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Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... /EU /EU vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes zu prüfen. Denn danach hat eine Person in Verfahren des internationalen Schutzes abzüglich der in Absatz 6 genannten Konstellationen grundsätzlich Anspruch auf Verbleib im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates bis zur Entscheidung über einen fristgemäß ausgeübten Rechtsbehelf.
Drucksache 192/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... 5. Der Bundesrat lehnt in diesem Zusammenhang die Streichung der Ausnahmeregelung des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b) für "Dokumente, für die die betreffende öffentliche Stelle ausreichend Einnahmen erzielen muss, um einen wesentlichen Teil der Kosten im Zusammenhang mit ihrer Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zu decken" ab.
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Absatz 2 regelt das Abgleichverfahren. Die Behörden haben demnach die Möglichkeit, für ein bestimmtes Fahrzeug anhand des Fahrzeugkennzeichens die Fahrzeugdaten abzurufen, um anhand dieser Daten einen Vergleich mit der Reichweite der angeordneten Verkehrsbeschränkung oder des Verkehrsverbotes vorzunehmen. Diese Datenverarbeitung soll es ermöglichen, Bußgeldverfahren gegen Personen einzuleiten, die mit Fahrzeugen in den betreffenden Gebieten am Verkehr teilgenommen haben, für die eine Verkehrsbeschränkung oder ein Verkehrsverbot galt.
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... verstetigt das Steueraufkommen und macht es von aktuellen konjunkturellen Entwicklungen unabhängiger. Sie ist auf eine bloße zeitliche Verschiebung der Nutzung von Verlusten angelegt und darf nach der Rechtsprechung nicht dazu führen, dass Verluste endgültig untergehen, wie z.B. in Fällen der Umwandlung oder Liquidation. Daher sind für die betreffenden Fälle zugunsten der Unternehmen Ausnahmen vorzusehen.
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 25. Insbesondere bedauert der Bundesrat, dass die Abrechnung der direkten Personalkosten zukünftig auf die von Eurostat verwendeten Daten zur Klassifizierung der Vergütung nach Beruf begrenzt sein wird. Die zugrundeliegende Verdienststrukturerhebung erscheint zwei Jahre nach der Erhebung und wird nur alle vier Jahre aktualisiert. Das bedeutet, dass die betreffenden Gehaltsangaben zum Zeitpunkt der Abrechnung zwischen zwei und sechs Jahre alt sind, so dass die Personalkosten regelmäßig und systematisch unterschätzt würden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Pauschalierung der Personalkosten weiterhin über nachvollziehbare, von der Prüfbehörde testierte Festlegungen der Verwaltungsbehörde erfolgen sollte, insbesondere auch über den Verweis auf adäquate Tarifordnungen, damit die Eingruppierungen von Tätigkeiten zuverlässig vorgenommen werden können.
Drucksache 117/18
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Franz Josef P s c h i e r e r (Bayern) zum Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... Erfolgt kein Fangeinsatz, ist eine Fehlmeldung erforderlich. Ist über einen längeren Zeitraum kein Fangeinsatz vorgesehen, kann dies in der letzten Monatsmeldung vermerkt werden. Die Meldungen sind mit Beginn der Fangaufnahme für den betreffenden Monat wieder abzugeben. Statt der Monatsmeldungen dürfen Tagesabrechnungen abgegeben werden, die vollständige Angaben nach Satz 2 enthalten müssen."
Drucksache 522/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... 2. die Versichertentage der Mitgliedschaften und der davon abgeleiteten Familienversicherungen, die seit der letzten Datenmeldung nach § 30 Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung des betreffenden Berichtsjahres aufgehoben wurden und die die Kriterien des Absatzes 2 erfüllen.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 18. Der Bundesrat hebt hervor, dass Äquivalenzüberprüfungsverfahren von Bildungsabschlüssen insbesondere auch dazu dienen, eine belastbare Prognose zu treffen, ob die betreffenden Lernenden aufgrund der bisherigen Vorkenntnisse und Qualifikationen für den angestrebten Bildungsgang geeignet sind. So sollen Misserfolgserlebnisse möglichst schon von vornherein ausgeschlossen werden. Eine automatische Anerkennung im oben genannten Sinne würde eine solche in pädagogischer Hinsicht sehr sinnvolle Erfolgsprognose nicht mehr ermöglichen.
