsdok. 5089/08
... Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt werden muss.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige Behörden, Industrie- und Berufsverbände, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände sowie externe Berater.
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Pools
Artikel 6 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 7 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 8 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 9 Ausnahmeregelung für unabhängige Hersteller von in kleinen Stückzahlen gebauten Spezialfahrzeugen
Artikel 10 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 11 Informationen für die Verbraucher
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 14 Aufhebung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen
Teil A Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die CO2-Überwachung
Teil B Verfahren zur Ermittlung der Daten für die CO2-Überwachung neuer Personenkraftwagen
Teil C Format für die Übermittlung von Angaben
Finanzbogen
Drucksache 402/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt werden muss. Deshalb wurde mit der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Vereinfachung
2. Moderne Sicherheitstechnik
3. Anforderungen an Reifen
4 Option
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel lI Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Allgemeine Pflichten
Artikel 5 Anforderungen und Prüfungen
Artikel 6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O
Artikel 7 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
Artikel 8 Klassifizierung von Reifen
Artikel 9 Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen
Artikel 10 Fahrerassistenzsysteme
Kapitel III Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 11 Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 12 Sanktionen
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 15 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen
Teil A Nasshaftung
Teil B Rollwiderstand
Tabelle
Tabelle
Teil C Rollgeräusch
Anhang II Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Drucksache 655/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen KOM (2008) 469 endg.; Ratsdok. 12604/08
... Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sieht keine spezifische Rechtsgrundlage vor, auf der die Gemeinschaft ethische Fragen als solche regeln könnte. Soweit der Vertrag die Gemeinschaft jedoch ermächtigt, in bestimmten Bereichen Vorschriften zu erlassen und die spezifischen Bedingungen der betreffenden Rechtsgrundlagen erfüllt sind, verhindert der Umstand, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber sich auf bloße ethische Erwägungen stützt, nicht, dass Legislativmaßnahmen erlassen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag die Gemeinschaft ermächtigt, Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines Binnenmarktes zu erlassen, bei dem es sich um einen Raum ohne Binnengrenzen im Sinne von Artikel 14 des Vertrags handelt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl der Instrumente
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Vorschriften
• Überprüfung/Überarbeitung/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbote
Artikel 4 Bedingungen für das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Durchfuhr und die Ausfuhr
Artikel 5 Ausnahmen
Artikel 6 Bescheinigungen
Artikel 7 Etikettierung und Kennzeichnung
Artikel 8 Änderung der Anhänge
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Sanktionen und Durchsetzung
Artikel 11 Berichte
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Arten von Flossenfüßern gemäß Artikel 2
Anhang II Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der geltenden Rechtsvorschriften und anderen Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2
1. Tierschutzprinzipien:
2. Jagdgeräte:
3. Überprüfung des sicheren Bewusstseinsverlusts und des eingetretenen Todes durch angemessene Überwachungsmethoden:
4. Ausbluten erschossener oder betäubter Tiere:
5. Jagdbedingungen:
6. Ausbildung von Robbenjägern:
7. Unabhängige Kontrolle:
8. Möglichkeit der Kontrolle durch Dritte:
9. Berichtspflichten:
10. Sanktionen und Einhaltung:
Drucksache 963/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... Raums ohne Binnengrenzen
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Seeverkehr
1.3. Behandelte Fragen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
4. Anhörung von interessierten Kreisen
4.1. Öffentliche Anhörung
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Rechtsdurchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 6 Beförderungspflicht
Artikel 7 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 8 Zugänglichkeit und Information
Artikel 9 Recht auf Hilfeleistung in Häfen
Artikel 10 Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten
Artikel 11 Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Artikel 12 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 13 Mitteilungen an Dritte
Artikel 14 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 15 Schulung
Artikel 16 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Artikel 17 Bereitstellung von Informationen
Artikel 18 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 19 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Artikel 20 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass
Artikel 21 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 22 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Artikel 23 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 24 Unterrichtung über Passagierrechte
Artikel 25 Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 28 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Bericht
Artikel 31 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 32 Inkrafttreten
Anhang I Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung
Anhang II Hilfeleistung in Häfen
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Anhang IV Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 490/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 über effiziente Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren im Dienste der Handelspolitik
... R. in der Erwägung, dass im Vertrag über die Europäische Union bei den in seinem Artikel 3 Absatz 5 (der dem derzeitigen Artikel 2 Absatz 5 in der durch Artikel 1 Nummer 4 des Vertrags von Lissabon geänderten Fassung entspricht) aufgezählten neuen grundlegenden Zielsetzungen vorgesehen ist, dass die Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger beiträgt, und dass im Vertrag über die Europäische Union in Artikel 3 Absatz 2 (der dem derzeitigen Artikel 2 Absatz 2 in der durch Artikel 1 Nummer 4 des Vertrags von Lissabon geänderten Fassung entspricht) auch vorgesehen ist, dass die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen bietet, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen – der freie Personenverkehr gewährleistet ist,
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... In einem Raum ohne Binnengrenzkontrollen bedurfte es eines Verfahrens, um zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, um so zum einen den effektiven Zugang zu den Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft zu gewährleisten und das Ziel einer zügigen Bearbeitung der Asylanträge nicht zu gefährden, und um zum anderen dem Missbrauch von Asylverfahren durch Personen entgegenzuwirken, die in mehreren Mitgliedstaaten Asylanträge allein zu dem Zweck stellen, ihren Aufenthalt in den Mitgliedstaaten zu verlängern.
