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Drucksache 242/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
... Die Anzeigepflichten nach § 13 sollten erst zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft treten, um nach Abschluss des Rechtsetzungsprozesses über einen realistischen Zeitraum für die Etablierung eines elektronischen Anzeigeweges gemäß § 17 zu verfügen. Eine sofortige Umsetzung der betreffenden Anzeigepflichten würde zwangsläufig ohne geeignete IT-Lösung zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Vollzugsbehörden führen und wäre mit Medienbrüchen und Doppelarbeit verbunden.
Drucksache 757/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final
... 10. Die Berichtspflichten betreffend geht die vorgesehene Neufassung des Katastrophenschutzverfahrens nun noch einen erheblichen Schritt weiter und sieht nicht nur die Vorlage einer Zusammenfassung vor, sondern verlangt die Erstellung der kompletten nationalen Risikoanalyse bis zum 22. Dezember 2018 und danach regelmäßige Vorlagen im Dreijahresrhythmus. Eine derartige Verpflichtung ist abzulehnen, weil die Planung von Präventionsmaßnahmen nach wie vor allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt. [Ein so weitreichender Eingriff der Union in den Kompetenzbereich der Länder erweist sich als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.] Hinzu treten fachliche Bedenken, da es vielfach um sensible Daten geht, deren Weitergabe risikobehaftet ist, und eine Vergleichbarkeit der nationalen Systeme nicht gegeben ist.
Drucksache 109/1/17
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit das bisher vorgesehene Sanktionssystem betreffend einen Verstoß gegen die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach § 56 BKAG-E (übergangsweise nach § 20z BKAG) zur effektiven Abwehr von Gefahren im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 2 BKAG-E der Ergänzung bedarf.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Verweis auf § 1 Absatz 3 KWG führt zu keinen sinnvollen, dem Geldwäscherisiko der betreffenden Tätigkeiten angemessenen Ergebnis. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum reine Industrie-Holdinggesellschaften als Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 KWG oder Leasing-Objektgesellschaften nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 KWG als "Finanzunternehmen" den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen werden: Leasing-Objektgesellschaften verwalten lediglich ein einziges Leasing-Objekt im Auftrag - und in der Regel mit dem Personal - der führenden Leasing-Gesellschaft. Industrie-Holdinggesellschaften betreiben kein operatives Geschäft, als identifizierungsfähige und -pflichtige Kunden bleiben lediglich die eigenen Tochtergesellschaften.
Drucksache 101/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen - COM(2016) 819 final; Ratsdok. 15816/16
... 8. Er bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 1 des Verordnungsvorschlags ungewollt auch Strafbefehle erfassen könnte mit der Folge, dass die Anerkennung und die Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen, die im Rahmen von Strafbefehlsverfahren getroffen wurden, versagt werden können. Die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 2 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags normierten Ausnahmen betreffen ihrem Wortlaut nach nur das Wiederaufnahme- und das Berufungsverfahren. Mit Blick auf das Rechtsinstrument einer Verordnung stellt sich die Frage, ob hierunter auch ein Einspruch fällt. Zudem ist fraglich, ob die in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e des Rahmenbeschlusses Einziehung (2006/783/JI) ausdrücklich eröffnete Möglichkeit der Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten auch von der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 2 gewählten Formulierung "im Einklang mit weiteren verfahrensrechtlichen Vorschriften des Entscheidungsstaats" gedeckt wäre, zumal Nummer 3 vorgibt, dass die Einziehungsentscheidung der betroffenen Person ("ihr") zuzustellen ist.
Drucksache 277/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... d) In Nummer 3.1.3 wird in der das Basissaatgut betreffenden Zeile in Spalte 16 "11)" "12)"(Sonstige Anforderungen) dem Fußnotenhinweis der Fußnotenhinweis angefügt.
