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"Bereitschaft"
Drucksache 256/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... Durch die Aufnahme der Therapieweisung in den Katalog der strafbewehrten Weisungen wird auch legitimer Initialzwang beim Verurteilten erzeugt. Insbesondere Erfahrungen im Justizvollzug zeigen, dass zunächst Behandlungsunwillige mit geeigneten Möglichkeiten der Auseinandersetzung an eine Therapie herangeführt werden können. Es ist daher notwendig, mit allen Mitteln zu versuchen, bei behandlungsbedürftigen, aber behandlungsunwilligen Probanden die Bereitschaft für eine Therapiemaßnahme zu wecken.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO
6. Zu den finanziellen Auswirkungen
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... " sichergestellt. Das Hilfeprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft wurde angenommen und wird umgesetzt. Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über den direkten Handel mit dem Nordteil Zyperns muss noch verabschiedet werden. Damit dies rasch geschehen kann sind verstärkte Anstrengungen und die Bereitschaft zu Kompromissen erforderlich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 455/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Aspekte der regionalen Entwicklung in der Sitzung am 18. Mai 2006 angenommen. (2005/2193(INI))
... 31. erinnert daran, dass es sich in seiner Entschließung vom 4. September 2003 zu den Auswirkungen der Hitzewelle jenes Sommers12 für die Schaffung einer Europäischen Zivilschutztruppe ausgesprochen hat; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieses Ziels dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass ein derartiger europäischer Mechanismus während der Sommermonate in Alarmbereitschaft sein sollte, wenn in Europa und insbesondere in den Mittelmeerländern ständig die Gefahr von Bränden besteht; jeder Mitgliedstaat könnte zu diesem europäischen Mechanismus durch die Bereitstellung von Ausrüstungen, Mitteln und Personal beitragen;
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... Nach dem Tiefpunkt im Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist bei der Investitionsbereitschaft nun endlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Ungeachtet dessen weisen aber insbesondere kleinere Haupterwerbsbetriebe trotz eines Gewinnanstiegs weiter eine negative Nettoinvestitionsrate und eine nur sehr geringe bereinigte Eigenkapitalbildung auf. Viele dieser Betriebe werden somit kurz- bis mittelfristig, aber spätestens im Zuge des Generationenwechsels, aus der landwirtschaftlichen Produktion ausscheiden oder als Nebenerwerbsbetriebe weitergeführt.
Drucksache 221/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel
... 3. begrüßt die Bereitschaft der in Anhang I des
Drucksache 250/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)
Das Gericht ist daher in Fällen, in denen die Partei die vorgeschriebene Vordruckerklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO nur unvollständig oder unklar ausfüllt oder die erforderlichen Belege nicht beifügt, auf den Weg einer schriftlichen Korrespondenz mit dem Antragsteller beschränkt. Diese kann sich in kompliziert gelagerten Fällen oder bei nur geringer Mitwirkungsbereitschaft des Antragstellers langwierig und den Gerichtsbetrieb belastend gestalten. Dies wiederum begründet das Risiko, dass das Gericht zur Abkürzung des Verfahrens und um einer etwaigen Beschwerde vorzubeugen Prozesskostenhilfe bewilligt obwohl die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen oder jedenfalls nicht den Umfang der Bewilligung rechtfertigen.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Union können nur erreicht werden, wenn die Wirtschaftsstrukturen auf wissensbasierte Tätigkeiten ausgerichtet werden. Dazu sind Maßnahmen in mehreren Bereichen erforderlich: Anhebung des geringen Umfangs von Forschung und technologischer Entwicklung (FtE) vor allem im Privatsektor; Förderung von Innovation in Form neuer oder besserer Produkte, Verfahren und Dienste, die im internationalen Wettbewerb mithalten können; Steigerung der regionalen und lokalen Fähigkeiten, neue Technologien (und besonders IKT) hervorzubringen und zu absorbieren; mehr Unterstützung für Risikobereitschaft.