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... Mit den Artikeln 3 und 4 wird ein Transparenzrahmen für die nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen eingeführt. Die zuständigen Behörden werden alle geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vertriebsvorschriften für AIF und OGAW und die entsprechenden Zusammenfassungen in mindestens einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird eine Veröffentlichung in den oder einer der in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendeten Amtssprachen vorzunehmen sein. Diese Informationen werden der ESMA angezeigt, die auf ihrer Website eine einschlägige zentrale Datenbank veröffentlichen und aktualisieren wird. Um den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA zu straffen, enthält Artikel 3 eine Ermächtigung zur Ausarbeitung technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Anzeigen festzulegen.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... In einer Reihe von Politikbereichen der EU und in einigen ihrer Rechtsakte hat der EU-Gesetzgeber bereits den Wert des Hinweisgeberschutzes als Durchsetzungsinstrument anerkannt. Bestimmungen, in denen unterschiedlich detailliert die Meldekanäle und der Schutz der Personen, die Verstöße gegen die betreffenden Vorschriften melden, festgelegt werden, existieren in verschiedenen Rechtsinstrumenten beispielsweise über Finanzdienstleistungen, Verkehrssicherheit und Umweltschutz.
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - Kinderrechtskonvention, inkl. Zusatzprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie;
Drucksache 368/18
... es sind entsprechend den Vorgaben im o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Dabei soll künftig davon abgesehen werden, Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch mit Strafnormen zu ahnden. Da - mit Ausnahme des Falles, der zu o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geführt hat - Geld- oder Freiheitsstrafen in der Vergangenheit praktisch nicht verhängt wurden, erscheint dies bei der Gesamtwürdigung der bisherigen Vollzugserfahrungen mit der betreffenden Norm verhältnismäßig und wird dem Charakter der Strafnormen als "ultima ratio" besser gerecht.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung wird die EUStA eine wesentliche Verbesserung bewirken. Bisher führt das OLAF mit seinen rein verwaltungsrechtlichen Befugnissen Verwaltungsuntersuchungen durch, die verglichen mit strafrechtlichen Untersuchungen einen begrenzten Umfang haben. Wenn das OLAF mögliche Straftaten aufdeckt, kann es lediglich eine Empfehlung für Folgemaßnahmen der betreffenden nationalen Justizbehörden abgeben, und dadurch wird keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich eine entsprechende strafrechtliche Untersuchung eingeleitet wird. Fälle in den sich an der EUStA beteiligenden Mitgliedstaaten, in denen Verdacht auf Vorliegen derartiger Straftaten besteht, wird das Amt künftig der EUStA melden und mit dieser bei den von der EUStA durchgeführten Untersuchungen zusammenarbeiten.
Drucksache 426/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... § 3 berücksichtigt hierbei die Aufgaben- und Beteiligungsstruktur, die in Deutschland im Bereich der Marktüberwachung zwischen den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt ist. Wenn die Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass die von ihr beanstandeten Gasgeräte bzw. Ausrüstungen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU auf dem Markt bereitgestellt werden, muss sie über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die übrigen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über das Beurteilungsergebnis und die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur geforderten Korrekturmaßnahmen informieren. Ebenso muss sie über vorläufige Maßnahmen informieren, falls der betreffende Wirtschaftsakteur keine geeigneten Korrekturmaßnahmen ergreift.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Innovative Ansätze und Technologien fordern auch die Finanzaufsichtsbehörden heraus, wenn diese entscheiden müssen, ob ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit genehmigt werden soll und wie die betreffenden aufsichtrechtlichen Pflichten zu erfüllen sind. Die Antworten auf die öffentliche Konsultation der Kommission legen nahe, dass die Aufsichtsbehörden durchaus stark daran interessiert sind, die neuesten FinTech-Trends zu verstehen und die Kontakte mit den Unternehmen und anderen Technologieanbietern auszubauen.
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... ) eine Anpassung der Gebührensätze für die Erteilung der betreffenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3
Drucksache 414/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts
... Es kann sich ferner anbieten, die Regelungen nur für solche Gebiete vorzusehen, in denen die hier beschriebene Problemlage festgestellt werden kann. Eine Möglichkeit besteht insoweit darin, es den Ländern zu gestatten, die betreffenden Gebiete auf der Grundlage einer Rechtsverordnung zu identifizieren.
