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"Betreff"
Drucksache 444/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... 9. Der Bundesrat sieht kritisch, dass nicht klar ist, für welche Straftaten die Kompetenzen der EUStA nach einer Erweiterung gelten sollen. Auch der Verweis auf eine analoge Anwendung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, verbunden mit dem Hinweis, dass die Straftaten mehr als einen Mitgliedstaat betreffen sollen, dürfte Zuständigkeits- und Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen.
Drucksache 383/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Dies erscheint nicht zielführend, vielmehr sollte eine Angleichung an die Zuständigkeiten und Verfahren des HAÜ angestrebt werden. Deswegen sollten neben dem BfJ auch die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter bzw. die für den Wohnort der betreffenden Person zuständige Zentrale Adoptionsstelle als "nationale Behörde" im Sinne des Europäischen Adoptionsübereinkommens zuständig sein (entsprechend der Regelung in § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 AdÜbAG).
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Schließlich wird die Kommission noch die Folgen der Automatisierung für einige bestehende EU-Vorschriften die Fahrer betreffend prüfen, etwa die Richtlinie
Drucksache 319/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung
... Das bewährte auf Solidarität beruhende System bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass der Vorschlag auf eine Zentralisierung des Katastrophenschutzes hinausläuft. Vielmehr müssen die Notfallteams weiterhin in die Koordinierungsmechanismen auf lokaler Ebene integriert sein und unter der Führung der betreffenden Behörden agieren.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... bereits die einschlägigen Handelshemmnisse durch eine Vereinheitlichung der Regeln für SPC beseitigt wurden, darf die Union diesen Rechtsakt an veränderte Umstände oder Entwicklungen in dem betreffenden Sektor anpassen. Obwohl der Vorschlag auf die Marktbedingungen auf Märkten außerhalb der EU abzielt, findet die tatsächliche Herstellung im Rahmen der Ausnahme in der Union statt, und zwar ausschließlich für die Ausfuhr in Märkte außerhalb der Union.
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Wie bereits die 91. Gesundheitsministerkonferenz in ihrem Beschluss zu TOP 10.13 festgestellt hat, ist es wahrscheinlich, dass auch im Rahmen einer zweijährigen Nachbesserungsfrist nach § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V die Register nicht alle Förderkriterien vollumfänglich erfüllen werden. Teilweise handelt es sich bei den Fördervoraussetzungen um zurzeit objektiv noch nicht erfüllbare Kriterien, die erst nach einigen Jahren im Routinebetrieb zuverlässig erfüllt werden können (zum Beispiel wenn es um den Nachweis der aktuellen Vollzähligkeit oder um inhaltlich gehaltvolle Rückmeldungen an die Ärzteschaft geht). So beruht die Feststellung der Vollzähligkeit der Registrierungen von Personen mit Erkrankungen gemäß § 65c Absatz 1 SGB V (Förderkriterium 2.01) auf Basis der Erwartungswerte des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Instituts, die für das Jahr 2017 erst Ende 2019 und für das Jahr 2018 erst Ende 2020 vorliegen werden. Da dem betreffenden klinischen Krebsregister für die Nachbesserung immer nur zwei Jahre ab (der erstmaligen) Feststellung der Nichterfüllung eines Förderkriteriums zur Verfügung steht, hilft die Formulierung "oder zu einem späteren Zeitpunkt" in § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V nicht weiter. Ohne eine Anpassung des Nachbesserungszeitraumes um zwei auf drei Jahre besteht nach dem 31. Dezember 2019 keine Verpflichtung der Krankenkassen mehr, die Förderung der klinischen Krebsregister fortzusetzen.