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 48. ist der Auffassung, dass die Haltung des Rates zur Finanziellen Vorausschau 20072013 nicht die Ambitionen der Europäischen Union als globaler Partner widerspiegelt; bedauert die vorgeschlagenen Reduzierungen der Ausgaben für außenpolitische Konzepte und Maßnahmen sowohl als solche als auch als Anteil an den Gesamtausgaben; ist der Auffassung, dass dies in Bezug auf die politischen Prioritäten der Europäischen Union und ihre Bereitschaft, im Bereich der GASP mit entsprechenden Ergebnissen aufzuwarten, das falsche Signal aussendet;
Drucksache 238/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft
... 8. bekräftigt, dass die Krise im Einklang mit den Bestimmungen des Völkerrechts beigelegt werden muss, und ist der Auffassung, dass dies auf Seiten der iranischen Regierung Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber der IAEO erfordert; unterstützt in diesem Zusammenhang die von der EU-3 eingegangene Verpflichtung, die Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern, und fordert alle beteiligten Parteien auf äußerste Anstrengungen zu unternehmen, um noch vor dem nächsten Bericht des IAEO-Generaldirektors am 6. März 2006 eine Verhandlungslösung im Atomstreit zu finden
Drucksache 122/06
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Beitragsverfahrensverordnung - BVV )
... die Angabe, dass der Arbeitgeber seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Sammel- oder Vorlageprüfung erklärt hat,
Drucksache 256/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... Durch die Aufnahme der Therapieweisung in den Katalog der strafbewehrten Weisungen wird auch legitimer Initialzwang beim Verurteilten erzeugt. Insbesondere Erfahrungen im Justizvollzug zeigen, dass zunächst Behandlungsunwillige mit geeigneten Möglichkeiten der Auseinandersetzung an eine Therapie herangeführt werden können. Es ist daher notwendig, mit allen Mitteln zu versuchen, bei behandlungsbedürftigen, aber behandlungsunwilligen Probanden die Bereitschaft für eine Therapiemaßnahme zu wecken.
1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB
5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO
6. Zu den finanziellen Auswirkungen
Ergänzende Texte:
3 Strafgesetzbuch
3 Strafprozeßordnung
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Die Bundesregierung bekräftigt in diesem Zusammenhang ihr Ziel, die Landes- und Kommunalhaushalte dort zu entlasten, wo sie durch bundesgesetzliche Regelungen z.B. Standards, Bürokratisierung) belastet sind. Sie erklärt nachdrücklich ihre Bereitschaft, die von den Ländern hierzu entwickelten Vorschläge im Sinne eines konstruktiven Dialogs aufzugreifen, um das Gesetzgebungsverfahren einleiten und schnellstmöglich abschließen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Deutsche
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzpolitische Ausgangslage
2. Konzeption der Bundesregierung
3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
3 Allgemeines
1. Ziel und Wirkung des Gesetzes
1.1 Ausgangslage
1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010
1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung
1.4 Klarstellende Regelungen
1.5 Sonstiges
2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte
3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
3 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Drucksache 149/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung KOM (2006) 33 endg.; Ratsdok. 6505/06
... 5. Der Bundesrat sieht zwar wie die Kommission in der Erziehung zu Kreativität, Innovationsfähigkeit und -bereitschaft sowie zur Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, einen bedeutenden Bestandteil des Erziehungsauftrags der schulischen Bildung und begrüßt daher, dass die Förderung des Unternehmergeists neben zwölf weiteren prioritären Aktionsbereichen Aufnahme in das 2002 von den EU-Bildungsministern vereinbarte Arbeitsprogramm zu den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (in der Folge: Arbeitsprogramm "
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... unter Berücksichtigung der Bereitschaft der Gemeinschaft, eine dem Bedarf entsprechende sozioökonomische Zusammenarbeit und technische Hilfe zu gewährleisten, unter anderem zur Bekämpfung der Armut,
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Sofern dem Betroffenen Überraschungsangriffe drohen, die einer wirksamen Verteidigung entgegenstehen, gibt es in der Regel kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken. Dies betrifft z.B. alle Personengruppen, die im Rahmen ihrer typischen Tätigkeiten gerade nicht fortwährend mit Angriffen rechnen (müssen) und die daher kaum in der Lage sind, dauerhaft eine Verteidigungsbereitschaft aufrechtzuerhalten(z.B. von Angriffen regelmäßig völlig überraschte Geschäfts- /Gaststätteninhaber, Taxifahrer etc.).
