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0485/08
0010/08A
0846/08
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0996/1/08
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0602/08B
0973/08B
0498/08
0431/08
0026/08
0497/1/08
0263/08
0180/08
0546/1/08
0779/08
0831/08
0333/08
0437/08
0549/1/08
0491/08
0773/08
0017/08
0699/08
0248/08B
0203/08
0589/08
0964/08
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0343/08K
0372/08
0154/08
0047/08B
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0102/08B
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0559/08B
0063/1/07
0411/07
0283/07
0353/07
0615/07
0223/1/07
0123/1/07
0028/1/07
0076/07
0718/07
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0524/07
0053/07
0762/1/07
0921/07
0685/07
0803/07
0680/1/07
0405/07
0692/07
0063/07B
0950/07
0268/07
0641/07
0364/1/07
0193/07B
0331/07
0589/07B
0211/07
0544/8/07
0008/07
0895/07
0549/07
0453/07
0824/07
0005/07
0525/07
0165/07
0589/07
0061/1/07
0694/07
0461/07
0747/1/07
0223/07B
0388/1/07
0117/1/07
0532/07
0546/07
0244/07
0683/07
0646/07
0068/07
0432/1/07
0589/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0565/1/07
0251/07
0432/07B
0064/07
0497/07
0419/07
0252/07
0406/07
0431/07B
0616/07
0212/07
0028/07B
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0816/07
0932/07
0898/07
0354/1/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0680/07B
0778/07
0364/07
0150/07
0298/07
0556/07
0657/07B
0701/07
0566/07
0566/07B
0408/07
0489/07
0544/7/07
0123/07B
0404/07
0663/1/07
0502/07
0364/07B
0096/07
0720/07A
0663/07B
0356/07
0484/07
0417/07
0117/07B
0657/2/07
0554/07
0559/07
0525/07B
0600/1/07
0555/07
0600/07
0762/07B
0431/1/07
0231/07
0275/07
0022/07
0550/07
0309/07B
0456/07
0720/07H
0295/07
0262/07
0233/07
0544/6/07
0499/07
0331/06
0256/06
0751/06
0390/06
0660/06B
0315/06
0658/06
0425/06B
0413/1/06
0938/06
0505/06
0101/06B
0121/06
0153/1/06
0820/06B
0329/06
0703/1/06
0223/06
0233/06B
0487/06
0199/06B
0054/06
0149/06
0111/1/06
0239/06
0031/06
0460/06
0413/06B
0460/06B
0820/06
0359/06
0394/06
0199/1/06
0150/06
0672/06
0548/06B
0153/06B
0393/06
0764/06
0145/06
0058/06
0729/06
0672/1/06
0901/06
0736/06
0350/06
0325/06
0064/06
0549/06
0256/06B
0865/06
0455/06
0111/06B
0221/06
0250/06
0507/06
0183/06
0238/06
0122/06
0256/1/06
0142/06
0149/06B
0261/06
0081/06
0668/06
0804/06
0101/1/06
0703/06B
0931/06
0149/1/06
0425/06
0654/06
0549/06B
0924/06
0392/06
0009/06
0101/06
0253/06
0448/06
0327/06
0413/06
0233/06
0387/06
0498/06
0703/06
0601/06
0844/06B
0868/06B
0102/06
0486/06
0056/06
0141/06
0176/06
0660/06
0946/06
0844/06
0153/06
0745/06
0549/1/06
0064/06B
0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
0431/05
0312/05B
0900/05
0380/1/05
0583/05
0463/05
0323/05B
0566/05
0601/05
0484/05
0004/05B
0752/05
0605/05
0424/05
0594/1/05
0213/05B
0252/05
0680/05
0669/05B
0276/05B
0294/05
0668/05
0444/05
0778/05B
0354/1/05
0140/05B
0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0077/05
0400/05B
0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 255/14

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... b) Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert weitere Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spätestens mit der Schaffung eines Pflegeberufegesetzes für eine gerechtere Verteilung der Ausbildungskosten zu sorgen, um die Ausbildungsbereitschaft und die Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.



Drucksache 166/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat befürchtet, dass gerade variable Vergütungsbestandteile bei Vorstandsmitgliedern einen Anreiz für eine besondere Risikobereitschaft und kurzfristige Unternehmensentscheidungen mit hoher Renditeerwartung setzen können. Diese Risikobereitschaft widerspricht aber der Zielsetzung der Kommission, die langfristige und nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens zu steigern. Um Anreize für solche, an schnellen und kurzfristigen Gewinnen orientierte Unternehmensentscheidungen einzudämmen, erscheint eine verbindliche Obergrenze für den Anteil von variablen Vergütungsbestandteilen an der Gesamtvergütung der Unternehmensleitung ein sachgerechtes Mittel.



Drucksache 444/14

... Die bedarfsgerechte Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen kann angesichts der bestehenden Situation und der sich abzeichnenden Verschärfung in Zukunft nur in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen gesichert werden. Eine Verteilung innerhalb des gesamten Bundesgebiets ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern zum Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen erforderlich. Darüber hinaus ist außerdem eine finanzielle Unterstützung durch den Bund notwendig. Die Bereitschaft der Bundesregierung, im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit den Ländern darüber zu verhandeln, wie Länder und Kommunen aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entlastet werden können, wird insoweit als ein erstes positives Signal gewertet.



Drucksache 157/14 (Beschluss)

... Diese Änderungen sind auch erforderlich und geeignet, die notwendige Investitionsbereitschaft aufrecht zu erhalten, um im Zielkorridor zu bleiben. Damit tragen sie dazu bei, dass für das letzte heute noch funktionierende Marktsegment der PV-Branche im Inland - kleine Dachanlagen - der Investitionsanreiz Eigenverbrauch erhalten bleibt.



