[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1493 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bereitschaft"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0223/20
0085/1/20
0164/20B
0295/20
0083/20
0030/1/20
0028/1/20
0085/20B
0028/20B
0164/1/20
0513/20
0051/20B
0164/20
0452/20B
0494/20B
0275/20
0261/1/20
0104/20
0306/1/20
0051/1/20
0452/1/20
0196/1/20
0494/20
0265/20B
0087/20
0086/20
0030/20B
0426/20B
0002/20
0001/20
0030/20
0392/20
0364/2/20
0007/20
0165/20
0265/1/20
0418/19
0494/19
0588/19
0352/19B
0100/19B
0007/19B
0230/19B
0085/19
0257/19
0418/19B
0558/19
0421/19
0102/1/19
0288/19
0559/19B
0047/19B
0512/19B
0164/1/19
0521/1/19
0358/1/19
0134/1/19
0134/19B
0337/19
0197/1/19
0097/19B
0469/19
0150/19
0102/19B
0512/1/19
0376/19
0397/19
0521/19B
0120/19
0397/19B
0115/19B
0047/4/19
0469/19B
0159/19
0257/19B
0581/19
0164/19B
0593/19
0621/19B
0004/19
0559/1/19
0256/1/19
0333/19
0582/19B
0134/19
0115/1/19
0621/19
0230/1/19
0582/1/19
0256/19B
0358/19B
0197/19B
0584/19
0097/1/19
0575/19
0554/19
0352/1/19
0514/1/19
0650/1/18
0381/18
0219/18
0372/18B
0205/18
0467/18B
0423/18
0166/18B
0165/1/18
0110/18B
0170/18
0165/18B
0315/18
0473/18B
0037/18B
0618/1/18
0376/18B
0044/18
0504/4/18
0223/18
0020/18
0264/18B
0075/18
0635/18B
0110/18
0630/18
0563/18
0635/2/18
0375/18
0507/18
0281/18
0045/18B
0473/1/18
0467/1/18
0518/18
0469/18
0020/1/18
0166/1/18
0020/18B
0505/18
0650/18B
0547/18
0214/18
0071/18
0380/1/18
0045/1/18
0264/1/18
0504/1/18
0037/1/18
0277/18
0283/17
0667/17
0015/17B
0065/17
0071/17B
0184/1/17
0015/1/17
0383/17
0680/1/17
0089/17B
0732/17
0721/17
0567/2/17
0288/1/17
0230/17
0144/17
0262/17B
0680/17B
0755/17
0071/1/17
0543/2/17
0543/17B
0757/1/17
0125/17
0383/17B
0757/17B
0543/1/17
0222/17
0717/17
0696/17
0089/1/17
0005/17
0383/1/17
0411/17
0262/1/17
0628/16B
0156/1/16
0196/16
0497/16
0149/16
0116/16
0235/16
0015/16B
0408/16
0073/16
0628/1/16
0289/1/16
0780/1/16
0390/16B
0673/1/16
0125/16
0304/16
0093/16
0279/16B
0493/16
0774/16B
0312/16B
0080/16
0065/16
0356/16
0673/16B
0507/16
0390/1/16
0478/16B
0310/16B
0682/16
0312/16
0309/1/16
0066/16B
0522/16
0015/1/16
0068/16B
0279/1/16
0566/16
0295/16
0506/16
0068/2/16
0677/16
0279/16
0420/1/16
0741/16
0191/16
0420/16
0137/16
0015/16
0420/16B
0577/16
0294/2/16
0093/16B
0741/16B
0044/1/16
0003/16
0774/1/16
0478/1/16
0638/16
0335/16
0207/16
0289/16B
0044/16B
0020/16B
0310/16
0126/1/15
0379/15
0414/15
0143/15
0500/15B
0617/15B
0033/15
0542/15B
0446/15
0432/15B
0438/15B
0057/15
0064/15
0481/15
0283/15
0311/15B
0354/15B
0063/15
0500/15
0569/1/15
0154/2/15
0258/15B
0502/15
0617/1/15
0046/15
0438/1/15
0063/1/15
0432/15
0063/15B
0019/14
0641/14B
0509/14B
0642/1/14
0223/1/14
0350/14B
0509/1/14
0638/1/14
0303/14
0406/14
0153/1/14
0166/1/14
0258/1/14
0588/14
0350/1/14
0589/14
0062/1/14
0258/14B
0195/14
0071/14B
0509/14
0255/14
0223/14B
0166/14B
0444/14
0157/14B
0202/14
0216/13
0088/13
0630/13
0207/13
0113/13
0737/13
0370/1/13
0689/1/13
0029/13
0370/13B
0266/13B
0190/13B
0175/13
0680/13
0315/13
0199/1/13
0524/13
0789/1/13
0728/1/13
0059/13
0315/13B
0199/13B
0527/13
0151/1/13
0321/13
0598/13
0514/1/13
0190/13
0641/1/13
0092/13
0515/13
0290/13
0689/13B
0262/13
0438/13
0612/13
0663/13
0190/1/13
0086/1/13
0430/13
0151/13B
0447/13
0524/3/13
0789/13B
0188/13
0721/13
0050/13X
0753/13
0114/13
0728/13B
0524/13B
0109/13
0152/1/12
0092/12
0474/1/12
0061/1/12
0372/1/12
0312/12B
0160/12
0429/12
0390/12
0675/12
0253/1/12
0356/12
0030/1/12
0756/12
0676/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0813/12
0517/1/12
0024/1/12
0520/12
0799/12
0061/12B
0223/12
0372/12
0475/12
0653/12
0388/12
0204/3/12
0297/12B
0004/12B
0568/12B
0581/1/12
0373/12B
0031/12
0511/12
0465/2/12
0720/12
0373/12
0568/1/12
0819/1/12
0502/12
0030/12B
0663/12
0372/12B
0610/12B
0434/12
0464/1/12
0313/12
0307/12
0722/12
0255/12
0297/12
0663/12B
0256/12
0581/12B
0302/1/12
0605/12
0610/1/12
0130/12
0464/12B
0395/12
0159/12
0465/12
0004/1/12
0130/1/12
0635/1/12
0128/12
0740/12
0130/12B
0501/12
0230/12
0510/2/12
0467/12
0128/1/12
0310/12
0214/12
0312/1/12
0503/12B
0137/12
0610/12
0094/12B
0666/12
0474/12B
0655/12
0663/1/12
0515/12
0128/12B
0517/12B
0253/12B
0278/12B
0689/12
0520/2/12
0387/12
0248/12
0557/1/12
0428/12X
0024/12B
0608/1/12
0278/1/12
0608/12
0134/12
0577/12
0329/12
0094/1/12
0657/11
0564/11
0233/11
0072/11
0646/11
0724/11B
0129/11
0092/11
0409/11B
0872/11
0114/11
0767/1/11
0066/11
0767/11B
0805/11
0370/11
0213/1/11
0260/11
0809/11
0556/11B
0086/1/11
0679/1/11
0264/11
0409/1/11
0150/11
0207/1/11
0315/1/11
0159/11
0399/11B
0123/11
0521/11
0724/1/11
0038/11
0213/11B
0253/11B
0054/11
0256/11
0340/1/11
0086/11B
0189/11B
0168/3/11
0064/11
0556/1/11
0087/11
0065/11
0655/11
0342/1/11
0027/11
0671/1/11
0127/11
0330/11
0874/2/11
0190/11
0340/11B
0378/11B
0278/11
0816/11
0088/1/11
0323/11
0189/1/11
0457/2/11
0140/11
0832/11
0847/10
0661/10
0616/10
0079/10
0588/10B
0004/1/10
0794/4/10
0367/3/10
0510/10
0709/10
0183/10
0128/10
0874/10
0716/10
0667/10
0647/1/10
0069/10B
0341/10
0184/10
0188/1/10
0218/10
0509/10
0774/10
0588/1/10
0862/10
0188/10B
0034/10
0227/10
0701/10
0214/10
0783/10
0312/10
0041/1/10
0058/10
0163/10
0059/10
0431/10
0164/10
0280/10B
0733/10
0859/10
0120/10
0165/10
0752/10
0459/1/10
0181/10
0329/10
0430/10
0462/10
0873/10
0213/10
0129/10
0425/10
0231/10
0854/10
0004/10B
0183/10B
0274/2/10
0131/10
0127/10
0120/10B
0490/10
0661/10B
0156/10
0320/10
0693/10
0269/10
0597/1/10
0341/10B
0752/10B
0264/10
0657/10
0597/10B
0811/10
0226/1/10
0849/1/10
0162/10
0228/10
0341/1/10
0265/10
0650/10
0098/2/10
0280/1/10
0647/10B
0459/10B
0661/1/10
0057/10
0107/2/10
0849/10B
0424/10
0113/10
0511/10
0219/10
0649/10
0734/09
0552/09
0661/09B
0372/1/09
0070/09
0658/09
0766/09
0550/09
0195/2/09
0228/09
0734/09B
0486/09
0476/09
0616/09B
0841/1/09
0004/1/09
0675/09
0553/09
0906/09B
0726/09
0174/1/09
0259/09
0795/09B
0726/09B
0846/09
0026/09B
0431/09
0795/1/09
0311/09
0180/09
0211/09
0726/1/09
0797/09
0872/09
0017/09B
0794/09
0616/1/09
0069/1/09
0110/09
0801/09
0665/09
0681/09
0313/09
0616/09
0613/09
0841/09B
0059/09
0102/09
0178/09
0004/09B
0706/09
0309/09
0791/09
0688/09
0195/09B
0004/09
0069/09
0391/09
0755/09
0731/09
0906/1/09
0178/09B
0773/09
0656/09B
0044/09
0372/09B
0278/09
0079/09
0257/09
0391/09B
0889/09
0099/09
0507/09
0271/09
0017/1/09
0783/09
0656/1/09
0661/1/09
0235/09
0012/09
0178/1/09
0262/09
0619/09
0696/09
0669/1/09
0277/09
0143/09
0236/09
0026/1/09
0217/09
0065/09
0473/09
0227/09
0504/09
0546/08B
0497/08B
0380/08
0264/08
0248/1/08
0973/1/08
0509/08
0936/08
0810/08
0848/08B
0648/08B
0315/08B
0799/08
0039/08B
0096/08B
0087/08
0451/08B
0757/08
0635/08
0632/1/08
0755/08
0775/08
0756/08
0394/08
0756/1/08
0632/08B
0196/08
0595/08
0185/08
0632/08
0765/08
0345/08
0951/08
0304/08B
0512/08
0629/08
0145/08
0691/08B
0269/08
0700/08B
0520/08
0691/08
0914/08
0485/08
0010/08A
0846/08
0451/1/08
0137/08
0848/1/08
0996/1/08
0996/08
0559/1/08
0097/08
0134/08
0378/08
0096/2/08
0648/08
0716/08
0342/08
0932/08
0166/08
0486/08
0047/1/08
0691/1/08
0315/08
0477/08
0039/1/08
0392/08
0352/08
0502/08
0602/08
0480/08
0817/08
0756/08B
0356/08
0870/08
0304/08
0239/1/08
0602/08B
0973/08B
0498/08
0431/08
0026/08
0497/1/08
0263/08
0180/08
0546/1/08
0779/08
0831/08
0333/08
0437/08
0549/1/08
0491/08
0773/08
0017/08
0699/08
0248/08B
0203/08
0589/08
0964/08
0915/08
0343/08K
0372/08
0154/08
0047/08B
0239/08B
0649/08
0349/08
0102/08B
0798/08
0928/08
0089/08
0307/08
0630/08
0913/08
0364/08
0088/08
0701/08
0700/1/08
0978/08
0997/08
0715/08
0102/1/08
0197/08
0253/08
0494/08
0010/08
0559/08B
0063/1/07
0411/07
0283/07
0353/07
0615/07
0223/1/07
0123/1/07
0028/1/07
0076/07
0718/07
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0524/07
0053/07
0762/1/07
0921/07
0685/07
0803/07
0680/1/07
0405/07
0692/07
0063/07B
0950/07
0268/07
0641/07
0364/1/07
0193/07B
0331/07
0589/07B
0211/07
0544/8/07
0008/07
0895/07
0549/07
0453/07
0824/07
0005/07
0525/07
0165/07
0589/07
0061/1/07
0694/07
0461/07
0747/1/07
0223/07B
0388/1/07
0117/1/07
0532/07
0546/07
0244/07
0683/07
0646/07
0068/07
0432/1/07
0589/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0565/1/07
0251/07
0432/07B
0064/07
0497/07
0419/07
0252/07
0406/07
0431/07B
0616/07
0212/07
0028/07B
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0816/07
0932/07
0898/07
0354/1/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0680/07B
0778/07
0364/07
0150/07
0298/07
0556/07
0657/07B
0701/07
0566/07
0566/07B
0408/07
0489/07
0544/7/07
0123/07B
0404/07
0663/1/07
0502/07
0364/07B
0096/07
0720/07A
0663/07B
0356/07
0484/07
0417/07
0117/07B
0657/2/07
0554/07
0559/07
0525/07B
0600/1/07
0555/07
0600/07
0762/07B
0431/1/07
0231/07
0275/07
0022/07
0550/07
0309/07B
0456/07
0720/07H
0295/07
0262/07
0233/07
0544/6/07
0499/07
0331/06
0256/06
0751/06
0390/06
0660/06B
0315/06
0658/06
0425/06B
0413/1/06
0938/06
0505/06
0101/06B
0121/06
0153/1/06
0820/06B
0329/06
0703/1/06
0223/06
0233/06B
0487/06
0199/06B
0054/06
0149/06
0111/1/06
0239/06
0031/06
0460/06
0413/06B
0460/06B
0820/06
0359/06
0394/06
0199/1/06
0150/06
0672/06
0548/06B
0153/06B
0393/06
0764/06
0145/06
0058/06
0729/06
0672/1/06
0901/06
0736/06
0350/06
0325/06
0064/06
0549/06
0256/06B
0865/06
0455/06
0111/06B
0221/06
0250/06
0507/06
0183/06
0238/06
0122/06
0256/1/06
0142/06
0149/06B
0261/06
0081/06
0668/06
0804/06
0101/1/06
0703/06B
0931/06
0149/1/06
0425/06
0654/06
0549/06B
0924/06
0392/06
0009/06
0101/06
0253/06
0448/06
0327/06
0413/06
0233/06
0387/06
0498/06
0703/06
0601/06
0844/06B
0868/06B
0102/06
0486/06
0056/06
0141/06
0176/06
0660/06
0946/06
0844/06
0153/06
0745/06
0549/1/06
0064/06B
0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
0431/05
0312/05B
0900/05
0380/1/05
0583/05
0463/05
0323/05B
0566/05
0601/05
0484/05
0004/05B
0752/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0213/05B
0252/05
0680/05
0669/05B
0276/05B
0294/05
0668/05
0444/05
0778/05B
0354/1/05
0140/05B
0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0077/05
0400/05B
0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 370/11

