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0339/1/05
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0354/05
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0569/05B
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0132/1/05
0429/05
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0894/05
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0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
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0012/05
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0323/1/05
0694/05
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0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
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0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
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0803/04
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0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
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0850/04B
0737/1/04
0782/04
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0012/04
0280/04
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0408/04
0930/04
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0917/3/04
0983/04B
0979/04
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0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
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0667/04
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0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 275/05

... Innovation ist ein Geschäftsprozess, der mit der Nutzung von Marktchancen für neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse in Zusammenhang steht. In der Tat ist ein starker Wettbewerbsdruck unerlässlich, denn er bietet den Unternehmen einen kräftigen Anreiz, sich kontinuierlich auf dem Gebiet der Innovation und FTE zu engagieren. Dies steht in engem Zusammenhang mit der Bereitschaft, Risiken einzugehen und neue Ideen auf dem Markt zu testen. Entscheidend hierfür ist die Verfügbarkeit von Risikokapital. Mangelnde Innovation ist ein Hauptgrund für die enttäuschenden Wachstumsraten in Europa. Aus diesem Grund unterstützt das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation horizontale Tätigkeiten, die die Innovation (einschließlich der Öko-Innovation) in Unternehmen verbessern, voranbringen und fördern. Dazu zählt u. a. die sektorspezifische Innovationsförderung, die Förderung von Clustern, Innovationspartnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen und der Einsatz von Innovationsmanagement. Darüber hinaus trägt es zur Bereitstellung von Innovationsunterstützungsdiensten auf regionaler Ebene bei, insbesondere für den grenzübergreifenden Wissens- und Technologietransfer und für die Verwaltung von geistigen und gewerblichen Schutzrechten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 322/1/05

... Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, diese Zielsetzung ebenfalls mit einer Gesetzesinitiative zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/1/05




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 943/05

... Die Vorschrift dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (vgl. § 10 ERP-Verwaltungsgesetz, § 18 Abs. 2 Nr. 2 BHO). Sie ist insbesondere erforderlich zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung, damit die ständige Zahlungsbereitschaft unabhängig von den Terminen der Zins- und Tilgungseingänge gewahrt werden kann. Der hierfür vorgesehene Rahmen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.



Drucksache 320/05

... Die Möglichkeit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld unter den vereinfachten Bedingungen des § 428 zu beziehen, wird in Anbetracht der gegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Die Erklärung nach § 428 lässt jederzeit zu, die Arbeitsbereitschaft nur teilweise einzuschränken oder sich wieder uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle steht auch den Beziehern von Leistungen nach § 428 die Möglichkeit offen, das gesamte Instrumentarium der Vermittlungs- und Förderungsmöglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu nutzen. Lediglich die Verpflichtung, Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen, bleibt bestehen.



Drucksache 820/1/05

... 8. Bei der interpersonellen, interkulturellen und sozialen Kompetenz, der Bürgerkompetenz sowie der unternehmerischen Kompetenz wird ein schwer zu entwirrendes Anspruchspaket von persönlichen Werten (Toleranz, Motivation und Eigenaktivität, Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft) bis hin zu praktischem Know-how (Projektmanagement) gefordert, während bei der kulturellen Kompetenz eine sehr allgemein formulierte "positive Haltung" den verschiedenen Formen des kulturellen Ausdrucks gegenüber im Vordergrund steht.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... Die Staatsanwaltschaft ist dann gezwungen, ihren Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren zurückzunehmen und Anklage zu erheben. Dies kann zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen, die gerade dem aus dem Erziehungsgedanken abgeleiteten Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung in Jugendsachen widerspricht. Der Beschleunigungseffekt hängt damit von der Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten ab. Durch die Ergänzung des § 78 Abs. 3



Drucksache 870/1/04

... 6. Der Erfolg von außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren hängt von der Bereitschaft der Parteien zur Offenlegung aller relevanten Fakten ab. Dies setzt voraus, dass die Parteien darauf vertrauen können, dass ihnen aus der Offenlegung von Informationen im Mediationsprozess bei einem Scheitern der Verhandlungen insbesondere in einem nachfolgenden streitigen Verfahren keine Nachteile erwachsen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Vertraulichkeit und die Verwendung von Erkenntnissen aus der Mediation in Gerichtsverfahren ausdrücklich geregelt werden sollen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu detaillierte Reglementierungen den besonderen Vorteil außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren und damit die Attraktivität dieser Verfahren für Streitparteien mindern. Mediation zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Einzelfallbezogenheit aus, dem die starre Regelung der Geheimhaltungspflicht, die der Richtlinienvorschlag vorsieht, nicht gerecht wird, zumal der Anwendungsbereich durch Artikel 2 des Richtlinienvorschlags sehr weit gefasst wird. Auch der Grad der gewünschten Vertraulichkeit kann individuell unterschiedlich sein und sollte von den Beteiligten autonom festgelegt und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden.



Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 16. Nach Auffassung des Bundesrates sollten die nationalen Anstrengungen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze mit Hilfe des Lissabon-Instrumentariums europapolitisch flankiert werden. Aufgabe der EU und der Kommission sollte es sein, über einen Best-Practice-Ansatz und das Aufzeigen vorhandener Stärken und Defizite das Bewusstsein für die Notwendigkeit konkreter Reformen in den Mitgliedstaaten und die Bereitschaft zu Reformen nachdrücklich zu fördern. Ohne solche deutlich verbesserte Argumentationshilfen der Kommission wird die Reformdebatte in den Mitgliedstaaten auch in Zukunft zu langsam vorankommen. Entscheidend wird sein, dass sich die vergleichende Bewertung im Sinne eines Benchmarking auf einige wenige Kriterien und Indikatoren beschränkt, mit denen die Leistung der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung gemessen wird.



Drucksache 802/1/04

... 4. Der Bundesrat befürchtet bei In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Richtlinie eine verringerte Investitionsbereitschaft der Hafendiensteanbieter wegen der Unsicherheiten in Bezug auf die Bestandsgarantie vorhandener Verträge sowie wegen kürzerer Geltungsdauer künftiger Vertragslaufzeiten und unklarer Entschädigungsregelungen.



Drucksache 846/04 (Beschluss)

Straftaten des Menschenhandels sind den so genannten Kontrolldelikten zuzurechnen. Dies bedeutet, dass auf Grund der spezifischen Situation mit Strafanzeigen nicht zu rechnen ist. Es erscheint deshalb dringend erforderlich, Kronzeugenregelungen zu schaffen. Sie bieten auch die Grundlage, Kooperationsbemühungen von "Freiern" in besonderer Weise bei der Strafzumessung zu honorieren. Die Förderung der Kooperationsbereitschaft solcher Personen erscheint erforderlich, um an die Hintermänner heranzukommen.



Drucksache 769/04

... Die zwischen den veräußernden deutschen Grundstückseigentümern und den kaufenden Schweizer Landwirten, die nach der Rechtsprechung (BGHZ 101,95) in Deutschland rechtlich Nichtlandwirten gleichgestellt werden dürfen, vereinbarten Kaufpreise für landwirtschaftliche Grundstücke liegen regelmäßig zwischen 25 und 49 % über dem Verkehrswert. Um dem Kaufvertrag mit dem Schweizer Landwirt die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagen zu können, müsste somit ein aufstockungsbedürftiger deutscher Landwirt auf einen Preis eingehen, der nicht auf der Grundlage der für die einheimischen Betriebe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auf der Basis der für die landwirtschaftlichen Betriebe günstigeren wirtschaftlichen Faktoren der benachbarten Schweiz kalkuliert ist. Zur Zahlung solcher Preise sind deutsche Landwirte unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der EU nicht in der Lage. Nach den vorliegenden Erkenntnissen stellt ein Preis von höchstens 20 % über dem Verkehrswert das Äußerste dar, was betriebswirtschaftlich vertretbar ist. Die Bereitschaft zu einem solchen Aufschlag genügt indessen den Anforderungen der Rechtsprechung nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 983/2/04

... Der Bundesrat unterstreicht seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Europaangelegenheiten zu verbessern und damit die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel weiter zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/2/04




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

- Subsidiaritätsrüge:

- Klagerecht des Bundesrates:

- Passerelle-Klausel:

2 V.

- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:

- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:

- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:

- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:

- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:

- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:

- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:

- Erfolgskontrolle:

2 VI.


 
 
 


Drucksache 712/04 (Beschluss)

... (3) Das Jugendamt bietet den Personensorgeberechtigten Leistungen, insbesondere Hilfe zur Erziehung, an. Sind diese nicht bereit oder in der Lage, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen. § 50 Abs. 2 gilt entsprechend. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten darüber zu informieren und auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. Bei Gefahr im Verzug oder fehlender Fähigkeit oder Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr hat das Jugendamt selbst die Information weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

a Änderung des Artikels 1

b Änderung des Artikels 4

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 712/04

... (3) Das Jugendamt bietet den Personensorgeberechtigten Leistungen, insbesondere Hilfe zur Erziehung, an. Sind diese nicht bereit oder in der Lage, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen. § 50 Absatz 2 gilt entsprechend. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten darüber zu informieren und auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. Bei Gefahr im Verzug oder fehlender Fähigkeit oder Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr hat das Jugendamt selbst die Information weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

3 Inhaltsübersicht:

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“

3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“

6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

9. § 35a wird gestrichen.

10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

14. § 37 wird wie folgt geändert:

15. § 39 wird wie folgt geändert:

16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz

17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

4 21.

22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

26. § 86 wird wie folgt gefasst:

27. In § 86a Abs. 4 Satz 1

28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.

29. § 89a wird aufgehoben.

30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:

32. § 90 wird wie folgt geändert:

3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:

4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:

35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:

§ 93
Heranziehung des jungen Menschen

36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:

§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners

37. § 94 wird wie folgt gefasst:

§ 94
Heranziehung der Eltern

38. § 96 wird gestrichen.

39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

40. § 97a wird wie folgt geändert:

41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:

§ 97b
Übergangsregelung

42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:

§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen

43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.

44. § 99 wird wie folgt geändert:

45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.

