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0154/08
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0405/07
0692/07
0063/07B
0950/07
0268/07
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0364/1/07
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0211/07
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0008/07
0895/07
0549/07
0453/07
0824/07
0005/07
0525/07
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0589/07
0061/1/07
0694/07
0461/07
0747/1/07
0223/07B
0388/1/07
0117/1/07
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0546/07
0244/07
0683/07
0646/07
0068/07
0432/1/07
0589/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0565/1/07
0251/07
0432/07B
0064/07
0497/07
0419/07
0252/07
0406/07
0431/07B
0616/07
0212/07
0028/07B
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0816/07
0932/07
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0354/1/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0680/07B
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0364/07
0150/07
0298/07
0556/07
0657/07B
0701/07
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0489/07
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0404/07
0663/1/07
0502/07
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0720/07A
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0356/07
0484/07
0417/07
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0657/2/07
0554/07
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0555/07
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0431/1/07
0231/07
0275/07
0022/07
0550/07
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0456/07
0720/07H
0295/07
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0233/07
0544/6/07
0499/07
0331/06
0256/06
0751/06
0390/06
0660/06B
0315/06
0658/06
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0413/1/06
0938/06
0505/06
0101/06B
0121/06
0153/1/06
0820/06B
0329/06
0703/1/06
0223/06
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0487/06
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0413/06B
0460/06B
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0145/06
0058/06
0729/06
0672/1/06
0901/06
0736/06
0350/06
0325/06
0064/06
0549/06
0256/06B
0865/06
0455/06
0111/06B
0221/06
0250/06
0507/06
0183/06
0238/06
0122/06
0256/1/06
0142/06
0149/06B
0261/06
0081/06
0668/06
0804/06
0101/1/06
0703/06B
0931/06
0149/1/06
0425/06
0654/06
0549/06B
0924/06
0392/06
0009/06
0101/06
0253/06
0448/06
0327/06
0413/06
0233/06
0387/06
0498/06
0703/06
0601/06
0844/06B
0868/06B
0102/06
0486/06
0056/06
0141/06
0176/06
0660/06
0946/06
0844/06
0153/06
0745/06
0549/1/06
0064/06B
0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
0431/05
0312/05B
0900/05
0380/1/05
0583/05
0463/05
0323/05B
0566/05
0601/05
0484/05
0004/05B
0752/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0213/05B
0252/05
0680/05
0669/05B
0276/05B
0294/05
0668/05
0444/05
0778/05B
0354/1/05
0140/05B
0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0077/05
0400/05B
0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 248/1/08

... ) würde einen Kronzeugen immer zum bevorzugten Objekt von Schadenersatzklagen machen. Deshalb erscheint die vorgeschlagene Begrenzung auf von dem Kronzeugen bei seinen Vertragspartnern oder dessen Abnehmern unmittelbar verursachte Schäden erforderlich, aber auch ausreichend. Wegen der denkbaren Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft weiterer Rechtsverletzer könnte sogar in Erwägung gezogen werden, ein solches Privileg allen erfolgreichen Kronzeugen, also auch solchen zu gewähren, denen zwar kein vollständiger Erlass, aber eine Reduzierung der Geldbuße zugestanden wurde.



Drucksache 973/1/08

... Der Bundesrat begrüßt daher die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, sich für diese Forderung einzusetzen und erwartet eine schnellstmögliche Vorlage der entsprechenden Gesetzesänderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 973/1/08




1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.

2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.

3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.


 
 
 


Drucksache 509/08

... B. in der Erwägung, dass – zum ersten Mal – eine Delegation seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung in die Slowakei reiste, um deren Bereitschaft für einen Beitritt zum Euro-Raum zu prüfen,



Drucksache 936/08

... I. in der Erwägung, dass sich im Jahre 2007 die Zahl der Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit, die von der Institution oder dem Organ selbst nach einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten beigelegt wurden (129 Fälle), verdoppelt hat, was auf eine zunehmende Bereitschaft seitens der Institutionen und Organe hindeutet, Beschwerden beim Bürgerbeauftragten als Gelegenheit zu begreifen, aufgetretene Fehler zu berichtigen und mit dem Bürgerbeauftragten zum Nutzen der Bürger zusammenzuarbeiten,



Drucksache 810/08

... N. in der Erwägung, dass jedoch auf Seiten der Mitgliedstaaten und regionalen oder kommunalen Behörden nicht immer eine klare Bereitschaft erkennbar ist, praktische Lösungen für die von den Petenten angesprochenen Probleme zu finden,


 
 
 


Drucksache 848/08 (Beschluss)

... Die Bereitschaft zum Vertragsschluss nach Satz 2 wird angenommen, wenn der Darlehensgeber gemäß Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Einführungsgesetzes zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

3. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

26. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

27. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

28. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

29. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

30. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

32. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Das schließt aber nicht aus, dass ebenso Fälle denkbar sind, die zunächst einer Beratungshilfe durch Beratung bedürfen, in denen sich in der Beratung selbst aber herausstellt, dass einfache Tatsachenmitteilungen zur Rechtswahrnehmung ausreichen würden. Solche muss der Rechtsuchende dann allein bewältigen. Das betrifft insbesondere die Einlegung eines Widerspruchs bzw. Einspruchs ohne juristische Begründung, wenn feststeht, dass der Sachverhalt jeweils vor der zu treffenden Entscheidung umfassend von Amts wegen geprüft wird. In diesen Kontext ist in der Regel auch die Ratenzahlungsvereinbarung einzuordnen. Sie betrifft lediglich Tatsachenmitteilungen einfacherer Natur, wie etwa die Bereitschaft, eine Geldschuld zu erfüllen, verbunden mit dem Angebot, dies nur in Raten in bestimmter Höhe leisten zu können. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch bedarf es für ein solches Schreiben keiner besonderen Kenntnisse mehr, so dass es zumutbar sein kann, dies dem Rechtsuchenden selbst zu überlassen. Von der Beratungshilfe durch Vertretung nicht erfasst sind ferner auch die Fälle, in denen vom Rechtsanwalt im Beratungsgespräch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit prognostiziert wird, dass eine Rechtswahrnehmung keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Insoweit ist es dem Rechtsuchenden zuzumuten, sollte er dennoch versuchen wollen, seine vermeintlichen Rechte durchzusetzen, dies in Eigeninitiative zu tun. Andernfalls wäre die Grenze zur mutwilligen bzw. missbräuchlichen Rechtswahrnehmung schon erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 315/08 (Beschluss)

