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0008/07
0895/07
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0005/07
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0056/06
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0745/06
0549/1/06
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0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
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0380/1/05
0583/05
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0323/05B
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0484/05
0004/05B
0752/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0213/05B
0252/05
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0276/05B
0294/05
0668/05
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0354/1/05
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0285/05
0263/05
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0286/1/05
0397/05
0078/05
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0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
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0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
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0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
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0705/05
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0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
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0012/05
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0574/05
0330/05
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0237/05
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0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 110/09

... J. in der Erwägung, dass die russischen Behörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Alexander Litwinenko, der in London mit radioaktivem Polonium vergiftet wurde, nach wie vor keine Kooperationsbereitschaft zeigen,



Drucksache 801/09

... • Senkung der Zahl der HIV-Infektionen, Zugang zur HIV-Testung für alle Risikopersonen sowie allgemeiner Zugang zu Behandlung, Versorgung und Unterstützung durch eine verbesserte grenzübergreifende Zusammenarbeit, gezielte Präventionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Folgen, Aufklärung über Risikominderung, allgemeinen Zugang zu sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln sowie zu integrierten medizinischen und sozialen Leistungen. Zur Verhinderung der HIV-Übertragung ist die individuelle Risikobereitschaft zu minimieren.



Drucksache 665/09

... (22) Um einen möglichst hohen Bereitschaftsstand zu gewährleisten, sollten die Erdgasunternehmen gemeinsam mit den zuständigen Behörden Notfallpläne aufstellen. Solche Pläne sollten aufeinander abgestimmt sein. Sie sollten sich an bewährten Verfahrensweisen bereits bestehender Pläne orientieren und Aufgaben und Zuständigkeiten für alle Erdgasunternehmen und zuständigen Behörden klar benennen. Soweit möglich und notwendig sollten auf regionaler Ebene gemeinsame Notfallpläne aufgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Öffentliche Anhörungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit für die Sicherheit der Erdgasversorgung

Artikel 4
Aufstellung des Präventions- und des Notfallplans

Artikel 5
Inhalt des Präventionsplans

Artikel 6
Infrastrukturstandard

Artikel 7
Versorgungsstandard

Artikel 8
Risikobewertung

Artikel 9
Notfallplan und Krisenstufen

Artikel 10
Reaktionen der Gemeinschaft auf einen Notfall

Artikel 11
Koordinierungsgruppe Erdgas

Artikel 12
Informationsaustausch

Artikel 13
Erdgasversorgungssicherheit - Überwachung und Berichterstattung

Artikel 14
Überwachung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16

Anlage I
Berechnung des N-1-Indikators

1. Berechnung des n-1-Indikators

Anhang II
Liste marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Anhang III
Liste nicht marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

3 Angebotsseite

3 Nachfrageseite

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 681/09

... 3. bei denen keine Bereitschaft zu einer entsprechenden Auskunftserteilung besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung SteuerHBekV

Abschnitt 1
Vorschriften zu § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes

§ 1
Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben und Werbungskosten

§ 2
Versagung der Entlastung vom Steuerabzug

§ 3
Versagung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Versagung des Teileinkünfteverfahrens

Abschnitt 2
Vorschriften zu § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftsteuergesetzes

§ 4
Versagung der Steuerbefreiung nach § 8b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes

Abschnitt 3
Vorschriften zu Artikel 97 § 22 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 5
Erstmalige Anwendung des § 90 Absatz 2 Satz 3, des § 147a, des § 162 Absatz 2 Satz 3 und des § 193 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 6
Anwendungsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Satz 1

Satz 2

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1029: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes, § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftssteuergesetzes und Artikel 97 § 22 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügten Ermächtigungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)


 
 
 


Drucksache 313/09

... 6. erkennt die positiven Ergebnisse der Rettungsmaßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Schäden am Finanzsystem an; fordert jedoch eine neue Finanzarchitektur durch den Aufbau einer transparenten und wirksamen Regulierung, die im besten Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Beschäftigten ist; fordert ferner zusätzliche Legislativvorschläge sowie internationale Vereinbarungen, mit denen übermäßige Risikobereitschaft, fremdfinanzierte Börsenkapitalisierungen und wirtschaftliche Kurztermingeschäfte als wesentliche Ursachen der Krise angegangen werden können; erinnert die Kommission an ihre Pflicht, auf die Forderungen des Parlaments nach einer Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity einzugehen und erwartet kurzfristig dementsprechende Legislativvorschläge;