3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 28 wird wie folgt geändert:

5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.

6. § 40 wird aufgehoben.

7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:

8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:

9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.

11. § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102
Kostenersatz durch Erben

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:

2. § 67a wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummern 14 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummern 27 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummern 34 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Nummern 43 bis 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... Straftaten des Menschenhandels sind den so genannten Kontrolldelikten zuzurechnen. Dies bedeutet, dass auf Grund der spezifischen Situation mit Strafanzeigen nicht zu rechnen ist. Es erscheint deshalb dringend erforderlich, Kronzeugenregelungen zu schaffen. Sie bieten auch die Grundlage, Kooperationsbemühungen von "Freiern" in besonderer Weise bei der Strafzumessung zu honorieren. Die Förderung der Kooperationsbereitschaft solcher Personen erscheint erforderlich um an die Hintermänner heranzukommen.



Drucksache 959/04

... II ein geeignetes Instrument, im Wege öffentlich geförderter Beschäftigung sowohl einerseits die Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit der Leistungsbezieher festzustellen, als auch andererseits Erwerbsfähigkeit und Qualifikationen zu erhalten und zu verbessern und damit den Betroffenen eine echte Integrationsperspektive zu bieten. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II muss allerdings dort seine Grenze finden, wo die Gefahr besteht, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Der Bundesrat betont deshalb ausdrücklich, dass die Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 SGB II das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen und darüber hinaus stets auch im öffentlichen Interesse liegen müssen.



Drucksache 803/04

... Bisher wird die EPA durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Diese Art der Finanzierung hat zu einer Reihe von Problemen geführt (z.B. verspätete Zahlungen oder mangelnde Bereitschaft einzelner Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Finanzmitteln für wichtige Vorhaben wie die Entwicklung des Europäischen Netzes für die Schulung von Polizeikräften (European Police Learning Net, EPLN), einem virtuellen Lernmittel, das die niederländische Polizeischule LSOP mit Hilfe anderer Ausbildungseinrichtungen sowie mit Unterstützung aus den Programmen OISIN und AGIS1 entwickelt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/04




Begründung

1. Einleitung

2. ZIEL

3. Durchführung

4. Finanzierung

5. WAHL der Struktur

6. WAHL der Rechtsgrundlage

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

8. Bemerkungen ZU den einzelnen Artikeln

Vorschlag

Kapitel I
Errichtung, Rechtspersönlichkeit und Sitz

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 4
Sitz

Kapitel II
Zweck, Ziele und Aufgaben

Artikel 5
Zweck

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Aufgaben

Kapitel III
Organe, nationale Stellen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Artikel 8
Organe

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Direktor

Artikel 11
Personal

Artikel 12
Nationale Stellen

Artikel 13
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Kapitel IV
Finanzvorschriften

Artikel 14
Haushaltsplan

Artikel 15
Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 16
Finanzregelung

Artikel 17
Betrugsbekämpfung

Artikel 18
Sprachen

Artikel 19
Zugang zu Dokumenten

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Vorläufiger Sitz der EPA

Artikel 21
Benennung der nationalen EPA-Stellen

Artikel 22
Berichterstattung und Evaluierung

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Wirksamwerden

Artikel 25
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht..


 
 
 


Drucksache 176/04

... Die Entwicklung von Qualifikationen im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung ist ein wesentlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens, da sie die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern verbessert und die lebenslange Beschäftigungsfähigkeit sichert. An den Investitionen der Unternehmen in die betriebliche Weiterbildung lässt sich ihre Bereitschaft ablesen, durch Ressourceneinsatz auf die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Darüber hinaus sind die Investitionen jedoch auch ein Indikator für das Potenzial, über das die Unternehmen in diesem Bereich verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/04




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zu erhebende Daten

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Statistische Einheiten

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Erhebungsmerkmale

Artikel 8
Erhebungskonzept

Artikel 9
Qualitätskontrolle und Qualitätsberichte

Artikel 10
Berichtszeitraum und Periodizität

Artikel 11
Datenübermittlung

Artikel 12
Durchführungsbericht

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Finanzierung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 683/3/04

... Befinden sich Verbraucher in einer Lebenskrise, sind sie durch unseriöse Angebote besonders gefährdet. Es treten dann sachlich rationale und wirtschaftliche Erwägungen des Verbrauchers beim Vertragsschluss als Schutzmechanismen vor unangemessenen Vertragsbedingungen oft in den Hintergrund, weil sich das Angebot für den Verbraucher als Mittel zur Bewältigung seiner Probleme darstellt. In dieser besonderen Nachfragesituation ist typischerweise die Kritikbereitschaft und -fähigkeit eingeschränkt.



