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Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... (10) Es ist zweckmäßig, die Verhältnismäßigkeit der Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung beschränken, in regelmäßigen und der betreffenden Reglementierung angemessenen Abständen zu überwachen. Eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit einschränkender nationaler Rechtsvorschriften im Bereich der reglementierten Berufe sollte sich nicht nur auf das Ziel dieser Rechtsvorschriften zum Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern auch auf eine Bewertung der nach ihrem Erlass eingetretenen Wirkungen stützen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der nationalen Rechtsvorschriften sollte sich auf Entwicklungen stützen, die nach dem Erlass der Rechtsvorschriften im betreffenden Bereich beobachtet wurden.
Drucksache 235/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... Er geht davon aus, dass die Länder gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG über alle den Austritt betreffenden Schritte zu unterrichten sind und in den jeweiligen Verhandlungen - je nach Verhandlungsmaterie - die nach Artikel 23 GG und durch das EUZBLG vorgesehenen Beteiligungsrechte gewahrt werden. Er geht auch davon aus, dass die dem Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht zuerkannte Integrationsverantwortung berührt ist. Damit sich der Bundesrat rechtzeitig zu den Brexit-Verhandlungen positionieren kann, fordert er die Bundesregierung auf, die Länder
Drucksache 710/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
... änderung ausgesprochen, um Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich in der Verfassung zu normieren.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Gemäß Artikel 6 kann die Kommission gegenüber dem notifizierenden Mitgliedstaat eine Vorwarnung formulieren, sofern sie nach einer Bewertung der notifizierten Maßnahme Bedenken hinsichtlich deren Konformität mit der Dienstleistungsrichtlinie hat. Wird eine Vorwarnung formuliert, darf der betreffende Mitgliedstaat während eines Zeitraums von drei Monaten die betreffende notifizierte Maßnahme nicht erlassen.
Drucksache 184/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... 3. über Wildschäden, insbesondere ihre Erkennung und Vermeidung sowie der Grundsätze der Zusammenarbeit mit den betreffenden Bewirtschaftern,
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Verweis auf § 1 Absatz 3 KWG führt zu keinen sinnvollen, dem Geldwäscherisiko der betreffenden Tätigkeiten angemessenen Ergebnis. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum reine Industrie-Holdinggesellschaften als Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 KWG oder Leasing-Objektgesellschaften nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 KWG als "Finanzunternehmen" den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen werden: Leasing-Objektgesellschaften verwalten lediglich ein einziges Leasing-Objekt im Auftrag - und in der Regel mit dem Personal - der führenden Leasing-Gesellschaft. Industrie-Holdinggesellschaften betreiben kein operatives Geschäft, als identifizierungsfähige und -pflichtige Kunden bleiben lediglich die eigenen Tochtergesellschaften.
Drucksache 235/17
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder in die Verhandlungen zum Austritt und zum Abschluss einer neuen Partnerschaft einschließlich etwaiger Übergangsregelungen zur Vermeidung eines ungeordneten Austritts eng einzubeziehen und entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben angemessen zu beteiligen. Er geht davon aus, dass die Länder gemäß Art. 23 II GG über alle den Austritt betreffenden Schritte zu unterrichten sind und in den jeweiligen Verhandlungen - je nach Verhandlungsmaterie - die durch Art. 23 GG und das EUZBLG vorgesehenen Beteiligungsrechte gewahrt werden. Er geht auch davon aus, dass die dem Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht zuerkannte Integrationsverantwortung berührt ist. Damit sich der Bundesrat rechtzeitig zu den Brexit-Verhandlungen positionieren kann, fordert er die Bundesregierung auf, die Länder
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Der Vorschlag gilt für Bürger, nationale Verwaltungen und alle Unternehmen, auch Kleinstunternehmen und KMU. Die Vorschriften zur Beseitigung von Hindernissen, die der Datenmobilität im Wege stehen, kommen allen Unternehmen zugute. Der Vorschlag nützt insbesondere den KMU, denn ein freier Verkehr nicht personenbezogener Daten bewirkt eine direkte Senkung ihrer Kosten und begünstigt eine wettbewerbsfähigere Marktstellung. KMU von den Vorschriften auszunehmen, würde die Wirksamkeit der Verordnung beeinträchtigen, weil KMU unter den Anbietern von Datenspeicherungs- oder sonstigen Datenverarbeitungsdiensten stark vertreten und ein wichtiger Innovationsmotor auf den betreffenden Märkten sind. Da zudem die von den Vorschriften verursachten Kosten wahrscheinlich nicht erheblich sein werden, sollten Kleinstunternehmen und KMU nicht aus ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Die Änderung des § 63d GenG ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der Pflicht zur Einreichung einer Prüfungsbescheinigung zum Genossenschaftsregister durch die Genossenschaften (im bisherigen § 59 GenG). Liegt der Grund zur nicht durchgeführten Prüfung darin, dass die betreffende Genossenschaft auch Mitglied bei einem anderen Prüfungsverband ist und dieser andere Verband die Prüfung durchgeführt hat, besteht laut der Begründung des Gesetzentwurfs für das Registergericht kein Anlass, tätig zu werden. Dies sollte aus Gründen der Rechtsklarheit aber bereits im Gesetzestext deutlich werden.
