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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bevormundung"


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Drucksache 156/1/16

... Wie die im Herbst des Jahres 2015 durch das federführende Bundesministerium veranlasste Anhörung gezeigt hat, werden die dargestellten umfangreichen und schwerwiegenden Bedenken von wichtigen Verbänden geteilt. Dies gilt nicht nur für die Interessenvertretungen der Menschen in der Prostitution selbst (Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen und Bundesverband sexuelle Dienstleistungen eingetragener Verein), sondern auch für Verbände wie den Deutschen Juristinnenbund, den Deutschen Frauenrat, die Diakonie Deutschland oder die Deutsche Aidshilfe. Es fehlt an Augenmaß, die Regelungen sind durch "fürsorgerische Bevormundung" gekennzeichnet, statt auf die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bei Prostituierten abzustellen und diese zu stärken.

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Drucksache 156/1/16




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG

4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG

19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 680/13

... Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Politik, die mit massiven neuen Belastungen und Steuererhöhungen auf breiter Front die Leistungsfähigkeit und - bereitschaft der Bürger und der Unternehmen in Deutschland schwächen und zu einer umfassenden Politik der Bevormundung und der Beschränkung von Freiheiten und Wahlchancen führen würde.



Drucksache 681/1/07

... 17. Der Bundesrat unterstützt die Kommission, wenn sie den Schwerpunkt der geplanten Aktivitäten auf das Partnerschaftsprinzip legt und den EU-weiten Austausch von guten Praktiken oder den Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren und gewährleisten will. Eine Bevormundung der Städte, z.B. durch den Erlass von Rechtsakten zur City-Maut oder zur Parkraumbewirtschaftung, wird der Bundesrat nicht akzeptieren.

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Drucksache 681/1/07




Zur Vorlage insgesamt:

Zu einzelnen Fragen:

Allgemeine Feststellungen:

Zum Verfahren:


 
 
 


Drucksache 681/07 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat unterstützt die Kommission, wenn sie den Schwerpunkt der geplanten Aktivitäten auf das Partnerschaftsprinzip legt und den EU-weiten Austausch von guten Praktiken oder den Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren und gewährleisten will. Eine Bevormundung der Städte, z.B. durch den Erlass von Rechtsakten zur City-Maut oder zur Parkraumbewirtschaftung, wird der Bundesrat nicht akzeptieren.

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Drucksache 681/07 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt:

Zu einzelnen Fragen:

Allgemeine Feststellungen:

Zum Verfahren:


 
 
 


Drucksache 532/06 (Beschluss)

... " im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 fallen wie die Tätigkeit der Jugendämter im Zusammenhang mit der Errichtung von Titeln über Kindesunterhalt oder im Zusammenhang mit der Schlichtung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsschwierigkeiten. Eventuelle Zuständigkeitsregeln für Rechtsanwälte und Notare würden daneben zu einer Bevormundung der Parteien führen. Es ist davon auszugehen, dass der mündige Unionsbürger seinen Anwalt oder Notar nach den aus seiner Sicht erforderlichen Kompetenzen auswählt. Im Übrigen - hinsichtlich staatlicher Stellen - sind die jeweiligen nationalen Zuständigkeitsregeln ausreichend.

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Drucksache 532/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

4. Zu Frage 1 a:

5. Zu Frage 1 b:

6. Zu Frage 2 a:

7. Zu Frage 2 b:

8. Zu Frage 3:

9. Zu Frage 4, Unterfrage 1:

10. Zu Frage 4, Unterfrage 2:

11. Zu Frage 5 a:

12. Zu Frage 5 b:

13. Zu Frage 5 c:

14. Zu Frage 5 d:

15. Zu Frage 6:

16. Zu Frage 7 a:

17. Zu Frage 7 b:

18. Zu Frage 8 a:

19. Zu Frage 8 b:

20. Zu Frage 9 a:

21. Zu Frage 9 b:

22. Zu Frage 10:

23. Zu Frage 11:

24. Zu Frage 12:

25. Zu Frage 13:

26. Zu Frage 14:

27. Zu Frage 15:

28. Zu Frage 16:

29. Zu Frage 17:

30. Zu Frage 18, Unterfrage 1:

31. Zu Frage 18, Unterfrage 2:

32. Zu Frage 19 a:

33. Zu Frage 19 b:

34. Zu Frage 19 c:

35. Zu Frage 20:

36. Zu Frage 21:

37. Zu Frage 22 a:

38. Zu Frage 22 b:

39. Zu Frage 22 c:

40. Zu Frage 22 d:

41. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 624/06

... Ziel der Neuregelungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandsschaftsgesetz war es, die bisherige "Bevormundung" der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes durch die Amtspflegschaft des Jugendamtes abzuschaffen und die Rechte der Mutter zu stärken. Nach der alten Rechtslage war im Regelfall für die Anerkennung die Zustimmung des Jugendamts als Amtspfleger für das nichteheliche Kind erforderlich. Die Begründung des Regierungsentwurfs zum Kindschaftsrechtsreformgesetz (BT-Drs. 13/4899, S. 54) enthält hierzu folgendes:

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Drucksache 624/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 640d
Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts

§ 15

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Änderungsbedarf

1. Geltendes Recht

a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998

b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten

2. Rechtstatsachen

III. Lösung

IV. Kosten

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 103/05

... ) - insbesondere in den Abschnitten "Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung" und "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" durch die Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe zu erheblicher Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren.



Drucksache 103/05 (Beschluss)

... ) - insbesondere in den Abschnitten "Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung" und "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" durch die Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe zu erheblicher Rechtsunsicherheit vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Er schafft Hemmnisse für die Vertragsfreiheit, die Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bereichen provozieren werden, die den Vertragsparteien zur freien und selbstverantwortlichen Gestaltung überlassen bleiben können. Er bringt damit ein Misstrauen gegenüber den Vertragsparteien zum Ausdruck, das die Lebenserfahrung nicht rechtfertigt und das im ungünstigsten Falle geeignet ist, Ressentiments gegen eine als unangemessen empfundene staatliche Bevormundung zu schüren und eine Integration insbesondere von Menschen mit Behinderungen zu erschweren.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.