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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Benutzergruppen"


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Drucksache 87/20

... Erfasst werden damit Äußerungen, die öffentlich getätigt werden, d.h. von einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder durch nähere Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden können (vergleiche Schönke/Schröder-Eisele/Schittenhelm, StGB, 30. Auflage 2019, § 186 Rn. 19). Wird eine entsprechende Äußerung zum Lesezugriff in das Internet gestellt, so ist die Tat öffentlich begangen, wenn die Äußerung für die Nutzer ohne weiteres abrufbar ist (Schönke/Schröder-Eisele/Schittenhelm a. a. O.). Der erhöhten Strafandrohung unterfallen künftig ferner die in einer Versammlung begangenen Beleidigungen. Eine Versammlung in diesem Sinn ist die räumlich zu einem bestimmten Zweck vereinigte größere Anzahl von Menschen (vergleiche Pegge/Pegel in: MüKo-StGB, 3 Aufl. 2017, § 187, Rn. 23; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB, 30. Auflage 2019, § 90 Rn. 5). Eigenständige Bedeutung hat das Merkmal vor allem bei geschlossenen Veranstaltungen. Die in zahlreichen weiteren Vorschriften des StGB enthaltene Gleichstellung mit der "öffentlichen" Tatbegehung (zum Beispiel § 80a, 86a, 90, 187, 188 StGB) ist gerechtfertigt, weil Äußerungen vor einem größeren Personenkreis der öffentlichen Kundgabe gleichkommt (Franke, GA 1984, 453, 459). Auch Äußerungen, die durch Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) verbreitet werden, werden erfasst. Hierunter können auch an einen bestimmten Personenkreis in geschlossenen Benutzergruppen getätigte Äußerungen fallen, jedenfalls wenn der sich Äußernde die Weiterverbreitung durch diese Personen nicht kontrollieren kann (vergleiche Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 184b Rn. 15; BGHSt 13, 257, 258 [zur restriktiven Auslegung des Verbreitensbegriffs bei § 130 StGB bei Weitergabe an eine einzelne Person vergleiche BVerfG NJW 2012, 1498]; zum Merkmal der Öffentlichkeit in geschlossenen Benutzergruppen vergleiche auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, 2 StR 151/11, bei juris Rn. 13 f.). Für die Vollendung der Tatbestandsvariante des Verbreitens genügt im Internet, dass eine Datei, die eine entsprechende Äußerung enthält, auf dem Rechner des Internetnutzers, sei es im flüchtigen Arbeitsspeicher oder auf einem permanenten Speichermedium, angekommen ist, wobei es unerheblich ist, ob der Nutzer die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten übermittelt hat (vergleiche BGHSt 47, 55, 59, bei juris Rn. 31, 33).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 153/14

... Neben herkömmlichen Kommunikationsmitteln wie Email und Telefon werden durch die betroffenen Personen auch Internetseiten genutzt, sei es für die Rekrutierung, die Verbreitung von Hasspropaganda oder für die konspirative Kommunikation in geschlossenen Benutzergruppen. Daher sollen neben genutzten Telefonanschlüssen und Adressen elektronischer Post zukünftig auch Internetseiten gespeichert werden können, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Antiterrordateigesetzes

§ 6a
Erweiterte Datennutzung

Artikel 2
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Entfristung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antiterrordateigesetz

2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz

3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Die Frage des Ausschlusses minderjähriger und gesperrter Spieler bei Glücksspielangeboten im Internet ist im GlüStV in der (Übergangs-)Regelung für das Jahr 2008 adressiert und durch Bezugnahme auf die Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) rechtlich und technisch detailliert geregelt (§ 25 Absatz 6 Nummer 1 GlüStV). Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Identifizierung per Faceto-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 176/1/11

