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"Bereitschaft"
Drucksache 597/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates: "Jugend in Bewegung" - die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern KOM (2010) 478 endg.; Ratsdok. 13729/10
... 5. Der Bundesrat ist sich der wichtigen Rolle des Erasmus-Programms bewusst, das seit über 20 Jahren die Mobilität im Hochschulbereich erfolgreich fördert. Er warnt aber davor, die Bedeutung zu unterschätzen, die der Mobilität auch für die schulische und berufliche Bildung sowie im Hinblick auf das lebenslange Lernen zukommt. Insbesondere hält er - ebenso wie Kommission - die Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen bereits in jungen Jahren insofern für besonders effizient, als sie zugleich die Bereitschaft fördert, die Chancen der Mobilität auch für Studium und Beruf zu nutzen. Die angestrebte Hauptzielgruppe der 16- bis 35-Jährigen erscheint vor diesem Hintergrund sowohl nach oben als auch nach unten zu eng gefasst.
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... In den meisten Sektoren werden bei der Entscheidung über die Art der Verwaltungssanktion und/oder der Bemessung der Geldbuße, die in einem bestimmten Fall zu verhängen ist, von den zuständigen Behörden nicht die gleichen Kriterien zugrunde gelegt. So werden bestimmte Faktoren, wie der mit dem Verstoß verbundene Nutzen (soweit er sich beziffern lässt) sowie die Finanzkraft und die mögliche Kooperationsbereitschaft des Urhebers nicht immer berücksichtigt, obwohl dies dazu beitragen würde, die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung der de facto verhängten Sanktionen sicherzustellen.
Drucksache 226/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Für die potenziellen neuen zugelassenen kommunalen Träger ergibt sich im Jahr 2011 eine Übergangsphase, weil sie die Bereitschaft zum Optionsmodell erklärt haben und sich auf die Übernahme der neuen Aufgaben vorbereiten müssen allerdings erst zum 1. Januar 2012 zugelassen werden. Um sich auf die neuen Aufgaben vorzubereiten, ist es notwendig, dass in dem Jahr vor der Zulassung der kommunale Träger sowohl den Vorsitzenden der Trägerversammlung als auch den Geschäftsführer bestimmen kann und nicht damit rechnen muss, dass im Streitfall die Agentur für Arbeit beide Positionen für ein Jahr besetzen kann. Da es um einen begrenzten Übergangszeitraum geht, ist es ferner entbehrlich, für die gemeinsame Einrichtung in der Trägerversammlung noch einheitliche Grundsätze zur Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung aufzustellen. Vordringlich ist stattdessen der Aufbau der besonderen Einrichtung, bei der die Agentur für Arbeit den kommunalen Träger unterstützen soll.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 3 SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 5 - neu - SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 5 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 2 SGB II
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18e Absatz 5 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 45
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44b Absatz 3 Satz 3 SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II
27. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
31. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II
32. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
33. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
Drucksache 849/1/10
... Der Bundesrat erkennt an, dass Freiwillige in geregelten sozialen Freiwilligendiensten einen wertvollen Dienst für Menschen leisten, die es schwer haben in unserer Gesellschaft. Durch ihr freiwilliges Engagement helfen sie vor allem Kranken, Behinderten und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf die Solidarität und Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind. Dabei fragen sie nicht nach dem finanziellen Vorteil für ihren Einsatz, sondern sie leben durch ihre praktische Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen Werte wie Solidarität und Hilfsbereitschaft. Gleiches gilt auch im Hinblick auf ein Engagement für Umwelt und Natur im ökologischen Freiwilligendienst.
