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"Betreff"
Drucksache 120/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
... es die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Des Weiteren ergibt sich für die Arbeitsförderung sowie die Sozialversicherung betreffend die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... (4) Der mitteilende Intermediär hat den Nutzer darüber zu informieren, welche den Nutzer betreffenden Angaben er gemäß Absatz 3 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat oder übermitteln wird. Im Fall des Absatzes 3 Satz 2 hat der mitteilende Intermediär die anderen ihm bekannten Intermediäre unverzüglich darüber zu informieren, dass die Angaben gemäß Absatz 3 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden.
Drucksache 44/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... Eisenbahn" zu führen ist, wird nicht festgehalten, da durch die Reform des europäischen Eisenbahnrechts (z.B. bei den Eisenbahnen des Bundes) Züge und Bahnhöfe von unterschiedlichen juristischen Personen betrieben werden. Daher ist es für den Fahrgast nicht mehr ohne weiteres erkennbar, welcher Bahnhof der "Bahnhof der befördernden Eisenbahn" sein soll. Die befördernde Eisenbahn selbst ist jedoch eindeutig feststellbar. An sie kann sich der Reisende wenden (auch über den Schalter an einem Bahnhof, an dem Fahrkarten der betreffenden Eisenbahn verkauft werden). Wendet sich der Reisende an die befördernde Eisenbahn, muss er einen gültigen Beförderungsvertrag nachweisen, da Grundlage der Beförderung ein Beförderungsvertrag ist, zu dessen Bestehen der Fahrausweis lediglich als Nachweis dient (Art. 6 Absätze 2 und 3 CIV). An der Formulierung "gültiger Fahrausweis" wird gleichwohl festgehalten, da diese Begrifflichkeit in Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 CIV ebenfalls verwendet wird.
Drucksache 229/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Im Übrigen betreffen die in § 10 Absatz 1 Nummern 2 und 3 HebG geregelten Voraussetzungen im Kern keine hochschulzugangsrechtliche Materie, sondern den Bereich der Berufsausübung. Insoweit sind diese Voraussetzungen systemkonsequent in § 5 Absatz 2 Nummern 2 und 3 HebG normiert. Eine zusätzliche Verankerung bereits auf der Ebene des Hochschulzugangs begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, die aber mit Blick auf die fehlende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes nicht näher vertieft werden müssen.
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG-E ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ein Maßnahmengesetz, das eines der in § 2 MgvG-E genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte zulässt, unter bestimmten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung zu ändern. Soweit sich das Maßnahmengesetz auf eines der in § 2 MgvG-E genannten Eisenbahnprojekte bezieht, ist die betreffende Rechtsverordnung eine solche über den Bau von Eisenbahnen im Sinne von Artikel 80 Absatz 2 des
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Der Bundesrat hält in § 1 Absatz 2 Satz 4 PTA-APrV zum "Zeugnis der Schule" ergänzende Angaben betreffend den zu benotenden Ausbildungsabschnitt und die Bildung der Noten für notwendig.
Drucksache 222/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetz es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz - BrexitHHG )
... es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz -
Drucksache 591/2/19
Antrag des Landes Hessen
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... (7) Bei Parkscheinvordrucken ist der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges durch deutliches Ankreuzen oder Eintragen der betreffenden Kalenderdaten und der Uhrzeit sowie durch Eintragen des Kalenderjahres auf dem Parkschein zu markieren. Die Aufrundung auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde ist zulässig. Bis zum Ausmaß der insgesamt erlaubten Parkdauer dürfen auch mehrere Parkscheinvordrucke mit geringerer Geltungsdauer angebracht werden, wobei auf jedem Parkschein der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges zu markieren ist." ‘
Drucksache 243/19
... Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Die getroffenen Regelungen betreffen das Recht des Artenschutzes nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GG sowie eine sich hierauf beziehende Anpassung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und können daher sofort nach Verkündung in Kraft treten.