Drucksache 430/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... ist es, dass es der betroffenen Person ermöglicht wird, sich der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Die Auskünfte können die betroffene Person in die Lage versetzen, gegebenenfalls weitere Rechte (wie beispielsweise auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung) oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei der Beantragung einfacher Melderegisterauskünfte ist im Fall der Verwendung für gewerbliche Zwecke gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 BMG der Verwendungszweck anzugeben.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 11. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Verordnung einer Erleichterung der Erlangung elektronischer Beweismittel dienen soll. Dazu im Widerspruch steht, dass nach Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 des Verordnungsvorschlags auch Herausgabe- und Sicherungsanordnungen betreffend Bestandsdaten mindestens durch einen Staatsanwalt zu erlassen und zu validieren sind. Im gegenwärtigen System werden Auskunftsbegehren in Bezug auf Bestandsdaten vielfältig von den polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und - beamten ohne Einbindung der Staatsanwaltschaft getätigt. Ein Großteil der Ersuchen um Bestandsdaten wird auch weiterhin Diensteanbieter betreffen, deren europäischer Sitz in einem Mitgliedstaat liegt, der es erlaubt, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden unmittelbar an die dort ansässigen Diensteanbieter herantreten, welche entsprechende Ersuchen auf freiwilliger Basis beantworten können. Die nunmehr vorgesehene zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaften würde in Bezug auf die Bestandsdaten eine Verschlechterung des Status quo bedeuten. Im Laufe der weiteren Verhandlungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass Anordnungen in Bezug auf Bestandsdaten auch von polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und -beamten erlassen werden dürfen oder das bestehende Regime freiwilliger Auskunftserteilung von dem Regelwerk unberührt bleibt.
Drucksache 7/18
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Ministerpräsidenten Michael K r e t s c h m e r (Sachsen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... /EG /EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr")1 als unerlässlich ansehen. Unter anderem muss Zugang zu Beweismitteln oder anderen Arten von Informationen gewährt werden, wenn dies von Justizbehörden in Strafsachen verlangt wird. Das nationale Konzept ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und umfasst Maßnahmen, die von erweiterten Durchsetzungszuständigkeiten2 bis zu der Verpflichtung reichen, dass bestimmte Diensteanbieter, die in dem betreffenden Mitgliedstaat Dienste anbieten, einen Vertreter im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bestellen. So wurde in Deutschland unlängst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz3 verabschiedet‚ das die Betreiber sozialer Netzwerke4 verpflichtet, eine Person in Deutschland zu bestellen, die zum Empfang von Auskunftsersuchen und Zustellungen der Strafverfolgungsbehörden berechtigt ist. Für den Fall, dass kein inländischer Zustellungsbevollmächtigter ernannt wird oder der Empfangsberechtigte auf Auskunftsersuchen nicht reagiert, sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 500 000 EUR vor. In Italien wird zurzeit über ähnliche Maßnahmen beraten.5 Andere Mitgliedstaaten, wie etwa Belgien, verlangen keinen inländischen Vertreter, sondern bemühen sich, die nationalen Verpflichtungen gegenüber im Ausland ansässigen Anbietern direkt im Wege innerstaatlicher Verfahren durchzusetzen.6
Drucksache 352/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... b) In der die Anzahl der gehaltenen Enten, Gänse oder Laufvögel je Bestand "weniger als 10" betreffenden Zeile werden in der rechten Spalte die Wörter "Enten und Gänse" durch die Wörter "Enten, Gänse und Laufvögel" ersetzt.
Drucksache 639/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
... So können die Mitgliedstaaten insbesondere das Ziel, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen auszutauschen, um den Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr zu bekämpfen, nicht einfach dadurch erreichen, dass sie die nationalen elektronischen Systeme über eine elektronische Schnittstelle miteinander verbinden (wegen der fehlenden Rechtsgrundlage für die Erhebung von Informationen in einem anderen Land). Ein solches System würde es in der Tat nicht erlauben, Zahlungsinformationen von verschiedenen Zahlungsdienstleistern, die einen einzigen Zahlungsempfänger betreffen, zu aggregieren und doppelte Aufzeichnungen über dieselben Zahlungen zu erkennen. Außerdem wäre kein vollständiger Überblick über die Zahlungen möglich, die Zahlungsempfänger von Zahlern in der Union erhalten haben.
