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0343/08K
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0154/08
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0102/08B
0798/08
0928/08
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0307/08
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0411/07
0283/07
0353/07
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0718/07
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0224/1/07
0544/07B
0524/07
0053/07
0762/1/07
0921/07
0685/07
0803/07
0680/1/07
0405/07
0692/07
0063/07B
0950/07
0268/07
0641/07
0364/1/07
0193/07B
0331/07
0589/07B
0211/07
0544/8/07
0008/07
0895/07
0549/07
0453/07
0824/07
0005/07
0525/07
0165/07
0589/07
0061/1/07
0694/07
0461/07
0747/1/07
0223/07B
0388/1/07
0117/1/07
0532/07
0546/07
0244/07
0683/07
0646/07
0068/07
0432/1/07
0589/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0565/1/07
0251/07
0432/07B
0064/07
0497/07
0419/07
0252/07
0406/07
0431/07B
0616/07
0212/07
0028/07B
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0816/07
0932/07
0898/07
0354/1/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0680/07B
0778/07
0364/07
0150/07
0298/07
0556/07
0657/07B
0701/07
0566/07
0566/07B
0408/07
0489/07
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0123/07B
0404/07
0663/1/07
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0096/07
0720/07A
0663/07B
0356/07
0484/07
0417/07
0117/07B
0657/2/07
0554/07
0559/07
0525/07B
0600/1/07
0555/07
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0431/1/07
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0275/07
0022/07
0550/07
0309/07B
0456/07
0720/07H
0295/07
0262/07
0233/07
0544/6/07
0499/07
0331/06
0256/06
0751/06
0390/06
0660/06B
0315/06
0658/06
0425/06B
0413/1/06
0938/06
0505/06
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0121/06
0153/1/06
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0199/06B
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0111/1/06
0239/06
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0460/06B
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0058/06
0729/06
0672/1/06
0901/06
0736/06
0350/06
0325/06
0064/06
0549/06
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0455/06
0111/06B
0221/06
0250/06
0507/06
0183/06
0238/06
0122/06
0256/1/06
0142/06
0149/06B
0261/06
0081/06
0668/06
0804/06
0101/1/06
0703/06B
0931/06
0149/1/06
0425/06
0654/06
0549/06B
0924/06
0392/06
0009/06
0101/06
0253/06
0448/06
0327/06
0413/06
0233/06
0387/06
0498/06
0703/06
0601/06
0844/06B
0868/06B
0102/06
0486/06
0056/06
0141/06
0176/06
0660/06
0946/06
0844/06
0153/06
0745/06
0549/1/06
0064/06B
0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
0431/05
0312/05B
0900/05
0380/1/05
0583/05
0463/05
0323/05B
0566/05
0601/05
0484/05
0004/05B
0752/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0213/05B
0252/05
0680/05
0669/05B
0276/05B
0294/05
0668/05
0444/05
0778/05B
0354/1/05
0140/05B
0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0077/05
0400/05B
0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 275/07

... Absatz 1 wird zu einer Konzentrationsregelung umgestaltet, der zufolge die Staatsanwaltschaft Anträge auf gerichtliche Untersuchungshandlungen grundsätzlich bei dem Amtsgericht zu stellen hat, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat; wird der Antrag durch eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft gestellt, so ist er bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk die Zweigstelle ihren Sitz hat (Satz 1). Durch diese praktisch bedeutsame Regelung wird die Bestimmung der ermittlungsgerichtlichen Zuständigkeit erheblich vereinfacht und beschleunigt, was nach derzeitiger Rechtslage nur in den Verfahren möglich ist, in denen mehrere Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind. Auch kann auf diese Weise die notwendige Bereitstellung eines gerichtlichen Bereitschaftsdienstes (vgl. BVerfGE 100, 313, 401; 103, 142, 152; 105, 239, 248; 109, 279, 358; BVerfGK 2, 176, 179) besser sichergestellt werden, da er bei Gerichten in kleineren Amtsgerichtsbezirken aufgrund der dort typischerweise gegebenen Personalsituation mit zumutbarem Aufwand oftmals nicht gewährleistet werden kann. Durch die Konzentration der Zuständigkeit kann auch eine Kompetenzbündelung gerade für die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen mit technischem Hintergrund und dadurch eine Verbesserung des Rechtsschutzes Betroffener erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 22/07

p) „Inbetriebnahme“ die Gesamtheit aller Tätigkeiten, durch die ein Teilsystem in seine nominale Betriebsbereitschaft versetzt wird;



Drucksache 550/07

... In der Praxis sind ein konkretes Fehlverhalten der Eltern und seine Kausalität für die Kindeswohlgefährdung häufig schwer nachzuweisen. Solche Schwierigkeiten bestehen beispielsweise, wenn ein Kind durch erhebliche Verhaltensprobleme auffällt, deren Ursachen nicht eindeutig zu klären sind. Die Feststellung eines elterlichen Erziehungsversagens bedarf einer vergangenheitsorientierten Ermittlung und erschwert damit die Ermittlung der für die Intervention wesentlichen Umstände. Darüber hinaus kann sich der Vorwurf, der mit der ausdrücklichen Feststellung eines elterlichen Erziehungsversagens verbunden ist, negativ auf die elterliche Kooperationsbereitschaft auswirken und damit den familienunterstützenden Hilfeprozess wesentlich beeinträchtigen. Aus diesen Gründen stellt das Tatbestandsmerkmal des "



