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Drucksache 454/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... Faktisch schränkt der vorliegende Gesetzentwurf daher die Prüfungsmöglichkeiten der Betriebsprüfung ein, was zu noch nicht abschätzbaren Steuerausfällen führen kann. Vor diesem Hintergrund sollte den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des sechsten Kalenderjahres und nicht bereits des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung oder Auslagerung folgt, die Möglichkeit der Datenzugriffs- bzw. Aufbewahrungserleichterung zukommen. Dies würde der Finanzverwaltung in den betreffenden Fällen zunächst nur eine einjährige Beschleunigung abverlangen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Der Gesetzentwurf dient der teilweisen Umsetzung der Richtlinie mit Blick auf die Bereitstellung eines Online-Verfahrens betreffend die für die Gründung und Ersteintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie für Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handelsregister erforderlichen Erklärungen. Nicht umgesetzt werden in diesem Gesetzentwurf hingegen Fragen des der notariellen Beurkundung und Antragstellung nachgelagerten Registerverfahrens.
Drucksache 527/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
... Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren werden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstellt, überhaupt eine Wohnung zu finden, lassen sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise, welche die Grenze zum Wucher überschreiten, ein.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Ein Anbieter von Hardware-Nachrüstsystemen oder Software-Updates, welcher für die Belange der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die seine Produkte betreffen, zuständig ist.
Drucksache 470/19 (Beschluss)
... Zwar können auch nach aktueller Rechtslage Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten und Universitätsprofessorinnen und -professoren als Richterinnen und Richter in finanzgerichtlichen Prozessen eingesetzt werden. Hierfür müssen die betreffenden Personen allerdings zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Das Richteramt führen sie dann als zweites Hauptamt.
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die Regelungen betreffen die Verwaltungs- und Finanzhoheit der Länder, sodass diese zu beteiligen sind. Einer Zustimmung der Bundesministerien bedarf es nicht, da bereits Vertreter der Bundesebene an der Schiedsstelle selbst beteiligt sind.
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... In Absatz 3 Nummer 1 werden nach dem Wort "zwischen" die Wörter "gesetzlichen Krankenkassen untereinander betreffend den Risikostrukturausgleich sowie zwischen" eingefügt.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Zu diesem Zweck sieht der Entwurf vor, Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhten Strafdrohungen für die §§ 202a ff., § 303b StGB zu schaffen. Der Entwurf beschränkt sich dabei mit Blick auf den Schuld- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf solche Fallgestaltungen, die typischerweise einen deutlich gesteigerten Unrechtsgehalt aufweisen. So sieht der Entwurf aufgrund der hohen kriminellen Energie bzw. des hohen Schadens- und Gefahrenpotentials - für die einzelnen Straftatbestände differenziert - erhöhte Strafdrohungen für solche Taten vor, die gewerbs- und/oder bandenmäßig begangen werden, die Daten einer unübersehbaren Anzahl von Personen bzw. die Weitergabe von illegal erlangten Daten oder digitalen Tatwerkzeugen an eine große Anzahl von Personen betreffen, Daten kritischer Infrastrukturen angehen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder gefährden oder leichtfertig den Tod eines Menschen oder eine schwere Gesundheitsschädigung verursachen.
Drucksache 570/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU), BR-Drucksache 430/18(B) vom 19.10.2018 und der darin geäußerten Beobachtung, dass ungeachtet der mit dem Gesetzentwurf bezweckten umfassenden Anpassung des Bundesrechts an die EU-Datenschutzreform in der betrieblichen und behördlichen Praxis noch Unsicherheiten über die Fortgeltung bewährter nationaler Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte fortbestehen, etwa hinsichtlich des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und des
Drucksache 346/19
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... c. Der in den Erzeugungsanlagen (Elektrolyseuren) für erneuerbaren Wasserstoff verwendete erneuerbare Strom muss nachweislich und ausschließlich von Anlagen stammen, die für die betreffende Strommenge keine EEG-Vergütung bekommen (sonstige Direktvermarktung).
Drucksache 427/19
... Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Regelungen, mit denen die Werte der Sachbezüge angepasst werden, betreffen die Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie wie Arbeit und Wirtschaftswachstum nicht unmittelbar.
