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62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beleidigungen"


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Drucksache 87/1/20

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Bereich der Beleidigungsdelikte verschiedene punktuelle Änderungen vor. So ist etwa ein Qualifikationstatbestand für öffentliche Beleidigungen vorgesehen oder eine klarstellende Ergänzung der Vorschrift zur üblen Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens in § 188

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 70/20

... Aufgrund der Anonymität im Internet ergeben sich große Schwierigkeiten, die Täterinnen und Täter zu ermitteln. Unter der Verwendung von Pseudonymen kann jede Person uneingeschränkt Kommentare abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass sie ohne erheblichen Ermittlungsaufwand identifiziert werden kann. Aus diesem Grund nehmen Beleidigungen zu, da die Täterinnen und Täter sich sicher fühlen. So wird das Internet vermehrt als rechtsfreier Raum wahrgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/20




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 3a
Identifizierungspflicht

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 339/20

... "§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/20




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 188
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10a
Erhebung von Nutzungsdaten zur Identifizierung

Artikel 6
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 7
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Evaluierung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 87/20

... "Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 87/20 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Bereich der Beleidigungsdelikte verschiedene punktuelle Änderungen vor. So ist etwa ein Qualifikationstatbestand für öffentliche Beleidigungen vorgesehen oder eine klarstellende Ergänzung der Vorschrift zur üblen Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens in § 188

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG

13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/17

... ) (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) bezweckt den Schutz der Ehre von ausländischen Staatsoberhäuptern, ausländischen Regierungsmitgliedern sowie beglaubigten Leitern einer ausländischen diplomatischen Vertretung. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... 4. Soziale Netzwerke werden von Einzelnen als rechtsfreier Raum verstanden, um dort etwa schwerwiegende Beleidigungen oder Volksverhetzungen zu begehen. Die Funktionsweise des Internets, wobei es nur eines Klicks bedarf, um innerhalb von Sekunden einen Beitrag mit zahlreichen anderen zu teilen, schadet den Betroffenen umso mehr, indem sich die rechtswidrigen Eingriffe in ihre geschützten Rechte entsprechend perpetuieren. Auch hat sich gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen sozialer Netzwerke, konsequenter gegen strafbare Inhalte vorzugehen, keine ausreichende Wirkung erzielt haben. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass mit dem NetzDG-E regulatorische Maßnahmen ergriffen werden sollen, um bestimmte strafbare Inhalte zeitnah aus sozialen Netzwerken zu entfernen und deren Perpetuierungswirkung entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 126/2/17

... Überdies setzt ein strafrechtlicher Schutz, der erst bei gewalttätigen Übergriffen greift, zu spät ein. Um schon den Ansätzen von Verrohung und Respektlosigkeit wirksam entgegenzutreten, ist es wichtig, dass bereits geringschwelligere Straftaten wie Beleidigungen und Bedrohungen von Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürgern, die Dienst für die Gesellschaft leisten und sich für das Wohl Aller einsetzen, spürbar sanktioniert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/2/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Ergänzung von § 4 Absatz 1 Satz 2 BDSG trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Videoüberwachung im ÖPNV neben dem Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit ausdrücklich auch dem Schutz von Fahrzeugen, Einrichtungen und Sachen sowie dem Schutz von Personen vor anderen Gefahren dienen soll und dabei insbesondere präventive Wirkung entfaltet. Konkret besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und -einrichtungen ein besonders hohes Risiko zum Beispiel des Diebstahls, ohne dass dabei zwingend körperliche Gewalt in Form von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen ausgeübt würde. Derartige Vorkommnisse, gerade in Kombination von Diebstählen in Verbindung mit Beleidigungen und sexuellen Anmaßungen gegenüber Frauen sowie die Problematik, letztere nachweisen zu können, haben in jüngster Vergangenheit bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die mit dem Ergänzungsvorschlag bezweckte gesetzliche Legitimation für die Ausweitung der Möglichkeiten zur Videoaufzeichnung im ÖPNV hilft auch, den mit entsprechenden Vorfällen einhergehenden Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens von Fahrgästen aktiv zu begegnen. Ermöglicht wird damit eine weitgehend flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln, die gleichzeitig die Vorgaben des Datenschutzes beachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 315/17 (Beschluss)

