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"Berufsqualifikation"
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... " für die, die Berufsqualifikationen benötigen – zu fördern, durch die die Ausbildungsabschlüsse aufgewertet werden, das Berufsbild mehr Ansehen erhält und tüchtige junge Menschen angezogen werden, die größere Fähigkeit zu beruflicher Umorientierung und Mobilität haben und in der Lage sind, eine stärker unternehmerisch geprägte Einstellung in die Fischerei einzubringen, wobei sämtliche relevanten technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Aspekte einbezogen werden sollten, durch die die weitverbreitete Wahrnehmung überwunden werden kann, der zufolge die Fischerei eine nebensächliche Tätigkeit ist;
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18) erforderlich, weil gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist. Die Änderungen im Berufszulassungsrecht enthalten nur Regelungen, die zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens zwingend erforderlich sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele des Gesetzentwurfes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen
II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften
II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... 5. betont, dass die Programme zugunsten des lebenslanges Lernen als grundlegendes Instrument gegen Armut und soziale Ausgrenzung insofern besonders wichtig genommen werden müssen, als sie die Beschäftigungsfähigkeit und den Zugang zum Wissen und zum Arbeitsmarkt verbessern; hält es für notwendig, Anreize zur verstärkten Inanspruchnahme des lebenslangen Lernens durch Arbeitnehmer, Arbeitslose und alle schutzbedürftigen Gruppen der Gesellschaft zu schaffen und wirkungsvoll gegen die Faktoren vorzugehen, die Menschen zum Ausstieg veranlassen, sowie das Niveau der Berufsqualifikationen und des Erwerbs zusätzlicher Fähigkeiten zu verbessern, die eine schnellere Widereingliederung in den Arbeitsmarkt bewirken, die Produktivität erhöhen oder Menschen bei der Suche nach einem besseren Arbeitsplatz unterstützen können;
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... 16. erinnert daran, dass die uneingeschränkte Ausübung des Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, nur möglich ist, wenn neben weiteren Maßnahmen auch ein effizientes System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeführt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Unionsbürgern, die im Besitz in einem anderen Mitgliedstaaten erworbener Berufsqualifikationen sind, verstärkt Zugang zu dem entsprechenden Beruf in einem anderen Mitgliedstaat zu gewähren und ihnen zu gestatten, diesen zu denselben Bedingungen auszuüben wie die Staatsbürger des betreffenden Mitgliedstaats;
Drucksache 409/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum Kunststudium in der Europäischen Union (2008/2226(INI))
... 7. schlägt die Erhöhung der Mobilität der im künstlerischen Bereich Tätigen durch die stärkere Berücksichtigung der Frage der Anerkennung von Berufsqualifikationen vor, wobei Ausbildungsstätten und Arbeitgeber angehalten werden sollten, sich an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu halten, durch den Kompetenzen und Qualifikationen im Kunstsektor europaweit vergleichbar werden;
Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 4 Erforderliche Preisangaben
§ 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005 S. 22) und der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 2. sofern die Tätigkeit im Herkunftsstaat nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist, bescheinigen, dass der Inhaber oder die Inhaberin auf die Ausführung der bezeichneten Tätigkeiten vorbereitet worden ist und in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung insgesamt zwei Jahre vollzeitlich oder als Teilzeitbeschäftigung während eines entsprechenden Zeitraumes einer vergleichbaren Tätigkeit nachgegangen ist.