Drucksache 531/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... "Zu diesem Zweck ist der Gewerbetreibende berechtigt, Änderungen betreffend Daten nach den Sätzen 2 und 3 zu erheben und
Drucksache 76/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht - COM(2018) 89 final
... Wird Teilnehmern, Systembetreibern oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Zentralbank eine dingliche Sicherheit in Form von Wertpapieren, einschließlich Rechten an Wertpapieren, gemäß Absatz 1 geleistet und ist deren Recht an diesen Wertpapieren, das auch durch einen etwaigen Bevollmächtigten, Beauftragten oder sonstigen Dritten in ihrem Namen ausgeübt werden kann, mit rechtsbegründender Wirkung in einem Register eingetragen oder auf einem Konto oder bei einem zentralen Verwahrsystem verbucht, das sich in einem Mitgliedstaat befindet, so bestimmen sich die Rechte dieser natürlichen oder juristischen Personen als dinglich gesicherte Gläubiger an diesen Wertpapieren nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats.
Drucksache 112/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 11. Artikel 23 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags legt fest, dass der Unternehmensschuldner nach Erhalt der Mitteilung des Kreditgebenden nicht mehr über die als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerte verfügen darf. Die Verwertung der Sicherheiten wird in der Regel betriebsnotwendige Vermögensgegenstände wie Maschinen, Warenlager, Forderungen oder Grundstücke betreffen. Der Bundesrat befürchtet, dass durch die Verwertung der Sicherheiten das Unternehmen oftmals in seiner Existenz gefährdet und die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedroht würden. In diesem Zusammenhang bittet er zudem, klarzustellen, ob der Begriff des "Verfügens" im Sinne des deutschen Sachenrechts auszulegen oder in anderer Weise zu interpretieren ist.
Drucksache 254/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der
Drucksache 485/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Drucksache 312/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... 6. Der Bundesrat weist auf die grundlegende Bedeutung einer freien, unabhängigen Presse und den Wert von verlegerischen Angeboten für Meinungsfreiheit, Meinungspluralismus und Demokratie hin. Die privatwirtschaftliche Finanzierbarkeit von Journalismus muss sichergestellt sein. Der Bundesrat bittet daher, das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seine die Pressefreiheit betreffende Wirkung noch einmal zu untersuchen.
Drucksache 66/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
... In den Kommentierungen zu der bisherigen Fassung des § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG wird davon ausgegangen, dass § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG zum einen aufgrund planwidriger Regelungslücke analog auf Verfahren, die die Anordnung einer unterbringungsähnlichen Maßnahme betreffen, angewendet werden kann (vgl. Grotkopp in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 312 Rn. 18); zum anderen, dass sich die Verfahren nach § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG, die die Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung betreffen, aufgrund des Verständnisses der freiheitsentziehenden Maßnahme und Unterbringung im Zivilrecht auch auf solche weitergehenden freiheitsentziehenden Maßnahmen nach öffentlichem Recht erstrecken (vgl. Budde in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 312 Rn. 6). Es besteht im Ergebnis Einigkeit, dass es sich auch bei Verfahren, die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung betreffend um eine Unterbringungssache im Sinne des § 312 Satz 1 Nummer 3 FamFG handelt.
Drucksache 218/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 798 final
... Die betreffenden Bestimmungen finden sich in den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden "AEUV"), die durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon eingeführt wurden.1 Sie enthalten wesentliche Änderungen der bislang als "Komitologieverfahren" bezeichneten Verfahren.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... - Erörterung von Durchsetzungsaspekten mit den Mitgliedstaaten und - Förderung von Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU und Subunternehmer (Empfehlung an Mitgliedstaaten und Kontakte mit den betreffenden Wirtschaftszweigen).
