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"Bereitschaft"
Drucksache 110/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Angriffen gegen Menschenrechtsaktivisten in Russland und dem Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja
... J. in der Erwägung, dass die russischen Behörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Alexander Litwinenko, der in London mit radioaktivem Polonium vergiftet wurde, nach wie vor keine Kooperationsbereitschaft zeigen,
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... • Senkung der Zahl der HIV-Infektionen, Zugang zur HIV-Testung für alle Risikopersonen sowie allgemeiner Zugang zu Behandlung, Versorgung und Unterstützung durch eine verbesserte grenzübergreifende Zusammenarbeit, gezielte Präventionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Folgen, Aufklärung über Risikominderung, allgemeinen Zugang zu sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln sowie zu integrierten medizinischen und sozialen Leistungen. Zur Verhinderung der HIV-Übertragung ist die individuelle Risikobereitschaft zu minimieren.
Drucksache 665/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... (22) Um einen möglichst hohen Bereitschaftsstand zu gewährleisten, sollten die Erdgasunternehmen gemeinsam mit den zuständigen Behörden Notfallpläne aufstellen. Solche Pläne sollten aufeinander abgestimmt sein. Sie sollten sich an bewährten Verfahrensweisen bereits bestehender Pläne orientieren und Aufgaben und Zuständigkeiten für alle Erdgasunternehmen und zuständigen Behörden klar benennen. Soweit möglich und notwendig sollten auf regionaler Ebene gemeinsame Notfallpläne aufgestellt werden.
Drucksache 681/09
Verordnung der Bundesregierung
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)
... 3. bei denen keine Bereitschaft zu einer entsprechenden Auskunftserteilung besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung SteuerHBekV
Abschnitt 1 Vorschriften zu § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes
§ 1 Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben und Werbungskosten
§ 2 Versagung der Entlastung vom Steuerabzug
§ 3 Versagung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Versagung des Teileinkünfteverfahrens
Abschnitt 2 Vorschriften zu § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftsteuergesetzes
§ 4 Versagung der Steuerbefreiung nach § 8b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
Abschnitt 3 Vorschriften zu Artikel 97 § 22 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 5 Erstmalige Anwendung des § 90 Absatz 2 Satz 3, des § 147a, des § 162 Absatz 2 Satz 3 und des § 193 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 6 Anwendungsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Satz 1
Satz 2
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1029: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f des Einkommensteuergesetzes, § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftssteuergesetzes und Artikel 97 § 22 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügten Ermächtigungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 6. erkennt die positiven Ergebnisse der Rettungsmaßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Schäden am Finanzsystem an; fordert jedoch eine neue Finanzarchitektur durch den Aufbau einer transparenten und wirksamen Regulierung, die im besten Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Beschäftigten ist; fordert ferner zusätzliche Legislativvorschläge sowie internationale Vereinbarungen, mit denen übermäßige Risikobereitschaft, fremdfinanzierte Börsenkapitalisierungen und wirtschaftliche Kurztermingeschäfte als wesentliche Ursachen der Krise angegangen werden können; erinnert die Kommission an ihre Pflicht, auf die Forderungen des Parlaments nach einer Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity einzugehen und erwartet kurzfristig dementsprechende Legislativvorschläge;
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Die Opfer müssen geschützt und durch verschiedene Maßnahmen unterstützt werden: Gewährung der Straffreiheit, Legalisierung des Aufenthalts, Einführung von Entschädigungsregelungen, Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft des Herkunftslandes im Fall der freiwilligen Rückkehr, auch um ihre Kooperationsbereitschaft bei Ermittlungen zu fördern.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 613/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) KOM (2009) 254 endg.; Ratsdok. 10940/09
... Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit kann politische Debatten anstoßen, das Peer-Learning unter Organisationen fördern, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ankurbeln. Auf diese Weise werden günstigere Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten geschaffen, die bewirken, dass der Bereitschaft der Bürger zum freiwilligen Engagement auch bessere, leichter zugängliche Möglichkeiten hierfür gegenüberstehen.
Begründung
1. Einleitung
2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit
2.1. Herausforderungen und Chancen
2.2. Ziele und Aktivitäten
3. Konsultationen
4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU
5. Mittelausstattung und Umsetzung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Initiativen
Artikel 4 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Artikel 5 Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung
Artikel 6 Finanzvorschriften
Artikel 7 Mittelausstattung
Artikel 8 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 9 Kohärenz und Komplementarität
Artikel 10 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 11 Begleitung und Evaluierung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang Massnahmen gemäss Artikel 3
A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft
B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen
C. Kofinanzierung nationaler Initiativen
D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten
Finanzbogen
Drucksache 841/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Bei diesem neuen europäischen Beteiligungsrecht handelt es sich nicht um ein Wahlrecht; insofern ist der Verweis auf das national geltende Wahlalter irreführend. Für die Festlegung von 16 Jahren als Mindestalter spricht, dass damit das Instrument der Bürgerinitiative dazu genutzt werden kann, jüngere Menschen für Europafragen in besonderer Weise zu interessieren und frühzeitig die Bereitschaft zum politischen Engagement in Europaangelegenheiten zu wecken.
Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger kommen müssen.
Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
Kriterium für die Unterstützung einer Bürgerinitiative - Mindestalter
Form und Abfassung einer Bürgerinitiative
Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften
Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften
Anmeldung geplanter Initiativen
Anforderungen an Organisatoren - Transparenz und Finanzierung
Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission
Initiativen zu ein und demselben Thema
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 59/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz)
... Mit der Regelpflicht zum Hausbesuch ist keine Befugnis zur Durchsuchung oder zu Eingriffen und Beschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) verbunden. Die Erfüllung der Regelpflicht zum Hausbesuch setzt deshalb auf der Seite des Wohnungsinhabers die Bereitschaft voraus, den Zutritt zu gewähren. Bei Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder Jugendlichen ist (zusätzlich) die Polizei einzuschalten (Absatz 4).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Zusammenarbeit im Kinderschutz (KiSchZusG)
§ 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
§ 2 Beratung und Weitergabe von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
§ 3 Weitergabe von Informationen durch andere Berufsgruppen bei Kindeswohlgefährdung
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 72a Nachweis der persönlichen Eignung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 784: Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... 3. weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich der absoluten Notwendigkeit bewusst werden sollte, dass die FRONTEX sich sowohl für ihre Koordinierung punktueller gemeinsamer Einsätze als auch für ihre ständigen Missionen darauf verlassen können muss, dass die von den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Datenbank CRATE, zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich verfügbar sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, der FRONTEX die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und fordert sie auf, dies zu tun;
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... verfolgte auch das Ziel, eine bessere Erreichbarkeit der Gerichte insbesondere außerhalb der normalen Geschäftszeiten sicherzustellen; hierzu sollte die Konzentration der Aufgaben des Ermittlungsrichters bei einem Amtsgericht beitragen, weil dann nur dort ein umfassender Bereitschaftsdienst einzurichten war. Ist nunmehr das nach § 162 StPO zuständige Gericht auch für gerichtliche Entscheidungen z.B. über die Ablehnung der Beiordnung eines anwaltlichen Beistands zuständig, so kann im Eilfall dessen Entscheidung wesentlich schneller herbeigeführt werden als die des bisher zuständigen Landgerichts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 57
§ 68
§ 68b
§ 154f
§ 395
§ 397
§ 397a
§ 406f
§ 406h
§ 473a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Grundzüge der Reform
1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
a. Nebenklage und Opferanwalt
b. Verletztenbeistand
c. Informationspflichten gegenüber Verletzten
d. Anzeige von Auslandsstraftaten
2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen
3. Stärkung der Rechte von Zeugen
III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 4/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... möchte in diesen Situationen jeden Versuch der verantwortlichen Stelle unterbinden, ihre Leistungen an die Bereitschaft der Betroffenen zu knüpfen, in die Verwendung bestimmter sie betreffender Daten einzuwilligen; die verantwortliche Stelle bleibt zwar unverändert berechtigt, die jeweils erforderlichen Daten zu verarbeiten (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG-E), darf aber nicht ihre Leistung mit dem Zugriff auf weitere konkret nicht benötigte Angaben verknüpfen.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 706/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... Dennoch ist die Optimierung der Statistiken durch die Einbeziehung und verstärkte Nutzung von administrativen Quellen ein wichtiges Ziel. Die abnehmende Bereitschaft, auf statistische Befragungen zu antworten, hat bereits zu innovativen und unkomplizierten Lösungen für die nächste Volkszählungsrunde 2010/2011 geführt. Nun kommt es darauf an, diesen Weg fortzusetzen und eine Umgestaltung der europäischen Bevölkerungs- und Sozialstatistik für die Zeit nach diesen Zählungen ins Auge zu fassen. Handelt es sich bei den für statistische Zwecke erhobenen Daten um personenbezogene Daten, d. h. um Daten über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, sollten die einschlägigen Datenschutzvorschriften umfassend zur Anwendung gelangen und die Daten vor ihrer Weiterverarbeitung für statistische Zwecke grundsätzlich anonymisiert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für praktikable Lösungen auf diesem Gebiet wird darin bestehen, dass den Erfordernissen des Datenschutzes gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften5 Rechnung getragen wird. Ferner wird es darauf ankommen, dass die herangezogenen Quellen den statistischen Anforderungen (Definitionen, Datenstrom, Datenzugang) auch tatsächlich entsprechen.