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... 3. während der Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale gemäß § 4 der Anlage 2 zu achten,
Drucksache 804/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005-2009 (2006/2004(INI))
... 5. betont gleichzeitig die Notwendigkeit, öffentlich finanzierte Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu stärken; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Zersplitterung der europäischen Forschungslandschaft die leichte Verfügbarkeit und die vergleichsweise geringen Kosten für nanowissenschaftliche Forschung aufzeigt, dass aber für den Aufbau und den Unterhalt der erforderlichen großen Einrichtungen, bei denen beispielsweise Reinräume, lithografische Verfahren oder besonders teure Analyseverfahren im Vordergrund stehen, die entsprechenden Mittel bereit stehen müssen äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die gegenwärtige Größenordnung öffentlicher Investitionen in die Nanowissenschaften und Nanotechnologien in Europa; empfiehlt, dass für die im genannten Aktionsplan gesetzten ehrgeizigen Ziele auch die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden und unterstützt die Bereitschaft der Kommission, die Mittel für die Forschung auf diesem für die künftige Entwicklung Europas bedeutenden Gebiet beträchtlich zu erhöhen
Drucksache 101/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... 6. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass vor allem die Einführung von Bereitschaftsmodulen, die auf ein Hilfeersuchen hin unverzüglich entsandt werden sollen, nicht akzeptabel ist. Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai und 24. September 2004 - BR-Drucksachen 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2) - nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Der Bundesrat unterstreicht seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 703/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rahmenprogramm der Kommission "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte ")
... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten
Drucksache 931/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik (2006/2087(INI))
... 46. misst der Rolle der politischen Parteien bei der Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf allen Ebenen besondere Bedeutung bei; bedauert, dass das Potenzial der transnationalen politischen Parteien nach wie vor nicht ausgeschöpft wird; findet es bedauerlich dass viele nationale Parteien wenig Bereitschaft zeigen, sich die europäische Dimension in einer kohärenten oder überzeugenden Weise zu eigen zu machen fordert die politischen Parteien nachdrücklich auf, in ihren politischen Entscheidungen und Wahlkampagnen auf die EU-Politik einzugehen und den Bürgern echte politische Entscheidungsmöglichkeiten betreffend die Zukunft Europas zu bieten;
Kommunikationspolitik und die europäische öffentliche Sphäre
Definition gemeinsamer Grundsätze
Stärkung der Rolle der Bürger
Umgang mit den Medien und Nutzung der neuen Technologien
Ein klares Bild von der europäischen öffentlichen Meinung gewinnen
2 Zusammenarbeit
Drucksache 149/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung KOM (2006) 33 endg.; Ratsdok. 6505/06
... 5. Der Bundesrat sieht zwar wie die Kommission in der Erziehung zu Kreativität, Innovationsfähigkeit und -bereitschaft sowie zur Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, einen bedeutenden Bestandteil des Erziehungsauftrags der schulischen Bildung und begrüßt daher, dass die Förderung des Unternehmergeists neben zwölf weiteren prioritären Aktionsbereichen Aufnahme in das 2002 von den EU-Bildungsministern vereinbarte Arbeitsprogramm zu den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (in der Folge: Arbeitsprogramm "
Drucksache 425/06
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
... Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch eine solche Tätigkeit die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig in Frage gestellt wird. Darüber hinaus kann sein Verbleiben bei der Bevölkerung Zweifel an der rechtsstaatlichen Integrität des öffentlichen Dienstes hervorrufen. Die systematische und umfassende Ausforschung der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes Herrschaftsinstrument des Einparteiensystems.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 6 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeines
1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
2. Wegfall der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 654/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... 2. Bevor die Anordnungsbehörde die Festnahme und Überstellung beschließt, muss sie alle relevanten Umstände würdigen, einschließlich der Straferwartung, der Folgen des Verstoßes und insbesondere der Bereitschaft der beschuldigten Person, freiwillig in den Anordnungsstaat zurückzukehren.
Begründung
1. Kontext
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung
Artikel 4 Zuständige Behörden
Kapitel 2 Die europäische Überwachungsverordnung
Artikel 5 Belehrung des Beschuldigten
Artikel 6 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person
Artikel 7 Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung
Kapitel 3 Verfahren
Artikel 8 Übermittlung
Artikel 9 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 Ablehnungsgründe
Artikel 11 Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 12 Entscheidung über die Vollstreckung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Kapitel 4 Sonderfälle
Artikel 15 Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats
Kapitel 5 Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung
Artikel 16 Meldepflicht
Artikel 17 Folgen des Verstoßes
Artikel 18 Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten
Artikel 19 Mitteilung von Entscheidungen
Artikel 20 Fristen für die Überstellung
Artikel 21 Durchbeförderung
Artikel 22 Anrechnung des Freiheitsentzugs
Kapitel 6 Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses
Artikel 24 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Bericht
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang
Formblatt A
Teil A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person
Teil B Angaben zur Anordnungsbehörde
Teil C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen
Teil D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Teil E Belehrung
Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung
Teil A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)
Teil B Angaben zur Vollstreckungsbehörde
Teil C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Drucksache 549/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2, 3 Satz 2 InsO
7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 56 Abs. 1 InsO
8. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Satz 1 InsOBekV
9. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsOBekV
10. Zu Artikel 3 Nr. 2 Artikel 103c EGInsO
Drucksache 924/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (2006/2174(INI))
... 27. stellt fest, dass für den Schutz des Mittelmeeres entweder die notwendigen Umweltvorschriften fehlen oder, wenn solche Vorschriften bestehen, die politische Bereitschaft für ihre Durchsetzung; verweist darauf, dass die Ziele des Barcelona-Übereinkommens zur Förderung des integrierten Managements der Küstengebiete vor dem Hintergrund einer Entwicklung der Regionen mit zwei Geschwindigkeiten zu sehen sind, nämlich den südlichen und östlichen Mittelmeerländern auf der einen Seite und den nördlichen Mittelmeerländern auf der anderen;
Drucksache 392/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) KOM (2006) 201 endg.; Ratsdok. 9609/06
... 4. Die nichtgemeinschaftlichen Elemente umfassen die zu den Kommunikations- und Informationsaustauschsystemen gehörenden einzelstaatlichen Datenbanken, die Vernetzung zwischen den gemeinschaftlichen und den nichtgemeinschaftlichen Elementen sowie die Hard- und Software, die die betreffenden Mitgliedstaaten für erforderlich halten, um diese Systeme in ihrer gesamten Verwaltung in vollem Umfang nutzen zu können. Die teilnehmenden Länder stellen eine kontinuierliche Einsatzbereitschaft der nichtgemeinschaftlichen Elemente sicher und gewährleisten die Interoperabilität zwischen diesen und den gemeinschaftlichen Elementen.