Drucksache 678/04

... Seit der Unterzeichnung des Übereinkommens hat die Gemeinschaft nicht nur ihr Interesse an dem Beitritt zu dem Übereinkommen bekundet, sondern auch ihre Bereitschaft, die Bestimmungen des Übereinkommens sogar vor dem Beitritt in der Praxis anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/04




Begründung

1. Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

2. Beschluss des Rates VOM 14. DEZEMBER 1987

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 14. DEZEMBER 1987

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Begründung

1. Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

2. Beschluss des Rates VOM 27. NOVEMBER 1989

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 27. NOVEMBER 1989

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 242/04 (Beschluss)

... "Zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft ist es erforderlich, eine Mindestvergütung festzulegen. Die Mindesthöhe der Ausbildungsvergütung beträgt 3,5 vom Hundert der sich für einen Monat ergebenden anteiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (z. Zt. 152,25 € monatlich in den neuen und 180,25 € monatlich in den alten Bundesländern). Damit orientiert sich die Mindestvergütung in den neuen Bundesländern an den Vergütungen, die in den Bund/Länderprogrammen zur außerbetrieblichen Ausbildung in den neuen Bundesländern festgelegt sind.



Drucksache 547/04 (Beschluss)

... es soll dem gestiegenen Bedürfnis der Patienten nach Informationen über Arzneimittel Rechnung tragen, das aus der zunehmenden Bereitschaft beziehungsweise dem Erfordernis, Eigenverantwortung im gesundheitlichen Bereich zu übernehmen, resultiert. Auch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nach Wirksamwerden der Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes die gesetzlichen Krankenkassen, von Ausnahmen abgesehen, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 737/04

... 3. Die Auslegung der Richtlinie durch den Gerichtshof in mehreren Vorabentscheidungen gemäß Artikel 234 des Vertrags hat tief greifende Auswirkungen auf den Begriff Arbeitszeit" und damit auf wesentliche Richtlinienbestimmungen. Deshalb hat die Kommission es für sinnvoll erachtet, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu analysieren, insbesondere die Urteile in den Rechtssachen SIMAP2 und Jaeger3. In beiden Urteilen geht es um die Frage, inwieweit die persönliche Anwesenheit von Ärzten in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen eines Bereitschaftsdiensts per se als Arbeitszeit anzurechnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/04




Begründung

I. ZWECK des Vorschlags

II. Ergebnisse der zweiten Anhörung der Sozialpartner

III. RECHTFERTIGUNG des Vorschlags

IV. KONKRETER Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 850/1/04

... Es ist davon auszugehen, dass sich der höchste Arbeitnehmeranteil bei der Beteiligung eines deutschen Unternehmens aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell ergibt. Da dieses bei ausländischen Investoren auf Bedenken stößt, dürfte deren Bereitschaft, mit deutschen Unternehmen eine SE zu gründen, eher gering sein.



Drucksache 834/04

... (3) Geeignet im Sinn von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.



Drucksache 846/2/04

... " in besonderer Weise bei der Strafzumessung zu honorieren. Die Förderung der Kooperationsbereitschaft solcher Personen erscheint erforderlich um an die Hintermänner heranzukommen.



Drucksache 802/04 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat befürchtet bei In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Richtlinie eine verringerte Investitionsbereitschaft der Hafendiensteanbieter wegen der Unsicherheiten in Bezug auf die Bestandsgarantie vorhandener Verträge sowie wegen kürzerer Geltungsdauer künftiger Vertragslaufzeiten und unklarer Entschädigungsregelungen. Der Richtlinienvorschlag enthält keine Übergangsvorschriften für bereits tätige Hafendiensteanbieter. Dies ist weder mit den im deutschen Recht verankerten Prinzipien von Bestands- und Vertrauensschutz vereinbar, noch stärkt es die Investitionsbereitschaft bei den Unternehmen. Eine Zurückhaltung bei den Investitionen wäre für die deutschen Häfen kontraproduktiv, da diese in den vergangenen Jahren hohe Wachstumsraten zu verzeichnen hatten. Alle derzeitigen Prognosen gehen von einer Fortsetzung dieses Trends aus. Um den steigenden Anforderungen gerade im Containerumschlag sowie im Fähr- und RoRo-Verkehr gerecht zu werden, sind sowohl neue als auch laufende Investitionen in bereits vorhandene Hafenanlagen erforderlich.



Drucksache 622/04

... Die Wettbewerbsbehörde der einen Vertragspartei kann der Wettbewerbsbehörde der anderen Vertragspartei ihre Bereitschaft notifizieren, die einen bestimmten Fall betreffenden Vollzugsmaßnahmen zu koordinieren. Diese Koordinierung hindert die Vertragsparteien nicht daran, autonome Entscheidungen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 808/1/04

... Dass ein solcher weitergehender Informationsaustausch sinnvoll wäre, hat z.B. der Fall Fourniret gezeigt. Gegen ein Abwarten bis zur Einrichtung eines Informatiksystems spricht, dass derzeit nicht sicher ist, dass die Einrichtung eines solchen Systems beschlossen wird, und jedenfalls mehrere Jahre bis zu seiner Einsatzbereitschaft vergehen würden.



Drucksache 850/04 (Beschluss)

... Es ist davon auszugehen, dass sich der höchste Arbeitnehmeranteil bei der Beteiligung eines deutschen Unternehmens aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell ergibt. Da dieses bei ausländischen Investoren auf Bedenken stößt dürfte deren Bereitschaft, mit deutschen Unternehmen eine SE zu gründen eher gering sein.