... Da bislang vielfach bei Vorhaben des Bedarfsplans selbst ein sehr geringer Eigenanteil der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes eine Bereitschaft zur Realisierung der Vorhaben des Bedarfsplans verhindert hat, müssen diese nach der neuen Regelung keinen Eigenanteil mehr erbringen. Etwas anderes gilt nach Satz 2 dann, wenn der Ausbau eines Schienenweges auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes in den Bedarfsplan aufgenommen wurde und diese Maßnahme im wirtschaftlichen Interesse dieses Unternehmens liegt. In diesem Falle kann in der Finanzierungsvereinbarung nach § 22 eine Kostenbeteiligung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 6
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 7
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 8
Befugnisse des Bundes

§ 9
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 10
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 11
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 12
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 13
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 14
Ausbau der Schienenwege

§ 15
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 16
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 17
Überprüfung des Bedarfs

§ 18
Planungszeitraum

§ 19
Unvorhergesehener

§ 20
Berichtspflicht

§ 21
Finanzierung

§ 22
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 23
Nahverkehr

§ 24
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 25
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 14 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und -bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Wesentliche Regelungsbereiche des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

C. Gesetzgebungskompetenz

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand

b Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

G. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

5 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

5 Allgemeines

Absatz 1

Nummer n

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 8

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 9

Zu den §§ 10

5 Allgemeines

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 7

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Absatz 1

Absatz 2

D. h. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben nicht nur das Recht, eine Maßnahme zu realisieren, sondern auch die Pflicht hierzu.

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

4 Allgemein

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 799/08

... – zusammen mit der Industrie einen Kodex bewährter Praktiken dafür erstellen, wie die derzeitige Struktur der Corporate Governance im Hinblick auf die Stärkung einer langfristigen Ausrichtung und die Abschwächung finanzieller und anderer Anreize für eine kurzfristige und übermäßige Risikobereitschaft und ein unverantwortliches Verhalten wieder ins Lot gebracht werden kann;



Drucksache 39/08 (Beschluss)

... Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshof vom 27. April 2005 (BGHSt 50, 93) erforderlich. In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zusammenhangstaten wesentlich eingeengt. Etwa beim Einsatz des Fahrzeugs zu Drogengeschäften kann die Entziehung der Fahrerlaubnis seither nur noch angeordnet werden, wenn sich aus der Tat hinreichende Anhaltspunkte für die Bereitschaft des Täters ergeben, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen kriminellen Zielen unterordnen werde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 96/08 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Änderung verhindert, dass das Gerechtigkeitsgefälle mit der vorgesehenen Anhebung der Übungsleiterpauschale insoweit weiter ausgebaut wird. Das wäre auch im Interesse der Länderhaushalte. Denn ansonsten wäre zu befürchten, dass die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen zurückgeht. Das würde wiederum einen verstärkten Einsatz von Berufsbetreuern erfordern und die ohnehin stetig steigenden Ausgaben der Länder in Betreuungsangelegenheiten weiter erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB

8. Zu Artikel 2a - neu - § 3 Nr. 26a, 26b, § 52 Abs. 40b - neu - EStG

Artikel 2a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 87/08

... B. in der Erwägung, dass Beschlüsse zur Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs auf der Grundlage bestimmter, vom Rat angenommener Kriterien gefasst wird, bei denen die wesentlichen Bedenken auf Seiten der Europäischen Union zur Menschenrechtslage in dem betreffenden Land, eine im Zusammenhang mit diesem Dialog zu erkennende echte Bereitschaft seitens der politischen Führung des betreffenden Landes, die Menschenrechtssituation vor Ort zu verbessern, sowie die positiven Auswirkungen zum Tragen kommen, die ein Menschenrechtsdialog auf die Menschenrechtssituation haben kann,



Drucksache 451/08 (Beschluss)

... " Eingang in das Papier der Kommission gefunden hat und somit zum Ausdruck kommt, dass Integration sowohl Maßnahmen der Mitgliedstaaten als auch einen eigenen Beitrag der Einwanderer erfordert. Für die Integration legaler Zuwanderer in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Geben und Nehmen.