Drucksache 9/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2013) KOM (2005) 705 endg.; Ratsdok. 5057/06
... 8. Die Musterfinanzhilfevereinbarung trägt den in der Europäischen Charta für Forscher und im Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern niedergelegten Grundsätzen Rechnung10. Sie nimmt, soweit angemessen, Bezug auf Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen; die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche Fragen und Forschungsergebnisse mit einer über die Wissenschaftskreise hinausgehenden breiten Öffentlichkeit; Tätigkeiten zur Steigerung der Beteiligung und zur Stärkung der 10 ABl. L 75, 22.3.2005, S. 67. Rolle von Frauen in der Forschung sowie Tätigkeiten zur Behandlung sozioökonomischer Aspekte der Forschung.
Drucksache 101/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... Die ehrgeizigste verfügbare Option zum Erreichen dieser Ziele ist der Aufbau einer ständigen europäischen Katastrophenschutztruppe. Diese aus Mitgliedern der Katastrophenschutzteams der Mitgliedstaaten bestehende Truppe würde auf europäischer Ebene in Bereitschaft gehalten, um im Katastrophenfall rasch einsatzbereit zu sein. Obwohl diese Option zahlreiche Vorteile bietet, vor allem in Bezug auf Geschwindigkeit, Effizienz, Sichtbarkeit und Koordination, gilt sie angesichts des derzeitigen Entwicklungsstandes des Verfahrens wegen der damit verbundenen finanziellen und administrativen Herausforderungen als unrealistisch.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Beförderung
a Aktueller Stand
b Vorschläge
2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments
a Aktueller Stand
b Vorschläge
3. Frühwarnsystem
4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern
a Aktueller Stand
b Vorschläge
Drucksache 253/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Dagegen haben die künftig nachrangigen Unterhaltsberechtigten wenigstens potenziell die Möglichkeit, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Diese Überlegung deckt sich mit der empirisch belegten Erkenntnis, dass die Bereitschaft Unterhaltspflichtiger, Kindesunterhalt zu leisten, signifikant höher ist als die Zahlungswilligkeit beispielsweise in Bezug auf Ehegattenunterhalt, zumal die Notwendigkeit der Leistung von Kindesunterhalt unmittelbar einsichtig ist (vgl. Andreß/Borgloh/Güllner/Wilking, Wenn aus Liebe rote Zahlen werden -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung sonstiger Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts
II. Ziele der Reform
III. Wesentliche Änderungen
1. Förderung des Kindeswohls
2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe
3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung
4. Reichweite der Reform
IV. Gesetzgebungszuständigkeit
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Artikel 3
Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO
Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung
Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB
Zu Artikel 4
Drucksache 448/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem 21. und 22. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2003 und 2004)
... 8. verweist auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft der nationalen Gerichte in den meisten Mitgliedstaaten, die sich nach wie vor gegen die Anwendung des Grundsatzes des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts sträuben;
Drucksache 327/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens KOM (2006) 195 endg.; Ratsdok. 9138/06
... /EG zu verwirklichen. Die Anhörungen im Vorfeld haben nämlich gezeigt, dass die Bereitschaft zur Verschärfung der Bestimmungen, um eine wirksame Anwendung der Vergaberichtlinien in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, noch sehr unterschiedlich ist. Bliebe die Gemeinschaft hier untätig, würden die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der korrekten Anwendung der gemeinschaftlichen Vergabevorschriften fortbestehen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der
3. rechtliche Aspekte
• Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
Artikel 2
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.
5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.