Drucksache 36/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt werden muss. Zu diesem Zweck ist ein umfassendes gemeinschaftliches Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge eingerichtet worden. Die technischen Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen sollten folglich harmonisiert werden, um zu vermeiden, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften erlassen, und um ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor allem an den Binnengrenzen, und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 722/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) KOM (2008) 583 endg.; Ratsdok. 13644/08
... (1) Gemäß Artikel 154 des Vertrags trägt die Gemeinschaft zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze bei, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Artikel 14 und 158 zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, wobei ihre Tätigkeit auf die Förderung des Verbunds, der Interoperabilität und der Zugänglichkeit der Netze abzielt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Kandidatenländer
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Tätigkeiten
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Aktionen
Artikel 6 Projektcharta und Durchführungsbericht
Artikel 7 Lösungen
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Fortlaufendes Arbeitsprogramm
Artikel 10 Haushaltsvorschriften
Artikel 11 Finanzbeitrag der Gemeinschaft
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 15 Initiativen Dritter
Artikel 16 Finanzbestimmungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 747/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt - territoriale Vielfalt als Stärke KOM (2008) 616 endg.; Ratsdok. 14059/08
... In den alten 15 Mitgliedstaaten wird die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Regionen an den Binnengrenzen seit vielen Jahren im Rahmen der Kohäsionspolitik unterstützt, z.B. in der EUREGIO Rhein-Waal, die von den lokalen deutschen und niederländischen Behörden auf beiden Seiten der Grenze eingerichtet wurde, um u. a. den Zugang, die Qualität und die Effizienz der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in diesem Gebiet zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, da bisher klare Regelungen für den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung fehlen12.
Mitteilung
1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt aus territorialer Perspektive
2. Hin zu einer ausgewogeneren und harmonischeren Entwicklung6
2.1. Konzentration: Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftsdichte
2.2. Anbindung der Gebiete: Überwindung der Entfernung
2.3. Zusammenarbeit: Überwindung der Teilung
2.4. Regionen mit geografisch bedingten Besonderheiten
3. Territorialer Zusammenhalt in Theorie und Praxis auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten
3.1. Territorialer Zusammenhalt in der Planung der EU-Politik...
3.2. ... und in den Debatten in und zwischen den Mitgliedstaaten
4. Diskussionspunkte
1. Begriffsbestimmung
2. Umfang und Reichweite territorialer Maßnahmen
3. Bessere Zusammenarbeit
4. Bessere Koordinierung
5. Neue territoriale Partnerschaften
6. Besseres Verständnis des territorialen Zusammenhalts
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... Einwanderung ist eine Realität, die wirksam gesteuert werden muss. In einem offenen Europa ohne Binnengrenzen kann kein Mitgliedstaat die Einwanderung im Alleingang bewältigen. Die EU ist ein Raum ohne Binnengrenzen, der seit dem 20. Dezember 2007 24 Länder und nahezu 405 Millionen Menschen umfasst, für die eine gemeinsame Visumpolitik gilt. Die Wirtschaften der EU sind eng miteinander verflochten, auch wenn die Wirtschaftsleistung immer noch stark variiert und auch auf den Arbeitsmärkten noch viele Unterschiede festzustellen sind. Außerdem kommt der EU immer mehr Bedeutung auf der Weltbühne zu und die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsam außenpolitisch handeln werden fortwährend erweitert; die Einwanderung ist einer dieser Bereiche. Hieraus ergibt sich, dass die von den Mitgliedstaaten in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen sich nicht mehr nur auf ihre eigene Situation auswirken, sondern auch für andere Mitgliedstaaten und die EU insgesamt Folgen haben können.
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 112/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07
... Für solche legislative Vorhaben fehlt der EG nicht nur die Rechtsetzungskompetenz, sondern in der Praxis auch ein Bedürfnis. Eine tatsächliche Zurückhaltung, über die Binnengrenzen der EG Rechtsgeschäfte zu tätigen, ist in vielen Fällen nicht auf eine als unzureichend empfundene Abstimmung von Verbraucherschutzvorschriften zurückzuführen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
11. Zu Frage A1
12. Zu Frage A2
Zu Frage A3
16. Zu Frage B1
17. Zu Frage B2
18. Zu Frage C
19. Zu Frage D1
20. Zu Frage D2
21. Zu Frage D3
22. Zu Frage E
23. Zu Frage F1
24. Zu Frage F2
25. Zu Frage F3
26. Zu Frage G1
27. Zu Frage G2
28. Zu Frage H1
29. Zu Frage H2
30. Zu Frage I1
31. Zu Frage I2
32. Zu Frage J1
33. Zu Frage J2
34. Zu Frage J3
35. Zu Frage J4
36. Zu Frage K1
37. Zu Frage K2
38. Zu Frage L
39. Zu Frage M1
40. Zu Frage M2
41. Zu Frage M3
42. Zu Frage N
Drucksache 431/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) KOM (2007) 306 endg.; Ratsdok. 10702/07
... Die Kommission unterbreitet diesen Vorschlag, um die Kontinuität der oben genannten Dienste zu gewährleisten, die derzeit von der Kommunikationsinfrastruktur für die Schengen-Umgebung (SISNET) bereitgestellt werden und von entscheidender Bedeutung für die Beibehaltung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen sind. Der Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur sollte jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die öffentliche Ausschreibung, die der Stellvertretende Generalsekretär des Rates im Namen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen neuen SISNET-Vertrag eingeleitet hat, erfolglos bleibt. Nach Auffassung der Kommission sollte der Rat, der für die Verwaltung des SIS zuständig ist, grundsätzlich weiterhin für alle Bestandteile des Systems, einschließlich seiner Kommunikationsinfrastruktur, zuständig sein.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Rechtsinstrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
2. Programm IDABC
3. Operationelle Tests
4. Migration
5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
6. Überwachung und Bewertung
7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens
8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer
Vorschlag
Artikel 1 Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 2 Nutzung des Programms IDABC