... 9. bedauert die mangelnde Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, einen gemeinsamen Standpunkt zur Krise in Libyen, zur Resolution 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dazu, mit welchen Mitteln sie umzusetzen ist, festzulegen; ist tief beunruhigt über die Gefahr, dass Adhoc-Koalitionen der Willigen oder bilaterale Kooperationen als gangbarer Ersatz für die GSVP in Betracht gezogen werden, da kein europäischer Staat in der Lage ist, ein bedeutender Akteur im Bereich Sicherheit und Verteidigung in der Welt des 21. Jahrhunderts zu sein; weist darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon die Möglichkeit vorsieht, dass die Durchführung einer Krisenbewältigungsoperation einer Gruppe von Mitgliedstaaten übertragen werden kann, jedoch lediglich im Rahmen eines Beschlusses des Rates, mit dem Ziel und Umfang und die für sie geltenden Durchführungsbestimmungen festgelegt werden, sowie in Absprache mit der HV/VP; besteht darauf, dass eine gemeinsame Antwort auf die Entwicklungen in Libyen von wesentlicher Bedeutung ist, um ein glaubwürdiges neues Konzept für die EU-Politik gegenüber ihren südlichen Nachbarstaaten zu formulieren, bekräftigt, dass das mit der Resolution 1973(2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erteilte Mandat, die libysche Zivilbevölkerung zu schützen, nicht durch den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt überschritten werden sollte; fordert die VP/HV auf, konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung eines raschen Waffenstillstands zu ergreifen, um das Blutbad und das Leiden des libyschen Volkes zu beenden; fordert die VP/HV auf, eine starke und direkte Rolle bei der Förderung politischer Initiativen in dieser Richtung zu spielen; hält es für wichtig, eng mit dem nationalen Interimsrat für die Übergangszeit, der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten, um den Weg für politische und diplomatische Lösungen für den derzeitigen militärischen Konflikt zu ebnen, die auch das Ziel beinhalten, den Rücktritt der Regierung Gaddafi sicherzustellen; betont, dass die Ausarbeitung einer Strategie für die Sahel-Zone und das Horn von Afrika eine weitere konkrete Gelegenheit darstellt, die Fähigkeit der EU unter Beweis zu stellen, sich Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Entwicklung stellen zu können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 213/1/11