Drucksache 309/07 (Beschluss)

... freilich nicht herbeigeführt werden kann - hat das Empfangsgericht im Vorfeld seiner Erklärung über die Übernahmebereitschaft selbständig zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Eingangsformel

4. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu -

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

11. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

13. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

16. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

18. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

23. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

25. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

27. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

31. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

32. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

33. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

34. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

35. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

38. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

39. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

40. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

41. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

42. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

45. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

47. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

48. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

49. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

53. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

54. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

55. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

60. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

61. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

63. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

64. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

68. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

69. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

70. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

71. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

72. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

73. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

74. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

75. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

76. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

77. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

78. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

79. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

81. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

82. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

83. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

84. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

93. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

95. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

97. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

101. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

102. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

103. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

104. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

105. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

106. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

107. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

108. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

109. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

110. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

111. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

112. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

113. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

114. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

115. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

116. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

117. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

118. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

119. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

120. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

121. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

122. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

123. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

124. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

125. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 456/07

... 20. versteht, dass die stets mit der FuE verbundenen Ungewissheit die Bereitschaft der Finanzmärkte, in FuE-Vorhaben zu investieren, schmälert; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis einzurichten, die Investitionen in FuE-Vorhaben mit einem hohen Risikograd durch Darlehen und Bürgschaften unterstützt;



Drucksache 720/07H

... Absatz 2 setzt nunmehr für alle Berufssoldatinnen und Berufssoldaten besondere Altersgrenzen fest. Besondere Altersgrenzen sind weiterhin erforderlich. Sie verschaffen der militärischen Personalführung die erforderliche Flexibilität, um den Transformationsprozess der Bundeswehr zu gestalten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhalten.



Drucksache 295/07

... Europa kommt nicht um eine wirklich Europäische Raumfahrtpolitik umhin, wenn es seine strategische Position wahren will. Raumfahrtsysteme haben eine strategische Bedeutung und stehen für Unabhängigkeit und für die Bereitschaft, auf globaler Ebene Verantwortung zu übernehmen. Ursprünglich für Verteidigungs- oder Wissenschaftszwecke entwickelte Projekte stellen inzwischen auch kommerzielle Infrastrukturen, auf die wichtige Sektoren der Wirtschaft angewiesen sind und die im Alltagsleben der Bürger eine Rolle spielen. Aufgrund der hohen technologischen und finanziellen Risiken ist der Raumfahrtsektor von strategischen Investitionsentscheidungen abhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/07




1. Einleitung

2. Die strategische Zielsetzung der Europäischen Raumfahrtpolitik

3. Anwendungen

3.1. Satellitennavigation

3.2. Erdbeobachtung

3.3. Satellitenkommunikation

3.4. Sicherheit und Verteidigung

4. Grundlagen

4.1. Wissenschaft und Technik

4.2. Internationale Raumstation ISS und Erforschung des Sonnensystems

4.3. Zugang zum Weltraum

5. Eine wettbewerbsfähige Europäische Raumfahrtindustrie

5.1. Regulierungsrahmen

5.2. Öffentliche Investitionen in die Raumfahrtindustrie

6. Governance

6.1. Institutioneller Rahmen

6.2. Koordiniertes Europäisches Raumfahrtprogramm

6.3. Internationale Beziehungen

Anhang 1
: Wichtige Maßnahmen

Anhang 2
: Glossar


 
 
 


Drucksache 262/07

... C. in Erwägung der Bemühungen und der Bereitschaft der Andengemeinschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union trotz der internen Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert war,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/07




1. richtet an den Rat die folgenden Empfehlungen:

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft zu übermitteln.


 
 
 


Drucksache 233/07

... Kauffahrteischiffe, Rettungsboote, Bereitschaftsboote, aufblasbare Rettungsflöße und als Rettungsboote zugelassene Schlauchboote sind mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln der Krankenfürsorge nach der Anlage Teil B wie folgt auszurüsten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

zu a

zu b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 544/6/07

... Die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung würde dagegen einen radikalen Einschnitt bedeuten, da nur noch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft steuerbegünstigt wäre. Dies bedeutete eine Schlechterstellung für Kapitalgesellschaften. Eine solche Verschlechterung im Steuerrecht würde die Bereitschaft, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtzeitig vorzunehmen, verringern. Ziel muss sein, dass die steuerliche Behandlung - wie bisher - unabhängig von der Rechtsform des übergebenen Betriebs ist.