... Die Frage des Ausschlusses minderjähriger und gesperrter Spieler bei Glücksspielangeboten im Internet ist im GlüStV in der (Übergangs-)Regelung für das Jahr 2008 adressiert und durch Bezugnahme auf die Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) rechtlich und technisch detailliert geregelt (§ 25 Absatz 6 Nummer 1 GlüStV). Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 634/10

... Im Übrigen hat der Rat (Verkehr) bereits vor Erlass der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 12. Oktober 2006 die Kommission aufgefordert, ihre Bemühungen zur Erarbeitung einer Zugangsregelung für den öffentlich-staatlichen Dienst (PRS) zügig fortzusetzen, damit auf der Grundlage der bereits durchgeführten vorbereitenden Arbeiten insbesondere die Bedingungen ermittelt werden können, nach denen die Mitgliedstaaten ihre Benutzergruppen organisieren und verwalten sollen, und ihre Vorschläge dem Rat rechtzeitig zur Erörterung und zur Billigung vorzulegen. In diesen Schlussfolgerungen wies der Rat (Verkehr) auch darauf hin, dass der PRS von den Mitgliedstaaten auf fakultativer Basis eingesetzt wird und dass die gesamten Betriebskosten dieses Dienstes von den Benutzern auf nicht-kommerzieller Basis getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung

A. die Problemstellung

B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen

C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten

D. EIN echter Konsens

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS

Artikel 3
Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs

Artikel 4
Schutz von Verschlusssachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Die zuständige PRS-Behörde

Artikel 7
Aufgabe der Sicherheitszentrale

Artikel 8
Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit

Artikel 9
Ausfuhrkontrollen

Artikel 10
Referenzstationen mit PRS-Geräten

Artikel 11
Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 553/09

... 83. verweist speziell auf die signifikanten Auswirkungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet auf genau definierte Benutzergruppen haben kann, und fordert die Europäische Union auf, Cyber-Dissidenten auf der ganzen Welt zu unterstützen; fordert daher die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der Außenhandelspolitik der Europäischen Union speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 221/09

... Durch Investitionen in Online-Buchungssysteme und Webportale können Landwirte und ländliche Betriebe beispielsweise dafür sorgen, vor Ort und nach außen besseren Zugang zu Informationen und Freizeitmöglichkeiten zu bieten, für lokale natürliche und soziale Werte zu sensibilisieren, mehr Touristen anzuziehen, Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung anzukurbeln. IKT-Projekte können sich auch sehr positiv auswirken, wenn sie auf die Aufwertung von lokalen Produkten oder die Verbesserung der Versorgungsketten, die Präzisionslandwirtschaft, die Kartierung und Förderung dezentraler erneuerbarer Energien wie Bioenergie, die Erhaltung des Naturerbes, die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und Unternehmen sowie von Daten für bestimmte Benutzergruppen und Bildungszwecke, den Kapazitätsaufbau usw. ausgerichtet werden. Gleichzeitig könnte es positive Spillover-Effekte geben, die zu mehr Einsatz von Bioenergie, zu besserem Zugang zu Schulungsangeboten, zu Berufsberatungsmöglichkeiten, zur effektiven Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und nicht zuletzt zu Innovationstransfer und zur Förderung guter Verhaltenspraxis führen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund

3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage

3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete

3.2. Versäumte Chancen

5 Agrarbetriebe

Junge Menschen

5 Frauen

Senioren und benachteiligte Gruppen

3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18

4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten

4.1. Der ELER und IKT

5 Aktionen

5 Mittel

Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung

4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT

4.3. Forschung

4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23

Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft

Unterstützung durch nationale und regionale Behörden

Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure

4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten

5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 353/09

... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312f
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Kapitel 4
Straf- und Bußgeldvorschriften.