... d) Auch die in Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b vorgesehenen Regelungen sind abzulehnen, da die Schaffung getrennter Strukturen im Bereich der Ermittlungs- und Bereitschaftsrichter für die Praxis einen ganz erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand bedeuten würde, der schwerlich zu leisten sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 260/11

... Das Bundeskabinett hatte am 14. Januar 2009 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitete Eckpunkte für eine Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland für den Sitz der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien in Bonn beschlossen. Darin wird die Bereitschaft erklärt, für eine Ansiedlung in Deutschland geeignete Gebäude mietfrei in Bonn zur Verfügung zu stellen, sowie der Organisation die gleichen Vorrechte und Befreiungen wie für die Vereinten Nationen gemäß Gesetz vom 16. August 1980 zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (BGBl. 1980 II S. 941, 943) zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 809/11

... Diese Ausbildungsprogramme befassen sich mit der Entwicklung und Generierung von wissenschaftlichen Kernkompetenzen, indem sie mit Blick auf die künftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts Kreativität, Unternehmergeist und innovative Fähigkeiten bei Forschern fördern. Programminhalt ist auch die Ausbildung in übertragbaren Kompetenzen, wie Teamarbeit, Risikobereitschaft, Projektmanagement, Normung, Unternehmertum, Ethik, Rechte am geistigen Eigentum, Kommunikation und gesellschaftliche Belange, die für die Generierung, Entwicklung, Vermarktung und Verbreitung von Innovation entscheidend sind.



Drucksache 556/11 (Beschluss)

... 5. Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen bei Älteren und noch immer unzureichender Bereitschaft zur Neueinstellung von Älteren bei den Arbeitgebern ist die Kürzung der Förderdauer des Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf bis zu 12 Monate zu streichen. Um den besonderen Förderbedarfen dieser Zielgruppe auch weiterhin Rechnung tragen zu können, bedarf es entsprechend der bestehenden Regelung der Möglichkeit, eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewähren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

4. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 86/1/11

... 12. Um die Vereinfachungsbemühungen nicht zu konterkarieren und um die Teilnahmebereitschaft zu wahren, sollte bei der Weiterentwicklung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme auf ein angemessenes Maß an Kontinuität geachtet werden. Wie bisher sollte die Projektförderung im Rahmen der auf dem Exzellenzprinzip basierenden, grenzüberschreitenden Kooperationsforschung das vorrangige Instrument der europäischen Forschungsförderung sein, bei der auch kleinere Projekte berücksichtigt werden, an denen sich vor allem Hochschulen und KMU beteiligen. Die im Spezifischen Programm "Kooperationen" geförderte Verbundforschung mit ihrer bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können.



Drucksache 679/1/11

... a) In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, dass im Bereich der Insolvenzgerichte das Erfordernis von speziellen Fachkenntnissen im Gegensatz zum Bereich der Wirtschaftsstrafsachen nicht durchgängig anerkannt sei. Worauf diese Erkenntnis beruht, ergibt sich aus der Entwurfsbegründung nicht. Es sind auch keine Untersuchungen bekannt, die eine solche Einschätzung belegen würden. Aus Sicht des Bundesrates kann bereits die Ausgangsprämisse einer unzureichenden Fortbildungsbereitschaft der Insolvenzrichter nicht geteilt werden. In den Ländern Berlin und Brandenburg werden beispielsweise die angebotenen Fortbildungskapazitäten regelmäßig ausgeschöpft. Bereits für Anfang 2012 ist die nächste ländereigene Fortbildungsveranstaltung für Insolvenzrichterinnen und -richter angesetzt. Hinzu kommen mehrfach im Jahr unentgeltlich angebotene Vortragsveranstaltungen des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V. zu aktuellen Themen im Bereich des Insolvenzrechts, auf die alle Richterinnen und Richter regelmäßig hingewiesen werden. In Berlin findet außerdem seit 2009 jährlich der Deutsche Insolvenzrechtstag statt, an dem Berliner Insolvenzrichterinnen und -richter teilnehmen.



Drucksache 264/11

... Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels übernehmen die Ausländerbehörden des Weiteren zusätzlich Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung. Die Bundesdruckerei übermittelt die gemäß Antragsdatensatz produzierten elektronischen Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde. Dort findet eine Prüfung auf Vollständigkeit sowie eine Sichtkontrolle statt. Die Angaben auf dem Kartenkörper werden auf Richtigkeit überprüft. Bevor der elektronische Aufenthaltstitel an den Ausländer ausgegeben wird, muss sich die Ausländerbehörde ferner von der ordnungsgemäßen Funktionsbereitschaft des Chips überzeugen. Dazu müssen alle Daten aus dem Chip ausgelesen und kontrolliert werden. Sofern das Dokument fehlerhaft ist, ist es Aufgabe der Ausländerbehörde, ein Reklamationsverfahren einzuleiten und das fehlerhafte Dokument zur Prüfung an den Produzenten zu versenden.



Drucksache 409/1/11

... Gleichzeitig begrüßt der Bundesrat das System der Kofinanzierung der Programme und die im Grünbuch enthaltene Bereitschaft zur Prüfung einer höheren Kofinanzierung. Speziell bei Programmen unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sollte nach Auffassung des Bundesrates eine Kofinanzierungsquote von mehr als 50 Prozent durch die EU ermöglicht werden, da von einer höheren Anteilfinanzierung seitens der EU ein Impuls zu einer verstärkten Beteiligung dieser Unternehmen an den Programmen ausgehen würde.