Drucksache 191/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
... 4. eine Behörde, die Widerspruchsbehörde für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung betreffende Widerspruchsverfahren ist,
Drucksache 666/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... 6. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der diese Akten führenden Stelle;
Drucksache 488/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger nach Absatz 1 sowie das Verfahren der Anerkennung zu regeln. Wird eine Rechtsverordnung nach Satz 1 erlassen, ist in ihr insbesondere vorzusehen, dass eine Anerkennung als Schießstandsachverständiger nur erfolgen darf, wenn der Betreffende durch eine Prüfung hinreichende Kenntnisse der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien nachgewiesen hat." ‘
§ 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften.
‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes
Artikel 4b Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4c Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... . Die Erlaubnis zum Großhandel ist in erster Linie durch eine Großhandelserlaubnis abgedeckt. In den Fällen, in denen die betreffenden Arzneimittel auf Basis einer Erlaubnis nach §§ 13 oder 72 AMG hergestellt bzw. eingeführt werden, ist die Großhandelserlaubnis über die Erlaubnisse nach §§ 13 bzw. 72 AMG mit abgedeckt.
Drucksache 154/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... es (GG) zulässigen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit handelt. Die Verlustregelung steht auch mit Artikel 4 Buchstabe b sowie Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3 des von Deutschland ratifizierten Europäischen Übereinkommens vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II S. 578, 579) in Einklang. Danach darf ein Vertragsstaat in seinem innerstaatlichen Recht den Verlust seiner Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes vorsehen bei einem Verhalten, das den wesentlichen Interessen des Vertragsstaats in schwerwiegender Weise abträglich ist, wenn der Betreffende dadurch nicht staatenlos wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 10/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
... Für Wagenhalter gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften für nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend, soweit sie die Eisenbahnaufsicht betreffen."
Drucksache 341/19 (Beschluss)
... Die Streichung des an den Anfang gestellten Wortes "sie" stellt eine grammatikalische Korrektur dar. Das Wort "auch" wird an den Anfang des § 11 Nummer 1 Buchstabe b gestellt, da der Unternehmer sicherzustellen hat, dass die Personen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 sowohl vor der Aufnahme der bergbaulichen Tätigkeiten, als auch währenddessen in alle ihren Aufgabenbereich betreffenden Tätigkeiten auch tatsächlich einbezogen werden, um die Erstellung von Betriebsplanunterlagen und die Risswerkführung zu vereinfachen. Die vorgeschlagene Änderung steht gleichfalls im Einklang mit den Ausführungen in der Verordnungsbegründung. Zur Änderung in § 11 Nummer 1 wird auf Seite 44 wie folgt ausgeführt:
Drucksache 113/19
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen
... Für Angelegenheiten des Planungsrechts können besondere Kammern oder Senate gebildet werden (Planungskammern, Planungssenate). Die Sachgebiete der Raumordnung und Landesplanung sowie des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrechts sollen in den Planungskammern oder Planungssenaten zusammengefasst werden. In anderen Sachgebieten können die Planungskammern oder Planungssenate insbesondere über Streitigkeiten entscheiden, die Planfeststellungsverfahren oder anstelle einer Planfeststellung erteilte Genehmigungen betreffen."
Drucksache 164/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... 6. Der Bundesrat ist allerdings auch der Auffassung, dass es in einer Rechtsgemeinschaft erforderlich ist, schwerwiegende und anhaltende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit zu sanktionieren. Ein Eingreifen der EU ist bei einer eindeutigen Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ihren Mitgliedstaaten erforderlich. Eine Verletzung der Unabhängigkeit der Gerichte kann die EU nicht akzeptieren. Zu diesem Zweck sieht Artikel 7 EUV ein abgestuftes Verfahren vor, das bei Gefährdung der in Artikel 2 EUV genannten Werte zunächst versucht, im Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... . Die Erlaubnis zum Großhandel ist in erster Linie durch eine Großhandelserlaubnis abgedeckt. In den Fällen, in denen die betreffenden Arzneimittel auf Basis einer Erlaubnis nach §§ 13 oder 72 AMG hergestellt bzw. eingeführt werden, ist die Großhandelserlaubnis über die Erlaubnisse nach §§ 13 bzw. 72 AMG mit abgedeckt.