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... Bei den Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung sollte der Zeitraum, über den ein ausreisepflichtiger Ausländer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden pro Woche (bei Alleinerziehenden von mindestens 20 Stunden pro Woche) ausgeübt haben muss, von mindestens 18 (so der Gesetzentwurf) praxisgerecht auf mindestens zwölf Monate reduziert werden. Dadurch würde auch ein Gleichlauf mit der vorausgesetzten Dauer des gesicherten Lebensunterhalts (in § 60c Absatz 1 Nummer 4 AufenthG) hergestellt. Damit wird die Planungssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber erhöht. Außerdem könnte auf diese Weise eine Beschäftigungsduldung rascher gewährt und der betreffende Personenkreis entsprechend ausgeweitet werden.
Drucksache 222/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetz es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz - BrexitHHG )
... es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz -
Drucksache 469/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Ursprünglich sollte die Schriftformklausel, dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, vor allem den Erwerber einer Mietsache, der nach § 566 BGB in das laufende Mietverhältnis einzutreten hat, schützen. Nach ihrem Wortlaut gibt die Norm jedoch nicht nur ihm, sondern auch den ursprünglichen Mietvertragsparteien die Möglichkeit, sich aufgrund dieses Formverstoßes vorzeitig von einem eigentlich auf längere Zeit geschlossenen Vertrag zu lösen. Die Regelung des § 550 BGB ist nach herrschender Auffassung zwingendes Recht und kann damit vertraglich nicht abbedungen werden. Sie findet auch auf nachträgliche Vertragsänderungen und Ergänzungen, soweit diese vertragswesentliche Umstände betreffen, Anwendung. Sämtliche Versuche, der Kündbarkeit durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit Schriftform- oder Schriftformheilungsklauseln zu begegnen, hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidungen aus den Jahren 2017 und 2018 endgültig für unwirksam erklärt.
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... ) der Wert gemeint ist, den der zuständige Gutachterausschuss für die betreffende Bodenrichtwertzone ausweist (sog. "Zonenwert").
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... (1) Die internationale Organisation unterrichtet das Auswärtige Amt über den Dienstantritt der Bediensteten und deren Ausscheiden aus dem Dienst. Sie übermittelt einmal im Jahr eine Aufstellung über die Bediensteten und ihre unmittelbaren Angehörigen und gibt dabei in jedem einzelnen Fall an, ob die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eine weitere Aufstellung, die zusätzlich die sowohl von aktiven Bediensteten als auch von Empfängern von Altersbezügen im jeweils vorhergehenden Kalenderjahr von der internationalen Organisation erhaltenen Zahlungen und die Adresse der betreffenden Personen beinhaltet, ist von der internationalen Organisation an das Bundesministerium der Finanzen zu übermitteln.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... "(2) Ist der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art nach dem Gerichtsdolmetschergesetz oder in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid."
Drucksache 489/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Die Verletzung der vorgenannten Mitteilungspflichten kann gemäß § 379 Absatz 2 Nummer 1, 1d bis 1g i.V.m. Abs. 7 AO als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Diese Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit erscheint allerdings jedenfalls für die Mitteilungspflichten der Steuerpflichtigen selbst (§ 379 Absatz 2 Nummer 1 AO) unzureichend. Zum einen wird der Bußgeldrahmen angesichts der möglichen Gewinnsummen aus inkriminierten Geschäften im Zusammenhang mit der Einschaltung von Offshore-Gesellschaften schon in seiner Höhe nicht als ausreichend angesehen. Zum anderen wird die Einordnung des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht durch den Steuerpflichtigen als Ordnungswidrigkeit der Relevanz und kriminellen Ausrichtung nicht gerecht. Auch mit den beabsichtigten Neuregelungen kann keine wesentliche Erhöhung eines regelkonformen Verhaltens erreicht werden, zumal die Regelungen insbesondere Intermediäre betreffen.
Drucksache 164/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... Zu diesem Zweck sieht Artikel 7 EUV ein abgestuftes Verfahren vor, das bei Gefährdung der in Artikel 2 EUV genannten Werte zunächst versucht, im Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen.
