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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Berichterstattungsvorschriften"


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Drucksache 3/1/17

... 3. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag einer Verordnung, mit dem die bestehenden Planungs- und Berichterstattungsvorschriften der Bereiche Energie und Klima zusammengeführt werden sollen, um so eine beträchtliche Vereinfachung zu erreichen.



Drucksache 3/17 (Beschluss)

... 2. Mit Blick auf den bis heute schon erheblich angewachsenen Verwaltungsaufwand zur Verwirklichung der Klima- und Energiepolitik kann eine gewisse Skepsis gegenüber der Zielerreichung nicht vermieden werden. Auch soweit der Vorschlag von bereits 23 gestrichenen Planungs- und Berichterstattungsvorschriften ausgeht, ist die Möglichkeit weiterer Streichungen gegeben. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der vorgeschlagenen Verordnung darauf hinzuwirken, dass die Verordnung nur die unumgänglich notwendigen Planungs-, Berichterstattungsund Überwachungsvorschriften enthält.



Drucksache 176/16

... (8) Der Ertragsteuerinformationsbericht sollte Informationen über sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmens oder aller verbundenen Unternehmen einer von einem obersten Mutterunternehmen kontrollierten Gruppe enthalten. Die Informationen sollten auf den Berichterstattungsvorschriften des BEPS-Aktionspunkts 13 beruhen und sich auf das für eine wirksame öffentliche Kontrolle erforderliche Maß beschränken, damit sichergestellt ist, dass aus der Offenlegung keine unverhältnismäßigen Risiken oder Nachteile erwachsen. Der Bericht sollte auch eine kurze Beschreibung der Art der Tätigkeiten enthalten. Diese Beschreibung könnte auf der Kategorisierung in Kapitel V Anhang III Tabelle 2 der von der OECD ausgegebenen "Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation" beruhen. Der Bericht sollte auch eine Gesamtschilderung enthalten, in der etwaige wesentliche Diskrepanzen zwischen den noch zu zahlenden und den bereits gezahlten Steuern auf Gruppenebene unter Berücksichtigung der entsprechenden Beträge für vorangehende Geschäftsjahre erläutert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

4 Bankengruppen

4 Inhalt

4 Veröffentlichung

4 Durchsetzung

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Kapitel 10a
Ertragsteuerinformationsbericht

Artikel 48a
Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

Artikel 48b
Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen

Artikel 48c
Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48d
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Artikel 48e
Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48f
Unabhängige Prüfung

Artikel 48g
Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete

Artikel 48h
Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Artikel 48i
Bericht

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 600/15

... (12) Um die Zuverlässigkeit der über die Vorbereitung zur Wiederverwendung erhobenen Daten zu gewährleisten, müssen gemeinsame Berichterstattungsvorschriften festgelegt werden. Gleichermaßen muss präzisiert werden, auf welche Weise die Mitgliedstaaten mitteilen sollen, was effektiv recycelt wird und auf das Erreichen der Recyclingziele angerechnet werden kann. Dazu muss die Berichterstattung über das Erreichen der Recyclingziele grundsätzlich auf den dem abschließenden Recyclingverfahren zugeführten Stoffen (Input) basieren. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollte es den Mitgliedstaaten unter strikten Bedingungen gestattet werden, die Recyclingquoten auf Basis der die Abfalltrennungsanlage verlassenden Stoffe (Output) mitzuteilen. Gewichtsverluste bei Materialien oder Stoffen, die auf physikalische und/oder chemische Umwandlungsprozesse im Rahmen des abschließenden Recyclingverfahrens zurückzuführen sind, sollten von dem Gewicht des als recycelt gemeldeten Abfalls nicht abgezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 720/12

... Wasserrahmenrichtlinie: Durchsetzung der Berichterstattungsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 136/12