Drucksache 162/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
... Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland beschränkt. Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unterstützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuerhinterziehung begünstigt oder gefördert. Die – gegenseitige – Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteuerungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Artikel 1 Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Auskunftsaustausch auf Ersuchen
Artikel 5 Steuerprüfungen im Ausland
Artikel 6 Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens
Artikel 7 Vertraulichkeit
Artikel 8 Kosten
Artikel 9 Sprache
Artikel 10 Verständigungsverfahren
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Kündigung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Ziele und Bedeutung des Abkommens
2. Die Gliederung des Abkommens
II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1194: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Die Bundesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, um begabte Studierende auf Grund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sowie ihres bisherigen persönlichen Werdegangs durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei sollen bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit einer wachsenden Zahl von Stipendien auch Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Zudem gilt es, bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. Die Bewilligung des Stipendiums soll all diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Kosten für die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Fördergrundsatz
§ 2 Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung
§ 3 Auswahlkriterien
§ 4 Ausschluss von Doppelförderung
§ 5 Umfang der Förderung
§ 6 Bewilligung und Förderungsdauer
§ 7 Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung
§ 8 Beendigung
§ 9 Widerruf
§ 10 Mitwirkungspflichten
§ 11 Aufbringung der Mittel
§ 12 Beirat
§ 13 Statistik
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Evaluation
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
VIII. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms
Drucksache 341/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zielsetzung der beruflichen Bildung in erster Linie auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet ist. Diese wird verstanden als die Bereitschaft und die Befähigung des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in Fach-, Human- und Sozialkompetenz. Es geht u. a. um die Bereitschaft und die Befähigung, eigene Begabungen zu entfalten, Lebenspläne zu fassen, um die Entwicklung von Wertvorstellungen und um selbstbestimmte Bindung an Werte. Daher sollten die Ziele der beruflichen Aus- und Weiterbildung nicht auf arbeitsmarktpolitische Sachzwänge reduziert werden.
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... Weitere Vereinfachungen können nur mit dem vollen Engagement und der politischen Unterstützung der anderen EU-Institutionen, insbesondere des Rates und des Europäischen Parlaments, erreicht werden. Um ein ausgewogeneres Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle sowie zwischen Risikobereitschaft und Risikovermeidung zu erreichen, müssen diffizile Kompromisse geschlossen werden, wobei die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten ist. Die Debatte über ein forschungsspezifisches "
Drucksache 650/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über den Informationsaustausch in Steuersachen
... Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland beschränkt. Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unterstützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuerhinterziehung begünstigt oder gefördert. Die – gegenseitige – Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteuerungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.
Drucksache 98/2/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es
... Betroffen sind Polizeibeamte jedoch nicht nur bei der Vornahme von Vollstreckungshandlungen sondern im Dienstalltag schlechthin. Zu verzeichnen ist ferner eine Zunahme von gewalttätigen Übergriffen auf im Einsatz befindliche Kräfte der Feuerwehr und andere Rettungskräfte. Nicht zuletzt sehen sich auch öffentliche Bedienstete wachsender Gewaltbereitschaft gegenüber, etwa bei der Beitreibung fiskalischer Forderungen.
Drucksache 280/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10
... 10. Vorhandene Instrumente wie die Rechtshilfe sind dabei im Allgemeinen nicht rechtlich unzulänglich, sondern scheitern in der Praxis gelegentlich an der fehlenden Bereitschaft einzelner Staaten zur zügigen Bearbeitung entsprechender Ersuchen.
Drucksache 647/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm verstetigt werden kann. Ein "Stop and Go" der Förderung führt zu einem erheblichen Absinken der Investitionsbereitschaft. Das Förderprogramm ist ein zentrales Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Wärmeenergie im Gebäudebestand und daher von hoher Bedeutung für die Verwirklichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Darüber hinaus ist das Marktanreizprogramm ein wichtiger Konjunkturmotor für Hersteller und Handwerker. Mit einem Euro Fördermittel werden acht Euro privater Investitionen ausgelöst. Eine Verstetigung der Förderung ist deshalb dringend angezeigt.
Drucksache 459/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... 2. Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der EU ist es wichtig, dass es Normen für den Schutz der Verfahrensrechte gibt, die in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet werden. Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrensrechte in Strafverfahren wird das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen gestärkt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Rechte der Bürger und Bürgerinnen schützen und gewährleisten. Zugleich wird die Bereitschaft der zuständigen Behörden zur gegenseitigen Anerkennung getroffener Entscheidungen und Maßnahmen gefördert.
Drucksache 661/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben ermöglicht es den Leistungsempfängern, Eigenschaften wie Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Stetigkeit, Selbstbewusstsein und gesellschaftliches Ansehen zu vertiefen oder zu erwerben und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Drucksache 57/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, gegenüber Simbabwe und aufgrund der Lage in Somalia
... " (Listing und Delisting) im Rahmen der Sanktionssysteme der Vereinten Nationen und der Europäischen Union streng kritisiert wurden, da sie keinen ausreichenden Schutz der Grundrechte (sowohl Verfahrensrechte als auch materielle Rechte) und keine ausreichende Rechtssicherheit gewährleisten; begrüßt deshalb die kürzlich auf EU-Ebene ergriffenen Initiativen zur Behebung der genannten Mängel; bedauert jedoch, dass insbesondere der Rat nur wenig Bereitschaft erkennen lässt, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen und Organisationen im Rahmen der geänderten Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geschützt werden;
Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
Zu Fragen des Datenschutzes
Drucksache 107/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Punkt 5 der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
... Die strukturell vorhandene Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie kann sich aber hemmend auf deren Bereitschaft auswirken, zum einen Flächen für Eignungsgebiete für Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszuweisen und zum anderen die mit dem Bau und Betrieb entsprechender Anlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Ortsbild und Landschaftsbild hinzunehmen. Diese Wirkungen stehen nicht im Einklang mit den umweltpolitischen Leitlinien der Bundesregierung, die u. a. die Ausweitung der Energieerzeugung aus Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie vorsieht.