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 180/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... a) Bei Finanzvermittlern sollten bestimmte Berufsqualifikationen gesetzlich klar definiert werden. Verbraucher müssen darauf vertrauen dürfen, dass Finanzvermittler ein bestimmtes Ausbildungsniveau haben. Dies wird dazu dienen, das Verbrauchervertrauen in die Beratungsqualität von Finanzvermittlern zu stärken. Zudem sollten die Finanzvermittler, wie in anderen Berufsgruppen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. bei Annahme entfällt Ziffer 24
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG
2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG
3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG
4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,
5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV
6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG
Artikel 6a Änderung des Börsengesetzes
§ 46 Verjährung
8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG
Artikel 6a Änderung des Investmentgesetzes
9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV
10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV
11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
12. Zum Gesetzentwurf insgesamt
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Durch das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) soll die administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert und somit das Funktionieren der Binnenmarktvorschriften verbessert werden. Im März 2006 haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag unterstützt, das IMI zu entwickeln, das zurzeit für die Durchsetzung der Richtlinie über Berufsqualifikationen25 verwendet wird. Ab Ende 2009 soll es auch dazu beitragen, die Richtlinie über Dienstleistungen26 durchzusetzen (siehe Kasten 3)27.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 402/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.09.2005, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Berufe und Qualifikationen für die Schifffahrt, deren Inhaber einen Anspruch auf Anerkennung haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
§ 18f Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
§ 24 Ruhen des Befähigungszeugnisses und vorläufige Fahruntersagung
§ 24a Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 24b Zuständige Behörde
§ 24c Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See
§ 8b Ruhen der Fahrerlaubnis
§ 8c Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen
§ 8d Zuständige Behörde
§ 8e Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ziel
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Folgenabschätzung
IV. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 – Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
a Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs §§ 24 bis 24c, Änderungsbefehl Nr. 5
§ 24 Ruhen des Befähigungszeugnisses
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
§ 24a Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
§ 24b Zuständige Behörde
Absatz 1
Absatz 2
§ 24c Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
b Weitere Umsetzung des STCW-Übereinkommens §§ 18b, 18c, 18f, 21, 25, 31, Änderungsbefehle Nummern 1. bis 4. sowie 6. und 7.
Zu § 18b
Zu § 18f
Zu § 21
Zu § 25
Zu § 31
2. Zu Artikel 2 – Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See § 8b Ruhen der Fahrerlaubnis
Absatz 1
Absätze 2 bis 5
Absatz 6
§ 8c Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen
§ 8d Zuständige Behörde
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
§ 8e Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 10 Kosten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
3. Zu Artikel 3 – Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
4. Zu Artikel 4 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 891: Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Berufs- und Freizeitschifffahrt
Drucksache 111/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nummer L 255 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung, die dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau entsprechen. Satz 2 gilt auch für einen Ausbildungsnachweis oder eine Gesamtheit von Ausbildungsnachweisen, die von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, sofern sie eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene Ausbildung bescheinigen, von diesem Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannt wurden und in Bezug auf die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten dieselben Rechte verleihen oder auf die Ausübung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten vorbereiten. Satz 2 gilt ferner für Berufsqualifikationen, die zwar nicht den Erfordernissen der Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaates für die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten entsprechen, ihrem Inhaber jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaates erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen Vorschriften verleihen. Antragsteller mit einem Ausbildungsnachweis aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes haben einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung
II. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen20 stehen.
Drucksache 180/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... a) Bei Finanzvermittlern sollten bestimmte Berufsqualifikationen gesetzlich klar definiert werden. Verbraucher müssen darauf vertrauen dürfen, dass Finanzvermittler ein bestimmtes Ausbildungsniveau haben. Dies wird dazu dienen, das Verbrauchervertrauen in die Beratungsqualität von Finanzvermittlern zu stärken. Zudem sollten die Finanzvermittler, wie in anderen Berufsgruppen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG
2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG
3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG
4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG
Artikel 6a Änderung des Börsengesetzes
§ 46 Verjährung
6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG
7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV
8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.09.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 99/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen1,
Drucksache 111/09
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz es
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU (Nr.) L 255 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung, die dem in Artikel 11 Buchstabe c oder Buchstabe d der Richtlinie genannten Niveau entsprechen. Satz 2 gilt auch für einen Ausbildungsnachweis oder eine Gesamtheit von Ausbildungsnachweisen, die von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurden sofern sie eine in der Gemeinschaft erworbene abgeschlossene Ausbildung bescheinigen, von diesem Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannt wurden und in Bezug auf die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten dieselben Rechte verleihen oder auf die Ausübung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten vorbereiten.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 19 Dienstleistungserbringer
§ 20 Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten
§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 23 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 24 Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 25 Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 In-Kraft-Treten
Begründung
Allgemeiner Teil
5 Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 27. weist nachdrücklich darauf hin, dass das Bildungssystem in der Union durch eine Mobilisierung des Prozesses der Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten verbessert werden muss, um die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und -standards zu erleichtern;
Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von ausländischen Urkunden (insb. Anwaltsvollmachten) ist nicht Gegenstand der Verhandlungen zu FHAs. In den FHA wird auch die Liberalisierungen von Dienstleistungen verhandelt. Bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in diesem Zusammenhang auf bilaterale Vereinbarungen zwischen den entsprechenden Berufsverbänden verwiesen. Eine entsprechende Regelung in bilateralen FHAs würde überdies nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auch die Mitgliedstaaten verpflichten, in dem jeweiligen Vertragsstaat ausgestellte Urkunden anzuerkennen. Die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Urkunden erfordert aber zwingend ein ausreichend zuverlässiges Urkundenwesen, was nicht in allen Ländern vorausgesetzt werden kann.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Drucksache 919/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetz es oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG Nummer L 255 S. 22).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 3 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin
§ 4 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 5 Fristen
§ 6 Übergangsvorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Reformansätze
2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Gleichstellungspolitische Folgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Drucksache 852/2/08
Antrag des Freistaates Sachsen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
Drucksache 487/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten13. Die Richtlinie
Begründung
1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten
2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft
4. Allgemeine Rechtliche Aspekte
a Rechtsgrundlage
b Subsidiarität
c Verhältnismäßigkeit
5. Kapitel I
5.1. Ziel der Richtlinie
5.2. Geltungsbereich der Richtlinie
6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind
6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
7.2. Ambulante Behandlung
7.3. Krankenhausbehandlung
7.4. Verfahrensgarantien
7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen
7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen
8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
8.1. Zusammenarbeitspflicht
8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen
8.4. Gesundheitstelematik
8.5. Datenerhebung
8.6. Umsetzungsausschuss
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
Kapitel III Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 6 Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Ambulante Behandlung
Artikel 9 Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 10 Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 11 Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 12 Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Kapitel IV Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
Artikel 13 Zusammenarbeitspflicht
Artikel 14 Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
Artikel 15 Europäische Referenznetze
Artikel 16 Gesundheitstelematik
Artikel 17 Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien
Artikel 18 Datensammlung für Statistik und Überwachung
Kapitel V Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Berichte
Artikel 21 Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... 6. unterstützt die Formalisierung eines Verfahrens, mit dem Petitionen im Bereich des Binnenmarktes dem SOLVIT-Netz mit dem Ziel übertragen werden, den Petitionsprozess im Bereich von Binnenmarktfragen wie Kfz-Steuern, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Aufenthaltsgenehmigungen, Grenzkontrollen und Zugang zur Bildung deutlich zu verkürzen, unter Wahrung des Rechts des Parlaments, den Gegenstand zu prüfen, falls durch SOLVIT keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... 4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 569/08 (Beschluss)
... Berufsqualifikationsrichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe a
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 867/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der
Drucksache 580/2/08
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Unabhängig von der Prämisse der Subsidiarität der EU-DLR (Art. 3 Abs. 1 lit. d) ist zu beachten, dass der Vorrang der Berufsqualifikations-Richtlinie (BQ-RL) lediglich bedeutet, dass dieser spezielle EU-Rechtsakt die allgemeinen "