Drucksache 616/09

... Die Opfer müssen geschützt und durch verschiedene Maßnahmen unterstützt werden: Gewährung der Straffreiheit, Legalisierung des Aufenthalts, Einführung von Entschädigungsregelungen, Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Herkunftslandes im Fall der freiwilligen Rückkehr, auch um ihre Kooperationsbereitschaft bei Ermittlungen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 613/09

... Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit kann politische Debatten anstoßen, das Peer-Learning unter Organisationen fördern, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ankurbeln. Auf diese Weise werden günstigere Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten geschaffen, die bewirken, dass der Bereitschaft der Bürger zum freiwilligen Engagement auch bessere, leichter zugängliche Möglichkeiten hierfür gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/09




Begründung

1. Einleitung

2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

2.1. Herausforderungen und Chancen

2.2. Ziele und Aktivitäten

3. Konsultationen

4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU

5. Mittelausstattung und Umsetzung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen

Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung

Artikel 6
Finanzvorschriften

Artikel 7
Mittelausstattung

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 11
Begleitung und Evaluierung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3

A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft

B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen

C. Kofinanzierung nationaler Initiativen

D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 841/09 (Beschluss)

... Bei diesem neuen europäischen Beteiligungsrecht handelt es sich nicht um ein Wahlrecht; insofern ist der Verweis auf das national geltende Wahlalter irreführend. Für die Festlegung von 16 Jahren als Mindestalter spricht, dass damit das Instrument der Bürgerinitiative dazu genutzt werden kann, jüngere Menschen für Europafragen in besonderer Weise zu interessieren und frühzeitig die Bereitschaft zum politischen Engagement in Europaangelegenheiten zu wecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/09 (Beschluss)




Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger kommen müssen.

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter

Form und Abfassung einer Bürgerinitiative

Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Anmeldung geplanter Initiativen

Anforderungen an Organisatoren - Transparenz und Finanzierung

Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission

Initiativen zu ein und demselben Thema

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 59/09

... Mit der Regelpflicht zum Hausbesuch ist keine Befugnis zur Durchsuchung oder zu Eingriffen und Beschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) verbunden. Die Erfüllung der Regelpflicht zum Hausbesuch setzt deshalb auf der Seite des Wohnungsinhabers die Bereitschaft voraus, den Zutritt zu gewähren. Bei Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder Jugendlichen ist (zusätzlich) die Polizei einzuschalten (Absatz 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)

§ 1
Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2
Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

§ 3
Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 72a
Nachweis der persönlichen Eignung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes


 
 
 


Drucksache 102/09

... 3. weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich der absoluten Notwendigkeit bewusst werden sollte, dass die FRONTEX sich sowohl für ihre Koordinierung punktueller gemeinsamer Einsätze als auch für ihre ständigen Missionen darauf verlassen können muss, dass die von den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Datenbank CRATE, zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich verfügbar sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, der FRONTEX die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und fordert sie auf, dies zu tun;



Drucksache 178/09

... verfolgte auch das Ziel, eine bessere Erreichbarkeit der Gerichte insbesondere außerhalb der normalen Geschäftszeiten sicherzustellen; hierzu sollte die Konzentration der Aufgaben des Ermittlungsrichters bei einem Amtsgericht beitragen, weil dann nur dort ein umfassender Bereitschaftsdienst einzurichten war. Ist nunmehr das nach § 162 StPO zuständige Gericht auch für gerichtliche Entscheidungen z.B. über die Ablehnung der Beiordnung eines anwaltlichen Beistands zuständig, so kann im Eilfall dessen Entscheidung wesentlich schneller herbeigeführt werden als die des bisher zuständigen Landgerichts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 4/09 (Beschluss)

... möchte in diesen Situationen jeden Versuch der verantwortlichen Stelle unterbinden, ihre Leistungen an die Bereitschaft der Betroffenen zu knüpfen, in die Verwendung bestimmter sie betreffender Daten einzuwilligen; die verantwortliche Stelle bleibt zwar unverändert berechtigt, die jeweils erforderlichen Daten zu verarbeiten (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG-E), darf aber nicht ihre Leistung mit dem Zugriff auf weitere konkret nicht benötigte Angaben verknüpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 706/09