Drucksache 202/14

... Die Zuwanderung von Menschen ohne jegliche Qualifikation und damit ohne Chancen am deutschen Arbeitsmarkt stellt die Sozialsysteme zunehmend vor Probleme und hilft auch den Betroffenen nicht. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde für den Arbeitsmarkt geschaffen, nicht für die Zuwanderung in Sozialsysteme. Freizügigkeit darf nicht als Wahlfreiheit in Bezug auf die besten Sozialleistungen Europas missverstanden werden. Solche Entwicklungen würden die Solidaritätsbereitschaft unterminieren.



Drucksache 216/13

... und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Apothekengesetzes

§ 18

§ 19

§ 20

§ 20a

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden

2.2. Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung

3. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Apothekengesetz

Artikel 2
Arzneimittelgesetz

Artikel 3
Arzneimittelpreisverordnung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20a

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2522: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 88/13

... (f) Bereitschaft der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 630/13

... Da diese Ziele in den Verträgen auf grundsätzlich verschiedenen Rechtsgrundlagen fußen, umfasste das Rahmenprogramm zwei Rechtsinstrumente. Zum einen wurde mit Beschluss 2007/125/JI des Rates das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung aufgelegt ("ISEC-Programm"). Das Spezifische Programm umfasste vier Themenbereiche: Kriminalprävention und Kriminologie, Strafverfolgung, Schutz und Unterstützung von Zeugen sowie Schutz von Opfern. Zum anderen wurde mit Beschluss 2007/124/EG,Euratom das Spezifische Programm Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken aufgelegt ("CIPS-Programm"). Das Programm sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor ihnen zu schützen.



Drucksache 207/13

... (4) Eine gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland setzt voraus, dass Europa auf einen stabilen Wachstumskurs zurückkehrt. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die verbesserten und neu eingeführten europäischen Verfahren zur wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft auch eine volle Nutzung der im Rahmen des Ungleichgewichteverfahrens zur Verfügung stehenden Instrumente. Neben dem präventiven Arm kann das in entsprechend gelagerten Fällen den Einsatz des korrektiven Arms erfordern. Die Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, Stabilitätsregeln verbindlicher zu machen und die Reformbereitschaft und Eigenverantwortung in den europäischen Ländern zu stärken. In diesem Sinne begrüßt sie das Bestreben, die länderspezifischen Empfehlungen künftig noch differenzierter, präziser und schlagkräftiger auszugestalten. Sie lehnt Vorschläge ab, die im Ergebnis auf eine Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken hinauslaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 113/13

... Betroffen von der Aushangpflicht sind Gebäude mit nicht behördlich genutzten Flächen ab mehr als 500 m2, die starken Publikumsverkehr aufweisen. Zur Ermittlung des Anwendungsbereichs des neuen Absatzes 4 ist die Begriffsbestimmung im neuen § 2 Nummer 16 heranzuziehen (vgl. auch Erwägungsgrund 24 der Richtlinie). Dabei muss es sich nicht um eine Nutzung des ganzen Gebäudes, z.B. als Supermarkt oder Bank, handeln. Ausreichend ist eine teilweise Nutzung beispielsweise des Erdgeschosses, wenn dort auf mehr als 500 m2 starker Publikumsverkehr herrscht. Normadressat der Aushangpflicht ist - wie bei den von Behörden genutzten Gebäuden nach Absatz 3 Satz 2 - zunächst der Eigentümer. Durch die entsprechende Anwendung von Absatz 3 Satz 3 und 4 ist Normadressat in den Fällen, in denen der Eigentümer die Fläche, auf welcher der starke Publikumsverkehr stattfindet, nicht oder nicht überwiegend selbst nutzt, sondern sie vermietet oder verpachtet ist, der Nutzer. Bei privat, z.B. gewerblich, genutzten Gebäuden wird es solche Fallgestaltungen häufig geben (beispielsweise bei Verpachtung als Gaststätte). Um sicherzustellen, dass die Erfüllung der Aushangpflicht nicht an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft eines Nutzers scheitert, soll der Nutzer selbst der Verpflichtete sein und für die Erfüllung der Aushangpflicht Sorge tragen. Um ihm dies faktisch zu ermöglichen, muss der Eigentümer ihm den vorhandenen Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben (entsprechende Anwendung von Absatz 3 Satz 4). Dies ist vor allem bei bestehenden Miet- oder Pachtverträgen von Bedeutung, in denen es die Pflicht zur Übergabe des Energieausweises nach Abschluss des Mietvertrages nach dem geänderten Absatz 2 noch nicht gab.



Drucksache 737/13

... 24. begrüßt das erneuerte Engagement der Mitgliedstaaten für die ehrgeizige Zielsetzung des Gefechtsverbandkonzepts und die Zusicherung, Beiträge aufgrund regelmäßig zu leistender Verpflichtungen vorzusehen, sodass künftig Lücken im Dienstplan der Gefechtsverbände vermieden werden; ermutigt zur Weiterentwicklung von Gefechtsverbänden im Sinne langfristiger Partnerschaften über den Bereitschaftszeitraum hinaus, um so die militärischen und wirtschaftlichen Vorteile gemeinsamer Beschaffung von Ausrüstungen und Dienstleistungen sowie der Bündelung und gemeinsamen Nutzung optimal auszuschöpfen; stellt fest, dass der von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) abgeschlossene Rahmenvertrag über grundlegende logistische Dienstleistungen für den EU-Gefechtsverband, der sich im zweiten Halbjahr 2012 in Bereitschaft befindet, einen konkreten Schritt in diese Richtung darstellt;

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Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 370/1/13

... Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Reformanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt u.a. durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter zu unterstützen.