Drucksache 849/10 (Beschluss)
... Der Bundesrat erkennt an, dass Freiwillige in geregelten sozialen Freiwilligendiensten einen wertvollen Dienst für Menschen leisten, die es schwer haben in unserer Gesellschaft. Durch ihr freiwilliges Engagement helfen sie vor allem Kranken, Behinderten und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf die Solidarität und Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind. Dabei fragen sie nicht nach dem finanziellen Vorteil für ihren Einsatz, sondern sie leben durch ihre praktische Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen Werte wie Solidarität und Hilfsbereitschaft. Gleiches gilt auch im Hinblick auf ein Engagement für Umwelt und Natur im ökologischen Freiwilligendienst.
Drucksache 424/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" (2009/2104(INI))
... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, es potenziellen Spendern durch die Möglichkeit der Online-Eintragung in ein nationales und/oder europäisches Spenderegister zu erleichtern, ihre Bereitschaft zu einer Organspende zu erklären, um die Verfahren zur Feststellung der Spendebereitschaft zu beschleunigen;
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Die globale Finanzwirtschaft muss neu geordnet werden. Die zu große Verfügbarkeit von Krediten, kurzfristiges Denken und übermäßige Risikobereitschaft auf den Finanzmärkten haben das Spekulantentum angeheizt, eine Wirtschaftsblase und erhebliche Ungleichgewichte herbeigeführt. Europa bemüht sich um globale Lösungen und den Aufbau eines effizienten und nachhaltigen Finanzsystems.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... C. in der Erwägung, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien am 1. April 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass Albanien am 28. April 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat und die Antworten auf den Fragebogen der Kommission über die Bereitschaft des Landes für den EU-Beitritt am 14. April 2010 vorgelegt hat; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Stellungnahme dazu vorbereitet,
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... 54. bekräftigt seine Besorgnis angesichts der Situation im Iran und in Nordkorea und verweist auf die Zusage der EU, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um Programme der Verbreitung von Nuklearwaffen, die weltweit Anlass zur Sorge bieten, im Vorfeld zu verhüten, zu verhindern und zu stoppen und gegebenenfalls zu beseitigen; erinnert jedoch daran, dass die von einigen Staaten eingeleitete Abrüstung nicht in direktem Zusammenhang zur Bereitschaft anderer Staaten steht, ihre Proliferationsprogramme einzustellen oder weiterzuführen, was Anlass zu einer Politik der Entschlossenheit gegenüber Staaten oder Organisationen sein sollte, die Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen planen oder bereits umsetzen; betont, dass sich alle Mitgliedstaaten – gemäß dem entsprechenden Konzept der EU – in ihrem Handeln von diesem Grundsatz leiten lassen sollten;
Drucksache 649/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und die Grenadinen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
... Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland beschränkt. Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unterstützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuerhinterziehung begünstigt oder gefördert. Die – gegenseitige – Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteuerungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.
Drucksache 734/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig. Die Mehrzahl der drogenabhängigen Gefangenen setzt ihren Konsum während der Haftzeit fort. Diese Ausgangssituation prägt wesentliche Bereiche des Gefängnisalltags. In vielen Justizvollzugsanstalten ist trotz umfangreicher Kontrollen das Drogenproblem so beherrschend, dass das wichtige Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen nahezu vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Therapieangebote laufen ins Leere. Entsprechendes gilt für die Jugendarrestanstalten. Der entsprechend seinen gesetzlichen Zielen auf die Behandlung suchtkranker Personen ausgerichtete Maßregelvollzug kann zwar die überwiegende Zahl der Untergebrachten zur Abstinenz und Bearbeitung der Sucht motivieren. Auch tragen die insgesamt höhere Therapiebereitschaft der Untergebrachten, die milieutherapeutische Verhinderung von Subkulturen und die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Therapie dazu bei, dass sich die Problematik im Maßregelvollzug weniger dramatisch darstellt. Trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektive Kontrollen, z.B. durch regelmäßige Drogenscreenings, lässt sich der illegale Drogenkonsum aber auch im Maßregelvollzug nicht vollständig unterbinden.
