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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bestands- und Neuanlagen"


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Drucksache 132/16 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat spricht sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar bleiben. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhinein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWKAnlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Bestands- und Neuanlagen auf Basis von Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.

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Drucksache 132/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen


 
 
 


Drucksache 132/2/16

... In Nummer 7 sind in Satz 3 nach den Wörtern "sowie aus" die Wörter "Bestands- und Neuanlagen auf Basis von" einzufügen.

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Drucksache 132/2/16




1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und

3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10

4. Zu Nummer 7 Satz 3


 
 
 


Drucksache 142/1/16

... 20. [ ] Anlagen, Erneuerbare-Energien-Anlagen [sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien] einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-WärmeKopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Bestands- und Neuanlagen auf der Basis von Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die Erneuerbaren-Energien-Gesetz-(EEG)-Umlage einbezogen wird.



Drucksache 132/3/16

... In Nummer 7 sind in Satz 3 nach den Wörtern "sowie aus" die Wörter "Bestands- und Neuanlagen auf Basis von" einzufügen.

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Drucksache 132/3/16




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... § 13h EnWG enthält eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Kapazitätsreserve, mit der eine Vielzahl an Regelungen getroffen werden soll, die die Länderinteressen unmittelbar berühren. So soll die Verordnung die Ausschreibungsmodalitäten für Kraftwerke sowohl in der Kapazitäts- als auch in der Netzreserve regeln, die für die tatsächliche Realisierung eines Kraftwerks von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dabei ist sicherzustellen, dass ein ausreichender, nicht diskriminierender Wettbewerb zwischen Bestands- und Neuanlagen besteht und eine Akteursvielfalt gewahrt wird.

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Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 100/13

... Der geschätzte personelle Aufwand für die in Zukunft durchzuführende jährliche Auswertung der Emissionsberichte für 2000 Bestands- und Neuanlagen in der dritten Handelsperiode einschließlich der Erstellung einer schriftlichen Bewertung mit einer im Durchschnitt einstündigen Bearbeitungszeit führt zu einem personellen Aufwand von 115.600 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 818/13 (Beschluss)

... 11. Er weist darauf hin, dass die in Artikel 5 vorgesehenen Fristen für Bestands- und Neuanlagen nicht ausreichend sind, um die notwendigen technischen Fortschritte und Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik zu erreichen. Er bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass die Übergangsfristen auf fünf Jahre angehoben bzw. bei Bestandsanlagen einheitlich der Stichtag 1. Januar 2030 festgelegt wird.



Drucksache 818/1/13

... 19. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in Artikel 5 vorgesehenen Fristen für Bestands- und Neuanlagen nicht ausreichend sind, um die notwendigen technischen Fortschritte und Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik zu erreichen.



Drucksache 276/07

... geändert. Dies gewährleistet für jede Zuteilungsperiode die notwendige Flexibilität für die Antragsfristen bei Bestands- und Neuanlagen. Nach Ablauf der Antragsfrist besteht nach Satz 2 kein Zuteilungsanspruch mehr. Diese materielle Präklusion von Zuteilungsansprüchen als Rechtsfolge des Satzes 2 bezieht sich für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012 auf die Antragsfristen nach § 14 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.