Drucksache 757/08

... – bei Lizenzbereitschaftserklärung (§ 23 Abs. 1



Drucksache 635/08

... Bewährt hat sich auch die hälftige Teilung des Zugewinns. Sie basiert auf der Vermutung, dass beide Ehegatten einen gleichen Beitrag zu dem in der Ehe erwirtschafteten Zugewinn beigetragen haben. Diese Vermutung entspricht dem Charakter der Ehe als einer von Gleichberechtigung geprägten Gemeinschaft (BVerfG a.a.O.). Sie trägt dabei auch dem Umstand Rechnung, dass die Vermögensmehrung in der Ehe neben der Aufgabenteilung bei Erwerb und Haushalt von zahlreichen weiteren Faktoren abhängen kann wie der Wirtschaftlichkeit von Anschaffungen, der Bereitschaft zum Konsumverzicht oder der Geschicklichkeit bei Geldanlagen. Aus diesem Grund ist die Halbteilung auch bei Doppelverdiener- und Zuverdiener-Ehen grundsätzlich sachgerecht (Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 5. Auflage 2006, Rn. 7 zu § 34). Dem entspricht auch das Rechtsverständnis vieler Ehegatten, wie etwa die üblich gewordene Praxis zeigt, beim Erwerb eines "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 632/1/08

... Der Gesetzentwurf sieht neben der Förderung der direkten Mitarbeiterbeteiligung am arbeitgebenden Unternehmen eine Förderung spezieller Mitarbeiterbeteiligungsfonds vor. Fördervoraussetzung ist auch hier ein hinreichender Bezug zum arbeitgebenden Unternehmen. Dahinter steht die Überlegung, dass betriebliche Beteiligungen insbesondere in Bezug auf Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Mitarbeiterbindung und -gewinnung, Produktivität des Unternehmens sowie Liquidität und Kapitalstruktur des Arbeitgebers deutliche Vorteile gegenüber der außerbetrieblichen Beteiligung aufweisen Dem Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Risikomischung soll bei den Mitarbeiterfonds durch besondere Anlagegrenzen Rechnung getragen werden.



Drucksache 755/08

... Die Bereitschaft von Arbeitgebern, einen Arbeitslosen für die Zeit der Weiterbildung ihres Arbeitnehmers einzustellen, ist insgesamt nur sehr gering ausgeprägt. Die durch Weiterbildung entstehenden personellen Vakanzen werden von Arbeitgebern vorrangig durch eigenes Personal gedeckt. Auch die Möglichkeit, zur Entlastung der Arbeitgeber Dritte mit Koordinierungsaufgaben zu beauftragen, führte nicht zu einer nennenswerten Inanspruchnahme des Förderinstrumentes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 775/08

... Das Grünbuch ist daher der erste Schritt für die politische Entscheidungsfindung. Die eingegangenen Beiträge sollen die Grundlage für die Überlegungen der Kommission über den Entwurf eines Papiers über politische Optionen in Form einer Mitteilung bilden, die heutigen Plänen zufolge im Mai 2009 veröffentlicht werden soll. Der Erfolg der Anhörung im Rahmen dieses Grünbuchs hängt von der Bereitschaft eines breiten Spektrums von Beteiligten ab, in diesem wichtigen öffentlichen Prozess ihre Sorgen, Analysen und Ideen mitzuteilen und auszuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/08




Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen

2 Einleitung

Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen

Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene

3 Grünbuch

Teil I
Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen

1. EU-Bewirtschaftungsauflagen

Frage 1:

2. Vermarktungsnormen

2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen

Frage 2:

2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen

Frage 3:

2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen

5 Selbstregulierung

Vereinfachte EU-Verordnung

Frage 4:

Teil II
Besondere EU-Qualitätsregelungen

3. Geografische Angaben

3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben

5 Schutz

5 Durchsetzungsmaßnahmen

Frage 5:

3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben

Frage 6:

3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern

Frage 7:

3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen

Frage 8:

3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben

Frage 9:

3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben

Frage 10:

4. Garantiert traditionelle Spezialitäten

Frage 11:

5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft

Frage 12:

6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage

Frage 13:

7. Weitere EU-Regelungen

Frage 14:

Teil III
Zertifizierungsregelungen

8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln

8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele

Frage 15:

8.2. EU-Aufsicht

8.3. Aufwands- und Kostensenkung

Frage 17:

8.4. Internationale Dimension

Frage 18:

3 Fazit

Frage 19:


 
 
 


Drucksache 756/08

... 3. die Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Analytischen Task Forces zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung mit Spezialtechnik bei komplexen ABC-Lagen.



Drucksache 394/08

... 81. ist weiterhin besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran wegen des Fehlens positiver Fortschritte jeglicher Art bei der Verbesserung der Lage der Menschenrechte und wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran seit 2004 unterbrochen ist; fordert die iranischen Verantwortlichen auf, diesen Dialog wieder aufzunehmen, um alle Akteure der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für Demokratie engagieren, und – mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln – die bisherigen Prozesse zu stärken, die demokratische, institutionelle und konstitutionelle Reformen fördern können, die Nachhaltigkeit dieser Reformen gewährleisten können und die Einbeziehung aller iranischen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse konsolidieren können und somit die von ihnen im allgemeinen politischen Diskurs wahrgenommene Rolle zu stärken; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Achtung der grundlegenden Menschenrechte im Iran, vor allem des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit 2007 weiter verschlechtert hat; verurteilt die neue von den iranischen Behörden seit Anfang April 2007 eingeleitete Moral-Kampagne, derzufolge tausende Männer und Frauen im Zuge der "Bekämpfung unmoralischen Verhaltens” verhaftet wurden; verurteilt die immer häufigere Verhängung der Todesstrafe durch das iranische Regime;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 756/1/08

... 3. die Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Medizinischen Task Forces und der Analytischen Task Forces für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche.



Drucksache 632/08 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht neben der Förderung der direkten Mitarbeiterbeteiligung am arbeitgebenden Unternehmen eine Förderung spezieller Mitarbeiterbeteiligungsfonds vor. Fördervoraussetzung ist auch hier ein hinreichender Bezug zum arbeitgebenden Unternehmen. Dahinter steht die Überlegung, dass betriebliche Beteiligungen insbesondere in Bezug auf Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Mitarbeiterbindung und -gewinnung, Produktivität des Unternehmens sowie Liquidität und Kapitalstruktur des Arbeitgebers deutliche Vorteile gegenüber der außerbetrieblichen Beteiligung aufweisen.