Drucksache 552/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon (2008/2054(INI))
... 9. bedauert außerdem, dass das Parlament bei dem neuen Verfahren lediglich über das Recht auf Zustimmung und nicht über eine wirkliche Mitentscheidungsbefugnis verfügt; betont allerdings, dass im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist, dass die Organe vom Beginn des Verfahrens an alles unternehmen müssen, um dessen letztendlichen Erfolg zu gewährleisten; fordert daher den Rat auf, von Beginn des Verfahrens an seine Bereitschaft zu zeigen, einen strukturierten politischen Dialog mit dem Parlament zu führen, um dessen Prioritäten in vollem Umfang Rechnung zu tragen;
2 Gesamteinschätzung
2 Eigenmittel
Mehrjähriger Finanzrahmen
Laufzeit des MFR
2 Flexibilität
Übergang von der Interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR
Jährliches Haushaltsverfahren
Rolle der Kommission
Ein völlig neues Konzept
2 Vermittlungsausschuss
2 Agrarfragen
Beziehungen zur Gesetzgebungsbehörde
2 Haushaltsordnung
Haushaltsrelevante Auswirkungen der interinstitutionellen Änderungen und der neuen Zuständigkeiten der Union
Koordinierung mit den nationalen Haushaltsplänen
Drucksache 661/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009) 362 endg.; Ratsdok. 12093/09
... 3. Um diese Übereinstimmung herzustellen, wird der Regelungstext mit großer Wahrscheinlichkeit in Detailfragen noch Änderungen erfahren. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere solche Bestimmungen geändert werden, die unbeabsichtigt durch kumulative Mechanismen Risiken überzeichnen und die Kreditvergabebereitschaft beeinträchtigen können.
Drucksache 372/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
... 3. Er begrüßt die bekundete Bereitschaft von Staaten, sich völkerrechtlich zu binden und zur Durchsetzung der nationalen Steuerrechte bilateral Auskünfte zu erteilen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Angebot dieser Staaten umgehend anzunehmen, entsprechende Abkommen zügig zu verhandeln sowie möglichst einen automatisierten Auskunftsaustausch darin festzulegen.
7. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Artikel 4a
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
9. Zu Artikel 4a - neu - § 20 Absatz 2 UStG
Artikel 4a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... ") genügt mithin eine einseitige Anzeige des verpflichteten Herstellers. Auch im Hinblick auf den Aspekt der Entbürokratisierung ist ein Anzeigeverfahren sachgerecht und zur Sicherstellung des angestrebten Ziels ausreichend. Für die Entgegennahme dieser Anzeige wird ein Melderegister beim Umweltbundesamt errichtet. Die Anzeigebereitschaft der Hersteller gegenüber dem Umweltbundesamt wird über das Verkehrsverbot des § 3 Absatz 3 für nicht angezeigte Hersteller sowie über den Bußgeldtatbestand nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 sichergestellt. Flankiert werden diese Instrumente durch die Fiktion des § 2 Absatz 15 Satz 2, der ein Eigeninteresse der Vertreiber und Zwischenhändler begründet, das rechtskonforme Verhalten der sie beliefernden Hersteller zu überprüfen. Die Aktualität der beim Umweltbundesamt erfassten Informationen wird über § 4 Absatz 1 Satz 2 und die Bußgeldvorschrift des § 22 Absatz 1 Nummer 4 gesichert.
Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
... Gesundheitlicher Nutzen der Grippe-Impfung und Zusammenhang mit der Bereitschaftsplanung für eine Grippepandemie
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... 3. sieht seine Zustimmung zum Abschluss des PKA als ein Signal der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Tadschikistan und der Ermutigung für Tadschikistan, alle notwendigen Schritte hin zu den dringend nötigen Reformen zu unternehmen; weist Tadschikistan jedoch nachdrücklich auf die Bedingungen und Anforderungen gemäß der Menschenrechts- bzw. Suspensionsklausel hin;
Drucksache 550/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (2008/2198(INI))
... 26. begrüßt die Benennung von Beraterinnen/Beratern für Genderfragen für nahezu alle ESVP-Einsätze in Einklang mit den genannten Schlussfolgerungen des Rates vom November 2006; betont jedoch, dass die Tätigkeit solcher Beraterinnen bzw. Berater für Gleichstellungsfragen durch das Fehlen einer konkreten Gleichstellungspolitik der Europäischen Union – insbesondere mangelndes Bewusstsein für Gleichstellungsfragen und/oder fehlende Bereitschaft, ihre Bedeutung anzuerkennen – und das Fehlen entsprechender Haushaltslinien bei der Finanzierung von ESVP-Einsätze beeinträchtigt werden könnten;
Drucksache 195/2/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... 23. Der Bundesrat betont die wichtige Rolle der EU-Kohäsionspolitik bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise, von der Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen in allen Teilen der EU betroffen sind. Er begrüßt daher die Bereitschaft der Kommission, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden sowie durch die beschleunigte Genehmigung von Anpassungen der Programme für den Einsatz der Strukturfonds und der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 zur Erholung von der Krise beitragen zu wollen. Dabei kommt der verstärkten Nutzung des Europäischen Sozialfonds für spezifische Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen ebenso Bedeutung zu wie der Beschleunigung von Investitionen mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 160. hebt als mögliche Maßnahmen die Sammlung und Auswertung relevanter Daten über die Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit, die Stärkung der Katastrophenbereitschaft, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Notfallvorsorge, die Unterstützung gesundheitsfördernder Maßnahmen in allen Sektoren sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen hervor, wie beispielsweise die Aufklärung über neuartige Gesundheitsgefahren, Warnhinweise und konkrete Hinweise zur Expositionsprophylaxe, insbesondere in Bezug auf Krankheiten, die von Insekten übertragen werden, und auf Hitzewellen;
Drucksache 734/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
... Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig. Die Mehrzahl der drogenabhängigen Gefangenen setzt ihren Konsum in der Haft fort. Diese Ausgangssituation prägt wesentliche Bereiche des Gefängnisalltags. In vielen Justizvollzugsanstalten ist trotz umfangreicher Kontrollen das Drogenproblem so beherrschend, dass das wichtige Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen nahezu vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Therapieangebote laufen ins Leere. Entsprechendes gilt für die Jugendarrestanstalten. Der entsprechend seinen gesetzlichen Zielen auf die Behandlung suchtkranker Personen ausgerichtete Maßregelvollzug kann zwar die überwiegende Zahl der Untergebrachten zur Abstinenz und zur Verarbeitung der Sucht motivieren. Auch tragen die insgesamt höhere Therapiebereitschaft der Untergebrachten, die milieutherapeutische Verhinderung von Subkulturen und die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Therapie dazu bei, dass sich die Problematik im Maßregelvollzug weniger dramatisch darstellt. Trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektive Kontrollen, z.B. durch regelmäßige Drogenscreenings, lässt sich der illegale Drogenkonsum aber auch im Maßregelvollzug nicht vollständig unterbinden.
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... F. in der Erwägung, dass sich die Lage in Turkmenistan seit dem Wechsel im Präsidentenamt verbessert hat; in der Erwägung, dass das Regime seine Bereitschaft signalisiert hat, umfassende Reformen durchzuführen, unter Hinweis darauf, dass noch erhebliche Fortschritte in mehreren Schlüsselbereichen, wie z. B. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit der Person erforderlich sind,
Drucksache 476/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur halbjährlichen Bewertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus
... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 70. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission, an den wichtigsten Grundsätzen des Dublin-Systems festzuhalten (Nummer 5.2.2 der Mitteilung). Er bekräftigt, dass Solidaritätsmechanismen für besonders belastete Mitgliedstaaten nicht durch eine Aufweichung des Dublin-Systems (vgl. u. a. BR-Drucksache 965/08 (Beschluss), mit der der Bundesrat die Aussetzung von Rücküberstellungen abgelehnt Auch die freiwillige EU-interne Wiederansiedlung von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, kann ein Element zur Herstellung von Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bilden. Entsprechende Verfahren dürfen nach Auffassung des Bundesrats auch in Zukunft ausschließlich auf freiwilliger Grundlage vorgesehen werden. Im Übrigen sollte von der Etablierung dauerhafter Systeme - wie von der Kommission ab 2013 vorgeschlagen - Abstand genommen werden, bis die Gesamtwirkung des Instruments eingehend untersucht ist.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 841/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Bei diesem neuen europäischen Beteiligungsrecht handelt es sich nicht um ein Wahlrecht, insofern ist der Verweis auf das national geltende Wahlalter irreführend. Für die Festlegung von 16 Jahren als Mindestalter spricht, dass damit das Instrument der Bürgerinitiative dazu genutzt werden kann, jüngere Menschen für Europafragen in besonderer Weise zu interessieren und frühzeitig die Bereitschaft zum politischen Engagement in Europaangelegenheiten zu wecken.