1 Einleitung
2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell
Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*
3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur
Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen
4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen
Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten
Auf der Ebene der EU
5 Politische und managementbezogene Herausforderungen
5.1 Herausforderungen für das ESS
Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern
5.2 Herausforderungen für Eurostat
Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission
6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... G. in der Erwägung, dass sich hauptsächlich die Wahrnehmung der Rolle der Unternehmer und die Risikobereitschaft ändern müssen, damit ein KMU-freundliches Umfeld entstehen kann: Unternehmerische Initiative und die damit verbundene Risikobereitschaft sollten von den politischen Entscheidungsträgern und den Medien begrüßt und von den Behörden unterstützt werden,
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... Außerdem ist festzulegen, dass der Schutz wirksam und dauerhaft sein muss und dass nichtstaatliche Akteure, die Schutz bieten können, willens und in der Lage sein müssen, der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen. Die Bereitschaft, „Schutz zu bieten“, spiegelt die bereits in Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie festgelegte Bedingung wider, dass der Antragsteller Zugang zu dem Schutz hat. Allein der Umstand, dass ein Akteur in der Lage ist, Schutz zu bieten, reicht nicht aus; er muss auch willens sein, die betreffende Person zu schützen. Umgekehrt reicht allein die „Bereitschaft, Schutz zu bieten“ nicht aus, wenn die „Fähigkeit, Schutz zu bieten“ nicht vorhanden ist. Der Zugang zum Schutz ist auch dann nicht gewährleistet, wenn Akteure grundsätzlich willens und in der Lage sind, Schutz zu bieten, diesen in Wirklichkeit aber nicht bieten oder wenn sie lediglich übergangsweise oder vorübergehend Schutz bieten können. Der Hinweis darauf, dass der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen ist, verstärkt eine Bedingung, die bereits in Artikel 7 Absatz 2 festgelegt ist (wirksame Rechtsvorschriften).
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... " zu weit gefasst sei, da er alle kausalen Zwischenfälle von der Gewinnung bis zur Abgabe erfasse. Insgesamt sei von einer geringen Meldebereitschaft der Ärztinnen und Ärzte auszugehen, weil viele befürchteten, dass unerwünschte Reaktionen trotz fehlender Kausalität als ärztlicher Fehler angesehen wurden. Nach § 13b
Drucksache 195/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... 21. Der Bundesrat betont die wichtige Rolle der EU-Kohäsionspolitik bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise, von der Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen in allen Teilen der EU betroffen sind. Er begrüßt daher die Bereitschaft der Kommission, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden sowie durch die beschleunigte Genehmigung von Anpassungen der Programme für den Einsatz der Strukturfonds und der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 zur Erholung von der Krise beitragen zu wollen. Dabei kommt der verstärkten Nutzung des Europäischen Sozialfonds für spezifische Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen ebenso Bedeutung zu wie der Beschleunigung von Investitionen mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Eine Zulassung, mit der die Befähigung einer Kontrollstelle zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben festgestellt wird, kann ihre Wirkungen nur unter der Bedingung entfalten, dass die Aufgabenübertragung in dem betreffenden Land erfolgt. Die Bereitschaft einer Kontrollstelle, sich den Landesbestimmungen zur Beleihung oder Mitwirkung zu unterwerfen, ist Kriterium dafür, ob die Kontrollstelle zu einer ordnungsgemäßen und koordinierten Durchführung des Kontrollverfahrens in der Lage ist. Dem folgt der Absatz 3, indem er der für die Zulassung der Kontrollstellen zuständigen Behörde, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Möglichkeit eröffnet, die Zulassung mit Nebenbestimmungen zu versehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Datenschutzauditgesetz (DSAG)1
§ 1 Datenschutzaudit
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Kontrollen
§ 4 Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung
§ 5 Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle
§ 6 Pflichten der Kontrollstelle
§ 7 Pflichten der zuständigen Behörde
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Datenschutzauditausschuss
§ 12 Mitglieder des Datenschutzauditausschusses
§ 13 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses
§ 14 Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses
§ 15 Rechtsaufsicht
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 47 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes1
§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Artikel 4 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Kosten
VI. Auswirkungen
1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft
2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Absatz 1
Absätze 2 bis 4
Zu § 16