Artikel 3 SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 4 Migration zur Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 5 Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Bewertung
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Änderung des Schengener Übereinkommens
Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Finanzbogen
Drucksache 715/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern KOM (2007) 560 endg.; Ratsdok. 13895/07
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu gewährleisten ist. Deshalb ist ein gemeinschaftliches System für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen geschaffen worden. Die technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf den Fußgängerschutz sollten harmonisiert werden, um den Erlass voneinander abweichender Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu vermeiden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
1 Gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
2 Freiwillige Selbstverpflichtung
3 Fortbestehen der Richtlinie 2003/102 in ihrer jetzigen Form
4 Übernahme eines Vorschlags der Industrie
5 Änderung nur der Anforderungen an die passive Sicherheit
6 Kombination gelockerter Anforderungen für Phase II mit einer aktiven Sicherheitsmaßnahme
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Pflichten der Hersteller
Artikel 5 Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung
Kapitel III Pflichten der Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Erteilung der EG-Typgenehmigung
Artikel 8 Veränderung des Typs und Änderung der Typgenehmigung
Artikel 9 Zeitplan für die Anwendung der Verordnung auf Fahrzeuge
Artikel 10 Anwendung der Verordnung auf Frontschutzsysteme
Artikel 11 Kollisionsschutzsysteme
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Sanktionen
Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 14 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang
Anhang I Technische Vorschriften für die Prüfung von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen
Anhang II Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbögen
Anhang III Muster der EG-Typgenehmigungsbögen
Teil 3 (Muster)
Anhang IV EG-Typgenehmigungszeichen
Anlage Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen
Drucksache 433/07
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
... Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Gemeinschaft dafür zuständig ist, in einem Raum ohne Binnengrenzen einen auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientierten Bedingungen sicherzustellen. Allein durch den Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist nicht sichergestellt, dass die im Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen ordnungsgemäß angewandt werden und in Europa die Zahl der Verkehrstoten deutlich gesenkt wird. Mit der Berichterstattung über die Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird ein konkreter und effizienter Austausch bewährter Verfahren sichergestellt.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2006 569 – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Drucksache 432/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) KOM (2007) 311 endg.; Ratsdok. 10706/07
... Die Kommission unterbreitet diesen Vorschlag, um die Kontinuität der oben genannten Dienste zu gewährleisten, die derzeit von der Kommunikationsinfrastruktur für die Schengen-Umgebung (SISNET) bereitgestellt werden und von entscheidender Bedeutung für die Beibehaltung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen sind. Der Vorschlag zur Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur sollte jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die öffentliche Ausschreibung, die der Stellvertretende Generalsekretär des Rates im Namen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen neuen SISNET-Vertrag eingeleitet hat, erfolglos bleibt. Nach Auffassung der Kommission sollte der Rat, der für die Verwaltung des SIS zuständig ist, grundsätzlich weiterhin für alle Bestandteile des Systems, einschließlich seiner Kommunikationsinfrastruktur, zuständig sein.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Rechtsinstrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
2. Programm IDABC
3. Operationelle Tests
4. Migration
5. Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
6. Überwachung und Bewertung
7. Aufhebung des SISNET-Rechtsrahmens und Änderung des Schengener Übereinkommens
8. Bedingte Anwendung und begrenzte Geltungsdauer
Vorschlag
Artikel 1 Einrichtung, Betrieb und Verwaltung der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 2 Nutzung des Programms IDABC
Artikel 3 SIS- und SIRENE-Tests mit der Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 4 Migration zur Kommunikationsinfrastruktur
Artikel 5 Ausführung von Aufgaben des Betriebsmanagements durch öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Überwachung und Bewertung
Artikel 7 Aufhebung
Artikel 8 Änderung des Schengener Übereinkommens
Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Finanzbogen
Drucksache 921/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zu der vollständigen Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik (nachstehend "die betreffenden Mitgliedstaaten " genannt)
... B. in der Erwägung, dass parallel zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen einige Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt wurden, darunter die Schaffung wirksamer Kontrollen an den Außengrenzen, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs-, Zoll-, Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Visa-Politik und die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS),
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa war für die deutsche Präsidentschaft von zentraler Bedeutung, denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten entschlossenes Handeln und mehr Kooperation zur Wahrung ihrer Freiheitsinteressen und ihrer Sicherheitsbedürfnisse. So war das Ziel des Vorsitzes, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen mehr Sicherheit bei offenen Binnengrenzen auf der einen Seite und der Stärkung der Bürgerrechte und Schaffung von mehr Rechtssicherheit auf der anderen Seite. Unter dem Leitmotiv "
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 504/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt KOM (2007) 273 endg.; Ratsdok. 10107/07
... Grenzüberschreitende Programme haben über viele Jahre hinweg den Austausch zwischen den Grenzregionen in der EU-15, insbesondere zwischen den Benelux-Staaten, Deutschland und Frankreich, verbessert. Die neuen Binnengrenzen sind noch nicht so durchlässig und die Verkehrsströme sehr viel geringer.
Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
1. Der Mehrwert der Kohäsionspolitik
2. Wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichgewichte - Situation und Trends
2.1. Wirtschaftlicher Zusammenhalt
2.2. Sozialer Zusammenhalt
2.3. Territorialer Zusammenhalt
3. Die Reform der Kohäsionspolitik - 2007-2013
3.1. Europas neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung umsetzen
• Ein neuer strategischer Ansatz
• Zweckbindung
3.2. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit
• Eine einzige Vorschrift für die Verwaltung
• Ein einziges Regelwerk für die Förderfähigkeit
• Vereinfachung der Finanzverwaltung
• Vereinfachte, stärker an der Verhältnismäßigkeit orientierte Kontrollsysteme
• Klarere Vorschriften über Information und Kommunikation
• Elektronische Verwaltung in der Praxis
3.3. Kohäsionspolitik und die Vermittlung von EU-Werten und EU-Politik
4. Neue Herausforderungen
• Wachsender globaler Umstrukturierungs- und Modernisierungsdruck
• Klimawandel
• Steigende Energiepreise
• Entstehung demografischer Ungleichgewichte und sozialer Spannungen
• Der Politik in den Mitgliedstaaten fällt es zunehmend schwer, mit der Geschwindigkeit des durch diese Trends erzwungenen Wandels Schritt zu halten
5. Nächste Schritte
Drucksache 225/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
... Bisher hatten die Mitgliedstaaten das Recht, bei der Einreise dieser Fahrzeuge vom Fahrzeughalter den Besitz einer gültigen Grünen Karte oder den Abschluss einer Grenzversicherung zu fordern (Artikel 4 Buchstabe b der 1. KH-Richtlinie a. F.). Da das Vorliegen dieser Dokumente wegen der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft ohnehin nicht mehr geprüft werden konnte, beschreitet die 5. KH-Richtlinie einen neuen Weg:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel des Gesetzes
2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf
Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
Inhalt der 5. KH-Richtlinie
Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes
Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt
Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds
Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
4 Umsetzungsbedarf
Direktanspruch des Geschädigten
Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern
Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten
Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates
3. Kosten- und Preiswirkungen
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Drucksache 646/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation KOM (2007) 511 endg.; Ratsdok. 12918/07
... Mit entsprechenden Technologien können gefährliche Stoffe, mit denen Handel getrieben wird, leichter aufgefunden werden. Auch im Fall der Grenzkontrollen soll damit verhindert werden, dass illegale Einwanderer, Schleuser, Drogenhändler und Terroristen von der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum profitieren. Durch innovative und ausgeklügelte Lösungen und Systeme – wie etwa biometrische Angaben in Sichtvermerken, Pässen, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstigen Dokumenten – lässt sich die Fälschung von Ausweispapieren eindämmen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
- Internationale Zusammenarbeit
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
- Sicherheit und Gesellschaft
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF
1. Aufgaben und Ziele
2. Struktur
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
Drucksache 64/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Durch die Grenzbeschlagnahmeverordnung werden nicht alle Fälle des Vorgehens der Zollbehörden gegen Produktpiraterie abgedeckt. Die Grenzbeschlagnahmeverordnung erfasst weder Parallelimporte noch Kontrollen an den EU-Binnengrenzen. Darüber hinaus findet sie keine Anwendung auf den Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutz. Glei79 ches gilt für nicht eingetragene Marken und Geschäftsbezeichnungen. Gegenüber der aufgehobenen Verordnung wird der Anwendungsbereich jedoch ausgeweitet, und zwar auf den Schutz von geographischen Herkunftsangaben und Sorten, der nach innerstaatlichem und europäischem Recht besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziele des Entwurfs
II. Grundzüge
1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
a Gegenstand der Richtlinie
b Das deutsche Recht de lege lata
c Umsetzungsbedarf im Einzelnen
2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung
a Gegenstand der Verordnung
b Das deutsche Recht de lege lata
c Anpassungsbedarf im Einzelnen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG
a Gegenstand der Verordnung
b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG
4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 97
§ 97a
§ 98
§ 99
§ 100
§ 101
§ 101a
§ 101b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 46
§ 46a
§ 46b
§ 47
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
§ 37a
§ 37b
§ 37c
§ 37d
§ 37e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 112/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07
... Für solche legislative Vorhaben fehlt der EG nicht nur die Rechtsetzungskompetenz, sondern in der Praxis auch ein Bedürfnis. Eine tatsächliche Zurückhaltung, über die Binnengrenzen der EG Rechtsgeschäfte zu tätigen, ist in vielen Fällen nicht auf eine als unzureichend empfundene Abstimmung von Verbraucherschutzvorschriften zurückzuführen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
12. Zu Frage A1
13. Zu Frage A2
14. Zu Frage A3
22. Zu Frage B1
23. Zu Frage B2
24. Zu Frage C
25. Zu Frage D1
26. Zu Frage D2
27. Zu Frage D3
28. Zu Frage E
29. Zu Frage F1
30. Zu Frage F2
31. Zu Frage F3
32. Zu Frage G1
33. Zu Frage G2
34. Zu Frage H1
35. Digitale Güter etwa Musik, Filme, Computerprogramme
36. Zu Frage H2
37. Zu Frage I1
38. Zu Frage I2
39. Zu Frage J1
40. Zu Frage J2
41. Zu Frage J3
42. Zu Frage J4
43. Zu Frage K1
44. Zu Frage K2
45. Zu Frage L
46. Zu Frage M1
47. Zu Frage M2
48. Zu Frage M3
49. Zu Frage N
Drucksache 364/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen KOM (2007) 249 endg.; Ratsdok. 9871/07
... In einem Raum ohne Binnengrenzen bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens gegen illegale Einwanderung, und zwar nicht nur an den gemeinsamen Grenzen, sondern auch mit Blick auf die Abschwächung der Pull-Faktoren. Durch gemeinschaftliches Handeln wird sich der Pull-Faktor Beschäftigung wirksamer verringern lassen. Die Festlegung eines gemeinsamen Mindestmaßes an Sanktionen gegen Arbeitgeber wird Folgendes gewährleisten: 1. Alle Mitgliedstaaten verfügen über ausreichend hohe und abschreckend wirkende Sanktionen; 2. die Unterschiede sind nicht so groß, dass dies Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt zu Sekundärbewegungen veranlassen würde 3. für Unternehmen gelten EU-weit die gleichen Bedingungen.