... Dennoch ist die Optimierung der Statistiken durch die Einbeziehung und verstärkte Nutzung von administrativen Quellen ein wichtiges Ziel. Die abnehmende Bereitschaft, auf statistische Befragungen zu antworten, hat bereits zu innovativen und unkomplizierten Lösungen für die nächste Volkszählungsrunde 2010/2011 geführt. Nun kommt es darauf an, diesen Weg fortzusetzen und eine Umgestaltung der europäischen Bevölkerungs- und Sozialstatistik für die Zeit nach diesen Zählungen ins Auge zu fassen. Handelt es sich bei den für statistische Zwecke erhobenen Daten um personenbezogene Daten, d. h. um Daten über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, sollten die einschlägigen Datenschutzvorschriften umfassend zur Anwendung gelangen und die Daten vor ihrer Weiterverarbeitung für statistische Zwecke grundsätzlich anonymisiert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für praktikable Lösungen auf diesem Gebiet wird darin bestehen, dass den Erfordernissen des Datenschutzes gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften5 Rechnung getragen wird. Ferner wird es darauf ankommen, dass die herangezogenen Quellen den statistischen Anforderungen (Definitionen, Datenstrom, Datenzugang) auch tatsächlich entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/09




1 Einleitung

2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell

Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*

3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur

Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen

4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen

Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten

Auf der Ebene der EU

5 Politische und managementbezogene Herausforderungen

5.1 Herausforderungen für das ESS

Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern

5.2 Herausforderungen für Eurostat

Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission

6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik


 
 
 


Drucksache 309/09

... G. in der Erwägung, dass sich hauptsächlich die Wahrnehmung der Rolle der Unternehmer und die Risikobereitschaft ändern müssen, damit ein KMU-freundliches Umfeld entstehen kann: Unternehmerische Initiative und die damit verbundene Risikobereitschaft sollten von den politischen Entscheidungsträgern und den Medien begrüßt und von den Behörden unterstützt werden,



Drucksache 791/09

... Außerdem ist festzulegen, dass der Schutz wirksam und dauerhaft sein muss und dass nichtstaatliche Akteure, die Schutz bieten können, willens und in der Lage sein müssen, der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen. Die Bereitschaft, „Schutz zu bieten“, spiegelt die bereits in Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie festgelegte Bedingung wider, dass der Antragsteller Zugang zu dem Schutz hat. Allein der Umstand, dass ein Akteur in der Lage ist, Schutz zu bieten, reicht nicht aus; er muss auch willens sein, die betreffende Person zu schützen. Umgekehrt reicht allein die „Bereitschaft, Schutz zu bieten“ nicht aus, wenn die „Fähigkeit, Schutz zu bieten“ nicht vorhanden ist. Der Zugang zum Schutz ist auch dann nicht gewährleistet, wenn Akteure grundsätzlich willens und in der Lage sind, Schutz zu bieten, diesen in Wirklichkeit aber nicht bieten oder wenn sie lediglich übergangsweise oder vorübergehend Schutz bieten können. Der Hinweis darauf, dass der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen ist, verstärkt eine Bedingung, die bereits in Artikel 7 Absatz 2 festgelegt ist (wirksame Rechtsvorschriften).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 688/09

... " zu weit gefasst sei, da er alle kausalen Zwischenfälle von der Gewinnung bis zur Abgabe erfasse. Insgesamt sei von einer geringen Meldebereitschaft der Ärztinnen und Ärzte auszugehen, weil viele befürchteten, dass unerwünschte Reaktionen trotz fehlender Kausalität als ärztlicher Fehler angesehen wurden. Nach § 13b



Drucksache 195/09 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat betont die wichtige Rolle der EU-Kohäsionspolitik bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise, von der Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen in allen Teilen der EU betroffen sind. Er begrüßt daher die Bereitschaft der Kommission, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden sowie durch die beschleunigte Genehmigung von Anpassungen der Programme für den Einsatz der Strukturfonds und der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 zur Erholung von der Krise beitragen zu wollen. Dabei kommt der verstärkten Nutzung des Europäischen Sozialfonds für spezifische Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen ebenso Bedeutung zu wie der Beschleunigung von Investitionen mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/09 (Beschluss)




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Schutz der Grundrechte

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 4/09

... Eine Zulassung, mit der die Befähigung einer Kontrollstelle zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben festgestellt wird, kann ihre Wirkungen nur unter der Bedingung entfalten, dass die Aufgabenübertragung in dem betreffenden Land erfolgt. Die Bereitschaft einer Kontrollstelle, sich den Landesbestimmungen zur Beleihung oder Mitwirkung zu unterwerfen, ist Kriterium dafür, ob die Kontrollstelle zu einer ordnungsgemäßen und koordinierten Durchführung des Kontrollverfahrens in der Lage ist. Dem folgt der Absatz 3, indem er der für die Zulassung der Kontrollstellen zuständigen Behörde, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Möglichkeit eröffnet, die Zulassung mit Nebenbestimmungen zu versehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Datenschutzauditgesetz (DSAG)1

