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Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... Die Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene zählt zu den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission. Als Teil einer umfassenderen Strategie für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU1 kann öffentliche Kontrolle sicherstellen helfen, dass Gewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie entstehen. Öffentliche Kontrolle kann das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und bewirken, dass Unternehmen mehr soziale Verantwortung übernehmen, indem sie Steuern dort zahlen, wo sie ihre Geschäfte betreiben, und so zum Wohlstand des betreffenden Landes beitragen. Darüber hinaus kann öffentliche Kontrolle auch eine sachkundigere Debatte über mögliche Mängel im Steuerrecht befördern.
Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... /EU erforderlichen Vorgaben Nr. 1 bis 6 entsteht materiell kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die betreffenden Anlagen schon bisher immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind und die verfahrensrechtlichen Änderungen keine neuen materiellen Anforderungen an die Anlagen bedingen.
Drucksache 409/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
... ). Nach derzeitiger Rechtslage wären dies gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 die Behörden der Zollverwaltung. Folglich hätte die nach Landesrecht zuständige Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde im Falle des Vorliegens einer Verletzung der Duldungs- und Mitwirkungspflichten zu entscheiden, ob sie die Behörden der Zollverwaltung zwecks Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit einschaltet. Dieses Auseinanderfallen der Zuständigkeit innerhalb eines Kontextes erscheint nicht zielführend und sachgerecht. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden Verstöße gegen Mitwirkungs- und Vorlagepflichten seitens der Zollverwaltung mangels entsprechender Kapazitäten eher restriktiv verfolgt. Wenn die nach Landesrecht zuständigen Behörden Verstöße gegen die benannten Pflichten an die Behörden der Zollverwaltung melden und diese Verfahren gegebenenfalls dort mangels Kapazitäten nicht weiter verfolgt werden, dürfte dies zu neuen Friktionen im Verhältnis untereinander führen. Dies kann durch die vorgeschlagene Änderung vermieden werden. So kann die nach Landesrecht zuständige Behörde wegen des allgemein geltenden Opportunitätsprinzips im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts selbst entscheiden, ob sie die begangene Pflichtverletzung verfolgt und gegebenenfalls ahndet. Zudem würden etwaige Bußgelder der betreffenden Kommunen bzw. dem Land zufließen. Letztlich würde die einheitliche Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Behörde auch eher dem verfassungsrechtlichen Gebot der klaren Zuständigkeitsverteilung und -abgrenzung zwischen Bund und Ländern entsprechen.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... Der Europäische Rat forderte die Kommission auf seiner Tagung vom 28. Juni 2016 auf, bis September 2016 einen Vorschlag für einen ambitionierte Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vorzulegen. Die EIP wird sich auf drei eng miteinander verbundene Säulen stützen: einen neuen Investitionsfonds (Säule 1), technische Hilfe (Säule 2), um lokale Behörden und Unternehmen dabei zu unterstützen, eine höhere Anzahl an nachhaltigen Projekten zu entwickeln und Investoren anzuziehen, und schließlich eine Reihe spezifischer thematischer, nationaler und regionaler Programme für die EU-Entwicklungszusammenarbeit in Verbindung mit einem strukturierten politischen Dialog mit dem Ziel der Verbesserung des Investitionsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern (Säule 3). Säule 3 der EIP stellt das Bindeglied zwischen dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und der breit angelegten Partnerschaft zwischen der EU und ihren Partnerländern dar. Diese Partnerschaft konkretisiert sich im politischen Dialog und Politikdialog, den die Kommission mithilfe der EU-Delegationen und politischer Kontakte führt.
Drucksache 346/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... (1) Haben sich die das Kulturgut betreffenden Umstände, die zur Eintragung des Kulturgutes in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes geführt haben, wesentlich verändert, so kann die Eintragung von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers von der obersten Landesbehörde gelöscht werden.