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/08

... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312f
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

3. Änderung des Telekommunikationsgesetzes

4. Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

III. Problem der untergeschobenen Betreibervorauswahl Preselection

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Bürokratiekosten

IX. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 465: Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen


 
 
 


Drucksache 275/07

... "(1) Dem Teilnehmer sind die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Dabei entscheidet der Teilnehmer, ob ihm die von ihm gewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Bei Anschlüssen im Haushalt ist die Mitteilung nur zulässig, wenn der Teilnehmer in Textform erklärt hat, dass er alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren wird, dass ihm die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die Mitteilung nur zulässig, wenn der Teilnehmer in Textform erklärt hat dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist. Soweit die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften für ihren Bereich eigene Mitarbeitervertreterregelungen erlassen haben, findet Satz 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Betriebsrates oder der Personalvertretung die jeweilige Mitarbeitervertretung tritt. Dem Teilnehmer dürfen darüber hinaus die gespeicherten Daten mitgeteilt werden, wenn er Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte erhoben hat. Soweit ein Teilnehmer zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Entgelte für Verbindungen verpflichtet ist, die bei seinem Anschluss ankommen, dürfen ihm in dem für ihn bestimmten Einzelverbindungsnachweis die Nummern der Anschlüsse, von denen die Anrufe ausgehen, nur unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Die Sätze 2 und 7 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 378/07

... " ist die Tätigkeit jedes Unternehmens, das eine der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen angebotene Personenbeförderung gegen Entgelt der beförderten Person oder des Veranstalters der Beförderung ausführt, und zwar mit Kraftfahrzeugen, welche nach ihrer Bauart und ihrer Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, einschließlich des Fahrers mehr als neun Personen zu befördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Behandeltes Problem

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

3.7. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Vorgeschlagene Bestimmungen

4.1. Übernahme geltender Bestimmungen

4.2. Neue Bestimmungen

4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs

4.2.2. Niederlassungsbedingung

4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters

4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit

4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung

4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung

4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

4.2.9. Verschiedenes

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Artikel 4
Verkehrsleiter

Kapitel II
Voraussetzungen

Artikel 5
Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung

Artikel 6
Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit

Artikel 7
Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 8
Voraussetzung der fachlichen Eignung

Kapitel III
Zulassung und Überwachung

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Einreichung und Registrierung der Anträge

Artikel 11
Kontrollen

Artikel 12
Verwarnung und Entzug von Zulassungen

Artikel 13
Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters

Artikel 14
Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel

Kapitel IV
Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Artikel 15
Einzelstaatliche elektronische Register

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 17
Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel V
Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten

Artikel 18
Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit

Artikel 19
Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 20
Bescheinigung der fachlichen Eignung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Bestandsschutz

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Amtshilfe

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Berichte über die Ausübung des Berufs

Artikel 27
Liste der zuständigen Behörden

Artikel 28
Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete

A. Bürgerliches Recht

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

B. Handelsrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

C. Sozialrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

D. Steuerrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

F. Marktzugang

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

G. Normen und technische Vorschriften

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

H. Sicherheit im Straßenverkehr

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

II. Ablauf der Prüfung

Anhang II
Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)


 
 
 


Drucksache 798/07

... (1) Dem Teilnehmer sind die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Dabei entscheidet der Teilnehmer, ob ihm die von ihm gewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Bei Anschlüssen im Haushalt ist die Mitteilung nur zulässig wenn der Teilnehmer in Textform erklärt hat dass er alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren wird, dass ihm die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die Mitteilung nur zulässig wenn der Teilnehmer in Textform erklärt hat dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist. Soweit die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften für ihren Bereich eigene Mitarbeitervertreterregelungen erlassen haben, findet Satz 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Betriebsrates oder der Personalvertretung die jeweilige Mitarbeitervertretung tritt. Dem Teilnehmer dürfen darüber hinaus die gespeicherten Daten mitgeteilt werden, wenn er Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte erhoben hat. Soweit ein Teilnehmer zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Entgelte für Verbindungen verpflichtet ist, die bei seinem Anschluss ankommen, dürfen ihm in dem für ihn bestimmten Einzelverbindungsnachweis die Nummern der Anschlüsse, von denen die Anrufe ausgehen, nur unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Die Sätze 2 und 7 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.