Drucksache 169/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
... Nach allen drei Verordnungen können zwei oder mehr Mitgliedstaaten auch eine gemeinsame Stelle benennen, die die Erfüllung dieser Anforderungen im Hoheitsgebiet der betreffenden Mitgliedstaaten bewertet. Allerdings kann insbesondere der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland, sowie den Verfahren (z.B. im Bereich der sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen), die nationalen Besonderheiten unterliegen, bei einer durch mehrere Mitgliedstaaten betriebenen Stelle nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Daher ist die Einrichtung einer Nationalen Stelle ausschließlich für Deutschland ohne einen Zusammenschluss mit anderen Mitgliedstaaten vorzugswürdig.
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Nach § 6 Absatz 2 und 3 WaffG sowie § 4 AWaffV sind qualifizierte Kontrollen, bei denen auch ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung vorzulegen ist, lediglich bei Bedenken seitens der Behörde sowie bei Antragstellern unter 25 Jahren erforderlich. Danach oder für die Behörden unerkannt eintretende Umstände, die eine geistige Eignung ausschließen und zur Unzuverlässigkeit des betreffenden führen würden, stellen aber eine erhebliche Gefahr dar, die durch regelmäßige, anlasslose und qualifizierte Kontrollen verringert werden kann.
Drucksache 595/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... "(4) Ein Antrag auf Teilzahlung kann bis zum 15. Juli des betreffenden Durchführungsjahres des operationellen Programms gestellt werden."
Drucksache 164/1/17
... Daneben wird in die Bestimmung zur Vorprüfung - wie bisher auch bei der UVP-Pflicht im Einzelfall - eine ausdrückliche Notwendigkeit der Dokumentation von Durchführung und Ergebnis der Vorprüfung aufgenommen (bisher § 3c Satz 6 UVPG), die den europarechtlichen Anforderungen zur Berücksichtigung der betreffenden Kriterien in Anlage 3 entspricht.
Drucksache 664/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Dezember vorgesehen. Dies erscheint sachgerecht aus Gründen der Klarheit vor dem Hintergrund der Nummer 1 in § 18 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, die vorschreibt, dass auf den betreffenden Flächen im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel noch mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden dürfen. In der Sache soll weiterhin eine Anschlussregelung im Rahmen von Cross Compliance in der
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... /EG /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
Drucksache 470/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... "Die Registerbehörde erteilt mit Zustimmung des betreffenden Unternehmens auf Antrag auch einer Stelle, die ein amtliches Verzeichnis führt, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
Drucksache 645/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV )
... 5. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 11. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat hinsichtlich Marktbetreibern und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben und zur Veröffentlichung der vorgenannten Informationen während der üblichen Handelszeiten auf kontinuierlicher Basis verpflichtet sind. Die Bundesregierung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass diese Veröffentlichungspflicht nicht nur, wie bisher, nicht für solche Geschäfte mit Derivaten von nichtfinanziellen Gegenparteien gilt, durch die die objektiv messbaren Risiken verringert werden und die in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder der Geschäftsfinanzierung der nichtfinanziellen Gegenpartei oder der betreffenden Gruppe stehen. Über die bisherige Regelung hinaus sind außerdem Geschäfte mit Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen, die vor ihrem Zustandekommen an einem geregelten Markt bereits von den beteiligten Gegenparteien außerbörslich abgeschlossen oder abgesprochen wurden, wobei der Eintritt anderer Gegenparteien, als der an dem Abschluss oder der Absprache beteiligten Gegenparteien, am geregelten Markt ausgeschlossen ist.
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... Die vorgeschlagene Maßnahme betreffend die Belege, die für die Beantragung einer Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich sind, wurde einstimmig von den Mitgliedstaaten gefordert, was klar belegt, dass ein Vorgehen auf Unionsebene wahrscheinlich wirksamer ist als nationale Maßnahmen, die sich als nicht ausreichend wirkungsvoll herausgestellt haben.