Drucksache 737/1/04

... /EG, insbesondere die Neuregelung des Bereitschaftsdienstes in Artikel 2 und 2a sowie die Änderung der Bezugszeiträume in Artikel 16 und 17 der Richtlinie. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Umsetzung der entsprechenden Änderungen hinzuwirken.



Drucksache 782/04

§ 48 Vorschriften für den Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 544/04 (Beschluss)

... Eine Bereitschaft zu freiwilligem Wechsel in einen anderen Gerichtszweig besteht selten. So gelang es etwa während der "Asylwelle" Anfang der 90er-Jahre kaum, Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewinnen. Eine anlässlich der anstehenden Zuständigkeitsverlagerung zum 1. Januar 2005 in manchen Ländern durchgeführte Umfrage innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wer sich einen Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit vorstellen könne, hat erheblich weniger Meldungen als erforderlich ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)

Artikel 1
Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte für die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte - GOF -)

§ 1
Errichtung einheitlicher Fachgerichte und eines einheitlichen Oberfachgerichts

§ 2
Änderung der Gerichtsorganisation

§ 3
Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und einheitlichen Oberfachgerichte

§ 4
Spruchkörper

§ 5
Besetzung der Gerichte

§ 6
Bildung und Besetzung der Spruchkörper, Verfahren, Entscheidungen, Rechtsmittel, Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung

§ 7
Disziplinar-, Schieds- und Berufsgerichte

§ 8
Präsidium und Geschäftsverteilung

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Dienstaufsicht

§ 11
Rechts- und Amtshilfe

§ 12
Vertreter des öffentlichen Interesses

§ 13
Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung

§ 14
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1

§ 15
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2

§ 16
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 3

§ 17
Präsidialrat

§ 18
Personalvertretung

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 892/04

... 2. der Einhaltung der sonstigen zu beachtenden Rechtsvorschriften, soweit sie die Betriebssicherheit, die Betriebsbereitschaft, den Schutz der Gesundheit, den Umweltschutz und die technische Kompatibilität der Infrastruktur oder von Fahrzeugen regeln, und 3, der Verwendbarkeit des strukturellen Teilsystems in dem transeuropäischen konventionellen Eisenbahnsystem.



Drucksache 12/04

... Die Zuwanderung aus dem Ausland und die Integration von Migranten ist ein immer wichtiger werdendes politisches Thema, zu dem bisher wesentliche Grundinformationen fehlen. Die Angaben zur Einbürgerung sind für eine Integrationsberichterstattung bedeutsam, weil über die Einbürgerung eine formale Integration erfolgt, die Rückschlüsse auf die Integrationsbereitschaft dieser Migranten zulässt.



Drucksache 280/04

... Obgleich 21 beteiligte Länder ausdrücklich ihre Hilfsbereitschaft bekundet hatten, erhielt Portugal schließlich nur von Italien (2 Canadairs) und Deutschland (3 Hubschrauber) Unterstützung, da die meisten Kapazitäten bereits genutzt wurden, um Brände anderswo im Mittelmeerraum zu bekämpfen.



Drucksache 586/04

Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 408/04

... 38. So kann bereits frühzeitig die Bereitschaft der Wirtschaftsteilnehmer zu Investitionen in bestimmte Projekte sondiert werden. Außerdem ist es für diese ein Anreiz, technisch innovative Lösungen zu entwickeln oder anzuwenden, die den besonderen Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/04




1. Die Entwicklung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft: Feststellungen und Herausforderungen

1.1. Was ist unter einer öffentlichprivaten Partnerschaft zu verstehen?

1.2 Der Binnenmarkt als Herausforderung, die Weiterentwicklung von ÖPP auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit zu gewährleisten6

1.3. Ziel und Struktur des Grünbuchs

2. ÖPP auf Vertragsbasis vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

2.1. Auswahl des privaten Partners

2.1.1. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als öffentlicher Auftrag eingestufte Beauftragung

2.1.2. Partnerschaft auf Vertragsbasis: als Konzession eingestufte Beauftragung

2.2. Fragen in Zusammenhang mit der Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers im Rahmen einer privat initiierten ÖPP

2.3. Die Phase nach der Auswahl des privaten Partners

2.3.1. Vertraglicher Rahmen

2.3.2. Die Vergabe von Unteraufträgen für bestimmte Aufgaben

3. Institutionalisierte ÖPP vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen

3.1. Einrichtung einer Partnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Adhoc-Wirtschaftsgebildes des öffentlichen und des privaten Sektors1

3.2. Übernahme der Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch einen privaten Akteur

4. Schlussbemerkungen


 
 
 


Drucksache 930/04

... (5) Im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen gilt dieses Gesetz, es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar; in diesem Fall hat das Bundesministerium der Verteidigung den Deutschen Bundestag hierüber unverzüglich zu unterrichten.