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Drucksache 544/6/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 499/07

... 6. ist weiterhin überzeugt, dass größere Offenheit und eine neue Bereitschaft zum Austausch von Informationen über Waffentransfers, einschließlich Informationen über die Endverwender, entscheidend für den Erfolg des Vertrags über den Waffenhandel sein werden, und dass in diesem Sinne Verfahren wie etwa eine verbesserte Version des UN-Registers für konventionelle Waffen, geschaffen werden müssen, um eine gegenseitige und ausgewogene Garantie für weltweite Transparenz zu schaffen;



Drucksache 331/06

... 42. Eine Präzisierung des Dienstleistungsangebotes und der Modalitäten der Inanspruchnahme durch den Verbraucher hält die BNetzA beim mobilen Postservice für angezeigt, da hier in der Vergangenheit rechtliche Unklarheiten zu Problemen führten. Die nur in der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG festgelegte Mindestanzahl des derzeitigen Briefkastennetzes habe sich in der Praxis bewährt und sollte als Größenordnung in die PUDLV übernommen werden. Weitere Empfehlungen gibt die BNetzA zum Zeitpunkt der Zustellung, den Brieflaufzeiten, den Briefkastenleerungszeiten und der Betriebsbereitschaft von stationären Einrichtungen.



Drucksache 256/06

... ", Kriminalistik 1999, S. 233 ff., 297 ff.). Für den Erfolg einer Therapie kommt es deshalb entscheidend darauf an, dass die Probandin oder der Proband sich auf sie einlässt. Dies setzt allerdings weder voraus, dass von Anfang an eine Bereitschaft zur Therapie besteht, noch dass die Therapiebereitschaft auf autonomen Beweggründen beruht (vgl. die Ausführungen der Sachverständigen Pfäfflin und Winkler in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu Möglichkeiten und Strategien für einen verbesserten Schutz vor rückfälligen Sexualstraftätern, vom 9. Oktober 1996, Protokoll S.32f.; Schneider a.a.O., S. 297 f.). Entscheidend ist vielmehr, ob es der Therapeutin oder dem Therapeuten gelingt, die betroffene Person zur Mitarbeit zu motivieren. Die Herstellung einer hinreichenden Motivation ist erstes Behandlungsziel (vgl. Rosenau, "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 751/06

... Die Übergangsregelung des Absatzes 2 ist aufgrund der speziellen Anforderungen an Wehrmaterial notwendig zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.



Drucksache 390/06

... l) Hinsichtlich der Abänderung 51 des Europäischen Parlaments zu den Folgemaßnahmen zu den Haushaltsbemerkungen bestätigt die Kommission ihre Bereitschaft, dem Parlament alle Informationen zu übermitteln, die es gemäß Artikel 182 anfordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/06 (Beschluss)

... Ermittlungsverfahren könnten effizienter geführt werden, wenn für Zeugen eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei der Polizei bestünde. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach § 163a Abs. 6 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.



Drucksache 315/06

... 12. bekräftigt, dass der Integrationsprozess der Europäischen Union nicht nur auf ausschließlich technokratische Kriterien basieren muss, sondern eine ernsthafte Verinnerlichung der Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit erfordert; wird die Übereinstimmung mit diesen Werten als einen entscheidenden Faktor bei der Bewertung der Bereitschaft zum Beitritt in die Gemeinschaft heranziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/06




Entschließung

2 Türkei

2 Kroatien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Andere Länder des westlichen Balkans


 
 
 


Drucksache 658/06

... Die Kooperationsbereitschaft des Sportlers kann mit den im Straf- und Strafverfahrensrecht zur Verfügung stehenden Instrumentarien honoriert werden. Zudem soll eine Kronzeugenregelung geschaffen werden (§ 6).



Drucksache 425/06 (Beschluss)

... Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch eine solche Tätigkeit die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig in Frage gestellt wird. Darüber hinaus kann sein Verbleiben bei der Bevölkerung Zweifel an der rechtsstaatlichen Integrität des öffentlichen Dienstes hervorrufen. Die systematische und umfassende Ausforschung der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes Herrschaftsinstrument des Einparteiensystems. Wer sich daran als inoffizieller Mitarbeiter beteiligte, konnte in die Lage kommen, sein gesamtes persönliches Umfeld – Familienmitglieder, Nachbarn und Berufskollegen eingeschlossen – zu bespitzeln und heimlich Abträgliches über sie an die Sicherheitsorgane zu berichten. Die Folgen für die Betroffenen waren für die Informanten nicht absehbar. Sie konnten bis zur Vernichtung der beruflichen Existenz und zu Freiheitsentzug reichen und sogar Familienmitglieder des Denunzierten erfassen. Die Verpflichtung wurde in der Regel freiwillig, häufig mit Blick auf bestimmte Vorteile und finanzielle Zuwendungen, übernommen."

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Drucksache 425/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

2. Verlängerung der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 413/1/06

... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013



Drucksache 938/06

... " an, in der konkrete Vorschläge zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen gegen wichtige Infrastrukturen formuliert wurden.



Drucksache 505/06

... Dieses Kapitel betont die Bereitschaft der Kommission, die beteiligten Akteure während der Konsultationsphase bis Ende Juni 2007 anzuhören. Vor Ende 2007 wird die Kommission in einer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zusammenfassen und weitere Schritte vorschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 101/06 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass vor allem die Einführung von Bereitschaftsmodulen, die auf ein Hilfeersuchen hin unverzüglich entsandt werden sollen, nicht akzeptabel ist. Dieses Vorhaben ist mit den Stellungnahmen des Bundesrates vom 14. Mai und 24. September 2004 - BR-Drucksachen 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2) - nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Der Bundesrat unterstreicht seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.