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Es wird nicht ausgeschlossen, dass bei einer Beteiligung eines nicht zertifizierten Steuerpflichtigen die Beförderung dieser Lieferung zugeschrieben werden könnte. In diesem Fall gelten jedoch die Rechtsvorschriften des Artikels 138a nicht und der betreffende Steuerpflichtige muss wie nach den derzeitigen Bestimmungen nach wie vor nachweisen, dass die Beförderung und die Steuerbefreiung mit dieser konkreten Lieferung zusammenhängen.
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Widerstreitende Interessen der Beteiligten in bestimmten Standardisierungsorganisationen machen es diesen Organisationen unter Umständen schwer, zu derart komplexen rechtspolitischen und das geistige Eigentum betreffenden Fragen effektiv zu beraten. Initiativen zur Schaffung von Lizenzierungsplattformen auf diesem Gebiet befinden sich noch im Anfangsstadium und wurden von den durchführenden Akteuren (im Folgenden "Anwender"), die angesichts der unsicheren derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen für SEP durchaus zurückhaltend sein können und wenig Anreiz sehen, sich vor diesem Hintergrund auf ein Geschäft einzulassen, noch nicht eingeführt.
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat keine Ziele für mit CNG angetriebene Fahrzeuge definiert. Einige wenige NPF23 räumen diesem Fahrzeugtyp jedoch Priorität ein. Schätzungen für die künftige Fahrzeugverbreitung fehlen in den meisten NPF. Bei der betreffenden Infrastruktur könnte sich in Zukunft in jenen Mitgliedstaaten ein Problem ergeben, in denen es derzeit gemessen an der Zahl der mit CNG angetriebenen Fahrzeuge viele CNG-Tankstellen gibt, die aber keine Förderpläne für den weiteren Ausbau der Infrastruktur haben24.
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... Für Rohrleitungen aus und nach Drittländern würden somit mindestens zwei unterschiedliche Rechtsrahmen gelten. In Fällen, in denen dies zu komplexen rechtlichen Situationen führt, wird vielfach ein internationales Abkommen mit dem betreffenden Drittland oder mit den betreffenden Drittländern das geeignete Instrument dafür sein, einen kohärenten Rechtsrahmen für die gesamte Rohrleitung sicherzustellen. In Ermangelung eines solchen Abkommens, einer Ausnahme für eine neue Infrastruktur oder einer Ausnahmeregelung für eine bereits in Betrieb befindliche Infrastruktur darf die Rohrleitung innerhalb der Grenzen des EU-Gebiets nur im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie
Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... In § 9 Satz 1 werden die Wörter "von zu seiner Person gespeicherten Daten" durch die Wörter "ihn betreffender personenbezogener Daten" ersetzt.
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... "Für die Zwecke der in Nummer 3 genannten Berechnungen werden Emissionseinsparungen infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken, wie der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer (zum Beispiel Kompost, Rückstände der Mist-/Güllevergärung), nur dann berücksichtigt, wenn zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorgelegt werden, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde, oder wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die auf Grund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen."
Drucksache 152/17
... 6. in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 2 eine Beschreibung der natürlichen, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachten Gründe und die Angabe, in welchem Umfang die Messergebnisse von den Hintergrundwerten der betreffenden hydrogeochemischen Einheit und von den Schwellenwerten abweichen.
Drucksache 136/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... /EU /EU nicht genügen, sofern eine sichtbare Kennzeichnung den Namen und das Datum der betreffenden Messe, Ausstellung oder Vorführung trägt und deutlich darauf hinweist, dass die Gegenstände diesen Anforderungen nicht genügen und erst erworben werden können, wenn der Hersteller, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen ist, oder anderenfalls der Einführer die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie
Drucksache 314/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... XII tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Da die Reform der Eingliederungshilfe in den diese Vorschrift betreffenden Leistungen (§ 113 Absatz 2 Nummer 4
Drucksache 747/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final
... Die vorgeschlagene Richtlinie baut auf der eingehenden Kenntnis auf, die die Kommission von der Struktur des fiskalpolitischen Pakts (und insbesondere seiner Wechselwirkung mit dem haushaltspolitischen Rahmen der Union) und von der Art und Weise hat, wie die betreffenden Mitgliedstaaten den Pakt in ihrer jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung verankert haben. Für die Erstellung ihres Berichts vom Februar 2017 über die Bewertung der einschlägigen nationalen Bestimmungen, die von den an den fiskalpolitischen Pakt gebundenen Vertragsparteien erlassen wurden, hat die Kommission umfassende Konsultationen mit diesen Mitgliedstaaten geführt. Die bilateralen Gespräche haben der Kommission ein tief greifendes und präzises Wissen darüber vermittelt, wie die Vorgaben aus Artikel 3 des SKS-Vertrags mittels rechtlicher und institutioneller Vorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... d) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 Satz 1 werden die Wörter "Soweit von dem betreffenden Mitglied- oder Vertragsstaat nach Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. L 9 vom 15.01.2003 S. 3) gefordert, teilt die Registerbehörde" durch die Wörter "Die Registerbehörde teilt" ersetzt.