§ 1
Datenschutzaudit

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Kontrollen

§ 4
Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung

§ 5
Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle

§ 6
Pflichten der Kontrollstelle

§ 7
Pflichten der zuständigen Behörde

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Datenschutzauditausschuss

§ 12
Mitglieder des Datenschutzauditausschusses

§ 13
Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses

§ 14
Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses

§ 15
Rechtsaufsicht

§ 16
Verordnungsermächtigungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28
Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 42a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 47
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes1

§ 15a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Auswirkungen

1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft

2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Absatz 1

Absätze 2 bis 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 69/09

... s erfasst werden. Ungeachtet der Ausprägung von festen Organisationsstrukturen handelt es sich gerade bei religiös motivierten Terroristen oder Terroristinnen um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist. Ziel des Entwurfs ist es daher, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen. Zugleich soll das von Deutschland gezeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 391/09

... die Kommission das Thema auf europäischer Ebene wieder aufgreife, liefert dieser allgemeine Hinweis keine tragfähige Begründung, jegliche Rechtsänderungen zum Sonntagsfahrverbot abzulehnen, selbst solche, die aus rechtlichen Gründen unabweisbar sind oder keine Auswirkungen auf das tatsächliche Verkehrsgeschehen haben. Die Länder, die das Bundesrecht als eigene Angelegenheiten ausführen, sind darauf angewiesen, dass das Bundesrecht praxistauglich ist. Stellen sie Defizite im geltenden Recht fest oder erkennen sie Verbesserungsmöglichkeiten, darf dies nicht aus politischen Gründen ignoriert werden. Außerdem sollte der Kommission nicht die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, gesetzliche (auch grundgesetzliche) Notwendigkeiten der Mitgliedstaaten zu verstehen und nachzuvollziehen, wenn sie ihr - ggf. mit tatkräftiger Unterstützung der Länder – sorgfältig dargelegt und eingehend erklärt werden. Deshalb dürfen die Befürchtungen der Bundesregierung keinen so weitgehenden Einfluss auf die Rechtssetzung haben, dass sie praktisch lahmgelegt wird. Dies hat in den letzten drei Jahren dazu geführt, dass die Bundesregierung nicht einmal auf Arbeitsebene zu Gesprächen mit den Ländern über das Thema bereit war. Insofern ist es ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nach den dreimaligen Beschlüssen der zuständigen Bundesratsausschüsse in einem Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup an alle Staatssekretäre der Länder vom 26. März 2009 jetzt erstmalig Bereitschaft gezeigt hat, über die Änderungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 755/09

... dass verstärkte Anstrengungen zur Neuansiedlung in den Ländern der Europäischen Union ein positives Signal der Solidarität an alle Iraker senden und Syrien und Jordanien ein Zeichen der Kooperationsbereitschaft für die Aufrechterhaltung ihres Schutzraums geben würden



Drucksache 731/09

... " bezeichnet. Diese Erklärung stand im Einklang mit dem allgemeinen Influenza-Bereitschaftsplan der WHO, in dem nach der Definition der Stufe 6, der Pandemiestufe, das Virus anhaltende Ausbrüche in der Gemeinschaft, in mindestens zwei Ländern einer WHO-Region und in mindestens einem weiteren Land einer anderen WHO-Region verursacht. Die Erklärung bezog sich somit auf die Verbreitung des neuen Virus und nicht auf die Schwere der von ihm verursachten Erkrankungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten

3. Hintergrund

4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten

Schnittstelle zwischen Mensch und Tier

4 Luftverkehr

Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7

5. Internationale Koordinierung

6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie

Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit

7. Zentrale strategische Linien12

Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009

4 Impfstrategien

Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen

Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 906/1/09

... Vorhandene Instrumente wie die Rechtshilfe sind dabei im Allgemeinen nicht rechtlich unzulänglich, sondern scheitern in der Praxis an der fehlenden Bereitschaft einzelner Staaten zur zügigen Bearbeitung entsprechender Ersuchen. Darauf wird im Grünbuch nicht eingegangen.



Drucksache 178/09 (Beschluss)

... ) auf. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach der vorgeschlagenen Neuregelung des § 163 Absatz 4 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.



