Drucksache 177/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
... III das Regelinstrument, um den Lebensunterhalt von Auszubildenden sicherzustellen, wenn ihnen die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Der teilweise Ausschluss von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von diesem Regelsystem führt zu unübersichtlichen Regelungen. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene unterschiedliche Behandlung von Gestatteten, die von der BAB ausgeschlossen sind, und Geduldeten, die spätestens nach 15-monatigem Voraufenthalt Zugang zur BAB erhalten, ist nicht nachvollziehbar. Die Regelungen bergen die Gefahr von Förderlücken, die dazu führen, dass sich Auszubildende durch ihre Ausbildung schlechter stellen und somit Anreize entstehen, eine Ausbildung aufzugeben. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht eine derartige Förderlücke für Gestattete weiterhin und droht für diejenigen mit guter Bleibeperspektive neu zu entstehen. Es ist zu vermeiden, dass mit einem Gesetz Förderlücken geschaffen werden, die erst durch ein anderes Gesetz wieder geschlossen werden sollen. Eine Regelung zur Schließung der Förderlücke muss uno actu erfolgen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsausschlüsse in Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b und in Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c sind daher zu streichen.
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen und von deutschen Staatsangehörigen getroffen werden, die vor dem Austritt in Deutschland bzw. im GBR einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. Nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung maßgeblich. Danach müssten Briten, die einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen, grundsätzlich ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben und Deutsche, die die britische Staatsangehörigkeit erwerben, würden ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Einbürgerungsentscheidung erst nach dem Austritt erfolgt, auch wenn der Einbürgerungsantrag noch vor diesem Zeitpunkt gestellt wurde. Davon soll zugunsten der britischen und der deutschen Einbürgerungsbewerber abgewichen werden.
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