Drucksache 232/04

... – Durch die Neuausrichtung des Programms auf ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept konnte eine größere Wirkung auf die Rechtssetzung in den Partnerländern erzielt und die Offenheit und Bereitschaft dieser Länder für die internationale Zusammenarbeit gesteigert werden. Öffentliche Konsultation zur künftigen Entwicklung der Programme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 917/3/04

... 14. Nach Auffassung des Bundesrates sollten die nationalen Anstrengungen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze mit Hilfe des Lissabon-Instrumentariums europapolitisch flankiert werden. Aufgabe der EU und der Kommission sollte es sein, über einen Best-Practice-Ansatz und das Aufzeigen vorhandener Stärken und Defizite das Bewusstsein für die Notwendigkeit konkreter Reformen in den Mitgliedstaaten und die Bereitschaft zu Reformen nachdrücklich zu fördern. Ohne solche deutlich verbesserte Argumentationshilfen der Kommission wird die Reformdebatte in den Mitgliedstaaten auch in Zukunft zu langsam vorankommen. Entscheidend wird sein, dass sich die vergleichende Bewertung im Sinne eines Benchmarking auf einige wenige Kriterien und Indikatoren beschränkt, mit denen die Leistung der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung gemessen wird.



Drucksache 983/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat unterstreicht seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Europaangelegenheiten zu verbessern und damit die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel weiter zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 979/04

ihre Bereitschaft zur Respektierung demokratischer Werte und der Rechtsstaatlichkeit unter



Drucksache 1012/04 Bereitschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1012/04




Das Europäische Parlament,

Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie und Bericht der hochrangigen Gruppe Kok-Bericht

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: das Haager Programm

Kommunikation in Europa

3 Irak

Naher Osten

3 Sudan

3 Iran

3 Ukraine

Außenpolitische Aspekte der EU-Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts


 
 
 


Drucksache 504/04 (Beschluss)

... Die Schwierigkeit besteht darin, eine mangelnde Bereitschaft eines Einrichtungsträgers, dem Integrationspostulat zu entsprechen, als relevanten Tatbestand unter den unbestimmten Begriff des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 238/04

... Allerdings sind die Gerichte hier bislang auf das freiwillige Erscheinen des Täters angewiesen. Erscheint der Jugendliche nicht, verkehrt sich die mit dem vereinfachten Jugendverfahren angestrebte Verfahrensbeschleunigung in ihr Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft ist dann gezwungen, ihren Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren zurückzunehmen und Anklage zu erheben. Dies kann zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen, die gerade dem aus dem Erziehungsgedanken abgeleiteten Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung in Jugendsachen widerspricht. Der Beschleunigungseffekt hängt damit von der Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten ab. Durch die Ergänzung des § 78 Abs. 3



Drucksache 105/04 (Beschluss)

... 2. In Deutschland überwiegen während des Bereitschaftsdienstes die Zeiten ohne Arbeitsleistung (Inanspruchnahme nicht mehr als 49 %). Der Arbeitnehmer hat somit während des Bereitschaftsdienstes ausreichend Zeit, sich zu regenerieren.



Drucksache 450/04

... 4. Pausen- und Bereitschaftsräume,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/04




A Problem und Ziel

B Lösung

C Alternativen

D Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

§ 1
Ziel, Anwendungsbereich.

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

§ 5
Nichtraucherschutz

§ 6
Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

§ 7
Ausschuss für Arbeitsstätten

§ 8
Übergangsvorschriften

Anhang
Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

1.4 Energieverteilungsanlagen

1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

1.6 Fenster, Oberlichter

1.7 Türen, Tore

1.8 Verkehrswege

1.10 Laderampen

1.11 Steigleitern, Steigeisengänge.

2 Massnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

2.2 Schutz vor Entstehungsbränden

2.3 Fluchtwege und Notausgänge

3 Arbeitsbedingungen

3.1 Bewegungsfläche

3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

3.5 Raumtemperatur

3.6 Lüftung

3.7 Lärm

4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

4.1 Sanitärräume

4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

4.3 Erste-Hilfe-Räume

4.4 Unterkünfte

5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1.November bis 31. März

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. AIlgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Artikel 1 - Verordnung über Arbeitsstätten

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zum Anhang der Verordnung

Zu 1. Allgemeine Anforderungen

Zu 1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

Zu 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

Zu 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Zu 1.4 Energieverteilungsanlagen

Zu 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

Zu 1.6 Fenster, Oberlichter

Zu 1.7 Türen, Tore

Zu 1.8 Verkehrswege

Zu 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige

Zu 1.10 Laderampen

Zu 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge

Zu 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Zu 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände

Zu 2.2 Schutz vor Entstehungsbrände

Zu 2.3 Fluchtwege, Notausgänge

Zu 3 Arbeitsbedingungen

Zu 3.1 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz

Zu 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

Zu 3.4 Beleuchtung

Zu 3.5 Raumtemperatur

Zu 3.6 Lüftung

Zu 3.7 Lärm

Zu 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Zu 4.1 Sanitärräume

Zu 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

Zu 4.3 Erste-Hilfe-Räume

Zu 4.4 Unterkünfte

Zu 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

Zu 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

2. Artikel 2 - Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

3. Artikel 3 - Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März

4. Artikel 4 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


 
 
 