7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4
Artikel 5
Anhang I Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Anhang II Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Drucksache 413/06
Vorlage der Bundesregierung
Beschluss des Rates zu "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013" Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte"
Beschluss des Rates zu "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013" Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte"
Drucksache 233/06
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Der dargestellten Gewaltbereitschaft kann nicht durch eine Erweiterung des Verbotskatalogs der Anlage 2 zum
Drucksache 387/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern
... 4. empfiehlt unter Hinweis auf den vereinbarten Zeitplan für das Programm Galileo, dass es vorzuziehen wäre, wenn die Einführung von eCall mit der vollständigen Betriebsbereitschaft von Galileo abgestimmt werden könnte, dass jedoch jede Verzögerung bei der Einführung dieses Systems nicht der Umsetzung von eCall entgegenstehen sollte;
Drucksache 498/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel
... 11. fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, nationale Rechtsvorschriften für die Kontrolle und Genehmigung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie automatischen und halbautomatischen Maschinengewehren auszuarbeiten und den Erwerb von Waffen durch Personen zu verhindern, die für ihre Gewaltbereitschaft, insbesondere im Hinblick auf häusliche Gewalt, auffällig geworden sind, oder die im Zusammenhang mit Waffenhandel oder Verstößen gegen Waffenkontrollvorschriften bereits straffällig geworden sind;
Drucksache 703/06
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rahmenprogramm der Kommission "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte ")
... Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten
Drucksache 601/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Zugriff auf SWIFT-Überweisungsdaten durch die amerikanischen Geheimdienste
... 11. bekräftigt seine tiefe Enttäuschung über die fehlende Bereitschaft des Rates, eine Lösung für die derzeitige Rechtslage zu finden, bei der je nachdem, ob Tätigkeiten der ersten oder der dritten Säule betroffen sind, zwei verschiedene Verfahren für den Schutz der Grundrechte gelten; wiederholt seine Forderung nach einer Abschaffung dieses doppelten Regelwerks durch eine Aktivierung der in Artikel 42 EU-Vertrag vorgesehenen Überleitungsklausel;
Drucksache 844/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007
... Der Bundesrat sieht in der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine große Chance für die Bundesrepublik Deutschland, deutliche Impulse für die weitere europäische Einigung zu setzen und eine Perspektive für den Reformprozess aufzuzeigen. Er begrüßt daher das angekündigte Engagement der Bundesregierung bei der deutschen Ratspräsidentschaft und unterstreicht die Bereitschaft der Länder, die deutsche Ratspräsidentschaft im Geiste gesamtstaatlicher und europäischer Verantwortung aktiv mitzugestalten. In diesem Sinne haben die Regierungschefs der Länder am 22. Juni 2006 "
Anlage Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007
Drucksache 868/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... 11. Der Bundesrat misst unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Flexibilität der europarechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eine besondere Bedeutung bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie bei der Verbesserung der Beschäftigungslage in Europa bei. Die Mitgliedstaaten benötigen einen Gestaltungsspielraum für Beschäftigungszweige, deren Arbeitszeitorganisation durch Bereitschaftsdienste geprägt ist bzw. die speziellen tätigkeitsspezifischen Anforderungen an die Arbeitszeit unterliegen.
Drucksache 102/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine europäische Kommunikationspolitik KOM (2006) 35 endg.; Ratsdok. 5992/06
... • Die Bürger miteinander in Kontakt bringen. Neue Foren für die öffentliche Diskussion europäischer Themen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, Respekt für einander aufzubringen und Bereitschaft zu zeigen, sich für gemeinsame Ziele einzusetzen. Die Kommunikationstechnologien sind zwar wichtig, persönlichen Begegnungen kommt aber nach wie vor entscheidende Bedeutung zu. Durch bestehende Initiativen (u. a. Plan D, Jugend in Aktion und Kultur) wurde deutlich gemacht, wie die EU dabei mithelfen kann, neue Foren für eine Bürgerdebatte ins Leben zu rufen.
Einleitung: die KLUFT überbrücken
Teil I Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen
1. Kommunikation ALS eigenständige Politik
2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE
Teil II Die Dinge voranbringen
1. gemeinsame Grundsätze festlegen
• Einbeziehung.
• Vielfalt.
• Teilnahme.
2. Die Rolle der Bürger stärken
3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen
4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen
5. Die Aufgabe gemeinsam angehen
6. Schlussfolgerung
Finanzbogen
Drucksache 486/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung
... 12. begrüßt die von Kommissionsmitglied Mandelson in seiner Erklärung vom 9. Februar 2006 in Mauritius bekundete Bereitschaft, zwischen den armen Ländern nach Entwicklungsniveau zu unterscheiden und ein Zollpräferenzsystem beizubehalten, das diesen Unterschieden Rechnung trägt;
Drucksache 56/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... Die Ursachen für die Nicht-Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bzw. den Rückgang der Inanspruchnahme bei der U8 und U9 sind vielfältig. Sie reichen vom schlichten Versäumen der Untersuchungstermine über mangelnde Informationen über die Untersuchungsangebote, unzureichendes Wissen über den Nutzen insbesondere bei nichtdeutschen Eltern, Unsicherheiten im Umgang mit Personen und Institutionen bis zur fehlenden Fähigkeit oder Bereitschaft, die Sorge für das Wohl der Kinder angemessen wahrzunehmen. Auswertungen von Sozialmedizinern belegen, dass Kinder aus ressourcenschwächeren Familien sowie nichtdeutsche Kinder die Früherkennungsuntersuchungen seltener und auch unregelmäßiger wahrnehmen.