Drucksache 121/06

... 8. Die Musterfinanzhilfevereinbarung trägt den in der Europäischen Charta für Forscher und im Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern niedergelegten Grundsätzen Rechnung10. Sie nimmt, soweit angemessen, Bezug auf Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen; die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche Fragen und Forschungsergebnisse mit einer über die Wissenschaftskreise hinausgehenden breiten Öffentlichkeit; Tätigkeiten zur Steigerung der Beteiligung und zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Forschung sowie Tätigkeiten zur Behandlung sozioökonomischer Aspekte der Forschung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern Für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern ist die Teilnahme von mindestens einer Rechtsperson erforderlich.

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Ernennung unabhängiger Sachverständiger

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeines

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie Kommunikation und Information

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Finanzhilfeformen

Artikel 30
Erstattung förderfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte förderfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 32
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfung förderfähiger Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 35
Zahlung und Aufteilung

Artikel 36
Einziehung

Artikel 37
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte

Artikel 38
Die Regeln dieses Kapitels gelten unbeschadet der in Kapitel IV vorgesehenen speziellen

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Verteidigungsinteressen der Mitgliedsstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
Spezielle Regeln für die Beteiligung an Tätigkeiten innerhalb des

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 53


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... " gestrichen werden. Die Einschränkung der Handelsbuchfähigkeit auf Pensions- oder Darlehensgeschäfte mit Handelsabsicht ist nach den EU-Richtlinien nicht erforderlich und für diese Geschäfte zu eng gefasst. Der Darlehensnehmer kann das Wertpapierdarlehen nutzen, um einen Leerverkauf zu tätigen; in diesem Falle handelt er mit Handelsabsicht. Es ist jedoch auch möglich, dass Wertpapierdarlehen dazu dienen, die verspätete oder ausgefallene Lieferung eines Kontrahenten zu decken. Wertpapierpensionsund Wertpapierdarlehensgeschäfte weisen einen engen Zusammenhang zum Terminhandel auf, weil sie die für den Handel erforderliche Liquidität der Wertpapiere sicherstellen oder der Zahlungsbereitschaft des Instituts dienen.



Drucksache 820/06 (Beschluss)

... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.



Drucksache 329/06

... " der Bundeswehr umzusetzen. Die Bundesregierung begründet dies mit dem überragenden Erfordernis der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Streitkräfte. Der militärische Dienst der Soldatinnen und Soldaten, der letztlich die äußere Sicherheit und die Existenz des staatlichen Gemeinwesens gewährleistet ist nicht ohne weiteres mit sonstigen staatlichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vergleichbar. Im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge kommt der Einsatzbereitschaft und allseitigen Verwendbarkeit der Soldatinnen und Soldaten ein besonderer Stellenwert zu. Dieser gewichtige militärische Grund, der staatspolitisch fundiert ist, rechtfertigt es, für die Streitkräfte von der Auflage abzusehen, Personen einstellen oder weiterbeschäftigen zu müssen, die hinsichtlich ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder aus Altersgründen nicht in der Lage sind, den jeweiligen Anforderungen an sämtliche, ihnen zu stellenden militärischen Aufgaben zu erfüllen. Angesichts der im Rahmen der Transformation der Bundeswehr vorzunehmenden Reduzierung auch des militärischen Personals nimmt die Bundesregierung die oben genannten Ausnahmen für die gesamten Streitkräfte in Anspruch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 703/1/06

... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten



Drucksache 223/06

... 14. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, den Zugang von KMU zu den EUProgrammen zu verbessern; betont, dass es wichtig ist, ihren Zugang zu den Strukturfonds zu verbessern und weitere Initiativen zu fördern, die der Verbesserung des Zugangs zu privaten Kapitalflüssen zum Nutzen der kleinen Unternehmen dienen - einschließlich der Schaffung von Möglichkeiten der Mikrofinanzierung für flexible Formen von durch Frauen geleiteten Unternehmen oder Familienunternehmen -, indem die Kofinanzierung der Projekte gefördert wird und sachdienliche und finanziell erschwingliche Informationen bereitgestellt werden, insbesondere über die Euro Info Centres und die Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centres);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/06




Europäische Charta der Kleinunternehmen

Inhalt des Berichts der Kommission

Bewertung der Umsetzung der Charta

Zukunft der Charta


 
 
 


Drucksache 233/06 (Beschluss)

... Der dargestellten Gewaltbereitschaft kann nicht durch eine Erweiterung des Verbotskatalogs der Anlage 2 zum



Drucksache 487/06

... 18. dringt bei den EU-Organen darauf, als Schlüsselkriterium für die Bewertung der Bereitschaft für den Beitritt zur Europäischen Union die Situation der Roma-Frauen in Kandidatenländern anzuwenden, und zwar einschließlich der Situation der Roma-Frauen in denjenigen Kandidatenländern, die nicht seit jeher oder ohne weiteres mit Roma-Fragen in Verbindung gebracht werden;



Drucksache 199/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat geht von der Bereitschaft des Bundes aus, den Ländern die aus einer Absenkung der Spielbankabgabe entstehenden Mindereinnahmen vollständig auszugleichen. Nach vorläufigen Berechnungen der Länder handelt es sich dabei für das Jahr 2007 - dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit - um einen Betrag von 75 Mio. Euro.



