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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bewerberzahl"


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Drucksache 162/1/18

... 8. Die Änderungen hinsichtlich der Ernennung der Mitglieder der wissenschaftlichen Gremien im neuen Artikel 28 Absatz 5a des Verordnungsvorschlags verpflichten die Mitgliedstaaten zur aktiven Benennung von Sachverständigen. Ein Interessenbekundungsverfahren wie für Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses über einen Aufruf im Amtsblatt der EU findet nicht mehr statt, sondern muss künftig auf Ebene der Mitgliedstaaten initiiert werden. Da erhebliche Zweifel bestehen, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Systems, zur Unabhängigkeit der Risikobewertung und zu einer Steigerung der Bewerberzahl führen, wird auch diese Verfahrensmodifikation abgelehnt.

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Drucksache 162/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 175/18

... Die Belastung der staatlichen und gesellschaftlichen Aufnahme- und Integrationssysteme besteht trotz des Rückgangs der Asylbewerberzahlen im Vergleich zu 2015/2016 weiterhin. Beispielhaft zeigt sich dies bei den für eine erfolgreiche Integration besonders wichtigen Kriterien, der Verfügbarkeit von Wohnraum, dem Zugang zu Ausbildung oder Erwerbstätigkeit und der Möglichkeit zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Die damit verbundenen Schwierigkeiten führten zur Vermeidung von sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung in derzeit fünf Kommunen zur Einführung von lageangepassten, zuzugshindernden Wohnsitzregelungen für Schutzberechtigte nach § 12a Absatz 4 des



Drucksache 162/18 (Beschluss)

... 7. Die Änderungen hinsichtlich der Ernennung der Mitglieder der wissenschaftlichen Gremien im neuen Artikel 28 Absatz 5a des Verordnungsvorschlags verpflichten die Mitgliedstaaten zur aktiven Benennung von Sachverständigen. Ein Interessenbekundungsverfahren wie für Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses über einen Aufruf im Amtsblatt der EU findet nicht mehr statt, sondern muss künftig auf Ebene der Mitgliedstaaten initiiert werden. Da erhebliche Zweifel bestehen, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Systems, zur Unabhängigkeit der Risikobewertung und zu einer Steigerung der Bewerberzahl führen, wird auch diese Verfahrensmodifikation abgelehnt.

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Drucksache 162/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 380/18

... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim BAMF. Wie stark der zu erwartende Rückgang ausfällt, lässt sich nicht prognostizieren, da er von zahlreichen externen Faktoren abhängt, insbesondere von der sozio-ökonomischen Situation in den Herkunftsstaaten, von den Auswirkungen der Maßnahmen, die andere von Asylzuwanderung betroffene europäische Staaten ergriffen haben bzw. noch ergreifen, und von dem Zeitraum zwischen Entstehung der Ausreisepflicht und Ausreise bzw. Aufenthaltsbeendigung. Nach der Einstufung der Länder Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Rückgang der Asylanträge in den ersten zehn Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 38 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch die Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten im Jahr 2015 führte zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge. Weil bei diesen Staaten die Einstufung aber mit erweiterten Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsstaat zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland verbunden war, ist davon auszugehen, dass der Rückgang der Asylantragszahlen nicht allein auf die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zurückzuführen ist. Die Höhe der zu erwartenden Entlastungen lässt sich aus den genannten Gründen ebenfalls nicht beziffern.



Drucksache 68/16

... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren sowie für die Gewährung von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei den Ländern und Kommunen betrifft dies vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.



Drucksache 16/16

... verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates angesichts des nach wie vor außerordentlich hohen Zugangs von Asylbewerbern für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und einem Zuzug nach Deutschland aus asylfremden - insbesondere wirtschaftlichen - Motiven entgegenzuwirken. So sind etwa die Asylbewerberzahlen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien seit deren Aufnahme in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten signifikant zurückgegangen.



Drucksache 65/15

... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim BAMF, bei den Ländern und Kommunen vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.



Drucksache 446/15

... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei den Ländern und Kommunen betrifft dies vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.