Drucksache 395/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... b) Darüber hinaus fordert der Bundesrat, durch materielle Änderungen des Gesetzentwurfs sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist.
Drucksache 424/19
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit -
... Deutlich tritt somit zutage, dass durch die strafrechtliche Verfolgung der Beförderungserschleichung in großem Umfang Ressourcen bei Polizei und Justiz gebunden werden, die eigentlich für die Bekämpfung schwerer Formen der Kriminalität, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts dringend benötigt werden. Diesem immensen Aufwand steht kein relevanter gesellschaftlicher Nutzen gegenüber. Die Verurteilungen betreffen in der Regel Fälle der Bagatellkriminalität, bei denen der Schaden den Preis für eine Fahrkarte nicht überschreitet. Alleine ein Tag der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kostet in Thüringen pro Person aber rund 130,- € (Tageshaftkosten, ohne Bau- und Sachinvestitionskosten). Hinzu kommt, dass das Strafrecht seine abschreckende Wirkung in den in Rede stehenden Fällen weit überwiegend verfehlt. Der Personenkreis, aus dem sich die Mehrzahl derjenigen rekrutiert, die wegen Beförderungserschleichung verurteilt werden, ist auf Grund der oben beschriebenen Defizite und für den mit einer Strafdrohung verbundenen Appell schlicht nicht empfänglich.
Drucksache 156/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... Zum andern soll dem in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebrachten Regelungsziel der Differenzierung zwischen Nummer 1 und 2 - der Vermeidung von Mehrfachmitteilungen bei Namensaktien - bereits anhand des Gesetzestextes noch präziser Geltung verschafft werden, insbesondere mit Blick auf Gesellschaften, die sowohl Namens-, als auch Inhaberaktien ausgegeben haben. In diesen Fällen würde die betreffende Gesellschaft bei strikter Orientierung am Wortlaut des Entwurfs nämlich sowohl der Nummer 1 ("die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat") als auch der Nummer 2 ("die Namensaktien ausgegeben hat") unterfallen. Bei starrer Anwendung dieses Wortlauts droht diese Fassung die Mehrfachmitteilungen, welche durch die Differenzierung vermieden werden sollen, gerade zu befördern, so dass eine Präzisierung angezeigt erscheint.
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... a) Die vorgeschlagene Änderung stellt sich mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 10 und Ziffer 12 betreffend Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e (§ 20 Absatz 9 bis 12 IfSG) als notwendige Folgeregelung dar.
Drucksache 134/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Durch die nunmehr beabsichtigten Regelungen der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit von Amtsgerichten, in deren Bezirk die Fixierung vorgenommen werden soll, wird von dieser Systematik erstmalig abgewichen. Bliebe es dabei, müsste die niedersächsische und schleswigholsteinische Justiz personelle Ressourcen für die Fixierungsentscheidungen betreffend Hamburgische Gefangene zur Verfügung stellen. Die zuständigen Richter müssten, anders als in ihren sonstigen Entscheidungen, bei diesen Gefangenen unter Zugrundelegung des Hamburgischen Vollzugsrechts entscheiden, da dessen Geltung staatsvertraglich vereinbart ist.
Drucksache 635/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV )
... Für den Bund haben die Behörden des Geschäftsbereichs ihre Planungen inzwischen konkretisiert, so dass sich der Aufwand auch konkret für die Strafjustiz näher beziffern lässt. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) streben den Regelbetrieb mit der elektronischen Strafakte ab dem 1. Januar 2024 an, also zwei Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben. Die veranschlagten Kosten betreffen diesen Einführungszeitraum und umfassen daher sowohl die einmaligen als auch die jährlichen Kosten.
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... "Das Gericht, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen wurde, ist ferner zuständig, wenn der Beklagte im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sowie in den Fällen, in denen es sich beim Beklagten nicht um ein Kleinstunternehmen oder ein Kleinunternehmen nach Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (K(2003) 1422, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20.05.2003, S. 0036 - 0041) handelt."