Drucksache 689/1/13

... 3. Der Bundesrat erkennt die besondere Schwierigkeit, treffende Formulierungen zur Regelung einer so vielschichtigen und technisch anspruchsvollen Materie zu finden, und begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft der Kommission, diese Herausforderung anzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass das gewählte Instrument einer Verordnung wegen seiner unmittelbaren Wirkung stets besonders hohen Ansprüchen an Bestimmtheit und Praktikabilität der darin normierten Regeln genügen muss. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die vielfache Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen im vorliegenden Verordnungsvorschlag als problematisch. In Kernbereichen der Regelung (z.B. Artikel 23 Absatz 2 und 5, Artikel 24 Absatz 1 und 2) lässt der Verordnungstext unangemessen viel Interpretationsspielraum für Normadressaten und nationale Gerichte und lässt eindeutige Definitionen vermissen. Dies trägt weder zur Rechtssicherheit noch zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation bei.

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Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 29/13

... es und des Vermögenszuordnungsgesetzes bleiben von der vertraglichen Regelung unberührt. In den Verhandlungen wurde der Bund jedoch auf das Problem der Kommunen, Zuordnungsverfahren nur für einen Teil der Grundstücke selbst in die Wege leiten zu können, hingewiesen (Antrag nur auf Zuordnung an sich selbst möglich); der Bund signalisierte hier die Bereitschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, von den Kommunen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben herangetragene Fälle einvernehmlich und schnellstmöglich zu lösen. Zur Bekräftigung wurde Satz 2 aufgenommen. Soweit nach der Prüfung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine Zugehörigkeit zum Finanzvermögen gegeben ist, soll gemeinsam mit der Kommune die zuständige Behörde zur Zuordnung von Amts wegen nach § 1 Absatz 6 des Vermögenszuordnungsgesetzes aufgefordert werden. Bund und Länder gehen gemeinsam davon aus, dass in diesen Fällen das erforderliche öffentliche Interesse vorliegt.

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Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 370/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Reformanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt u.a. durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter zu unterstützen.



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Die Ursachen für die mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sind vielfältig. Sie reichen von falsch verstandener Kameradschaft unter Sportlern über die Befürchtung, als "Verräter" ausgegrenzt zu werden, bis hin zur Angst vor selbst spürbaren Konsequenzen in Form sportrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen. Für die sportgerichtlichen Verfahren wurde hieraus mit Artikel 10.5.3 des NADA-Codes die Konsequenz gezogen, indem eine verhängte Sperre unter Umständen ausgesetzt werden kann, wenn der betroffene Athlet einer Anti-Doping-Organisation, Strafverfolgungsbehörde oder einem Berufs-Disziplinargericht substanzielle Hilfe geleistet hat, auf Grund derer ein Verstoß einer anderen Person aufdeckt oder nachgewiesen werden kann.

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Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Außerdem ist bei medizinischen Großschadenslagen (zum Beispiel bei einer Grippepandemie) die Einbindung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes in die Rettungsleitstelle von erheblichem Vorteil, da alle diesbezüglichen Anforderungen in einer Stelle zusammenlaufen.

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Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 175/13

... n) das Verhalten des Unternehmers (Mängelbeseitigung, Reaktion auf Beanstandungen, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Kooperationsbereitschaft),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb

§ 11a
Kontrollprogramm Futtermittel

§ 11c
Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Futtermitteln

§ 12a
Beauftragung von Prüflaboratorien bei Futtermitteln

Anlage 1a
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Futtermittelbetrieben

1. Einstufung in Risikobetriebsarten

2. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Futtermittelbetrieben

2.1. Zweck und Anwendung

2.2. Aufbau

2.3. Durchführung 2.3.1 Grundsätzliches

2.3.2 Ersteinstufung:

2.3.3 Festlegung der Risikobetriebsart RBA 2.3.3.1 Standardeinstufung

2.3.3.2 Anpassung der Standardeinstufung und Bewertung des Heimtierfutterbereichs

2.3.4 Hauptmerkmale - Risikopunkte - Punktevergabe - individuelles Risiko

Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum

Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur

Hauptmerkmal III: Betriebliche Eigenverantwortung

Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung

2.3.5 Gewichtung der einzelnen Risikofaktoren

2.3.6 Berechnung des Gesamt-Risikos und der Kontrollfrequenz

2.3.6.1. Startpunktzahl und Intervall für Risikobetriebsarten

2.3.6.2. Berechnung des Gesamtrisikos RB für einen Betrieb

2.3.6.3. Zuordnung zu einer Risikoklasse / Kontrollfrist

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten I) Einteilung in Risikobetriebsarten (RBA) in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog für im Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebende Tätigkeiten

Tabelle

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten II)Zuordnung der Risikobetriebsart für Trocknungsbetriebe Abhängig von den eingesetzten Brennstoffen ergeben sich für Futtermittel-Trocknungsbetriebe unterschiedliche Risiken. Für Trocknungsbetriebe ist es deshalb erforderlich, genauere Angaben zum Betrieb zu machen. Sind die Merkmale noch nicht erfasst worden, dann wird die standardmäßig festgelegte RBA (siehe Tab. 1) zugeordnet.

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
: Kontrollfrequenzen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2347: Entwurf der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 680/13

... Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Politik, die mit massiven neuen Belastungen und Steuererhöhungen auf breiter Front die Leistungsfähigkeit und - bereitschaft der Bürger und der Unternehmen in Deutschland schwächen und zu einer umfassenden Politik der Bevormundung und der Beschränkung von Freiheiten und Wahlchancen führen würde.



Drucksache 315/13

... Der jeweilige Arbeitsrhythmus und die Organisation der Arbeitszeit sind so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und physische oder psychische Gesundheit vermieden oder so weit wie möglich begrenzt wird. Eine angemessene Verteilung von Pausen und Ruhezeiten ist zu gewährleisten. Bei flexibler Arbeitszeit und räumlicher Mobilität sind Arbeit und arbeitsfreie Zeit abzugrenzen; bei der Übertragung von Aufgaben außerhalb der Regelarbeitszeit ist zu gewährleisten, dass Rufbereitschaft und Erreichbarkeit begrenzt werden und ein angemessener und belastungsnaher Freizeitausgleich erfolgt.