Drucksache 773/09

... Das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen neuen CBRN-Strategie besteht darin, die CBRN-Bedrohung der Bevölkerung in der Europäischen Union einzudämmen und den möglichen Schaden zu begrenzen. Erreicht werden soll das durch einen kohärenten CBRN-Aktionsplan der EU mit nach ihrer Priorität eingestuften Maßnahmen, der sämtliche einschlägig befasste Stellen, darunter auch Vertreter der Industrie, einbezieht. Die Strategie wird mit Programmen der Gemeinschaft und mit GASP-Maßnahmen (insbesondere dem Instrument für Stabilität10, dem Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und dem Instrument für Heranführungshilfe) zur Eindämmung der CBRN-Risiken und Stärkung der Abwehrbereitschaft außerhalb der EU sowie mit einschlägigen Bestimmungen des Euratom-Vertrags und des abgeleiteten Rechts abgestimmt: Die Maßnahmen sollen sich ergänzen.



Drucksache 656/09 (Beschluss)

... 3. Das Grünbuch zeigt im Wesentlichen die richtigen Akteure auf; der Bundesrat vermisst allerdings die besonders wichtige Rolle des Elternhauses. Die Bereitschaft, für Lernzwecke ins Ausland zu gehen, muss schon im Elternhaus frühzeitig gelegt werden. Dies setzt das Wissen der Eltern über die Vorteile (z.B. Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen) sowie die verschiedenen Arten von Auslandsaufenthalten (z.B. Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Praktika etc.) voraus. Hier gilt es, mehr Aufklärung zu betreiben. In einer globaler werdenden Wissensgesellschaft muss die Bedeutung internationaler Kompetenz bei der breiten Bevölkerung deutlicher gemacht werden.



Drucksache 44/09

... a) einseitig seine Bereitschaft erklärt, an dem Programm teilzunehmen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Euromed Audiovisuel

EU -AKP

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

1 Operatives Ziel

2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3 Operatives Ziel

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 372/09 (Beschluss)

... b) Er begrüßt die bekundete Bereitschaft von Staaten, sich völkerrechtlich zu binden und zur Durchsetzung der nationalen Steuerrechte bilateral Auskünfte zu erteilen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Angebot dieser Staaten umgehend anzunehmen, entsprechende Abkommen zügig zu verhandeln sowie möglichst einen automatisierten Auskunftsaustausch darin festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 UStG

Artikel 4a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 278/09

... 17. Anbieten Erklärung der Bereitschaft zu verkaufen oder zu kaufen und ähnliche Handlungen, einschließlich der Werbung, der Veranlassung zur Werbung oder der Aufforderung zu Verkaufs- oder Kaufverhandlungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 79/09

... Diese Ausnahmeregelung soll die Vertretung erleichtern und insgesamt die Bereitschaft zur Durchführung der Substitutionstherapie Opiatabhängiger in der Ärzteschaft erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 672: Entwurf der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (23. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 257/09

... 27. begrüßt die Absicht des Rates, das Mandat der EU-Polizeimission in den palästinensischen Gebieten zu verlängern, und ist der Auffassung, dass nach wie vor eine stärkere Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Polizei erforderlich ist; nimmt ferner die Entscheidung des Rates zur Kenntnis, das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah zu verlängern, sowie seine Entschlossenheit und Bereitschaft, die Mission wiederaufzunehmen; ist der Auffassung, dass diese Entschlossenheit zu konkreten Initiativen führen sollte, durch die die Freizügigkeit in den palästinensischen Gebieten wiederhergestellt wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/09




