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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bemessungskriterien"


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Drucksache 668/19

... Der Prüfplan und -zeitraum für die Anlage im zugelassenen Prüfinstitut beträgt mindestens 38 Wochen. Dabei sind bestimmte Spannbreiten bei den Bemessungskriterien einzuhalten und ist die Entschlammungshäufigkeit vom Hersteller anzugeben. Zur Vermeidung von Überschreitungen der Grenzwerte nach Anhang 1 Teil C Absatz 1 AbwV im Ablauf der Anlagen hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Anlagen nicht zu klein zu dimensionieren, damit die Anlagen sich des anfallenden Schlamms nicht bei der hydraulischen Stoßbelastung durch Ablassen von Badewannenwasser entledigen. Diese Stoßbelastung wurde nach der bislang geltenden DIN EN 12566 nicht beprobt. Im Entwurf der technischen Revision der EN 12566 vom Dezember 2018) sind hier jedoch zukünftig entsprechende Probenahmen vorgesehen. Sofern daher nach der derzeitigen EN 12566 (harmonisierte, noch anzuwendende Norm) jedoch im Prüfzeitraum maximal eine Entschlammung vorgenommen wurde, kann von einem ausreichenden Volumen zur Schlammrückhaltung ausgegangen werden. Entsprechend wird diese Anforderung als Voraussetzung der Einhaltefiktion in Anhang 1 Teil C aufgenommen (siehe Absatz 4 Satz 2 Nummer 3). Nummer 3 stellt keine Anforderung an den Hersteller einer Kleinkläranlage dar, sondern gibt einen Mindeststandard zur sicheren Einhaltung der Ablaufwerte nach Teil C Absatz 1 vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 163/1/16

... Das neue unbestimmte Kriterium "Häufigkeit" ist dagegen nur noch eines von mehreren Bemessungskriterien und kann die gestrichene Formulierung nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32 Absatz 2 Satz 3 -neuUrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32 Absatz 2 Satz 2 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 32d UrhG - Passivlegitimation

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 32d UrhG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 32d Absatz 1 Satz 2 - neu - UrhG - Postulationsfähigkeit

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 32d Absatz 2 Nummer 2 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 32d Absatz 2 Nummer 2 UrhG , Nummer 7 § 40a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 40a Absatz 1 Satz 1 UrhG


 
 
 


Drucksache 712/04

... Die Änderung dient der Rückholung und Stärkung von Länderkompetenzen. Die bisherige Festlegung der Bemessungskriterien für die Bestimmung der Regelsätze in den Absätzen 3 und 4 wird aufgegeben, die Bestimmung von Bemessungskriterien bleibt künftig dem Landesrecht vorbehalten. Lediglich der bisher in Abs. 3 Satz 1 enthaltene Bedarfsdeckungsgrundsatz bleibt erhalten; er wird nun in Abs. 1 übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

3 Inhaltsübersicht:

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“

3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“

6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

9. § 35a wird gestrichen.

10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

14. § 37 wird wie folgt geändert:

15. § 39 wird wie folgt geändert:

16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz

17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

4 21.

22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

26. § 86 wird wie folgt gefasst:

27. In § 86a Abs. 4 Satz 1

28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.

29. § 89a wird aufgehoben.

30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:

32. § 90 wird wie folgt geändert:

3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:

4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:

35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:

§ 93
Heranziehung des jungen Menschen

36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:

§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners

37. § 94 wird wie folgt gefasst:

§ 94
Heranziehung der Eltern

38. § 96 wird gestrichen.

39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

40. § 97a wird wie folgt geändert:

41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:

§ 97b
Übergangsregelung

42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:

§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen

43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.

44. § 99 wird wie folgt geändert:

45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.

3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 28 wird wie folgt geändert:

5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.

6. § 40 wird aufgehoben.

7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:

8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:

9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.

11. § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102
Kostenersatz durch Erben

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:

2. § 67a wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummern 14 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummern 27 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummern 34 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Nummern 43 bis 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 466/04

... "Außerdem möchte die Kommission zu einem Mehr an Sicherheit bei Ausgleichszahlungen für auferlegte gemeinwirtschaftliche Pflichten hinwirken, soweit solche Ausgleichszahlungen die vorhin erwähnten Stellenwerte übersteigen, so dass sie der Kommission gegenüber notifizierungspflichtig sind - und zwar im Wege eines gemeinschaftliches Rechtsrahmens mit Bemessungskriterien für die Bewertung des gewährten finanziellen Ausgleichs für auferlegte gemeinwirtschaftliche Pflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 712/04 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Rückholung und Stärkung von Länderkompetenzen. Die bisherige Festlegung der Bemessungskriterien für die Bestimmung der Regelsätze in den Absätzen 3 und 4 wird aufgegeben, die Bestimmung von Bemessungskriterien bleibt künftig dem Landesrecht vorbehalten. Lediglich der bisher in Absatz 3 Satz 1 enthaltene Bedarfsdeckungsgrundsatz bleibt erhalten; er wird nun in Absatz 1 übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

a Änderung des Artikels 1

b Änderung des Artikels 4

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 466/04 (Beschluss)

... endg.; Ratsdok. 9643/04) die Absicht bekundet, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausgleichszahlungen an Unternehmen bei der Übernahme von Gemeinwohlverpflichtungen zu präzisieren bzw. zu vereinfachen. Dabei soll der Verkehrssektor mit Ausnahme bestimmter Inselverkehre allerdings nicht einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für die angekündigte Entscheidung der Kommission, nach der geringfügige öffentliche Finanzhilfen (Beihilfen) an Unternehmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse unter bestimmten Bedingungen von einer Notifizierung befreit werden sollen, wie auch für den angekündigten Gemeinschaftsrechtsrahmen, der für öffentliche Ausgleichszahlungen gelten soll, die nicht der (Freistellungs-)Entscheidung unterfallen, aber nach noch zu entwickelnden Bemessungskriterien von der Kommission geprüft und gegebenenfalls nach Artikel 86 Abs. 2 EGV als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar genehmigt werden können.


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.