... Entsprechend schlägt die Kommission nach einer breit angelegten Konsultation von Mitgliedstaaten und Interessenträgern und gestützt auf die Folgenabschätzung einen Beschluss vor, um in einem ersten Schritt eine Rechtsgrundlage für robuste, einheitliche und umfassende Anrechnungsvorschriften für den LULUCF-Sektor zu schaffen, die dessen Besonderheiten Rechnung tragen. Der Vorschlag sieht Rahmenvorschriften für den LULUCF-Sektor vor, die sich von den Rahmenregelungen für die bereits bestehenden Verpflichtungen (EU-EHS und LTE) unterscheiden, d.h. der Sektor wäre in diesem Stadium noch nicht formell in das THG-Emissionsreduktionsziel von 20 % einbezogen. Erst wenn robuste Anrechnungs-, Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften vorliegen, könnte der LULUCF-Sektor formell zur Verwirklichung der Emissionsreduktionsziele der EU beitragen. Deshalb hat die Kommission außerdem vorgeschlagen, die Entscheidung Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 37/11

... Praktiken wie der Rückgriff auf bereits bestehende Werkzeuge, die eine gute und transparente Abwicklung des gesamten Vergabezyklus unterstützen, sollten gefördert werden. In diesem Zusammenhang könnte sich trotz der bekannten Beschränkungen die Erstellung von „Red Flag“-Indikatorlisten als nützlich erweisen 105. Eindeutige Berichterstattungsvorschriften und Regeln für den Schutz von Hinweisgebern dürften der Durchsetzung einer wirksameren Berichterstattung zugutekommen. Externe Beobachter (Regierungsexperten, NRO usw.) können die internen Kontrollwerkzeuge zur Bewertung der Leistung von Auftragnehmern aufwerten und die Aufdeckung und Mitteilung von Verdachtsmomenten verbessern helfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 763/11

... -Protokoll zu evaluieren, die Berichterstattungsvorschriften der UNFCCC und des Kyoto-Protokolls zu implementieren und zu gewährleisten, dass die Berichterstattung der Union und der Mitgliedstaaten an das UNFCCC-Sekretariat aktuell, umfassend, akkurat, kohärent, vergleichbar und transparent ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/11




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation

Konsultation der Mitgliedstaaten

Folgenabschätzung

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Artikel 4
Politiken für eine emissionsarme Entwicklung

Kapitel 3
Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau

Artikel 5
Nationale Inventarsysteme

Artikel 6
Inventarsystem der Union

Artikel 7
Treibhausgasinventare

Artikel 8
Vorläufige Treibhausgasinventare

Artikel 9
Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen

Artikel 10
Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr

Kapitel 4
Register

Artikel 11
Errichtung und Führung von Registern

Artikel 12
Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls

Kapitel 5
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken

Artikel 13
Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen

Artikel 14
Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen

Artikel 15
Berichterstattung über Prognosen

Kapitel 6
Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen

Artikel 16
Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen

Artikel 17
Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern

Artikel 18
Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften

Artikel 19
Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen

Kapitel 7
Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten

Artikel 20
Expertenprüfung der Inventare

Artikel 21
Auswirkungen von Neuberechnungen

Kapitel 8
Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen

Artikel 22
Fortschrittsbewertung

Artikel 23
Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll

Kapitel 9
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 24
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union

Artikel 25
Rolle der Europäischen Umweltagentur

Kapitel 10
Befugnisübertragung

Artikel 26
Ausführliche Berichterstattungsvorschriften

Artikel 27
Vorschriften für nationale Systeme

Artikel 28
Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel 11
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Ausschussverfahren

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Aufhebung

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Treibhausgase

Anhang II
Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 819/11

... Um das Antrags- und Berichterstattungsverfahren zu erleichtern, werden außerdem häufiger Pauschalsätze und -beträge verwendet. Die Berichterstattungsvorschriften für integrierte Projekte werden gelockert. Für die Auswahl von integrierten Projekten könnte ein zweistufiger Ansatz eingeführt werden. Berichterstattung und Neuprogrammierung könnten in einem Zweijahreszyklus stattfinden, und der Zahlungsplan könnte so angepasst werden, dass ein stärker abgestufter Cashflow zum Projekt gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 825/09