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... b) Hilfsweise besteht auch außerhalb des von der e-commerce-RL vorgehaltenen Instrumentariums Spielraum für nationale Regelungen. Zwar enthält Artikel 3 Absatz 2 e-commerce-RL ein grundsätzliches Verbot für die Mitgliedstaaten, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat aus Gründen einzuschränken, die in den sogenannten koordinierten Bereich fallen. Dazu gehören nach Artikel 2 Buchstabe h Ziffer i 2. Spiegelstrich e-commerce-RL unter anderem die von einem Diensteanbieter zu erfüllenden Anforderungen in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit eines Dienstes der Informationsgesellschaft, beispielsweise Anforderungen betreffend das Verhalten des Diensteanbieters, Anforderungen betreffend Qualität oder Inhalt des Dienstes sowie Anforderungen betreffend die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters. Hiervon dürften auch die im Entwurf vorgeschlagenen Betreiberpflichten bei sozialen Netzwerken erfasst werden.
Drucksache 731/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... l) Nach Auffassung der Kommission bieten neue Wertschöpfungsketten, die die Bereiche der erneuerbaren Energie, der Bioökonomie und des Ökotourismus betreffen, gerade in ländlichen Gebieten große Chancen für Wachstum und Beschäftigung und können damit zu einem krisenfesteren Agrarsektor beitragen. Um bestehende und neue Marktpotenziale besser ausschöpfen zu können, sind weitere Verbesserungen bei den Marktbedingungen notwendig, indem die Marktposition landwirtschaftlicher Erzeuger in der Wertschöpfungskette gestärkt wird und mehr regionale Spielräume für die Produktauslobung und -kennzeichnung ermöglicht werden.
Drucksache 220/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
... betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Drucksache 152/17 (Beschluss)
... /EU geregelte Verfahren zur Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands im Rahmen der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere die dort konkret benannten Angaben zu machen. Eine Berichtspflicht in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 2 um eine Beschreibung der natürlichen, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachten Gründe und die Angabe, in welchem Umfang die Messergebnisse von den Hintergrundwerten der betreffenden hydrogeochemischen Einheit und von den Schwellenwerten abweichen, sieht die Richtlinie
Drucksache 596/17
... . Zweitens soll durch den Verordnungsentwurf - wie schon durch die Gesetzesnovelle - eine Vereinfachung der die eID-Funktion betreffenden Regeln erreicht werden.
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
... Mit dem Vorschlag der Kommission werden daher den Geltungsbereich betreffende Probleme angegangen, die sich weder durch die Substitution von Stoffen noch durch Ausnahmen und Leitlinien lösen lassen. Dies gilt z.B. für bestimmte Produktgruppen mit permanenten Konformitätsproblemen oder Fälle, in denen der Geltungsbereich zu Marktverzerrungen führt, insbesondere in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Ein Anspruch nach § 844 Absatz 3 BGB-E besteht nur dann, wenn sämtliche Voraussetzungen der betreffenden unerlaubten Handlung vorliegen, d.h. in der Person des Anspruchsgegners müssen die haftungsbegründenden Voraussetzungen einer der deliktsrechtlichen Haftungen nach den §§ 823 ff. BGB erfüllt sein. Sofern die Haftung des Verantwortlichen für eine unerlaubte Handlung ausgeschlossen oder begrenzt ist (z.B. nach § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB), unterliegt auch der Entschädigungsanspruch diesen Einschränkungen.