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... Kooperationsvereinbarungen zwischen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen können eine sinnvolle Möglichkeit sein, basierend auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, eine Zusammenarbeit zu vereinbaren. Dies kann zum einen Leistungen des Mindestzugangspakets betreffen (z.B. den Abschluss von Rahmenverträgen) oder aber weitere Leistungen, die vom Infrastrukturbetreiber nur angeboten werden, wenn eine Inanspruchnahme durch mindestens ein Eisenbahnverkehrsunternehmen für einen bestimmten Mindestzeitraum gesichert ist. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass diese Kooperationsvereinbarungen und deren wesentlichen Inhalte nur zwischen den Vertragspartnern bekannt sind. Das Erfordernis der Diskriminierungsfreiheit gebietet es, allen Zugangsberechtigten nicht nur die Möglichkeit einer solchen Kooperationsvereinbarung zu bieten, sondern auch die Rahmenvertragsbedingungen (z.B. Basis der Verrechnungspreise für Material und Personal, Zeiträume) vorab zu veröffentlichen. Ferner muss der Regulierungsbehörde die Möglichkeit eingeräumt werden, die Beendigung derartiger Kooperationsvereinbarungen zu veranlassen. Die bloße Empfehlung zur Beendigung, wie im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehen, läuft ins Leere, wenn sich durch eine Kooperationsvereinbarung für die Vertragspartner keine wirtschaftlichen und betrieblichen Nachteile ergeben, aber eine Gefahr für den diskriminierungsfreien Netzzugang besteht. In diesen Fällen muss die Untersagung einer Kooperationsvereinbarung zwingend erfolgen. Wird eine Kooperationsvereinbarung nicht untersagt, sind deren wesentlichen Inhalte allen Zugangsberechtigten gegenüber publik zu machen. Von dieser Veröffentlichungspflicht sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich ausgenommen.
Drucksache 156/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... Zum andern soll dem in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebrachten Regelungsziel der Differenzierung zwischen Nummer 1 und 2 - der Vermeidung von Mehrfachmitteilungen bei Namensaktien - bereits anhand des Gesetzestextes noch präziser Geltung verschafft werden, insbesondere mit Blick auf Gesellschaften, die sowohl Namens-, als auch Inhaberaktien ausgegeben haben. In diesen Fällen würde die betreffende Gesellschaft bei strikter Orientierung am Wortlaut des Entwurfs nämlich sowohl der Nummer 1 ("die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat") als auch der Nummer 2 ("die Namensaktien ausgegeben hat") unterfallen. Bei starrer Anwendung dieses Wortlauts droht diese Fassung die Mehrfachmitteilungen, welche durch die Differenzierung vermieden werden sollen, gerade zu befördern, so dass eine Präzisierung angezeigt erscheint.
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndV )
... /EWG /EWG, die eine Kennzeichnung aller wesentlichen Teile von Schusswaffen vorsehen, werden maßgeblich in der AWaffV umgesetzt. Alle Regelungen, die die Frage betreffen, welche wesentlichen Teile mit welchen Angaben zu kennzeichnen sind, werden dabei aus dem WaffG in die AWaffV verschoben.
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... betreffen, wird abgelehnt. Entgegen der postulierten Transparenz wurden die Aufsichtsbehörden der Länder nicht in die Überlegungen zu einer sachgerechten Anpassung des Abstimmungsverfahrens einbezogen. Ein diesbezüglicher vorheriger Austausch aller Aufsichtsbehörden wäre aber angesichts der angedachten neuen Stimmenverteilung angemessen und wünschenswert. Durch die vorgegebene Stimmenverteilung und die erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist zwar sichergestellt, dass weder die Bundesnoch die Länderseite Beschlüsse erwirken kann, die von anderer Seite nicht mitgetragen werden. Im Ergebnis werden jedoch Verfahrensfragen statt Inhalte in den Vordergrund gestellt. Die Beschlussfassung wird dadurch langwieriger und die Konsensbildung erschwert statt befördert.