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... b) der Unternehmer nachweist, dass er in seinem Sicherheitsmanagementsystem ausreichende Vorkehrungen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die betreffenden Triebfahrzeugführer und die Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmers sich bei Normalbetrieb, gestörtem Betrieb und in Notsituationen untereinander verständigen können,
Drucksache 59/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... 3.c) Die international erzielte Einigung auf den so genannten Nexus-Approach, durch den die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat geknüpft wird, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Einigung allein ist jedoch allein nicht ausreichend, der Gewinnverlagerung mithilfe von Lizenzzahlungen effektiv entgegenzuwirken. Problematisch sind vor allem die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Da sich Cybersicherheitsvorfälle erheblich auf das Funktionieren der Volkswirtschaften und den Alltag der Menschen auswirken können, wäre die Einrichtung eines Cybersicherheits-Notfallfonds zu prüfen - ähnlich den Krisenmechanismen in anderen Bereichen der EU-Politik. Damit könnten Mitgliedstaaten während oder nach schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen EU-Hilfe beantragen, sofern der betreffende Mitgliedstaat bereits vor einem solchen Sicherheitsvorfall ein umsichtiges Cybersicherheitssystem eingerichtet hat, das u.a. eine vollständige Umsetzung der NIS-Richtlinie, ein ausgereiftes
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... (24) Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten einander solidarisch unterstützen und dafür sorgen, dass Strom dorthin transportiert wird, wo er am dringendsten benötigt wird. Diese Zusammenarbeit sollte auf vorab vereinbarten Maßnahmen beruhen, die in den Risikovorsorgeplänen enthalten sind. Bei der Vereinbarung über die Zusammenarbeit sollten die Mitgliedstaaten soziale und wirtschaftliche Faktoren wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Es wird ihnen nahegelegt, bewährte Verfahren zu verbreiten und die Koordinierungsgruppe "Strom" als Diskussionsplattform zu nutzen, um verfügbare Optionen für die Zusammenarbeit und solidarische Regelungen, auch zu Kompensationsmechanismen, zu ermitteln. Die Kommission kann die Erarbeitung regional abgestimmter Maßnahmen in der betreffenden Region unterstützen.
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... e) Der Bundesrat sieht es kritisch, dass der Kommission mit der Umstellung auf das Verfahren der delegierten Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV ohne Prüfung des Einzelfalls die unbefristete Befugnis übertragen werden soll, bestimmte Vorschriften eines Basisrechtsakts zu ergänzen oder zu ändern, die selbst keinen Gesetzescharakter haben, sondern zur Ergänzung oder Änderung nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Basisrechtsakts dienen. Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht die im Verordnungsvorschlag vorgesehene vollständige Entfristung der Befugnisübertragung zum Erlass delegierter Rechtsakte der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV, wonach Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben sind. Stattdessen können europarechtlich übliche Auslauf- oder Überprüfungsklauseln wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entbürokratisierung sein.
Drucksache 6/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... fallen. Diese Regelungen sind selten und örtlich begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie von den Kommunen eingehalten werden.] Vor dem Hintergrund, dass das Notifizierungsverfahren sehr aufwändig ist, {die Relevanz der betreffenden lokalen Regelungen für den Binnenmarkt regelmäßig als gering einzuschätzen ist,} die zur Rechtsetzung auf kommunaler Ebene {und auf Ebene der Selbstverwaltungskörperschaften} berufenen Organe [(Vertretungen/Räte) teilweise] nur selten tagen und es auch aus diesem Grunde fraglich erscheint, ob diesen Einheiten immer eine {zeitnahe} und [sachgerechte] Führung der Konsultationen möglich sein wird, ist es nicht angemessen, sie der Notifizierungspflicht zu unterwerfen. [Es ist nicht erkennbar, dass das aufwändige Notifizierungsverfahren zu einer Verbesserung der Rechtsetzung durch die Kommunen führen wird, es verursacht vielmehr einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nicht unberücksichtigt gelassen werden darf, dass es Aufgabe der Kommunalaufsicht ist, die Übereinstimmung von kommunalem Satzungsrecht mit der
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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