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... 2. Die Kommission bestätigt, dass die Rolle des Europasses als Rahmen zur Unterstützung der Transparenz und des Verständnisses von Kompetenzen und Qualifikationen unverändert bestehen bleibt. Es besteht keine Absicht; den Europass in ein Anerkennungsinstrument umzuwandeln. Der Europass spielt eine etablierte Rolle bei der Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen (Europass-Lebenslauf), bei der Selbstbewertung (Sprachenpass und Selbsteinschätzungsraster für digitale Kompetenzen) und bei der Bereitstellung von Informationen über die Qualifikationen und Lernergebnisse (Diplomzusatz und Zeugniserläuterung). Der Vorschlag würde es ermöglichen, die bestehenden Funktionen zu modernisieren, und sicherstellen, dass die betreffenden Informationen auch über den Europass zugänglich sind, um eine umfassendere Dienstleistung bereitzustellen. Die Kommission erinnert auch daran, dass der Europass-Rahmen Gegenstand zweier externer Bewertungen war (die letzte wurde 2013 durchgeführt), deren Ergebnisse in den Vorschlag eingeflossen sind. Ferner umfasste die Konsultation zur Vorbereitung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen gezielte Veranstaltungen und Konsultationen zum Europass, unter anderem auch direkt mit den Europass-Interessenträgern: den nationalen Europass-Zentralstellen, den nationalen Koordinierungsstellen für den Europäischen Qualifikationsrahmen und dem Euroguidance-Netz. Ohne vorherige Konsultation der Mitgliedstaaten und eine umfassende Analyse der Bedürfnisse der Nutzer und der Rolle der bestehenden Dienste werden keine neuen Instrumente und Dienste hinzugefügt.
Drucksache 59/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... c) Die international erzielte Einigung auf den so genannten Nexus-Approach, durch den die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat geknüpft wird, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Einigung allein ist jedoch allein nicht ausreichend, der Gewinnverlagerung mithilfe von Lizenzzahlungen effektiv entgegenzuwirken. Problematisch sind vor allem die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.
Drucksache 759/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... über tierärztliche Hausapotheken hinsichtlich der Regelungen, die die Regeln der Wissenschaft, die Abgabe von Arzneimitteln an Tierhalter und die Verschreibung von Arzneimitteln betreffen, ergänzt und aktualisiert.
Drucksache 419/17
... § 10 ist entbehrlich, da Regelungen betreffend Zusatzmengen und Rückkaufsverfahren in Anhang I Nummer 2.2.2 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 341/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... a) Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass mit dem nun vorliegenden Gesetz die Befugnisse von Umweltverbänden gegen staatliche Maßnahmen, die die Umwelt betreffen, weiterhin zu eingeschränkt bleiben. Damit wird das Gesetz nach Ansicht des Bundesrates dem Anspruch, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention zur bisherigen Umsetzung des altruistischen Verbandsklagerechts im deutschen Umweltrecht umzusetzen, nur teilweise gerecht. Dies schadet nicht nur dem angemessenen Schutz von Umwelt und Natur, sondern kann auf Grund drohender neuer Klageverfahren zu Rechts- und Planungsunsicherheiten für Unternehmen führen, sofern hierdurch völker- und europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen würde.
Drucksache 51/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCNVorV)
... - Artikel III § 6 gewährt die Unverletzlichkeit der Archive der IUCN. Artikel IV §§ 11 und 12 betreffen Erleichterungen im Nachrichtenverkehr und Garantien für den amtlichen Schriftverkehr der IUCN.
Drucksache 698/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final; Ratsdok. 12422/17
... /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final; Ratsdok. 12422/17
Drucksache 187/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 864 final; Ratsdok. 15150/16
... 22. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die Bereitstellung von Hardware zur Visualisierung, wie beispielsweise Homedisplays, und deren Anbindung an den Zähler dem Markt überlassen bleibt. Er begrüßt, dass die betreffenden Messdaten allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden sollen. Neben den Kunden, Lieferanten, Übertragungsnetzbetreibern, Aggregatoren und Energiedienstleistern müssen auch alle Verteilernetzbetreiber diese Daten zeitnah erhalten, um jederzeit über die aktuellen Systeminformationen des Verteilernetzes im Hinblick auf einen sicheren Netzbetrieb zu verfügen.