Drucksache 134/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Durch die nunmehr beabsichtigten Regelungen der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit von Amtsgerichten, in deren Bezirk die Fixierung vorgenommen werden soll, wird von dieser Systematik erstmalig abgewichen. Bliebe es dabei, müsste die niedersächsische und schleswigholsteinische Justiz personelle Ressourcen für die Fixierungsentscheidungen betreffend Hamburgische Gefangene zur Verfügung stellen. Die zuständigen Richter müssten, anders als in ihren sonstigen Entscheidungen, bei diesen Gefangenen unter Zugrundelegung des Hamburgischen Vollzugsrechts entscheiden, da dessen Geltung staatsvertraglich vereinbart ist.
Drucksache 435/19 (Beschluss)
... Ergänzend kann die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes - Straßenverkehr - hergeleitet werden. Die Regelungen betreffen durch die Konzentration auf "Fahrzeuge" spezifisch den Straßenverkehr. Die Erfordernisse der Erforderlichkeitsklausel des Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes sind erfüllt. Einzelne landesrechtliche Regelungen bei einem mobilen Innenraum, in dem man sich über die Ländergrenzen hinweg bewegt, würden den Landesgrenzen überschreitenden Verkehr beeinträchtigen. Damit ist im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... nicht vereinbar. Die geplanten Rechtsänderungen betreffen die Länder in besonderer Weise in ihrer Verwaltungskompetenz und bedürfen daher der Zustimmung durch den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist ein Gesetz bereits dann, wenn es eine einzige zustimmungsbedürftige Vorschrift enthält. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere zustimmungspflichtige Verfahrensvorschriften. Die Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung (Artikel 12 des Entwurfs) kann bereits aufgrund einfachgesetzlicher Bestimmung (§ 2 Absatz 2 NABEG) nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Entsprechendes gilt verfassungsrechtlich aufgrund Artikel 84 Absatz 1 Satz 6
Drucksache 572/19
... Mit der Regelung in Absatz 1 wird Drittstaatsangehörigen ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr mit Kraftomnibussen zu erhalten. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich. Eine Voraussetzung für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist, dass die betreffenden Drittstaatsangehörigen in Besitz der für die Ausübung der Beschäftigung erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie
Drucksache 469/2/19
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen - Punkt 7 der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019
... Die Neuregelungen betreffend das Schriftformerfordernis sollten auch auf bereits bestehende Miet- bzw. Landpachtverträge Anwendung finden, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen nicht bereits eine Kündigung erfolgt ist. Denn insbesondere gewerbliche Mietverhältnisse, die in ganz besonderem Maße von der im Gesetzesentwurf adressierten Problematik betroffen sind, werden regelmäßig über einen sehr langen Zeitraum (bis zu 30 Jahre, vergleiche § 544 BGB) geschlossen. Folge wäre, dass auf zahlreiche langfristigen Mietverträge noch über Jahrzehnte die im Ergebnis verfehlten Altregelungen Anwendung finden würden, es zu einer entsprechenden "Rechtszersplitterung" in Bezug auf die Schriftformthematik käme und auch die Gerichte noch über viele Jahre hinweg mit diesen Altfällen belastet würden. Zudem wäre gerade für die im gewerblichen Bereich vielfach vorkommenden Verlängerungen bzw. Anpassungen bestehender Mietverhältnisse dann regelmäßig fraglich, ob nun im Ergebnis ein unter die Altregelung fallender Mietvertrag vorläge oder gegebenenfalls schon ein Neuabschluss, für den die Schriftformkündigung nach Maßgabe der Neuregelung begrenzt wäre.
Drucksache 239/1/19
... Diese Besonderheiten, die im Oberschwellenbereich rund 40 Prozent aller Vorschriften der VOB/A betreffen und im Unterschwellenbereich gut 60 Prozent, müssten auch bei einer Integration von VOB/A in VgV und Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) berücksichtigt werden. Vergabestellen müssen für Liefer- und Dienstleistungen einerseits und für Bauleistungen andererseits in großen Teilen unterschiedliche Vorschriften anwenden. Dies gilt unabhängig davon, wie das Regelwerk benannt ist. Aufgrund der Erfahrung mit den aus der
Drucksache 490/19
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
... Der Bundesrat kann gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Beratungsgremien des Rates sowie für die betreffenden Weisungssitzungen der Bundesregierung jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme neu benennen.