Drucksache 196/08

... 62. nimmt die Bestrebungen des neuen Präsidenten, Gurbanguly Berdymuchammedow, um eine umfassende Reformierung des Bildungssystems als positives, wenn auch immer noch sehr begrenztes Zeichen für einen Wandel in Turkmenistan zur Kenntnis; hält es für richtig, dass die Europäische Union auf die Kooperationsbereitschaft Turkmenistans auf diesem Gebiet reagiert;



Drucksache 595/08

... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 19.-20. Juni 2008, in denen die Bereitschaft der Europäischen Union bekräftigt wird, zusätzliche Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Gewalt verantwortlich sind,



Drucksache 185/08

... – Schaffung eines europäischen Netzes für die Katastrophenhilfeschulung. Hohe Anforderungen hinsichtlich der Bereitschaft, Selbstständigkeit und Interoperabilität erfordern verstärkte Schulungsmaßnahmen auf europäischer Ebene. Geeignet wäre ein strukturiertes Netz, in das die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und die wissenschaftlichen Kenntnisse einfließen, die auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene durch Forschungsprojekte des Rahmenprogramms im Bereich der natürlichen Gefahren und Naturkatastrophen erarbeitet wurden. In einem europäischen Netz für die Katastrophenhilfeschulung wären die vorhandenen Exzellenzzentren der Mitgliedstaaten miteinander verbunden die eine Vielfalt von Tätigkeiten anbieten, darunter Fortbildungsmaßnahmen, Übungen und den Austausch von Experten. Das Ausbildungsnetz würde Schulungsprogramme entwickeln, die von einem Netz ausgewählter Exzellenzzentren durchgeführt werden, Qualitätsstandards festlegen und Synergien zwischen den verschiedenen Fortbildungsprogrammen ermitteln. Das Ausbildungsnetz könnte insbesondere die Komplementarität von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe nutzen und auch Fachkenntnisse in Bereichen wie Logistik, Kommunikation in Krisen, Wasser, Ernährung, Gesundheitswesen, Schutz und Unterbringung aufbauen, wobei es vom Aufbaustudiengang NOHA (Network on Humanitarian Assistance) und von anderen Ausbildungsnetzen, wie der Europäischen Gruppe für Ausbildung (European Group on Training - EGT), Gebrauch machen sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 632/08

... Die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitnehmern erhöhen.



Drucksache 765/08

... Ziel dieses Vorschlags ist es, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in den Binnenmarkt und durch Förderung der Bereitschaft der Unternehmen, im grenzüberschreitenden Handel tätig zu werden, zu verbessern. Dieses übergeordnete Ziel sollte durch Verringerung der Zersplitterung, durch Straffung des Rechtsrahmens und durch Gewährleistung eines hohen, einheitlichen Verbraucherschutzniveaus sowie einer angemessenen Information der Verbraucher über die ihnen zustehenden Rechte und die Art und Weise ihrer Ausübung erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vollständige Harmonisierung

Kapitel II
Information der Verbraucher

Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 6
Verletzung der Informationspflicht

Artikel 7
Spezielle Informationspflichten von Vermittlern

Kapitel III
Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 10
Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Artikel 11
Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen

Artikel 12
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist

Artikel 13
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Artikel 14
Ausübung des Widerrufsrechts

Artikel 15
Wirkungen des Widerrufs

Artikel 16
Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall

Artikel 17
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Artikel 18
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Artikel 19
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Artikel 20
Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Kapitel IV
Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge

Artikel 21
Geltungsbereich

Artikel 22
Lieferung

Artikel 23
Risikoübergang

Artikel 24
Vertragsmäßigkeit

Artikel 25
Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten

Artikel 26
Abhilfe bei Vertragswidrigkeit

Artikel 27
Kosten und Schadensersatz

Artikel 28
Fristen und Beweislast

Artikel 29
Gewerbliche Garantien

Kapitel V
Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln

Artikel 30
Geltungsbereich

Artikel 31
Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln

Artikel 32
Allgemeine Grundsätze

Artikel 33
Beweislast

Artikel 34
Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Artikel 35
Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Artikel 36
Auslegung von Vertragsklauseln

Artikel 37
Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 38
Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 39
Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln

Kapitel VI
Allgemeine Vorschriften

Artikel 40
Ausschuss

Artikel 41
Rechtsdurchsetzung

Artikel 42
Sanktionen

Artikel 43
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 44
Information

Artikel 45
Unbestellte Produkte

Artikel 46
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 48
Überprüfung

Artikel 49
Inkrafttreten

Artikel 50
Adressaten

Anhang I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen

B. Muster-Widerrufsformular

Anhang II
Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Anhang III
Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Anhang IV
Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)

Anhang V
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 345/08

... wegen der unzulässigen Ausübung moralischen Drucks unlauter. Denn der Verbraucher sieht sich u. U. mit dem moralischen Vorwurf mangelnder Hilfsbereitschaft oder fehlender Solidarität konfrontiert. Allerdings sind derartige Auswirkungen für die Erfüllung des Verbotstatbestands der Nummer 30 nicht erforderlich.