2 Grundsätze

2 Haushaltsaspekte

Der Jahresbericht des Rates über die GASP 2007

Eine neue transatlantische Agenda

Querschnittsthemen der GASP

Wichtigste Sicherheitsbelange der Europäischen Union

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft

3 Georgien

3 Russland

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

Mittlerer Osten

3 Afrika

3 Asien

3 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... die Kommission das Thema auf europäischer Ebene wieder aufgreife, liefert dieser allgemeine Hinweis keine tragfähige Begründung, jegliche Rechtsänderungen zum Sonntagsfahrverbot abzulehnen, selbst solche, die aus rechtlichen Gründen unabweisbar sind oder keine Auswirkungen auf das tatsächliche Verkehrsgeschehen haben. Die Länder, die das Bundesrecht als eigene Angelegenheiten ausführen, sind darauf angewiesen, dass das Bundesrecht praxistauglich ist. Stellen sie Defizite im geltenden Recht fest oder erkennen sie Verbesserungsmöglichkeiten, darf dies nicht aus politischen Gründen ignoriert werden. Außerdem sollte der Kommission nicht die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, gesetzliche (auch grundgesetzliche) Notwendigkeiten der Mitgliedstaaten zu verstehen und nachzuvollziehen, wenn sie ihr - ggf. mit tatkräftiger Unterstützung der Länder – sorgfältig dargelegt und eingehend erklärt werden. Deshalb dürfen die Befürchtungen der Bundesregierung keinen so weitgehenden Einfluss auf die Rechtsetzung haben, dass sie praktisch lahmgelegt wird. Dies hat in den letzten drei Jahren dazu geführt, dass die Bundesregierung nicht einmal auf Arbeitsebene zu Gesprächen mit den Ländern über das Thema bereit war. Insofern ist es ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nach den dreimaligen Beschlüssen der zuständigen Bundesratsausschüsse in einem Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup an alle Staatssekretäre der Länder vom 26. März 2009 jetzt erstmalig Bereitschaft gezeigt hat, über die Änderungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 889/09

... 4. eine Traubereitschaftserklärung,



Drucksache 99/09

... M. in der Erwägung, dass das Parlament in diesen Fällen festgestellt hat, dass die Bereitschaft zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen nicht immer solche Maßnahmen betrifft, die für die Bürgerinnen und Bürger Bedeutung haben durch Beseitigung der administrativen und rechtlichen Barrieren, die der Mobilität im Wege stehen,



Drucksache 507/09

... H. in der Erwägung, dass die mangelnde Bereitschaft zur aktiven und zügigen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss im Interesse der korrekten Anwendung des Gemeinschaftsrechts Zweifel am Wunsch und an der Absicht der betreffenden Mitgliedstaaten aufkommen lässt, EU-Strategien und -Ziele ordnungsgemäß umzusetzen, und daher die verantwortlichen Stellen der Gefahr von Maßnahmen in Form von Sanktionen und Geldstrafen, die in den Verträgen vorgesehen sind, sowie der öffentlichen Kritik aussetzt,



Drucksache 271/09

... bedroht diejenigen mit Strafe, die sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, beteiligen, oder die auf die Menschenmenge einwirken, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Von der Strafvorschrift werden danach die am gewalttätigen oder bedrohenden Landfriedensbruch Beteiligten und die so genannten "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/09




A. Problem und Ziel

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme,

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. § 113 StGB

2. § 125 StGB

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

a § 113 StGB

b § 125 StGB

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 17/1/09

... Erstattungsberechtigten nicht vorzunehmen. Bis zum Inkrafttreten des JVEG zum 1. Juli 2004 war auch im früheren Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) die Möglichkeit enthalten, Sachverständigen die Tätigkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch einen Zuschlag auf die Entschädigung zu entgelten. Auf diese Regelung wurde im JVEG bewusst verzichtet, obwohl auch einzelne Sachverständigengruppen durchaus nicht selten zu unüblichen Zeiten herangezogen werden (insbesondere beispielsweise bei Unfallaufnahmen). Es wäre daher systemwidrig, für eine bestimmte Gruppe von Erstattungsberechtigten nunmehr wieder einen Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten vorzusehen. Im Übrigen werden Telekommunikationsunternehmen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zur Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes schon im eigenen Interesse vorhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 783/09

... Gleichzeitig äußern sie ihre ausdrückliche Bereitschaft, Zugangsprobleme für Behinderte über eine Plattform aller interessierten Seiten zu lösen, damit geschützte Werke für Sehbehinderte angepasst werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Grünbuch und öffentliche Konsultation

3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse

3.1. Bibliotheken und Archive

3.2. Verwaiste Werke

3.3. Lehre und Forschung

3.4. Menschen mit Behinderungen

3.5. Nutzererstellte Inhalte

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 656/1/09

... 3. Das Grünbuch zeigt im Wesentlichen die richtigen Akteure auf; der Bundesrat vermisst allerdings die besonders wichtige Rolle des Elternhauses. Die Bereitschaft, für Lernzwecke ins Ausland zu gehen, muss schon im Elternhaus frühzeitig gelegt werden. Dies setzt das Wissen der Eltern über die Vorteile (z.B. Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen) sowie die verschiedenen Arten von Auslandsaufenthalten (z.B. Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Praktika etc.) voraus. Hier gilt es, mehr Aufklärung zu betreiben. In einer globaler werdenden Wissensgesellschaft muss die Bedeutung internationaler Kompetenz bei der breiten Bevölkerung deutlicher gemacht werden.



