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109 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beurkundungssystem"


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Drucksache 611/19

... Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung eines Videokommunikationssystems für Online-Beurkundungsverhandlungen zur Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie für Online-Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handelsregister. Dies eröffnet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Möglichkeit, Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter Einbindung von Notaren vollständig über Fernkommunikation zu gründen und Anmeldungen zum Handelsregister von Notaren öffentlich beglaubigen zu lassen, ohne dass ein persönliches Erscheinen beim Notar erforderlich ist.



Drucksache 831/1/10

... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es eine Verpflichtung des jeweiligen Heimatstaates gibt, den Personenstand seiner Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren und zu Beweiszwecken vorzuhalten; für Ereignisse im Ausland liegt die zusätzliche Registrierung im Heimatstaat in der Entscheidung des jeweils Betroffenen. Aus deutscher Sicht besteht diese Verpflichtung darüber hinaus für alle Personenstandsfälle, die sich im Staatsgebiet ereignen. Eine Umsetzung des Vorschlags, ein Personenstandsereignis nur noch an einem Ort zu registrieren, dürfte entgegen den Absichten der Kommission die Möglichkeiten der Freizügigkeit einengen. EU-Bürgerinnen und -Bürger sollten weiterhin die Möglichkeit haben, eine Registrierung etwaiger Personenstandsereignisse wie Geburt oder Eheschließung und selbstverständlich Sterbefälle auch im Staat ihrer Staatsangehörigkeit vornehmen zu lassen. Bedenken bestehen insofern gegen die Einrichtung einer zentralen Registrierstelle, die weder eine spürbare Erleichterung erbringen noch im deutschen oder dem Interesse der anderen Mitgliedstaaten liegen dürfte. Eine zentrale Registrierung wäre ohne vorherige Einführung einer EU-weit übereinstimmenden Beurkundungssystematik im Personenstandswesen außerdem auch nicht realisierbar. Ausreichend ist, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger betreffende personenstandsrechtliche Ereignisse, die im Ausland beurkundet werden, der zuständigen Stelle im Herkunftsstaat automatisch mitgeteilt werden. Neben der Registrierung im Staat des dauernden Aufenthaltes sollte die weitergehende Registrierung im Heimatstaat möglich sein und der Entscheidung der jeweils betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/1/10




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 831/10 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es eine Verpflichtung des jeweiligen Heimatstaates gibt, den Personenstand seiner Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren und zu Beweiszwecken vorzuhalten; für Ereignisse im Ausland liegt die zusätzliche Registrierung im Heimatstaat in der Entscheidung des jeweils Betroffenen. Aus deutscher Sicht besteht diese Verpflichtung darüber hinaus für alle Personenstandsfälle, die sich im Staatsgebiet ereignen. Eine Umsetzung des Vorschlags, ein Personenstandsereignis nur noch an einem Ort zu registrieren, dürfte entgegen den Absichten der Kommission die Möglichkeiten der Freizügigkeit einengen. EU-Bürgerinnen und -Bürger sollten weiterhin die Möglichkeit haben, eine Registrierung etwaiger Personenstandsereignisse wie Geburt oder Eheschließung und selbstverständlich Sterbefälle auch im Staat ihrer Staatsangehörigkeit vornehmen zu lassen. Bedenken bestehen insofern gegen die Einrichtung einer zentralen Registrierstelle, die weder eine spürbare Erleichterung erbringen noch im deutschen oder dem Interesse der anderen Mitgliedstaaten liegen dürfte. Eine zentrale Registrierung wäre ohne vorherige Einführung einer EU-weit übereinstimmenden Beurkundungssystematik im Personenstandswesen außerdem auch nicht realisierbar. Ausreichend ist, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger betreffende personenstandsrechtliche Ereignisse, die im Ausland beurkundet werden, der zuständigen Stelle im Herkunftsstaat automatisch mitgeteilt werden. Neben der Registrierung im Staat des dauernden Aufenthaltes sollte die weitergehende Registrierung im Heimatstaat möglich sein und der Entscheidung der jeweils betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger unterliegen.

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Drucksache 831/10 (Beschluss)




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.