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... j) einfache Messungen und Bestimmungen physiologischer Parameter als apothekenübliche Dienstleistungen durchzuführen und zu weiteren die gesundheitliche Versorgung betreffenden Fragen zu informieren und zu beraten.
Drucksache 197/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
... ), beschränkt aber die Verfügungsgewalt der Parteien über den betreffenden Anspruch nicht. Verbraucher und Unternehmen können parallel zur Musterfeststellungsklage durchaus verhandeln und auch Vergleiche schließen. Zwar mag dies nicht der Regelfall sein, andererseits kann es Ausnahmefälle geben, für die die Schlichtung nach dem VSBG nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte. So könnte sich etwa für einen womöglich geringen Anteil der von der Musterfeststellungsklage betroffenen Ansprüche eine Einigung anbieten, ohne dass ein Teilvergleich nach § 611
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Die Unterstützungsaufgaben durch die nach den Landesvergabegesetzen zuständigen "Prüf- und Kontrollstellen" betreffen die Aufgaben des Zolls gemäß § 2 Absatz 1
Drucksache 469/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Ursprünglich sollte die Schriftformklausel, dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, vor allem den Erwerber einer Mietsache, der nach § 566 BGB in das laufende Mietverhältnis einzutreten hat, schützen. Nach ihrem Wortlaut gibt die Norm jedoch nicht nur ihm, sondern auch den ursprünglichen Mietvertragsparteien die Möglichkeit, sich aufgrund dieses Formverstoßes vorzeitig von einem eigentlich auf längere Zeit geschlossenen Vertrag zu lösen. Die Regelung des § 550 BGB ist nach herrschender Auffassung zwingendes Recht und kann damit vertraglich nicht abbedungen werden. Sie findet auch auf nachträgliche Vertragsänderungen und Ergänzungen, soweit diese vertragswesentliche Umstände betreffen, Anwendung. Sämtliche Versuche, der Kündbarkeit durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit Schriftform- oder Schriftformheilungsklauseln zu begegnen, hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidungen aus den Jahren 2017 und 2018 endgültig für unwirksam erklärt.
Drucksache 359/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... XI genannten Richtlinien befassen sich mit Fragen der täglichen Prüfpraxis der Medizinischen Dienste (MD) (sowohl im Bereich der Einzelbegutachtung als auch die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und Diensten betreffend).
Drucksache 644/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)
... "• Normen zum baulichen Strahlenschutz, soweit sie Maßnahmen zur Verringerung der Ortsdosisleistung in Bereichen betreffen, die Einzelpersonen der Bevölkerung zugänglich sind"
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... "Das Statistische Bundesamt übermittelt den statistischen Ämtern der Länder die die jeweiligen Länder betreffenden Daten."
Drucksache 61/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... es (GG; Recht der Wirtschaft) Die dort enthaltenen Bestimmungen betreffen den wirtschaftlichen Wettbewerb und den Verbraucherschutz. Solche Bestimmungen fallen unter das Recht der Wirtschaft im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (BVerfGE 26, 246, 254). Hinsichtlich der Bußgeldvorschriften in Artikel 1 sowie in Artikel 2 ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG (Strafrecht).
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Ein Vergleich der Berechnungen ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich, da sie auf unterschiedlichen methodischen Grundlagen und Annahmen beruhen. So beziffern beispielsweise einige Tierhalter-Verbände in ihren Stellungnahmen die Kosten pro Stallplatz mit mindestens 2.000 - 3.000 Euro. Diese Gesamtkosten beinhalten ausweislich der Stellungnahmen u.a. auch den entgangenen Gewinn pro Zuchtsau, der vor allem durch den künftig erhöhten Platzbedarf entsteht. Die auf gesetzlicher Grundlage entwickelte Methodik der Bundesregierung erfasst entgangene Gewinne nicht als Teil des Erfüllungsaufwands, sondern als "Weitere Kosten". Dadurch ergibt sich eine Differenz zwischen den Erfüllungsaufwandsberechnungen des Ressorts und den methodisch betriebswirtschaftlich orientierten Berechnungen der Verbände. Weitere Unterschiede zwischen den Berechnungen des Ressorts und der Verbände betreffen die Repräsentativität der Datengrundlage, die Annahmen zur künftigen Entwicklung der Zahl der Zuchtsauen oder die Annahmen, wie viele Betriebe sich dazu entscheiden, einen An- oder Neubau vorzunehmen. Aufgrund der Unterschiede zwischen den Berechnungen des Ressorts und der Verbände sind diese nur begrenzt miteinander vergleichbar.