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Drucksache 798/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 666/07

... c) Diensteanbieter Dieser Begriff wird im Abschnitt zum Verfahrensrecht (Artikel 14, 17, 18, 20 und 21) und teilweise auch bei den Vorschriften über die Internationale Zusammenarbeit (Artikel 30) verwendet. Wesentliches Charakteristikum des Begriffs des Diensteanbieters ist, dass er seinen Nutzern ermöglicht mit Hilfe eines Computersystems zu kommunizieren. Durch die Einbeziehung privater Organisationen in diesen Begriff ist sichergestellt, dass auch Dienste gegenüber geschlossenen Benutzergruppen wie beispielsweise im Rahmen eines unternehmensinternen Intranets erfasst werden. Neben öffentlichen und privaten Gruppen sind weiterhin auch solche Organisationen vom Begriff des Diensteanbieters erfasst, die für diese Gruppen oder deren Nutzer Daten speichern oder auf andere Weise verarbeiten. Damit scheiden reine "

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Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 618/04

... Besondere Nutznießer dieses Vorschlags sind deshalb alle Kreise, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene an der Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung politischer Maßnahmen beteiligt sind, d.h. Behörden, Gesetzgeber und Bürger sowie deren Organisationen. Allerdings dürften auch andere Benutzergruppen, einschließlich Privatsektor, Universitäten, Forscher und Medien, davon profitieren. Der Vorschlag wird sich positiv auf die Formulierung und Durchführung einer Vielzahl umweltpolitischer und sonstiger politischer Maßnahmen auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/04




Begründung

1. Einleitung

2. Überblick über den Vorschlag

3. Die Notwendigkeit von Maßnahmen der Gemeinschaft

4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

5. Ausführliche Folgenabschätzung

6. Anhörung der Beteiligten zu INSPIRE

6.1. Internet-Konsultation

6.2. Anhörung der Öffentlichkeit

7. Rechtliche Elemente des Vorschlags

7.1 Rechtsgrundlage

7.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7.3 In welcher Form wurden die Ergebnisse der Anhörung der Beteiligten und der ausführlichen Folgenabschätzung berücksichtigt?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel II
Metadaten

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Kapitel III
Interoperabilität von Raumdatensätzen und Raumdatendiensten

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Netzdienste

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel V
Gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Daten

Artikel 23

Artikel 24

Kapitel VI
Koordinierung und ergänzende Maßnahmen

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anhang I
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe A

1. Koordinatenreferenzsysteme

2. Geographische Gittersysteme

3. Geographische Bezeichnungen

4. Verwaltungseinheiten

5. Verkehrsnetze

6. Hydrographie

7. Schutzgebiete

Anhang II
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe A, Artikel 13 Absatz 1 Artikel 14 Buchstabe B

1. Höhe

2. Identifikatoren für Eigentum

3. Katasterparzellen

4. Bodenbedeckung

5. Orthofotografie

Anhang III
Raumdatenthemen Gemäß Artikel 9 Buchstabe B Artikel 14 Buchstabe B

1. Statistische Einheiten

2. Gebäude

3. Boden

4. Geologie

5. Bodennutzung

6. Menschliche Gesundheit und Sicherheit

7. Regierungsdienste und Umweltüberwachung

8. Produktions- und Industriestandorte

9. Landwirtschaft und Aquakultur

10. Verteilung der Bevölkerung - Demographie

11. Bewirtschaftung von Gebieten/Sperrgebiete/geregelte Gebiete & Berichterstattungseinheiten

12. Gebiete mit natürlichen Risiken

13. Atmosphärische Bedingungen

14. Meteorologischgeographische Merkmale

15. Ozeanographischgeographische Merkmale

16. Meeresregionen

17. Biogeographische Regionen

18. Lebensräume und Biotope

19. Verteilung der Arten


 
 
 


Drucksache 436/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.