Anlage
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert:
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Das Projekt KAUSA richtet sich an ausländische Unternehmen in Deutschland, informiert und überzeugt und weckt damit die Ausbildungsbereitschaft dieser wichtigen Zielgruppe. Seit 1999 wurden rd. 4.700 zusätzliche Ausbildungsplätze generiert.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... Die hohen Vertragsparteien dieses Vertrags, Mitgliedstaaten der Europäischen Union - in der Erwägung, dass es in einem Raum des freien Personenverkehrs wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zusammenarbeit verstärken, um Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration wirksamer zu bekämpfen, in dem Bestreben, zur Fortentwicklung der Europäischen Zusammenarbeit unbeschadet des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorreiterrolle bei der Erreichung eines möglichst hohen Standards in der Zusammenarbeit, vor allem durch einen verbesserten Austausch von Informationen, insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie der illegalen Migration, einzunehmen und allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Teilnahme an dieser Zusammenarbeit zu eröffnen, in dem Bestreben, die Regelungen des vorliegenden Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäischen Union zu überführen, um eine unionsweite Verbesserung des Austauschs von Informationen, insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie der illegalen Migration, zu erreichen und hierfür die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, unter Beachtung der Grundrechte, wie sie sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den gemeinsamen Verfassungstraditionen der beteiligten Staaten ergeben, insbesondere in dem Bewusstsein, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an eine andere Vertragspartei die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die empfangende Vertragspartei voraussetzt in der Erwägung, dass unbeschadet des derzeit geltenden innerstaatlichen Rechts geeignete gerichtliche Überprüfungen der in diesem Vertrag vorgesehenen Maßnahmen beibehalten und vorgesehen werden müssen, in der Bereitschaft, diesen Vertrag durch weitere Übereinkünfte zu ergänzen, um den automatisierten Abruf von Daten aus weiteren geeigneten Datenbanken zu ermöglichen, soweit dies zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit notwendig und verhältnismäßig ist - sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 660/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
... Ermittlungsverfahren könnten effizienter geführt werden, wenn für Zeugen eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei der Polizei bestünde. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft – auch bei der Polizei – gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach § 163a Abs. 6 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen – einmal erschienen – in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.
Drucksache 946/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... P. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament große Schnelligkeit und Kompromissbereitschaft an den Tag gelegt hat, als es in erster Lesung eine Einigung über die drei Legislativtexte erzielt hat, die das Paket über die Rechtsgrundlage von SIS II ausmachen,
Drucksache 844/06
Antrag der Länder Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007
... Der Bundesrat sieht in der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine große Chance für die Bundesrepublik Deutschland, deutliche Impulse für die weitere Europäische Einigung zu setzen, eine Perspektive für den Reformprozess aufzuzeigen und dabei zugleich deutsche Positionen nachhaltig einzubringen. Er begrüßt daher das angekündigte Engagement der Bundesregierung bei der deutschen Ratspräsidentschaft und unterstreicht die Bereitschaft der Länder, die deutsche Ratspräsidentschaft im Geiste gesamtstaatlicher und europäischer Verantwortung aktiv mitzugestalten. In diesem Sinne haben die Regierungschefs der Länder am 22. Juni 2006 "
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "(1) Die Institute müssen ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Anforderungen an die ausreichende Liquidität zu bestimmen, insbesondere über
Drucksache 745/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen KOM (2006) 545 endg.; Ratsdok. 14349/06
... Mindestnormen für die Energieeffizienz und Kennzeichnung von Geräten und Anlagen Ab 2007 werden auf der Grundlage der Kennzeichnungsrichtlinie und der Öko-Design-Richtlinie aktualisierte und dynamische Mindestnormen für die Energieeffizienz von Geräten und anderen energieverbrauchenden Anlagen sowie die entsprechende Kennzeichnung entwickelt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Verringerung des Energieverlusts im Bereitschaftsmodus gerichtet. Die Kommission wird ab 2007 solche Energieeffizienz-Anforderungen für 14 vorrangige Produktgruppen festlegen, die allesamt bis Ende 2008 angenommen werden sollten. Sie wird die Rahmenrichtlinie 92/75/EG zur Kennzeichnung überarbeiten um deren Wirksamkeit zu verbessern. Die bestehenden Kennzeichnungsklassen werden aktualisiert.