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... s erfasst werden. Ungeachtet der Ausprägung von festen Organisationsstrukturen handelt es sich gerade bei religiös motivierten Terroristen oder Terroristinnen um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist. Ziel des Entwurfs ist es daher, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen. Zugleich soll das von Deutschland gezeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus umgesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 391/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... die Kommission das Thema auf europäischer Ebene wieder aufgreife, liefert dieser allgemeine Hinweis keine tragfähige Begründung, jegliche Rechtsänderungen zum Sonntagsfahrverbot abzulehnen, selbst solche, die aus rechtlichen Gründen unabweisbar sind oder keine Auswirkungen auf das tatsächliche Verkehrsgeschehen haben. Die Länder, die das Bundesrecht als eigene Angelegenheiten ausführen, sind darauf angewiesen, dass das Bundesrecht praxistauglich ist. Stellen sie Defizite im geltenden Recht fest oder erkennen sie Verbesserungsmöglichkeiten, darf dies nicht aus politischen Gründen ignoriert werden. Außerdem sollte der Kommission nicht die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, gesetzliche (auch grundgesetzliche) Notwendigkeiten der Mitgliedstaaten zu verstehen und nachzuvollziehen, wenn sie ihr - ggf. mit tatkräftiger Unterstützung der Länder – sorgfältig dargelegt und eingehend erklärt werden. Deshalb dürfen die Befürchtungen der Bundesregierung keinen so weitgehenden Einfluss auf die Rechtssetzung haben, dass sie praktisch lahmgelegt wird. Dies hat in den letzten drei Jahren dazu geführt, dass die Bundesregierung nicht einmal auf Arbeitsebene zu Gesprächen mit den Ländern über das Thema bereit war. Insofern ist es ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nach den dreimaligen Beschlüssen der zuständigen Bundesratsausschüsse in einem Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup an alle Staatssekretäre der Länder vom 26. März 2009 jetzt erstmalig Bereitschaft gezeigt hat, über die Änderungen "
Drucksache 755/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU KOM (2009) 447 endg.; Ratsdok. 12986/09
... dass verstärkte Anstrengungen zur Neuansiedlung in den Ländern der Europäischen Union ein positives Signal der Solidarität an alle Iraker senden und Syrien und Jordanien ein Zeichen der Kooperationsbereitschaft für die Aufrechterhaltung ihres Schutzraums geben würden
Drucksache 731/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: H1N1-Pandemie 2009 KOM (2009) 481 endg.; Ratsdok. 13355/09
... " bezeichnet. Diese Erklärung stand im Einklang mit dem allgemeinen Influenza-Bereitschaftsplan der WHO, in dem nach der Definition der Stufe 6, der Pandemiestufe, das Virus anhaltende Ausbrüche in der Gemeinschaft, in mindestens zwei Ländern einer WHO-Region und in mindestens einem weiteren Land einer anderen WHO-Region verursacht. Die Erklärung bezog sich somit auf die Verbreitung des neuen Virus und nicht auf die Schwere der von ihm verursachten Erkrankungen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten
3. Hintergrund
4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
Schnittstelle zwischen Mensch und Tier
4 Luftverkehr
Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7
5. Internationale Koordinierung
6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie
Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit
7. Zentrale strategische Linien12
Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009
4 Impfstrategien
Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen
Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 906/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission zur Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat KOM (2009) 624 endg.; Ratsdok. 17691/09
... Vorhandene Instrumente wie die Rechtshilfe sind dabei im Allgemeinen nicht rechtlich unzulänglich, sondern scheitern in der Praxis an der fehlenden Bereitschaft einzelner Staaten zur zügigen Bearbeitung entsprechender Ersuchen. Darauf wird im Grünbuch nicht eingegangen.
Drucksache 178/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... ) auf. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach der vorgeschlagenen Neuregelung des § 163 Absatz 4 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen neuen CBRN-Strategie besteht darin, die CBRN-Bedrohung der Bevölkerung in der Europäischen Union einzudämmen und den möglichen Schaden zu begrenzen. Erreicht werden soll das durch einen kohärenten CBRN-Aktionsplan der EU mit nach ihrer Priorität eingestuften Maßnahmen, der sämtliche einschlägig befasste Stellen, darunter auch Vertreter der Industrie, einbezieht. Die Strategie wird mit Programmen der Gemeinschaft und mit GASP-Maßnahmen (insbesondere dem Instrument für Stabilität10, dem Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und dem Instrument für Heranführungshilfe) zur Eindämmung der CBRN-Risiken und Stärkung der Abwehrbereitschaft außerhalb der EU sowie mit einschlägigen Bestimmungen des Euratom-Vertrags und des abgeleiteten Rechts abgestimmt: Die Maßnahmen sollen sich ergänzen.
Drucksache 656/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern KOM (2009) 329 endg.; Ratsdok. 11968/09
... 3. Das Grünbuch zeigt im Wesentlichen die richtigen Akteure auf; der Bundesrat vermisst allerdings die besonders wichtige Rolle des Elternhauses. Die Bereitschaft, für Lernzwecke ins Ausland zu gehen, muss schon im Elternhaus frühzeitig gelegt werden. Dies setzt das Wissen der Eltern über die Vorteile (z.B. Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen) sowie die verschiedenen Arten von Auslandsaufenthalten (z.B. Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Praktika etc.) voraus. Hier gilt es, mehr Aufklärung zu betreiben. In einer globaler werdenden Wissensgesellschaft muss die Bedeutung internationaler Kompetenz bei der breiten Bevölkerung deutlicher gemacht werden.