Drucksache 287/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
... 1. nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 die Ermächtigung im Hinblick auf Branchenverbände, die Anhang-I-Erzeugnisse aus dem Weinbereich betreffen, und
Drucksache 314/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... XII tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Da die Reform der Eingliederungshilfe in den diese Vorschrift betreffenden Leistungen (§ 113 Absatz 2 Nummer 4
Drucksache 483/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Drucksache 232/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... § 22 gesteht den Vertretern der Mitglieder von internationalen Organisationen die gleichen Vorrechte zu, die gleichrangige Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) erhalten. Sowohl nach WÜD als auch nach dem Gaststaatgesetzentwurf gelten diese Privilegien nur eingeschränkt, wenn der jeweilige Vertreter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in Deutschland ständig ansässig ist. Dabei regelt das WÜD nicht konkret, ab wann von einer ständigen Ansässigkeit auszugehen ist. Für die Annahme der ständigen Ansässigkeit kann es ausreichen, dass der betreffende Botschaftsangehörige nicht mehr dem regelmäßigen Versetzungsturnus für diplomatisches Personal unterliegt, unabhängig davon, wie lange er bereits in Deutschland lebt. Entsprechende Streitfälle werden regelmäßig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall entschieden. Um bei der zukünftigen Auslegung des WÜD spätere Rückverweise auf die vergleichbare Regelung des Gaststaatgesetzes und deren Begründung im Gesetzentwurf auszuschließen, sollte in der Begründung zu § 22 Gaststaatgesetzentwurf darauf verzichtet werden, eine konkrete Zeitspanne zu nennen, ab der eine ständige Ansässigkeit des Vertreters eines Mitglieds einer internationalen Organisation anzunehmen ist.
Drucksache 127/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Die Regelung führt zwei Ergebnisse herbei: Zum einen soll sie eine Haftungsquotelung nach Verursachungsbeiträgen im Rahmen der Gefährdungshaftung des StVG auch versicherungsrechtlich ermöglichen (dies ist nach der Argumentation des BGH bislang nicht eindeutig der Fall). Zum anderen soll der Vorrang der Haftung des Versicherers des Kraftfahrzeugs gegenüber dem Versicherer des Anhängers im Innenverhältnis auch bei einer Haftung wegen Verschuldens des Fahrers gelten. Denn auch in diesem Fall soll der Versicherer des Anhängers nur haften, wenn das Schadensereignis (zumindest auch) in unmittelbarem und kausalem Zusammenhang mit dem Anhänger steht (dies wird man zum Beispiel nicht ohne weiteres annehmen können, wenn es zu einer Kollision der Fahrzeugvorderseite mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt). Ein Fehler des Fahrers soll sich daher im Innenverhältnis zwischen dem Halter des Kraftfahrzeugs und dem des Anhängers grundsätzlich nicht zu Lasten von Letzterem auswirken, sondern der Versicherer des Kraftfahrzeugs soll für vom Fahrer verursachte Schäden einstehen. Die Beweislast für diese für ihn günstigen Tatsachen trägt entsprechend den allgemeinen Regeln im Falle des Bestreitens der Versicherer des Anhängers. Auch diese Regelung darf sich aber nicht nachteilig für den Geschädigten auswirken und daher nur das Innenverhältnis zwischen den beteiligten Versicherern betreffen. Dies wird durch den vorgeschlagenen § 78 Absatz 2a Satz 4 VVG klargestellt.
Drucksache 243/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations -Überwachungsverordnung
... ), des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2218) und des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3346) ergänzt und entsprechend den Eingriffsnormen passend für die Teile 2 und 3 der TKÜV, die Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen betreffen, sowie Teil 4 neu, der Auskünfte über Verkehrsdaten behandelt, aufgeteilt.
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... Satz 3 verweist im Einzelnen auf die Nachweisverordnung und damit auf die detaillierte Ausgestaltung des Nachweisverfahrens einschließlich verschiedener Modifkationen. In diesem Zusammenhang sind Teil 2 (Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen) und Teil 4 (Gemeinsame Bestimmungen) der Nachweisverordnung von Relevanz. Die anderen Teile der Nachweisverordnung betreffen den Anwendungsbereich und die Registerpflichten und sind insofern nicht von Belang. Seit dem 1. April 2010 wird das Nachweisverfahren ausschließlich elektronisch durchgeführt, das heißt, die an der Nachweisführung Beteiligten übermitteln untereinander die erforderlichen Angaben als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen. Die händische Unterschrift wird dabei durch die gualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Das Verfahren ist für alle Beteiligten erheblich effizienter, deutlich weniger fehleranfällig und hat sich daher in der Praxis bewährt. Die vorhandenen technischen Strukturen können insoweit genutzt werden.