Drucksache 54/06

... • ihre Aktionspläne für den Umgang mit Gesundheitsbedrohungen (zur Vorbereitung auf mögliche Seuchen, unter Berücksichtigung der unlängst aktualisierten Leitlinien für die Bereitschaft bei einer Influenza-Pandemie) aktualisieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/06




Mitteilung

1. EIN Aktionsrahmen

2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen

2.1. Klimawandel und saubere Energien

2.2. Gesundheit

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

2.4. Management der natürlichen Ressourcen

2.5. Nachhaltiger Verkehr

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

3. Ergebnisse

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

3.2. Bessere Politikgestaltung

4. Fazit

2 Anhänge

Anhang 1
Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung

3 Hauptziele

4 Umweltschutz

Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt

Wirtschaftlicher Wohlstand

Unserer internationalen Verantwortung nachkommen

Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte

Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen

Offene und demokratische Gesellschaft

Einbeziehung der Bürger

Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner

politische Kohärenz und Governance

politische Integration

Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse

4 Vorsorgeprinzip

Den Verursacher haftbar machen

Anhang 2
Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind

1. Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Operationelle Ziele und Vorgaben

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

Anhang 3
Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)

2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

- Politik anders gestalten.

Kohärentere Politik

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Preise und Anreize richtig gestalten

Investition in Wissenschaft und Technologie

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

Öffentliche Gesundheit

Armut und soziale Ausgrenzung

Alterung der Gesellschaft

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Flächennutzung und Verkehr

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

- Einhegen der Globalisierung

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

- Entwicklungsfinanzierung

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 149/06

... "Beschäftigung und Selbstverwirklichung Unternehmerische Initiative (Entrepreneurship) bezeichnet die Fähigkeit des Einzelnen, Ideen in die Tat umzusetzen. Sie setzt Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft voraus sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Sie hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen, und sie ist das Fundament, auf dem Unternehmer eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit aufbauen8.



Drucksache 111/1/06

... Nach dem Tiefpunkt im Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist bei der Investitionsbereitschaft nun endlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Ungeachtet dessen weisen aber insbesondere kleinere Haupterwerbsbetriebe trotz eines Gewinnanstiegs weiter eine negative Nettoinvestitionsrate und eine nur sehr geringe bereinigte Eigenkapitalbildung auf. Viele dieser Betriebe werden somit kurz- bis mittelfristig aber spätestens im Zuge des Generationenwechsels, aus der landwirtschaftlichen Produktion ausscheiden oder als Nebenerwerbsbetriebe weitergeführt.



Drucksache 239/06

... 2. fordert, dass alle, die Meinungsfreiheit genießen, die Bereitschaft bekunden, die Grundwerte der Europäischen Union - Demokratie, Pluralismus und Toleranz - zu unterstützen und diese Freiheit nicht dadurch zu missbrauchen, dass sie zu religiösem Hass aufrufen oder fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen verbreiten, mit denen andere Menschen ausgegrenzt werden sollen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Glauben;



Drucksache 31/06

... Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam unterliegen Kollisionsnormen dem Artikel 61 Buchstabe c EG-Vertrag. Die Verordnung wird gemäß Artikel 67 EG-Vertrag in der durch den Vertrag von Nizza geänderten Fassung im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag erlassen. Gemäß Artikel 65 Buchstabe b schließen die „Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen …, soweit sie für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind, … ein: … Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen …“. Der Gemeinschaftsgesetzgeber verfügt daher bei seiner Entscheidung, ob eine Maßnahme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, über einen gewissen Ermessensspielraum. Die Harmonisierung der Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich. Titel IV EG-Vertrag, auf den sich der vorliegende Verordnungsvorschlag inhaltlich stützt, gilt gemäß dem Protokoll über die Position Dänemarks nicht für diesen Mitgliedstaat. Er gilt auch nicht für das Vereinigte Königreich und Irland, sofern diese Länder nicht ausdrücklich nach Maßgabe des sie betreffenden Protokolls im Anhang zum EG-Vertrag ihre Bereitschaft erklären sich dieser Initiative anzuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 460/06

... 3.6 Erwachsenen Zuwanderern bietet das Zuwanderungsgesetz mit den bundesunterstützten Integrationskursen ein Startangebot, das auch den bereits hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern weiter offen stehen muss. Wo trotz staatlichen Förderangebotes die Bereitschaft zum Kursbesuch nicht besteht, müssen Sanktionen verstärkt werden. Denkbar wären hier Kürzungen von staatlichen Transferleistungen oder die Koppelung des Arbeitsmarktzuganges bei Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern an die vorherige Teilnahme an einem Integrationskurs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06




Entschließung

I. Integration

II. Einbürgerung

Begründung


 
 
 


Drucksache 413/06 (Beschluss)

... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013



Drucksache 460/06 (Beschluss)

... 3.6 Erwachsenen Zuwanderern bietet das Zuwanderungsgesetz mit den bundesunterstützten Integrationskursen ein Startangebot, das auch den bereits hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern weiter offen stehen muss. Wo trotz staatlichen Förderangebotes die Bereitschaft zum Kursbesuch nicht besteht, müssen Sanktionen verstärkt werden. Denkbar wären hier Kürzungen von staatlichen Transferleistungen oder die Koppelung des Arbeitsmarktzuganges bei Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern an die vorherige Teilnahme an einem Integrationskurs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