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente, die regionalen Parlamente zu konsultieren und in EU-Angelegenheiten mit diesen zusammenzuarbeiten. Dies könnte dazu beitragen, den Anliegen der regionalen Parlamente mehr Sichtbarkeit zu verleihen und die Bewertung von Fragen der Subsidiarität zu verbessern; die Kommission erkennt jedoch an, dass eine solche Zusammenarbeit nach wie vor in die ausschließliche Zuständigkeit der betreffenden Parlamente fällt.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... Beim Erlass der betreffenden Maßnahmen sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit voll und ganz einzuhalten. Ferner ist es wichtig sicherzustellen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen einen hinreichenden Zusammenhang mit dem Ziel der Mittelzuweisungen aufweisen. Es muss somit gleichermaßen gewährleistet werden, dass die Auswirkungen jene treffen, die für die festgestellten Mängel verantwortlich sind. Daher gilt es zu berücksichtigen, dass Einzelempfänger von EU-Mitteln wie Erasmus-Studenten, Forscher oder Organisationen der Zivilgesellschaft nicht als für einschlägige Verstöße verantwortlich angesehen werden können.
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... Aufgrund des Protokolls Nr. 22 zum AEUV sind im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erlassene Rechtsvorschriften wie Kollisionsnormen für Dänemark nicht bindend oder anwendbar. Aufgrund des Protokolls Nr. 21 zum AEUV sind auch das Vereinigte Königreich und Irland nicht durch solche Maßnahmen gebunden. Wenn in diesem Bereich ein Vorschlag vorgelegt wird, können diese Mitgliedstaaten jedoch mitteilen, dass sie sich an der Annahme und Anwendung der betreffenden Maßnahme beteiligen möchten, und sie können nach der Annahme der Maßnahme mitteilen, dass sie die Maßnahme anzunehmen wünschen.
Drucksache 462/18
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
... ). Nach § 12 Abs. 4 Satz 2 sind dann Stellplätzen und Garagen auf Baugrundstücken nur in den festgesetzten Geschossen zulässig. Für eine derartige Festsetzung muss die Gemeinde jedoch nach der bestehenden Regelung "besondere städtebauliche Gründe" vorweisen können. Fehlt eine solche Festsetzung, so können Stellplätze derzeit planungsrechtlich - unter Beachtung weiterer Festsetzungen im Bebauungsplan, z.B. zum Maß baulicher Nutzung - auch bei großen Vorhaben grundsätzlich ebenerdig mit entsprechendem Flächenverbrauch errichtet werden. Entsprechendes gilt, wenn für das betreffende Grundstück überhaupt kein Bebauungsplan existiert.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... In diesem Zusammenhang wird mit der vorliegenden Verordnung die Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung mit einem Netz nationaler Koordinierungszentren vorgeschlagen. Um das technologische und industrielle Cybersicherheitsökosystem in Europa anzuregen, sollte dieses zweckgebundene Kooperationsmodell wie folgt funktionieren: Das Kompetenzzentrum erleichtert die Arbeit und die Koordinierung des Netzes und fördert die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit, treibt die Technologieagenda im Bereich der Cybersicherheit voran und erleichtert den Zugang zu dem so zusammengeführten Fachwissen. Hierzu übernimmt das Kompetenzzentrum insbesondere die Durchführung der betreffenden Teile der Programme "Digitales Europa" und "Horizont Europa", die Vergabe von Finanzhilfen und die Abwicklung der Auftragsvergabe. Angesichts der beträchtlichen Investitionen in die Cybersicherheit, die in anderen Teilen der Welt getätigt werden, und der Notwendigkeit, die einschlägigen Ressourcen in Europa zu koordinieren und zu bündeln, wird das Kompetenzzentrum in Form einer europäischen Partnerschaft12 eingerichtet, wodurch gemeinsame Investitionen durch die Union, die Mitgliedstaaten und/oder die Industrie vereinfacht werden. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten einen angemessenen Betrag zu den Maßnahmen des Kompetenzzentrums und des Netzes beisteuern müssen. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat, in dem zwar alle Mitgliedstaaten vertreten sind, aber nur jene Mitgliedstaaten, die sich auch finanziell beteiligen, ein Stimmrecht haben. Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgt nach dem Grundsatz der doppelten Mehrheit, nach dem 75 % der finanziellen Beiträge und 75 % der Stimmen erforderlich sind. In Anbetracht ihrer Verantwortung für den Unionshaushalt hat die Kommission 50 % der Stimmen. Für ihre Arbeit im Verwaltungsrat bedient sich die Kommission gegebenenfalls des Fachwissens des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Der Verwaltungsrat wird von einem wissenschaftlich-technischen Beirat unterstützt, um für einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, mit Verbraucherverbänden und mit anderen relevanten Interessenträgern zu sorgen.