Drucksache 661/1/09

... 3. Um diese Übereinstimmung herzustellen, wird der Regelungstext mit großer Wahrscheinlichkeit in Detailfragen noch Änderungen erfahren. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere solche Bestimmungen geändert werden, die unbeabsichtigt durch kumulative Mechanismen Risiken überzeichnen und die Kreditvergabebereitschaft beeinträchtigen können.



Drucksache 235/09

... – Technische und sonstige Betriebsbereitschaft der SIRENE-Büros



Drucksache 12/09

... Gleichzeitig hat Jersey seine Bereitschaft erklärt, die Grundsätze im Rahmen bilateraler Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten zu implementieren. Mit der Unterschrift unter das vorliegende Abkommen kommt die Regierung von Jersey ihrer Zusage nach. Sie unterstreicht damit ihre Verpflichtung, die internationalen Standards in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzregulierung umzusetzen und an internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Finanz- und sonstiger Kriminalität, einschließlich Steuerstraftaten, mitzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Auskunftsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 771: Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... ) auf. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach der vorgeschlagenen Neuregelung des § 163 Absatz 4 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.



Drucksache 262/09

... Leistungsvergleiche – als sogenanntes Benchmarking fester Bestandteil angelsächsischer Verwaltungskultur – haben sich international als wirksames Instrument zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns erwiesen. Denn sie machen Leistungen, Qualität und Kosten der Verwaltung transparent, setzen damit einen Wettbewerb um innovative Lösungen in Gang und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung. Leistungsvergleiche bringen die Vorzüge des föderativen Wettbewerbs zur Geltung und stärken faktisch die parlamentarische Kontrollfunktion. Der deutschen Verwaltungstradition fremd, haben Leistungsvergleiche in weiten Bereichen der deutschen Verwaltung gegenwärtig noch keinen festen Platz. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 2004 zur verstärkten Anwendung von Leistungsvergleichen in den Landesverwaltungen hat zwar positive Wirkungen gezeigt. Auch kann zwischenzeitlich auf zahlreiche erfolgreiche Beispiele im Bereich der Stadtstaaten, der Kommunen, des Gesundheitswesens und der Finanzämter verwiesen werden. Gleichwohl bestehen bei Bund und Ländern erhebliche Ausbaumöglichkeiten. Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen hält Leistungsvergleiche für ein hilfreiches Instrument der Verwaltungsmodernisierung und hat sich daher für einen verstärkten Einsatz ausgesprochen. Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht. Mit dem Artikel 91d soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Leistungsvergleichen in der Verwaltung geschaffen und die Bereitschaft zu Leistungsvergleichen in Deutschland nachhaltig gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91c

Artikel 91d

Artikel 109a

Artikel 143d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reform der nationalen Verschuldungsregeln Artikel 109, 115 und 143d

Hintergrund und Ziele der Änderung der Artikel 109 und 115

Änderung des Artikels 109

Änderung des Artikels 115

Konsolidierungshilfen Artikel 143d

Verfahren zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen Artikel 109a

Gewährung von Finanzhilfen Artikel 104b

IT -Zusammenarbeit Artikel 91c

Leistungsvergleiche Artikel 91d

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 91c

Zu Artikel 91d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 619/09

... endg.: Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität.



Drucksache 696/09

... 7.1.8 Bereitschafts- oder Verteidigungsfall

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 669/1/09

... Begründete Zweifel an der Möglichkeit oder der Bereitschaft zur Rückkehr in den Herkunftsstaat bestehen dann nicht, wenn ausländische Studienbewerber bzw. Studierende die Aufenthaltsverlängerung zu Erwerbszwecken nach ihrem Studienabschluss anstreben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –

2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –

3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz

4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –

6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –

7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –

9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9

10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –

11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2

12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –

13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6

15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –

16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –

17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –


 
 
 


Drucksache 277/09

... Der Bundesanstalt soll jedoch ermöglicht werden, vorhandenen Gefahren für eine dauerhaft ausreichende Zahlungsbereitschaft eines Instituts entgegen zu wirken. Die Bedeutung einer ausreichenden Liquidität hat sich in der Finanzmarktkrise besonders augenfällig gezeigt. Auch insoweit muss die Aufsichtsbehörde früher und effektiver als bisher tätig werden können. Dazu zählt auch die Befugnis zur Anordnung eines Liquiditätsaufschlags entsprechend zur Anordnung von Kapitalaufschlägen.