Drucksache 150/11

... Die vorgeschaltete Frist zur Anrufung der Schiedsstelle durch eine Vertragspartei, nachdem sie sich erfolglos um die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vertragspartner bemüht hat, dient zum einen der Vermeidung einer unmittelbaren und übereilten Anrufung der Schiedsstelle bei Konfliktlagen und beugt zum anderen einer restriktiven oder fehlenden Verhandlungsbereitschaft vor.



Drucksache 207/1/11

... Diese Differenzierung ist nicht sachgerecht. Es steht zu befürchten, dass der Verlust des Ausgleichsanspruchs bei einer – ausnahmsweise zulässigen – personen- und betriebsbedingten Kündigung die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Gewährung von Familienpflegezeiten hemmt und sich negativ auf Verbreitung und Akzeptanz dieses Instruments auswirken wird. Auch bei einer - ausnahmsweise zulässigen - personen- und betriebsbedingten Kündigung ist eine Absicherung des Arbeitgebers notwendig, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und mögliche Hemmschwellen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 315/1/11

... Die Regelung, nach der eine Aufwandsentschädigung aus den genannten Ehrenämtern nicht als rentenschädlicher Hinzuverdienst gilt, ist nicht nur für einen begrenzten Zeitraum, sondern auf Dauer zu treffen. Die Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Rente wegen Alters bzw. einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfrist wird die Bereitschaft der Betroffenen zur Übernahme eines Ehrenamtes erheblich vermindern und diesem einen beträchtlichen Schaden zufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/11




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

§ 218
Altersrückstellungen '

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 159/11

... C. in der Erwägung, dass die europäischen Finanzmärkte in vielen Bereichen KMU gegenwärtig aus verschiedenen Gründen nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten können, selbst wenn traditionelle Formen der Kreditvergabe an KMU während der gegenwärtigen Krise recht stabil geblieben sind, sowie in der Erwägung, dass Anstrengungen notwendig sind, um in Zukunft jede Verringerung der Bereitschaft der Banken zur Finanzierung der KMU in Folge der derzeitigen Reformen der internationalen Bankenvorschriften und ihrer Umsetzung in Europa auszuschließen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 74. Der Bundesrat begrüßt die in Teil II der Mitteilung zum Katastrophenschutz dargelegten Bestrebungen der Kommission, den Naturkatastrophen und den von Menschen verursachten Katastrophen durch einen systematischen - von der EU koordinierten - Ausbau der Bereitschafts- und Reaktionskapazitäten der Mitgliedstaaten entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 123/11

... 3. Zur Beseitigung von Störungen und zur Schadensbekämpfung ist ständig ein Bereitschaftsdienst zu unterhalten. Er ist fachlich so zusammenzusetzen und auszurüsten, dass er in der Lage ist, Folgeschäden zu verhindern oder zu beseitigen, notwendige Ausbesserungen sofort vorzunehmen und erforderliche Maßnahmen, insbesondere zum Schutz von Menschen, sofort zu ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Anforderungen bei Errichtung

§ 4
Anforderungen beim Betrieb

§ 5
Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben

§ 6
Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs

§ 7
Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung

§ 8
Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen

§ 9
Auskunfts- und Anzeigepflicht

§ 10
Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen

§ 11
Anerkennung von Sachverständigen2

§ 12
Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen

§ 13
Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung

§ 14
Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten

§ 17
Meldepflichten

§ 18
Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Bestehende Gashochdruckleitungen

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Gegenstand

II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen


 
 
 


Drucksache 521/11

... verfügen. Die Datenerhebung führt in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bei Verwendung einer Software mit zertifizierter Schnittstelle zur Statistik kaum zu einer Mehrbelastung, da die Angaben für die Überschuldungsstatistik im Regelfall ohnehin im Rahmen der elektronischen Aktenführung erfasst werden. Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt ausschließlich online. Die Beratungsstellen müssen für die Teilnahme an der Statistik über ein Statistik-Modul für ihre Software verfügen, mit dem die erforderlichen Daten bei den Beratungsstellen aus den elektronisch geführten Akten generiert werden und über das elektronische Internet-Übermittlungsverfahren eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden können. Inzwischen bietet eine Vielzahl der relevanten Anbieter von Software für die Beratungsstellen derartige Statistik-Module an, die vom Statistischen Bundesamt überprüft worden sind. Sie haben ein Zertifikat erhalten, wenn sie die Schnittstellenbedingungen für die Statistik erfüllen und die erzeugten Beratungsdaten den Plausibilitätsanforderungen des Statistischen Bundesamtes genügen. Seit dem Berichtsjahr 2006 hat sich die Zahl der Beratungsstellen, die freiwillig an der Statistik teilnehmen, deutlich erhöht. Während für das Berichtsjahr 2006 von den bundesweit rund 1.000 Beratungsstellen 124 an der Überschuldungsstatistik teilgenommen haben, waren es für das Berichtsjahr 2009 236 Beratungsstellen. Durch die gesetzliche Verankerung der Überschuldungsstatistik als Bundesstatistik wird Klarheit zu Inhalt und weiterem Bestand der Erhebungen geschaffen. Dies ist für die Bereitschaft in der Schuldner- und Insolvenzberatung, an statistischen Erhebungen mitzuwirken, von besonderer Bedeutung. Die dauerhafte Fortführung der Überschuldungsstatistik als Bundesstatistik ermöglicht somit eine grundlegende Verbesserung der Aussagekraft der Statistik durch eine zunehmende Beteiligung der Beratungsstellen an der Statistik, die maßgeblich auch durch die Wahrnehmung der verschiedenartigen Steuerungsmöglichkeiten der Länder beeinflusst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck

§ 2
Durchführung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Periodizität

§ 5
Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Auskunftserteilung

§ 8
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden oder an Statistikstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände

§ 9
Bericht

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1800: Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz- ÜSchuldStatG)


 
 
 


Drucksache 724/1/11

... 8. Der Bundesrat entnimmt der Mitteilung die Ankündigung der Kommission, mit der Bereitstellung von Fördermitteln gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den bisherigen gemeinsamen Aktionen weist der Bundesrat ausdrücklich auf die Bereitschaft der deutschen Länder zur Teilnahme an gemeinsamen Aktionen hin. Er bittet die Kommission, in einem transparenten und ausgewogenen Verfahren die Teilnehmer an gemeinsamen Aktionen zu ermitteln und festzulegen und die regionale Ebene der Mitgliedstaaten schon in der Vorbereitung entsprechend einzubinden.