Anhang
1. Einleitung
2. Ziel und Dimension
3. Einsparpotential und Auswirkungen
4. Kontext
5. Strategien und Massnahmen
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Vorrangige Maßnahme 1
Vorrangige Maßnahme 2
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Vorrangige Maßnahme 3
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Vorrangige Maßnahme 4
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Vorrangige Maßnahme 5
Vorrangige Maßnahme 6
Vorrangige Maßnahme 7
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Vorrangige Maßnahme 8
Vorrangige Maßnahme 9
5.6. Internationale Partnerschaften
Vorrangige Maßnahme 10
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Maßnahmenvorschläge42
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
2. Verbesserte Energieumwandlung
3. Im Verkehr etwas bewegen
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
5. Änderung des Umgangs mit Energie
6. Internationale Partnerschaften
Drucksache 549/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO
5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2, 3 Satz 2 InsO
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO
8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 56 Abs. 1 InsO
9. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Satz 1 InsOBekV
10. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsOBekV
11. Zu Artikel 3 Nr. 2 Artikel 103c EGInsO
Drucksache 64/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit KOM (2002) 443 endg.; Ratsdok. 12138/02
... 27. Die Regelung in Artikel 15 Abs. 1, wonach der Verbraucher jederzeit berechtigt ist den Darlehensvertrag ganz oder teilweise zurückzuzahlen, hätte zur Folge, dass ein Kündigungsausschluss in Zukunft nicht mehr wirksam vereinbart werden könnte. Festzinskredite würden damit auf jeden Fall teurer bzw. die Bereitschaft der Kreditinstitute, sich durch Festzinskredite, die in der Regel entsprechend refinanziert werden müssen, wirtschaftlich länger zu binden, würde sinken. Das Kündigungsrecht wird deshalb zu vermehrten Verbraucherkrediten mit variabler Verzinsung führen, was für den Verbraucher bei steigendem Zinsniveau eine zusätzliche Belastung bringt.
Drucksache 497/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland in Sotschi am 25. Mai 2006
... 11. bedauert, dass wie beim gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit keine Fortschritte in Bezug auf die Konfliktbeilegung in Transnistrien und im Südkaukasus erzielt wurden, keine wirkliche Verbesserung in Tschetschenien eingetreten ist und keine Bereitschaft der russischen Seite, auf Belarus einzuwirken, um einen echten Demokratisierungsprozess in diesem Land einzuleiten, zu erkennen ist;
Drucksache 624/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
... Mit der Vaterschaftsanerkennung zeigt der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind und wird u.a. unterhaltspflichtig. Es gibt jedoch gerade im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus der beteiligten Personen Fälle, in denen Männer eine Vaterschaft anerkennen, die nicht die biologischen Väter der Kinder sind, auch kein soziales Vater-Kind-Verhältnis anstreben und oft die aus der Vaterschaft folgende Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit nicht fürchten. Dann dient die Anerkennung weder der rechtlichen Anerkennung des biologischen Vaters noch der Gründung einer sozialen Familie. Solche Vaterschaftsanerkennungen sind vom Schutzzweck der Kindschaftsrechtsreform nicht gedeckt und können deren Akzeptanz gefährden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 640d Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes; Beteiligung des Jugendamts
§ 15
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Änderungsbedarf
1. Geltendes Recht
a Rechtslage seit dem 1. Juli 1998
b Auswirkungen der Vaterschaftsanerkennung in verschiedenen Rechtsgebieten
2. Rechtstatsachen
III. Lösung
IV. Kosten
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 548/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... . Die Bereitschaft der Registergerichte zur Zulassung nachträglich eingereichter Unterlagen, Ergänzungen und Berichtigungen ist höchst unterschiedlich. Aus der teilweise erfolgenden endgültigen Ablehnung der Eintragung von Umwandlungsvorgängen können sich für das jeweilige Unternehmen gravierende rechtliche und steuerliche Nachteile ergeben.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG
7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG
8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG
13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG
14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG
Drucksache 352/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007 bis 2013
... 30. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die folgenden in der Analyse genannten Begründungen für den Integrationsfonds an der Realität des Integrationserfordernisses in den Mitgliedstaaten vorbeigehen: Neu einreisende Drittstaatsangehörige haben aufgrund kultureller Ferne und nicht vorhandener Sprachkenntnisse des jeweiligen Ziellandes der EU in aller Regel und nicht nur vereinzelt erhebliche Integrationsprobleme. Deshalb vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass der Steuerung der Zuwanderung nach den Aspekten Integrationsbereitschaft und Integrationswilligkeit entscheidende Bedeutung zukommt. Rechte, die sich denen von EU-Bürgern annähern, können erst nach vorangegangener eigener Integrationsleistung, an erster Stelle Spracherwerb, Sicherung des Lebensunterhalts und Einfügung in die Rechts- und Werteordnung des jeweiligen Aufnahmelandes, eingeräumt werden.