Drucksache 44/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus " KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09
... a) einseitig seine Bereitschaft erklärt, an dem Programm teilzunehmen und
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
MEDIA 2007
Euromed Audiovisuel
EU -AKP
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel 1 Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Anwendungsbereich des Programms
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Teilnahme am Programm
Artikel 5 Ziele des Programms
Kapitel 2 Operative Ziele des Programms
Artikel 6 Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung
Artikel 7 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Umsetzung der operativen Ziele
Kapitel 3 Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen
Artikel 10 Finanzbestimmungen
Artikel 11 Durchführung dieses Beschlusses
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft
Artikel 14 Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Haushalt
Kapitel 4 Inkrafttreten
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Durchzuführende Maßnahmen
1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung
1 Operatives Ziel
2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3 Operatives Ziel
Finanzbogen
Drucksache 372/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
... b) Er begrüßt die bekundete Bereitschaft von Staaten, sich völkerrechtlich zu binden und zur Durchsetzung der nationalen Steuerrechte bilateral Auskünfte zu erteilen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Angebot dieser Staaten umgehend anzunehmen, entsprechende Abkommen zügig zu verhandeln sowie möglichst einen automatisierten Auskunftsaustausch darin festzulegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Drucksache 278/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... 17. Anbieten Erklärung der Bereitschaft zu verkaufen oder zu kaufen und ähnliche Handlungen, einschließlich der Werbung, der Veranlassung zur Werbung oder der Aufforderung zu Verkaufs- oder Kaufverhandlungen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2 Verwirklichung der Ziele
§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,
§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft
§ 7 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Landschaftsplanung
§ 8 Allgemeiner Grundsatz
§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne
§ 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 18 Verhältnis zum Baurecht
§ 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung;
§ 20 Allgemeine Grundsätze
§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 23 Naturschutzgebiete
§ 24 Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 25 Biosphärenreservate
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
§ 27 Naturparke
§ 28 Naturdenkmäler
§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
§ 31 Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000
§ 32 Schutzgebiete
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften
§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen
§ 36 Pläne
Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 37 Aufgaben des Artenschutzes
§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen
§ 42 Zoos
§ 43 Tiergehege
Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 46 Nachweispflicht
§ 47 Einziehung
Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48 Zuständige Behörden
§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 53 Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6 Ermächtigungen
§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
§ 56 Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
§ 59 Betreten der freien Landschaft
§ 60 Haftung
§ 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
§ 62 Bereitstellen von Grundstücken
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63 Mitwirkungsrechte
§ 64 Rechtsbehelfe
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65 Duldungspflicht
§ 66 Vorkaufsrecht
§ 67 Befreiungen
§ 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Verwaltungsbehörde
§ 71 Strafvorschriften
§ 72 Einziehung
§ 73 Befugnisse der Zollbehörden
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 19a Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen
Artikel 3 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 7 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 8 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 13 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung des Bundesberggesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
Artikel 16 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 5 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 18 Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Artikel 19 Änderung der Klärschlammverordnung
Artikel 20 Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Artikel 21 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 22 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 23 Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht
Artikel 24 Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht
Artikel 25 Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz
§ 1 Gebühren und Auslagen
Artikel 26 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
Drucksache 79/09
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 23. BtMÄndV)
... Diese Ausnahmeregelung soll die Vertretung erleichtern und insgesamt die Bereitschaft zur Durchführung der Substitutionstherapie Opiatabhängiger in der Ärzteschaft erhöhen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 672: Entwurf der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (23. BtMÄndV)
Drucksache 257/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2007, der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2008/2241(INI))
... 27. begrüßt die Absicht des Rates, das Mandat der EU-Polizeimission in den palästinensischen Gebieten zu verlängern, und ist der Auffassung, dass nach wie vor eine stärkere Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Polizei erforderlich ist; nimmt ferner die Entscheidung des Rates zur Kenntnis, das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah zu verlängern, sowie seine Entschlossenheit und Bereitschaft, die Mission wiederaufzunehmen; ist der Auffassung, dass diese Entschlossenheit zu konkreten Initiativen führen sollte, durch die die Freizügigkeit in den palästinensischen Gebieten wiederhergestellt wird;