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... 3 Erfüllen die Vertragsparteien die Bestimmungen eines von den Vertragsparteien verabschiedeten spezifischen Bewertungsrahmens, so gilt dies als Einhaltung dieser Anlage durch die betreffenden Vertragsparteien.
Drucksache 132/18
... (3) Die Verbote des Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz der betreffenden Art im Geltungsbereich des
Drucksache 133/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)
... Nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse treten jedoch insbesondere bei längerfristiger Anwendung oder bei Überdosierung von OTC-Analgetika eine Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) auf, die auch zum Tode führen können (zum Beispiel Blutungen, Perforationen oder Ulcera im Gastro-Intestinal-Trakt, das Herz-Kreislauf-System betreffende Wirkungen wie zum Beispiel Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden). Darauf wird in den jeweiligen Packungsbeilagen und Fachinformationen ausführlich hingewiesen. Darüber hinaus enthalten Packungsbeilagen von OTC-Analgetika Angaben im Hinblick auf die Anwendungsdauer gemäß Zulassung. Aus verschiedenen Studien ist jedoch bekannt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen die in Produktinformationen aufgeführten Warnhinweise und Kontraindikationen nicht immer ausreichend beachten (zum Beispiel Hasford J, Moore N, Hoye K. Safety and usage pat-tern of low-dose diclofenac when used as an over-the-counter medication: results of an observational cohort study in a community-based pharmacy setting. Int J Clin Pharmacol Ther 2004, 42: 415-422 sowie Sinclair H K, Bond CM, Hannaford PC. Over-the-counter ibuprofen: how and why is it used? Int J of Pharmacy Practice 2000, 8: 121-127). Für Deutschland hat sich gezeigt, dass ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die OTC-Analgetika länger als vier Tage anwenden, die Anwendungsempfehlungen nicht kennen (Befragungsstudie des Robert-Koch-Instituts in den Jahren 2013 bis 2014).
Drucksache 355/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG schafft andererseits Spielräume für den Erwerb zusätzlicher akademischer Kompetenzen in Verantwortung der Hochschulen, die für die Patienten einen wesentlichen Mehrwert darstellen, die Patientensicherheit aber nicht unmittelbar tangieren. Mit Blick auf die Systematik des § 39 PflBG sind hier daher, soweit eine weitere Konkretisierung der bereits im PflBG definierten Kompetenzen in der Rechtsverordnung erfolgen soll, jeweils getrennte Festlegungen erforderlich. Angesichts der Zielsetzung des § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG bedarf mit Blick auf die dort in den Nummern 1 bis 5 bereits umfassend geregelten Kompetenzen keiner weitergehenden Festlegungen, die die Entwicklungspotentiale an den Hochschulen im Sinne einer weiteren Qualitätsverbesserung für die Patienten einschränken. Soweit die Anlage 5 weitergehende Festlegungen zu den die Patientensicherheit betreffenden Kompetenzen nach § 5 PflBG enthält, wird angeregt diese gegebenenfalls in Anlage 2 zu integrieren.
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... 5. Hierauf hat die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters immer wieder hingewiesen.
Drucksache 505/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) kann sich negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Davon betroffen sind Unternehmen insbesondere in der Rechtsform einer "private COMpany limited by shares" (Ltd.), von denen hierzulande schätzungsweise 8 000 bis 10 000 existieren. Mit dem Wirksamwerden des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als solche anerkannt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die betreffenden Gesellschaften zukünftig nach einer der hier zur Verfügung stehenden Auffangrechtsformen behandelt werden, d.h. als offene Handelsgesellschaft (OHG) - falls sie ein Handelsgewerbe betreiben sollten -, ansonsten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Haben die betreffenden Gesellschaften nur einen Gesellschafter, würde dieser wiederum als Einzelkaufmann oder als gewöhnliche Einzelperson behandelt. Dies hätte jeweils die persönliche und unbegrenzte Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten zur Folge.