Drucksache 220/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
... betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Drucksache 317/17
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Folgen bei Zahlungsverzug im Wohnungsmietrecht
... enthält die notwendige Übergangsvorschrift zu der Frage, ab wann die Änderungen des § 569 Absatz 3 Nummer 3 und § 573 Absatz 3 BGB-E für Kündigungen in laufenden Mietverhältnissen maßgeblich sind. Weil die Klarstellungen und geringfügigen Neuregelungen auch die Voraussetzungen betreffen, unter denen eine ordentliche Kündigung erklärt werden kann bzw. ihre Wirkung wieder verliert, sollen diese Regelungen aus Gründen der Rechtssicherheit erst für die Kündigungen gelten, die den Mieterinnen und Mietern ab dem Inkrafttreten der Neuregelungen zugehen.
Drucksache 7/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... Die Kommission erwägt unter Abschnitt 3.1 "Persönliche Schutzausrüstungen (89/656)", eine technische Aktualisierung der Richtlinie hinsichtlich des Begriffs persönliche Schutzausrüstung vorzunehmen, die insbesondere den derzeitigen Ausschluss von Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste betreffen würde. Der Bundesrat lehnt diese Maßnahme ab, da hierdurch ein nicht zu rechtfertigender Mehraufwand für die Unternehmen entstehen würde.
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Mit der vorliegenden Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV) soll für zwei Regelungen, die Erleichterungen für das Anmeldeverfahren zur Außenhandelsstatistik betreffen, Rechtssicherheit hergestellt werden:
Drucksache 160/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
... ) nach deutschem Recht bestraft werden können. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Auffassung des Bundesrates unbedingt zu vermeiden und sollte auch nicht erst durch ein späteres Gesetz geschlossen werden. Die Europol überlassenen Daten betreffen vornehmlich die schwere Kriminalität oder den Terrorismus und bedürfen auch eines strafrechtlichen Schutzes. Vermieden werden sollte schließlich, dass eventuell bis zum 30. April 2017 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten vor Ablauf der Verjährungsfristen straffrei gestellt werden.
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... Die Folgenabschätzung wurde dem Ausschuss für Regulierungskontrolle der Kommission am 26. Juli 2017 vorgelegt. Der Ausschuss gab am 13. September 2017 eine befürwortende Stellungnahme mit Vorbehalten ab. Er vertrat die Ansicht, dass der endgültige Bericht den zusätzlichen Nutzen der Initiative im Vergleich zu anderen Initiativen betreffend straßenverkehrsbedingte Emissionen und im Hinblick auf die Marktakzeptanz sauberer Fahrzeuge umfassend erläutern sollte. Er stellte fest, dass der Bericht klarer darlegen müsse, aus welchen Gründen die Richtlinie Änderungen hinsichtlich der Technologieneutralität vorsieht. Außerdem müsse er die Konzeption der politischen Optionen genauer beschreiben. In der Stellungnahme wurde ferner gefordert, dass der kurz- und langfristige Nettonutzen der politischen Optionen klarer herausgestellt und die Anwendung des gewählten Konzepts und dessen Auswirkungen auf die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) präziser erläutert werden sollten.
Drucksache 482/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... In Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ist der Grundsatz verankert, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Mit Artikel 16 Absatz 2 AEUV verfügt die Union zudem seit dem Vertrag von Lissabon über eine besondere Rechtsgrundlage für den Erlass von Datenschutzvorschriften. In Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist der Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht ausgestaltet.