Drucksache 199/1/13

... 49. Ein wichtiger Aspekt sollte die Herstellung von größerer Akzeptanz der Regelungen sein, um Streit zu vermeiden und die Bereitschaft der Parteien zu außergerichtlichen Kompromissen zu erhöhen. Die Akzeptanz könnte dadurch erhöht werden, dass sich die verschuldensunabhängig zu leistende Ausgleichszahlung für Flugverspätungen am gezahlten Flugpreis als Obergrenze orientiert. Dem Fluggast bliebe unbenommen, bei vom Luftfahrtunternehmen verschuldeten Leistungsstörungen weitergehende vertragliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/13




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 524/13

... Die Beseitigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe nationalen Ausmaßes ist eine Aufgabe der bundesstaatlichen Gemeinschaft. Der Fond erhält aus dem Bundeshaushalt einen Zuschuss zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen. Auf der Grundlage der Bereitschaft der Länder, sich als Mitglied der bundesstaatlichen Gemeinschaft an dem nationalen Solidaritätsfonds zu beteiligen, werden auch die auf die Länder entfallenden Erstattungsbeträge als Festbeträge festgelegt. Die Höhe des Länderanteils ergibt sich aus den Zinskosten, die dem Bund auf der Grundlage seiner durchschnittlichen Kreditmarktkosten für die Schuldenaufnahme zuzüglich Tilgungsbeiträgen in den nächsten 20 Jahren entstehen. Hierbei bezieht sich der Finanzierungsanteil der Länder auf3,25 Milliarden Euro. Das Zinsänderungsrisiko trägt der Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 789/1/13

... 17. Die Regelung blendet insbesondere aus, dass das Kind und/oder seine Erziehungsberechtigten möglicherweise auf eine - mit zusätzlichen Belastungen verbundene - Ton- und Bildaufnahme verzichten möchten. Sie wirft zudem die Frage auf, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der beschuldigte Jugendliche zwar grundsätzlich Aussagebereitschaft signalisiert, sich aber einer audiovisuellen Aufzeichnung der Vernehmung - etwa unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte - verweigert oder seine Erziehungsberechtigten eine solche Aufzeichnung ablehnen.



Drucksache 728/1/13

... Rein praktisch würden die in der Verordnung vorgesehenen Anforderungen die staatlichen Prüfungsausschüsse vor große Herausforderungen stellen. Die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten zur Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen ist häufig eher gering. Im konkreten Fall ist die Zielgruppe durch die formalen Anforderungen an die fachliche Qualifikation noch eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/13




1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3

2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 4

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 3

4. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

5. Zu § 11 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

7. Zu § 11 Absatz 3 Satz 1

8. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 16 Absatz 1

10. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

11. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:

12. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4

13. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2

14. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3

15. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5

16. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d,

18. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g

19. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3

20. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a

22. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1

23. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich


 
 
 


Drucksache 59/13

... Aufgrund von Einnahmenverlusten und Unsicherheiten können sich unlautere Handelspraktiken negativ auf Investitionen und Innovation auswirken. Insbesondere kann die rückwirkende Anwendung missbräuchlicher Klauseln zu Unsicherheiten in der Geschäftsplanung und zur Zurückhaltung bei Investitionen führen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen beinhalten die Bewertung potenzieller Risiken. Rückwirkende Änderungen oder die "missbräuchliche" Nutzung von Informationen können Unternehmen in ihren Möglichkeiten beschränken, zu investieren, zu innovieren, zu expandieren oder neue Produktlinien zu entwickeln. Dies wäre etwa der Fall, wenn unverkaufte und an den Lieferanten zurückgesandte Ware (z.B. saisonale Haushaltswaren oder Produkte mit begrenzter Lagerfähigkeit) trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarungen nicht bezahlt wird - was Lieferanten unnötige Kosten aufbürden, Unsicherheiten schaffen und sich negativ auf die Investitionstätigkeit auswirken kann. Wenngleich die möglichen negativen Folgen unlauterer Handelspraktiken alle Akteure entlang der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel treffen, gilt dies jedoch in unverhältnismäßig hohem Maße für KMU: Häufig fehlt es ihnen an Fachkenntnissen in Bezug auf komplexe Verträge, zudem schlagen die Kosten eines Wechsels bei ihnen stärker zu Buche, sie verfügen über weniger Handelskontakte, ihre Bereitschaft, förmliche Durchsetzungsmechanismen in Anspruch zu nehmen, ist geringer und sie haben mächtigen Handelspartnern weniger entgegenzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Der jeweilige Arbeitsrhythmus und die Organisation der Arbeitszeit sind so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und physische oder psychische Gesundheit vermieden oder so weit wie möglich begrenzt wird. Eine angemessene Verteilung von Pausen und Ruhezeiten ist zu gewährleisten. Bei flexibler Arbeitszeit und räumlicher Mobilität sind Arbeit und arbeitsfreie Zeit abzugrenzen; bei der Übertragung von Aufgaben außerhalb der Regelarbeitszeit ist zu gewährleisten, dass Rufbereitschaft und Erreichbarkeit begrenzt werden und ein angemessener und belastungsnaher Freizeitausgleich erfolgt.