Drucksache 38/11

... oder die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr12. Andere Rechtsakte wie die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 13 regeln Fragen, die für eine große Zahl von Dienstleistungen von zentraler Relevanz sind. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere EU-Rechtsakte, die sich in erheblichem Maße auf den Dienstleistungssektor auswirken, wie diejenigen, die Regelungen für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern treffen oder den Umweltschutz betreffen. Aus der gegenseitigen Evaluierung ging hervor, dass es mitunter an Klarheit hinsichtlich der Art und Weise mangelt, wie diese Instrumente zusammenwirken. Darüber hinaus scheint die nationale Umsetzung bzw. Anwendung dieser Instrumente dem Funktionieren des Binnenmarkts manchmal nicht hinreichend Rechnung zu tragen. In der Praxis führt dies zu Unsicherheit hinsichtlich der anwendbaren Regeln, vor allem was die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen betrifft, die die Möglichkeiten und die Bereitschaft von KMU, im Ausland tätig zu werden, negativ beeinflusst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 213/11 (Beschluss)

... d) Auch die in Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b vorgesehenen Regelungen sind abzulehnen, da die Schaffung getrennter Strukturen im Bereich der Ermittlungs- und Bereitschaftsrichter für die Praxis einen ganz erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand bedeuten würde, der schwerlich zu leisten sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... Die strukturell vorhandene Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie kann sich aber hemmend auf deren Bereitschaft auswirken, zum Einen Flächen für Eignungsgebiete für Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszuweisen und zum Anderen die mit dem Bau und Betrieb entsprechender Anlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Ortsbild und Landschaftsbild hinzunehmen. Diese Wirkungen stehen nicht im Einklang mit den umweltpolitischen Leitlinien der Bundesregierung, die u.a. die Ausweitung der Energieerzeugung aus Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 EU-BeitrG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe e EU-BeitrG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 EU-BeitrG

4. Zu Artikel 1 § 6 EU-BeitrG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 EU-BeitrG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EU-BeitrG

7. Zu Artikel 1 § 18 Satz 1 EU-BeitrG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 3 EU-BeitrG

9. Zu Artikel 2 nach Nummer 2 § 10 Absatz 2 und 2a Satz 8 EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 10a Absatz 3 Satz 2 EStG ,

11. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - EStG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 39c Absatz 1 Satz 5 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 39e Absatz 6 Satz 1 und 2 EStG

14. Zu Artikel 2 nach Nummer 22 § 44a Absatz 8 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe b und c, Nummer 28 § 51a Absatz 2c und 2e, § 52a Absatz 18 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2 Nummer 28

16. Zu Artikel 2 Nummer 26 § 51a EStG

17. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

18. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

19. Zu Artikel 8 Gesetz über Steuerstatistiken

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 9a
Grundsteuer

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

20. Zu Artikel 10 Nummer 01 - neu -, 02 - neu -, 03 - neu - und 2 § 145 Absatz 3 Satz 4, § 179 Satz 4, § 192 Satz 2 - neu - und § 205 Absatz 3 BewG

Zu Nummer n

Zu Nummer 03

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 10 Nummer 04 - neu -, 1 und 2 Anlage 1, § 205 Absatz 3 BewG

22. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 6 § 7 Absatz 8 - neu -, § 15 Absatz 4 - neu - und § 37 Absatz 7 ErbStG

Zu Artikel 11

4 Allgemein

Zu Nummer 1a

4 Einlagefälle

4 Beispiel:

4 Konzernfälle

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 1b

4 Beispiel:

Zu Nummer 6

23. Zu Artikel 12 Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung der Abgabenordnung

Zu Artikel 12 Nummer 1

24. Zu Artikel 12a – neu – Umsatzsteuergesetz

Artikel 12a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Finanzielle Auswirkungen:


 
 
 


Drucksache 54/11

... - Erleichterungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten Der Koalitionsvertrag legt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Erweiterung des elektronischen Serviceangebots der Steuerverwaltung. Grundlage ist eine bürgerorientierte Strategie zur Förderung der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, steuerliche Pflichten freiwillig vollständig, zeitgerecht und ordnungsgemäß zu erfüllen (Compliance) nach dem Motto: Steuererklärung so einfach und unbürokratisch wie möglich!

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 256/11

... § 34 regelt den für die Sicherheitsuntersuchung äußerst wichtigen Grundsatz der Vertraulichkeit der im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung von der BSU erfassten oder niedergeschriebenen Zeugenaussagen oder sonstigen Erklärungen und sensibler und privater Daten, die die Identität von Personen preisgeben, die zu den Geschehnissen des Seeunfalls ausgesagt haben oder von dem Seeunfall betroffen sind. Hintergrund dieser Regelung ist, dass oberstes Ziel der Sicherheitsuntersuchung die lückenlose Aufklärung des Seeunfalls und die Verhinderung zukünftiger ähnlich gelagerter Seeunfälle ist. Müssten Personen, die im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung durch ihre Aussagen oder Erklärungen zur Aufklärung des Seeunfalls beitragen, über die eng gefassten Fälle des § 35 hinaus mit einer Weitergabe ihrer Daten oder Erklärungen rechnen, würde das ihre Bereitschaft zur Aussage beeinträchtigen und damit die Untersuchung des Seeunfalls durch die BSU behindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 340/1/11

... Die Haltung der Betriebsbereitschaft eines Kernkraftwerks entsprechend den Anforderungen des § 7 Absatz 1e bedeutet ein gleich hohes, wenn nicht höheres Risiko wie bei einem in Betrieb befindlichen Kernkraftwerk. Voraussetzung für die schnelle Einsatzbereitschaft eines Kernkraftwerks ist der Zustand "heiß unterkritisch", aus dem heraus die Anlage zeitnah der Netzanforderung folgen kann.



Drucksache 86/11 (Beschluss)

... 6. Um die Vereinfachungsbemühungen nicht zu konterkarieren und um die Teilnahmebereitschaft zu wahren, sollte bei der Weiterentwicklung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme auf ein angemessenes Maß an Kontinuität geachtet werden. Wie bisher sollte die Projektförderung im Rahmen der auf dem Exzellenzprinzip basierenden, grenzüberschreitenden Kooperationsforschung das vorrangige Instrument der europäischen Forschungsförderung sein, bei der auch kleinere Projekte berücksichtigt werden, an denen sich vor allem Hochschulen und KMU beteiligen. Die im Spezifischen Programm "Kooperationen" geförderte Verbundforschung mit ihrer bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können.



Drucksache 189/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, den Binnenmarkt durch die Formulierung europäischer Standards für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) zu stärken. Er teilt die Ansicht, dass solche Standards ebenso wie die soziale Verantwortung von Unternehmen wesentliche Faktoren für das - durch die Wirtschafts- und Finanzkrise beschädigte - Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Binnenmarkt sind. Der Bundesrat hat deshalb bereits das im Juni 2010 vorgelegte Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik unterstützt - vgl. BR-Drucksache 337/10(B) - und darauf hingewiesen, dass unverhältnismäßige Risikobereitschaft auch im Finanzsektor häufig auf das Fehlen wirksamer Kontrollmechanismen zurückzuführen ist.



Drucksache 168/3/11

... Den vorgenannten Umständen kann im Hinblick auf das bisherige - 2007 bereits verschärfte - aufenthaltsrechtliche Instrumentarium zur Sanktionierung von Verstößen gegen eine Pflicht zur Integrationskursteilnahme im Rahmen einer Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Dagegen würde eine restriktive generelle Verschärfung in Form einer Begrenzung der Verlängerungsmöglichkeit der Aufenthaltserlaubnis eine angemessene Einzelfallprüfung konterkarieren, die nach der bisherigen Praxis festzustellende hohe Bereitschaft der meisten Zuwanderer, die deutsche Sprache zu erlernen, verkennen und statt dessen die Gruppe der Integrationskursteilnehmer unter den Generalverdacht einer vielfach nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Teilnahmepflicht stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/3/11




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 64/11

... Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland beschränkt. Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unterstützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuerhinterziehung begünstigt oder gefördert. Die – gegenseitige – Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteuerungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Sprache

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 556/1/11

... dd) Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen bei Älteren und noch immer unzureichender Bereitschaft zur Neueinstellung von Älteren bei den Arbeitgebern ist die Kürzung der Förderdauer des Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf bis zu 12 Monate nicht sachgerecht. Um den besonderen Förderbedarfen dieser Zielgruppe auch weiterhin Rechnung tragen zu können, bedarf es entsprechend der bestehenden Regelung der Möglichkeit, eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewähren zu können.