Drucksache 391/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... die Kommission das Thema auf europäischer Ebene wieder aufgreife, liefert dieser allgemeine Hinweis keine tragfähige Begründung, jegliche Rechtsänderungen zum Sonntagsfahrverbot abzulehnen, selbst solche, die aus rechtlichen Gründen unabweisbar sind oder keine Auswirkungen auf das tatsächliche Verkehrsgeschehen haben. Die Länder, die das Bundesrecht als eigene Angelegenheiten ausführen, sind darauf angewiesen, dass das Bundesrecht praxistauglich ist. Stellen sie Defizite im geltenden Recht fest oder erkennen sie Verbesserungsmöglichkeiten, darf dies nicht aus politischen Gründen ignoriert werden. Außerdem sollte der Kommission nicht die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, gesetzliche (auch grundgesetzliche) Notwendigkeiten der Mitgliedstaaten zu verstehen und nachzuvollziehen, wenn sie ihr - ggf. mit tatkräftiger Unterstützung der Länder – sorgfältig dargelegt und eingehend erklärt werden. Deshalb dürfen die Befürchtungen der Bundesregierung keinen so weitgehenden Einfluss auf die Rechtsetzung haben, dass sie praktisch lahmgelegt wird. Dies hat in den letzten drei Jahren dazu geführt, dass die Bundesregierung nicht einmal auf Arbeitsebene zu Gesprächen mit den Ländern über das Thema bereit war. Insofern ist es ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nach den dreimaligen Beschlüssen der zuständigen Bundesratsausschüsse in einem Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup an alle Staatssekretäre der Länder vom 26. März 2009 jetzt erstmalig Bereitschaft gezeigt hat, über die Änderungen "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO
2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage
Anlage
Zum Inhalt:
Anlage zu TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... 4. eine Traubereitschaftserklärung,
Drucksache 99/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) (2008/2098(INI))
... M. in der Erwägung, dass das Parlament in diesen Fällen festgestellt hat, dass die Bereitschaft zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen nicht immer solche Maßnahmen betrifft, die für die Bürgerinnen und Bürger Bedeutung haben durch Beseitigung der administrativen und rechtlichen Barrieren, die der Mobilität im Wege stehen,
Drucksache 507/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI))
... H. in der Erwägung, dass die mangelnde Bereitschaft zur aktiven und zügigen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss im Interesse der korrekten Anwendung des Gemeinschaftsrechts Zweifel am Wunsch und an der Absicht der betreffenden Mitgliedstaaten aufkommen lässt, EU-Strategien und -Ziele ordnungsgemäß umzusetzen, und daher die verantwortlichen Stellen der Gefahr von Maßnahmen in Form von Sanktionen und Geldstrafen, die in den Verträgen vorgesehen sind, sowie der öffentlichen Kritik aussetzt,
Drucksache 271/09
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es
... bedroht diejenigen mit Strafe, die sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, beteiligen, oder die auf die Menschenmenge einwirken, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Von der Strafvorschrift werden danach die am gewalttätigen oder bedrohenden Landfriedensbruch Beteiligten und die so genannten "
A. Problem und Ziel
1. § 113 StGB
2. § 125 StGB
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme,
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. § 113 StGB
2. § 125 StGB
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
a § 113 StGB
b § 125 StGB
2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 17/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG )
... Erstattungsberechtigten nicht vorzunehmen. Bis zum Inkrafttreten des JVEG zum 1. Juli 2004 war auch im früheren Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) die Möglichkeit enthalten, Sachverständigen die Tätigkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch einen Zuschlag auf die Entschädigung zu entgelten. Auf diese Regelung wurde im JVEG bewusst verzichtet, obwohl auch einzelne Sachverständigengruppen durchaus nicht selten zu unüblichen Zeiten herangezogen werden (insbesondere beispielsweise bei Unfallaufnahmen). Es wäre daher systemwidrig, für eine bestimmte Gruppe von Erstattungsberechtigten nunmehr wieder einen Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten vorzusehen. Im Übrigen werden Telekommunikationsunternehmen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zur Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes schon im eigenen Interesse vorhalten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3
Drucksache 783/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
... Gleichzeitig äußern sie ihre ausdrückliche Bereitschaft, Zugangsprobleme für Behinderte über eine Plattform aller interessierten Seiten zu lösen, damit geschützte Werke für Sehbehinderte angepasst werden können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grünbuch und öffentliche Konsultation
3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse
3.1. Bibliotheken und Archive
3.2. Verwaiste Werke
3.3. Lehre und Forschung
3.4. Menschen mit Behinderungen
3.5. Nutzererstellte Inhalte
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 656/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern KOM (2009) 329 endg.; Ratsdok. 11968/09
... 3. Das Grünbuch zeigt im Wesentlichen die richtigen Akteure auf; der Bundesrat vermisst allerdings die besonders wichtige Rolle des Elternhauses. Die Bereitschaft, für Lernzwecke ins Ausland zu gehen, muss schon im Elternhaus frühzeitig gelegt werden. Dies setzt das Wissen der Eltern über die Vorteile (z.B. Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen) sowie die verschiedenen Arten von Auslandsaufenthalten (z.B. Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Praktika etc.) voraus. Hier gilt es, mehr Aufklärung zu betreiben. In einer globaler werdenden Wissensgesellschaft muss die Bedeutung internationaler Kompetenz bei der breiten Bevölkerung deutlicher gemacht werden.