Drucksache 134/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG KOM (2007) 36 endg.; Ratsdok. 6313/07
... (1) Der Binnenmarkt ist einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Warenverkehr durch den EG-Vertrag gewährleistet ist, der Maßnahmen verbietet, die die gleiche Wirkung haben wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen. Das Verbot erfasst alle nationalen Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Warenhandel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.
Drucksache 716/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und zur Änderung der Richtlinie 2007/46 /EG KOM (2007) 593 endg.; Ratsdok. 13927/07
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein muss. Zu diesem Zweck ist ein gemeinschaftliches Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge eingerichtet worden. Die technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb sollten harmonisiert werden, um den Erlass voneinander abweichender Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu vermeiden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sowie ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Pflichten des Herstellers
Artikel 5 Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 6 Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Artikel 7 Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 8 Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Artikel 9 Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 10 Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Artikel 11 Zeitplan für die Anwendung
Artikel 12 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 13 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 14 Sanktionen bei Verstößen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Typgenehmigungspflichtige Bauteile
Anhang II Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Anhang III Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang IV Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Anhang V Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang VI Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Anhang VII Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Drucksache 22/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Gemeinschaft KOM (2006) 783 endg.; Ratsdok. 17038/06
... Um den Bürgern der Union, den Wirtschaftsteilnehmern sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen die sich aus der Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen ergeben, müssen insbesondere die Verknüpfung und Interoperabilität der einzelstaatlichen Hochgeschwindigkeitsbahnnetze sowie der Zugang zu diesen Netzen gefördert werden.
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute
Bewertung der Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt
5 WEITERE Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
Der Vorschlag im Einzelnen
1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1
2. Begriffsbestimmungen Artikel 2
3. Ausnahmeregelungen
4. Übergangszeitraum für Interoperabilitätskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu
5. Technische Anhänge der TSI Artikel 6
6. Überprüfung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2
7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14
8. Sonderfälle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3
9. Dringende Änderung einer TSI Artikel 17
10. Bestätigung von Zwischenprüfungen Artikel 18
11. Arbeitsprogramm Artikel 23
12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN für die INTEROPERABILITÄT
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen von der
Kapitel III INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
1. Zur Ausstellung der EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung für eine
Kapitel IV TeilsystemE
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
1. Zur Ausstellung der EG-Prüferklärung lässt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter
Artikel 19
Kapitel V BENANNTE STELLEN
Artikel 20
Kapitel VI AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM
Artikel 21
Artikel 21a
Artikel 21b
Artikel 21c
Artikel 22
Artikel 23
Kapitel VII INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER
Artikel 24
Artikel 22a
Kapitel VIII ÜBERGANGSREGELUNGEN
Artikel 25
Kapitel IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 26
Artikel 27 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 2930
Artikel 3031
Anhang I . GELTUNGSBEREICH .
1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROPÄISCHE EISENBAHNSYSTEM
1.1. INFRASTRUKTUREN
1.2. FAHRZEUGE
2. FÜR DAS TRANSEUROPÄISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM
2.1. INFRASTRUKTUREN
2.2. FAHRZEUGE
3. KOMPATIBILITÄT INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROPÄISCHEN EISENBAHNSYSTEMS
4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS
4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien
4.2. Kostenbegrenzung
Anhang II Teilsysteme
1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme
2. RELEVANTE BEREICHE
2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme
2.1. Infrastruktur
2.2. Energie
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.5. Telematikanwendungen
2.6. Fahrzeuge
2.7. Instandhaltung
Anhang III Grundlegende Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Sicherheit
1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die Überwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, müssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem für das Netz festgelegten Niveau halten.
1.1.3. Die verwendeten Bauteile müssen während ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gewöhnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.
1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und
1.1.5. Die für die Betätigung durch die Fahrgäste vorgesehenen Einrichtungen müssen so konzipiert sein, daß sie deren Sicherheit nicht gefährden, wenn sie in einer voraussehbaren
1.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
1.3. Gesundheit
1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die
1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe müssen eine gesundheitsschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.
1.4. Umweltschutz
1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu berücksichtigen.
1.4.2. In Zügen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe müssen eine umweltschädliche oder -gefährdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines
1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und öffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen möglich sind, elektromagnetisch verträglich sind.
1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.