Drucksache 350/1/15

... 5. Die wachsende Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland stellt Bund, Länder und Kommunen vor finanzielle, organisatorische und personelle Herausforderungen, denen nur durch ein eng abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen begegnet werden kann. Der Bundesrat begrüßt, dass im Bundeshaushalt 2016 zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen weitere Festlegungen hinsichtlich personeller und organisatorischer Maßnahmen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei der Bundespolizei, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Personalausstattung sowie der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Integrationskurse, getroffen wurden. Die Bewältigung der anhaltend hohen Asylsuchenden- und Flüchtlingszahlen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von allerdings dauerhafter Natur, bei der der Bund die Länder in vielfältiger Weise unterstützen kann und muss, insbesondere durch zusätzliche Bundesmittel für die Versorgung der Asylbewerber. Aber auch die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums im bezahlbaren Mietsegment zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, die besonders in den Regionen mit ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkten zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Der Bundesrat erinnert an die Zusage der Bundesregierung, sich ab dem Jahr 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, zu beteiligen. Angesichts der erst unlängst dramatisch nach oben korrigierten Prognosen der zu erwartenden Asylbewerber ist die Finanzierungsbeteiligung des Bundes zur Lösung der ernsten und drängenden Probleme im Zusammenhang mit der Asylproblematik nunmehr zügig zu konkretisieren. Der Bundesrat erwartet eine substantielle Finanzierungsbeteiligung des Bundes, die das bislang für das Jahr 2015 in Aussicht gestellte Niveau deutlich überschreitet.



Drucksache 120/15 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Asylbewerberzahlen weiter ansteigen. Die Länder gehen für das Jahr 2015 von einer gegenüber den Prognosen des Bundes deutlich erhöhten Zahl von Flüchtlingen aus. Hieraus erwachsen administrative und organisatorische Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylbewerbern und ein zunehmender Bedarf an einer effektiven Organisation der Aufnahmesysteme. Die Bewältigung des aktuellen Anstiegs der Asylbewerberzahlen stellt aus Sicht des Bundesrates eine Aufgabe gesamtstaatlicher Natur dar. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat ein weiteres Engagement des Bundes für dringend erforderlich. Dies betrifft eine strukturelle finanzielle Beteiligung des Bundes an den im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen den Ländern und Kommunen entstehenden Kosten.



Drucksache 350/15 (Beschluss)

... 5. Die wachsende Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland stellt Bund, Länder und Kommunen vor finanzielle, organisatorische und personelle Herausforderungen, denen nur durch ein eng abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen begegnet werden kann. Der Bundesrat begrüßt, dass im Bundeshaushalt 2016 zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen weitere Festlegungen hinsichtlich personeller und organisatorischer Maßnahmen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei der Bundespolizei, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Personalausstattung sowie der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Integrationskurse, getroffen wurden. Die Bewältigung der anhaltend hohen Asylsuchenden- und Flüchtlingszahlen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von allerdings dauerhafter Natur, bei der der Bund die Länder in vielfältiger Weise unterstützen kann und muss, insbesondere durch zusätzliche Bundesmittel für die Versorgung der Asylbewerber. Aber auch die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums im bezahlbaren Mietsegment zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, die besonders in den Regionen mit ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkten zusätzlicher Anstrengungen bedarf.



Drucksache 506/14

... erhalten die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit, den notwendigen Bedarf der Leistungsberechtigten zukünftig in weit größerem Umfang durch Geldleistungen abzudecken. Eine Auswertung des Anteils der Geldleistungen an allen auch in Form von Sachleistungen und Wertgutscheinen möglichen Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt (d.h. ohne Taschengeld) hat für das Jahr 2013 ergeben, dass bundesweit durchschnittlich ca. 49 % der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus Geldleistungen bestanden (2012: ca. 45 %). Bei den Ländern und Kommunen führt die Abschaffung des Vorrangs der Sachleistungen zu einer Verwaltungsvereinfachung und damit zu einer Verringerung ihres Erfüllungsaufwands, die jedoch nicht weiter quantifizierbar ist, da die von den Leistungsbehörden im Einzelfall gewählte Leistungsform auch stark von externen Faktoren abhängen wird (örtliche Gegebenheiten, Versorgungsengpässe aufgrund steigender Asylbewerberzahlen etc.).



Drucksache 183/14

... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei den Ländern und Kommunen betrifft dies vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.