Drucksache 87/11

... (4) Auch unter dem Gesichtspunkt der Corporate Governance in Kapitalgesellschaften weisen unausgewogen besetzte Führungsgremien tendenziell eine schlechtere Führungskultur auf als solche, die durch eine hohe Diversität gekennzeichnet sind. Unterschiede in weiblicher und männlicher Führungskultur entstehen durch unterschiedliche Bewertung und Gewichtung entscheidender Erfolgsfaktoren, z.B. fachliche Kompetenz, Teamfähigkeit, Risikobereitschaft, Authentizität und Flexibilität (vgl. Wippermann, Barrieren und Brücken, 2010, S. 39). Gemischte Gremien haben den Vorteil, dass sich männliche und weibliche Eigenschaften sowie Sichtweisen gewinnbringend verbinden lassen. Die unterschiedlichen Kompetenzen und Perspektiven helfen Unternehmen, auf veränderte Situationen schnell zu reagieren. Insbesondere die Studie der Frankfurt School of Finance & Management aus Oktober 2009 belegt, dass es schon im Hinblick auf die extreme Vielfalt der Aufgaben und die für ihre Ausübung nötigen Kompetenzen und Erfahrungen innerhalb eines Aufsichtsrates erforderlich ist, eine größere Gruppe von Mitgliedern mit sehr unterschiedlichen Erfahrungshintergründen in diese Gremien zu berufen und einen hohen Grad an Heterogenität anzustreben.



Drucksache 65/11

... Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland beschränkt. Sind grenzüberschreitende Sach verhalte aufzuklären, können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unterstützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuerhinterziehung begünstigt oder gefördert. Die – gegenseitige – Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteuerungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch auf Ersuchen

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 655/11

... Mit der Europa-2020-Projektanleiheninitiative soll die Kreditqualität so weit verbessert werden, dass Kapitalmarktinvestoren angezogen werden und mit infrastrukturprojektgebundenen Anleihen eine neue Anlageklasse entsteht. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Erholung und wachstumsfördernder Maßnahmen muss die Initiative in einer Phase beginnen, in der die Kapitalmarktinvestoren beginnen, nach alternativen langfristigen und ertragsstabilen Investitionsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Damit die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" effizienter eingesetzt werden können, ist eine Pilotphase notwendig, um die Konzeption der Instrumente zu optimieren und die Investitionsbereitschaft für die Zeit nach 2013 anzuregen.



Drucksache 342/1/11

... Die Aktualisierung der Rahmenverträge zwischen den Betroffenen und den Investoren soll die notwendigen und umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen beschleunigen und die Bereitschaft der Grundstückseigentümer für Eingriffe in ihr Eigentum fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/11




2 Hauptempfehlung:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

Zum Gesetzentwurf allgemein

3 3.

3 4.

2 Hauptempfehlung:

3 5.

3 6.

Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

3 7.

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG

13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:

15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und

Zu Artikel 5

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 27/11

... Gesundheit und körperliche Betätigung sind so eng verknüpft, dass sich ein zentraler Teil des Weißbuchs „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“6 aus dem Jahr 2007 mit der Förderung der körperlichen Bewegung befasst. Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft bekundet, zur Umsetzung dieser Strategie in körperliche Betätigung als Mittel zur Verbesserung der Gesundheit zu investieren, und verschiedene Organisationen haben sich auf Projekte festgelegt, die der Förderung der körperlichen Betätigung im Interesse der Gesundheit gewidmet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 671/1/11

... aa) Im Zuge des demografischen Wandels wird die Zahl Pflegebedürftiger massiv steigen. Die Bewältigung der pflegerischen Versorgung heute wie auch in Zukunft wird daher wesentlich von der Bereitschaft und Möglichkeit von Angehörigen und Bezugspersonen abhängen, sich direkt oder indirekt an der Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder oder anderer nahestehender Personen zu beteiligen. Zugleich erlebt unsere Gesellschaft jedoch einen tiefgreifenden Wandel der Erwerbs- und Familienstrukturen, der die ohnehin mangelhafte Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf erschwert. Deshalb müssen bestehende Angebote zur Unterstützung und Entlastung sowohl von erwerbstätigen als auch nicht erwerbstätigen pflegenden Angehörigen und Bezugspersonen deutlich gestärkt bzw. neue geschaffen werden. Notwendig ist ein pflegepolitisches Gesamtkonzept, das insbesondere die Bedingungen für Angehörige und Bezugspersonen pflegebedürftiger Menschen verbessert und ambulante Versorgungsstrukturen konsequent fördert. Es greift zu kurz, allein Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu diskutieren.



Drucksache 127/11

... Deshalb erlaubt Satz 3 die Übertragung insolvenzrichterlicher Aufgaben, auch wenn noch nicht von belegbaren Fachkenntnissen in den Bezugsdisziplinen ausgegangen werden kann, allerdings bei erstmaliger Zuweisung nur, wenn der Erwerb einschlägiger Kenntnisse alsbald zu erwarten ist. Die Verwendung des flexiblen Begriffs "alsbald" gestattet es, neben der persönlichen Weiterqualifizierungsbereitschaft der Betroffenen auch die dienstlichen Rahmenbedingungen und die verfügbaren Fortbildungsangebote zu berücksichtigen. Die Erwartung muss sich also darauf richten, dass die Kenntnisse erworben werden, so bald dies nach den Umständen möglich ist. Auch wenn die entsprechenden Möglichkeiten wegen der grundsätzlichen Geltung der Qualifikationsanforderungen des Satzes 2 seitens der Justizverwaltung zu fördern sind, setzt der Entwurf nicht zwingend voraus, dass die Kenntnisse in dem für die insolvenzrichterliche Praxis angezeigten Maße bereits vollständig innerhalb einer vorgegebenen Frist erworben werden.



Drucksache 330/11

... Die Kriterien einer zeitnahen Betriebsprüfung werden konkretisiert: Eine zeitnahe Betriebsprüfung kann nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Steuererklärungen (§ 150 AO) vorliegen. Die Finanzbehörde hat ihre Auswahlentscheidung dem Bundeszentralamt für Steuern binnen kurzer Frist unabhängig von ihren zu bestimmten festen Terminen zu übermittelnden Prüfungsgeschäftsplänen anzuzeigen. Gegenwartsnah bleibt eine zeitnahe Betriebsprüfung nur dann, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der gesamten Prüfungsdauer aufrechterhalten und proaktiv in der Prüfungspraxis umgesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Betriebsprüfungsordnung

§ 4a
Zeitnahe Betriebsprüfung

Artikel 2
Inkrafttreten, Anwendungszeitpunkt

2 Kurzbegründung

3 Allgemeines

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1705: Entwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung


 
 
 


Drucksache 874/2/11

... 28. Eine Beschränkung der Laufzeit kann dazu führen, dass die Investitionen so gestaltet werden, dass am Ende der Laufzeit kein nennenswerter wirtschaftlicher Restwert übrig bleibt; dies widerspräche auch den europäischen Zielen einer Nachhaltigkeit im Rahmen der Daseinsvorsorge. Überdies sind die Auftraggeber bei Beginn des Vergabeverfahrens kaum in der Lage, die erforderliche Laufzeit zuverlässig festzulegen, da sich der Umfang der Investitionsbereitschaft der Bieter erst aus deren Angeboten ergibt.