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, da keine Unternehmen betreffende Informationspflichten eingeführt und keine bestehenden Informationspflichten vereinfacht oder abgeschafft werden.
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Wie vorstehend ausgeführt, erscheint ein positiverer fiskalischer Kurs zum jetzigen Stand des Aufschwungs angemessen, doch ist für 2017-2018 nicht davon auszugehen. Der derzeitige haushaltspolitische Rahmen der EU konzentriert sich im Wesentlichen darauf, spezifische Anforderungen für die Mitgliedstaaten festzulegen, ohne die Auswirkungen auf den Euroraum in vollem Umfang mit ins Bild zu nehmen. Den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts liegt die Logik zugrunde, dass die Mitgliedstaaten die automatischen Stabilisatoren dann am besten frei wirken lassen können, wenn sie das mittelfristige Haushaltsziel erreicht haben, und dass bis dahin eine gewisse Haushaltskonsolidierung erwarten wird. Wurden die notwendigen fiskalischen Anpassungen durchgeführt, wird davon ausgegangen, dass sich die Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Ziel erreicht haben und über finanzpolitischen Spielraum verfügen, aus eigenem Interesse und ganz allgemein für eine Stützung der Binnennachfrage entscheiden werden, doch werden sie hierzu lediglich aufgerufen: Die jährlichen länderspezifischen Empfehlungen der EU enthalten in dieser Richtung zwar klare Politikempfehlungen, doch werden den betreffenden Mitgliedstaaten keine quantitativen fiskalischen Vorgaben gemacht. Für 2017 werden viele Mitgliedstaaten in den Empfehlungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu aufgefordert, ihre Haushalte weiter zu konsolidieren, entweder um (im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts) übermäßige Defizite zu beheben oder um (im Rahmen der präventiven Komponente) ihr mittelfristiges Haushaltsziel zu erreichen.
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... 4. entgegen Artikel 27 Absatz 1 Satz 2 den betreffenden Mitgliedstaat nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,
Drucksache 792/16 (Beschluss)
... In umgekehrter Richtung vom Justizvollzug an die Führungsaufsichtsstelle ist die Übermittlung personenbezogener Daten ohne Einverständniserklärung des betreffenden Gefangenen oder Probanden ohne Zwischenschaltung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde teilweise bereits ausdrücklich zulässig (vgl. z.B. § 126 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ThürJVollzGB).
Drucksache 793/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
... es vorzulegen, "in dem Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderer Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normiert werden. Auch weiterhin ist im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit weitergehende soziale Rechte der Kinder wie das Recht auf Fürsorge, das Recht auf Bildung und bestmögliche Förderung zur Erreichung von Chancengleichheit und das Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit normiert werden können.", vgl. BR-Drucksache 386/11(B).
Drucksache 218/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 - COM(2016) 194 final
... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein Zugang durch die Polizei zum EES zur Abfrage der Daten im Dossier der betreffenden Person und in den damit verknüpften Ein-/Ausreisedatensätzen bereits in den Fällen möglich ist, in denen eine Suchabfrage im EES auf Grund von alphanumerischen Daten gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a, b und c des Verordnungsvorschlags dazu führt, dass Daten über den Drittstaatsangehörigen im EES gespeichert sind. Nur in den Fällen, in denen Zweifel an der Identität oder der Echtheit der vorgelegten Reisedokumente bestehen, ist eine Verifizierung mit biometrischen Daten im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Verordnungsvorschlags durchzuführen.
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... 4. Die Liste stützt sich auf Reisetrends und -muster sowie besondere Merkmale der betreffenden Personen und wurde unter Verwendung von Beiträgen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie von Europol und Frontex erstellt.