... 4. Soziale Netzwerke werden von Einzelnen als rechtsfreier Raum verstanden, um dort etwa schwerwiegende Beleidigungen oder Volksverhetzungen zu begehen. Die Funktionsweise des Internets, wobei es nur eines Klicks bedarf, um innerhalb von Sekunden einen Beitrag mit zahlreichen anderen zu teilen, schadet den Betroffenen umso mehr, indem sich die rechtswidrigen Eingriffe in ihre geschützten Rechte entsprechend perpetuieren. Auch hat sich gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen sozialer Netzwerke, konsequenter gegen strafbare Inhalte vorzugehen, keine ausreichende Wirkung erzielt haben. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass mit dem NetzDG-E regulatorische Maßnahmen ergriffen werden sollen, um bestimmte strafbare Inhalte zeitnah aus sozialen Netzwerken zu entfernen und deren Perpetuierungswirkung entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

11. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

12. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

13. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

14. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

15. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

20. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

21. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

24. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

25. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

26. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

27. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 214/16

... es - Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Keiner

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 792/4/16

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zielgerichtet zu prüfen, auf welche Weise öffentlich und im Internet begangene Beleidigungen (§ 185

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/4/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 214/16 (Beschluss)

... es - Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches - Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten -

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 495/10

... strafbar, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem stellt § 185 in Verbindung mit § 194 StGB die Beleidigung unter Strafe und verzichtet gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB auf das Strafantragserfordernis, wenn die verletzte Person einer unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgten Gruppe angehört, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Schließlich stellt § 189

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 499/08

... Belästigung ist eine Form der Diskriminierung. Das unerwünschte Verhalten kann unterschiedliche Formen annehmen, die von mündlichen oder schriftlichen Kommentaren bis zu Gesten reichen, muss aber so schwerwiegend sein, dass ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld entsteht. Diese Definition entspricht derjenigen in den anderen Richtlinien nach Artikel 13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
: Zweck

Artikel 2
: Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
: Geltungsbereich

Artikel 4
: Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
: Positive Maßnahmen

Artikel 6
: Mindestanforderungen

Artikel 7
: Rechtsschutz

Artikel 8
: Beweislast

Artikel 9
: Viktimisierung

Artikel 10
: Unterrichtung

Artikel 11
: Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
: Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Artikel 13
: Einhaltung

Artikel 14
: Sanktionen

Artikel 15
: Umsetzung

Artikel 16
: Bericht

Artikel 17
: Inkrafttreten

Artikel 18
: Adressaten

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
Positive Maßnahmen

Artikel 6
Mindestanforderungen

Kapitel II
Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung

Artikel 7
Rechtsschutz

Artikel 8
Beweislast

Artikel 9
Viktimisierung

Artikel 10
Unterrichtung

Artikel 11
Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Einhaltung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Bericht

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 746/08

... " die Tatsache, dass unerwünschte geschlechtsbezogene Verhaltensweisen gegenüber einer Person erfolgen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Begründung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der Einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
:

Artikel 2
:

Artikel 3
:

Artikel 4
:

Artikel 5
:

Artikel 6
:

Artikel 7
:

Artikel 8
:

Artikel 9
:

Artikel 10
:

Artikel 11
:

Artikel 12
:

Artikel 13
:

Artikel 14
:

Artikel 15
:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundsatz der Gleichbehandlung

Artikel 4
Positive Maßnahmen

Artikel 5
Gründung einer Gesellschaft

Artikel 6
Sozialer Schutz für mitarbeitende Ehepartner

Artikel 7
Mutterschaftsurlaub

Artikel 8
Rechtsschutz

Artikel 9
Schadenersatz oder Entschädigung

Artikel 10
Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung

Artikel 11
Informationsverbreitung

Artikel 12
Schutzniveau

Artikel 13
Berichte

Artikel 14
Umsetzung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Artikel 17
Adressaten