Drucksache 199/13 (Beschluss)

... 38. Ein wichtiger Aspekt sollte die Herstellung von größerer Akzeptanz der Regelungen sein, um Streit zu vermeiden und die Bereitschaft der Parteien zu außergerichtlichen Kompromissen zu erhöhen. Die Akzeptanz könnte dadurch erhöht werden, dass sich die verschuldensunabhängig zu leistende Ausgleichszahlung für Flugverspätungen am gezahlten Flugpreis als Obergrenze orientiert. Dem Fluggast bliebe unbenommen, bei vom Luftfahrtunternehmen verschuldeten Leistungsstörungen weitergehende vertragliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 527/13

... /Euratom des Rates ist es erforderlich, im Falle radiologischer Notstandssituationen für eine geeignete Intervention zur Verringerung oder Beendigung von Radionuklidfreisetzungen zu sorgen und die Folgen der radiologischen Notstandssituation und die Wirksamkeit der Intervention zu bewerten und aufzuzeichnen. Ferner sollte es Vorkehrungen für den Schutz und die Überwachung der Umwelt und der Bevölkerung geben. Allerdings sind spezifischere Bestimmungen über die anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung erforderlich, um Situationen zu bewerten, die möglicherweise anlageninterne Schutzmaßnahmen verlangen, um über eine Organisationsstruktur und Koordinierungsmechanismen zwischen den Bereitschaftsstellen zu verfügen und um zu gewährleisten, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um diese angemessenen Schutzmaßnahmen selbst in extremen Fällen anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 151/1/13

... d) Der Bundesrat nimmt die in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 789/12(B) -) dargelegte Dialogbereitschaft zur Kenntnis. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Bundesregierung keinerlei konkrete Änderungen zur Heilung der verwaltungsgerichtlich angemahnten Mängel oder gar grundsätzliche Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften im Sinne einer Konsolidierung der Transparenzregelungen für amtliche Überwachungsergebnisse vorgenommen hat.



Drucksache 321/13

... Die wichtigsten Faktoren, die für die Nutzung dieses Potenzials erforderlich sind, sind bekannt: ein für Wachstum hinreichend großer Markt, ein von Wettbewerb geprägtes Umfeld, Bereitschaft zur Anpassung vorhandener Geschäftsmodelle, Interoperabilität und eine geeignete Infrastruktur. Um die durch das Internet geprägte Zukunft der Medien zu gestalten, muss Europa diese Faktoren befördern und zugleich die Grundwerte schützen, auf die sich die Regulierung audiovisueller Mediendienste stützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 598/13

... Die Implementierung des mit dem AMNOG eingeführten Verfahrens der Nutzenbewertung einschließlich anschließender Erstattungsbetragsverhandlung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Die Umsetzung erfordert die Bereitschaft aller Akteure, sich konstruktiv zu beteiligen, aus den gemachten Erfahrungen zu lernen und auf dieser Grundlage zur Weiterentwicklung des Systems beizutragen. Das Verfahren war von Anfang an als lernendes System konzipiert, das sich aus den im Rahmen der Umsetzung gemachten Erfahrungen weiterentwickelt. Dies ist in einigen Punkten bereits geschehen. Gesetzliche Anpassungen wurden mit dem Zweiten und mit dem Dritten Gesetz zur Änderung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 514/1/13

... 10. Der in den Artikeln 6 und 7 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Ausschluss von Kronzeugenunternehmenserklärungen von der Offenlegungspflicht nach Artikel 5 begegnet indessen ebenso Bedenken wie die in Artikel 11 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Privilegierung des als Kronzeuge agierenden Gesamtschuldners, nur dann zu haften, wenn der Geschädigte nachweist, dass er von den anderen Unternehmen, die an derselben Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beteiligt waren, keinen vollständigen Schadensersatz erlangen kann. Dadurch, dass dem Geschädigten der Zugriff auf Unterlagen des Kronzeugen verwehrt wird, wird ihm die Beweisführung erschwert oder gar unmöglich gemacht. Ebenso wird dem Geschädigten seine Rechtsdurchsetzung erschwert, wenn er Kronzeugen nur nachrangig in Anspruch nehmen kann. Eine solche bewusste Erschwerung der privatrechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist auch mit dem Ziel der Regelung, die Bereitschaft der Kronzeugen zur Zusammenarbeit zu gewährleisten, nicht zu rechtfertigen. Der Schutz des Marktes soll letztlich vor allem dem Schutz der Marktteilnehmer dienen. Abgesehen davon wird ein Anreiz für Kronzeugen zur Zusammenarbeit bereits dadurch geschaffen, dass eine gemeinschaftsrechtliche Sanktion des Wettbewerbsverstoßes gemildert oder ganz erlassen wird. Im Übrigen läuft die vorgesehene Beschränkung der Offenlegungspflicht der in Ziffer 1.2 Absatz 1 der Begründung des Richtlinienvorschlags genannten Zielsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie zuwider, die Interaktion zwischen behördlicher und privater Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 190/13

... Außerdem ist bei medizinischen Großschadenslagen (z.B. bei einer Grippepandemie) die Einbindung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes in die Rettungsleitstelle von erheblichem Vorteil, da alle diesbezüglichen Anforderungen in einer Stelle zusammenlaufen.

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Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 641/1/13

... daran gekoppelt, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und gilt nur bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Bei fehlender Aussagebereitschaft oder bei geleisteter Zeugenaussage droht nach Abschluss des Strafverfahrens, soweit keine weitergehenden humanitären Gründe vorliegen, die Abschiebung und damit die zwangsweise Rückkehr in die Situation, die sie in den Menschenhandel gedrängt hat beziehungsweise zum Opfer des Menschenhandels hat werden lassen. Ein vom Strafverfahren unabhängiges Aufenthaltsrecht würde den Betroffenen die notwendige Sicherheit geben, sich frühzeitig und aktiv als Opfer von Menschenhandel zu erkennen zu geben, wodurch auch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert würde.



Drucksache 92/13

... Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS). Hierbei geht es um die Erhöhung der Sicherheit des Internets und der privaten Netze und Informationssysteme, die für das Funktionieren unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften unverzichtbar sind. Dies soll erreicht werden, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ihre Abwehrbereitschaft zu erhöhen und ihre Zusammenarbeit untereinander zu verbessern, und indem die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Verkehrsunternehmen und wichtige Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft (Plattformen für den elektronischen Geschäftsverkehr, soziale Netze usw.) und die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet werden, geeignete Schritte zur Beherrschung von Sicherheitsrisiken zu unternehmen und den zuständigen nationalen Behörden gravierende Sicherheitsvorfälle zu melden.