Drucksache 126/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Die Kommunikation soll angesichts der Vielzahl an durchführenden Stellen aus technischökonomischen Gründen zwingend über zentrale Vermittlungsstellen erfolgen, da die direkte Anbindung jedes einzelnen Sachverständigen oder Prüfers (ca. 15 000) bis hin zu den externen Prüfstützpunkten bzw. Prüfplätzen sowie den anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten (betreffend Sicherheitsprüfungen ca. 5 000) einen unangemessenen Aufwand bedeutete. Bei den Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen werden die Daten der Sachverständigen, Prüfer und Prüfingenieure bereits entsprechend gebündelt. Sie sollen daher die betreffenden Daten unmittelbar an das KBA übermitteln oder nach ihrer Wahl auch Kopfstellen nutzen können. Die anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten haben zwingend eine oder mehrere Kopfstellen für die Bündelung der Kommunikation einzurichten. Den Kopfstellen obliegt dann die Anbindung/Authentifizierung der angeschlossenen durchführenden Stellen. Sie erhalten die Daten von den durchführenden Stellen und leiten diese ohne Veränderung an das KBA weiter. Umgekehrt leiten sie die Auskünfte des KBA ohne Veränderung weiter an die betroffene durchführende Stelle. So müssen dann lediglich die Kopfstellen beim KBA angebunden sein. Die Einrichtung und Organisation der Kopfstellen soll den anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten und optional auch den Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen überlassen bleiben, so etwa, ob es eine oder mehrere Kopfstellen geben wird, ob die Vermittlung von einer getrennten administrativen Einheit oder von einigen durchführenden Stellen wahrgenommen wird und ob die Bündelung regional, organisationsgebunden o.a. geschieht.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... - Offenheit und Transparenz: Öffentliche Verwaltungen sollten Informationen und Daten untereinander austauschen. Sie sollten den Menschen und Unternehmen aber auch Zugang zu ihren Daten sowie die Kontrolle über ihre Daten und deren Berichtigung ermöglichen, den Nutzern Einblick in die sie betreffenden Verwaltungsverfahren gestatten und sich bei der Entwicklung und Erbringung ihrer Dienste gegenüber den einzelnen Interessengruppen (wie z.B. Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen) öffnen und diese mit einbeziehen.
Drucksache 274/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
... a) Dem einleitenden Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter "die Einbringung der das Risikomanagement betreffenden Aspekte bei" anzufügen.
Drucksache 114/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2016) 128 final; Ratsdok. 6987/16
... "Werden entsandte Arbeitnehmer, die die gleiche Tätigkeit am gleichen Ort ausführen, ersetzt, so ist für die Zwecke von Absatz 1 die Gesamtdauer der Entsendezeiträume der betreffenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sofern deren tatsächliche Entsendungsdauer mindestens vier Monate beträgt."
Drucksache 570/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final
... 3) Die Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Gebietskörperschaften (einschließlich ihrer Auslandsvertretungen) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, ebenso wie alle Behördenverbände auf europäischer und nationaler Ebene und auf Ebene der Gebietskörperschaften, sofern sie ausschließlich im Namen der betreffenden Behörden handeln.
Drucksache 607/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99 /EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
... Der betreffende Verordnungsentwurf zur
Drucksache 10/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... oder § 5 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannte Unternehmungen oder Anlagen betreibt oder dort genannte Leistungen erbringt, ist der Betriebsinhaber außerdem verpflichtet, zusätzlich zu den ihn betreffenden Angaben Namen oder Firma und Anschrift und sofern vorhanden die Betriebsnummer im Sinne des § 17 des verbundenen Unternehmens anzugeben.
Drucksache 230/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... würde dazu führen, dass die Überwachung der den Gesundheitsschutz betreffenden mutterschutzrechtlichen Regelungen für Bundesbeamtinnen durch besondere Behörden, die Aufsichtsbehörden der Länder, und nicht mehr durch die obersten Dienstbehörden erfolgen würde.
Drucksache 785/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
... Diese Klarstellung ist erforderlich, da ein Auskunftsanspruch für die betreffenden Personen auch dann bestehen muss, wenn die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres eine Auskunft begehrt haben. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die erhaltene Auskunft der betroffenen Person nicht offenbaren.