Drucksache 489/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Die Verletzung der vorgenannten Mitteilungspflichten kann gemäß § 379 Absatz 2 Nummer 1, 1d bis 1g i.V.m. Abs. 7 AO als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Diese Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit erscheint allerdings jedenfalls für die Mitteilungspflichten der Steuerpflichtigen selbst (§ 379 Absatz 2 Nummer 1 AO) unzureichend. Zum einen wird der Bußgeldrahmen angesichts der möglichen Gewinnsummen aus inkriminierten Geschäften im Zusammenhang mit der Einschaltung von Offshore-Gesellschaften schon in seiner Höhe nicht als ausreichend angesehen. Zum anderen wird die Einordnung des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht durch den Steuerpflichtigen als Ordnungswidrigkeit der Relevanz und kriminellen Ausrichtung nicht gerecht. Auch mit den beabsichtigten Neuregelungen kann keine wesentliche Erhöhung eines regelkonformen Verhaltens erreicht werden, zumal die Regelungen insbesondere Intermediäre betreffen.
Drucksache 470/19
... Zwar können auch nach aktueller Rechtslage Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten und Universitätsprofessorinnen und -professoren als Richterinnen und Richter in finanzgerichtlichen Prozessen eingesetzt werden. Hierfür müssen die betreffenden Personen allerdings zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Das Richteramt führen sie dann als zweites Hauptamt.
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Diese sicherheitsrelevante Regelungslücke erfordert, dass die gespeicherten Daten gemäß § 7a Absatz 3 LuftSiG um die Angabe ("Tatsache") erweitert werden, welche Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7a Absatz 5 LuftSiG und welche Stelle oder welcher Ausbildungsbetrieb gemäß § 7a Absatz 6 LuftSiG ein Ersuchen auf Übermittlung der betreffenden Daten gestellt hat. Die andere Luftsicherheitsbehörde kann erst dann erkennen, welche Luftsicherheitsbehörde/n über die vorgenommene Aufhebung der Zuverlässigkeitsfeststellung zu informieren ist/sind. Im Falle eines Ersuchens nach § 7a Absatz 6 LuftSiG ist dies die für diese Stelle bzw. diesen Ausbildungsbetrieb zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Wären die betreffenden Finanzunternehmen aus dem Vereinigten Königreich ausnahmslos gezwungen, ihre grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen im Inland nach dem Brexit unverzüglich abzuwickeln, könnte dies absehbar in vielen Fällen nicht nur für diese Unternehmen, sondern auch für deren inländische Geschäftspartner nachteilige Auswirkungen haben, z.B. wenn Finanzmarktkontrakte nicht mehr verlängert werden oder nicht rechtzeitig auf in der EU ansässige neue Vertragspartner übertragen werden können. Hierdurch könnte die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, insb. die Möglichkeit inländischer Marktteilnehmer zu geregelter Kapitalallokation, einschließlich der Möglichkeit zur Absicherung von Risiken für Unternehmen der Finanz- und der Realwirtschaft, erheblich beeinträchtigt werden. Die im Falle eines ungeregelten Brexit drohende massenweise Beendigung bzw. Übertragung von Finanzmarktkontrakten auf Unternehmen, die über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen, könnte zudem zu Marktverwerfungen führen und Risiken für die Finanzstabilität begründen.
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie Kunsturhebergesetz (KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:
Drucksache 239/19
... /EG /EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die Anpassungen in den Abschnitten 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, die mit dieser Rechtverordnung zur Anwendung gebracht werden sollen, betreffen jedoch keine zwingend umzusetzenden Regelungen der o.g. EU-Richtlinien.
Drucksache 229/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... Im Übrigen betreffen die in § 10 Absatz 1 Nummern 2 und 3 HebG geregelten Voraussetzungen im Kern keine hochschulzugangsrechtliche Materie, sondern den Bereich der Berufsausübung. Insoweit sind diese Voraussetzungen systemkonsequent in § 5 Absatz 2 Nummern 2 und 3 HebG normiert. Eine zusätzliche Verankerung bereits auf der Ebene des Hochschulzugangs begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, die aber mit Blick auf die fehlende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes nicht näher vertieft werden müssen.