Drucksache 112/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 961/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die weitere Angleichung der materiellen Lebensbedingungen von Asylbewerbern - neben einer einheitlichen Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis - dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Die von der Kommission im Bereich des Lebensunterhalts und zum Teil auch der Gesundheitsleistungen angestrebte Gleichstellung mit eigenen Staatsangehörigen kann sich jedoch insoweit kontraproduktiv auswirken, als das Problem der Sekundärmigration gerade wegen des grundlegenden Gefälles zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Sozialsysteme bestehen bleiben bzw. sogar verstärkt werden würde. Der Bundesrat weist deshalb darauf hin, dass die Mindeststandards hinsichtlich der materiellen Lebensbedingungen EU-weit unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Die Schaffung neuer Pullfaktoren, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen führen können, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie muss verhindert werden.



Drucksache 171/08

... Im Hinblick auf die rückläufigen Bewerberzahlen bei den Seelotsanwärtern hat sich die Arbeitsgruppe "

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Drucksache 171/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotsenwesen (SeeLG)


 
 
 


Drucksache 965/1/08

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.



Drucksache 961/1/08

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die weitere Angleichung der materiellen Lebensbedingungen von Asylbewerbern - neben einer einheitlichen Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis - dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Die von der Kommission im Bereich des Lebensunterhalts und zum Teil auch der Gesundheitsleistungen angestrebte Gleichstellung mit eigenen Staatsangehörigen kann sich jedoch insoweit kontraproduktiv auswirken, als das Problem der Sekundärmigration gerade wegen des grundlegenden Gefälles zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Sozialsysteme bestehen bleiben bzw. sogar verstärkt werden würde. Der Bundesrat weist deshalb darauf hin, dass die Mindeststandards hinsichtlich der materiellen Lebensbedingungen EU-weit unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Die Schaffung neuer Pullfaktoren, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen führen können, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie muss verhindert werden.



Drucksache 965/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, auf europäischer Ebene erfolgen sollte und dazu beitragen kann, die Sekundärmigration dieses Personenkreises zu verringern. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 und den Ausführungen in der Vorschlagsbegründung - der Auffassung, dass sich das Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen beigetragen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass die allgemeinen Grundsätze des Dublin-Systems beibehalten werden sollen, insbesondere das Prinzip, wonach für die Prüfung eines Antrags in erster Linie der Mitgliedstaat zuständig ist, der bei der Einreise des Antragstellers und dessen Aufenthalt maßgeblich beteiligt war.



Drucksache 414/1/07

... 10. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 - ferner der Auffassung, dass sich das so genannte Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen in Deutschland beigetragen hat. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren muss deshalb auch weiterhin bei dem Mitgliedstaat liegen der Anlass für den Aufenthalt in der EU gegeben hat (z.B. Visumerteilung, Zulassung des illegalen Überschreitens der Außengrenze).



Drucksache 414/07 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat ist - in Übereinstimmung mit dem Bewertungsbericht der Kommission vom 6. Juni 2007 - ferner der Auffassung, dass sich das so genannte Dublin-System zur Bestimmung des für Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats grundsätzlich bewährt und auch zum Rückgang der Asylbewerberzahlen in Deutschland beigetragen hat. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren muss deshalb auch weiterhin bei dem Mitgliedstaat liegen der Anlass für den Aufenthalt in der EU gegeben hat (z.B. Visumerteilung, Zulassung des illegalen Überschreitens der Außengrenze).



Drucksache 792/1/07

... Die derzeit praktizierte und durch ständige Rechtsprechung bestätigte Unterscheidung im Zulassungsrecht zwischen Bewerbern mit einem Rechtsanspruch auf einen Studienplatz (vgl. § 27 Abs. 1 HRG und entsprechende landesrechtliche Bestimmungen) und Studienplatzbewerbern aus Drittstaaten ohne einen solchen Rechtsanspruch wäre mit der vorgeschlagenen Regelung nicht vereinbar. Durch die Erhöhung der Bewerberzahl zumindest um die bereits eingereisten Drittstaatsangehörigen ohne entsprechende Möglichkeit der Kapazitätserweiterung würden sich die Zulassungschancen für deutsche, EU- und Bildungsinländer-Bewerber verschlechtern.



Drucksache 895/06

... Die von der Rechtsprechung vorausgesetzte individuelle Prüfung und Prognose der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers (BGH, aaO.) und die Auswahl unter mehreren von ihnen unter Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles, wie jetzt vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01, NJW 2004, S. 1935, 1941) nahe gelegt, ist im Bereich des Anwaltsnotariats – anders als im Bereich des hauptberuflichen Notariats mit mehrjährigem Anwärterdienst – wegen der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten und der größeren Stellen- und Bewerberzahlen praktisch nur schwer durchführbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.