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... 22. begrüßt die Initiative einiger Mitgliedstaaten zur Schaffung einer European Gendarmerie Force sowie ihre Bereitschaft, sie für die Zwecke der ESVP zur Verfügung zu stellen; unterstreicht die besondere Nützlichkeit dieser Kräfte bei der Sicherstellung des Übergangs von einer im Wesentlichen rein militärischen Phase der Operationen zu einer Phase der gemischten oder rein zivilen Operationen;
Drucksache 312/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern" KOM (2005) 153 endg.; Ratsdok. 8382/05
... 3. Der Bundesrat hält jedoch insgesamt das zum Katastrophenschutz vorgeschlagene Verfahren in der vorgelegten Fassung nicht für akzeptabel. Dies gilt vor allem für die Einführung von Bereitschaftsmodulen, die auf ein Hilfeersuchen hin unverzüglich entsandt werden sollen. Dieses Vorhaben ist mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 14. Mai und 24. September 2004 (BR-Drucksache 280/04 (Beschluss) und 280/04 (Beschluss) (2)) nicht vereinbar. Im letztgenannten Beschluss hat der Bundesrat unter Ziffer 3 seine Auffassung bekräftigt, dass einsatzleitende operative Befugnisse der EU, EU-eigene Einheiten und einheitliche EU-Uniformen (abgesehen von Kennzeichnungen wie z.B. Armbinden) von deutscher Seite abgelehnt werden müssen. Die Einsatzleitung müsse stets der jeweils betroffene Mitgliedstaat selbst ausüben. Ferner müssten die von den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Einheiten der jeweiligen Einsatzleitung vor Ort unterstellt werden. Die Aufstellung von EU-Katastrophenschutzeinheiten wäre zudem mit sehr hohen Unterhalts- und Einsatzkosten verbunden. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 14. Mai 2004 eingenommene Haltung, dass das Verfahren sich an dem Vorbild der im Mai 2004 beschlossenen länderübergreifenden Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands orientieren sollte. Danach können die von den Ländern in diesem Rahmen ohnehin festzulegenden Einsatzkontingente auch EU-weit eingesetzt werden.
Drucksache 900/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors KOM (2005) 620 endg.; Ratsdok. 15203/05
... Im Falle einer größeren Transparenz und verbesserten Buchführung auf dem gemeinnützigen Sektor wäre die Gefahr, dass dieser für Straftaten missbraucht wird, geringer. Ein großer Teil der gemeinnützigen Organisationen erfüllt bereits die Mehrzahl der in dieser Mitteilung genannten Anforderungen, und viele von ihnen haben bereits einen eigenen Verhaltenskodex eingeführt. Durch die Anwendung dieser Regeln zeigen die gemeinnützigen Organisationen das Verantwortungsbewusstsein, das sie der Öffentlichkeit für deren Spendenbereitschaft schuldig sind, und schützen sich vor etwaigem Missbrauch. Dieser Entwurf eines Verhaltenskodexes stellt daher in erster Linie darauf ab, allgemeine gemeinsame
Drucksache 380/1/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" Punkt 6 der 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
... Zutreffend geht das Gesetz vor allem in seinen Bestimmungen über den Konvent der Baukultur davon aus, dass Baukultur ein Teilbereich der Kultur ist. Baukultur ist jener Bereich, der über die bloße Bautechnik, Baustatik, Materialanalyse und -verwendung sowie über die bloße Funktionalität von Bauwerken hinausweist und Ausdruck künstlerischen Schaffens ist. Dementsprechend wird zu Recht auch in der Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfs ausgeführt, dass die gebaute Umwelt in besonderer Weise Selbstverständnis und Werthaltungen unserer Gesellschaft, ihre Modernisierungsbereitschaft und ihre Leistungsfähigkeit widerspiegele und Baukultur einen Beitrag für attraktive Städte und Gemeinden leisten müsse, "in denen die Bürger sich wohl fühlen" (vgl. Begründung, Allgemeiner Teil, Abschnitt A Nr. 2 Abs. 2). Dies sind aber kulturpolitische Zielsetzungen, deren Förderung, Entwicklung und Repräsentation allein in die Verantwortung der Länder fällt.
Drucksache 583/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen
... 11. unterstützt nachdrücklich, dass sich Industriestaaten künftig aktiver an friedenserhaltenden Maßnahmen auf der ganzen Welt beteiligen, und ruft deshalb die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu größeren Anstrengungen dabei auf, ihre Armeen in Einheiten umzuwandeln, die im Rahmen von friedenserhaltenden Maßnahmen einsetzbar sind, sowie Kontingente für die Erfordernisse der Vereinten Nationen in Bereitschaft zu halten; bekräftigt sein Bekenntnis zur ernsthaften Neubelebung von Maßnahmen zur Konfliktprävention und zu friedensaufbauenden Maßnahmen nach Konflikten durch die Bereitstellung von Friedenstruppen mit einem entsprechenden Mandat, ausreichenden Möglichkeiten und angemessener Ausbildung, um die zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen und eine zivile und humanitäre Krise zu verhindern; stimmt dem Vorschlag zu, dass friedenserhaltende Maßnahmen, die von regionalen Organisationen durchgeführt werden, vom Sicherheitsrat genehmigt werden müssen;
Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung
Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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