Drucksache 143/09

... A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen oben genannten Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2008 die Hoffnung auf eine schrittweise erneute Annäherung an Belarus sowie seine Bereitschaft bekräftigt, einen Dialog mit den belarussischen Behörden und anderen politischen Kräften im Land zu entwickeln, um echte Fortschritte im Hinblick auf die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen,



Drucksache 236/09

... – Technische und sonstige Betriebsbereitschaft des SIRENE-Büros



Drucksache 26/1/09

... - Ausweitung der Mobilität zu Lernzwecken (vgl. Nummer 3.1): Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Mobilität für das Europa des Wissens sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, zu einer Steigerung der Mobilität im Bildungsbereich beizutragen, weist aber vorsorglich darauf hin, dass die von den Bildungsministern auf ihrer Ratstagung am 21. November 2008 im Rahmen von Schlussfolgerungen zur Mobilität junger Menschen angenommenen grundsätzlichen Erwägungen zur Mobilität junger Menschen (z.B. "



Drucksache 217/09

... Zur Vorbereitung auf Katastrophen gehören unterschiedliche Maßnahmen und Tätigkeiten: Notfallplanung, Lagerung von Ausrüstung und Vorräten, Notfalldienste und Bereitschaftsvereinbarungen, Kommunikationsmaßnahmen, Informations- und Koordinierungsplanung, Kapazitätenaufbau in lokalen Gemeinschaften und Behörden in gefährdeten Gebieten, Personalschulung, Ausbildung der Gemeinschaften und Notfallübungen sowie Aufklärung der Öffentlichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 65/09

... " Verständigung zu machen. Dabei ist zu beachten, dass die im erzieherisch geprägten Jugendstrafverfahren häufig angezeigte Erörterung der in Betracht kommenden Sanktionen mit dem Beschuldigten und das Hinwirken auf dessen Mitwirkungsbereitschaft bei deren Umsetzung keine "



Drucksache 473/09

... 3. betont, dass die Bereitschaft von Arbeitnehmern in der Union, eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen, geringer sein könnte, wenn die Gefahr von Bildungsnachteilen für ihre Kinder besteht, und dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerfreizügigkeit und zufrieden stellenden Bildungsangeboten für Migrantenkinder besteht;



Drucksache 227/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung13 über die Organisation der Arbeitszeit zu widmen, und weist auf die Notwendigkeit hin, dies dann zu berücksichtigen, wenn die Wochenarbeitszeit und die Bereitschaftsdienste geregelt werden;



Drucksache 504/09

... "1) im Rahmen der Verfolgung der Zielsetzungen des NVV, wie sie bei den früheren Überprüfungskonferenzen vereinbart wurden, insbesondere jetzt, da sich Bedrohungen aus mehreren Quellen ergeben, einschließlich der zunehmenden Verbreitung, der potenziellen Gefahr, dass diese Nukleartechnologie und radioaktives Material in die Hände krimineller Vereinigungen und Terroristen gerät, und der mangelnden Bereitschaft der Kernwaffenstaaten, die Signatarstaaten des NVV sind, ihre Nukleararsenale zu verringern oder zu beseitigen und sich von einer Militärdoktrin zu verabschieden, die auf nuklearer Abschreckung basiert,



Drucksache 546/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung mit den Ländern kurzfristig Verhandlungen aufnimmt und die Bereitschaft verdeutlicht, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur substanziell und nachhaltig zu verbessern. Dies kann parallel zum Abschmelzen der I-Zulage-Ost in den Jahren 2011 bis 2014 erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 497/08 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den von der Kommission geforderten lernergebnisorientierten Ansatz, stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich in weiten Teilen den in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland implementierten Reformen entsprechen, und erklärt die Bereitschaft der Länder, über die Vorstellung und den Austausch bewährter Verfahren aus diesem Bereich zu einer Vertiefung der EU-Bildungskooperation auf dem Gebiet der Schulbildung beizutragen.



Drucksache 380/08

... 3. stellt fest, dass die Regierung von Gibraltar, das Vereinigte Königreich und die spanischen Behörden ihre Bereitschaft bekundet haben, im Rahmen des Dialogforums über Gibraltar möglichst effektiv zusammenzuarbeiten, um die Havarie und ihre Folgen für die Meeresumwelt und die Küsten in den Griff zu bekommen;



Drucksache 264/08

... I. in der Erwägung, dass die fehlende politische Bereitschaft, den Verhaltenskodex in einen Gemeinsamen Standpunkt umzuwandeln, im Widerspruch steht zur führenden Rolle der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Förderung von Rechtsinstrumenten, die auf die Kontrolle öffentlicher und privater Waffentransfers und insbesondere ein Abkommen über den Waffenhandel abzielen,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.