 
 
 


Drucksache 437/08

... In dem Individualbeschwerdeverfahren K ./. Deutschland (Individualbeschwerde 31753/02) hat der EGMR in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 festgestellt, dass Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) nicht verletzt worden ist. Der in Deutschland geborene und 20 Jahre hier lebende Beschwerdeführer mit türkischer Staatsbürgerschaft hatte sich gegen seine Ausweisung in die Türkei gewandt, die in Folge seiner strafrechtlichen Verurteilung wegen versuchten schweren Menschenhandels, schwerer gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, Zuhälterei und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie verschiedener Trunkenheitsfahrten und Beleidigungen angeordnet worden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Bekämpfung der Computerkriminalität

d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2007

2. Reform

3. Rechtsprechung

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Konferenz der Justizminister

b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA

e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP

g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

h Übereinkommen zum Schutz von Kindern

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Anlage 1
Statistische Angaben

Anlage 2
Statistische Angaben

Anlage 3
Statistische Angaben

Anlage 4
Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 682/08

... 8. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungsaktionen gegen sexistische Beleidigungen oder entwürdigende Bilder von Frauen und Männern in der Werbung und im Marketing zu entwickeln;



Drucksache 783/07

... 36. empfiehlt die Entwicklung gesamteuropäischer Sensibilisierungsmaßnahmen, um für null Toleranz gegenüber sexistischen Beleidigungen und erniedrigenden Darstellungen von Frauen in den Medien und in der kommerziellen Kommunikation zu sorgen;



Drucksache 329/06

... (3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 445/05

... (3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen (Soldatinnen- und Soldaten- Antidiskriminierungsgesetz - SADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffs bestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

§ 33b
Lebenspartnerschaften § 33c Benachteiligungsverbot.

§ 33c
Benachteiligungsverbot

§ 19a
Benachteiligungsverbot

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 733/05

... Diese Mitteilung befasst sich nicht mit bereits bestehenden, auf Titel VI des Vertrags über die Europäische Union basierenden Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechts wie beispielsweise der bereits angenommene Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung oder der gegenwärtig erörterte Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Letzterer, auf dessen Annahme durch den Rat die Kommission drängt, stellt darauf ab, dass vorsätzlich praktizierte Verhaltensweisen mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund wie die Aufstachelung zu rassistischer oder fremdenfeindlicher Gewalt bzw. zu Rassen- und Fremdenhass, öffentliche Beleidigungen, die öffentliche Duldung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Mitwirkung in einer rassistischen oder fremdenfeindlichen Gruppe in den Mitgliedstaaten als strafbar eingestuft werden5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft

2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverständigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Außenbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 722/04

... 3. Mit Absatz 4 Satz 3 wird klargestellt, dass Äußerungen einer überwachten Person über von ihr begangene Straftaten sowie Äußerungen, mittels derer Straftaten begangen werden, in der Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, a.a.O., Absatz Nr. 137). Äußerungen, mittels derer Straftaten begangen werden, umfassen auch die Planung von Straftaten, sofern diese selbst eine Straftat darstellt. Ein hinreichender Sozialbezug der zu überwachenden Äußerungen kann bei der Planung von Straftaten zwar auch dann angenommen werden, wenn eine solche Planung selbst noch keinen Straftatbestand verwirklicht; eine generelle Ausdehnung der Vermutung auf das Vorfeld von Straftaten würde aber aufgrund der damit einher gehenden Weite der gesetzlichen Regelung Bedenken begegnen. Durch die mit dem Verweis auf Satz 2 („Das Gleiche gilt") zugleich in Bezug genommene Einschränkung („in der Regel") sollen unter anderem solche Fälle ausgenommen werden, bei denen zwar durch die Äußerung formal ein Straftatbestand verwirklicht wird, dieser aber noch keinen hinreichenden Sozialbezug begründet. Dies kann zum Beispiel bei Beleidigungen zwischen Eheleuten im Rahmen eines Gesprächs der Fall sein, das dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 109/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.