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... (1) verbesserter Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Informationen betreffend ihre Arbeitsbedingungen;
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Die Artikel 1 und 2 regeln den Gegenstand und Anwendungsbereich der Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rechtsrahmens für die Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung beschränken. Verhältnismäßigkeitsprüfungen, die durch andere EU-Instrumente eingeführte Reglementierungen bestimmter Berufe betreffen, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Drucksache 235/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... Er geht davon aus, dass die Länder gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG über alle den Austritt betreffenden Schritte zu unterrichten sind und in den jeweiligen Verhandlungen - je nach Verhandlungsmaterie - die nach Artikel 23 GG und durch das EUZBLG vorgesehenen Beteiligungsrechte gewahrt werden. Er geht auch davon aus, dass die dem Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht zuerkannte Integrationsverantwortung berührt ist. Damit sich der Bundesrat rechtzeitig zu den Brexit-Verhandlungen positionieren kann, fordert er die Bundesregierung auf, die Länder
Drucksache 126/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
... Die Regelung in § 114 Absatz 1 StGB-E verlangt situativ einen Angriff "bei einer Diensthandlung". Dies erscheint nicht weitreichend genug. Denn auf diese Weise können die Fälle nicht erfasst werden, in denen die geschützten Amtsträger zwar außerhalb des Dienstes, aber mit Blick auf ihre Diensttätigkeit angegriffen werden. Derartige Angriffe betreffen nicht den privaten Bereich der Opfer. Die im vorgelegten Gesetzentwurf besonderen Schutzinteressen, welche die Sonderregelung in § 114 StGB-E rechtfertigen, kommen auch insoweit zum Tragen. Ausreichend sollte daher sein, dass die Tat "in Beziehung auf den Dienst" begangen wird.
Drucksache 710/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
... änderung ausgesprochen, um Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich in der Verfassung zu normieren.
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 35. Nach Auffassung der Kommission bieten neue Wertschöpfungsketten, die die Bereiche der erneuerbaren Energie, der Bioökonomie und des Ökotourismus betreffen, gerade in ländlichen Gebieten große Chancen für Wachstum und Beschäftigung und können damit zu einem krisenfesteren Agrarsektor beitragen. Um bestehende und neue Marktpotenziale besser ausschöpfen zu können, sind weitere Verbesserungen bei den Marktbedingungen notwendig, indem die Marktposition landwirtschaftlicher Erzeuger in der Wertschöpfungskette gestärkt wird und mehr regionale Spielräume für die Produktauslobung und -kennzeichnung ermöglicht werden.
Drucksache 638/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... c) Auch zur Klärung des Verhältnisses der Rechtsakte bittet der Bundesrat zu präzisieren, welche Regelungen des Verordnungsvorschlags entsprechend Artikel 5 Absatz 1 der e-Datenschutz-Richtlinie weiterhin alleine den eigentlichen Kommunikationsvorgang betreffen sollen.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Gemäß Artikel 6 kann die Kommission gegenüber dem notifizierenden Mitgliedstaat eine Vorwarnung formulieren, sofern sie nach einer Bewertung der notifizierten Maßnahme Bedenken hinsichtlich deren Konformität mit der Dienstleistungsrichtlinie hat. Wird eine Vorwarnung formuliert, darf der betreffende Mitgliedstaat während eines Zeitraums von drei Monaten die betreffende notifizierte Maßnahme nicht erlassen.
Drucksache 184/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... 3. über Wildschäden, insbesondere ihre Erkennung und Vermeidung sowie der Grundsätze der Zusammenarbeit mit den betreffenden Bewirtschaftern,
Drucksache 268/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
... Die vorgeschlagene Ergänzung des § 8 Absatz 1 um die Sätze 3 und 4 dient der Anpassung an die Regelungsinhalte des § 20 Absatz 2 UVPG betreffend die im zentralen Internetportal bekannt zu machenden Unterlagen.
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Zu beachten ist, dass sich die Fallzahlen für die Auskunftsersuchen von denen der Datenübermittlungen unterscheiden, weil durch die Gesetzesänderung zunächst nur Vollstreckungsbehörden des Bundes Sachaufklärungsbefugnisse eingeräumt werden, während die Übermittlungsbefugnisse Bundes- und Landesbehörden gleichermaßen betreffen.
Drucksache 481/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Verweis auf § 1 Absatz 3 KWG führt zu keinen sinnvollen, dem Geldwäscherisiko der betreffenden Tätigkeiten angemessenen Ergebnis. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum reine Industrie-Holdinggesellschaften als Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 KWG oder Leasing-Objektgesellschaften nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 KWG als "Finanzunternehmen" den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen werden: Leasing-Objektgesellschaften verwalten lediglich ein einziges Leasing-Objekt im Auftrag - und in der Regel mit dem Personal - der führenden Leasing-Gesellschaft. Industrie-Holdinggesellschaften betreiben kein operatives Geschäft, als identifizierungsfähige und -pflichtige Kunden bleiben lediglich die eigenen Tochtergesellschaften.
