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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beraterschaft"


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Drucksache 353/15 (Beschluss)

... Mit dem Hauptzweckansatz ist eine Fülle neuer Auslegungs- und Abgrenzungsfragen verbunden, die nach Rückmeldungen aus der Praxis der zuständigen Länderfinanzverwaltungen wie auch der Beraterschaft zu einem deutlich erhöhten Bürokratieaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung sowie zu verstärktem Streitpotential führen und die Gefahr eines strukturellen Vollzugsdefizits erhöhen. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene arbeitsintensive Einzelbewertung jedes einzelnen Wirtschaftsguts des begünstigten und des nicht begünstigten Vermögens und dessen Zuordnung zu dem Hauptzweck des Unternehmens, bei Zusammentreffen verschiedener, ggf. ebenbürtiger Zwecke oder auch bei einer Änderung des Hauptzwecks des Unternehmens. Auf die Einzelbewertung vor allem der Wirtschaftsgüter des begünstigten Vermögens kann auch zukünftig in aller Regel verzichtet werden, sofern man an der bisherigen Abgrenzungsmethode festhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

Zu § 13b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Im Einzelnen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 661/07

... Durch den – von den berufsständischen Vertretern der Steuerberaterschaft ausdrücklich gewünschten – fortbestehenden Einsatz von Prüfern der Finanzverwaltung in den Prüfungsausschüssen ist weiterhin gewährleistet, dass der Berufsstand nicht allein entscheidet, wer neu in ihn aufgenommen wird.



Drucksache 508/07

... Durch den – von den berufsständischen Vertretern der Steuerberaterschaft ausdrücklich gewünschten – fortbestehenden Einsatz von Prüfern der Finanzverwaltung in den Prüfungsausschüssen ist weiterhin gewährleistet, dass der Berufsstand nicht allein entscheidet, wer neu in ihn aufgenommen wird.



Drucksache 542/1/06

... entsprechend anwenden. Die Schwierigkeit ist allerdings, dass die ausländische Körperschaft die Anforderungen der §§ 27 ff. KStG (Aufstellung einer Steuerbilanz nach deutschen Grundsätzen, alljährliche Feststellungserklärungen) nicht erfüllen kann, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 27 ff. KStG letztendlich auf eine grobe Schätzung hinausläuft die in der Vielzahl der Fälle weniger zutreffend sein wird als die vorerwähnten Rechtsprechungsregeln. § 27 Abs. 8 KStG-E hat bereits jetzt eine Fülle von Fragen aus der Beraterschaft und aus der Verwaltung hervorgerufen zudem sind aus der Praxis Probleme oder Härten aus der Anwendung der richterrechtlichen Grundsätze bis heute nicht bekannt geworden. Bei Einlagerückzahlungen von Körperschaften aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sollen die Rechtsprechungsregeln ohnehin weiter angewendet werden. § 27 Abs. 8 KStG-E soll ausweislich des Gesetzentwurfs grundsätzlich durch das nach § 20 AO zuständige Finanzamt und nur hilfsweise durch das Bundeszentralamt für Steuern vollzogen werden. Der Zuständigkeitskatalog des § 20 AO ist sehr breit; in den meisten der dort geregelten Fälle wird das örtliche Finanzamt nicht die erforderlichen Daten haben, um einen Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG-E sachgerecht bearbeiten zu können; auch werden sich oft Zuständigkeiten mehrerer Finanzämter ergeben. Vor allem sind zur Bearbeitung eines Antrags nach § 27 Abs. 8 KStG-E Grundkenntnisse der jeweiligen ausländischen Bilanz- und Gesellschaftsrechte des Europäischen Raums erforderlich, die an den örtlichen Finanzämtern nicht vorhanden sind und auch dort nicht gewonnen werden können. Diese Spezialfragen können sinnvollerweise nur an einer zentralen Stelle geprüft und bearbeitet werden, die das erforderliche Wissen sammelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... entsprechend anwenden. Die Schwierigkeit ist allerdings, dass die ausländische Körperschaft die Anforderungen der §§ 27 ff. KStG (Aufstellung einer Steuerbilanz nach deutschen Grundsätzen, alljährliche Feststellungserklärungen) nicht erfüllen kann, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 27 ff. KStG letztendlich auf eine grobe Schätzung hinausläuft, die in der Vielzahl der Fälle weniger zutreffend sein wird als die vorerwähnten Rechtsprechungsregeln. § 27 Abs. 8 KStG-E hat bereits jetzt eine Fülle von Fragen aus der Beraterschaft und aus der Verwaltung hervorgerufen; zudem sind aus der Praxis Probleme oder Härten aus der Anwendung der richterrechtlichen Grundsätze bis heute nicht bekannt geworden. Bei Einlagerückzahlungen von Körperschaften aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sollen die Rechtsprechungsregeln ohnehin weiter angewendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.