Drucksache 10/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... oder § 5 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannte Unternehmungen oder Anlagen betreibt oder dort genannte Leistungen erbringt, ist der Betriebsinhaber außerdem verpflichtet, zusätzlich zu den ihn betreffenden Angaben Namen oder Firma und Anschrift und sofern vorhanden die Betriebsnummer im Sinne des § 17 des verbundenen Unternehmens anzugeben.
Drucksache 552/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... sind bei jedem betreffenden Gebührentatbestand die bisherige und künftige
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Um mit Erfolg karteirechtlich gegen den Unterlassungsvorwurf vorzugehen, muss der angebliche Patentverletzer auf das Angebot des Inhabers eines SEP zu FRANDBedingungen mit Sorgfalt, gemäß den in dem betreffenden Bereich anerkannten geschäftlichen Gepflogenheiten und nach Treu und Glauben reagieren, was auf der Grundlage objektiver Gesichtspunkte zu bestimmen ist und u.a. impliziert, dass keine Verzögerungstaktik verfolgt wird. Nimmt der angebliche Patentverletzer das Angebot nicht an, muss er dem Inhaber des SEP innerhalb einer kurzen Frist schriftlich ein konkretes Gegenangebot machen, das den FRAND-Bedingungen entspricht.
Drucksache 743/16
Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
... -Unterlagen-Gesetz für die Bürger auch die Gelegenheit, zu Fragen der Akteneinsicht eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Durch den Bestand der Außenstellen wird gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger, unproblematische, zügige und wohnortnahe Einsicht in die sie betreffenden Akten nehmen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, als dass zunehmend ältere, und damit gesundheitlich beeinträchtigte Menschen das Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen werden.
Drucksache 585/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... /EWG als BHV1-frei anerkanntem Gebiet gelegen sind, zum Nachweis der BHV1-Freiheit regelmäßig auf BHV1 zu untersuchen sind (Nummer 1 und 3). Mit der Erweiterung des § 3 um einen neuen Absatz 1a wird klargestellt, dass eine amtstierärztliche Bescheinigung, unabhängig von der Geltungsdauer der Bescheinigung, dann nicht mehr genutzt werden darf, wenn die betreffenden Rinder im Zeitraum der Geltungsdauer der Bescheinigung mit positivem Ergebnis auf Antikörper gegen das Virus der BHV1- Infektion (soweit die Rinder nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft waren) oder auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion (soweit die Rinder gegen eine Infektion gegen das Virus der BHV1-Infektion geimpft worden sind) untersucht worden sind (Nummer 2).
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... Obwohl erfolgreiche Such- und Rettungseinsätze den sofortigen Zugang zu genauen Daten über die Personen an Bord erfordern, hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Verfügbarkeit dieser Daten nicht immer gewährleistet ist. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Daten im System des betreffenden Unternehmens gespeichert werden und - jederzeit - ohne weiteres zur Weiterleitung an die für den Such- und Rettungseinsatz zuständige Behörde zur Verfügung stehen. Diese Anforderung, die aus dem Jahr 1998 stammt, berücksichtigt nicht, dass inzwischen Systeme, wie SafeSeaNet3 und das "nationale einzige Fenster" (National Single Window)4 entwickelt wurden, und erfordert, dass die zuständige nationale Behörde die Schifffahrtsgesellschaft bei Notfällen kontaktiert. Darüber hinaus enthalten die gespeicherten Daten (neben Name, Alter und Geschlecht) nicht immer Angaben zur Staatsangehörigkeit, was die Hilfeleistung für die Opfer und ihre Angehörigen erschwert.