Drucksache 591/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz -Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
... In dem betreffenden Satz geht es um die Bestimmung der in § 2 Absatz 3 angegebenen Werte für Trocken- und Effektivtemperaturen nach § 2 der
Drucksache 173/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
Drucksache 66/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
... In den Kommentierungen zu der bisherigen Fassung des § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG wird davon ausgegangen, dass § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG zum einen aufgrund planwidriger Regelungslücke analog auf Verfahren, die die Anordnung einer unterbringungsähnlichen Maßnahme betreffen, angewendet werden kann (vgl. Grotkopp in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 312 Rn. 18); zum anderen, dass sich die Verfahren nach § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG, die die Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung betreffen, aufgrund des Verständnisses der freiheitsentziehenden Maßnahme und Unterbringung im Zivilrecht auch auf solche weitergehenden freiheitsentziehenden Maßnahmen nach öffentlichem Recht erstrecken (vgl. Budde in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 312 Rn. 6). Es besteht im Ergebnis Einigkeit, dass es sich auch bei Verfahren, die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung betreffend um eine Unterbringungssache im Sinne des § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG handelt.
Drucksache 558/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ECRIS-TCN) - COM(2017) 344 final; Ratsdok. 10940/17
... Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags sieht bei den zu erfassenden Personalien dabei auch Pseudonyme und Aliasnamen vor. Unausgesprochen wird dabei davon ausgegangen, dass es sich bei den übrigen Personendaten um feststehende Daten handelt. Dies trifft indes nicht zu. Gerade bei Drittstaatsangehörigen bereitet eine exakte Feststellung der relevanten Daten oftmals Schwierigkeiten. Dies gründet sich zum Beispiel auf unterschiedliche Transkribierung von Schreibweisen, zum Teil auch auf von dem Betreffenden selbst stammende abweichende Angaben zu seinen Personendaten. Das wissentliche oder unwissentliche Verändern der Daten darf nicht dazu führen, dass Abfragen "ins Leere" gehen, obwohl zu der Person relevante Informationen vorliegen. Allein der Umstand, dass künftig auch Fingerabdruck-Daten übermittelt werden sollen, beseitigt dieses Defizit nicht; denn die Fingerabdruck-Daten gewährleisten nur dann eine sichere Identifizierung, wenn diese auch vorliegen.
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... "(1) Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Des Weiteren kann ein formloser kostenfreier Auszug über die im Register gespeicherten personenbezogenen Daten beantragt werden."
Drucksache 152/1/17
... /EU /EU geregelte Verfahren zur Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands im Rahmen der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere die dort konkret benannten Angaben zu machen. Eine Berichtspflicht in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 2 um eine Beschreibung der natürlichen, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachten Gründe und die Angabe, in welchem Umfang die Messergebnisse von den Hintergrundwerten der betreffenden hydrogeochemischen Einheit und von den Schwellenwerten abweichen, sieht die Richtlinie
Drucksache 151/17
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Eine Evaluierung durch die Europäische Kommission bis zum 8. Dezember 2018 ist auf Ebene der Europäischen Union in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1953 vorgesehen, diese Evaluierung wird in die Untersuchung gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückkehrrichtlinie) integriert. Eine gesonderte Evaluierung auf nationaler Ebene ist wegen des praktisch nicht vorhandenen Spielraums für nationale Regelungen, die das Dokument betreffen, nicht erforderlich.. Besonderer Teil
Drucksache 595/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... "(4) Ein Antrag auf Teilzahlung kann bis zum 31. Juli des betreffenden Durchführungsjahres des operationellen Programms gestellt werden. Die zuständige Stelle kann hiervon abweichend festlegen, dass der Antrag ausnahmsweise bis zum 31. Oktober des betreffenden Durchführungsjahres gestellt werden kann."