Drucksache 661/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009) 362 endg.; Ratsdok. 12093/09
... 3. Um diese Übereinstimmung herzustellen, wird der Regelungstext mit großer Wahrscheinlichkeit in Detailfragen noch Änderungen erfahren. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere solche Bestimmungen geändert werden, die unbeabsichtigt durch kumulative Mechanismen Risiken überzeichnen und die Kreditvergabebereitschaft beeinträchtigen können.
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... – Technische und sonstige Betriebsbereitschaft der SIRENE-Büros
Drucksache 12/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
... Gleichzeitig hat Jersey seine Bereitschaft erklärt, die Grundsätze im Rahmen bilateraler Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten zu implementieren. Mit der Unterschrift unter das vorliegende Abkommen kommt die Regierung von Jersey ihrer Zusage nach. Sie unterstreicht damit ihre Verpflichtung, die internationalen Standards in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzregulierung umzusetzen und an internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Finanz- und sonstiger Kriminalität, einschließlich Steuerstraftaten, mitzuwirken.
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... ) auf. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach der vorgeschlagenen Neuregelung des § 163 Absatz 4 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.
Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... Leistungsvergleiche – als sogenanntes Benchmarking fester Bestandteil angelsächsischer Verwaltungskultur – haben sich international als wirksames Instrument zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns erwiesen. Denn sie machen Leistungen, Qualität und Kosten der Verwaltung transparent, setzen damit einen Wettbewerb um innovative Lösungen in Gang und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung. Leistungsvergleiche bringen die Vorzüge des föderativen Wettbewerbs zur Geltung und stärken faktisch die parlamentarische Kontrollfunktion. Der deutschen Verwaltungstradition fremd, haben Leistungsvergleiche in weiten Bereichen der deutschen Verwaltung gegenwärtig noch keinen festen Platz. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 2004 zur verstärkten Anwendung von Leistungsvergleichen in den Landesverwaltungen hat zwar positive Wirkungen gezeigt. Auch kann zwischenzeitlich auf zahlreiche erfolgreiche Beispiele im Bereich der Stadtstaaten, der Kommunen, des Gesundheitswesens und der Finanzämter verwiesen werden. Gleichwohl bestehen bei Bund und Ländern erhebliche Ausbaumöglichkeiten. Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen hält Leistungsvergleiche für ein hilfreiches Instrument der Verwaltungsmodernisierung und hat sich daher für einen verstärkten Einsatz ausgesprochen. Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht. Mit dem Artikel 91d soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Leistungsvergleichen in der Verwaltung geschaffen und die Bereitschaft zu Leistungsvergleichen in Deutschland nachhaltig gefördert werden.
Drucksache 619/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Internet der Dinge - ein Aktionsplan für Europa KOM (2009) 278 endg.; Ratsdok. 11223/09
... endg.: Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität.
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... 7.1.8 Bereitschafts- oder Verteidigungsfall
Drucksache 669/1/09
... Begründete Zweifel an der Möglichkeit oder der Bereitschaft zur Rückkehr in den Herkunftsstaat bestehen dann nicht, wenn ausländische Studienbewerber bzw. Studierende die Aufenthaltsverlängerung zu Erwerbszwecken nach ihrem Studienabschluss anstreben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –
2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –
3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz
4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –
6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –
7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –
9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9
10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –
11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2
12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –
13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6
15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –
16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –
17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Der Bundesanstalt soll jedoch ermöglicht werden, vorhandenen Gefahren für eine dauerhaft ausreichende Zahlungsbereitschaft eines Instituts entgegen zu wirken. Die Bedeutung einer ausreichenden Liquidität hat sich in der Finanzmarktkrise besonders augenfällig gezeigt. Auch insoweit muss die Aufsichtsbehörde früher und effektiver als bisher tätig werden können. Dazu zählt auch die Befugnis zur Anordnung eines Liquiditätsaufschlags entsprechend zur Anordnung von Kapitalaufschlägen.
Drucksache 143/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Strategie der Europäischen Union gegenüber Belarus
... A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen oben genannten Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2008 die Hoffnung auf eine schrittweise erneute Annäherung an Belarus sowie seine Bereitschaft bekräftigt, einen Dialog mit den belarussischen Behörden und anderen politischen Kräften im Land zu entwickeln, um echte Fortschritte im Hinblick auf die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen,
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... – Technische und sonstige Betriebsbereitschaft des SIRENE-Büros
Drucksache 26/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Ausweitung der Mobilität zu Lernzwecken (vgl. Nummer 3.1): Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Mobilität für das Europa des Wissens sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, zu einer Steigerung der Mobilität im Bildungsbereich beizutragen, weist aber vorsorglich darauf hin, dass die von den Bildungsministern auf ihrer Ratstagung am 21. November 2008 im Rahmen von Schlussfolgerungen zur Mobilität junger Menschen angenommenen grundsätzlichen Erwägungen zur Mobilität junger Menschen (z.B. "
Drucksache 217/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern KOM (2009) 84 endg.; Ratsdok. 6891/1/09
... Zur Vorbereitung auf Katastrophen gehören unterschiedliche Maßnahmen und Tätigkeiten: Notfallplanung, Lagerung von Ausrüstung und Vorräten, Notfalldienste und Bereitschaftsvereinbarungen, Kommunikationsmaßnahmen, Informations- und Koordinierungsplanung, Kapazitätenaufbau in lokalen Gemeinschaften und Behörden in gefährdeten Gebieten, Personalschulung, Ausbildung der Gemeinschaften und Notfallübungen sowie Aufklärung der Öffentlichkeit.