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Der Bericht untersucht, wie die Organe und Einrichtungen der EU diese beiden Grundsätze im Jahr 2017 angewandt haben und wie sich die Praxis gegenüber den Vorjahren verändert hat. Darüber hinaus werden einige der Kommissionsvorschläge analysiert, zu denen im betreffenden Jahr begründete Stellungnahmen nationaler Parlamente eingegangen sind. Da der Subsidiaritätskontrollmechanismus eng mit dem politischen Dialog zwischen den nationalen Parlamenten und der Kommission verknüpft ist, sollte dieser Bericht als Ergänzung zum Jahresbericht 2017 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten1 betrachtet werden.
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zeigten eine breite Zufriedenheit mit der Funktionsweise der meisten Elemente der Richtlinie. Eine EU-Initiative zur Gewährleistung rascher Entschädigungszahlungen an Opfer von Unfällen bei Insolvenz eines Kfz-Versicherers fand breite Unterstützung bei allen Kategorien von Interessenträgern, insbesondere bei Unfällen mit grenzübergreifender Dimension. Die Mehrheit der Interessenträger unterstützt die Option, bei der die finanzielle Verantwortung in solchen Fällen letztlich beim Mitgliedstaat der Niederlassung des betreffenden Kfz-Versicherers liegt, wobei der Mitgliedstaat, in dem das Opfer seinen Wohnsitz hat, diesem rasch einen ersten Schadenersatz leisten sollte.
Drucksache 383/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Dies erscheint nicht zielführend, vielmehr sollte eine Angleichung an die Zuständigkeiten und Verfahren des HAÜ angestrebt werden. Deswegen sollten neben dem BfJ auch die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter bzw. die für den Wohnort der betreffenden Person zuständige Zentrale Adoptionsstelle als "nationale Behörde" im Sinne des Europäischen Adoptionsübereinkommens zuständig sein (entsprechend der Regelung in § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 AdÜbAG).
Drucksache 319/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung
... Das bewährte auf Solidarität beruhende System bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass der Vorschlag auf eine Zentralisierung des Katastrophenschutzes hinausläuft. Vielmehr müssen die Notfallteams weiterhin in die Koordinierungsmechanismen auf lokaler Ebene integriert sein und unter der Führung der betreffenden Behörden agieren.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... bereits die einschlägigen Handelshemmnisse durch eine Vereinheitlichung der Regeln für SPC beseitigt wurden, darf die Union diesen Rechtsakt an veränderte Umstände oder Entwicklungen in dem betreffenden Sektor anpassen. Obwohl der Vorschlag auf die Marktbedingungen auf Märkten außerhalb der EU abzielt, findet die tatsächliche Herstellung im Rahmen der Ausnahme in der Union statt, und zwar ausschließlich für die Ausfuhr in Märkte außerhalb der Union.
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Wie bereits die 91. Gesundheitsministerkonferenz in ihrem Beschluss zu TOP 10.13 festgestellt hat, ist es wahrscheinlich, dass auch im Rahmen einer zweijährigen Nachbesserungsfrist nach § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V die Register nicht alle Förderkriterien vollumfänglich erfüllen werden. Teilweise handelt es sich bei den Fördervoraussetzungen um zurzeit objektiv noch nicht erfüllbare Kriterien, die erst nach einigen Jahren im Routinebetrieb zuverlässig erfüllt werden können (zum Beispiel wenn es um den Nachweis der aktuellen Vollzähligkeit oder um inhaltlich gehaltvolle Rückmeldungen an die Ärzteschaft geht). So beruht die Feststellung der Vollzähligkeit der Registrierungen von Personen mit Erkrankungen gemäß § 65c Absatz 1 SGB V (Förderkriterium 2.01) auf Basis der Erwartungswerte des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Instituts, die für das Jahr 2017 erst Ende 2019 und für das Jahr 2018 erst Ende 2020 vorliegen werden. Da dem betreffenden klinischen Krebsregister für die Nachbesserung immer nur zwei Jahre ab (der erstmaligen) Feststellung der Nichterfüllung eines Förderkriteriums zur Verfügung steht, hilft die Formulierung "oder zu einem späteren Zeitpunkt" in § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V nicht weiter. Ohne eine Anpassung des Nachbesserungszeitraumes um zwei auf drei Jahre besteht nach dem 31. Dezember 2019 keine Verpflichtung der Krankenkassen mehr, die Förderung der klinischen Krebsregister fortzusetzen.