Drucksache 177/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 164/17 (Beschluss)
... "(2) Bei Vorhaben oder Teilen von Vorhaben, die ausschließlich Zwecken der Verteidigung dienen, kann das Bundesministerium der Verteidigung im Einzelfall entscheiden, dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden, soweit sich die Anwendung nach dessen Einschätzung nachteilig auf die Erfüllung dieser Zwecke auswirken würde, insbesondere wegen Eilbedürftigkeit des Vorhabens oder aus Gründen der Geheimhaltung. Zwecke der Verteidigung schließen auch zwischenstaatliche Verpflichtungen ein. Bei der Entscheidung ist der Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen. Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen, bleiben unberührt. Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. Wird eine Entscheidung nach Satz 1 getroffen, unterrichtet das Bundesministerium der Verteidigung hierüber unverzüglich das für Umwelt zuständige Ministerium des betroffenen Landes sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spätestens bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres."
Drucksache 2/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... Da die vorgeschlagene Änderung ein uneingeschränktes Abtrenngebot für die betreffenden Abfallfraktionen vorgibt, sollte eine Fehlwurfquote von in Summe maximal 5 Masseprozent zugelassen werden, wie es jetzt schon bei der Trennpflicht nach § 3 Absatz 1 der Fall ist. Damit wird den praktischen Erfahrungen, dass Fehlwürfe nicht vollständig ausgeschlossen werden können, Rechnung getragen.
Drucksache 101/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen - COM(2016) 819 final; Ratsdok. 15816/16
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 1 des Verordnungsvorschlags ungewollt auch Strafbefehle erfassen könnte mit der Folge, dass die Anerkennung und die Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen, die im Rahmen von Strafbefehlsverfahren getroffen wurden, versagt werden können. Die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 2 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags normierten Ausnahmen betreffen ihrem Wortlaut nach nur das Wiederaufnahme- und das Berufungsverfahren. Mit Blick auf das Rechtsinstrument einer Verordnung stellt sich die Frage, ob hierunter auch ein Einspruch fällt. Zudem ist fraglich, ob die in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e des Rahmenbeschlusses Einziehung (2006/783/JI) ausdrücklich eröffnete Möglichkeit der Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten auch von der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe g Satz 2 gewählten Formulierung "im Einklang mit weiteren verfahrensrechtlichen Vorschriften des Entscheidungsstaats" gedeckt wäre, zumal Nummer 3 vorgibt, dass die Einziehungsentscheidung der betroffenen Person ("ihr") zuzustellen ist.
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... aa) In Satz 1 werden die Wörter "gebietsfremder Arten in der freien Natur" durch die Wörter "in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt," ersetzt.
Drucksache 129/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... (1) Die Mitteilung nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und die Mitteilung nach § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sind durch einen Betriebsinhaber, der für das Jahr 2017 einen Sammelantrag stellt und der die betreffende Umwandlung durchgeführt hat, schriftlich im Zusammenhang mit dem Sammelantrag für das Jahr 2017 zu machen.
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Während es rechtlich zulässig sein kann, den Namen zu ändern, sollte ein solcher Prozess genau verfolgt werden und die Verfahren müssen stichhaltig sein. Wenn sich Erwachsene erstmals anmelden oder erstmals einen Antrag auf einen Reisepass stellen (zum Beispiel nach einer Einbürgerung) und keine zuverlässigen Anmeldedaten vorliegen, sollten die zuständigen Behörden persönliche Gespräche führen und gegebenenfalls nach zusätzlichen Nachweisen dafür Ausschau halten, dass der Betreffende die geltend gemachte Identität tatsächlich benutzt; zu diesem Zweck sind beispielsweise Wählerverzeichnisse oder Sozialversicherungsregister heranzuziehen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Dies wird durch eine einheitliche Erlaubnispflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle erreicht. Für beide Arten von unbemanntem Fluggerät ist dies mit neuen, ausdrücklich normierten Betriebsverboten verbunden (§ 21b); auch die neue Regelung des § 21a Absatz 4 LuftVO betreffend die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen gilt sowohl für Flugmodelle als auch für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einer Startmasse von jeweils mehr als 2 Kilogramm. Eine Besonderheit besteht insoweit für den Betrieb auf sog. Modellfluggeländen; dort ist ein solcher Kenntnisnachweis nicht erforderlich.
