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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Berichtigungshaushaltsplans"


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Drucksache 280/11

... Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III - Kommission (07704/2011 - C7-0072/2011 - 2011/2022(BUD)) 3

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Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 552/09

... 45. weist darauf hin, dass die Regel, wonach die Kommission nach der Einberufung des Vermittlungsausschusses ihren Entwurf nicht mehr ändern kann, es nicht mehr erlaubt, auf das traditionelle Berichtigungsschreiben im Herbst zurückzugreifen, um den aktualisierten Vorausschätzungen für die Agrarpolitik und ihren haushaltsrelevanten Auswirkungen Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass in einem solchen Falle gegebenenfalls die Vorlage eines Entwurfs eines spezifischen Berichtigungshaushaltsplans (eines "

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Drucksache 552/09




2 Gesamteinschätzung

2 Eigenmittel

Mehrjähriger Finanzrahmen

Laufzeit des MFR

2 Flexibilität

Übergang von der Interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR

Jährliches Haushaltsverfahren

Rolle der Kommission

Ein völlig neues Konzept

2 Vermittlungsausschuss

2 Agrarfragen

Beziehungen zur Gesetzgebungsbehörde

2 Haushaltsordnung

Haushaltsrelevante Auswirkungen der interinstitutionellen Änderungen und der neuen Zuständigkeiten der Union

Koordinierung mit den nationalen Haushaltsplänen


 
 
 


Drucksache 210/06

... Sofern erforderlich, kann die Kommission zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3 jederzeit eine Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags vorschlagen. Der aktualisierte Schätzbetrag wird sodann in den Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) eingestellt.

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Drucksache 210/06




Begründung

1. Einführung

2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss

2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1

2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2

2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5

2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2

2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9

2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10

3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -

4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM

4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2

4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7

4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3

4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7

4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

ARBEITSDOKUMENTDER Kommission

2 Einführung

1. VK-KORREKTUR

1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006

1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur

2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006

3. DEFINITION der Haushaltsaggregate

3.1. Gesamtausgaben im Jahr t

3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben

3.3. Heranführungsausgaben

4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan

4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird

4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3

4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages

4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages

4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan


 
 
 


Drucksache 636/04

... b) Das Ergebnis der endgültigen Berechnung der Korrekturbeträge für das Jahr t wird in einen Berichtigungshaushaltsplan des Jahres t+3 eingesetzt. Die Berechnung erfolgt anhand der Daten über die MwSt.-Grundlagen, das BNE und die aufgeteilten Ausgaben für das Jahr t, wie sie am 31. Dezember des Jahres t+2 bekannt sind; gegebenenfalls umgerechnet anhand des durchschnittlichen Wechselkurses des Jahres t in Euro.

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Drucksache 636/04




Begründung

1. Einführung

2. derzeitige Situation des VK IM Vergleich ZU anderen Nettobeitragszahlern

2.1. Relativer Wohlstand

Tabelle

2.2. Nettohaushaltssalden vor VK-Korrektur

Tabelle

Tabelle

3. VORAUSSICHTLICHE Nettosalden Beibehaltung bei des geltenden Eigenmittelbeschlusses

Tabelle

4. Allgemeiner Korrekturmechanismus

4.1. Beschreibung des Mechanismus

4.2 Höhe des Schwellenwertes

Tabelle

4.3. Finanzierungsvorschriften

4.4. Höhe der Korrekturen im Vergleich

5. Vorschlag der Kommission

Tabelle

6. ÜBERGANGSMASSNAHMEN

6.1 Zusätzliche Ausgleichszahlungen für das VK

6.3 Simulierung

2 Schlussfolgerung

Anhang 1
Elemente des vorgeschlagenen allgemeinen Korrekturmechanismus

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 673/16 PDF-Dokument



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