I. Integration

II. Einbürgerung


 
 
 


Drucksache 820/06

... - Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland deutlich unter 0,5 Prozent liegen, wobei dabei noch nicht zwischen EU-Ausland und nicht EU-Ausland unterschieden wird. Im Bereich der Pflege ist die Mobilität noch geringer. Die Nutzung des Versorgungsangebots der Krankenhäuser durch Patienten aus anderen EU-Staaten, die gezielt zur geplanten Krankenhausbehandlung kommen, hat ebenfalls nur sehr geringen Umfang. Demgegenüber dürfte die Bereitschaft von Leistungserbringern, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten - sei es vorübergehend oder durch Niederlassung -, tendenziell etwas höher ausgeprägt sein.



Drucksache 359/06

... Die Regelungen für ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren entsprechen den bisherigen Vorgaben. Das Schlichtungsverfahren ist kein Schiedsverfahren mit entsprechender Bindungswirkung für die Parteien, sondern stellt lediglich einen Schlichtungsversuch dar, um im Interesse beider Parteien eine möglichst schnelle und kostengünstige Entscheidung zu erreichen. Aus der Freiwilligkeit des Verfahrens folgt, dass dieses abzuschließen ist, sofern eine Partei die Bereitschaft zur Mitwirkung verweigert. Da die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 9a
Neue Märkte

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

§ 47b
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 4
Neubekanntmachung 900-15

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a) Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 45a

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45g

Zu § 45h

Zu § 45i

Zu § 45j

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 13

Zu § 47b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

a Absatz 2 Satz 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66g

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66j

Zu § 66k

Zu § 66l

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 394/06

... Die Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Integration haben sich in den letzten 20 Jahren geändert. Es gibt neue Wege, wie das Unternehmertum und die Innovationsbereitschaft gefördert werden können. Damit das System funktioniert, ist die Kommission bereit, auf partnerschaftlicher Basis unter Einsatz neuer Technologien mit den Mitgliedstaaten und ihren Behörden zusammenzuarbeiten und sie dabei zu unterstützen, Tätigkeiten in ihren Verantwortungsbereich zu übernehmen.



Drucksache 199/1/06

... Der Bundesrat geht von der Bereitschaft des Bundes aus, den Ländern die aus einer Absenkung der Spielbankabgabe entstehenden Mindereinnahmen vollständig auszugleichen. Nach vorläufigen Berechnungen der Länder handelt es sich dabei für das Jahr 2007 - dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit - um einen Betrag von 75 Mio. Euro.



Drucksache 150/06

... "Wichtig ist zudem nach Aussagen aller im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements Tätigen eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die positive Beispiele gelungenen bürgerschaftlichen Engagements aufzeigt, um Menschen zu motivieren, ihre grundsätzlich vorhandene Engagementbereitschaft in derartigen Initiativen zugunsten Pflegebedürftiger einzubringen.



Drucksache 672/06

... ll) Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person,



Drucksache 548/06 (Beschluss)

... . Die Bereitschaft der Registergerichte zur Zulassung nachträglich eingereichter Unterlagen, Ergänzungen und Berichtigungen ist höchst unterschiedlich. Aus der teilweise erfolgenden endgültigen Ablehnung der Eintragung von Umwandlungsvorgängen können sich für das jeweilige Unternehmen gravierende rechtliche und steuerliche Nachteile ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 153/06 (Beschluss)

... " gestrichen werden. Die Einschränkung der Handelsbuchfähigkeit auf Pensions- oder Darlehensgeschäfte mit Handelsabsicht ist nach den EU-Richtlinien nicht erforderlich und für diese Geschäfte zu eng gefasst. Der Darlehensnehmer kann das Wertpapierdarlehen nutzen, um einen Leerverkauf zu tätigen; in diesem Falle handelt er mit Handelsabsicht. Es ist jedoch auch möglich, dass Wertpapierdarlehen dazu dienen, die verspätete oder ausgefallene Lieferung eines Kontrahenten zu decken. Wertpapierpensionsund Wertpapierdarlehensgeschäfte weisen einen engen Zusammenhang zum Terminhandel auf, weil sie die für den Handel erforderliche Liquidität der Wertpapiere sicherstellen oder der Zahlungsbereitschaft des Instituts dienen.



Drucksache 393/06

... Die teilnehmenden Länder stellen eine kontinuierliche Einsatzbereitschaft der nichtgemeinschaftlichen Elemente sicher und gewährleisten die Interoperabilität zwischen diesen und den gemeinschaftlichen Elementen.



