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"Bestimmten"
Drucksache 573/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28. BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28.
Drucksache 360/2/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... V) sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, sich der Telematikinfrastruktur bis zu bestimmten Fristen anzuschließen. Die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen sind noch nicht hinreichend vorhanden, weshalb die vorgesehenen Sanktionszahlungen nicht zielführend sind. Die Probleme mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur liegen häufig nicht in der Verantwortung der Krankenhäuser. Solange und soweit die Voraussetzungen - wie zum Beispiel der Breitbandausbau - nicht flächendeckend gegeben sind, können nicht die Krankenhäuser mit Sanktionen belegt werden.
Drucksache 542/19
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
... (1) Bei einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum, der nicht in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Absatz 2 bestimmten Gebiet liegt, darf die Miete über eine entsprechende Wohnung im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung oder einer nachfolgenden Anpassung der vereinbarten Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 20 Prozent übersteigen.
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Der Ist-Personalstand zu einem bestimmten Stichtag ist zudem nicht aussagekräftig, da dieser ständigen Schwankungen unterliegt. So führen zum Beispiel Teilzeitbeschäftigungen, Elternzeit und der Eintritt von Beamten und Beamtinnen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit dazu, dass Stellen ganz oder teilweise vorübergehend nicht besetzt sind.
Drucksache 134/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... eingefügte neue Verfahren für die vorherige richterliche Anordnung von bestimmten Verfahren für andere nach Landesrecht dem Richtervorbehalt unterliegende Maßnahmen geöffnet. Die Regelung sollte im Anschluss an die bestehenden Regelungen zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen in §§ 109 bis 121
Drucksache 635/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV )
... bestimmen die Bundesregierung und die Landesregierungen jeweils für Ihren Bereich durch Rechtsverordnungen den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisch geführt werden. In diesen Pilotierungsverordnungen kann die Einführung der elektronischen Aktenführung auf einzelne Gerichte oder Strafverfolgungsbehörden oder auf allgemein bestimmte Verfahren beschränkt werden. In den übrigen - örtlichen oder sachlichen - Bereichen, für welche die elektronische Aktenführung noch nicht ausdrücklich im Verordnungswege eingeführt ist, verbleibt es bei der herkömmlichen Aktenführung. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird daher ein rechtlicher Rahmen gesetzt, der durch die Erklärung der Landesregierungen oder der Bundesregierung in den Verordnungen zum Zeitpunkt des Beginns der Pilotierung - unter erneuter Konsultation aller Beteiligten - ausgefüllt wird und zur praktischen Anwendung gelangt.
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... c) Der Bundesrat merkt an, dass die auf unbestimmte Tatbestandsmerkmale gestützten Regelungen zum Missbrauch von Abmahnungen die Rechtsunsicherheit für qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände erhöhen können. Gemeinsam mit den Berichtspflichten führt dies zu Mehrbelastungen und Kostenrisiken der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherverbände, die jedenfalls zu einem Teil von den Ländern getragen werden müssen.
Drucksache 158/3/19
Antrag des Saarlandes
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... b) eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen." ‘
Drucksache 134/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... eingefügte neue Verfahren für die vorherige richterliche Anordnung von bestimmten Verfahren für andere nach Landesrecht dem Richtervorbehalt unterliegende Maßnahmen geöffnet. Die Regelung sollte im Anschluss an die bestehenden Regelungen zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen in §§ 109 bis 121
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... "(2a0) Der Flächenentwicklungsplan kann für den Zeitraum ab 2021 Bereiche im Küstenmeer als Offshore-Testflächen festlegen, wenn diese im Geltungsbereich eines für die Windenergienutzung auf See zu Testzwecken raumordnerisch festgelegten Eignungs- oder Vorranggebietes liegen. Nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, und dem zuständigen Land werden die einzelnen Festlegungen näher bestimmt." ‘
Drucksache 337/19
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte
... Die ärztliche Untersuchung eines Toten mit der Feststellung des Todes und der Qualifikation der Todesart (Leichenschau) ist eine ärztliche Leistung, die unter Wahrung der Pietät besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf. Darüber hinaus werden mit der Leichenschau auch wichtige der Rechtssicherheit und weiteren öffentlichen Interessen dienende Aufgaben wahrgenommen (Meldepflichten bei bestimmten Erkrankungen, Schaffung einer validen Grundlage für eine Todesursachenstatistik). Die im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthaltenen Gebührenpositionen und das damit festgelegte Honorar für die Todesfeststellung entsprechen jedoch nicht mehr den o.g. Anforderungen.
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... (1) Auf die Ausbildungsvergütung können Sachbezüge angerechnet werden. Maßgeblich für die Bestimmung der Werte der Sachbezüge sind die Werte, die in der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt in der jeweils geltenden Fassung bestimmt sind.