Drucksache 515/13

... - durch den Ausbau der Ausbildungsprogramme und speziell auf die Jugend ausgerichtete Anwerbeverfahren die Beschäftigung junger Menschen in der Branche fördern; - die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrates für die Stahlindustrie anregen, um die in den Bereichen Qualifikationsentwicklung und Beschäftigung im Stahlsektor tätigen nationalen Organisationen zusammenzuführen; dem Qualifikationsrat können - je nach Bereitschaft und Kapazitäten der sektoralen Organisationen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf europäischer und nationaler Ebene sowie Organisationen von Aus- und Weiterbildungsanbietern angehören;

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Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 290/13

... Privatversicherungen können einige Probleme lösen helfen und zu nachhaltigen öffentlichen Finanzen beitragen10. Der Versicherungsschutz ist neben der Risikoprävention, den Maßnahmen zur Verbesserung der Abwehrbereitschaft und der Folgenbewältigung ein Instrument des Katastrophenrisikomanagements: Ein Versicherungssystem für Katastrophen kann über die Risikoteilungsfunktion hinaus auf allen Ebenen des Risikomanagementzyklus greifen, angefangen bei Risikoerkennung und Risikomodellen bis zum Risikotransfer und Wiederaufbau. Dem Versicherungsschutz kommt eine besondere Funktion zu: Er verhindert den Verlust von Menschenleben oder Vermögenswerten nicht, vermindert aber die wirtschaftlichen Auswirkungen und hilft beim Wiederaufbau nach Katastrophen. Gut konzipierte Versicherungsverträge wirken auch als Marktinstrument, indem sie riskantes Verhalten bestrafen, Sensibilisierungsmaßnahmen fördern und die Katastrophensicherung zu einem Kernpunkt wirtschaftlicher und finanzieller Entscheidungen machen.



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt die besondere Schwierigkeit, treffende Formulierungen zur Regelung einer so vielschichtigen und technisch anspruchsvollen Materie zu finden, und begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft der Kommission, diese Herausforderung anzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass das gewählte Instrument einer Verordnung wegen seiner unmittelbaren Wirkung stets besonders hohen Ansprüchen an Bestimmtheit und Praktikabilität der darin normierten Regeln genügen muss. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die vielfache Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen im vorliegenden Verordnungsvorschlag als problematisch. In Kernbereichen der Regelung (z.B. Artikel 23 Absatz 2 und 5, Artikel 24 Absatz 1 und 2) lässt der Verordnungstext unangemessen viel Interpretationsspielraum für Normadressaten und nationale Gerichte und lässt eindeutige Definitionen vermissen. Dies trägt weder zur Rechtssicherheit noch zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 262/13

... Die Kommission wird 2013 einen Aufruf veröffentlichen, in dem Interessenträger (auch aus Drittländern) zur freiwilligen Teilnahme an der Aufstellung von PEFCR- und OEFSR-Regeln bzw. zur Leitung dieses Prozesses aufgefordert werden. Welche Produktkategorien und Sektoren für die Pilotphase ausgewählt werden, hängt ab von Erwägungen wie dem Ausmaß der Umweltwirkungen, der Bereitschaft von Interessenträgern zur Teilnahme bzw. Leitung, der notwendigen Einbeziehung unterschiedlicher Produkte (einschließlich komplexer Produkte) und Sektoren (mit dynamischer Lieferkette), dem Vorliegen entsprechender Arbeiten 35 und der Verfügbarkeit von Informationen (Lebenswegdaten). Der Erfolg der Pilotphase wird anhand der Verschiedenartigkeit und Repräsentativität der ausgewählten Produkte und Sektoren sowie der Anzahl und Relevanz der beteiligten Interessenträger bewertet, wobei auf eine angemessene Vertretung von KMU und NRO geachtet wird und auch die Kosten und Nutzen der Anwendung dieser Methoden und der damit verbundene Zeitaufwand berücksichtigt werden. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern auf den regelmäßig stattfindenden IPP/SCP-Sitzungen36 regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 438/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand (ABl. L 339 vom 18.12.2008, S. 45), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Produkten

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Ziel der Verordnung

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten, Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2438: Verordnung zur Durchführung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 612/13

... Leistungen für individuelle Schäden werden im Rahmen der Verteilungsgerechtigkeit nach Schadensbelastung (§ 2 Absatz 3 AufbhG) nur für tatsächlich entstandene Schäden und nur bis zu einer Höhe von 80 % des entstandenen Schadens gewährt. Die Geschädigten müssen daher im Regelfall einen Eigenanteil von 20 % tragen, es sei denn dieser Eigenanteil wird durch Leistungen Dritter, insbesondere Leistungen von Versicherungen, getragen. Diese Regelung soll die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen, nachhaltig fördern. Auch die Spendenbereitschaft wird durch diese Regelung gestärkt. Andererseits ist eine Überkompensation individueller Schäden ausgeschlossen. Wenn die Leistung des Dritten den Eigenanteil des Geschädigten übersteigt, ist dieser darüber hinausgehende Teil der Leistung des Dritten auf die Leistung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 AufbhG anzurechnen. Für den Fall, dass staatliche Leistungen vor den Leistungen Dritter gewährt werden, ist sie deshalb unter einen Rückforderungsvorbehalt zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 663/13

... Bereits zum geltenden Recht wird vereinzelt die Auffassung vertreten, eine koordinierte Konzernsanierung sei über einen einheitlichen Insolvenzplan mit einheitlicher Gruppenbildung zulässig. Dies wird jedoch überwiegend unter Hinweis auf den rechtsträgerbezogenen Ansatz der Insolvenzordnung in Frage gestellt. Als Lösungsweg wird de lege lata vorgeschlagen, inhaltlich aufeinander abgestimmte Insolvenzpläne vorzulegen, deren darstellender Teil sich zu den Sanierungsoptionen für den Gesamtkonzern verhält. Der gestaltende Teil der Pläne der Einzelunternehmen könne dann die jeweils erforderlichen Rechtsänderungen enthalten. Ein solches Verfahren dürfte allerdings sehr aufwändig sein und eine hohe Verständigungsbereitschaft bei den involvierten Insolvenzverwaltern erfordern. Der in § 269h InsO-E geregelte Koordinationsplan kann demgegenüber allein von dem Koordinationsverwalter unter Einbindung eines etwaig bestellten Gruppen-Gläubigerausschusses konzipiert werden.