Drucksache 190/11

... 17. Ziel der Familienpflegezeit ist die bessere Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und pflegerischen Aufgaben durch eine gesteigerte Bereitschaft der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Die Haltung der Betriebsbereitschaft eines Kernkraftwerks entsprechend den Anforderungen des § 7 Absatz 1 e bedeutet ein gleich hohes, wenn nicht höheres Risiko wie bei einem in Betrieb befindlichen Kernkraftwerk. Voraussetzung für die schnelle Einsatzbereitschaft eines Kernkraftwerks ist der Zustand "heiß unterkritisch", aus dem heraus die Anlage zeitnah der Netzanforderung folgen kann.



Drucksache 378/11 (Beschluss)

... 1. Mit der Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, die Mobilität Berufstätiger zu erhöhen. Die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist von zentraler Bedeutung, um das europäische Fachkräftepotential für Deutschland optimal nutzbar zu machen und die Freizügigkeit in Europa zu verbessern. Erhöhte Mobilitätsbereitschaft kann wesentlich dazu beitragen, dem anwachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen. Eine verstärkte Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen berufsbezogenen Qualifikationen trägt hierzu ebenfalls bei.



Drucksache 278/11

... b) Vor Erklärung seiner Bereitschaft zur Teilnahme an dem Verfahren wird das Opfer umfassend und unparteiisch über das Ausgleichsverfahren und den möglichen Ausgang des Verfahrens sowie über die Verfahren zur Überwachung der Befolgung der Vereinbarung informiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 816/11

... Stabile Beschäftigung bietet die Basis für finanzielle und emotionale Sicherheit, stabile persönliche und familiäre Verhältnisse. Löhne, mit denen die Menschen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sind die Grundlage für die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Stärke im Land.



Drucksache 88/1/11

... /EG empfiehlt hierzu in Artikel 3d Absatz 4 eine zielgerichtete Verwendung der Erlöse, unter anderem für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr. Die TEHG-Novelle greift diese Empfehlung jedoch nicht auf und enthält keinerlei Hinweise für eine zweckgebundene Verwendung der Versteigerungserlöse von Luftverkehrsberechtigungen, sondern verweist in § 8 Absatz 3 Satz 1 lediglich darauf, dass die Erlöse aus der Versteigerung dem Bund zustehen. Dadurch wird auch die ohnehin bereits geringe Bereitschaft von Fluggesellschaften aus Drittstaaten, sich am EU-Emissionshandel zu beteiligen, nochmals erheblich verringert. Durch einen zweckgebundenen Einsatz der Erlöse für versteigerte Luftverkehrsberechtigungen sollte die Akzeptanz für die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel gefördert werden. Insbesondere die Entwicklung und marktreife Einführung von alternativen Treibstoffen im Luftverkehr (



Drucksache 323/11

... 2. Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch); Heizkessel und Kombiboiler; kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe; Wasserpumpen; gerichtete Haushaltsbeleuchtung; PCs (Desktop, Laptop) und Computermonitore; Staubsauger; Wäschetrockner; Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt; gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte; Einzelraumheizgeräte; Warmluftzentralheizung; Haushalts- und Gewerbeöfen für Speisen, inkl. Mikrowellengeräte; Haushalts- und Gewerbeherde und -grills; gewerbliche Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner; nicht gewerbliche Kaffeemaschinen; Verbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (networked stand-by); Haushalts- und Notstromversorgung; Kühlgeräte (die in Los 10, 12, und 13 nicht erfasst sind); Transformatoren; Geräte zur Bild- und Tonverarbeitung; Industrieöfen und Laboröfen; Klimatechnik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 189/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, den Binnenmarkt durch die Formulierung europäischer Standards für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) zu stärken. Er teilt die Ansicht, dass solche Standards ebenso wie die soziale Verantwortung von Unternehmen wesentliche Faktoren für das - durch die Wirtschafts- und Finanzkrise beschädigte - Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Binnenmarkt sind. Der Bundesrat hat deshalb bereits das im Juni 2010 vorgelegte Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten unterstützt - vgl. BR-Drucksache 337/10(B) - und darauf hingewiesen, dass unverhältnismäßige Risikobereitschaft auch im Finanzsektor häufig auf das Fehlen wirksamer Kontrollmechanismen zurückzuführen ist.



Drucksache 457/2/11

... (1) Alle Bürgerinnen und Bürger geben mindestens einmal im Leben eine Erklärung zur Organ- und Gewebespendebereitschaft ab. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kann die Erklärung auch bei Ausstellung dieser Karte abgegeben werden.



Drucksache 140/11

... 8. Die Musterfinanzhilfevereinbarung trägt den in der Europäischen Charta für Forscher und im Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern niedergelegten allgemeinen Grundsätzen Rechnung. Sie nimmt gegebenenfalls Bezug auf Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen, auf die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche Fragen und Forschungsergebnisse mit einer über die Wissenschaftskreise hinausgehenden breiten Öffentlichkeit, Tätigkeiten zur Steigerung der Beteiligung und zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Forschung sowie auf Tätigkeiten zur Behandlung sozioökonomischer Aspekte der Forschung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 832/11

... Politische Maßnahmen können zu günstigeren Finanzierungsbedingungen und einer flexibleren Risikoteilung beitragen. Zur Verbesserung der Investitionsbereitschaft und der Vernetzungsmöglichkeiten sowie zur Stärkung des Vertrauens der Märkte in Öko-Innovationen sollte weitere Unterstützung für KMU mobilisiert werden.



Drucksache 847/10

... ) schafft hierfür die Rahmenbedingungen. Es dient insbesondere dem Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die ihre Arbeit an wechselnden Orten, in unterschiedlichen Betrieben leisten. Dies erfordert Flexibilität sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell an neue Gegebenheiten anzupassen. Es gilt, die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Instrument zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Unternehmen zu erhalten. Allerdings haben Fälle des missbräuchlichen Einsatzes der Arbeitnehmerüberlassung dem Ansehen dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments geschadet. Vor diesem Hintergrund verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf das Ziel, Missbrauch zu verhindern und damit das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung zu stärken und zukunftsfest weiterzuentwickeln. Künftig soll ausgeschlossen werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und innerhalb der nächsten sechs Monate als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 847/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 13a
Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze

§ 13b
Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten

§ 19
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung


 
 
 


Drucksache 661/10

... II gewährt werden. Der Kinderzuschlag deckt grundsätzlich weiterhin zusammen mit dem Kindergeld und dem anteiligen Wohngeld der Kinder den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes. Mit der Fortentwicklung des Kinderzuschlags als eigenständige Familienleistung wird das Ziel verfolgt, dass Eltern auch in Zukunft nicht nur wegen ihrer Kinder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und damit die Erwerbsbereitschaft von Familien mit niedrigem Einkommen nachhaltig unterstützt und weiter gestärkt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 616/10

... Viele etablierte innovative Unternehmen - große und kleine - leiden an der mangelnden Risikobereitschaft vieler Kreditgeber. Banken können Vermögen in Form von Wissen, wie z.B. geistiges Eigentum, nicht richtig einschätzen und sind deshalb häufig nicht gewillt, in wissensorientierte Unternehmen zu investieren. Es werden auch Darlehen gebraucht, um große Infrastrukturprojekte mitzufinanzieren.



