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"Betriebgenehmigung"


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Drucksache 715/05

... : Luftfahrtunternehmen, das über eine gültige Betriebgenehmigung verfügt, die von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2407/92 des Rates8 erteilt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/05




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Vorhandene Bestimmungen im Bereich des Vorschlags

Übereinstimmungen mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultierung der betroffenen Gruppen und Folgenabschätzung

Konsultierung der betroffenen Gruppen Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Ausführliche Beschreibung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Artikel 4
Gemeinsame Normen

Artikel 5
Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 6
In Bezug auf Drittländer erforderliche Sicherheitsmaßnahmen

Artikel 7
Nationale Behörde

Artikel 8
Programme

Artikel 9
Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt

Artikel 10
Programm für die Flughafensicherheit

Artikel 11
Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen

Artikel 12
Sicherheitsprogramm für Stellen, die Luftsicherheitsnormen anwenden

Artikel 13
Nationales Qualitätskontrollprogramm

Artikel 14
Kommissionsinspektionen

Artikel 15
Verbreitung von Informationen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Drittländer

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinsame Normen für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen (Artikel 4)

1. Flughafensicherheit

1.1 Auflagen für die Flughafenplanung

1.2 Zugangskontrolle

1.3 Durchsuchung von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen

1.4 Überprüfung von Fahrzeugen

1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen

2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen

3. Sicherheit der Luftfahrzeuge

4. Fluggäste und Handgepäck

4.1 Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck

4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck

4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste

5. Aufgegebenes Gepäck 5.1 Durchsuchung des aufgegebenen Gepäcks

5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks

5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck

6. Fracht

6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht

6.2 Schutz der Fracht

7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen

8. Bordvorräte

9. Flughafenlieferungen

10. Sicherheitsmassnahmen während des Flugs

11. Einstellung und Schulung von Personal

12. Sicherheitsausrüstung


 
 
 


Drucksache 640/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.