1.5. Technische Kompatibilität
2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem
2.1. Infrastrukturen
2.1.1. Sicherheit
2.2. Energie
2.2.1. Sicherheit
2.2.2. Umweltschutz
2.2.3. Technische Kompatibilität
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.3.1. Sicherheit
2.3.2. Technische Kompatibilität
2.4. Fahrzeuge
2.4.1. Sicherheit
2.4.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.4.3. Technische Kompatibilität
2.4.4. Kontrolle
2.5. Instandhaltung
2.5.1. Gesundheit und Sicherheit
2.5.2. Umweltschutz
2.5.3. Technische Kompatibilität
2.6. Umwelt
2.6.1. Gesundheit
2.6.2. Umweltschutz
2.7. Betrieb
2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.6.1. Sicherheit
2.6.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.6.3. Technische Kompatibilität
2.7. Telematikanwendungen im Personen- und Güterverkehr
2.7.1. Technische Kompatibilität
2.7.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
2.7.3. Gesundheit
2.7.4. Sicherheit
Anhang IV KONFORMITÄT UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
1. INTEROPERABILITÄTSKOMPONENTEN
1.1. Allgemeine Komponenten
1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften
1.3. Besondere Komponenten
2. Anwendungsbereich
Anhang V EG-PRÜFERKLÄRUNG für Teilsysteme
Anhang VII Prüfverfahren für Teilsysteme
1. Einleitung
2. STUFEN
3. BESCHEINIGUNG
4. TECHNISCHES DOSSIER
5. überwachung
5.1. Der Zweck der EG-Überwachung besteht darin, sich zu vergewissern, daß die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erfüllt
5.2. Der benannten Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, ist ständig
5.3. Die benannte Stelle, die mit der Prüfung der Ausführung beauftragt ist, nimmt in regelmäßigen Zeitabständen Nachprüfungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der
5.4. Darüber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsstätten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollständige oder
6. HINTERLEGUNG
7. VERÖFFENTLICHUNG
8. SPRACHE
Anhang VII VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BERÜCKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN für die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN
Anhang VIII DOSSIER für die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN
Anhang IX Teil A
Anhang X ENTSPRECHUNGSTABELLE
Drucksache 723/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur KOM (2006) 569 endg.; Ratsdok. 13874/06
... Das Netz soll in einem Raum ohne Binnengrenzen einen auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientierten Bedingungen sicherstellen ...
Drucksache 156/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
... Das Gesetz über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wird aufgehoben. Durch die Erweiterung der EU zum 1. Mai 2004 werden die Regeln des Binnenmarktes auch auf die Beitrittsländer ausgedehnt, so dass die Zollkontrollen an den EU-Binnengrenzen entfallen. Damit entfällt die Grundlage für die im "Gesetz über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs" aus dem Jahr 1973 geregelte Erhebung über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr aller in- und ausländischen Fahrzeuge an den bisherigen deutschen EU-Außengrenzen zu Polen und Tschechien. Die Erhebung an den deutschen EU-Außengrenzen erfolgt bisher mit Hilfe von Zählkarten durch die Grenzzollämter. Das Gesetz hat ab 2004 nur noch für den Straßengüterverkehr mit der Schweiz eine gewisse materielle Bedeutung, da nur hier die Grenzzollstellen fortbestehen. Jedoch hat sich auch die Schweiz durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik vertraglich dazu verpflichtet, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 ergebenden Anforderungen ab dem Berichtsjahr 2006 zu erfüllen, so dass eine vollständige Darstellung nach Hauptverkehrsbeziehungen möglich wird. Darüber hinaus erheben Frankreich, die Schweiz und Österreich gemeinsam Daten zum alpenquerenden Verkehr, die den jeweiligen statistischen Ämtern verfügbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Aufhebung der Verordnung zur Überleitung des Bundeswasserstraßenrechts nach Berlin (West) und in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 genannte Gebiet (105-5-2)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (188-15)
Artikel 3 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (2129-8-16)
Artikel 4 Aufhebung der 8. Ostsee-Umweltschutz-Änderungsverordnung (2129-22)
Artikel 5 Auflösung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes (213-1/1)
Artikel 6 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wohnbeihilfen (2330-2-5)
Artikel 7 Auflösung des Vierten Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetzes (2330-4/1)
Artikel 8 Auflösung des Fünften Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetzes (2330-4/2)
Artikel 9 Auflösung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 (2330-21)
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes (2332-1-2)
Artikel 11 Änderung des Bundeskleingartengesetzes (235-12)
Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (910-5)
Artikel 13 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (910-6)
Artikel 14 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (911-1-1)
Artikel 15 Aufhebung des Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (911-1-6)
Artikel 16 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1-1/1)
Artikel 17 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (9231-1-5)
Artikel 18 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-2)
Artikel 19 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-3)
Artikel 20 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-4)
Artikel 21 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-5)
Artikel 22 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-6)
Artikel 23 Auflösung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (9232-1-1-7)
Artikel 24 Änderung der 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO (9232-1-23)
Artikel 25 Aufhebung der 48. Ausnahmeverordnung zur StVZO (9232-1-48)
Artikel 26 Auflösung der Siebenten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (9232-4-1)
Artikel 27 Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien (9234-4)
Artikel 28 Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (9234-5)
Artikel 29 Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (9234-6)
Artikel 30 Auflösung des Tarifaufhebungsgesetzes (9241-1-8)
Artikel 31 Aufhebung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (9241-2)