Drucksache 469/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Bereits seit mehreren Jahren stehen die Auswirkungen der gemäß § 578 Abs. 2, Satz 1 BGB auch auf das Gewerbemietrecht anwendbaren sogenannten Schriftformklausel des § 550 BGB in der Diskussion. Diese sieht vor, dass Mietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen worden sind, als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten und damit nach Ablauf eines Jahres ordentlich kündbar sind.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... In der IFS-Verordnung wird festgelegt, dass EU-weit in den Jahren 2020, 2023 und 2026 jeweils Agrarstrukturerhebungen durchzuführen sind. Bei den mit diesen Erhebungen zu erfassenden Daten wird zwischen sogenannten Kerndaten und Moduldaten unterschieden. Kerndaten sind in allen drei Erhebungen und darüber hinaus im Jahr 2020 allgemein zu erheben. Die allgemeine Erhebung der Kerndaten in der Erhebung 2020 macht diese zu einer Landwirtschaftszählung. Bei den Kerndaten handelt es sich unter anderem um Angaben zum Standort des Betriebes und seiner Rechtspersönlichkeit, zur Person des Betriebsleiters, zur Besitzform der bewirtschafteten Flächen, zur Art der Nutzung der bewirtschafteten Flächen und zur Zahl der gehaltenen Tiere. Moduldaten können dagegen ausschließlich im Rahmen einer Stichprobe erhoben werden und sind in vielen Fällen auch nicht in allen drei genannten Erhebungen zu erfassen. In der IFS-Verordnung ist geregelt, welche Module in welchen Jahren zu erheben sind. In der Erhebung 2020 sind verpflichtend Daten der Module "Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten", "Ländliche Entwicklung" sowie "Stallhaltungsverfahren und Düngemittel" zu erheben. Darüber hinaus enthält die IFS-Verordnung Bestimmungen zu den von den jeweiligen Modulen abzudeckenden Themenbereichen und Einzelthemen. Die Festlegung der jeweils konkreten Erhebungsmerkmale sowie deren Definition erfolgt erst durch entsprechende Kommissionsdurchführungsverordnungen. So legt die EU-Durchführungsverordnung den Merkmalskatalog für die drei genannten in die Agrarstrukturerhebung 2020 einzubeziehenden Module fest. Die in den Agrarstrukturerhebungen 2023 und 2026 zu erhebenden Merkmale innerhalb der dann anstehenden Module sind derzeit noch nicht bekannt. Daher werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur die Erhebungsmerkmale und Berichtszeiten für die Agrarstrukturerhebung 2020 bestimmt.
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... es oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Zudem hat sich die Mindesthöhenregelung für Haltungseinrichtungen für Legehennen in bestimmten Fällen als problematisch erwiesen.
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... (2) Die Deutsche Bundesbahn bestimmt einen Beamten des höheren Dienstes der Bundesbahndirektion Karlsruhe mit dem Dienst- und Wohnsitz in Basel zu ihrem Beauftragten, mit dem die eidgenössischen und kantonalen Behörden in Angelegenheiten, die mit der Verwaltung und dem Betrieb der deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet zusammenhängen, unmittelbar verkehren können und er mit ihnen.
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... a) die Beitragszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt worden sind oder als zurückgelegt gelten, als Versicherungszeiten bestimmt oder anerkannt sind, sowie
Drucksache 149/19
... oder zwischenstaatliche Vereinbarung ist bestimmt, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
Drucksache 645/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis
... Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden gemäß § 34 BZRG nach bestimmten Fristen nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen (Aufnahmefrist). Die Fristenlänge bemisst sich dabei nach § 34 Absatz 1 BZRG grundsätzlich nach der Höhe der verhängten Strafe. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Interesse des Verurteilten daran, dass die Eintragung nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen wird - mithin sein Resozialisierungsinteresse - mit abnehmender Strafhöhe das Interesse der Adressaten auf Kenntnis von der Eintragung überwiegt. Die kürzeste Aufnahmefrist beträgt drei Jahre, unter anderem bei Geldstrafen (§ 34 Absatz 1 Nummer 1 BZRG), die längste Frist beträgt zehn Jahre bei bestimmten Sexualstraftaten (§ 34 Absatz 1 Nummer 2 BZRG).
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... "(3b) Betreiber von Übertragungsnetzen berichten der Regulierungsbehörde auf deren Anforderung über die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ihres Energieversorgungsnetzes im Sinne von § 11 sowie über die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3. Bei einer Anforderung nach Satz 1 bestimmt die Regulierungsbehörde,
Drucksache 207/19
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Die Ermächtigung der Länder, durch Rechtsverordnung an bestimmten Orten Waffenverbotszonen einzurichten, wird erweitert auf Orte, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten. Bei Bedarf kann in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Mit dem Gesetz werden das Berufsbild und die Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten im Hinblick auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis reformiert. Die Aufgabenschwerpunkte der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten in den Apotheken haben sich deutlich verändert. Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung ist im Vergleich zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln in den Vordergrund getreten. Das Berufsbild und die Ausbildung müssen entsprechend angepasst werden. Gleichwohl muss für die Herstellung von Arzneimitteln eine fundierte pharmazeutischtechnologische Kompetenz der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten weiterhin gewährleistet bleiben. Gleichzeitig soll unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung erweiterter Kompetenzen auf pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten im Apothekenbetrieb ermöglicht werden.