Drucksache 350/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 11b Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
§ 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, oder Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 867/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der
Drucksache 852/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
Drucksache 316/08
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zum Rechtsdienstleistung sgesetz (Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV )
... en in einem ausländischen Recht) bestimmen auf die eine Registrierung sodann beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 1 Satz 2 RDG). Weiterhin können Regelungen zu den Voraussetzungen der Registrierung, insbesondere zu Sachkundeanforderungen und -nachweis, zu einer möglichen Zertifizierung privater Anbieter von Sachkundelehrgängen, zu den Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und den insoweit erforderlichen Anpassungslehrgang sowie an Inhalt und Ausgestaltung der Berufshaftpflichtversicherung getroffen werden (§ 12 Abs. 5 RDG). Die übrigen Verordnungsermächtigungen betreffen die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens, für das insbesondere Aufbewahrungs- und Löschungsfristen vorzusehen sind (§ 13 Abs. 4 RDG), die Einzelheiten der öffentlichen Bekanntmachung im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Bestimmung von Teilbereichen
§ 2 Nachweis der theoretischen Sachkunde
§ 3 Nachweis der praktischen Sachkunde
§ 4 Sachkundelehrgang
§ 5 Berufshaftpflichtversicherung
§ 6 Registrierungsverfahren
§ 7 Aufbewahrungsfristen
§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen im Rechtsdienstleistungsregister
§ 9 Löschung von Veröffentlichungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
- Registrierungsverfahren § 6 RDV
- Mitteilungspflicht der Versicherung § 5 Abs. 6 Satz 1 RDV
b Bürokratiekosten der Verwaltung
- Aufbewahrung der Registrierungsakten § 7 RDV
- Öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister § 8 RDV
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 435: Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Drucksache 350/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der
Drucksache 852/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bewachungsverordnung
Abschnitt 1b Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§ 5e Gebrauch der Niederlassungsfreiheit
§ 5f Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 5e BewachV
§ 5f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
Drucksache 580/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Berufsqualifikationsrichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 42a Abs. 1 VwVfG
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 42a Abs. 2 Satz 2 VwVfG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b Abs. 1 VwVfG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b VwVfG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71b Abs. 5 Satz 1 VwVfG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71e Satz 1 VwVfG
7. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 164a StBerG
Drucksache 543/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... 1. über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 38a Unterstützte Beschäftigung
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Artikel 6 Änderung der Werkstättenverordnung
Artikel 7 Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
C. Finanzieller Teil
D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Drucksache 100/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S.
Drucksache 100/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 DV-FahrlG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 DV-FahrlG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 DV-FahrlG
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 2 DV-FahrlG
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 5 Satz 2 DV-FahrlG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 2 DV-FahrlG
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 8 Satz 1 DV-FahrlG
8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 9 - neu - DV-FahrlG
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen14 abgedeckt ist, soweit der Beruf nationalen Vorschriften unterliegt;
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 580/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Berufsqualifikationsrichtlinie
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 71e Satz 1 VwVfG
2. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 164a StBerG
Drucksache 100/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 (ABl. EG (Nr.) L 255 S. 22 - im Folgenden "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gender Mainstreaming
E. Kosten
F. Sonstige Kosten
G. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Anlage 1 .1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein
Artikel 2
Begründung
A. Allgemein
Gender Mainstreaming
3 Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Drucksache 870/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... /EG legt für eine Reihe reglementierter Berufe fest, welche Berufsqualifikationen gemeinschaftsweit anerkannt werden. Die Anerkennung der Berufsqualifikationen durch den Aufnahmemitgliedstaat ermöglicht der begünstigten Person, in diesem Mitgliedstaat denselben Beruf wie den, für den sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat qualifiziert ist, aufzunehmen und unter denselben Voraussetzungen wie Inländer auszuüben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Telemedizin – Begriffsbestimmung und Beispiele
2.1. Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten
2.2. Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen
3. Telemedizin – Wie sie Wirklichkeit werden kann
3.1. Schaffung von Vertrauen in die Dienste der Telemedizin und Aufbau von
3.2. Schaffung von Rechtsklarheit
Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.