Drucksache 190/1/13

... "Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die Einsatzlenkung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes auch durch Rettungsleitstellen zulässig ist und die Einzelheiten hierzu durch Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Trägern der Rettungsleitstelle zu regeln sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 75 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB V


 
 
 


Drucksache 86/1/13

... f) Zu den wichtigen Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gehört die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen sowie dort mitzubestimmen und sich zu beteiligen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Garant dieser Chancen für Kinder und Jugendliche vor Ort ist das Jugendamt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die von der Berichtskommission empfohlenen unabhängigen ombudsschaftlichen Beratungs- und Schlichtungsstellen ("Ombudsstellen") für junge Menschen und ihre Familien durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf den Weg zu bringen. Da die Bundesregierung noch immer keine Bereitschaft zeigt, die Kinderrechte in das



Drucksache 430/13

... Von zentraler Bedeutung ist Absatz 3, der zum einen die Staaten auffordert, den Vertrag auf die größtmögliche Bandbreite konventioneller Waffen anzuwenden. Zum anderen legt er den Mindestumfang der Definitionen der nationalen Kontrolllisten unter Bezugnahme auf bestehende Definitionen im VN-Rahmen fest. Dieser Verweis ist teildynamisch, da auf die jeweiligen Definitionen anderer Instrumente zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages abgestellt wird; er könnte Rückwirkungen auf die Bereitschaft zur Weiterentwicklung eben dieser Instrumente haben. Andererseits könnte eine erfolgte, weitgehende Weiterentwicklung Staaten von der Zeichnung/ Ratifizierung des ATT abhalten. Besondere Bedeutung kommt hier dem VN-Waffenregister zu, das noch vor Inkrafttreten des ATT einer turnusgemäßen Überprüfung unterzogen wird. Hier gilt es, eine ausgewogene Balance zwischen der aus deutscher Sicht dringend erforderlichen Weiterentwicklung der Instrumente und der Sicherstellung einer breiten Teilnahme von Staaten am ATT zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die großen Im- und Exporteure.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 151/13 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat nimmt die in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 789/12(B) -) dargelegte Dialogbereitschaft zur Kenntnis. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Bundesregierung keinerlei konkrete Änderungen zur Heilung der verwaltungsgerichtlich angemahnten Mängel oder gar grundsätzliche Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften im Sinne einer Konsolidierung der Transparenzregelungen für amtliche Überwachungsergebnisse vorgenommen hat.



Drucksache 447/13

... abgedeckt werden. Dieser Nebeneffekt des eher pauschalierenden Erweiterungsfaktors könnte sich nachteilig auf die Investitionsbereitschaft einzelner Netzbetreiber und die Integrationsgeschwindigkeit erneuerbarer Energien auswirken. Dies ist der gemeinsame Befund der Plattform "Zukunftsfähige Netze" der Bundesregierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Einen solchen gemeinsamen Befund gibt es für andere Netzebenen und -arten dagegen nicht.



Drucksache 524/3/13

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität im Rahmen der Bewältigung der jüngsten Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen. Als Ausdruck gesamtstaatlicher Verantwortung werden die Länder den vereinbarten Beitrag leisten.



Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch die Regelung in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags, die die audiovisuelle Aufzeichnung grundsätzlich jeder Befragung von Kindern vorsieht, zu weitgehend und nicht sachgerecht ist. Die verpflichtende regelhafte audiovisuelle Aufzeichnung strafrechtlicher Befragungen und Vernehmungen von jugendlichen Beschuldigten erhöht den zeitlichen und personellen Aufwand und erscheint nicht zielführend. Die Regelung blendet insbesondere aus, dass das Kind und/oder seine Erziehungsberechtigten möglicherweise auf eine - mit zusätzlichen Belastungen verbundene - Ton- und Bildaufnahme verzichten möchten. Sie wirft zudem die Frage auf, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der beschuldigte Jugendliche zwar grundsätzlich Aussagebereitschaft signalisiert, sich aber einer audiovisuellen Aufzeichnung der Vernehmung - etwa unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte - verweigert oder seine Erziehungsberechtigten eine solche Aufzeichnung ablehnen.



Drucksache 188/13

... Die Kommission hat unlängst eine Mitteilung42 veröffentlicht, in der die Notwendigkeit betont wird, die Reaktionsbereitschaft für die Umsetzung des Umweltrechts auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern. In dieser Mitteilung wird eingeräumt, dass durch die Aktualisierung des bestehenden Rahmens für Inspektionen und Überwachung Verbesserungen möglich wären.



Drucksache 721/13

... Bereitschaft ausgedrückt6, die derzeitigen Monitoring-Instrumente7 weiterzuentwickeln und die multilaterale Überwachung und politische Koordinierung durch ein Scoreboard für beschäftigungs- und sozialpolitische Indikatoren zu verstärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 50/13 (Begründung)

... Der Direktor führt die Schule für ABC-Abwehr und gesetzliche Schutzaufgaben der Bundeswehr. Kernaufgaben des Direktors sind die Führung der Schule, das Planen und Steuern der Ausbildung in den Aufgabenfeldern sowie die Durchführung besonderer Fachtagungen und internationaler Programme. Der Direktor verantwortet den wissenschaftlichen Beitrag der Schule. Er ist für die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der Spezialaufklärungselemente (Spezial- ABC-Abwehr Reaktionszug, mobile ABC-Untersuchungsstellen) verantwortlich. Dem Direktor sind vier Abteilungen/Bereiche mit über 450 Soldaten sowie Zivilbeschäftigte (bis Wertebene Besoldungsgruppe A 16) unterstellt. Insgesamt ist das Aufgabengebiet durch die Wahrnehmung einer breiten Führungsfunktion mit sehr hohem Anspruch in beiden Aufgabenbereichen geprägt. Bislang wurde die Schule stets durch einen Oberst (Besoldungsgruppe B 3) geleitet. Vor dem Hintergrund des veränderten Aufgabenzuschnitts ist der Dienstposten des Direktors wechselseitig zivil und militärisch zu besetzen; die Besetzung mit vergleichbar qualifizierten Beamten wird durch das Einfügen einer entsprechenden Amtsbezeichnung in Besoldungsgruppe B 3 ermöglicht.