Drucksache 951/08

... 14. Dagegen sind als Elemente, welche die Wirksamkeit und Effizienz eines kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens für Verbraucher behindern, unter anderem folgende zu nennen: unzureichende finanzielle Mittel, Mangel an Know-how und Ressourcen bei den Verbraucherorganisationen, der Umstand, dass das Risiko hoher Prozesskosten häufig bei den Verbraucherorganisationen liegt, die Komplexität kollektiver Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher, die äußerst strengen Voraussetzungen bezüglich Zulässigkeit und Klagebefugnis (die von der Inanspruchnahme der Rechtsschutzinstrumente abschrecken), die Länge der Verfahren und die Möglichkeit der Verfahrensverzögerung durch die Beklagten, die mangelnde Berichterstattung in den Medien, die Schwierigkeit der gerechten Aufteilung der erstrittenen Summen, die Abhängigkeit der Alternativen Streitbeilegungsverfahren von der Bereitschaft des Gewerbetreibenden zur Kooperation sowie der Zwang, alle Forderungen in demselben kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren durchsetzen zu müssen, ohne dass dieses an den Streitwert, die Bedürfnisse und die speziellen Gegebenheiten jeder einzelnen Forderung angepasst werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/08




Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

1. Einleitung

2. Das Problem

3. Aktuelles europäisches Instrumentarium

4. Optionen

Option 1 – Keine EG-Maßnahmen

Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Option 3: Kombination von Instrumenten

Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Das herkömmliche Verfahren der eidesstattlichen Versicherung kann auch deshalb nicht zufrieden stellen, weil es die Informationsmöglichkeiten des Gläubigers auf Eigenangaben des Schuldners beschränkt. Dieser muss zwar Auskunft über sein Vermögen geben und diese eidesstattlich bekräftigen; das Gesetz sieht insoweit auch Zwangsmittel vor. Die praktische Erfahrung zeigt allerdings, dass auf die Richtigkeit und Vollständigkeit derartiger Selbstauskünfte gleichwohl wenig Verlass ist. Andere seriöse, zuverlässige und ergiebige Erkenntnisquellen stellt das geltende Recht dem privaten Gläubiger nicht zur Verfügung, was dessen Rechtsdurchsetzungschancen von vornherein schmälert und im Übrigen die Bereitschaft des Schuldners zu wahrheitsgemäßen Eigenangaben nicht fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 512/08

... 23. unterstützt Aktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die Bereitschaft des Zivilschutzes der Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere durch den Austausch von Sachverständigen und besten Praktiken, Übungen und Bereitschaftsprojekte;



Drucksache 629/08

... Die seit 1998 mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen geschaffene Möglichkeit, geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zur kurz-, mittel- oder sogar längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen und auch erst zum Zeitpunkt der Auszahlung für die Sozialversicherung zu verbeitragen, hat sich grundsätzlich bewährt. Nach der anfangs nur geringen Verbreitung und zögerlichen Bereitschaft, solche Wertguthaben zu vereinbaren haben sich Modelle zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit außerhalb der klassischen kurzfristigen Ausgleichsmöglichkeiten wie Gleitzeit- oder Kurzzeitkonten zwischenzeitlich jedoch erheblich entwickelt, so dass in zahlreichen großen Tarifbereichen wie beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie und der Chemischen Industrie mittlerweile vielfältige tarifliche Regelungen vereinbart wurden und in der betrieblichen Praxis Anwendung finden. Flexibilisierungen der Arbeitszeit erlangen vor allem angesichts der noch offenen Diskussion über andere bestehende Modelle sowie eines zunehmenden Interesses in der betrieblichen Praxis und nicht zuletzt durch die Altersgrenzenanhebung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre eine stärkere Attraktivität, so dass sich auch individuelle Lebensarbeitszeitgestaltungen durch Wertguthabenvereinbarungen weiter fortentwickeln werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 145/08

... 17. befürwortet es, dass ein Schwerpunkt auf die Verringerung der Verluste im Bereitschaftsmodus und auf die zunehmende Verbreitung von Produkten und Technologien gelegt wird, die bewirken, dass energiebetriebene Produkte und Geräte nur dann Energie verbrauchen, wenn sie tatsächlich benötigt wird; fordert die Kommission auf, die Effizienzanforderung von 1 Watt im Bereitschaftsmodus vorzuschlagen und eine Analyse der möglichen Energieeinsparungen durch Minimierung des Verbrauchs im Bereitschaftsmodus und Unterbindung von nicht erforderlichem Verbrauch, besonders "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/08




Anlage n
und Geräte

Energieeffizienzanforderungen an Gebäude

Stromerzeugung - und -verteilung

2 Verkehr

Finanzielle Regelungen und Regionalpolitik

2 Besteuerung

2 Verhaltensänderungen

2 Städte

Die Weltebene


 
 
 


Drucksache 691/08 (Beschluss)

... " zurückgreift. Die Kommission wird damit ihrer Vorbildfunktion im Bereich der Mehrsprachigkeit für Europa nicht gerecht. So besteht nach wie vor keine spürbare Bereitschaft der Kommission, ein einheitliches Vorgehen ihrer Dienststellen in Bezug auf die Mehrsprachigkeit insbesondere bei ihren Veröffentlichungen im Internet sicherzustellen. An den bestehenden Defiziten hat auch die 2007 von der Kommission angenommene "



Drucksache 269/08

... " angekündigte Bereitschaft, unverzüglich finanzielle Unterstützung anzubieten, um Afghanistan Hilfestellung bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Reform seiner Gerichtsbarkeit zu leisten;



Drucksache 700/08 (Beschluss)

... Die Pflicht eines Rechtsanwalts, in einem Vermittlungsverfahren auf Verlangen vor dem Vorstand oder einem vom Vorstand beauftragten Mitglied der Rechtsanwaltskammer persönlich zu erscheinen (§ 56 Abs. 2 BRAO-E), ist von der Zwangsgeldbewehrung auszunehmen. Der Rechtsanwalt kann in einem Vermittlungsverfahren nicht zur Einigung gezwungen werden; eine Zwangsgeldbewehrung der Pflicht zum Erscheinen auf Verlangen erscheint kaum geeignet, die Einigungsbereitschaft zu fördern.



Drucksache 520/08

... Der Wert der Zeit wird auf Grundlage fachgerechter Erhebungen zur Zahlungsbereitschaft ermittelt.