3.3. Klärung technischer Fragen und Erleichterung der Marktentwicklung
4. Schlussfolgerungen
Anhang Für die kommenden Jahre stehen Maßnahmen auf drei Ebenen an:
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der EU geförderte Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen
Drucksache 852/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... " fort, indem sie Hindernisse für den freien Verkehr von Wissen beseitigt und die Mobilität bestimmter Gruppen, z.B. von Forschern13, jungen Unternehmern14, Jugendlichen15 und Freiwilligen16, fördert. Außerdem wird sie auf eine umfassende und strikte Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen17 hinwirken.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 700/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... § 25 BNotO regelt die Voraussetzungen, unter denen die Notarin oder der Notar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt oder vergleichbaren Berufsqualifikationen beschäftigen darf. Absatz 2 ermächtigt die Länder, eine solche Beschäftigung von der Erteilung einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Neuregelung in Satz 2 ermöglicht es, diese Genehmigung künftig nicht nur – wie bisher – mit Auflagen zu verbinden oder zu befristen, sondern sie auch mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen. So können Befristungen vermieden werden, die arbeitsrechtliche Probleme nach sich ziehen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
Dritter Abschnitt
§ 32 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 33 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 34 Zustellung
§ 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
§ 36 Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten
Fünfter Teil
Vierter Abschnitt
§ 112a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
§ 112b Örtliche Zuständigkeit
§ 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 112d Klagegegner und Vertretung
§ 112e Berufung
§ 112f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
§ 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei
Dritter Abschnitt
§ 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Erster Abschnitt
§ 192 Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Zweiter Abschnitt
§ 193 Gerichtskosten
§ 194 Streitwert
§ 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft
§ 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern
§ 215 Übergangsregelungen
Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
§ 34a Mitteilungspflichten
Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.
§ 35 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
§ 39 Gebühren und Auslagen
Teil 8 Übergangs-und Schlussbestimmungen.
§ 43 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 111
§ 111a
§ 111b
§ 111c
§ 111d
§ 111e
§ 111f
§ 111g
§ 112
§ 118
Anlage (zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis
4 Gliederung
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 7 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Leitlinien des Entwurfs
III. Inhalt des Entwurfs
1. BRAO
a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen
b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
c Sonstige Regelungen
2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
3. Bundesnotarordnung
4. Sonstige Gesetzesänderungen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
VI. Andere Lösungsmöglichkeiten
VII. Informationspflichten
VIII. Befristung
IX. Rechtsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit EU-Recht
XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu § 112a
Zu § 112b
Zu § 112c
Zu § 112d
Zu § 112e
Zu § 112f
Zu Nummer 42
Zu Nummer n
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu § 191f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu § 193
Zu § 194
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer n
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug
Zu Unterabschnitt 1
Zu Unterabschnitt 2
Zu Abschnitt 2
Zu Abschnitt 3
Zu Abschnitt 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 111
Zu § 111a
Zu § 111b
Zu § 111c
Zu § 111d
Zu § 111e
Zu § 111f
Zu § 111g
Zu § 112
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Drucksache 100/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... 4. in welchen Staaten die Berufsqualifikation eines Bewerbers als Fahrlehrer den Anforderungen entspricht, die nach Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 DV-FahrlG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 DV-FahrlG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 DV-FahrlG
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 2 DV-FahrlG
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 5 Satz 2 DV-FahrlG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 2 DV-FahrlG
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 8 Satz 1 DV-FahrlG
8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 9 - neu - DV-FahrlG
Drucksache 57/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... 6. einen Nachweis über die Berufsqualifikation
Achtes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
§ 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
§ 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
§ 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
§ 39a Rücknahme von Entscheidungen
§ 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse
§ 66 Handakten
§ 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 73 Steuerberaterkammer
§ 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 14 Durchführung der Prüfungen
§ 18 Fertigung der Aufsichtsarbeiten
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen13 sollte weiter für Angelegenheiten gelten, die nicht unter diese Richtlinie fallen, etwa für die Anerkennung der Berufsqualifikationen von Installateuren, die nicht in einem Mitgliedstaat zertifiziert sind.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 844/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 (ABl. EU (Nr.) L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 755/2008 der Kommission vom 31. Juli 2008 (ABl. EU (Nr.) L 205 S. 10) – im Folgenden "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
§ 4a Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Informationspflichten und Bürokratiekosten
1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags
2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister
3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft
4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers
5. Anerkennung von Berufsqualifikationen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Drucksache 251/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) KOM (2008) 180 endg.; Ratsdok. 8288/08
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen24 unberührt bleiben, die Rechte und Pflichten für die zuständigen nationalen Behörden und für die Migranten vorsieht. Die Anwendung des ECVET sollte sich nicht auf den Zugang zum Arbeitsmarkt auswirken, auf dem Berufsqualifikationen gemäß der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
Konsultation von Experten
Anhörung der Interessengruppen 2006-2007
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der eingegangenen und verwerteten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Expertenratschläge
5 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
5 Rechtsgrundlage
5 Subsidiaritätsprinzip
5 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Europäischer Wirtschaftsraum
Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Anhang
Vorschlag
Anhang 1
Anhang 2 ECVET – Grundsätze und technische Spezifikationen
1. Einheiten von Lernergebnissen
2. Anrechnung und Akkumulierung von Lernergebnissen, ECVET-Partnerschaften
3. Lernvertrag und persönliches Protokoll
4. ECVET-Punkte
Drucksache 795/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung (2008/2068(INI))
... S. in der Erwägung, dass die adäquate Berufsqualifikation der Sportlehrer für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und deren Erziehung zu einer gesunden Lebensweise eine besonders wichtige Rolle spielt,
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Strategien und Instrumenten für eine bessere Ausrichtung des Profils der Arbeitskräfte auf die Arbeitsmarkterfordernisse erhöhen, einschließlich einer besseren Aus- und Fortbildung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, um die Fertigkeiten der Einwanderer an die Gegebenheiten der nationalen Arbeitsmärkte anzupassen Förderung geeigneter Verfahren für die Anerkennung der außerhalb der EU erworbenen Berufsqualifikationen sowie Bereitstellung von Informationen und Schulungen in den Herkunftsländern;
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
Drucksache 100/3/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... 4. die Berufsqualifikation eines Bewerbers als Fahrlehrer den Anforderungen entspricht die nach Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie
Drucksache 207/07 (Beschluss)
... "(1) Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt:
1. Zu § 2 Abs. 1
2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1und 3
3. Zu § 4 Abs. 1
Zu den einzelnen Regelungen:
4. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1
5. Zu § 9 Abs. 6
6. Zu § 18a - neu -
7. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8
Drucksache 697/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... " Fertigkeiten. Es ist für alle Beteiligten (Arbeitgeber, Regierungen, Betroffene usw.) wichtig, dass diese anerkannt werden; es gibt Anzeichen dafür, dass die Anerkennung von Fertigkeiten, die auf nichtformalem oder informellem Weg erworben wurden, zu erheblichen Einsparungen an Zeit und Geld führen kann. Daher müssen sich die nationalen Regierungen aktiv um die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens bemühen. Besondere Aufmerksamkeit – unbeschadet der EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen16 – sollte der Validierung und Anerkennung von Kompetenzen bei Migranten gelten.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Das Konsultationsverfahren
2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung
2.1. Strategie
2.2. Governance
2.3. Umsetzung
3. Aktionsplan
3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen
5 2008
5 2009
5 2010
3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen
5 2008
5 2009
5 2010
3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen
Anhang Fahrplan für den Konsultationsprozess
Drucksache 378/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers KOM (2007) 263 endg.; Ratsdok. 10114/07
... Die Erfahrung hat jedoch auch gezeigt, dass bestimmte Maßnahmen dieses Rahmens unzureichend oder ungleichmäßig angewendet werden, weil sie mehrdeutig, unvollständig oder angesichts der Entwicklung des Sektors nicht mehr zeitgemäß sind. Dies ist bei der Richtlinie über den Zugang zum Beruf der Fall, die für alle Kraftverkehrsunternehmer gilt, gleich ob es sich um Kleingewerbetreibende, kleine und mittlere Unternehmen oder Großunternehmen handelt. Die ungleiche Anwendung der Richtlinie ist einem lauteren Wettbewerb abträglich. Die Unternehmen sind einer in den verschiedenen Mitgliedstaaten ungleichen Aufsicht und Kontrolle unterworfen, und das Niveau der Berufsqualifikation und finanziellen Solidität schwankt stark. Dies verhindert eine umfassende Nutzung der Vorteile des Kraftverkehrsbinnenmarkts.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Behandeltes Problem
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
3.7. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Vorgeschlagene Bestimmungen
4.1. Übernahme geltender Bestimmungen
4.2. Neue Bestimmungen
4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs
4.2.2. Niederlassungsbedingung
4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters
4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit
4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung
4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung
4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
4.2.9. Verschiedenes
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers
Artikel 4 Verkehrsleiter
Kapitel II Voraussetzungen
Artikel 5 Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung
Artikel 6 Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit
Artikel 7 Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 8 Voraussetzung der fachlichen Eignung
Kapitel III Zulassung und Überwachung
Artikel 9 Zuständige Behörden
Artikel 10 Einreichung und Registrierung der Anträge
Artikel 11 Kontrollen
Artikel 12 Verwarnung und Entzug von Zulassungen
Artikel 13 Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters
Artikel 14 Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel
Kapitel IV Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
Artikel 15 Einzelstaatliche elektronische Register
Artikel 16 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 17 Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
Kapitel V Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten
Artikel 18 Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit
Artikel 19 Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 20 Bescheinigung der fachlichen Eignung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Bestandsschutz
Artikel 23 Übergangsbestimmungen
Artikel 24 Amtshilfe
Artikel 25 Ausschuss
Artikel 26 Berichte über die Ausübung des Berufs
Artikel 27 Liste der zuständigen Behörden
Artikel 28 Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Aufhebung
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
B. Handelsrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
C. Sozialrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
D. Steuerrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
F. Marktzugang
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
G. Normen und technische Vorschriften
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
H. Sicherheit im Straßenverkehr
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
II. Ablauf der Prüfung
Anhang II Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)
Drucksache 207/07
... § 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Sachkundeprüfung
§ 1 Grundsatz
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
Abschnitt 2 Vermittlerregister
§ 5 Bestandteile und Inhalt des Registers
§ 6 Eintragung
§ 7 Eingeschränkter Zugang
Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung
§ 8 Geltungsbereich
§ 9 Umfang der Versicherung
§ 10 Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4 Informationspflichten
§ 11 Information des Versicherungsnehmers
Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater
§ 12 Sicherheitsleistung, Versicherung
§ 13 Nachweis
§ 14 Aufzeichnungspflicht
§ 15 Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
§ 17 Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 18 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Übergangsregelung
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
2. Rechtliche Grundlagen
3. Vorsorge
4. Sach-/Vermögensversicherung
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 8)
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Informationspflichten und Bürokratiekosten
5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen
Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Abschnitt 4 Informationspflichten
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absätzen 1 bis 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... (10) Durch die Richtlinie soll eine flexible nachfrageorientierte Einreiseregelung eingeführt werden, die auf objektiven Kriterien wie einem dem Lohnniveau in den Mitgliedstaaten entsprechenden Mindestlohn und auf Berufsqualifikationen beruht. Um ein Mindestmaß an Angleichung der Zulassungsbedingungen innerhalb der EU zu gewährleisten, muss ein gemeinsamer Mindeststandard für den nationalen Mindestlohn festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Höhe des Mindestlohns im Einklang mit ihrer Arbeitsmarktlage und ihrer allgemeinen Zuwanderungspolitik festlegen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26
Artikel 41 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitende Bemerkungen
II. Inhalt der Richtlinie
III. Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder
VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer
VII. Kosten und Aufwand
VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 7 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 8 Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.
Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 10 Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 11 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 12 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 13 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 14 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 15 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 16 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 17 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 18 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 19 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 20 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 21 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 22 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 23 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 24 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 25 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 26 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 27 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 28 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 29 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 30 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 31 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 32 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 33 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 34 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 35 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 36 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Artikel 37 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 38 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Artikel 39
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 40
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 41
Drucksache 531/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG (Nr.) L 255, S. 22) erfasst im Bereich der Straßenpersonenbeförderung die Unternehmen, die Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen und mit Kraftfahrzeugen, die nicht als
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Artikel 3 Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 6 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 5
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1, 2 und 4
2. Zu Artikel 3
3. Zu Artikel 5
4. Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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