Drucksache 764/06

... -Energien-Gesetzes erfolgen soll, haben die Leitungen von dem Umspannwerk der Offshore-Anlagen bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes zu errichten und zu betreiben; die Netzanbindungen müssen zu dem Zeitpunkt der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet sein. Eine Leitung nach Satz 1 gilt ab dem Zeitpunkt der Errichtung als Teil des Energieversorgungsnetzes. Betreiber von Übertragungsnetzen sind zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die die Betreiber von Offshore-Anlagen für die Planung und Genehmigung der Netzanschlussleitungen bis zum ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Gesetzes] getätigt haben, soweit diese Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich anzusehen waren und den Anforderungen eines effizienten Netzbetriebs nach § 21 entsprechen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, den unterschiedlichen Umfang ihrer Kosten nach Satz 1 und 3 über eine finanzielle Verrechnung untereinander auszugleichen; § 9 Abs. 3 des



Drucksache 145/06

... . Die Kohärenz zwischen Systemen der Einkommensbeihilfen und Aktivierungsmaßnahmen ist somit verbessert worden. In zahlreichen Mitgliedstaaten hängt die Anspruchsberechtigung von der aktiven Arbeitssuche, der Verfügbarkeit für eine Arbeit oder der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ab. In einigen Fällen werden die Bedingungen in einem individuellen Vertrag über einen vereinbarten Pfad für die berufliche Wiedereingliederung des Leistungsempfängers festgehalten. In immer mehr Ländern werden die finanziellen Anreize verbessert, um die Erwerbstätigkeit gegenüber der Nichterwerbstätigkeit deutlich attraktiver zu machen. So werden Steuervergünstigungen für Niedriglohnarbeitskräfte als Beihilfe gewährt (Bedingung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit); ab dem Schwellenwert, ab dem die Leistungen normalerweise gestrichen werden, laufen die Zahlungen nun allmählich aus, um der Arbeitsbereitschaft nicht entgegenzustehen. Außerdem sind spezifische Maßnahmen entwickelt und durchgeführt worden um den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern der Grundversorgung (z.B. medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, angemessener Wohnraum und - in besonders gravierenden Fällen materieller Deprivation - sogar Lebensmittel) zu erleichtern. Auf diese Weise soll die gesellschaftliche Eingliederung benachteiligter Personen gefördert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben in der Regel verschiedene Mindesteinkommensregelungen eingeführt um die Differenz zwischen persönlichem und Familieneinkommen - Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen - einerseits und Mindesteinkommen andererseits auszugleichen. Diese Regelungen weisen einige gemeinsame Merkmale auf:



Drucksache 58/06

... /EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen13 befasst sich mit Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Notfällen, einschließlich Hochwasser. Der Katastrophenschutz kann angemessene Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung bieten und Bereitschaft und Widerstandskraft verbessern, die wichtigsten Ursachen für Hochwasser werden dadurch jedoch nicht beseitigt.

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Drucksache 58/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
(Gegenstand)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

In Artikel 3 Koordinierung innerhalb einer Flussgebietseinheit

In Artikel 14 Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit

In den Artikeln 15 und 16 technische Anpassung und Ausschuss

Artikel 17
(Berichterstattung)

Die Artikel 19, 20 und 21

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel III
Hochwasserrisikokarten

Artikel 7

Artikel 8

Kapitel IV
Pläne für das Hochwasserrisikomanagement

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel V
Koordinierung mit der Richtlinie 2000/60/EG, Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel VI
Durchführung und Änderungen

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel VII
Berichte und Schlussbestimmungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Anhang
Pläne für das Hochwasserrisikomanagement

A. Bestandteile der ersten Pläne für das Hochwasserrisikomanagement:

B. Bestandteile späterer Aktualisierungen der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement:


 
 
 


Drucksache 729/06

... 54. ist der Ansicht, dass diese Ordinationen der vor kurzem von den chinesischen Behörden bekräftigten Bereitschaft entgegenstehen, einen ehrlichen und konstruktiven Dialog zwischen der Volksrepublik China und dem Heiligen Stuhl zu gewährleisten; hebt deshalb die Notwendigkeit hervor, die Freiheit der Kirche und die Unabhängigkeit ihrer Institutionen von jeglicher Einmischung von außen zu achten, die sich nicht nur in Akten der Ablehnung der ausgehandelten Anliegen beider Parteien äußert, sondern auch das Vertrauen in den gegenseitigen Dialog und in die Entwicklung der Freiheit in China zunichte macht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/06




Zusammenarbeit EU-China

Wirtschaftliche Lage

Innenpolitische Lage

2 Menschenrechte

Außenpolitik/Beziehungen zu den Nachbarländern

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 672/1/06

... beteiligt sind, kommt eine wichtige Bedeutung zu. Daher wird in der Gesetzesbegründung zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht jede Polizeivollzugsbehörde, die im Rahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall auch Gefahren des internationalen Terrorismus abwehrt, an die Antiterrordatei angeschlossen werden kann. Es kann jedoch aus polizeifachlicher Sicht erforderlich sein, Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes neben den jeweiligen Landeskriminalämtern in den Kreis der berechtigten Behörden aufzunehmen, was auch die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder am 4. September 2006 festgestellt haben. Dies gilt insbesondere für Polizeivollzugsbehörden, die mit der Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen bzw. der Bearbeitung herausragender Staatsschutzdelikte beauftragt sind und die örtliche Kenntnisse mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über terroristische Strukturen und Netzwerke vereinen. Der Kombination von örtlichen und überörtlichen Kenntnissen kommt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des islamistischen Terrorismus mit seinen kleinen autonomen Gruppierungen, die vor Ort etwa durch Selbstradikalisierung entstehen, wie der fehlgeschlagene Kofferbombenanschlag zeigt, eine zunehmende Bedeutung zu. Eine unmittelbare Beteiligung dieser Dienststellen ist notwendig, da selbst bei Einrichtung einer Rufbereitschaft bei den Landeskriminalämtern Sicherheitslücken zu befürchten sind, wenn kein unmittelbarer Zugriff der jeweiligen Polizeivollzugsbehörde möglich ist. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nach den aktuellen Planungen des Bundeskriminalamts mit der