Drucksache 79/10

... In Bestätigung der Bereitschaft der Vertragsparteien, dass die IMSO, für die Vertragsparteien kostenfrei, die Aufgaben und Pflichten eines LRIT-Koordinators im Einklang mit den Beschlüssen der IMO und nach Maßgabe dieses Übereinkommens übernimmt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand bei Bund, Ländern und Gemeinden

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation,

Artikel 3
Hauptzweck

Artikel 4
Sonstige Aufgaben

Artikel 5
Aufsicht über das GMDSS

Artikel 6
Erleichterung

Artikel 7
Vereinbarungen über LRIT-Leistungen

Artikel 12
Direktorium

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Haftung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Einzelheiten zu den Übereinkommensänderungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1124: Gesetz zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation


 
 
 


Drucksache 588/10 (Beschluss)

... "(4a) Das jährliche Monitoring kann von den Ländern während des laufenden Kalenderjahres um Programme für die Bearbeitung besonderer Themenbereiche nach § 3 Absatz 7 ergänzt werden, wenn mit einer Begründung versehene Vorschläge für solche Programme von den Ländern bis acht Wochen vor der jeweils ersten Sitzung des Ausschusses im Jahr beim Bundesamt angezeigt worden sind. Mit der Anzeige eines Vorschlags für ein zusätzliches Programm erklärt das Land seine Bereitschaft, den verantwortlichen Berichterstatter zu stellen. Absatz 3 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/10 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 3 Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 4a - neu - In § 4 ist nach Absatz 4 folgender Absatz 4a einzufügen:


 
 
 


Drucksache 4/1/10

... Die strukturell vorhandene Nichtberücksichtigung der Standortgemeinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie kann sich aber hemmend auf deren Bereitschaft auswirken, zum Einen Flächen für Eignungsgebiete für Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszuweisen und zum Anderen die mit dem Bau und Betrieb entsprechender Anlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Ortsbild und Landschaftsbild hinzunehmen. Diese Wirkungen stehen nicht im Einklang mit den umweltpolitischen Leitlinien der Bundesregierung, die u. a. die Ausweitung der Energieerzeugung aus Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 794/4/10

... verstärkt die den Strafvollzug ohnehin belastende Wirkung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung über Gebühr. Wenn man noch zugestehen mag, dass die Therapiebereitschaft des Verurteilten durch das über ihn gehängte "Damoklesschwert" der Sicherungsverwahrung gesteigert werden kann - wobei hier in Frage zu stellen ist, inwieweit eine Therapie "unter Druck" Erfolg versprechend sein kann - ist jedenfalls festzustellen, dass der Strafvollzug in der Vollzugsplanung grundsätzlich bereits stark eingeschränkt ist und resozialisierende Maßnahmen (Vollzugslockerungen) nicht ergreifen kann. Wenn diese Schattenseite des Instruments der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung auch ein Stück weit hingenommen werden kann, so darf die Einschränkung jedenfalls nicht so weit gehen, dass Verurteilte, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, nahezu unvorbereitet in die Freiheit entlassen werden. Mit einer Regelung, die eine solche Folge zeitigt, wird man dem Resozialisierungszweck des Strafvollzuges wie dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gleichermaßen nicht gerecht.



Drucksache 367/3/10

... Das Entlassungsgeld erhöht sich gemäß den vorgeschlagenen Regelungen durch den freiwilligen zusätzlichen Zivildienst nicht, da laut Begründung Fehlzeiten bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn, deren Überbrückung aus dem Entlassungsgeld finanziert werden soll, durch die verlängerte Dienstzeit gerade vermieden werden sollen. Beim freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst diene das dort sehr wohl erhöhte Entlassungsgeld zudem ebenso wie der obligatorische Soldzuschlag auch dem Ziel der Anerkennung der erklärten Bereitschaft zum Auslandseinsatz bzw. einer anderen besonderen Verwendung. Eine vergleichbare Situation sei im Zivildienst nicht gegeben. Auch diese Begründung ist nicht nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/3/10




Begründung

1. Die verkürzte Behandlung der Sache in dem kurzfristig terminierten Gesetzgebungsverfahren war nicht sachdienlich:

2. Die Regelungen des Gesetzes sind vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht voreilig:

3. Die Regelungen des Gesetzes sind insgesamt unausgereift:

4. Bei weiteren Überlegungen zur Reform des Wehrdienstes müssen deren Auswirkungen auf den Zivildienst einschließlich aller Folgewirkungen vor allem auf die Jugendfreiwilligendienste und die soziale Infrastruktur maßgeblich berücksichtigt und die Länder bei gesetzlichen Vorhaben dieser Bedeutung künftig frühzeitiger beteiligt werden:


 
 
 


Drucksache 510/10

... 10. stellt fest, dass Island eine im Allgemeinen zufriedenstellende Bilanz in Bezug auf die Umsetzung seiner sich aus dem EWR ergebenden Verpflichtungen und seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, vorweisen kann; stellt jedoch auch fest, dass weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Angleichung an die allgemeinen Grundsätze und die Gewährleistung der uneingeschränkten Übernahme des Besitzstands in den Bereichen Konformitätsbewertung, Zulassung und Marktüberwachung notwendig sind; nimmt das Aufforderungsschreiben der EÜB an die Regierung Islands vom 26. Mai 2010 – der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Island wegen Nichteinhaltung seiner sich aus dem EWR-Abkommen ergebenden Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (94/19/EG) – zur Kenntnis und begrüßt die Bereitschaft der isländischen Regierung, die Verhandlungen über Icesave so schnell wie möglich abzuschließen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 709/10

... Die rechtlichen Voraussetzungen im Unionsrecht zur Förderung des Absatzes von Rahm, Butter und Butterfett im Binnenmarkt sind damit vollständig aufgehoben. Die Diskussionen auf europäischer Ebene während der Milchmarktkrise in 2008 und 2009 haben zudem gezeigt, dass keinerlei Bereitschaft für eine erneute Aufnahme einer Butterabsatzmaßnahme erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Milch-Güteverordnung

Artikel 2
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 3
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Käseverordnung

Artikel 5
Änderung der Butterverordnung

Artikel 6
Aufhebung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung der Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung

§ 3
Genehmigung

Artikel 9
Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:

- Zur Änderung der Milch-Güteverordnung Artikel 1 :

- Zu den anderen Verordnungen:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1422: Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung


 
 
 


Drucksache 183/10

... 4. Vor diesem Hintergrund ist zur Wahrung der Teilnahmebereitschaft eine möglichst hohe Kontinuität beim Übergang vom 7. zum 8. Forschungsrahmenprogramm geboten. Immer wieder neue Förderformen und -bedingungen stellen die Beteiligten vor erhebliche Probleme und führen selbst bei Gutwilligen zu sinkender Teilnahmebereitschaft. Die Förderinstrumente sollten daher fortgeschrieben werden und überschaubar bleiben. Die Schaffung neuer Instrumente sollte mit der nötigen Offenheit für Verbesserungen, aber auch mit Bedacht erfolgen.



Drucksache 128/10

... 12. fordert den Rat und die Kommission auf, Jemen in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren umfangreichere Entwicklungshilfe zukommen zu lassen, um die politische Lage zu stabilisieren und die Wirtschaftslage und die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Lande zu verbessern; fordert insbesondere, hierbei auch Sonderhilfsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments und ein spezifisches Programm zur Verbesserung der Bildung mit Mitteln aus dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Betracht zu ziehen; begrüßt die Bereitschaft des Golf-Kooperationsrates, seine Beziehungen zu Jemen weiterzuentwickeln; fordert die jemenitische Regierung auf, in enger Zusammenarbeit mit den Gebern eine verstärkte Wirksamkeit der Hilfe durch geeignete Verfahren zur Koordinierung, Verteilung und Umsetzung sicherzustellen;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.