Drucksache 383/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... - öffentlich zugänglichen Einzelarbeitsplätzen oder Einzelarbeitsplätzen vor Ort beim Kunden oder Klienten sind vom öffentlichen oder privaten Arbeitgeber spezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne der Gewaltprävention umzusetzen. Solche Maßnahmen betreffen sowohl die Prävention von Gewalttaten als auch die Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte bei eingetretenen Gewaltfällen.
Drucksache 688/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken COM(2017) 538 final
... Des Weiteren wird vorgeschlagen, die EZB als mögliche Adressatin von Warnungen und Empfehlungen des ESRB aufzunehmen, die der EZB durch die Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Verordnung (EG) Nr. 1024/2013) übertragene Aufgaben betreffen, also Aufsichtsaufgaben, die nicht im Zusammenhang mit der Währungspolitik stehen. Auf diese Weise würde die gegenwärtige Asymmetrie korrigiert, dass nationale Behörden als Mitglieder des Verwaltungsrats solche Warnungen und Empfehlungen erhalten, diese jedoch der EZB als der auf der Ebene der Bankenunion zuständigen oder benannten Behörde nicht übermittelt werden.
Drucksache 757/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final in Verbindung mit Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2017) 772 final; Ratsdok. 14884/17 Drucksache: 756/17 und zu 756/17 *)
... Die Berichtspflichten betreffend geht die vorgesehene Neufassung des Katastrophenschutzverfahrens nun noch einen erheblichen Schritt weiter und sieht nicht nur die Vorlage einer Zusammenfassung vor, sondern verlangt die Erstellung der kompletten nationalen Risikoanalyse bis zum 22. Dezember 2018 und danach regelmäßige Vorlagen im Dreijahresrhythmus. Eine derartige Verpflichtung ist abzulehnen, weil die Planung von Präventionsmaßnahmen nach wie vor allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt. Ein so weitreichender Eingriff der Union in den Kompetenzbereich der Länder erweist sich als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Hinzu treten fachliche Bedenken, da es vielfach um sensible Daten geht, deren Weitergabe risikobehaftet ist, und eine Vergleichbarkeit der nationalen Systeme nicht gegeben ist.
Drucksache 234/17
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 6)
... "(5) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte und das Wohl des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife."
Drucksache 289/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... "(6) Die zuständigen obersten Landesbehörden haben über die Überwachungstätigkeit der ihnen unterstellten Behörden einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Der Jahresbericht umfasst auch Angaben zur Erfüllung von Unterrichtungspflichten aus internationalen Übereinkommen oder Rechtsakten der Europäischen Union, soweit sie den Mutterschutz betreffen."
Drucksache 212/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Rinder -Leukose-Verordnung, der Tuberkulose -Verordnung und der Brucellose -Verordnung
... Ein Schaf- oder Ziegenbestand, der sich im Inland befindet, das nach Artikel 2 der Entscheidung 93/52/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1992 zur Feststellung, dass bestimmte Mitgliedstaaten oder Gebiete die Bedingungen betreffend die Brucellose (Br. melitensis) eingehalten haben, und zur Anerkennung dieser Mitgliedstaaten oder Gebiete als amtlich brucellosefrei (ABl. L 13 vom 21.1.1993, S. 14), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2015/129 vom 26. Januar 2015 (ABl. L 21 vom 28.1.2015, S. 18), als amtlich frei von Brucellose anerkannt ist, ist ein amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- oder Ziegenbestand.
Drucksache 527/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... (3) Bei Maßnahmen nach § 100b ist, soweit möglich, technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erkenntnisse, die durch Maßnahmen nach § 100b erlangt wurden und den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind unverzüglich zu löschen oder von der Staatsanwaltschaft dem anordnenden Gericht zur Entscheidung über die Verwertbarkeit und Löschung der Daten vorzulegen. Die Entscheidung des Gerichts über die Verwertbarkeit ist für das weitere Verfahren bindend.
Drucksache 290/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 12 vom 17.1.2015, S. 1), die durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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