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... möchte in diesen Situationen jeden Versuch der verantwortlichen Stelle unterbinden, ihre Leistungen an die Bereitschaft der Betroffenen zu knüpfen, in die Verwendung bestimmter sie betreffender Daten einzuwilligen; die verantwortliche Stelle bleibt zwar unverändert berechtigt, die jeweils erforderlichen Daten zu verarbeiten (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG-E), darf aber nicht ihre Leistung mit dem Zugriff auf weitere konkret nicht benötigte Angaben verknüpfen.
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
Zu § 4a
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *
32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 675/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, durch gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung KOM (2009) 379 endg.; Ratsdok. 12382/09
... Darin unterstreichen die Länder ihre Bereitschaft, sich dieser Herausforderung anzunehmen, indem sie die Grundlage für gemeinsame Zielvorstellungen auf diesem Gebiet legen, Forschungsfelder bestimmen, in denen Europa einen sinnvollen Beitrag leisten könnte, und ihre vorläufige Vorstellung einer Leitungsstruktur darlegen. Nach einer Präsentation vor der Hochrangigen Gruppe für die gemeinsame Programmplanung (GPC) arbeiten derzeit Vertreter aus 20 Ländern daran, den Auftrag für die Leitungsstruktur dieser Pilotinitiative zu formulieren.
Begründung
3 Zusammenfassung
1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung
Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung
2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer
Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich
Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa
Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene
Vorteile einer verstärkten Koordinierung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Proportionalitätsprinzip
Wahl des Instruments
4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags
Vorschlag
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 90. ist weiterhin besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran wegen des Fehlens positiver Entwicklungen jeglicher Art bei der Verbesserung der Lage der Menschenrechte und wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran seit 2004 unterbrochen ist; fordert die iranischen Verantwortlichen auf, diesen Dialog wieder aufzunehmen, um alle Akteure der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für Demokratie engagieren, und - mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln - die bisherigen Prozesse zu starken, die demokratische, institutionelle und konstitutionelle Reformen fordern, die Nachhaltigkeit dieser Reformen gewährleisten und die Einbeziehung aller iranischen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse konsolidieren können, und somit die von ihnen im allgemeinen politischen Diskurs wahrgenommene Rolle zu starken; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage im Iran 2008 verschlechtert hat und die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach wie vor bestehen; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die Unterdrückung von Journalisten, Schriftstellern, Wissenschaftlern, FrauenrechtlerInnen und Menschenrechtsaktivisten; ist nach wie vor besorgt über die Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten im Iran; verurteilt, dass im Iran zunehmend die Todesstrafe verhängt wird, auch gegen Jugendliche;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 906/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission zur Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat KOM (2009) 624 endg.; Ratsdok. 17691/09
... Vorhandene Instrumente wie die Rechtshilfe sind dabei im Allgemeinen nicht rechtlich unzulänglich, sondern scheitern in der Praxis an der fehlenden Bereitschaft einzelner Staaten zur zügigen Bearbeitung entsprechender Ersuchen. Darauf wird im Grünbuch nicht eingegangen.
Drucksache 726/09
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Programmausschuss "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS) ")
... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS)
Drucksache 174/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dieser muss sich regelmäßig in seinem Bürgerportalkonto anmelden und hierfür die technische Infrastruktur bei aller Komplexität in voller Funktionsbereitschaft halten, will er nicht etwa die Unanfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheids oder Gerichtsurteils riskieren. Der Empfänger muss mithin Sorge tragen, für Zustellungen erreichbar zu sein und die Kosten hierfür aufbringen. Dies ist aber ein erheblicher Unterschied gegenüber dem Leeren eines Briefkastens. So lässt sich auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit das Leeren eines Briefkastens durch einen beauftragten Dritten regeln. Demgegenüber würde die Weitergabe eines Hardware-Tokens für den Zugang zu einem Bürgerportalkonto einen Grund für die Sperrung des Bürgerportalkontos liefern.