Drucksache 568/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetz es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 - BrexitHHG 2020)
... es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 - BrexitHHG 2020)
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Zu diesem Zweck sieht der Entwurf vor, die Strafdrohungen der Straftatbestände für die digitale Welt zu verschärfen und bei bestimmten Delikten auch die Versuchsstrafbarkeit einzuführen. Dazu gehört neben einer Anhebung der Strafrahmen bei manchen (Grund-) Tatbeständen der §§ 202a ff., §§ 303af. StGB auch, Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhten Strafdrohungen zu schaffen. Der Entwurf beschränkt sich dabei mit Blick auf den Schuld- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf solche Fallgestaltungen, die typischerweise einen deutlich gesteigerten Unrechtsgehalt aufweisen. So sieht der Entwurf aufgrund der hohen kriminellen Energie bzw. des hohen Schadens- und Gefahrenpotentials - für die einzelnen Straftatbestände differenziert - erhöhte Strafdrohungen für solche Taten vor, die gewerbs- und/oder bandenmäßig begangen werden, eine große Menge an Daten oder eine große Anzahl von Personen betreffen, Daten kritischer Infrastrukturen angehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder gefährden, höchstpersönliche und damit besonders sensible Daten zum Gegenstand haben oder leichtfertig den Tod eines Menschen verursachen.
Drucksache 256/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Darüber hinaus entspricht es der gemeinsamen Verantwortlichkeit, dass die Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 und der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2021 gleichberechtigt mitwirken können. Der Vollzug des Zensus 2021 liegt zu einem großen Teil bei den Ländern. Absicherungen der Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 sind daher ebenso erforderlich wie die Sicherstellung, dass die Länder die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Zensusdaten zu eigenen Zwecken verwenden dürfen.
Drucksache 3/19
... Folgeänderung zu Artikel 4 Nummer 3 und 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474), durch den die Jugendfreiwilligendienstleistende betreffenden Regelungen des
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Da die zuständigen Behörden der Länder auf die betreffenden Unterlagen Zugriff haben müssen, bedarf diese Rechtsverordnung der Zustimmung des Bundesrates.
Drucksache 550/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Der Bundesrat fordert, durch materielle Änderungen des Gesetzes sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist.
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Die Regelungen nach Satz 1 Nummer 1 müssen mit den Festlegungen des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 4a vereinbar sein und die Regelungen nach Satz 1 Nummer 2 müssen, soweit sie die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln betreffen, mit den Verträgen nach § 125 Absatz 1 und den Rahmenempfehlungen nach § 127 Absatz 9 vereinbar sein. In den Vereinbarungen nach Satz 1 ist festzulegen, dass für die Übermittlung der elektronischen Verordnung die Dienste der Telematikinfrastruktur nach § 291a genutzt werden, sobald diese zur Verfügung stehen.
Drucksache 354/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... ) der Wert gemeint ist, den der zuständige Gutachterausschuss für die betreffende Bodenrichtwertzone ausweist (sog. "Zonenwert").
Drucksache 396/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
... § 6 Absatz 21 - neu - Der neue Absatz 21 regelt die erstmalige Anwendung der angehobenen Freigrenze im Veranlagungsverfahren ab 2021 und beim Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2021. Die Änderungen betreffen auch die Erhebung des Solidaritätszuschlages durch den Arbeitgeber und werden bei der Aufstellung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 berücksichtigt.