Drucksache 753/13

... Feldbestandsprüfer vorgenommen werden kann. Da eine solche Vorgehensweise zur Vereinfachung des amtlichen Anerkennungsverfahrens beitragen kann, hat Deutschland gegenüber der EU-Kommission seine Bereitschaft zur Teilnahme an dem Versuch erklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 114/13

... Nach deutschem Recht werden Zeiten, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten haben, um erforderlichenfalls ihre Arbeitstätigkeit un verzüglich aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), in vollem Umfang - also auch hinsichtlich der Zeiten der Nichtinanspruchnahme - als Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitrechts anerkannt. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2a ArbZG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 728/13 (Beschluss)

... Rein praktisch würden die in der Verordnung vorgesehenen Anforderungen die staatlichen Prüfungsausschüsse vor große Herausforderungen stellen. Die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten zur Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen ist häufig eher gering. Im konkreten Fall ist die Zielgruppe durch die formalen Anforderungen an die fachliche Qualifikation noch eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/13 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3

2. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

3. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

4. Zu § 16 Absatz 1

5. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

6. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:

7. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4

8. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3

10. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5

11. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 2 Buchstaben b bisg, Nummer 3 Buchstaben a, b, d und e, Nummer 4 Buchstaben a bis c, Nummer 5 Buchstaben a bis f, Nummer 6 Buchstaben a bis d, Nummer 7 Buchstaben a bis e und Buchstabe h, Nummer 8 Buchstabe d, Nummer 9 Buchstaben d und e, Nummer 10 Buchstaben c und d und Anlage 3 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b, Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstaben a bis e, Nummer 4 Buchstaben a bis e, Nummer 5 Satz 1 Buchstaben a bis c und Nummer 6 Buchstaben a bis c

12. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g

13. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3

14. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a

16. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1

17. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 524/13 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat bekräftigt seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität im Rahmen der Bewältigung der jüngsten Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen. Als Ausdruck gesamtstaatlicher Verantwortung werden die Länder den vereinbarten Beitrag leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 AufbhG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG


 
 
 


Drucksache 109/13

... (4) Die öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen tragen die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung ihrer Schienenwege. Nach diesem Gesetz geförderte Schienenwege sind während der technisch möglichen und üblichen Nutzungszeit betriebsbereit vorzuhalten. Für die Betriebsbereitschaft der Schienenwege gilt § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Satz 4 entsprechend. Die technisch mögliche und übliche Nutzungszeit wird in dem Zuwendungsbescheid nach § 3 Absatz 1 festgelegt.



Drucksache 152/1/12

... ) bereits ausreichende Möglichkeiten zur Direktvermarktung. Der Bundesrat sieht in einem begrenzten Maße über die bereits gesetzlich verankerten Degressionsschritte hinaus Potentiale zur Reduktion der Förderung. Dies bedarf jedoch zunächst einer grundlegenden Überprüfung aller Folgen für die heimische Solarwirtschaft und des betroffenen Handwerks sowie der möglichen Wirkung auf die Investitionsbereitschaft in Solartechnik. Die vom Deutschen Bundestag beschlossene abrupte Absenkung des Förderniveaus um 20 bis über 30 Prozent führt jedoch in allen Marktsegmenten zu erheblichen kurzfristigen Einschnitten, die in dem geplanten Umfang nicht kostenseitig aufgefangen werden können. Der Bundesrat steht den weitgehenden Einschnitten kritisch gegenüber, die sich nicht nur durch einmalige Absenkungen, sondern auch durch das Marktintegrationsmodell, monatliche Degressionsschritte, Einführung neuer Größenklassen für die Vergütungssätze sowie Größenbeschränkungen bei Freiflächenanlagen ergeben.



Drucksache 92/12

... Im militärischen Bereich kann der unter Berücksichtigung der Fluktuation bis 2017 prognostizierte Überhang von rund 9 200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten durch systemische Steuerungsmaßnahmen um ein Drittel verringert werden. Hierzu sind neben der Reduzierung der Personalergänzung auf das für die neue Struktur erforderliche Soll bereits in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 1 000 Übernahmen weniger in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten erfolgt. In Fortsetzung dieser Maßnahmen werden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt nochmals weniger Übernahmen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten als eigentlich notwendig erfolgen sowie im Zeitraum 2014 bis 2016 weniger Feldwebelanwärterinnen und -anwärter als künftig strukturell tatsächlich erforderlich eingestellt. Darüber hinaus werden ab der für das Jahr 2015 vorgesehenen Einnahme der neuen Organisationsstruktur Berufsunteroffiziere auf Dienstposten verwendet, die üblicherweise von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit besetzt werden. Durch dieses Maßnahmenpaket wird der personelle Überhang im militärischen Bereich von 9 200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auf ca. 6 200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten reduziert. Darüber hinaus gehende Eingriffe würden zu nicht mehr ausgleichbaren Strukturverwerfungen führen und damit die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte schmälern. Um den verbleibenden Personalüberhang von ca. 6 200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sozialverträglich abbauen zu können, sind daher zusätzliche Instrumente erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.