Drucksache 691/08

... Vor dem heutigen Hintergrund gestiegener Mobilität und Migrationsbereitschaft ist das Beherrschen der Landessprache(n) von ausschlaggebender Bedeutung für eine erfolgreiche Integration und aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Anderssprachige Menschen sollten daher die Sprache des Aufnahmelandes in ihre "



Drucksache 914/08

... • Die Durchführung der Ökodesign-Richtlinie wird verstärkt. In den nächsten Monaten wird die Kommission Mindestanforderungen an Lampen (die zur schrittweisen Abschaffung der ineffizienten traditionellen Glühbirnen führen werden), an die Energieeffizienz von Elektrogeräten im Bereitschafts- und Ruhezustand, Straßen- und Bürobeleuchtungsanlagen, externe Netzteile sowie einfache Set-Top-Boxen für Fernsehgeräte annehmen. Auf diese erste Reihe von Maßnahmen folgen bald darauf Maßnahmen in Bezug auf Waschmaschinen, Geschirrspülgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Motoren und Fernsehgeräte. Kombiniert mit den Auswirkungen der Ökodesign-Anforderungen und der Kennzeichnung können bis 2020 insgesamt 96 Mio. t RÖE eingespart werden22.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 485/08

... Allerdings wurden die Solidarität, die der Assoziation der ÜLG mit der EG zugrunde liegt, und vor allem die Bereitschaft der Gemeinschaft, durch umfangreiche Finanzhilfe die nachhaltige Entwicklung der ÜLG zu fördern, immer wieder in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich die Situation inzwischen grundlegend verändert hat, da das Konzept der Solidarität zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG sich zu der Zeit, als es eingeführt wurde, auf die zumeist afrikanischen Kolonien der Mitgliedstaaten und auf die europäische Zollunion bezog, die die bilateralen Handelsbeziehungen mit diesen ehemaligen Kolonien ersetzte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/08




Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten

1. Einleitung

2. Hintergrundinformationen über die ÜLG

2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale

2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001

3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU

3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG

3.1.3. Gegenseitige Interessen

3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG

3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Abgestellt wird auf den Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde. Maßgeblich ist daher der Zeitpunkt, an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tatsächlich zur Abnahme angeboten wird. Eine Mitwirkung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich, um willkürliche Verzögerungen ausschließen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 846/08

... " an, in der konkrete Vorschläge zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Europa bei terroristischen Anschlägen gegen wichtige Infrastrukturen formuliert wurden. In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2004 zu "



Drucksache 451/1/08

... " Eingang in das Papier der Kommission gefunden hat und somit zum Ausdruck kommt, dass Integration sowohl Maßnahmen der Mitgliedstaaten als auch einen eigenen Beitrag der Einwanderer erfordert. Für die Integration legaler Zuwanderer in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Geben und Nehmen.



Drucksache 137/08

... " voim 26. Februar 2001 ihre Bereitschaft erklärt hat, sich politisch verstärkt im Südkaukasus zu engagieren, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Bemühungen um die Verhütung und Lösung von Konflikten in der Region unterstützt werden können, und sich an der Bewältigung von Konfliktfolgen zu beteiligen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/08




Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP

Friedliche Lösung von Konflikten

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr

3 Sonstiges


 
 
 


Drucksache 848/1/08

... Die Bereitschaft zum Vertragsschluss nach Satz 2 wird angenommen, wenn der Darlehensgeber gemäß Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Einführungsgesetzes zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 und 11 § 358 Abs. 6 und § 358a BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

4. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB ,

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 2 Nr. 3 - neu - BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB *

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

23. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

26. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

28. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

31. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

33. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

34. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

37. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

39. Zu Artikel 11 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 996/1/08

... 7. Im Übrigen zeigen die Erfahrungen mit von vornherein befristeten Arbeitsaufenthalten in Deutschland, dass von keiner ausreichenden Rückkehrbereitschaft ausgegangen werden kann.



Drucksache 996/08

... Der Gerichtshof hat mit seinen Entscheidungen zum Bereitschaftsdienst und zu den Ruhezeiten Fragen aufgeworfen, die für Gesundheits- und Pflegedienste von großer Bedeutung sind3. Die Kommission hat bereits Legislativvorschläge4 unterbreitet, die zurzeit im Rat und im Europäischen Parlament erörtert werden5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 559/1/08

... Jede Schaffung erst- und letztinstanzlicher Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts führt zu einer Durchbrechung der von der Verfassung als Grundstruktur des gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen den Gerichten der Länder und des Bundes. Diese Grundstruktur des gerichtlichen Rechtsschutzes hat sich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber bestens bewährt - auch in Fällen, in denen es um die Überprüfung von Behördenentscheidungen geht, die sich auf bedeutende Infrastrukturvorhaben beziehen. Mit ihr wird der Vertrautheit der Gerichte der Länder mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Ihr kommt außerdem mit Blick auf die Bereitschaft der Betroffenen, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, besondere Bedeutung zu. Im Kern geht es dabei stets auch um die Akzeptanz der behördlichen Entscheidungen, gegen die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 EnLAG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 - neu -, Abs. 2 Satz 2 EnLAG , Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b, c - neu - § 43 Satz 3, 4 EnWG entfällt bei Annahme von Ziffer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 - neu - EnLAG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu - EnLAG