Drucksache 666/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... 9. Aus Sicht des Bundesrates sind allerdings noch einige Fragen zur praktischen Umsetzung einzelner Kriterien zu klären. Zwei Aspekte, die beispielsweise diskutiert werden sollten, betreffen die praktische Umsetzung und Implikation der Anerkennung von informellen und non-formalen Lernerfahrungen sowie der finanziellen und nicht finanziellen Unterstützung für Unternehmen auf der Grundlage von Kostenverteilungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Auszubildenden und öffentlichen Stellen. Hier ist nicht eindeutig, wie dies konkret umgesetzt werden soll. Hierbei regt der Bundesrat an, zu prüfen, ob Deutschland bezüglich der Unterstützung für Unternehmen mit den in den Ländern etablierten Unterstützungsstrukturen bereits dem Vorschlag der EU entspricht. Er hält zudem fest, dass in diesem Punkt die Frage der Zuständigkeit der EU strittig ist.
Drucksache 235/17
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder in die Verhandlungen zum Austritt und zum Abschluss einer neuen Partnerschaft einschließlich etwaiger Übergangsregelungen zur Vermeidung eines ungeordneten Austritts eng einzubeziehen und entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben angemessen zu beteiligen. Er geht davon aus, dass die Länder gemäß Art. 23 II GG über alle den Austritt betreffenden Schritte zu unterrichten sind und in den jeweiligen Verhandlungen - je nach Verhandlungsmaterie - die durch Art. 23 GG und das EUZBLG vorgesehenen Beteiligungsrechte gewahrt werden. Er geht auch davon aus, dass die dem Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht zuerkannte Integrationsverantwortung berührt ist. Damit sich der Bundesrat rechtzeitig zu den Brexit-Verhandlungen positionieren kann, fordert er die Bundesregierung auf, die Länder
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... ) ausgeschlossen, sodass für die Gesamtheit der Datenspeicherungs-und sonstigen Datenverarbeitungsdienste lediglich die allgemeinen Bestimmungen der EU-Verträge gelten. Die bestehenden Beschränkungen für diese Dienste können jedoch nicht allein durch eine direkte Anwendung der Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wirksam beseitigt werden, weil zum einen die Handhabung von Fall zu Fall im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren sowohl für die nationalen Behörden als auch für die Unionsorgane äußerst kompliziert wäre und zum anderen zahlreiche Hindernisse nur durch besondere Vorschriften beseitigt werden können, die nicht nur öffentliche, sondern auch private Hindernisse betreffen, und die Einführung einer Verwaltungszusammenarbeit erfordern. Darüber hinaus dürfte die sich daraus ergebende Erhöhung der Rechtssicherheit gerade für die Nutzer neuer Technik besonders wichtig sein10.
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Die Änderung des § 63d GenG ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der Pflicht zur Einreichung einer Prüfungsbescheinigung zum Genossenschaftsregister durch die Genossenschaften (im bisherigen § 59 GenG). Liegt der Grund zur nicht durchgeführten Prüfung darin, dass die betreffende Genossenschaft auch Mitglied bei einem anderen Prüfungsverband ist und dieser andere Verband die Prüfung durchgeführt hat, besteht laut der Begründung des Gesetzentwurfs für das Registergericht kein Anlass, tätig zu werden. Dies sollte aus Gründen der Rechtsklarheit aber bereits im Gesetzestext deutlich werden.
Drucksache 169/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
... Nach allen drei Verordnungen können zwei oder mehr Mitgliedstaaten auch eine gemeinsame Stelle benennen, die die Erfüllung dieser Anforderungen im Hoheitsgebiet der betreffenden Mitgliedstaaten bewertet. Allerdings kann insbesondere der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland, sowie den Verfahren (z.B. im Bereich der sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen), die nationalen Besonderheiten unterliegen, bei einer durch mehrere Mitgliedstaaten betriebenen Stelle nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Daher ist die Einrichtung einer Nationalen Stelle ausschließlich für Deutschland ohne einen Zusammenschluss mit anderen Mitgliedstaaten vorzugswürdig.