Drucksache 423/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit
... Schließlich gewährleistet auch die Strafvorschrift des § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) keine hinreichende strafrechtliche Ahndungsmöglichkeit. Danach ist zum einen lediglich das Verbreiten, nicht aber schon das (vorgelagerte) unbefugte Herstellen von Bildnissen unter Strafe gestellt. Zum anderen schützt § 33 KunstUrhG von vorneherein nur Bildnisse im Sinne von § 22 KunstUrhG, also die Darstellung einer natürlichen Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, dass das Bild keine Merkmale der Person wiedergibt, auch die Begleitumstände nicht aussagekräftig sind und beim Betrachter lediglich ein assoziatives Bild entsteht oder nur bestimmte Dritte die Person aufgrund Sonderwissens aus der Situation und nicht anhand persönlicher Merkmale erkennen können (vgl. Erbs/Kohlhaas/Kaiser, KunstUrhG, 223. Ergänzungslieferung Januar 2019, § 33 Rn. 5 ff.).
Drucksache 333/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... Mit der gesetzlichen Beauftragung der Selbstverwaltung, die PPUG weiterzuentwickeln, ist seitens der Bundesregierung auch der Anspruch an die Selbstverwaltungspartner verbunden, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der mit der PpUGV erfolgten Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen in den Blick genommen und im Wege der Weiterentwicklung die erforderlichen Nachsteuerungen vorgenommen werden. Dies kann auch die Berücksichtigung weiterer erforderlicher Ausnahmetatbestände - z.B. für den Fall der Verhinderung von Versorgungsgefährdungen - betreffen (Punkt 8).
Drucksache 498/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Die klarstellende Aufnahme der antisemitischen Motive in den Katalog des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist auch mit Blick auf die statistischen Daten zur politisch motivierten Kriminalität betreffend der Straftaten im Bereich Hasskriminalität konsequent und geboten. Denn danach entfiel in den vergangenen beiden Jahren von der dem Phänomenbereich PMK - rechts- zuzuordnenden Hasskriminalität, die etwa 90 Prozent der polizeilich erfassten Hasskriminalität ausmacht, der ganz überwiegende Teil auf fremdenfeindliche (2018: 7.064 Fälle; 2017: 6.166 Fälle), antisemitische (2018: 1.603 Fälle; 2017: 1.412 Fälle) und rassistische (2018: 1.664 Fälle; 2017: 1.277 Fälle) Straftaten (wobei zur präzisen Darstellung der Motivlage eine Mehrfachnennung möglich war). Diese drei Arten von Tatmotivationen haben - was weitergehenden Ausweitungstendenzen bei § 46 StGB entgegensteht - mit Abstand die größte praktische Bedeutung innerhalb der rechtsextrem motivierten Kriminalität wie auch der Hasskriminalität insgesamt. Dann ist es aber nur konsequent, auch alle drei Arten in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB zu erwähnen, nicht lediglich - wie derzeit - die rassistisch und fremdenfeindlich, sondern eben auch die antisemitisch motivierten Taten.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung wird aber nur für solche Handwerke der Anlage B1 wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks, bei denen es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit derer bedeutet, die mit der handwerklichen Leistung in Berührung kommen, oder um solche Handwerke, die besonders relevant im Umgang mit Kulturgütern sind oder die zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes beitragen. Dabei kann das Handwerk und seine Techniken selbst zum immateriellen Kulturerbe gehören oder ein wesentlicher Teil des Leistungsbildes des Handwerks die Bewahrung von Kulturgütern betreffen. Ziel ist es, die fachgerechte und qualifizierte Ausübung der betroffenen Handwerke sicherzustellen und dadurch etwaige Gefahren für Dritte, aber auch für Kulturgüter zu verhindern und Handwerkstechniken, die zum immateriellen Kulturerbe gehören bzw. dessen Bewahrung dienen, durch Weitergabe des Wissens und Könnens zu erhalten.
Drucksache 346/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... d. Der in den Erzeugungsanlagen (Elektrolyseuren) für erneuerbaren Wasserstoff verwendete erneuerbare Strom muss nachweislich und ausschließlich von Anlagen stammen, die für die betreffende Strommenge keine EEG-Vergütung bekommen (sonstige Direktvermarktung).
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... b) In dem Satzteil nach Nummer 4 wird nach dem Wort "betreffen" das Wort "(Unterbringungsmaßnahme)" eingefügt.