Drucksache 430/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... ist es, dass es der betroffenen Person ermöglicht wird, sich der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Die Auskünfte können die betroffene Person in die Lage versetzen, gegebenenfalls weitere Rechte (wie beispielsweise auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung) oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei der Beantragung einfacher Melderegisterauskünfte ist im Fall der Verwendung für gewerbliche Zwecke gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 BMG der Verwendungszweck anzugeben.
Drucksache 7/18
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Ministerpräsidenten Michael K r e t s c h m e r (Sachsen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... /EG /EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr")1 als unerlässlich ansehen. Unter anderem muss Zugang zu Beweismitteln oder anderen Arten von Informationen gewährt werden, wenn dies von Justizbehörden in Strafsachen verlangt wird. Das nationale Konzept ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und umfasst Maßnahmen, die von erweiterten Durchsetzungszuständigkeiten2 bis zu der Verpflichtung reichen, dass bestimmte Diensteanbieter, die in dem betreffenden Mitgliedstaat Dienste anbieten, einen Vertreter im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bestellen. So wurde in Deutschland unlängst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz3 verabschiedet‚ das die Betreiber sozialer Netzwerke4 verpflichtet, eine Person in Deutschland zu bestellen, die zum Empfang von Auskunftsersuchen und Zustellungen der Strafverfolgungsbehörden berechtigt ist. Für den Fall, dass kein inländischer Zustellungsbevollmächtigter ernannt wird oder der Empfangsberechtigte auf Auskunftsersuchen nicht reagiert, sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 500 000 EUR vor. In Italien wird zurzeit über ähnliche Maßnahmen beraten.5 Andere Mitgliedstaaten, wie etwa Belgien, verlangen keinen inländischen Vertreter, sondern bemühen sich, die nationalen Verpflichtungen gegenüber im Ausland ansässigen Anbietern direkt im Wege innerstaatlicher Verfahren durchzusetzen.6
Drucksache 352/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... b) In der die Anzahl der gehaltenen Enten, Gänse oder Laufvögel je Bestand "weniger als 10" betreffenden Zeile werden in der rechten Spalte die Wörter "Enten und Gänse" durch die Wörter "Enten, Gänse und Laufvögel" ersetzt.
Drucksache 76/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht - COM(2018) 89 final
... Wird Teilnehmern, Systembetreibern oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Zentralbank eine dingliche Sicherheit in Form von Wertpapieren, einschließlich Rechten an Wertpapieren, gemäß Absatz 1 geleistet und ist deren Recht an diesen Wertpapieren, das auch durch einen etwaigen Bevollmächtigten, Beauftragten oder sonstigen Dritten in ihrem Namen ausgeübt werden kann, mit rechtsbegründender Wirkung in einem Register eingetragen oder auf einem Konto oder bei einem zentralen Verwahrsystem verbucht, das sich in einem Mitgliedstaat befindet, so bestimmen sich die Rechte dieser natürlichen oder juristischen Personen als dinglich gesicherte Gläubiger an diesen Wertpapieren nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats.
Drucksache 218/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 798 final
... Die betreffenden Bestimmungen finden sich in den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden "AEUV"), die durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon eingeführt wurden.1 Sie enthalten wesentliche Änderungen der bislang als "Komitologieverfahren" bezeichneten Verfahren.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... - Erörterung von Durchsetzungsaspekten mit den Mitgliedstaaten und - Förderung von Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU und Subunternehmer (Empfehlung an Mitgliedstaaten und Kontakte mit den betreffenden Wirtschaftszweigen).
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... (1) verbesserter Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Informationen betreffend ihre Arbeitsbedingungen;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.