Drucksache 259/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
... 34. ist der Auffassung, dass nicht nur die militärischen Ressourcen sehr viel effizienter genutzt werden sollten, sondern dass auch im Interesse der Synergie eine bessere und effizientere Koordinierung der Investitionen in die Verteidigung auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten für die Interessen der europäischen Sicherheit von ausschlaggebender Bedeutung sind; fordert einen spürbaren Anstieg des Anteils der gemeinsamen Kosten bei jeder Militäroperation der NATO und der Europäischen Union; stellt fest, dass sowohl was die Größenordnung angeht als auch was die Effizienz der Verteidigungsausgaben betrifft, ein großer Unterschied zwischen den europäischen Mitgliedern der NATO auf der einen Seite und den Vereinigten Staaten auf der anderen Seite besteht; fordert die Europäische Union auf, einen gerechteren Anteil an der Last zu tragen; fordert ferner die USA auf, mehr Bereitschaft an den Tag zu legen, ihre europäischen Verbündeten zu Fragen im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit zu konsultieren;
Drucksache 795/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... 19. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission zum Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedstaaten. Er geht davon aus, dass hierdurch Fortschritte für alle beteiligten Seiten erreicht werden können.
Drucksache 726/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Programmausschuss "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS) ")
... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS)
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... Der Ausbau von ÖPPs zu einem Instrument erhält entscheidende Bedeutung, da die Finanz- und Wirtschaftskrise die Fähigkeiten der öffentlichen Hand einschränkt, ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen und für wichtige Maßnahmen und spezifische Projekte auszugeben. Das Interesse des öffentlichen Sektors an innovativen Finanzierungsinstrumenten hat zugenommen, ebenso wie die politische Bereitschaft, die Rahmenbedingungen für eine effizientere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr, Soziales, Energie oder Umweltschutz zu schaffen. Andererseits könnte das Interesse des Privatsektors an ÖPPs durch den bestehenden ordnungspolitischen Rahmen und neue wirtschaftliche Zwänge sowie andere seit langem bestehende Faktoren - wie die beschränkte Fähigkeit des öffentlichen Sektors in vielen Teilen Europas, ÖPP-Programme umzusetzen - gedämpft werden. Um sicherzustellen, dass ÖPPs langfristig weiterhin eine Rolle spielen, sind fünf zentrale Maßnahmen im Jahr 2010 unerlässlich:
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 26/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Ausweitung der Mobilität zu Lernzwecken (vgl. Nummer 3.1): Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Mobilität für das Europa des Wissens sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, zu einer Steigerung der Mobilität im Bildungsbereich beizutragen, weist aber vorsorglich darauf hin, dass die von den Bildungsministern auf ihrer Ratstagung am 21. November 2008 im Rahmen von Schlussfolgerungen zur Mobilität junger Menschen angenommenen grundsätzlichen Erwägungen zur Mobilität junger Menschen (z.B. "
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 31. begrüßt die Ratifizierung des amerikanischirakischen Abkommens über die Präsenz amerikanischer Truppen im Irak; betont die Bereitschaft der Europäischen Union zur Fortsetzung ihrer Unterstützung beim Wiederaufbau im Irak mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Konsolidierung der staatlichen Institutionen und der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wiedereingliederung des Irak in die Weltwirtschaft; fordert die Partner auf, in abgestimmter Art und Weise ihre Arbeit mit der irakischen Regierung und der UN fortzusetzen, um die Stabilität und die nationale Aussöhnung zu fördern und einen Beitrag zur Einheit und Unabhängigkeit des Irak zu leisten;
Drucksache 795/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... 21. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission zum Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedstaaten. Er geht davon aus, dass hierdurch Fortschritte für alle beteiligten Seiten erreicht werden können.