... (26) Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung dieser Verordnung zu ändern, Verfahren für die Erhebung von Abgaben wegen Emissionsüberschreitung einzuführen, die Durchführungsbestimmungen bezüglich der Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller anzunehmen, und Anhang I anzupassen, um der Entwicklung der Masse der in der Gemeinschaft zugelassenen neuen leichten Nutzfahrzeuge sowie Änderungen des in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegten Regeltestverfahrens zur Messung spezifischer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 668/08

... Bei der Überprüfung haben sich zahlreiche Möglichkeiten zur Vereinfachung des Wortlauts der Verordnung aufgetan.8 Einige der wichtigsten Änderungen in diesem Sinne betreffen die Streichung mittlerweile überholter Vorschriften und sie betreffende Verfahrensvorschriften für wesentliche und kritische ODS-Verwendungen und soweit möglich, die Rationalisierung der Berichterstattungsvorschriften, ohne dabei die Verpflichtungen der EU aus dem Protokoll in Frage zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Derzeitige Lage in der EU

3. Bessere Rechtsetzung

3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften

3.2. Weitere Maßnahmen

4. Voraussichtliche Auswirkungen

5. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3

Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6

Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13

Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20

Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22

Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24

Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27

Überwachung – Kapitel VII Artikel 28

Durchführungsmaßnahmen

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 112/08

... Eine derartige Überarbeitung wird auch die unmittelbare Gelegenheit bieten, eine begrenzte Anzahl überholter Berichterstattungsvorschriften aufzuheben, und dürfte aus den folgenden Gründen zur weiteren Vereinfachung und Modernisierung beitragen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Grundsätze des gemeinsamen Umweltinformationssystems

3. Warum ist SEIS erforderlich?

4. Ozon-Web: Ein Fallbeispiel

5. Welche Vorteile wird SEIS erbringen?

5.1. Vereinfachung und Effizienz

5.2. Bessere Rechtsetzung, bessere Politik

5.3. Befähigung der Bürger

6. Was wird SEIS kosten?

7. Aktuelle Massnahmen zum Aufbau von SEIS

8. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von SEIS erforderlich?


 
 
 


Drucksache 472/06

... Die vorgeschlagenen Änderungen sind auf das zur Aktualisierung der geltenden Vorschriften absolut erforderliche Maß begrenzt. Die Berichterstattungsvorschriften, die den Mitgliedstaaten durch die Aktualisierung von Artikel 24 auferlegt werden, bringen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Sie sind jedoch notwendig, damit die Kommission die ordnungsgemäße Durchführung der von der Gemeinschaft kofinanzierten Programme überwachen und sicherstellen kann, dass die von den Mitgliedstaaten erlassenen Vorschriften zur Durchführung dieser Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Programme beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/06




Begründung

1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags über Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen

1.2. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES

1.3. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit

2. Kohärenz mit anderen Politiken

3. Begründung und erwartete Ergebnisse

3.1. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für Mehrjahresprogramme

3.2. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES

3.3. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

4. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von Interessengruppen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.3. Wahl der Instrumente

6. Finanzielle Auswirkungen

6.1. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen

6.2. Finanzielle Auswirkungen des TRACES-Vorschlags

6.3. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

7. Zusätzliche Informationen

7.1. Aufhebung geltender Vorschriften

7.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union -

HAT folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Tierseuchen und Zoonosen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 829/05

... Der Vorschlag zielt darauf ab, die Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften durch Einführung eines gemeinsamen Informationssystems und elektronischer Berichterstattung zu vereinfachen. Außerdem werden bestimmte Berichterstattungspflichten aufgehoben. Dadurch wird sich der Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten verringern, auch wenn sich noch nicht im Einzelnen sagen lässt, in welchem Umfang. Der Vorschlag wird zwar kurz- bis mittelfristig zusätzliche Überwachungsanforderungen mit sich bringen, doch wird dies längerfristig eingehendere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf bestimmte Probleme der Luftverschmutzung gestatten, die es wiederum langfristig möglich machen dürften, zur Beurteilung der Luftqualität verstärkt auf Modelle statt die teurere Überwachung zurückzugreifen. Daher sind langfristig Kosteneinsparungen bei der Überwachung zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


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