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... Dieser Artikel betont, dass die Schweizer Hoheitsrechte zu wahren sind. Hier wird auf den Vertrag vom 27. Juli 1852 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet Bezug genommen.
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... (2) Ist der Erwerb des Leistungsanspruchs davon abhängig, dass die betreffende Person bei Eintritt des Versicherungsfalls versichert ist, gilt diese Voraussetzung auch als erfüllt, wenn die betreffende Person
Drucksache 645/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis
... Damit die zeitlich unbegrenzte Aufnahme im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch die Belange des Verurteilten auf Resozialisierung ausreichend berücksichtigt, sind hiervon nur die Strafnormen erfasst, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b StGB) betreffen. Daneben sind die §§ 184b, 184d Absatz 2 Satz 1 und § 184e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StGB aufzunehmen, die die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften, den Abruf kinderpornographischer Inhalte mittels Telemedien und die Veranstaltung und den Besuch kinderpornographischer Darbietungen unter Strafe stellen. Solche Verurteilungen zeigen gleichfalls, dass der Verurteilte sexuelles Interesse an Kindern hatte, auch wenn sich dieses (noch) nicht im realen Missbrauch eines Kindes durch den Verurteilten selbst manifestiert hat.
Drucksache 570/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU), BR-Drs. 430/18(B) vom 19.10.2018 und der darin geäußerten Beobachtung, dass ungeachtet der mit dem Gesetzentwurf bezweckten umfassenden Anpassung des Bundesrechts an die EU-Datenschutzreform in der betrieblichen und behördlichen Praxis noch Unsicherheiten über die Fortgeltung bewährter nationaler Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte fortbestehen, etwa hinsichtlich des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und des
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... XI genannten Richtlinien befassen sich mit Fragen der täglichen Prüfpraxis der Medizinischen Dienste (MD) (sowohl im Bereich der Einzelbegutachtung als auch die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und Diensten betreffend).
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Die vorgesehene gesetzliche Neuregelung in Artikel 1 § 9 des PTA-Reformgesetzes verlangt eine zuverlässige Feststellung des Ausbildungserfolgs nach einheitlichen Vorgaben. In der PTA-APrV erfolgen daher weitere Änderungen, die die staatliche Prüfung und die Notenbildung einschließlich der Berücksichtigung von Vornoten betreffen.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... Die Maßnahmen betreffen zudem insbesondere die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung: (2.) globaler Verantwortung nachkommen, (3.) natürliche Lebensgrundlagen erhalten und (4.) nachhaltiges Wirtschaften stärken.
Drucksache 418/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Versteht man "kommunalpolitisch" als "die Politik der Gemeinden oder Kommunen betreffend", wäre nicht hinreichend bestimmbar, ob eine auf bezirklicher Ebene politisch aktive Person unter den Begriff "kommunalpolitisch aktiv" fiele. Die verwaltungsrechtliche Bezeichnung Hamburgs als Einheitsgemeinde und die Formulierung der Hamburger Verfassung, dass "staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt" werden, steht dem nicht entgegen, da es sich insoweit um einen reinen Fachsprachgebrauch handelt, der den Sprachgebrauch der Normadressaten praktisch nicht beeinflusst.
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Ohne die vorgeschlagene Erweiterung der Fördertatbestände könnten nur wenige Teilbereiche des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert werden, mit deren Hilfe alleine die angestrebte Mobilitätswende zwecks Erreichung der Ziele des Klimaschutzpakets nicht erreicht werden kann. Die in dem vorliegenden Antrag aufgeführten Änderungen betreffen deshalb überwiegend eine Erweiterung der förderfähigen Vorhaben. Nur dadurch entsteht eine umfassende Förderkulisse, die gesamthaft im Einklang mit den von der Bundesregierung verabschiedeten Zielen des Klimaschutzprogramms 2030 steht und diese unterstützt.