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Nach § 6 Absatz 2 und 3 WaffG sowie § 4 AWaffV sind qualifizierte Kontrollen, bei denen auch ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung vorzulegen ist, lediglich bei Bedenken seitens der Behörde sowie bei Antragstellern unter 25 Jahren erforderlich. Danach oder für die Behörden unerkannt eintretende Umstände, die eine geistige Eignung ausschließen und zur Unzuverlässigkeit des betreffenden führen würden, stellen aber eine erhebliche Gefahr dar, die durch regelmäßige, anlasslose und qualifizierte Kontrollen verringert werden kann.
Drucksache 184/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... "Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur in der Land- und Forstwirtschaft angebaute Pflanzen invasiver Arten betreffen, werden sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Behörden festgelegt."
Drucksache 595/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... "(4) Ein Antrag auf Teilzahlung kann bis zum 15. Juli des betreffenden Durchführungsjahres des operationellen Programms gestellt werden."
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Die genannten Verpflichtungen zur Schaffung von Mechanismen für die Kommunikation und Koordination sowie Verfahren für die Marktüberwachung betreffen die innerstaatliche Organisation der Marktüberwachung. Wer innerhalb des Mitgliedstaates für die Entwicklung dieser Mechanismen und Verfahren verantwortlich ist, obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat selbst. Die Verpflichtungen nach Artikel 10 sollten daher den Mitgliedstaaten und nicht deren Marktüberwachungsbehörden auferlegt werden.
Drucksache 436/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... en in die Maut könnte bewirken, dass sich das System "Fernbus" aus der Fläche wieder zurückzieht und auf die "Rennstrecken mit hoher Auslastung" beschränkt. Dies würde gerade Flächenländer betreffen und die Bevölkerung in den ländlichen Räumen in ihrem Mobilitäts-bedürfnis benachteiligen.
Drucksache 178/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Drucksache 164/1/17
... "(2) Bei Vorhaben oder Teilen von Vorhaben, die ausschließlich Zwecken der Verteidigung dienen, kann das Bundesministerium der Verteidigung im Einzelfall entscheiden, dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden, soweit sich die Anwendung nach dessen Einschätzung nachteilig auf die Erfüllung dieser Zwecke auswirken würde, insbesondere wegen Eilbedürftigkeit des Vorhabens oder aus Gründen der Geheimhaltung. Zwecke der Verteidigung schließen auch zwischenstaatliche Verpflichtungen ein. Bei der Entscheidung ist der Schutz vor erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen. Sonstige Rechtsvorschriften, die das Zulassungsverfahren betreffen, bleiben unberührt. Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. Wird eine Entscheidung nach Satz 1 getroffen, unterrichtet das Bundesministerium der Verteidigung hierüber unverzüglich das für Umwelt zuständige Ministerium des betroffenen Landes sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spätestens bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres."
Drucksache 454/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
... 6. das Verfahren der Auskunftserteilung und die Verpflichtung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, den Samenspender über eine ihn betreffende Auskunftserteilung und darüber zu informieren, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information dazu eine Anfrage zu seinen Anschriftsdaten bei der Meldebehörde durchführen wird, sowie
Drucksache 664/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... geändert. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zu den im Umweltinteresse genutzten Flächen im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 160/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
... ) nach deutschem Recht bestraft werden können. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Auffassung des Bundesrates unbedingt zu vermeiden und sollte auch nicht erst durch ein späteres Gesetz geschlossen werden. Die Europol überlassenen Daten betreffen vornehmlich die schwere Kriminalität oder den Terrorismus und bedürfen auch eines strafrechtlichen Schutzes. Vermieden werden sollte schließlich, dass eventuell bis zum 30. April 2017 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten vor Ablauf der Verjährungsfristen straffrei gestellt werden.