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die vorgesehene Regelung, dass Fahrräder außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen sind, greift zu weit. Sie würde alle Fahrräder betreffen, nicht nur Mietfahrräder, und vor allem Elektrokleinstfahrzeuge; nur Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger dürften noch auf der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenrand abgestellt werden. In städtischen Quartieren kommt es auf Fußverkehrsflächen bereits vermehrt zu behinderndem Abstellen, insbesondere von in Mietsystemen eingebundenen Elektrokleinstfahrzeugen und Mietfahrrädern. Wenn Fahrräder grundsätzlich nur noch auf Gehwegen abgestellt werden dürften, würde dies die Platzprobleme auf Gehwegen zusätzlich verstärken.
Drucksache 581/2/19
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Ohne die vorgeschlagene Erweiterung der Fördertatbestände könnten nur wenige Teilbereiche des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert werden, mit deren Hilfe alleine die angestrebte Mobilitätswende zwecks Erreichung der Ziele des Klimaschutzpakets nicht erreicht werden kann. Die in dem vorliegenden Antrag aufgeführten Änderungen betreffen deshalb überwiegend eine Erweiterung der förderfähigen Vorhaben. Nur dadurch entsteht eine umfassende Förderkulisse, die gesamthaft im Einklang mit den von der Bundesregierung verabschiedeten Zielen des Klimaschutzprogramms 2030 steht und diese unterstützt.
Drucksache 596/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020 - COM(2019) 580 final
... - Aktualisierung des Verweises betreffend die Festsetzung eines Satzes im Rahmen der Haushaltsdisziplin
Drucksache 42/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... cc Die Wörter "sie ist nachhaltig, wenn die betreffende Person nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist" durch die Wörter "eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, wenn die betreffende Person in jedem der sechs auf die Integration folgenden Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist" ersetzt.
Drucksache 601/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
... Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der
Drucksache 391/19
Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e f e r (Bremen) zur Vorsitzenden des Verkehrsausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die Regelungen betreffen die Verwaltungs- und Finanzhoheit der Länder, sodass diese zu beteiligen sind. Einer Zustimmung der Bundesministerien bedarf es nicht, da bereits Vertreter der Bundesebene an der Schiedsstelle selbst beteiligt sind.
Drucksache 524/19
... Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung kann nicht pauschal mit einer Summe beziffert werden, da der Aufwand für den Vollzug der jeweiligen Amtshandlung vom jeweiligen Einzelaufwand abhängt. Die neu zu schaffenden Gebührentatbestände betreffen jährlich zwei Verfahren. Der Aufwand für die Kostenfestsetzung der neu eingeführten Gebührensätze soll aus dem bestehenden Sach- und Personalhaushalt gedeckt werden.
Drucksache 505/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... 1. gegen die betreffende Person wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben würde, ein Strafverfahren eingeleitet worden ist,
Drucksache 275/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... (10) Weitergehende Regelungen der Länder, die den Regelungsgehalt der Absätze 5 bis 9 betreffen, bleiben unberührt." `
Drucksache 394/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... - Insbesondere bei Wartungsarbeiten an unbesetzten Offshore-Anlagen kann es vorkommen, dass Versandstücke geöffnet werden, um einzelne Innenverpackungen herauszunehmen. Daher sind auch die Vorgaben des Umgangsrechts zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die betreffenden gefährlichen Güter
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "(1b) Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. Der Hausarzt ist mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde an die den Versicherten behandelnden Leistungserbringer zu übermitteln. Bei einem Hausarztwechsel ist der bisherige Hausarzt mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, dem neuen Hausarzt die bei ihm über den Versicherten gespeicherten Unterlagen vollständig zu übermitteln."