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Mit dem Gesetzentwurf soll die deutsche Rechtslage an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-148/15 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen in dem Verfahren Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. gegen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. angepasst werden. Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel festgesetzt werden, eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Artikels 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken. Zudem hat der EuGH entschieden, dass diese Regelung nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Artikels 36 AEUV gerechtfertigt werden kann. Infolge des Urteils des EuGH ist aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anwendbar, so dass diese bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten Boni und Rabatte gewähren können. Die in Deutschland ansässigen (Versand-)Apotheken bleiben jedoch an die für sie weiterhin geltenden Vorschriften zum einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden.
Drucksache 574/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Nach der Begründung sollen Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter sicherstellen, dass die Betreffenden nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger angehören und über grundlegende Fahrerfahrung verfügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 5, Nummer 6 und Artikel 2 Inhaltsverzeichnis, § 6b, Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 , Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV, Anlage zu § 1 GebOst
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu -, Nummer 3, Nummer 3a - neu - und Artikel 2a - neu - § 71a Absatz 1 Satz 2, § 76 Nummer 8a und Nummer 17 Satz 2 und 3, Anlage 4a zu § 11 Absatz 5 Satz 1 FeV, § 2 Absatz 3, § 6 Satz 2 und 3 FahrlPrüfV
‚Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Für den Bund haben die Behörden des Geschäftsbereichs ihre Planungen inzwischen konkretisiert, so dass sich der Aufwand auch konkret für die Strafjustiz näher beziffern lässt. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) streben den Regelbetrieb mit der elektronischen Strafakte ab dem 1. Januar 2024 an, also zwei Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben. Die veranschlagten Kosten betreffen diesen Einführungszeitraum und umfassen daher sowohl die einmaligen als auch die jährlichen Kosten.
Drucksache 339/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Die im letzten Satz getroffene "spätestens-Regelung" stellt klar, dass auch vor der 96-Stunden-Frist die Grundlagen der DSGVO zu beachten sind: Zum Beispiel müssen im Fall einer nicht personenbezogenen Auswertung von automatisiert erhobenen Sensor-Daten vor Beginn der Auswertung geeignete Maßnahmen zur Beseitigung eines unzulässigen Personenbezugs getroffen werden, etwa eine Anonymisierung der Daten. Dies kann z.B. bestimmte Daten zur Gewinnung notwendiger Erkenntnisse zur Zuverlässigkeit, zur präventiven Instandhaltung und Fortentwicklung technischer Systeme oder zur Verbesserung der Betriebssicherheit durch generelle betriebliche Maßnahmen betreffen.
Drucksache 498/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Die klarstellende Aufnahme der antisemitischen Motive in den Katalog des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist auch mit Blick auf die statistischen Daten zur politisch motivierten Kriminalität betreffend der Straftaten im Bereich Hasskriminalität konsequent und geboten. Denn danach entfiel in den vergangenen beiden Jahren von der dem Phänomenbereich PMK - rechts- zuzuordnenden Hasskriminalität, die etwa 90 Prozent der polizeilich erfassten Hasskriminalität ausmacht, der ganz überwiegende Teil auf fremdenfeindliche (2018: 7 064 Fälle; 2017: 6 166 Fälle), antisemitische (2018: 1 603 Fälle; 2017: 1 412 Fälle) und rassistische (2018: 1 664 Fälle; 2017: 1 277 Fälle) Straftaten (wobei zur präzisen Darstellung der Motivlage eine Mehrfachnennung möglich war). Diese drei Arten von Tatmotivationen haben - was weitergehenden Ausweitungstendenzen bei § 46 StGB entgegensteht - mit Abstand die größte praktische Bedeutung innerhalb der rechtsextrem motivierten Kriminalität wie auch der Hasskriminalität insgesamt. Dann ist es aber nur konsequent, auch alle drei Arten in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB zu erwähnen, nicht lediglich - wie derzeit - die rassistisch und fremdenfeindlich, sondern eben auch die antisemitisch motivierten Taten.
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