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... In der tatrichterlichen Praxis finden sich im Rahmen der Strafzumessung nicht selten unspezifische Verweise auf die Herkunft von Tätern aus "völlig fremden Kulturkreisen" sowie undifferenzierte Aussagen zu anderen Kulturen und Religionen, namentlich zu traditionellen Rollenbildern und kulturell geprägten Persönlichkeitsmerkmalen, deren Relevanz für die Strafbemessung häufig nicht näher dargelegt wird (vgl. Hörnle, Gutachten C zum 70. Deutschen Juristentag 2014, C 80 ff. m.w. N.). Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist insoweit sehr einzelfallbezogen und nicht stets konsistent (vgl. BGH, NStZ 1996, 80; NStZ-RR 1997, 1; 1998, 298; 1999, 359; StV 2002, 20; NJW 2004, 1446; NStZ-RR 2007, 86 u. 137; NStZ 2009, 689; 2011, 512, 513). So können nach einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1995 "eingewurzelte" Verhaltensweisen und Vorstellungen des Täters nach Lage des Falles bei der Frage des Schuldumfangs im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie im Einklang mit der fremden Rechtsordnung stehen (vgl. BGH, NStZ 1996, 80). Die Unrechts- und Schuldrelevanz der vom Bundesgerichtshof betonten Bedeutung der Rechtsordnung im Herkunftsland wird dabei regelmäßig nicht näher herausgearbeitet. Nach einer Entscheidung aus dem Jahr 2001 (betreffend eine Vergewaltigung) soll es dem Tatrichter nicht verwehrt sein,
Drucksache 215/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime"
... Auch die Regelung betreffend die strafprozessuale Verkehrsdatenerhebung muss nachjustiert werden. Insbesondere gilt es, angesichts der derzeit bestehenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung in den Straftatenkatalog der "besonders schweren Straftaten* des § 100g Absatz 2 Satz 2
Drucksache 1/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen Cash-Flow verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich.
Drucksache 121/17
... Die Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung betreffen keine Gefahren für Rechtsgüter der Allgemeinheit und der Nachbarschaft, sondern konkretisieren die Erheblichkeit von Nachteilen und Belästigungen:
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... /EG /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
Drucksache 470/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... "Die Registerbehörde erteilt mit Zustimmung des betreffenden Unternehmens auf Antrag auch einer Stelle, die ein amtliches Verzeichnis führt, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
Drucksache 645/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV )
... 5. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift
§ 1 Anwendungsbereich
Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs
§ 2 Anforderungen an elektronische Dokumente
§ 3 Überschreitung der Höchstgrenzen
§ 4 Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur
§ 5 Bekanntmachung technischer Anforderungen
Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach
§ 6 Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen
§ 7 Identifizierungsverfahren
§ 8 Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung
§ 9 Änderung und Löschung
Kapitel 4 Schlussvorschrift
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift
Zu § 1
Zu Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Kapitel 4 Schlussvorschrift
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4165, BMJV: Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. Erfüllungsaufwand
III. Votum
Drucksache 638/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Drucksache 383/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... - öffentlich zugänglichen Einzelarbeitsplätzen oder Einzelarbeitsplätzen vor Ort beim Kunden oder Klienten sind vom öffentlichen oder privaten Arbeitgeber spezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne der Gewaltprävention umzusetzen. Solche Maßnahmen betreffen sowohl die Prävention von Gewalttaten als auch die Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte bei eingetretenen Gewaltfällen.
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 11. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat hinsichtlich Marktbetreibern und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben und zur Veröffentlichung der vorgenannten Informationen während der üblichen Handelszeiten auf kontinuierlicher Basis verpflichtet sind. Die Bundesregierung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass diese Veröffentlichungspflicht nicht nur, wie bisher, nicht für solche Geschäfte mit Derivaten von nichtfinanziellen Gegenparteien gilt, durch die die objektiv messbaren Risiken verringert werden und die in direktem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder der Geschäftsfinanzierung der nichtfinanziellen Gegenpartei oder der betreffenden Gruppe stehen. Über die bisherige Regelung hinaus sind außerdem Geschäfte mit Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen, die vor ihrem Zustandekommen an einem geregelten Markt bereits von den beteiligten Gegenparteien außerbörslich abgeschlossen oder abgesprochen wurden, wobei der Eintritt anderer Gegenparteien, als der an dem Abschluss oder der Absprache beteiligten Gegenparteien, am geregelten Markt ausgeschlossen ist.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.