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... V frei zu wählen, ist es den Krankenkassen nicht erlaubt, Versicherte in der GKV an eine bestimmte Apotheke zu verweisen. Ein Preiswettbewerb im Rahmen des Sachleistungsprinzips der GKV wäre daher als Wettbewerbsfaktor nicht geeignet, das eingeschränkte Leistungsangebot von Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten auszugleichen, da der Preis von Arzneimitteln bei der Versorgung im Wege der Sachleistung gegenüber Versicherten in der GKV keine Lenkungsfunktion zu einer bestimmten Apotheke entfaltet und aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch nicht entfalten soll.
Drucksache 579/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) in der durch die Richtlinie
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Entlassungen, die durch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Drittländer, eine gravierende Verlagerung im Waren- oder Dienstleistungsverkehr der Union oder einen raschen Rückgang des Marktanteils der Union in einem bestimmten Sektor verursacht werden. Dieser Vorschlag sieht vor, dass der Anwendungsbereich des EGF auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst, die in Bereichen, Sektoren, Gebieten oder Arbeitsmärkten arbeitslos geworden sind, die aufgrund des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union schwerwiegende wirtschaftliche Störungen erfahren. Ein solcher Austritt stellt eine bedeutende Veränderung der Handelsbeziehungen der EU und der Zusammensetzung des Binnenmarktes dar; daher ist mit erheblichen Auswirkungen auf Handelsströme, Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Nach § 32 Absatz 1 Satz 2 StPO bestimmen die Bundesregierung und die Landesregierungen jeweils für Ihren Bereich durch Rechtsverordnungen den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisch geführt werden. In diesen Pilotierungsverordnungen kann die Einführung der elektronischen Aktenführung auf einzelne Gerichte oder Strafverfolgungsbehörden oder auf allgemein bestimmte Verfahren beschränkt werden. In den übrigen - örtlichen oder sachlichen - Bereichen, für welche die elektronische Aktenführung noch nicht ausdrücklich im Verordnungswege eingeführt ist, verbleibt es bei der herkömmlichen Aktenführung. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird daher ein rechtlicher Rahmen gesetzt, der durch die Erklärung der Landesregierungen oder der Bundesregierung in den Verordnungen zum Zeitpunkt des Beginns der Pilotierung - unter erneuter Konsultation aller Beteiligten - ausgefüllt wird und zur praktischen Anwendung gelangt. Folglich unterfallen auch polizeiliche oder finanzbehördliche Ermittlungsvorgänge nur dann dem Regelungsregime der elektronischen Aktenführung einschließlich der hiesigen Verordnungen, wenn die Ermittlungsbehörden örtlich und sachlich zu dem in den Pilotierungsverordnungen genannten Bereich gehören.
Drucksache 103/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV-Nr. 196), die dieses Protokoll unterzeichnen von der Erwägung geleitet, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; in dem Wunsch, die Bestrebungen zur Verhütung und Bekämpfung aller Arten des Terrorismus sowohl in Europa als auch weltweit unter gleichzeitiger Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weiter zu verstärken; unter Hinweis auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die insbesondere in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV-Nr. 5) und ihren Protokollen sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sind; mit dem Ausdruck ihrer ernsthaften Besorgnis über die Bedrohung, die von Personen ausgeht, die ins Ausland reisen mit dem Ziel, terroristische Straftaten zu begehen, zu solchen beizutragen oder sich an solchen zu beteiligen oder im Hoheitsgebiet eines anderen Staates andere Personen für terroristische Zwecke auszubilden oder dort eine Ausbildung für terroristische Zwecke zu erhalten; in dieser Hinsicht eingedenk der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 7272. Sitzung am 24. September 2014 verabschiedeten Resolution 2178 (2014), insbesondere deren Ziffern 4 bis 6; in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus in bestimmten Punkten zu ergänzen - sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 339/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Die aktuelle Änderung berücksichtigt Anpassungen im Hinblick auf den Einsatz zeitgemäßer Fahrzeuge und Infrastrukturen, die u.a. veränderten Anforderungen an inklusive und selbstbestimmte Mobilität für Menschen jeden Alters Rechnung tragen. Dabei wird die Offenheit für Innovationen beibehalten und insbesondere auch der Einsatz von Innovationen mit digital verarbeiteten Daten in angemessener Weise ermöglicht.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.