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen zu verbessern, wird die mögliche Dauer von Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, für diesen Personenkreis von sechs auf zwölf Wochen verlängert. Die Regelung zielt auch darauf, die Eingliederung dieser Personengruppe durch die verstärkte Gewinnung für eine berufliche Weiterbildung zu unterstützen. Häufig bestehen Unklarheiten hinsichtlich Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der betreffenden Personen. Eine im Vorfeld der Weiterbildung durchgeführte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung kann zur Klärung des Zielberufes und damit auch zur Klärung des Bildungsziels einer anschließenden beruflichen Weiterbildung beitragen. Mit der Änderung wird eine bereits im SGB II existierende Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose und unter 25-Jährige mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen ins Regelinstrumentarium des SGB III aufgenommen und auf über 25-Jährige erweitert. Damit können auch gering qualifizierte Arbeitslose im Rechtskreis SGB III von diesen längeren Maßnahmen profitieren. Gleiches gilt für sogenannte Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger, sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die zur Arbeitsvermittlung im SGB III betreut werden und schwerwiegende Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Regelung gilt über § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB II auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Drucksache 356/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... b) wird ein Leistungspreis für die Bereithaltung der betreffenden Anlage gewährt; hierbei werden die Kosten berücksichtigt, die dem Betreiber zusätzlich und fortlaufend auf Grund der Vorhaltung der Anlage für die Netzreserve nach § 13d entstehen; der Leistungspreis kann als pauschalierter Betrag (Euro je Megawatt) zu Vertragsbeginn auf Grundlage von jeweils ermittelten Erfahrungswerten der Anlage festgelegt werden; die
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Nach § 5 Absatz 2 BArchG gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tod bzw. 110 Jahren nach Geburt einer betreffenden Person, soweit der Todeszeitpunkt nicht zu ermitteln ist. Verkürzungen der 30-jährigen Schutzfrist nach § 5 Absatz 5 BArchG sind nur denkbar, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ohne dessen Einwilligung kommt eine Verkürzung nach § 5 Absatz 5 BArchG nur in Betracht, wenn sie für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen. Zudem muss eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden können. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen dann verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.
Drucksache 419/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
... Nach Absatz 3 Buchstabe b haben Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht auf Anwesenheit und wirksame Teilnahme ihres Rechtsbeistands bei der Befragung. Die Tatsache, dass der Rechtsbeistand bei der Befragung teilgenommen hat, ist unter Verwendung des Verfahrens für Aufzeichnungen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats schriftlich festzuhalten. Erwägungsgrund 25 der Richtlinie 2013/48/EG stellt klar, dass sich diese Vorschrift nur auf Vernehmungen des Beschuldigten und nicht auf Zeugenvernehmungen bezieht. Die Strafprozessordnung sieht derzeit für Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren ein Anwesenheitsrecht des Verteidigers nur für richterliche (§ 168c Absatz 1
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Mit der EIP legt die Union fest, wie sie künftig nachhaltige Entwicklung fördern sowie Investitionsprojekte in Ländern außerhalb Europas auswählen, die Unterstützung vorbereiten und die Förderung letztlich erbringen wird. Die Investitionsoffensive bildet einen integrierten Partnerschaftsrahmen, der eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten, den internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern, staatlichen Stellen und dem Privatsektor ermöglichen soll. Ferner soll sie dazu beitragen, dass die knappen öffentlichen Mittel effizienter genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und privaten Investoren bei Investitionsvorhaben verbessert wird.15 Außerdem werden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Partnerländern Reformen zur Bekämpfung von Korruption und zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung sowie der lokalen Rahmenbedingungen für Unternehmen unterstützt.