Drucksache 722/04

... 6. Um der grundrechtssichernden Funktion des Richtervorbehalts Rechnung zu tragen, den das Bundesverfassungsgericht als eine wirksame „vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz" ansieht (Absatz Nr. 87; vgl. auch BVerfGE 103, 142, 151), sieht Absatz 5 Satz 6 vor, dass im Zweifel über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts, das die Maßnahme angeordnet hat, herbeigeführt werden muss (vgl. auch BVerfG, a.a.O., Absatz Nr. 172, 185, 191, 193, 280, 282). Bei den im grundrechtssensiblen Bereich der akustischen Wohnraumüberwachung vorzunehmenden Güterabwägungen handelt es sich um eine komplexe Materie, deren sachgerechte Beurteilung spezialisierte und unabhängige Experten gewährleisten sollen. Die grundrechtssichernde Funktion des Richtervorbehalts kann es daher erfordern, dass bei den betroffenen Gerichten Bereitschaftsdienste eingerichtet werden, deren Mitglieder im Einzelfall unverzüglich vom Überwachungspersonal benachrichtigt werden können, um die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. In besonders sensiblen Einzelfällen können diese auch gehalten sein, selbst die Durchführung der Maßnahme zu überwachen und die Anordnung gegebenenfalls auf bestimmte Zeitfenster, in denen sie eine entsprechende Kontrolle gewährleisten können, zu beschränken. Dementsprechend weist das Bundesverfassungsgericht in der gegenständlichen Entscheidung (Absatz Nr. 272), wie auch schon mehrfach zuvor (vgl. BVerfGE 103, 142, 152; 105, 239, 248), darauf hin, dass nicht nur der Gesetzgeber sondern auch alle anderen staatlichen Organe verpflichtet sind, Defiziten bei der Wirksamkeit der verfahrensmäßigen Kontrolle von Grundrechtseingriffen entgegen zu wirken. Um die Praktikabilität dieser verfahrensmäßigen Kontrolle sicherzustellen, ist in Absatz 5 Satz 6 Halbsatz 2 mit dem Verweis auf § 100d Abs. 4 StPO-E vorgesehen, dass eine die Unterbrechung der Maßnahme anordnende Entscheidung auch durch den Vorsitzenden des anordnenden Gerichts alleine getroffen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 894/04

... Ausgangspunkt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) ist der notwendige Ausgleich der spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter im Pflegeversicherungssystem, welche dadurch entstehe, dass nicht mehr in der Regel alle Versicherten einen "generativen Beitrag" erbringen. Mit der Feststellung, dass jede staatliche Gemeinschaft auf die Wertschöpfung durch heranwachsende Generationen angewiesen ist, identifiziert das Bundesverfassungsgericht selbst das Erbringen des "generativen Beitrags" als die zentrale Frage. Neben die Erforderlichkeit eines Belastungsausgleichs tritt die Notwendigkeit eines bereichsübergreifenden familienpolitischen Ansatzes, mit dem die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert wird, Kinder zu bekommen, zu betreuen und zu erziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 438/04 (Beschluss)

... Es ist davon auszugehen, dass sich der höchste Arbeitnehmeranteil bei der Beteiligung eines deutschen Unternehmens aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell ergibt. Da dieses bei ausländischen Investoren auf Bedenken stößt dürfte deren Bereitschaft, mit deutschen Unternehmen eine Europäische Gesellschaft zu gründen, eher gering sein.

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Drucksache 438/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

8. Zu Artikel 1 § 2 SEAG

9. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 SEAG

10. Zu Artikel 1 §§ 5, 7, 9, 12 SEAG

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - SEAG

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 SEAG

13. Zu Artikel 1 § 7 SEAG

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 - neu - SEAG

15. Zu Artikel 1 §§ 8, 13 SEAG

16. Zu Artikel 1 §§ 15 bis 19 SEAG

17. Zu Artikel 1 §§ 20 bis 49 SEAG

18. Zu Artikel 1 §§ 21, 22 SEAG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 3 SEAG

20. Zu Artikel 1 § 40 Abs. 8 SEAG

21. Zu Artikel 1 § 41 SEAG

22. Zu Artikel 1 §§ 41, 46 SEAG

23. Zu Artikel 1 § 46 SEAG

24. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

25. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

26. Zu Artikel 2 § 4 SEBG

27. Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe b § 4 Abs. 2 SpruchG

28. Zu Artikel 7 Änderung der Handelsregisterverordnung

29. Zu Artikel 7 Nr. 7 § 62 Nr. 4 Satz 3 HRV

30. Zu § 7 Abs. 1 VAG


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Im Übrigen steht zu erwarten, dass das neue Institut der vorläufigen Zahlungsanordnung die Vergleichsbereitschaft in Einzelfällen fördern und insoweit die Gerichte entlasten wird.