Drucksache 901/06

... G. in der Erwägung, dass Integration ein bilateraler Prozess ist, der sowohl die Bereitschaft der Zuwanderinnen voraussetzt, die Verantwortung für die Integration in ihre Aufnahmegesellschaft zu übernehmen, als auch die Bereitschaft der EU-Bürger, die Migrantinnen zu akzeptieren und zu integrieren; hierbei müssen zur Beeinflussung der Verhaltensmuster sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaften auf allen relevanten Ebenen sowie zur Mobilisierung von Ressourcen integrierte Maßnahmen auf beiden Seiten erarbeitet und umgesetzt werden; ferner in der Erwägung, dass dieser bilaterale Prozess ein gegenseitiges Engagement erfordert, das aus Rechten und Pflichten für die Aufnahmegesellschaft und für die Zuwanderer besteht H. in der Erwägung, dass der Aspekt des Geschlechts weder bei harmonisierten Maßnahmen noch bei der Erhebung von Daten systematisch berücksichtigt wird, wie aus den jüngsten Berichten zur Bewertung der nationalen Maßnahmen zur Integration von Migranten hervorgeht,



Drucksache 736/06

... Ziel ist, öffentliches und privates Kapital zu mobilisieren, um die Finanzierungsprobleme von Vorhaben und Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz insbesondere bei der Aufbringung von Risikokapital zu lösen. Dies könnte auch durch die Weiterentwicklung erfolgreicher Pilotprojekte erfolgen. Internationale Finanzinstitutionen wie die EIB, die EBWE und die Weltbank, Investoren aus dem privaten Sektor und andere Finanzintermediäre haben schon ihre Bereitschaft signalisiert, gemeinsam mit der Kommission den GEEREF einzurichten. Die EIB und die EBWE haben in den Regionen Afrika, Karibik, Pazifik und Mittelmeerraum bzw. für einen regionalen Unterfonds, der die osteuropäischen Nicht-EU-Märkte abdeckt, erste Mitfinanzierungsmöglichkeiten identifiziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/06




1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor

2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien

3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis

5. Schluss und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 350/06

... Wenn die Mitgliedstaaten all dies erreichen wollen, sollten sie die notwendigen Bedingungen schaffen die es den Universitäten erlauben, ihre Leistungen zu steigern, sich zu modernisieren und wettbewerbsfähiger zu werden - kurzum, ihre eigne Wiedergeburt selbst zu steuern und die ihnen zukommende Rolle bei der Schaffung der wissensbasierten Gesellschaft zu übernehmen, auf die die Lissabonner Strategie zielt. Diskussionen auf europäischer Ebene offenbaren eine zunehmende Bereitschaft zur Modernisierung von Systemen, und die folgenden Vorschläge sind im Wesentlichen unumstritten. Vor allem die Mitgliedstaaten und die Universitäten sind am Zug. Als Bilanz aus der Debatte und unter Berücksichtigung der europäischen Besonderheiten schlägt die Kommission die folgenden Veränderungen als Schlüssel zum Erfolg vor:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/06




Mitteilung

2 Einführung

die VOR UNS liegenden Herausforderungen.

1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen

2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern

3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten

4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten

5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen

6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken

7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren

8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen

9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen

UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte

Schlussfolgerungen

Anhang 1
Statistische Tabellen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Danksagung


 
 
 


Drucksache 325/06

... 6. Die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen begleitende Maßnahmen, um die Bereitschaft der einheitlichen Ansprechstellen zu fördern, die Informationen gemäß diesem Artikel auch in anderen Gemeinschaftssprachen bereitzustellen, soweit dies mit ihren Rechtsvorschriften über die Verwendung von Sprachen vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/06




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie

3 Daseinsvorsorge

Herkunftslandprinzip / Dienstleistungsfreiheit


Ergänzende Texte:

Artikel 7
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 15
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 16
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 22
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 36b
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 42
zur Dienstleistungsfreiheit

Artikel 45
zur Dienstleistungsfreiheit


 
 
 


Drucksache 64/06

... 26. Die Regelung in Artikel 15 Abs. 1, wonach der Verbraucher jederzeit berechtigt ist, den Darlehensvertrag ganz oder teilweise zurückzuzahlen, hätte zur Folge, dass ein Kündigungsausschluss in Zukunft nicht mehr wirksam vereinbart werden könnte. Festzinskredite würden damit auf jeden Fall teurer bzw. die Bereitschaft der Kreditinstitute, sich durch Festzinskredite, die in der Regel entsprechend refinanziert werden müssen, wirtschaftlich länger zu binden, würde sinken. Das Kündigungsrecht wird deshalb zu vermehrten Verbraucherkrediten mit variabler Verzinsung führen, was für den Verbraucher bei steigendem Zinsniveau eine zusätzliche Belastung bringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe d und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe e

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 549/06

... die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.