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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beweisantritt"


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Drucksache 382/13

... noch nicht berücksichtigt werden konnten, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder der Beweisantritt mutwillig erscheint."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 120a
Änderung der Bewilligung

Artikel 2
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 6a

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 13

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Artikel 6
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

§ 81a
Verfahrenskostenhilfe

Artikel 17
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 18
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 65a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 51a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 250/06

Satz 2 ZPO, der künftig eine Teilaufhebung der Bewilligung ermöglicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zwar insgesamt nicht mutwillig ist, ein konkreter Beweisantritt der Partei aber angesichts nach der Bewilligung eingetretener Umstände keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 211/1/05

... Die Angabe von Beweismitteln und die Beifügung weiterer Schriftstücke im Antragsformular (Ziffer 5) muss gesondert und obligatorisch ausgestaltet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Gericht - wenn es den Antrag im Falle des Bestreitens des Anspruchs durch den Antragsgegner mangels Beweisantritts nicht zurückweist - dem Antragsteller nach Eingang der Antragserwiderung Gelegenheit gibt, nunmehr Beweismittel anzugeben und/oder Schriftstücke vorzulegen. Dies würde zu einer Verfahrensverzögerung führen, die mit dem neuen Verfahren gerade nicht bezweckt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/1/05




2 Allgemeines

Zur Rechtsform der Verordnung

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zur Verfahrenssprache

Begründung


 
 
 


Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Ein Musterverfahren wäre demgemäß auch dann einzuleiten, wenn in den zehn Musterfeststellungsanträgen die "Unrichtigkeit des Börsenprospekts" jeweils hinsichtlich einer anderen Prospektangabe behauptet und mit jeweils darauf bezogenem Sachvortrag und allein darauf ausgerichteten Beweisantritten geltend gemacht wird. Die unterschiedlichen Rügen könnten beispielsweise u. a. betreffen: Angaben über das Kapital des Emittenten (vgl. § 19 BörsZulV), die Geschäftstätigkeit des Emittenten (vgl. § 20 BörsZulV), die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten (vgl. § 21 BörsZulV), die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KapMuG ,

Artikel 2
(Änderung der ZPO)

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Artikel 2a
Änderung der Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

14. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 211/05 (Beschluss)

... Die Angabe von Beweismitteln und die Beifügung weiterer Schriftstücke im Antragsformular (Ziffer 5) muss gesondert und obligatorisch ausgestaltet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Gericht - wenn es den Antrag im Falle des Bestreitens des Anspruchs durch den Antragsgegner mangels Beweisantritts nicht zurückweist - dem Antragsteller nach Eingang der Antragserwiderung Gelegenheit gibt, nunmehr Beweismittel anzugeben und/oder Schriftstücke vorzulegen. Dies würde zu einer Verfahrensverzögerung führen, die mit dem neuen Verfahren gerade nicht bezweckt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05 (Beschluss)




1. Allgemeines

2. Ausschließliche Anwendung des europäischen Verfahrens auf grenzüberschreitende Forderungen

3. Zur Rechtsform der Verordnung

4. Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 2/1/05

... Ein Musterverfahren wäre demgemäß auch dann einzuleiten, wenn in den zehn Musterfeststellungsanträgen die "Unrichtigkeit des Börsenprospekts" jeweils hinsichtlich einer anderen Prospektangabe behauptet und mit jeweils darauf bezogenem Sachvortrag und allein darauf ausgerichteten Beweisantritten geltend gemacht wird. Die unterschiedlichen Rügen könnten beispielsweise u. a. betreffen: Angaben über das Kapital des Emittenten (vgl. § 19 BörsZulV), die Geschäftstätigkeit des Emittenten (vgl. § 20 BörsZulV), die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten (vgl. § 21 BörsZulV), die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO

Begründung

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG

Begründung

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG

Begründung

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG

Begründung

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

Begründung

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

Begründung

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

Begründung

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

Begründung

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

Begründung

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

Begründung

14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Begründung

15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Allein die Tatsache, dass der Kläger den ihm obliegenden Hauptbeweis geführt hat wird bei entsprechendem Gegenbeweisantritt des Beklagten regelmäßig noch keine fundierte Prognose des Beweisergebnisses zulassen. Etwas anders kann aber in Fällen gelten, in denen begründete Zweifel an der Substanzhaltigkeit des Gegenbeweises bestehen. Dies kommt nicht selten beim Zeugenbeweis vor, etwa wenn die Beziehungen eines Zeugen zu einer Partei, die Umstände seiner Benennung oder seine Ferne zum Beweisthema schon auf der Grundlage der Angaben des Beweisführers auf die Unergiebigkeit seiner Einvernahme hindeuten. Eine vorläufige Zahlungsanordnung kann darüber hinaus gerechtfertigt sein, falls die Erhebung eines Gegenbeweises zwar prozessual unumgänglich ist, die Beschaffung des Gegenbeweismittels aber einen in Ansehung seines möglichen Beweiswertes außergewöhnlichen oder gar unverhältnismäßigen Aufwand verursacht. Das mag zum Beispiel bei Auslandszeugen oder bei der Erwirkung einer Urkundsvorlage durch Dritte der Fall sein.



Drucksache 282/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.