Drucksache 380/04

Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 870/04 (Beschluss)

Streitschlichtungsverfahren hängt von der Bereitschaft der



Drucksache 105/04

... " und damit auf wesentliche Richtlinienbestimmungen. Daher ist es notwendig und sinnvoll, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu analysieren, insbesondere die Urteile in den Rechtssachen SIMAP5 und Jaeger6 hinsichtlich der Anrechnung des Bereitschaftsdienstes von Ärzten in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/04




2 Einleitung

ERSTER Teil: ANALYSE und Bewertung

1. Die Abweichungen VOM Bezugszeitraum

1.1. Die rechtlichen Bestimmungen

1.2. Die derzeitige Situation in den Mitgliedstaaten

1.3. Die tarifvertragliche Ausdehnung des Bezugszeitraums

2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe B Ziffer I

2.1. Die rechtlichen Bestimmungen

2.2. Die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten

2.2.1. Vereinigtes Königreich

2.2.1.1. Die nationalen Bestimmungen

2.2.1.2. Juristische Bewertung

2.2.1.3. Die praktische Anwendung

2.2.1.4. Wie viele Arbeitnehmer haben die Opt-out-Vereinbarung unterschrieben?

2.2.1.5. Warum wird die Opt-out-Möglichkeit angewandt?

2.2.1.6. Die Auswirkungen des Opt-out auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

2.2.2. Die Anwendung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i in anderen Mitgliedstaaten

2.2.2.1. Luxemburg

2.2.2.2. Frankreich

2.2.2.3. Andere Mitgliedstaaten

2.2.2.4. Künftige Mitgliedstaaten

3. DEFINITION der Arbeitszeit

3.1. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs

3.1.1. Die Rechtssache SIMAP20

3.1.2. Die Rechtssache Jaeger22

3.2. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs

4. Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

ZWEITER Teil: Optionen

DRITTER Teil: Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 507/04 (Beschluss)

... " auf alle übrigen Staaten der Welt aus, unabhängig von deren Bereitschaft zur Teilnahme am Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung; auch sind die zuständigen Adressaten in den Importländern mitunter nicht bekannt oder erst mit großem Aufwand zu ermitteln. Viele Importländer reagieren nicht auf die gestellten Anträge auf "

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Drucksache 507/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Nr. 7 - neu - und 8 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5a Abs. 2 - neu -

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 917/1/04

... 32. Nach Auffassung des Bundesrates sollten die nationalen Anstrengungen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze mit Hilfe des Lissabon-Instrumentariums europapolitisch flankiert werden. Aufgabe der EU und der Kommission sollte es sein, über einen Best-Practice-Ansatz und das Aufzeigen vorhandener Stärken und Defizite das Bewusstsein für die Notwendigkeit konkreter Reformen in den Mitgliedstaaten und die Bereitschaft zu Reformen nachdrücklich zu fördern. Ohne solche deutlich verbesserte Argumentationshilfen der Kommission wird die Reformdebatte in den Mitgliedstaaten auch in Zukunft zu langsam vorankommen. Entscheidend wird sein, dass sich die vergleichende Bewertung im Sinne eines Benchmarking auf einige wenige Kriterien und Indikatoren beschränkt mit denen die Leistung der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung gemessen wird.



Drucksache 438/1/04

... Es ist davon auszugehen, dass sich der höchste Arbeitnehmeranteil bei der Beteiligung eines deutschen Unternehmens aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell ergibt. Da dieses bei ausländischen Investoren auf Bedenken stößt dürfte deren Bereitschaft, mit deutschen Unternehmen eine Europäische Gesellschaft zu gründen, eher gering sein.

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Drucksache 438/1/04




Entwurf

A. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 889/1/04

... en besteht im Hinblick auf das generell höhere Gefährdungspotential gegenüber dem Leben von Personen und Tieren sowie Sachwerten eine besondere Verantwortung für den Fahrer. Diese ist vergleichbar mit der Verantwortung bei der Personenbeförderung. Für diesen Bereich ist dem Betriebspersonal ("Bus- und Taxifahrer") nach § 8 Abs. 3 BOKraft untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung soll im Gefahrgutrecht eine vergleichbare Norm aufgenommen werden. Im Grundsatz geht es darum, für Kraftfahrer, die in Bereichen mit besonderem Gefährdungspotential bzw. einer höheren Verantwortung (Personenbeförderung/Gefahrgutbeförderung) tätig sind, vergleichbare Tatbestände zu schaffen und für den Gefahrgutbereich schärfere Sanktionen vorzusehen und ggf. eine höhere "Hemmschwelle" aufzubauen. Die Änderung verfolgt daher hauptsächlich das Ziel der Prävention.



Drucksache 889/04 (Beschluss)

... en besteht im Hinblick auf das generell höhere Gefährdungspotential gegenüber dem Leben von Personen und Tieren sowie Sachwerten eine besondere Verantwortung für den Fahrer. Diese ist vergleichbar mit der Verantwortung bei der Personenbeförderung. Für diesen Bereich ist dem Betriebspersonal ("Bus- und Taxifahrer") nach § 8 Abs. 3 BOKraft untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung soll im Gefahrgutrecht eine vergleichbare Norm aufgenommen werden. Im Grundsatz geht es darum, für Kraftfahrer, die in Bereichen mit besonderem Gefährdungspotential bzw. einer höheren Verantwortung (Personenbeförderung/Gefahrgutbeförderung) tätig sind, vergleichbare Tatbestände zu schaffen und für den Gefahrgutbereich schärfere Sanktionen vorzusehen und ggf. eine höhere "Hemmschwelle" aufzubauen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.