1. Einleitung
2. Begründung
2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen
2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus
2.3. Internationale Katastrophenvorsorge
2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge
3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern
3.1. Ziele
3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise
4. Prioritäre Interventionsbereiche
4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben
4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern
4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen
4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren
4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten
5. Umsetzung der Strategie
5.1. Prioritäten bei der Umsetzung
5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung
5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24
Drucksache 65/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... " Verständigung zu machen. Dabei ist zu beachten, dass die im erzieherisch geprägten Jugendstrafverfahren häufig angezeigte Erörterung der in Betracht kommenden Sanktionen mit dem Beschuldigten und das Hinwirken auf dessen Mitwirkungsbereitschaft bei deren Umsetzung keine "
Drucksache 473/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund (2008/2328(INI))
... 3. betont, dass die Bereitschaft von Arbeitnehmern in der Union, eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen, geringer sein könnte, wenn die Gefahr von Bildungsnachteilen für ihre Kinder besteht, und dass ein Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerfreizügigkeit und zufrieden stellenden Bildungsangeboten für Migrantenkinder besteht;
Drucksache 227/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen (2008/2118(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung13 über die Organisation der Arbeitszeit zu widmen, und weist auf die Notwendigkeit hin, dies dann zu berücksichtigen, wenn die Wochenarbeitszeit und die Bereitschaftsdienste geregelt werden;
Drucksache 504/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) (2008/2324(INI))
... "1) im Rahmen der Verfolgung der Zielsetzungen des NVV, wie sie bei den früheren Überprüfungskonferenzen vereinbart wurden, insbesondere jetzt, da sich Bedrohungen aus mehreren Quellen ergeben, einschließlich der zunehmenden Verbreitung, der potenziellen Gefahr, dass diese Nukleartechnologie und radioaktives Material in die Hände krimineller Vereinigungen und Terroristen gerät, und der mangelnden Bereitschaft der Kernwaffenstaaten, die Signatarstaaten des NVV sind, ihre Nukleararsenale zu verringern oder zu beseitigen und sich von einer Militärdoktrin zu verabschieden, die auf nuklearer Abschreckung basiert,
Drucksache 546/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010)
... Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung mit den Ländern kurzfristig Verhandlungen aufnimmt und die Bereitschaft verdeutlicht, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur substanziell und nachhaltig zu verbessern. Dies kann parallel zum Abschmelzen der I-Zulage-Ost in den Jahren 2011 bis 2014 erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 497/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen KOM (2008) 425 endg.; Ratsdok. 11473/08
... 5. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den von der Kommission geforderten lernergebnisorientierten Ansatz, stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich in weiten Teilen den in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland implementierten Reformen entsprechen, und erklärt die Bereitschaft der Länder, über die Vorstellung und den Austausch bewährter Verfahren aus diesem Bereich zu einer Vertiefung der EU-Bildungskooperation auf dem Gebiet der Schulbildung beizutragen.
Drucksache 380/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum Schiffbruch des Frachtschiffs "New Flame " und zu den Folgen für die Bucht von Algeciras
... 3. stellt fest, dass die Regierung von Gibraltar, das Vereinigte Königreich und die spanischen Behörden ihre Bereitschaft bekundet haben, im Rahmen des Dialogforums über Gibraltar möglichst effektiv zusammenzuarbeiten, um die Havarie und ihre Folgen für die Meeresumwelt und die Küsten in den Griff zu bekommen;
Drucksache 264/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (Nichtverabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts durch den Rat mit der Folge, dass der Rat den Verhaltenskodex nicht zu einem verbindlichen Rechtsinstrument macht)
... I. in der Erwägung, dass die fehlende politische Bereitschaft, den Verhaltenskodex in einen Gemeinsamen Standpunkt umzuwandeln, im Widerspruch steht zur führenden Rolle der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Förderung von Rechtsinstrumenten, die auf die Kontrolle öffentlicher und privater Waffentransfers und insbesondere ein Abkommen über den Waffenhandel abzielen,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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