Drucksache 405/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetz es
... (4) Auf schriftlichen Antrag erneuert das Bundessortenamt die Eintragung für eine weitere Geltungsdauer von jeweils höchstens 30 Jahren, sofern im Antrag nachgewiesen wird, dass von der betreffenden Sorte noch Vermehrungsmaterial verfügbar ist. Bei einer Sorte nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 setzt eine Erneuerung der Eintragung ferner voraus, dass
Drucksache 455/1/16
... 3. über Wildschäden, insbesondere ihre Erkennung und Vermeidung, sowie der Grundsätze der Zusammenarbeit mit den betreffenden Bewirtschaftern,
Drucksache 717/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... i) Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten und Lizenzen. Sondersteuerregime für Einkünfte aus Patenten und Lizenzen gehören zu den besonders schädlichen Steuerpraktiken und haben in besonders starkem Umfang zur Verlagerung von Gewinnen mit dem Ziel der Steuervermeidung geführt. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen international langfristig abgeschafft werden. Die internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, der die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung dieser Einkünfte. Wegen der langen Übergangsfristen bis zum Jahr 2021 und berechtigter Zweifel, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken, hält es der Bundesrat für erforderlich, nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats zu ergreifen, die sowohl verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch EU-rechtskonform sind. Auch hier sollten die aufgenommenen Arbeiten auf Bund-Länder-Ebene zügig fortgesetzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode zu einem beschlussfähigen Ergebnis als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen zu gelangen. Zudem sollte die Bundesregierung weiter konsequent auf eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie hinwirken, um eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen zu ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung unterliegt.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Das Dublin-System war nicht dazu bestimmt, EU-weit eine nachhaltige Lastenteilung zu gewährleisten - ein Mangel, den die gegenwärtige Krise sichtbar gemacht hat. Die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in der EU hängt in erster Linie davon ab, in welchen Mitgliedstaat der Antragsteller zuerst irregulär eingereist ist. Diesem Kriterium liegt die Überzeugung zugrunde, dass zwischen der Zuständigkeitszuweisung in Asylfragen und der Pflichterfüllung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sicherung der Schengen-Außengrenzen ein Zusammenhang hergestellt werden sollte. Die Fähigkeit zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen im Falle eines irregulären Zustroms von Migranten hängt jedoch in gewissem Maße auch von der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ab. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, weist unser jetziges Asylsystem insbesondere im Falle eines Massenzustroms über bestimmte Migrationsrouten die rechtliche Verantwortung für den größten Teil der Asylbewerber einigen wenigen Mitgliedstaaten zu. Eine solche Situation würde jeden Mitgliedstaat in Schwierigkeiten bringen. Darin liegen auch zum Teil die Ursachen für die zunehmende Missachtung von EU-Vorschriften in den letzten Jahren. Auch Migranten missachten oft EU-Recht und weigern sich, ihren Asylantrag in dem Mitgliedstaat ihrer Einreise zu stellen oder sich dort erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, und reisen stattdessen in den Staat weiter, in dem sie sich niederlassen wollen, und beantragen dort Asyl. Diese Sekundärmigration hat dazu geführt, dass viele Asylanträge in anderen Mitgliedstaaten gestellt worden sind als denen, in die die Betreffenden erstmals EU-Boden betreten haben. Mehrere dieser Mitgliedstaaten haben daraufhin wieder Grenzkontrollen eingeführt, um den Zustrom zu bewältigen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... (8) Um das Zertifizierungssystem leichter zugänglich und transparenter zu machen, sollte jeder Mitgliedstaat nur eine einzige Stelle (die nationale Genehmigungsbehörde) benennen, auch falls in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits zwei oder mehr Stellen für die Luftsicherheit zuständig sind.
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... /EU vorgesehene verpflichtende Registrierung sowohl bei der zuständigen Behörde am Ort der Geschäftstätigkeit als auch bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, in dem der Fernabsatz stattfindet oder beabsichtigt ist, kann für nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter so nicht vorgesehen werden. Denn ob eine Registrierung für Personen, die ausschließlich nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Fernabsatz in Verkehr bringen, in anderen Mitgliedstaaten möglich oder erforderlich ist, richtet sich nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaates. Insoweit kann lediglich geregelt werden, dass diese Personen sich bei der zuständigen Behörde im Inland zu registrieren haben.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.