Artikel 32 Aufhebung der Verordnung über die Einführung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen bei der Beförderung gefährlicher Güter im internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr (9241-15-1)
Artikel 33 Aufhebung der Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (9241-23-11)
Artikel 34 Aufhebung des Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (9282-4)
Artikel 35 Aufhebung des Gesetzes über die Eisenbahnaufsicht (930-3-a)
Artikel 36 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes (930-6)
Artikel 37 Änderung der Eisenbahn-Unfallkasse Kostenerstattungsverordnung (931-4-3)
Artikel 38 Aufhebung der Verordnung zur Auflösung und Überführung von Verwaltungseinrichtungen der Verkehrsverwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet und in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern (940-5)
Artikel 39 Änderung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (940-8)
Artikel 40 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (940-9)
Artikel 41 Änderung der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs (940-9-3-3)
Artikel 42 Aufhebung der Verordnung zum Übergang eines Teils der Bundeswasserstraße Saar auf das Saarland (940-9-4)
Artikel 43 Aufhebung der Verordnung zum Übergang von Nebenarmen der Bundeswasserstraße Elbe auf das Land Niedersachsen (940-9-5)
Artikel 44 Aufhebung der Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Kleine Weser auf das Land Bremen (940-9-7)
Artikel 45 Aufhebung der Verordnung zum Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörenden Reiherstiegs auf die Freie und Hansestadt Hamburg (940-9-9)
Artikel 46 Aufhebung der Verordnung über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Stichkanal Dörpen (940-9-11)
Artikel 47 Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau auf die Stadt Elmshorn (940-9-14)
Artikel 48 Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Schwinge auf die Stadt Stade (940-9-17)
Artikel 49 Aufhebung der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke des zur Bundeswasserstraße Mittellandkanal gehörenden Hildesheimer Zweigkanals auf die Stadt Hildesheim (940-9-21)
Artikel 50 Aufhebung der Verordnung über die Änderung des rechtlichen Status der Teilstrecke des Teltowkanals von km 34,10 bis 36,60 (940-9-24)
Artikel 51 Aufhebung der Verordnung über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg (940-9-26)
Artikel 52 Aufhebung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar (940-10)
Artikel 53 Aufhebung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal (940-11)
Artikel 54 Änderung des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße (940-13)
Artikel 55 Aufhebung der Ersten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-1)
Artikel 56 Aufhebung der Zweiten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-2)
Artikel 57 Aufhebung der Dritten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-3)
Artikel 58 Aufhebung der Vierten Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung (940-13-4)
Artikel 59 Änderung des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim (942-1)
Artikel 60 Aufhebung der Dritten Verordnung zur Durchführung der Arbeitsbeschaffung (942-3)
Artikel 61 Änderung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (9501-45) § 8 der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741, 1994 I S. 523, 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 112 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Artikel 62 Änderung der Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (9501-46)
Artikel 63 Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (9501-47) § 10 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Artikel 64
Artikel 65 Änderung der Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein (9503-6)
Artikel 66 Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (9504-7)
Artikel 67
Artikel 68 Änderung des Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (9517-4)
Artikel 69 Änderung der Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (9517-4-1) § 2 der Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung vom 21. März 1972 (BGBl. 1972 II S. 273) wird aufgehoben.
Artikel 70 Änderung des Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungs- Übereinkommen vom 23. Juni 1969 (9517-5)
Artikel 71 Auflösung des Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (96-1/2)
Artikel 72 Auflösung der Unterschallverordnung (96-1-24)
Artikel 73 Aufhebung der Flugsicherungssystembeschaffungsverordnung (96-1-37)
Artikel 74 Änderung weiterer Rechtsvorschriften (1) § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 942-4 veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert.
Artikel 75
Begründung
2 Allgemeines:
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Art. 1:
Zu Art. 2:
Zu Art. 3:
Zu Art. 4:
Zu Art. 5:
Zu Art. 6:
Zu Art. 7:
Zu Art. 8:
Zu Art. 9:
Zu Art. 10:
Zu Art. 11:
Zu Art. 12:
Zu Art. 13:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Art. 14:
Zu Art. 15:
Zu Art. 16:
Zu Art. 2:
Zu Art. 3
Zu Art. 17:
Zu Art. 2:
Zu Art. 3:
Zu Art. 18:
Zu Art. 5
Zu Art. 19:
Zu Art. 2 und 4:
Zu Art. 5:
Zu Art. 20:
Zu Art. 2 und 3:
Zu Art. 8:
Zu Art. 21:
Zu Art. 2:
Zu Art. 4:
Zu Art. 22:
Zu Art. 2:
Zu Art. 4:
Zu Art. 23:
Zu Art. 2:
Zu Art. 3:
Zu Art. 24:
Zu Art. 25:
Zu Art. 26:
Zu Art. 4:
Zu Art. 5 Satz 2:
Zu Art. 27:
Zu Art. 28:
Zu Art. 29
Zu Art. 30:
Zu Art. 31:
Zu Art. 32:
Zu Art. 33:
Zu Art. 34:
Zu Art. 35:
Zu Art. 36:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Art. 37:
Zu Art. 38:
Zu Art. 39:
Zu Art. 40:
Zu Art. 41:
Zu Art. 42 bis 50:
Zu Art. 51:
Zu Art. 52 bis 58:
Zu Art. 59:
Zu Art. 60:
Zu Art. 61:
Zu Art. 62:
Zu Art. 63:
Zu Art. 64:
Zu Art. 65:
Zu Art. 66:
Zu Art. 67-71:
Zu Art. 72:
Zu Art. 3:
Zu Art. 73:
Zu Art. 74:
Zu Abs. 1 :
Zu Abs. 2 :
Zu Art. 75:
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Der Grund der Reise kann auch im Zusammenhang mit der Jagd, dem Schießsport oder dem Brauchtum (auch Reparatur von Jagd-, Sport- und Brauchtumswaffen, Aussuchen von speziellen Munitionslosen) anerkannt werden. Bei einer schießsportlichen Veranstaltung (Wettkampf oder Training) im Nahbereich einer EU-Binnengrenze kann auch der Mitgliederausweis einer schießsportlichen Vereinigung in diesem Grenzbereich als Beleg für den Grund der Mitnahme ausreichend sein. Für die Mitnahme anderer oder der Zahl nach darüber hinausgehender Waffen und Munition verbleibt es bei der Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1.