7. Zu Artikel 2 Nr. 7 118 Abs. 9 Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 118 Abs. 9 Satz 3 - neu - EnWG

9. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

10. Zu Artikel 3a - neu - Anlage 3 Nr. 1.10 - neu - UVPG

Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Drucksache 97/08

... überzeugt von der Notwendigkeit zur Zusammenarbeit in Fragen der Migration und der Asyl- und Flüchtlingspolitik; unter Betonung ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit in den internationalen Foren; im Bewusstsein der Notwendigkeit zur Festigung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft, um dadurch die Mechanismen, auf denen diese Beziehungen beruhen, zu stärken und der neuen Dynamik der internationalen Beziehungen in einer durch globale Verflechtungen gekennzeichneten Welt Rechnung zu tragen;

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Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 134/08

... Der Europäische Rat vom 14. Dezember 2007 betonte die Bereitschaft der EU, bei der Stärkung der Stabilität in der Region und der Umsetzung einer Regelung für den künftigen Status Kosovos eine führende Rolle zu übernehmen. Die Kommission wird bei der Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente zur Unterstützung des künftigen internationalen Zivilbüros und der ESVP-Rechtsstaatlichkeitsmission sowie zur Intensivierung der zur Übernahme europäischer Werte und Standards erforderlichen Reformen eine wichtige Rolle übernehmen. Die Unterstützung für die Umsetzung der Statusregelung und die Hilfe für Kosovo zur Erfüllung seiner künftigen Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfordern zusätzliche Finanzmittel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 378/08

... 4. begrüßt Chinas Bereitschaft zu einer praktischen Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern, ohne sie zu bevormunden; stellt fest, dass eine derartige Zusammenarbeit pragmatischer Natur ist; bedauert in diesem Zusammenhang Chinas Zusammenarbeit mit repressiven Regimen in Afrika; weist darauf hin, dass es wünschenswert wäre, politische Bedingungen an die Zusammenarbeit zu knüpfen, und dass Menschenrechte und Umweltstandards eine größere Rolle spielen sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/08




Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investition und Infrastrukturen

2 Umwelt

Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit

Nachhaltige Entwicklung

Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investitionen und Infrastrukturen

2 Umwelt

Gute Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit


 
 
 


Drucksache 96/2/08

... Die vorgeschlagene Änderung verhindert, dass das Gerechtigkeitsgefälle mit der vorgesehenen Anhebung der Übungsleiterpauschale insoweit weiter ausgebaut wird. Das wäre auch im Interesse der Länderhaushalte. Denn ansonsten wäre zu befürchten, dass die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen zurückgeht. Das würde wiederum einen verstärkten Einsatz von Berufsbetreuern erfordern und die ohnehin stetig steigenden Ausgaben der Länder in Betreuungsangelegenheiten weiter erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/2/08




Zu Artikel 2a

Artikel 2a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 648/08

... Ein rechtliches Problem ist in diesen Fällen nicht erkennbar, so dass die Hilfebedürftigkeit des Rechtsuchenden gerade nicht aus Rechtsunkenntnis resultiert. Eine Lese- und Schreibhilfe bzw. eine Dolmetschertätigkeit des Rechtsanwalts soll über die Beratungshilfe keinesfalls gewährt werden. Eine andere Sichtweise widerspräche dem Grundsatz, dass durch die Beratungshilfe allein eine Gleichstellung des wirtschaftlich schlechter gestellten Bürgers mit dem Selbstzahler erfolgen soll, jedoch keine Besserstellung (AG Konstanz, a.a.O.). Soweit lediglich Formulierungsschwierigkeiten sowie Defizite im Sprachgebrauch im Raum stehen, wäre die Annahme lebensfremd, ein Selbstzahler würde sich zum Ausgleich anwaltlicher Hilfe bedienen. Insoweit kann sich diese Problematik der allgemeinen Lebenshilfe durch den Rechtsanwalt bereits im Rahmen der Beratungshilfe durch die Beratung selbst unter dem Aspekt der Mutwilligkeit stellen. Das schließt aber nicht aus, dass ebenso Fälle denkbar sind, die zunächst einer Beratungshilfe durch Beratung bedürfen, in denen sich in der Beratung selbst aber herausstellt, dass einfache Tatsachenmitteilungen zur Rechtswahrnehmung ausreichen würden. Solche muss der Rechtsuchende dann allein bewältigen. Das betrifft insbesondere die Einlegung eines Widerspruches / Einspruches ohne juristische Begründung, wenn feststeht, dass der Sachverhalt jeweils vor der zu treffenden Entscheidung umfassend von Amts wegen geprüft wird. In diesen Kontext ist in der Regel auch die Ratenzahlungsvereinbarung einzuordnen. Sie betrifft lediglich Tatsachenmitteilungen einfacherer Natur, wie etwa die Bereitschaft, eine Geldschuld zu erfüllen, verbunden mit dem Angebot, dies nur in Raten in bestimmter Höhe leisten zu können. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch bedarf es für ein solches Schreiben keiner besonderen Kenntnisse mehr, so dass es zumutbar sein kann, dies dem Rechtsuchenden selbst zu überlassen. Von der Beratungshilfe durch Vertretung nicht erfasst sind ferner auch die Fälle, in denen vom Rechtsanwalt im Beratungsgespräch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit prognostiziert wird, dass eine Rechtswahrnehmung keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Insoweit ist es dem Rechtsuchenden zuzumuten sollte er dennoch versuchen wollen, seine vermeintlichen Rechte durchzusetzen dies in Eigeninitiative zu tun. Andernfalls wäre die Grenze zur mutwilligen bzw. missbräuchlichen Rechtswahrnehmung schon erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 716/08 Bereitschaft


Drucksache 342/08

... Von besonderer Bedeutung ist das in Nummer 4 normierte Vorsichtsprinzip. Dieses dient in erster Linie dem Gläubigerschutz. Angewendet auf die Krankenkassen dient es auch dem Schutz der Haftungsverbünde, d. h. der Krankenkassen, die im Schließungs- oder Insolvenzfall zur Haftung herangezogen würden. Da die Krankenkassen keinem originären unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, wirkt es einer systembedingt höheren Risikobereitschaft der Krankenkassen entgegen.