Drucksache 311/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu den Lösungsansätzen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung (2008/2212(INI))
... 12. fordert nachdrücklich dynamischere Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Erdölerzeugerländern, die auch die Bereitschaft zum beiderseitigen Geben und Nehmen umfassen und darauf ausgerichtet sind, ein stabileres und ruhigeres Umfeld für das Angebot und die Preisgestaltung auf dem Erdölmarkt zu schaffen, was im Interesse aller Beteiligten und der Weltwirtschaft als Ganzes läge;
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Der Zeitraum für die Stimmabgabe beträgt mindestens 72 Stunden. Er sollte so bemessen sein und so gelegt werden, dass der zeitgerechte Zugang der Stimme bei einer üblichen Übermittlung per Post erwartet werden kann. Das Risiko des Zugangs innerhalb des Abstimmungszeitraums trägt der einzelne Gläubiger. Stimmen, welche zu früh oder zu spät eingegangen sind, können nicht gewertet werden. Insbesondere bei der Stimmabgabe mit technischen Hilfsmitteln setzt die Empfangsbereitschaft des Abstimmungsleiters technische Vorkehrungen voraus, die lediglich für einen im Voraus angegebenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gläubiger müssen deshalb auch verfrüht eingegangene Erklärungen unberücksichtigt bleiben, selbst wenn sie in schriftlicher Form vorliegen. Für die Abgabe der Stimme genügt die Textform (§ 126b
Drucksache 211/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsichts- und Kontrollrechte in Aktiengesellschaften
... Die Effizienz dieser Überwachungs- und Kontrollinstrumente des Aufsichtsrats steht und fällt aber mit seiner Kompetenz, aus den ihn erreichenden Informationen Bewertungen abzuleiten sowie seiner Bereitschaft, sich unvoreingenommen und distanziert mit allen für und gegen die Geschäftsstrategie des Vorstands sprechenden Argumenten auseinanderzusetzen und erforderlichenfalls aktiv gegenzusteuern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 3 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 726/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Programmausschuss "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS) ")
... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS)
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Schließlich kann die Gefahr, dass Abwicklungsmaßnahmen nach Anfechtung vor Gericht wieder rückgängig gemacht werden, sich als ernsthaftes Hindernis für die Bereitschaft des Privatsektors, Vermögenswerte zu erwerben bzw. die Gesamtheit oder Teile von in Schwierigkeiten geratenen Banken zu übernehmen, erweisen. Deshalb dürfte ein Rahmen, der Rechtssicherheit hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen schafft, Lösungen unter Einbeziehung des Privatsektors erleichtern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 872/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2009 zu dem Jahresbericht 2008 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2009/2088(INI))
... H. in der Erwägung, dass in 129 Fällen (36 % aller Fälle), die im Jahr 2008 abgeschlossen wurden, die betroffene Einrichtung eine gütliche Einigung akzeptierte oder das Problem löste, womit deutlich wird, dass die Organe und Einrichtungen die klare Bereitschaft zeigen, Beschwerden beim Bürgerbeauftragten als Gelegenheit zu begreifen, aufgetretene Fehler zu berichtigen und mit dem Bürgerbeauftragten zum Nutzen der Bürger zusammenzuarbeiten,
Drucksache 17/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG )
... Erstattungsberechtigten nicht vorzunehmen. Bis zum Inkrafttreten des JVEG zum 1. Juli 2004 war auch im früheren Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) die Möglichkeit enthalten, Sachverständigen die Tätigkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch einen Zuschlag auf die Entschädigung zu entgelten. Auf diese Regelung wurde im JVEG bewusst verzichtet, obwohl auch einzelne Sachverständigengruppen durchaus nicht selten zu unüblichen Zeiten herangezogen werden (insbesondere beispielsweise bei Unfallaufnahmen). Es wäre daher systemwidrig, für eine bestimmte Gruppe von Erstattungsberechtigten nunmehr wieder einen Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten vorzusehen. Im Übrigen werden Telekommunikationsunternehmen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zur Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes schon im eigenen Interesse vorhalten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... D. in der Erwägung, dass große Schwachstellen bei Regulierung und Aufsicht, rücksichtslose und unverantwortliche Risikobereitschaft seitens einiger Finanzinstitute sowie ein Überangebot an Liquidität, das auf laxe Geldpolitik in einigen Teilen der Welt zurückgeht, wesentlich zu der derzeitigen Krise beigetragen haben,
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 73. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Kommission, an den wichtigsten Grundsätzen des Dublin-Systems festzuhalten (Nummer 5.2.2 der Mitteilung). Er bekräftigt, dass Solidaritätsmechanismen für besonders belastete Mitgliedstaaten nicht durch eine Aufweichung des Dublin-Systems (vgl. u. a. BR-Drucksache 965/08 (Beschluss), mit der der Bundesrat die Aussetzung von Rücküberstellungen abgelehnt hat), sondern durch die Instrumente einschlägiger EU-Hilfsfonds und operative Hilfestellung (z.B. durch Entsendung von Asylunterstützungsteams) zu verfolgen sind.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 69/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... , wenn die Umstände ihrer Verbreitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 1 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a und § 91 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1a - neu - StGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 91 Absatz 1 Nummer 1 StGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 129 Absatz 1 StGB Nummer 5b - neu - § 129a Absatz 5 Satz 2 StGB
12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 StPO
13. Zu Artikel 4 Absatz 5 Nummer 2 § 54 Nummer 5b Halbsatz 2 AufenthG
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