Drucksache 654/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... (4) Bei der Anordnung von Untersuchungshaft besteht die Gefahr, dass Beschuldigte, die im Verhandlungsstaat wohnen, anders behandelt werden als Beschuldigte mit Wohnsitz in einem anderen Staat, d. h. Gebietsfremde laufen Gefahr, in Untersuchungshaft genommen zu werden, während Gebietsansässige unter gleichen Umständen auf freiem Fuß blieben. Dies liegt daran, dass bei Gebietsfremden die Befürchtung besteht, dass sie sich durch Flucht in ihren Heimatstaat der Justiz entziehen könnten. In einem gemeinsamen europäischen Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss dafür gesorgt werden, dass eine beschuldigte Person, die ihren Wohnsitz nicht im Verhandlungsstaat hat, nicht anders behandelt wird als eine beschuldigte Person, die dort wohnt.
Begründung
1. Kontext
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung
Artikel 4 Zuständige Behörden
Kapitel 2 Die europäische Überwachungsverordnung
Artikel 5 Belehrung des Beschuldigten
Artikel 6 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person
Artikel 7 Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung
Kapitel 3 Verfahren
Artikel 8 Übermittlung
Artikel 9 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 Ablehnungsgründe
Artikel 11 Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 12 Entscheidung über die Vollstreckung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Kapitel 4 Sonderfälle
Artikel 15 Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats
Kapitel 5 Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung
Artikel 16 Meldepflicht
Artikel 17 Folgen des Verstoßes
Artikel 18 Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten
Artikel 19 Mitteilung von Entscheidungen
Artikel 20 Fristen für die Überstellung
Artikel 21 Durchbeförderung
Artikel 22 Anrechnung des Freiheitsentzugs
Kapitel 6 Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses
Artikel 24 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Bericht
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang
Formblatt A
Teil A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person
Teil B Angaben zur Anordnungsbehörde
Teil C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen
Teil D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Teil E Belehrung
Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung
Teil A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)
Teil B Angaben zur Vollstreckungsbehörde
Teil C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Drucksache 363/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
... in der Erwägung, dass der in den Rahmen der Europäischen Union einbezogene Schengen-Besitzstand einen Teil der Bestimmungen zur Verwirklichung dieses Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildet, soweit diese einen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen schaffen und Ausgleichsmaßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus vorsehen,
Drucksache 20/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ..../...../EG KOM (2005) 683 endg.; Ratsdok. 5163/06
... (1) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein muss. Deshalb wurde mit der Richtlinie XXXX/XX/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Datum über die Genehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge14 ein umfassendes System für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen geschaffen. Die technischen Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen sollten folglich harmonisiert werden, um zu vermeiden, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften erlassen, und um ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Drucksache 175/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette KOM (2006) 79 endg.; Ratsdok. 6935/06
... • Die Vollendung des Verkehrsbinnenmarkts und der vier Freiheiten des EG-Vertrags erfordern in Bezug auf die Sicherheit der Lieferkette ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Eine Vielzahl nationaler Einzelregelungen auf diesem Gebiet könnte zur Entstehung neuer Binnengrenzen führen.
Mitteilung
1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr
2. Hin zu einem besseren Schutz der Lieferkette
3. Wichtige Fragen und die Antworten der Kommission
4. Schlussfolgerung
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Behörde für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 5 Zuverlässiges Unternehmen
Artikel 6 Vorteile für zuverlässige Unternehmen
Artikel 7 Gegenseitige Anerkennung
Artikel 8 Verleihung des Status
Artikel 9 Entzug oder Aussetzung des Status
Artikel 10 Vergabeverfahren
Artikel 11 Zentrale Kontaktstelle für die Sicherheit der Lieferkette
Artikel 12 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
Artikel 13 Anpassung
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang 1 Versender(Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort)
Anhang 2 Beförderungsunternehmen
Anhang 3 Speditionsunternehmen
Anhang 4 Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals (einschließlich Binnenhäfen*)
Anhang 5 Risikobewertung
Anhang 6 Anforderungen an anerkannte Organisationen für die Sicherheit der Lieferkette
Drucksache 948/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit KOM (2005) 646 endg.; Ratsdok. 15983/05
... (30) Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind in dieser Richtlinie nur diejenigen Maßnahmen vorgesehen, die zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes unerlässlich sind. Damit der Binnenmarkt wirklich zu einem Raum ohne Binnengrenzen für audiovisuelle Mediendienste wird, muss diese Richtlinie in den Bereichen, in denen ein Handeln auf Gemeinschaftsebene geboten ist, ein hohes Schutzniveau für die dem Allgemeininteresse dienenden Ziele, insbesondere für den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde, gewährleisten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung der Interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
• Folgenabschätzung
1 Aufhebung der Richtlinie
2 Unveränderte Beibehaltung der Richtlinie
3 Einzelne Änderungen und Klarstellung des Wortlautes
4 Schaffung eines umfassenden Rahmens mit abgestufter Behandlung linearer und nichtlinearer Dienste
5 Vollständige Harmonisierung mit Gleichbehandlung linearer und nichtlinearer Dienste
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Kurzerläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3b
Artikel 3c
Artikel 3e
Artikel 3f
Artikel 3g
Artikel 3h
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.