Drucksache 275/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Gesetze, aus denen sich Leistungspflichten der Länder ergeben, sind nach Artikel 104a Absatz 4 GG zustimmungsbedürftig. Die Verpflichtung der Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen für die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine geldwerte Sachleistung im Sinne des Artikels 104a Absatz 4 GG (BT-Drucksache 16/813, Seite18). Die Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes, das ein die Ausgabenlast der Länder betreffendes Bundesgesetz ändert, besteht, sofern die Leistungen erhöht bzw. ausgeweitet werden, so dass die Ausgabenlast der Länder steigt. Ebenso ist die Änderung zustimmungsbedürftig, wenn die vorgesehenen Geld- oder Sachleistungen neu geregelt werden, da dadurch eine Belastung der Länder mit materiell anderen Leistungen begründet wird (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 3-3000-145/19, Seite 6 mit Verweis auf Hellermann in Mangold/Klein/Starck, GG Kommentar Band 3, 2018, Artikel 104a Rn. 109 und auf Maunz/Dürig GG Kommentar 2018, Artikel 104a Rn. 41). Durch die Zustimmungsbedürftigkeit eines Teils des Gesetzes ist das ganze Gesetz zustimmungsbedürftig (BVerfGE 8, 274, Rn. 89).
Drucksache 167/19
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es A. Problem und Ziel
... Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Ausländer, der zum Zeitpunkt der Einreise und Asylantragstellung unter 18 Jahre alt war, während des Asylverfahrens volljährig wird und dem dann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als minderjährig im Sinne der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie) gilt (Urteil vom 12. April 2018, A. S., Rs. C-550/16, ECLI:EU:C:2018:248). Ihm steht damit, solange es sich zum Zeitpunkt der Asylantragstellung um einen unbegleiteten Minderjährigen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe f der Familienzusammenführungsrichtlinie handelte, auch nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern aus Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a der Familienzusammenführungsrichtlinie zu. Der entsprechende Antrag muss binnen drei Monaten nach rechtskräftiger Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt werden (EuGH, a.a. O., Rn. 61). Das
Drucksache 636/19
... Für die Durchführung von Kontrollmessungen sowie die Teilnahme an Vergleichsmessungen und Vergleichsanalyen nach § 103 Absatz 4 Satz 1 und 3 der Strahlenschutzverordnung im Rahmen der Kontrolle der Eigenüberwachung werden voraussichtlich Gebühren in einem Rahmen von 250 Euro bis 25.000 Euro erhoben. Die Maßnahmen, für deren Durchführung Gebühren im oberen Bereich dieses Rahmens anfallen (durchschnittlich ca. 21.000 Euro pro Maßnahme), betreffen kerntechnische Anlagen. Die Anzahl dieser Maßnahmen bewegt sich im unteren einstelligen Prozentbereich (ca. fünf Fälle pro Jahr). Die Gebühren für die Durchführung der übrigen Maßnahmen (337 pro Jahr) bewegen sich sowohl für kerntechnische Anlagen als auch für die weiteren Anlagen und Einrichtungen nach § 103 Absatz 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung im unteren Bereich des gesteckten Gebührenrahmens (durchschnittlich ca. 4.400 Euro pro Maßnahme). Durchschnittlich ergeben sich damit in diesem Bereich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 1.600.000 Euro im Jahr.
Drucksache 230/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... "Die ergänzten Absätze 3 und 4 sind Teil des Modernisierungspakets und betreffen die Rechtsform der Prüfungsordnung im Bereich des öffentlichen Dienstes.
Drucksache 630/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Die Zahl der Ausbildungsabbrüche stiege mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Konzept einer über das Maß verträglichen, verdichteten Ausbildung, die das Lernen im beruflichen Praxisfeld während der Ausbildung lediglich nach Abschluss der Theorieausbildung zulässt, an. Der Bundesrat drückt seine ernsthafte Sorge dazu aus, dass die gesteckten Ziele der Bundesregierung auch hinsichtlich der Reduzierung des Fachkräftemangels nicht erreicht werden können. Dies träfe wohl zuerst den ländlichen Raum. Zudem bliebe für andere Gesetzesvorhaben des Bundes, die das Tätigkeitsfeld der PTA in Apotheken und damit auch die Ausbildungsvorschriften betreffen würden, kein Raum mehr.
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