Drucksache 932/08

... (j) stellt fest, dass das Abkommen hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen vorsieht dass Australien ein System bereitstellt, das für Einzelpersonen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzstaat zugänglich ist, damit der Einzelne seine Rechte ausüben kann; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Fluggastinformation die Bereitschaft der australischen Zollbehörde, die Öffentlichkeit über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen zu informieren, begrüßt werden sollte;

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Drucksache 932/08




Verfahrenstechnische Fragen

Ziel und Zweck

2 Datenschutz


 
 
 


Drucksache 166/08

... Sozialversicherungs- und Steuerregister enthalten häufig Informationen über den Schuldner, z.B. seine Anschrift, Angaben zum Arbeitgeber oder zu Bankverbindungen. Der Zugang zu solchen Informationen kann die Vollstreckung einer Geldforderung erheblich erleichtern. In den Mitgliedstaaten, die eine Offenbarungsversicherung des Schuldners nicht kennen, sind die Vollstreckungsorgane zur Abfrage solcher staatlich geführten Register nach vermögensrelevanten Informationen befugt26. Der direkte Zugang der Vollstreckungsorgane zu nicht-öffentlichen Registern beschränkt sich hingegen nicht auf die Länder, die eine Vermögensoffenbarung des Schuldners nicht vorsehen. Die modernen Vollstreckungsordnungen gestatten im Gegenteil befugten Stellen den Zugang zu nichtöffentlichen Dateien. In Österreich27 und Spanien können die Gerichte Angaben zur Beschäftigungssituation des Schuldners aus den Sozialversicherungsregistern anfordern. In Portugal müssen die Gerichtsvollzieher erst die Genehmigung des Vollstreckungsgerichts einholen bevor sie Zugang zum Register erhalten. In Spanien und Schweden können die Vollstreckungsbehörden auch die Steuerregister direkt abfragen. In Slowenien können die Steuerbehörden Angaben zu einem bestimmten Steuerpflichtigen an andere staatliche Stellen, Behörden der kommunalen Selbstverwaltung und Amtsträger, die in Ausübung der ihnen gesetzlich übertragenen hoheitlichen Gewalt tätig werden, weitergeben. In Estland können Gerichtsvollzieher seit 2008 das Krankenversicherungs-, Sozialversicherungs- und das Wertpapierregister abfragen. In diesen Ländern hat sich die Effizienz der Vollstreckungsverfahren erheblich verbessert. Zudem werden Schulden gegenüber Privaten und Schulden gegenüber der öffentlichen Hand (zumindest bis zu einem gewissen Grad) gleichbehandelt. Das schwedische System, das den Vollstreckungsbehörden Zugang zum Sozialversicherungs- und Steuerregister gewährt, bietet dem Gläubiger bessere Informationsquellen als die Vermögensoffenbarung des Schuldners, da bei einer Registerabfrage die Kooperationsbereitschaft des Schuldners keine Rolle spielt. Mit einer Registerabfrage ist die Chance größer, dass rasch auf korrekte Angaben zugegriffen werden kann. Für den Gläubiger könnte dies ein effizientes Instrument sein, um an Informationen über seinen Schuldner zu gelangen, die er auf andere Weise nicht erhalten könnte.



Drucksache 486/08

... Der SBA für Europa wird von der Überzeugung getragen, dass die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für KMU zunächst ganz entscheidend von der gesellschaftlichen Anerkennung der Unternehmer abhängt. Generell sollte in der Gesellschaft ein Klima herrschen das die Gründung eines eigenen Unternehmens für die Menschen attraktiv macht und in dem die Leistungen der KMU für Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand angemessen gewürdigt werden. Damit ein KMU-freundliches Umfeld entstehen kann, müssen vor allem die Rolle von Unternehmern und die Bereitschaft, Risiken einzugehen, in der EU künftig anders wahrgenommen werden: Unternehmerische Initiative und die damit verbundene Risikobereitschaft sollten von den politischen Entscheidungsträgern und den Medien begrüßt und von den Behörden unterstützt werden. KMU-freundliches Denken muss in den politischen Alltag Einzug halten. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass Regeln der Mehrheit, für die sie gelten, gerecht werden müssen. Das ist das Prinzip "

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Drucksache 486/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik

3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik

4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme

5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln

Anhang
: Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik


 
 
 


Drucksache 47/1/08

... In seinem Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06) hat der EuGH festgestellt dass das Gemeinschaftsrecht es den Mitgliedstaaten zwar nicht vorschreibt aber erlaubt, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Achtung des Privatlebens mit dem Eigentumsrecht und dem Recht auf wirksamen Rechtsbehelf in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben gesetzlichen Regelungen können dazu auch die von der Kommission angesprochenen freiwilligen Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern, Internetprovidern und Verbrauchern sinnvoll sein wenn jede Seite den ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten entsprechenden Teil zur Lösung dieses zentralen Problems beiträgt. Eine entsprechende Bereitschaft der betroffenen Kreise wäre zu begrüßen.

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Drucksache 47/1/08




- Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

- Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

- Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]

- Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 691/1/08

... " zurückgreift. Die Kommission wird damit ihrer Vorbildfunktion im Bereich der Mehrsprachigkeit für Europa nicht gerecht. So besteht nach wie vor keine spürbare Bereitschaft der Kommission, ein einheitliches Vorgehen ihrer Dienststellen in Bezug auf die Mehrsprachigkeit insbesondere bei ihren Veröffentlichungen im Internet sicherzustellen. An den bestehenden Defiziten hat auch die 2007 von der Kommission angenommene "



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.